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Check für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Schreinereien/Tischlereien (Gefährdungsbeurteilung im Sinne des § 5 ArbSchG) Ausgabe 01.2005 Erläuterung zum Checkformular Sichere Arbeitsplätze und Zufriedenheit und Wohlbefinden derjenigen, die dort den größten Teil ihres Tages verbringen und ihre Arbeitskraft und Leistungsfähigkeit dem Unternehmen zur Verfügung stellen – das sind inzwischen längst selbstverständliche Ziele der Arbeitgeber in Industrie und Handwerk. Nicht erst jetzt, da mit der „Gefährdungsbeurteilung“ sozusagen von Staats wegen die Überprüfung der Arbeitsplätze gefordert wird. Auch in der Vergangenheit waren Arbeitgeber wie Beschäftigte bemüht, Arbeitsplätze in Bezug auf Funktionalität, Sicherheit und Gesundheitsschutz zu durchleuchten und ständig zu verbessern. Doch der eine oder andere Aspekt wurde übersehen, und so konnte es dennoch gelegentlich zu Unfällen oder auch Erkrankungen kommen. Nun sollen im Rahmen der nunmehr gesetzlich vorgeschriebenen „Gefährdungsbeurteilungen“ weitere mögliche Stolpersteine ausgeräumt werden. Da wir, Ihre HolzBG, über entsprechende Zahlen und Analysen zur Arbeitsplatzsituation verfügen, haben wir Checks für Sicherheit und Gesundheitsschutz erarbeitet. Diese Checklisten helfen dem Arbeitgeber, seine Pflicht nach dem Arbeitsschutzgesetz zu erfüllen und durch eine Gefährdungsbeurteilung „zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind“. Wir nehmen Ihnen, unseren Mitgliedern, damit eine Arbeit ab und erleichtern Ihnen die Erfüllung einer Verpflichtung. Auf dem Checkformular finden Sie in Spalte 1 unter „Arbeitsbereich/ Tätigkeit/Einwirkung“ die jeweiligen Gefährdungen in drei Abstufungen. Basis für diese Gefährdungsstufen sind wissenschaftlich ausgewertete Risiko-Analysen auf Grundlage unseres umfassenden statistischen Materials über Unfälle und Erkrankungen in der Holzwirtschaft und gezielter Untersuchungen der einzelnen Arbeitsbereiche durch die Holz-Berufsgenossenschaft: I Sehr häufig leichtere Unfälle/ Gesundheitsschäden oder relativ oft schwere Unfälle/Gesundheitsschäden zu erwarten II Häufig leichtere Unfälle/Gesundheitsschäden oder relativ selten schwere Unfälle/Gesundheitsschäden zu erwarten III Selten leichte Unfälle/Gesundheitsschäden oder nur in extremen Ausnahmefällen schwere Unfälle/Gesundheitsschäden zu erwarten Von den üblichen Maschinen in Tischlereien/Schreinereien fehlen im vorliegenden Check die Kettenstemmaschinen, vertikalen Plattenaufteilsägen, Furnierpressen, 2-Walzen-Leimauftragsmaschinen, Ständerbohrmaschinen und die Schleifböcke. Das daran ermittelte Risiko war so gering, dass auf Fragen zu diesen Maschinen verzichtet wurde. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien BGI 725 Im Einzelfall kann auch der Wunsch bestehen, sich tiefer als in der Checkliste vorgesehen, mit einem Problem zu befassen. Wer dies tun möchte, erhält weiterführende Informationen zum Beispiel in der BGI 725 „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Schreinereien/Tischlereien“. Diese kann von der Holz-BG bezogen werden und steht auch als Download-Datei im Internet zur Verfügung: www.holz-bg.de/pages/service/ download/4b-merkblaetter.htm Spalte 1 gibt die Arbeitsbereiche, Tätigkeiten oder Einwirkungen an, die mindestens zu beurteilen sind. In Spalte 1 ist zusätzlich die Gefährdungseinstufung angegeben. Spalte 2 umfasst eine Liste möglicher Gefährdungen. In Spalte 3 werden typische, häufig vorkommende Unfälle oder Erkrankungen geschildert. Spalte 4 enthält typische Einzelfragen, die zu klären sind. Sie lassen sich beantworten durch Ankreuzen einer mit 쎻 gekennzeichneten Position innerhalb einer 13fach unterteilten Rubrik, die der „Überprüfung der Fragen“ gilt. In Spalte 5 wird der Zeitaufwand der Fachkraft für Arbeitssicherheit für die Wahrnehmung dieser Aufgabe abgeschätzt. In der vorletzten Spalte „Lösungsvorschläge“ sind gängige Maßnahmen anschaulich gemacht. In der letzten Spalte „Bemerkungen“, können Sie Anmerkungen zu Ihrer firmenspezifischen Lösungsform machen. Mit dem Ausfüllen dieser Checklisten und selbstverständlich auch dem Umsetzen dessen, was Sie als notwendige Maßnahme des Arbeitsschutzes erkannt haben, helfen Sie sich selbst am besten. Außerdem wird die Verpflichtung des Arbeitsschutzgesetzes gleich miterfüllt, für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten eine Dokumentation zur Gefährdungsbeurteilung zu erarbeiten. Bitte verstehen Sie diesen Sicherheitscheck nicht als neue „Schikane“, die sich die Holz-BG wieder einmal hat einfallen lassen, sondern als Versuch, Sie als Mitglied bei Ihren gesetzlich vorgegebenen Unternehmenspflichten möglichst wirksam und durch möglichst einfach umsetzbare Mittel zu unterstützen. Wichtig für Sie ist, dass Sie einen Aspekt erkennen und einschätzen: Die Ihnen von der Holz-BG zur Verfügung gestellten Ergebnisse der Risikoanalysen von typischen Arbeitsplätzen und Arbeitsbereichen lassen die Bildung von Schwerpunkten bei der Gefährdungsbeurteilung zu. Wir ermöglichen damit allen Beteiligten, sich um die wirklichen Gefahrenmomente gezielt zu kümmern und nicht hunderte von Listen, nur um des Ausfüllens willen, durcharbeiten zu müssen. Mit dieser Schwerpunktbildung ist natürlich die Möglichkeit verbunden, dass im Einzelfall und in einzelnen Betrieben andere Gefährdungsmomente vorliegen, die der Unternehmer ebenfalls beurteilen muß. Hierfür haben wir freien Platz in den vorbereiteten Checklisten gelassen, damit Sie aus Ihrer eigenen Sicht ergänzende Beurteilungen vornehmen können. Wir wollen auch bei der Organisation helfen und haben deshalb dem Check Anlagen beigefügt, die dem Unternehmer das Unterweisen seiner Beschäftigten erleichtern zeigen, wie neue Maschinen ohne Fußangeln im rechtlichen Dschungel bestellt werden können angeben, welche seiner Anlagen prüfpflichtig sind angeben, ob und welche Beschäftigungsbeschränkungen zu beachten sind. Diese Anlagen zum Check sind keine Bestandshilfe der Gefährdungsbeurteilung i. S. des § 5 ArbSchG, sondern Hilfen für das Vorbeugen gegen Entstehen von Gefährdungen. Und nun packen Sie’s an. Wenn Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne. Der technische Stab der Holz-BG und der Arbeitsmedizinische Dienst im SAMD der Holz-BG stehen Ihnen zur Verfügung. Organisation Der Unternehmer ist für Sicherheit und Gesundheitsschutz in seinem Betrieb verantwortlich. Unfallhäufigkeit und krankheitsbedingte Ausfallzeiten werden nach Untersuchungen der Innungs- und Allgemeinen Ortskrankenkassen maßgeblich durch die Bereitschaft des Unternehmers und der Führungskräfte beeinflusst, Sicherheit und Gesundheitsschutz in die betrieblichen Prozesse und Strukturen zu integrieren. Risiken für die Beschäftigten können nicht nur von Maschinen, elektrischen Anlagen und Gefahrstoffen ausgehen oder durch körperliche Belastungen entstehen. Zunehmend müssen auch andere Faktoren mitberücksichtigt werden, z.B. mangelhafte Einweisung, Zeitdruck, aber auch Arbeitsumgebungsbedingungen, wie z.B. Lärm. Auch diese Faktoren können die Gesundheit der Beschäftigten maßgeblich beeinflussen, wie die Untersuchungen belegen. Eine gut funktionierende betriebliche Arbeitsorganisation mit klaren Zuständigkeiten und die Einbeziehung der Beschäftigten in die Arbeitsgestaltung sind daher für das Vermeiden und Verringern von Belastungen von maßgeblicher Bedeutung. Gerade auch bei der Behandlung dieser Themen findet der Unternehmer qualifizierte Unterstützung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Ein gut organisierter Betrieb ist an folgenden Merkmalen zu erkennen: Der Verantwortungsbereich eines jeden einzelnen Mitarbeiters ist schriftlich festgelegt. In einer Job-Beschreibung/ Arbeitsanweisung ist festgelegt, was von den Mitarbeitern erwartet wird. Verantwortungsbereich und die Erwartung wurden mit dem Mitarbeiter gemeinsam festgelegt. Jeder Mitarbeiter wird regelmäßig nach Störfaktoren und Schwachstellen in seinem Arbeitsbereich gefragt. Jeder Mitarbeiter wird befragt, wie die Arbeiten in seinem Bereich verbessert werden können. Mit den Mitarbeitern werden gemeinsame Ziele für den Arbeitsbereich besprochen und festgelegt. Die Mitarbeiter werden über die betrieblichen Entscheidungen informiert. Ein Formular zur Festlegung der Verantwortungsbreiche ist im Anhang aufgeführt. Beispiel eines Checks: Fragen zum Sicherheits- und Gefährdungs-, Belastungsfaktoren Typische, häufig vorkommende Unfallhergänge oder Erkrankungen Schneiden am Sägeblatt. Berühren des Sägeblattes mit der rechten Hand beim Durchschieben des Werkstückes zwischen Sägeblatt und Anschlag. vorhanden / zutreffend Arbeitsbereich, Tätigkeit, Einwirkung Einzelfragen Zuschnitt Tisch-, Formatkreissäge II 1. Ist der Spaltkeil montiert und richtig eingestellt? 2. Wird die Schutzhaube immer auf Werkstückhöhe eingestellt? Berühren des Sägeblattes mit der Hand beim Entfernen der Abfallstücke ohne Hilfsmittel. 3. Sind Hilfsmittel wie Schiebestock, Schiebehölzer, Wechselgriffe und Besäumhilfen griffbereit an jeder Maschine vorhanden? Handlungsbedarf in Technik Hierunter sind alle technischen Maßnahmen zu sehen, d. h. falls im vorliegenden Fall der Spaltkeil fehlt, ist dieser zu beschaffen und zu montieren. Organisation Organisatorische Maßnahmen sind dann angezeigt, wenn beispielsweise an sämtlichen Tischkreissägen die Schutzhauben weggeschwenkt sind. Verhalten Personenbezogene Maßnahmen müssen dann ergriffen werden, wenn beispielsweise festgestellt wird, dass einzelne Mitarbeiter nur mit hochgestellter Schutzhaube arbeiten. Gesundheitsschutz kein Handlungsbedarf Berater der Holz-BG sonstige Personen / Institutionen (z.B. GAA) Berater der Fachverbände unter Einbeziehung von Fachkraft für Arbeitssicherheit sonstige Fremdfirma Hersteller / Lieferant des Produktes eigenes Personal erledigt bis Verhalten Organisation Technik zu erledigen durch Prüfung der Wirksamkeit durch/am Überprüfung der Fragen Handlungsbedarf in Aufwand für die Fachkraft für Arbeitssicherheit (in Stunden) Lösungsvorschläge Bemerkungen ca. 2 mm max. 8 mm Realisieren der Maßnahmen erledigt bis: Sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich oder besteht beratungsbedarf, ist hier anzugeben, wann die Maßnahmen umgesetzt sein sollen und wer hierfür verantwortlich ist. zu erledigen durch: Sind Maßnahmen erforderlich, ist hier anzukreuzen, wer verantwortlich für die Umsetzung ist. unter Einbeziehung von: Fühlt sich der Beurteilende bei der Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen nicht sicher bzw. sollten externe Experten hinzugezogen werden, ist hier anzukreuzen, wer beigezogen werden soll. Wie Sie wissen haben Sie Anspruch auf kostenlose qualifizierte Beratung durch die Mitarbeiter der Holz-BG. kein Handlungsbedarf: Hier darf ein Kreuz nur dann gesetzt werden, wenn sämtliche Fragen positiv beantwortet sind. Dies bedeutet beispielsweise bei der Frage nach dem Spaltkeil auf der Tisch- und Formatkreissäge, dass der Spaltkeil montiert und auf einen Abstand zwischen 2 und 8 mm eingestellt sein muß. Prüfen der Wirksamkeit: Die Wirksamkeit der festgelegten Schutzmaßnahmen kann zum Beispiel bei der regelmäßigen Betriebsbegehung überprüft werden. Um dies zu dokumentieren, soll das Datum des letzten Kontrollgangs eingetragen werden. Gefährdungs-, Belastungsfaktoren vorhanden / zutreffend Arbeitsbereich, Tätigkeit, Einwirkung Typische, häufig vorkommende Unfallhergänge oder Erkrankungen Fragen zum Sicherheits- und Einzelfragen Lager, Transport Verladetätigkeit I 1. Abstürzen von Rampen etc. 2. Verletzungen durch um-, herabfallende Gegenstände. Fördereinrichtung III Einziehen an ungesicherten Auflaufstellen. Plattenlager II Verletzungen durch herabfallende und umstürzende Platten. Gegenstände fallen von zu hoch aufgestapelten Paletten beim Verschieben herab. Sind die Mitarbeiter über die besonderen Gefahren beim Verladen unterwiesen? Sind insbesondere leicht zugängliche Auflaufstellen durch Verkleidung oder Auskleidung gesichert? Aufrecht stehende plattenförmige Werkstücke fallen beim Entnehmen (u.a. auch beim so genannten Blättern) um. 1. Sind in ausreichender Zahl Plattenlager vorhanden? 2. Sind senkrecht gelagerte Platten gegen Umfallen gesichert (herumstehende Platten in vorhandene Regale einräumen)? Schnittholzlager II Verletzungen durch umstürzende und herabfallende Brettware. Bretterstapel fallen beim seitlichen Entnehmen einzelner Bretter um. Finger beim Umstapeln zwischen 2 Bohlen eingeklemmt. Sind die Mitarbeiter darüber informiert, dass Bretter unter keinen Umständen seitlich aus Schnittholzstapeln gezogen werden dürfen, sondern immer von oben wegzunehmen sind? unter Einbeziehung von Prüfung der Wirksamkeit durch/am kein Handlungsbedarf Berater der Holz-BG sonstige Personen / Institutionen (z.B. GAA) Berater der Fachverbände zu erledigen durch Fachkraft für Arbeitssicherheit sonstige Fremdfirma Hersteller / Lieferant des Produktes Handlungsbedarf in eigenes Personal erledigt bis Verhalten Organisation Technik Gesundheitsschutz Überprüfung der Fragen Aufwand für die Fachkraft für Arbeitssicherheit (in Stunden) Lösungsvorschläge Rolle lichte Fachweite ) 500 mm Bemerkungen Gefährdungs-, Belastungsfaktoren vorhanden / zutreffend Arbeitsbereich, Tätigkeit, Einwirkung Typische, häufig vorkommende Unfallhergänge oder Erkrankungen Fragen zum Sicherheits- und Einzelfragen Zuschnitt Pendelsäge/ Auslegersäge III Schneiden am Sägeblatt. Geht das Sägeblatt insbesondere nach Beendigung des Sägevorganges selbsttätig in Ausgangsstellung zurück und ist es in dieser Stellung vollständig verkleidet? Vertikale Plattensäge III Schneiden am Sägeblatt. Ist insbesondere der Spaltkeil montiert und richtig eingestellt? Tisch-, Formatkreissäge II Schneiden am Sägeblatt. Berühren des Sägeblattes mit der rechten Hand beim Durchschieben des Werkstückes zwischen Sägeblatt und Anschlag. 1. Ist der Spaltkeil montiert und richtig eingestellt? 2. Wird die Schutzhaube immer auf Werkstückhöhe eingestellt? Berühren des Sägeblattes mit der Hand beim Entfernen der Abfallstücke ohne Hilfsmittel. 3. Sind Hilfsmittel wie Schiebestock, Schiebehölzer, Wechselgriffe und Besäumhilfen griffbereit an jeder Maschine vorhanden? Berühren des Sägeblattes mit der linken Hand beim Vorschieben schmaler Leisten. 4. Werden insbesondere beim Schneiden schmaler Werkstücke, unter 120 mm Breite, Schiebestöcke und, unter 30 mm Breite, Schiebehölzer verwendet? unter Einbeziehung von Prüfung der Wirksamkeit durch/am kein Handlungsbedarf Berater der Holz-BG sonstige Personen / Institutionen (z.B. GAA) Berater der Fachverbände zu erledigen durch Fachkraft für Arbeitssicherheit sonstige Fremdfirma Hersteller / Lieferant des Produktes Handlungsbedarf in eigenes Personal erledigt bis Verhalten Organisation Technik Gesundheitsschutz Überprüfung der Fragen Aufwand für die Fachkraft für Arbeitssicherheit (in Stunden) Lösungsvorschläge ca. 2 mm max. 8 mm Bemerkungen Gefährdungs-, Belastungsfaktoren Typische, häufig vorkommende Unfallhergänge oder Erkrankungen Schneiden am Sägeblatt. Berühren des Sägeblattes mit der linken Hand beim Vorschieben schmaler Leisten. vorhanden / zutreffend Arbeitsbereich, Tätigkeit, Einwirkung Fragen zum Sicherheits- und Einzelfragen Zuschnitt Tisch-, Formatkreissäge II 5. Sind die Vorgesetzten angewiesen, insbesondere auf die richtige Einstellung der oberen Schutzhaube zu achten? 6. Sind an Tischkreissägemaschinen im Bankraum Tischverlängerungen vorhanden? Gehrungskappsägemaschine II (hand- und kraftbetätigt) Schneiden am Sägeblatt. Augenverletzungen Dickenhobelmaschine III Verletzungen durch Werkstückrückschläge. 1. Verdeckt die Schutzhaube nach jedem Schnitt das Sägeblatt vollständig? Handverletzungen beim Vorschieben des Werkstückes sowie beim Entfernen der Abfallstücke, bevor das Sägeaggregat in die gesicherte Ausgangsstellung zurückgefahren ist. 2. Sind die Mitarbeiter darüber informiert, dass das Werkstück erst dann vorgeschoben werden darf und Abfallstücke erst dann entnommen werden dürfen, wenn sich die Säge wieder in der Ausgangsstellung befindet? Augenverletzungen durch Späneflug. Sind die Mitarbeiter darüber informiert, dass sie eine Schutzbrille tragen müssen? Ist insbesondere der Schneidenüberstand auf höchstens 1,1 mm eingestellt? unter Einbeziehung von Prüfung der Wirksamkeit durch/am kein Handlungsbedarf Berater der Holz-BG sonstige Personen / Institutionen (z.B. GAA) Berater der Fachverbände zu erledigen durch Fachkraft für Arbeitssicherheit sonstige Fremdfirma Hersteller / Lieferant des Produktes Handlungsbedarf in eigenes Personal erledigt bis Verhalten Organisation Technik Gesundheitsschutz Überprüfung der Fragen Aufwand für die Fachkraft für Arbeitssicherheit (in Stunden) Lösungsvorschläge Bemerkungen Fragen zum Sicherheits- und Gefährdungs-, Belastungsfaktoren Typische, häufig vorkommende Unfallhergänge oder Erkrankungen Einzelfragen Schneiden an der Messerwelle. Finger berühren beim Abrichten oder Fügen die Messerwelle durch Abrutschen der Hand vom Werkstück. Meistens ist die Messerwellenabdeckung unzureichend eingestellt oder defekt. 1. Sind Schutzeinrichtungen wie Gliederschutz mit Fügeleiste und Hilfsanschlag oder Schwingschutz mit Hilfsanschlag oder Brückenschutz montiert und ohne sichtbare Mängel und werden diese stets benutzt? vorhanden / zutreffend Arbeitsbereich, Tätigkeit, Einwirkung Zuschnitt Abrichthobelmaschine I 2. Sind Hilfsmittel wie Zuführlade und Schiebeholz griffbereit an der Maschine? 3. Sind die Schutzeinrichtungen so eingestellt, dass die Messerwelle so weit wie möglich verdeckt ist? Berühren der Messerwelle mit den Fingern insbesondere beim Abrichten schmaler Leisten. Tischbandsägemaschine II Schneiden am Bandsägeblatt. 4. Werden beim Hobeln kleiner Werkstücke die Zuführlade oder das Schiebeholz verwendet und, falls vorhanden, bei schmalen Werkstücken der Hilfsanschlag? 1. Ist die verstellbare Verdeckung des Schneidbereichs vorhanden? 2. Ist der übrige Teil des Bandsägeblattes gesichert? Berühren des Sägeblattes mit der Hand beim Zuführen des Werkstückes. 3. Wird die verstellbare Verdeckung (z.B. Winkelbrett) beim Sägen auf das Werkstück abgesenkt? unter Einbeziehung von Prüfung der Wirksamkeit durch/am kein Handlungsbedarf Berater der Holz-BG sonstige Personen / Institutionen (z.B. GAA) Berater der Fachverbände zu erledigen durch Fachkraft für Arbeitssicherheit sonstige Fremdfirma Hersteller / Lieferant des Produktes Handlungsbedarf in eigenes Personal erledigt bis Verhalten Organisation Technik Gesundheitsschutz Überprüfung der Fragen Aufwand für die Fachkraft für Arbeitssicherheit (in Stunden) Lösungsvorschläge Bemerkungen Fragen zum Sicherheits- und Gefährdungs-, Belastungsfaktoren Typische, häufig vorkommende Unfallhergänge oder Erkrankungen Schneiden am Fräswerkzeug. Beim Vorschieben des Werkstückes abgerutscht und dabei das Fräswerkzeug berührt. 1. Sind für Fräsarbeiten am Anschlag Werkzeugverdeckungen wie Handabweisbügel in Verbindung mit Druckvorrichtungen (Druckfedern, Druckkämme) oder eine Druck- und Schutzvorrichtung vorhanden? Beim Fräsen am Anlaufring kam es zum Werkstückrückschlag und dabei wurde das Fräswerkzeug berührt. 2. Sind für Fräsen am Anlaufring obere Werkzeugverdeckungen, Zuführleisten vorhanden? Beim Einsetzfräsen ohne Rückschlagsicherung wurde das Werkstück zurückgeschleudert und dadurch mit der Hand das Fräswerkzeug berührt. 3. Sind zum Einsatzfräsen Rückschlagsicherungen in Form von stufenlos verstellbaren Queranschlägen und für kurze Werkstücke eine Spannlade vorhanden und werden diese stets benutzt? Verlust mehrerer Finger der Hand beim Berühren eines unvorschriftsmäßigen Fräswerkzeuges. 4. Sind alle Werkzeuge für Handvorschub geeignet? vorhanden / zutreffend Arbeitsbereich, Tätigkeit, Einwirkung Einzelfragen Teilefertigung Tischfräsmaschine I 5. Sind Hilfsmittel wie Schiebehölzer, gegebenenfalls Schablonen, griffbereit an der Maschine vorhanden? 6. Werden die Schutzeinrichtungen so eingestellt, dass das Fräswerkzeug so weit wie möglich verdeckt ist und wird, falls vorhanden, der Vorschubapparat verwendet? unter Einbeziehung von Prüfung der Wirksamkeit durch/am kein Handlungsbedarf Berater der Holz-BG sonstige Personen / Institutionen (z.B. GAA) Berater der Fachverbände zu erledigen durch Fachkraft für Arbeitssicherheit sonstige Fremdfirma Hersteller / Lieferant des Produktes Handlungsbedarf in eigenes Personal erledigt bis Verhalten Organisation Technik Gesundheitsschutz Überprüfung der Fragen Aufwand für die Fachkraft für Arbeitssicherheit (in Stunden) Lösungsvorschläge Bemerkungen Gefährdungs-, Belastungsfaktoren vorhanden / zutreffend Arbeitsbereich, Tätigkeit, Einwirkung Typische, häufig vorkommende Unfallhergänge oder Erkrankungen Fragen zum Sicherheits- und Einzelfragen Teilefertigung Bearbeitungszentren (z.B. CNC-Oberfräsmaschine) III Schneiden am Werkzeug, Quetschen durch bewegte Maschinenteile. Ist durch Schalteinrichtungen sichergestellt, dass Personen nicht von verfahrbaren Maschinenteilen eingequetscht werden können (Umzäunungen mit verriegelter Zugangstür, Bumper, Trittmatten, Lichtvorhänge)? Verletzungen durch wegfliegende Werkzeugteile. Sind die Mitarbeiter über die Handhabung von Fräswerkzeugen informiert? Bohrmaschine III Schneiden am Werkzeug. Sind insbesondere bei Mehrfachbohrmaschinen die Bohrer verdeckt, wenn sie in der Ausgangsstellung nicht selbsttätig stillstehen? Vierseitenhobelmaschine III Schneiden am Werkzeug bei Rüst-, Störungsbeseitigungs-, Reinigungsarbeiten. Sind insbesondere alle Werkzeuge verdeckt? Zapfenschneidund Schlitzmaschine III Schneiden am Werkzeug. Sind insbesondere alle Werkzeuge gesichert? Kantenanleimmaschine III Schneiden am Bündigfräser, Kappaggregat, Einzugsgefahr im Bereich der Stachelwalze, insbesondere beim Einstellen. Sind insbesondere Bündigfräser, Kappaggregate und Stachelwalzen verdeckt? unter Einbeziehung von Prüfung der Wirksamkeit durch/am kein Handlungsbedarf Berater der Holz-BG sonstige Personen / Institutionen (z.B. GAA) Berater der Fachverbände zu erledigen durch Fachkraft für Arbeitssicherheit sonstige Fremdfirma Hersteller / Lieferant des Produktes Handlungsbedarf in eigenes Personal erledigt bis Verhalten Organisation Technik Gesundheitsschutz Überprüfung der Fragen Aufwand für die Fachkraft für Arbeitssicherheit (in Stunden) Lösungsvorschläge Bemerkungen Gefährdungs-, Belastungsfaktoren Typische, häufig vorkommende Unfallhergänge oder Erkrankungen Quetschen oder Einziehen der Hände in den Dosierspalt, insbesondere beim Reinigen. Schwere Hand- und Armverletzungen durch Einziehen in den Dosierspalt bei entfernter Schutzeinrichtung, wobei meist die Verriegelungsschalter defekt oder überbrückt waren und ungeeignete Reinigungswerkzeuge, wie z.B. Lappen, verwendet wurden. vorhanden / zutreffend Arbeitsbereich, Tätigkeit, Einwirkung Fragen zum Sicherheits- und Einzelfragen Teilefertigung Vierwalzenleimauftragmaschine II 1. Sind durchgriffsichere Schutzgitter unterhalb der Aufgabenstelle und im Bereich des Dosierspalts der oberen und unteren Auftragswalze vorhanden? 2. Sind die Gitter so mit dem Walzenantrieb geschaltet, dass beim Anheben der Antrieb stillgesetzt wird? 3. Gibt es auf der Vorderseite eine Schaltleiste, die bei Betätigung den Walzenantrieb abschaltet? 4. Werden für Reinigungsarbeiten keine Lappen, sondern z.B. Hochdruckreiniger verwendet? Kanten-, Langbandschleifmaschine II Hautabschürfungen Berühren des Schleifbandes und Schnittverletzungen der Kantenschleifmaschine am Schleifband. mit der Hand durch Abrutschen vom Werkstück. 1. Sind die Schleifbandkanten an Kantenschleifmaschinen verdeckt? 2. Steht bei maximal eingeschobenem Tisch an der Langbandschleifmaschine das Schleifband nicht über? Breitbandschleifmaschine III Quetschen der Hände im Ein- und Ausschubbereich. Ist insbesondere auf der Einschubseite eine Abschaltleiste vorhanden und sind die Rollenzwischenräume im Ausschubbereich ausgekleidet? Gesundheitsschutz kein Handlungsbedarf Berater der Holz-BG sonstige Personen / Institutionen (z.B. GAA) Berater der Fachverbände unter Einbeziehung von Fachkraft für Arbeitssicherheit sonstige Fremdfirma Hersteller / Lieferant des Produktes eigenes Personal erledigt bis Verhalten Organisation Technik zu erledigen durch Prüfung der Wirksamkeit durch/am Überprüfung der Fragen Handlungsbedarf in Aufwand für die Fachkraft für Arbeitssicherheit (in Stunden) Lösungsvorschläge Verkleidung wegschwenkoder abnehmbar und mit dem Walzenantrieb gekoppelt Verkleidung wegschwenkoder abnehmbar und mit dem Walzenantrieb gekoppelt Pendelklappe mit Walzenantrieb gekoppelt Verdeckung fest verschraubt Bemerkungen Gefährdungs-, Belastungsfaktoren vorhanden / zutreffend Arbeitsbereich, Tätigkeit, Einwirkung Typische, häufig vorkommende Unfallhergänge oder Erkrankungen Fragen zum Sicherheits- und Einzelfragen Teilefertigung Rahmen-, Korpuspresse III Quetschen der Hände. Handmaschinen II Schneiden am Werkzeug. Werden insbesondere die Spannelemente so eingestellt, dass der Abstand zum Werkstück so klein wie möglich gehalten wird? Beim Fräsen einer Nut ist Werkstück seitlich weggekippt und dabei wurde Fräswerkzeug berührt. 1. Werden für Arbeiten mit Handkreissägen bei Bedarf Führungsschienen, für Arbeiten mit Lamellendübelfräsmaschinen Arbeitstische mit Spannvorrichtungen für das Werkstück benutzt? 2. Sind die Beschäftigten im sicheren Umgang mit Handmaschinen unterwiesen? Silo Einsteigen I Ersticken Erstickungstod unter abrutschendem oder einstürzendem Spänegut infolge Einsteigens oder unsachgemäßer Vorgehensweise beim Beseitigen von Spänestaus. 1. Sind die Einstiegsöffnungen verschlossen? unter Einbeziehung von Prüfung der Wirksamkeit durch/am kein Handlungsbedarf Berater der Holz-BG sonstige Personen / Institutionen (z.B. GAA) Berater der Fachverbände zu erledigen durch Fachkraft für Arbeitssicherheit sonstige Fremdfirma Hersteller / Lieferant des Produktes Handlungsbedarf in eigenes Personal erledigt bis Verhalten Organisation Technik Gesundheitsschutz Überprüfung der Fragen Aufwand für die Fachkraft für Arbeitssicherheit (in Stunden) Lösungsvorschläge Bemerkungen Gefährdungs-, Belastungsfaktoren Typische, häufig vorkommende Unfallhergänge oder Erkrankungen Ersticken Fuß- und Armverletzungen durch die nicht abgeschaltete Austragsschnecke beim unsachgemäßen Beseitigen von Spänestaus. vorhanden / zutreffend Arbeitsbereich, Tätigkeit, Einwirkung Fragen zum Sicherheits- und Einzelfragen Silo Einsteigen I 2. Ist geregelt, wer einsteigen darf? 3. Ist festgelegt, dass beim Einstieg eine zweite Person zur Sicherung anwesend sein muß? Holzstaubexplosionen 1. Sind alle Silos mit Druckentlastungsflächen ausgestattet? 2. Ist im Betrieb geregelt, dass bei Rauchentwicklung im Silo sofort die Feuerwehr zu verständigen ist und dass auf keinen Fall die Zugangstür zum Silo geöffnet wird? Gesamter Betriebsbereich Leiter I Abstürzen von Leitern. Teilweise schwere Verletzungen durch Fallen von Leitern infolge Abrutschens von einer Sprosse beim Aufoder Absteigen. Hierbei wirkt sich das Tragen oder Verwenden schwerer Gegenstände auf der Leiter besonders negativ aus. 1. Sind Leitern, die zu Lagerbühnen führen, befestigt? 2. Werden für Wartungs- und Montagearbeiten Stehleitern, vorzugsweise Podeste, verwendet? 3. Sind die Beschäftigten über die besonderen Risiken beim Arbeiten auf Leitern informiert? Gesundheitsschutz kein Handlungsbedarf Berater der Holz-BG sonstige Personen / Institutionen (z.B. GAA) Berater der Fachverbände unter Einbeziehung von Fachkraft für Arbeitssicherheit sonstige Fremdfirma Hersteller / Lieferant des Produktes eigenes Personal erledigt bis Verhalten Organisation Technik zu erledigen durch Prüfung der Wirksamkeit durch/am Überprüfung der Fragen Handlungsbedarf in Aufwand für die Fachkraft für Arbeitssicherheit (in Stunden) Lösungsvorschläge Einfahren in das Silo nur mit Erlaubnis der Betriebsleitung, nur unter Aufsicht einer zweiten Person und nur mit Anseilschutz. Löschwassereinspeisung Bemerkungen Gefährdungs-, Belastungsfaktoren vorhanden / zutreffend Arbeitsbereich, Tätigkeit, Einwirkung Typische, häufig vorkommende Unfallhergänge oder Erkrankungen Fragen zum Sicherheits- und Einzelfragen Gesamter Betriebsbereich Flurförderzeuge (Stapler, Ameisen) I Gehen, Transportieren II Verletzungen durch herabfallende Last, durch Umstürzen des Fahrzeugs oder durch Überfahrenwerden. Stürzen, Stolpern, Hängenbleiben. Auf Grund zu hoher Geschwindigkeit stürzt der Gabelstapler beim Kurvenfahren um und begräbt den Fahrer unter sich. 1. Ist sichergestellt, dass nur ausgebildete und berechtigte Mitarbeiter Flurförderzeuge bedienen? Beim Zurücksetzen werden Fußgänger, Radfahrer u.a. übersehen und überfahren. 2. Werden die Fahrer von Flurförderzeugen regelmäßig darüber informiert, dass sie langsam und umsichtig fahren sollen, inbesondere beim Rückwärtsfahren? Kopfverletzungen durch herunterfallende Teile der Last, wenn die hochgehobene Last Decken- oder Regalteile berührt. 3. Wurden die Fahrer von Flurförderzeugen darüber informiert, dass sie nur mit abgesenkter Last fahren dürfen und sie sicherzustellen haben, dass bei angehobener Last sich keine Personen in der Nähe der Last aufhalten? Fuß- und Knieverletzungen durch Treten auf herumliegende Abfallstücke oder in Bodenvertiefungen. 1. Gibt es Stolperstellen, verursacht durch Abfallstücke, herumliegende Kabel, Bodenunebenheiten usw.? Handverletzungen durch Hängenbleiben an umgebenden Wänden, Stolpern beim Transportieren von Hand oder mit Transportwagen auf beengtem Raum. 2. Ist genügend Freiraum zum Transportieren vorhanden? 3. Sind die Transportwege gekennzeichnet? unter Einbeziehung von Prüfung der Wirksamkeit durch/am kein Handlungsbedarf Berater der Holz-BG sonstige Personen / Institutionen (z.B. GAA) Berater der Fachverbände zu erledigen durch Fachkraft für Arbeitssicherheit sonstige Fremdfirma Hersteller / Lieferant des Produktes Handlungsbedarf in eigenes Personal erledigt bis Verhalten Organisation Technik Gesundheitsschutz Überprüfung der Fragen Aufwand für die Fachkraft für Arbeitssicherheit (in Stunden) Lösungsvorschläge Bemerkungen Gefährdungs-, Belastungsfaktoren vorhanden / zutreffend Arbeitsbereich, Tätigkeit, Einwirkung Typische, häufig vorkommende Unfallhergänge oder Erkrankungen Fragen zum Sicherheits- und Einzelfragen Gesamter Betriebsbereich Gehen, Transportieren II Stürzen, Stolpern, Hängenbleiben. Stolpern auf Treppen, insbesondere dort, wo Treppen schlecht beleuchtet sind. 4. Sind die Treppen sicher begehbar (keine abgelaufenen Treppenstufen, Handläufe angebracht, Auftrittsflächen mit rutschhemmendem Belag versehen)? 5. Sind alle Verkehrswege und Treppen beleuchtet? 6. Sind die Beschäftigten darüber informiert, dass sie sich im Betrieb umsichtig bewegen, selbst darauf achten, dass Verkehrswege frei bleiben und die Handläufe, z.B. an Treppen, benutzen? Verletzungen durch herabfallende Gegenstände. Zehenverletzungen beim Ziehen von Transportwagen über die eigenen Füße oder durch beim Tragen aus den Händen gerutschter Teile. 1. Werden Sicherheitsschuhe zur Verfügung gestellt? 2. Werden die Sicherheitsschuhe von allen Mitarbeitern getragen? 3. Werden für den Plattentransport Tragehilfen, für längere Wegstrecken Plattenroller, Transportwagen o.ä. verwendet? unter Einbeziehung von Prüfung der Wirksamkeit durch/am kein Handlungsbedarf Berater der Holz-BG sonstige Personen / Institutionen (z.B. GAA) Berater der Fachverbände zu erledigen durch Fachkraft für Arbeitssicherheit sonstige Fremdfirma Hersteller / Lieferant des Produktes Handlungsbedarf in eigenes Personal erledigt bis Verhalten Organisation Technik Gesundheitsschutz Überprüfung der Fragen Aufwand für die Fachkraft für Arbeitssicherheit (in Stunden) Lösungsvorschläge Bemerkungen Gefährdungs-, Belastungsfaktoren vorhanden / zutreffend Arbeitsbereich, Tätigkeit, Einwirkung Typische, häufig vorkommende Unfallhergänge oder Erkrankungen Fragen zum Sicherheits- und Einzelfragen Gesamter Betriebsbereich Heben und Tragen von schweren Lasten II Erkrankungen der Muskeln und des Skeletts. Bildschirmarbeitsplätze III Halswirbelsäulenbeschwerden Durch langjähriges Tragen von schweren Teilen wurden Wirbelsäulenbeschwerden verursacht. Wurde eine Gefährdungsbeurteilung für das Heben und Tragen von Lasten anhand der Checkliste (s. Anlage) durchgeführt? Wurde eine Gefährdungsbeurteilung für Bildschirmarbeitsplätze anhand der Checkliste (s. Anlage) durchgeführt? Physikalische und chemische Einwirkungen Lärm II Schädigung des Gehörs. Beeinträchtigung bzw. Verlust der Hörfähigkeit durch langjährige Tätigkeit im Lärmbereich, ohne Gehörschutz zu tragen. 1. Sind die Lärmbereiche im Betrieb gekennzeichnet? Dies betrifft stets den Maschinenraum und darüber hinaus den Arbeitsbereich von: Tisch- und Formatkreissägen, Abrichthobelmaschinen, Tischfräsmaschinen, Vierseitenhobelmaschinen, Vielblattsägen, Pendelsägen. 2. Werden in diesen Bereichen Gehörschutzmittel benutzt? 3. Werden Sachverständige der Holz-BG in den Fällen eingeschaltet, wo Hinweise des Betriebsarztes auf Gehörschädigungen vorliegen? Gesundheitsschutz kein Handlungsbedarf Berater der Holz-BG sonstige Personen / Institutionen (z.B. GAA) Berater der Fachverbände unter Einbeziehung von Fachkraft für Arbeitssicherheit sonstige Fremdfirma Hersteller / Lieferant des Produktes eigenes Personal erledigt bis Verhalten Organisation Technik zu erledigen durch Prüfung der Wirksamkeit durch/am Überprüfung der Fragen Handlungsbedarf in Aufwand für die Fachkraft für Arbeitssicherheit (in Stunden) Lösungsvorschläge Beurteilung der Belastung der Wirbelsäule beim Heben und Tragen von Lasten in Schreinereien/Tischlereien (Gefährdungsbeurteilung im Sinne des § 5 ArbSchG) Gefährdung Ermittlung Das manuelle Heben, Absetzen, Schieben, Ziehen, Tragen oder Bewegen von Lasten kann, je nach Größe der Last und Körperhaltung, Schäden insbesondere an der Wirbelsäule verursachen. Deshalb muß der Unternehmer die Gefährdungen dadurch an jedem Arbeitsplatz ermitteln (§ 5 ArbSchG) und – soweit erforderlich – Maßnahmen zur Verminderung der Lasten oder organisatorische Maßnahmen treffen (LasthandhabV). In der umseitigen Tabelle sind alle Tätigkeiten in Schreinereien/ Tischlereien zusammengestellt, die – je nach Dauer – gefährdend sein können. Tätigkeiten, die nicht aufgeführt sind, gelten als nicht gefährdend. Ermittlung Betrieb: Präventionsmaßnahmen für einen Beschäftigten sind erforderlich, wenn mehr als 1/3 der Gesamtarbeitszeit auf die Tätigkeiten nach umseitiger Tabelle entfällt. Datum: Für jeden Beschäftigten muß ein Bogen ausgefüllt werden. Sofern mehrere Beschäftigte dieselbe Tätigkeit ausüben, genügt für diese ein Bogen. Zahl der Beschäftigten: Die Beurteilung in der umseitigen Tabelle basiert auf exakten Berechnungen der Belastungen unter Berücksichtigung von Lastgewicht, Dauer und Körperhaltung in zufällig ausgesuchten Betrieben. Die Ergebnisse wurden nach Tätigkeiten bzw. Arbeitsgängen ausgewertet. Berücksichtigt wurden sowohl moderne Schreinerei-/Tischlereibetriebe in Indsutriegebieten als auch kleine Betriebe in beengten Großstadtwohngebieten, wo der Transport schwierig ist. Name des/der Beschäftigten: +%* HolzBerufsgenossenschaft Fragebogen zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen an Bildschirmarbeitsplätzen Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei Bildschirmarbeitsplätzen ist ein Teil der Aufgabe der Arbeitgeber. Diese Aufgabe ergibt sich aus der Richtlinie 89/391/EWG, bzw. dem Arbeitsschutzgesetz und der Bildschirmarbeitsverordnung. Gesunde Arbeitsbedingungen sind ein wichtiges Element für die Leistungsfähigkeit und die Wirtschaftlichkeit eines Betriebes. Der vorliegende Fragebogen soll dabei helfen, diese Aufgaben effektiv und sinnvoll wahrzunehmen. Er umfaßt nur die wichtigsten Fragen. Im Einzelfall und bei der Beantwortung der Fragen mit „nein“ können eingehendere Untersuchungen notwendig sein. Detailliertere Fragebögen können bei der Holz-Berufsgenossenschaft kostenlos bezogen werden. Der Fragebogen ist für jeden Bildschirmarbeitsplatz auszufüllen, sofern die tägliche Bildschirmarbeit des Mitarbeiters 2 Stunden überschreitet und stellt so einen Nachweis der Erfüllung der Dokumentationspflicht dar. Rechtsquellen: Arbeitsschutzgesetz Arbeitsstättenverordnung Arbeitsstättenrichtlinie Bildschirmarbeitsverordnung ZH 1/535 ZH 1/618 DIN 66234 Teil 1-8 DIN EN ISO 9241 – Teil 1-17 Arbeitsplatz: Mitarbeiter: Die Folgen von ungünstigen Arbeitsbedingungen an Bildschirmgeräten können Erkrankungen der Muskeln, des Skeletts und der Augen, Konzentrationsstörungen sowie Streßsituationen sein. Prüfer: Datum: Mängel zu erledigen bis: ca. 500 >0 5-100 ca. 310 30 mind. 650 besser 690 mind. 620 besser 660 200 450 600 mind. 550 besser 590 mind. 120 Angaben in (mm) 720 Bemerkungen Gefährdungs-, Belastungsfaktoren vorhanden / zutreffend Arbeitsbereich, Tätigkeit, Einwirkung Typische, häufig vorkommende Unfallhergänge oder Erkrankungen Fragen zum Sicherheits- und Einzelfragen Physikalische und chemische Einwirkungen Holzstäube, insbesondere von Buchen-, Eichenholzstaub und allergisierenden Hölzern bei deren spanender Bearbeitung II Atemwegserkrankungen, Hauterkrankungen, unter Umständen Nasenschleimhautkrebs nach Exposition gegenüber Eichen- und Buchenholzstäuben. 1. Sind alle staubintensiven Maschinen an die Absaugung angeschlossen (als weniger staubintensiv können Kettenstemmaschinen, Bohrmaschinen und Bandsägemaschinen mit täglichen Laufzeiten unter 0,5 Stunden angesehen werden)? 2. Sind eventuell vorhandene mobile Entstauber (keine Industriestaubsauger) mit dem Prüfzeichen „H 2“ gekennzeichnet? 3. Werden Handmaschinen wie Handoberfräse, Exzenterschleifmaschine etc. abgesaugt? 4. Werden Handschleifarbeiten an abgesaugten Tischen durchgeführt? 5. Ist die Wirksamkeit der Absauganlage geprüft (z.B. durch Sachverständige der Holz-BG)? 6. Werden Partikelfilter oder filternde Halbmasken der „Schutzart P2“ zur Verfügung gestellt? 7. Werden Sachverständige der Holz-BG in den Fällen eingeschaltet, wo Hinweise des Betriebsarztes auf allergische Reaktionen oder Schädigungen durch Holzstaub vorliegen? unter Einbeziehung von Prüfung der Wirksamkeit durch/am kein Handlungsbedarf Berater der Holz-BG sonstige Personen / Institutionen (z.B. GAA) Berater der Fachverbände zu erledigen durch Fachkraft für Arbeitssicherheit sonstige Fremdfirma Hersteller / Lieferant des Produktes Handlungsbedarf in eigenes Personal erledigt bis Verhalten Organisation Technik Gesundheitsschutz Überprüfung der Fragen Aufwand für die Fachkraft für Arbeitssicherheit (in Stunden) Lösungsvorschläge Bemerkungen Gefährdungs-, Belastungsfaktoren vorhanden / zutreffend Arbeitsbereich, Tätigkeit, Einwirkung Lacke, Lösemittel, Holzschutzmittel etc. III Irritative Reizungen von Haut und Atemwegen. Störungen im Bereich des peripheren und zentralen Nervensystems. Störungen im Bereich der Leber und der blutbildenden Organe. Typische, häufig vorkommende Unfallhergänge oder Erkrankungen Fragen zum Sicherheits- und Einzelfragen 1. Werden insbesondere geeignete Hautzschutz-, Hautpflege- und Hautreinigungsmittel zur Verfügung gestellt? 2. Sind für umfangreiche Lackierarbeiten (mehr als 2 Stunden täglich) Absauganlagen vorhanden? 3. Werden Atemschutzmasken zur Verfügung gestellt? 4. Werden Sachverständige der Holz-BG in den Fällen eingeschaltet, wo Hinweise des Betriebsarztes auf Schädigungen durch Lösemittel vorliegen? unter Einbeziehung von Prüfung der Wirksamkeit durch/am kein Handlungsbedarf Berater der Holz-BG sonstige Personen / Institutionen (z.B. GAA) Berater der Fachverbände zu erledigen durch Fachkraft für Arbeitssicherheit sonstige Fremdfirma Hersteller / Lieferant des Produktes Handlungsbedarf in eigenes Personal erledigt bis Verhalten Organisation Technik Gesundheitsschutz Überprüfung der Fragen Aufwand für die Fachkraft für Arbeitssicherheit (in Stunden) Lösungsvorschläge Bemerkungen vorhanden / zutreffend Arbeitsbereich, Tätigkeit, Einwirkung Gefährdungs-, Belastungsfaktoren Typische, häufig vorkommende Unfallhergänge oder Erkrankungen Fragen zum Sicherheits- und Einzelfragen unter Einbeziehung von Prüfung der Wirksamkeit durch/am kein Handlungsbedarf Berater der Holz-BG sonstige Personen / Institutionen (z.B. GAA) Berater der Fachverbände zu erledigen durch Fachkraft für Arbeitssicherheit sonstige Fremdfirma Hersteller / Lieferant des Produktes Handlungsbedarf in eigenes Personal erledigt bis Verhalten Organisation Technik Gesundheitsschutz Überprüfung der Fragen Aufwand für die Fachkraft für Arbeitssicherheit (in Stunden) Lösungsvorschläge Bemerkungen Fragebogen zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen an Bildschirmarbeitsplätzen Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei Bildschirmarbeitsplätzen ist ein Teil der Aufgabe der Arbeitgeber. Diese Aufgabe ergibt sich aus der Richtlinie 89/391/EWG, bzw. dem Arbeitsschutzgesetz und der Bildschirmarbeitsverordnung. Gesunde Arbeitsbedingungen sind ein wichtiges Element für die Leistungsfähigkeit und die Wirtschaftlichkeit eines Betriebes. Der vorliegende Fragebogen soll dabei helfen, diese Aufgaben effektiv und sinnvoll wahrzunehmen. Er umfaßt nur die wichtigsten Fragen. Im Einzelfall und bei der Beantwortung der Fragen mit „nein“ können eingehendere Untersuchungen notwendig sein. Detailliertere Fragebögen können bei der Holz-Berufsgenossenschaft kostenlos bezogen werden. Der Fragebogen ist für jeden Bildschirmarbeitsplatz auszufüllen, sofern die tägliche Bildschirmarbeit des Mitarbeiters 2 Stunden überschreitet und stellt so einen Nachweis der Erfüllung der Dokumentationspflicht dar. Rechtsquellen: Arbeitsschutzgesetz Arbeitsstättenverordnung Arbeitsstättenrichtlinie Bildschirmarbeitsverordnung DIN 66234 Teil 1-8 DIN EN ISO 9241 – Teil 1-17 Arbeitsplatz: Mitarbeiter: Die Folgen von ungünstigen Arbeitsbedingungen an Bildschirmgeräten können Erkrankungen der Muskeln, des Skeletts und der Augen, Konzentrationsstörungen sowie Streßsituationen sein. Prüfer: Datum: Mängel zu erledigen bis: ca. 500 >0 5-100 ca. 310 30 mind. 650 besser 690 mind. 620 besser 660 200 450 600 mind. 550 besser 590 mind. 120 Angaben in (mm) 720 Bildschirm: Arbeitstisch/Arbeitsstuhl: Ist die Bildschirmdiagonale 14 Zoll (sichtbar ca. 34 cm) oder größer ? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein Ist ausreichend Tischfläche vorhanden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ist eine entspannte Arbeitshaltung möglich? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Empfehlung bei Neukauf: 15 Zoll (ca. 36 cm) für Textverarbeitung 17 Zoll (ca. 38 cm) für Grafik 20 Zoll (ca. 43 cm) für CAD Winkel zwischen Ober- und Unterarm ja nein Liegt die oberste Bildschirmzeile unterhalb der Augenhöhe? . . . . . . . . . . . . * 90°, wenn bei waagerechtem Unterarm die Hände auf der Tastatur aufliegen Winkel zwischen Ober- und Unterschenkel * 90° Ist der Fußboden erreichbar und liegen die Füße voll auf (eventuell Fußstütze verwenden) Höhe und Rückenlehne verstellbar, Sitzfläche gepolstert, neigbar und vorne abgerundet? Sind die Oberflächen der Geräte und Tische matt (blendfrei)? . . . . . . . . . . . . Ist an den Fenstern Blendschutz vorhanden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beträgt der Abstand der Augen vom Bildschirm 50 bis 70 cm und sind die Zeichen gut lesbar (groß genug, Zeilenabstand ausreichend, scharf, dunkel auf hellem Hintergrund)? . . . . . . . . . ja ja nein nein Ist der Bildschirm frei und leicht dreh- und neigbar? . . . . . . . . . . . . . . . . . Ist der Bildschirm als strahlungsarm gekennzeichnet (z.B. auf Typenschild: entspricht Röntgenverordnung, MPRII, oder entsprechende Prüfzeichen)? . . . . . . . . Sind die Drucker leise oder werden laute nur gelegentlich verwendet? . . . . . . . Software: ja ja nein nein Empfinden Sie das Bild als stabil und flimmerfrei sowie frei von Reflexen? . . . . . . Tastatur: Ist die Blickrichtung parallel zur Fensterfront und den Leuchtbändern (keine Blendungen)? . . . . . . . . . . . . . . . . Ist die Software für die Arbeitsaufgabe geeignet (z.B. Textverarbeitungsprogramm für nicht nur gelegentliche Textarbeiten)? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kann mit der Software problemlos gearbeitet werden? z.B.: . . . . . . . . . . . . . ja nein keine Abstürze mit Datenverlust keine schwerwiegenden Folgen durch kleine Fehler Ist die Tastatur vom Bildschirm getrennt? . . . . ja nein Ist die Tastatur leicht geneigt? Buchstabenreihe A-Ä <3 cm . . . . . . . . . . . . . Besteht die Möglichkeit, die Bildschirmarbeit durch Tätigkeitswechsel (z.B. Aktenablage) oder Kurzpausen zu unterbrechen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sind die Beschäftigten für die Arbeit an Bildschirmgeräten eingewiesen? . . . . . . . . . < 3 cm Sind die Beschäftigten über mögliche Gesundheitsgefahren informiert? . . . . . . . . 5–10 cm ja Ist vor der Tastatur eine freie Tischfläche von 5 –10 cm? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Arbeitsablauf/Organisation: nein Wurde eine Erst- oder Nachuntersuchung angeboten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beurteilung der Belastung der Wirbelsäule beim Heben und Tragen von Lasten (Gefährdungsbeurteilung im Sinne des § 5 ArbSchG) Gefährdung Das manuelle Heben, Absetzen, Schieben, Ziehen, Tragen oder Umsetzen von Lasten kann, je nach Größe der Last und Körperhaltung, Schäden insbesondere an der Wirbelsäule verursachen. Deshalb muß der Unternehmer die Gefährdungen an jedem Arbeitsplatz ermitteln (§ 5 ArbSchG) und – soweit erforderlich – Maßnahmen zur Verminderung der Lasten oder organisatorische Maßnahmen treffen (LasthandhabV). Ermittlung Auf der Grundlage von detaillierten Belastungsanalysen in Mitgliedsunternehmen der Holz-Berufsgenossenschaft sind in den unten stehenden Arbeitsbereichen Belastungen möglich, die eine Gefährdung der Mitarbeiter darstellen können. Für diese Arbeitsbereiche sind die einzelnen Teiltätigkeiten und deren Belastungen durch Lastenhandhabung zu ermitteln. Präventionsmaßnahmen für einen Beschäftigten sind nicht erforderlich, wenn die Summe der Produkte aus durchschnittlichem Lastgewicht, Häufigkeit und Beugefaktor für sämtliche Tätigkeiten einen Zahlenwert*) von 8400 unterschreitet. Zahlenwerte von 8400 bis 14000 deuten auf eine Gefährdung hin, der Arbeitsplatz muß mit Hilfe detaillierter Belastungsanalysen beurteilt werden. Wird der Zahlenwert von 14.000 überschritten, sind Präventionsmaßnahmen ohne weiteres erforderlich. Als nicht gefährdend sind die Tätigkeiten einzustufen, bei denen überwiegend Lastgewichte kleiner 10 kg gehoben und getragen werden. Präventionsmaßnahmen werden ohne weitere Ermittlungen erforderlich, wenn das personenbezogene Lastgewicht 50 kg überschreitet. Für jeden Beschäftigten muß ein Bogen ausgefüllt werden. Sofern mehrere Beschäftigte dieselbe Tätigkeit ausüben, genügt für diese ein Bogen. Für die Beurteilung der Belastungen müssen die durchschnittlichen Gewichte und die Häufigkeit der Arbeitsvorgänge einer jeden Teiltätigkeit ermittelt werden. Betrieb: .......................................................................................................................................................................................................................................... ............................................................................................................................................................................................................................................................ ............................................................................................................................................................................................................................................................ ............................................................................................................................................................................................................................................................ Datum:..................................................................... Zahl der Beschäftigten: ................................. Name des/der Beschäftigten: Arbeitsbereich: ..................................................................................... Fensterbau/-montage ..................................................................................... Zuschnitt ..................................................................................... Spritzlackierung ......................................................................................................................... ..................................................................................... Küchenmontage ........................................................................................................................ Beugefaktor in Abhängigkeit von der Körperhaltung 1,0 1,6 Maßnahmen erfolgreich? Ja Nein Datum: .......................................... *) Die Zahlenwerte wurden mit Hilfe von Dosisberechnungen ermittelt. Neben Lastgewicht, Häufigkeit und Beugefaktor wurden für die Hebe- und Tragedauer, die Körperhaltungen und für sämtliche Korrekturfaktoren die häufig vorkommenden Werte eingesetzt. Tätigkeit Innerbetrieblicher Glas- und Fenstertransport Anheben und Umsetzen verglaster Fenster Beladen der Baustellenfahrzeuge Einbauarbeiten auf der Baustelle Transport des Rohmaterials von Hand Anheben und Umsetzen ohne technische Hilfen innerbetrieblicher Transport des Zuschnitts Anheben, Auflegen und Wenden der Werkstücke Heben, Tragen und Umsetzen beim Beladen des Lieferfahrzeugs. Transport der Korpusteile und Elektrogeräte beim Kunden. Arbeitsbereich Fensterbau/montage im Betrieb und auf Baustellen Zuschnitt von Vollholz und Plattenmaterial Spritzlackierung von fertigen Möbelteilen, Fenstern und Türen Küchenmontage x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x Gefährdung: + + + + + Gefährdung: + + + + + Gefährdung: + + + + + Gefährdung: + + + + + Nein = = = = = = Summe = Ja x x x x x x Nein = = = = = = Summe = Ja x x x x x x Nein = = = = = = Summe = Ja x x x x x x Nein = = = = = = Summe = Ja x x x x x x Beurteilung/Gefährdung - Gewicht x Häufigkeit x Beugeund Tragefaktor (kg) (n) (f) Staplereinsatz beim Beladen des Lieferfahrzeuges Ladeplattform verwenden Treppengängige Transportwagen benutzen Schrägaufzüge und Tragegurte einsetzen Zerlegte Möbel, Korpusse und Fronten getrennt anliefern Drehtisch, Wendetisch und höhenverstellbare Plattenwagen verwenden. Provisorische Haltegriffe an Werkstücke anbringen, um die Last körpernah tragen zu können. Vakuumheber zum Anheben der Platten oder des Massivholzes verwenden Rollenwagen oder Plattenzangen benutzen Transportwagen für innerbetrieblichen Transport verwenden Vakuumheber zum Anheben der Scheiben und Fenster beschaffen Installation von beweglichen Hebe- und Wenderahmen als Halterung für Fenster Nachträgliche Verglasung auf Baustellen Optimale Planung der Gewerke typische Beispiele Lösungsvorschläge x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x Gefährdung: + + + + + Gefährdung: + + + + + Gefährdung: + + + + + Gefährdung: + + + + + Nein = = = = = = Summe = Ja x x x x x x Nein = = = = = = Summe = Ja x x x x x x Nein = = = = = = Summe = Ja x x x x x x Nein = = = = = = Summe = Ja x x x x x x erneute Beurteilung - Gewicht x Häufigkeit x Beugeund Tragefaktor (kg) (n) (f) Ersthelfer Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragte Kranführer Gabelstaplerfahrer Silo Sonstiger ................................ Oberfläche Bankraum Teilefertigung Zuschnitt Lager, Transport Verantwortungsbereich Name Ausbildung vorhanden Weiterbildung geplant Bemerkung Organisation – Festlegung von Verantwortungsbereichen Tischlereien/Schreinereien Beurteilung der Belastung der Wirbelsäule durch Ganzkörperschwingungen an Arbeitsplätzen von Gabelstaplerfahrern Gefährdung Das Fahren von Gabelstaplern kann, durch das Zusammenwirken mehrerer Belastungsfaktoren, Schäden insbesondere an der Wirbelsäule verursachen. Die Wirkung der Ganzkörperschwingungen kann zu Belästigungen, Leistungsminderungen und im Extremfall zu einer Schädigung der Wirbelsäule führen. Der Unternehmer muss die möglichen Gefährdungen durch Ganzkörperschwingungen an jedem Gabelstaplerarbeitsplatz ermitteln und – soweit erforderlich – Maßnahmen zu deren Verminderung ergreifen. Ermittlung Für die Wirbelsäulenbelastung von Gabelstaplerfahrern sind Einflussfaktoren wie Fahrzeugkonstruktion, Wartungszustand, Fahrbahnbeschaffenheit und tägliche Fahrdauer wichtig, sie werden im folgenden Fragebogen erfasst. gehender beurteilt werden. Wird die Gesamtpunktzahl 19 überschritten, sind weitergehende Verbesserungen unerlässlich. Für jeden Beschäftigten muß ein Bogen ausgefüllt werden. Für die Beurteilung der Belastungen müssen alle Fragen beantwortet und die Punktzahlen zur Gesamtpunktzahl addiert werden. Verbesserungen sind nicht erforderlich, wenn die Gesamtpunktzahl für einen Arbeitsplatz bis 10 beträgt. Bei einer Gesamtpunktzahl von 11 bis 19 ist eine Gefährdung möglich, Wartungszustand und Fahrbahnbeschaffenheit müssen ein- Betrieb: .......................................................................................................................................................................................................................................... ............................................................................................................................................................................................................................................................ ............................................................................................................................................................................................................................................................ ............................................................................................................................................................................................................................................................ Name des/der Gabelstaplerfahrers(in): Gabelstapler: .......................................................................................................................... Hersteller:.................................................................................................... .......................................................................................................................... Typenbezeichnung:................................................................................ Bogen ausgefüllt von:................................................................................................................. am:.................................................................................................................. Baujahr:........................................................................................................ Fragebogen zur Belastungsermittlung Führerhausfederung ja Gummielemente keine Nach Verbesserung Punktzahl 1 3 durchgeführte Verbesserung: Wartungszustand des Gabelstaplers gut (regelmäßige jährliche Wartung) schlecht Nach Verbesserung Punktzahl 1 3 Verbesserungsvorschlag: Wartungsvertrag abschließen durchgeführte Verbesserung: Sitz Feder-Dämpfer-System Polstersitz Nach Verbesserung Punktzahl 1 3 Verbesserungsvorschlag: Sitz austauschen durchgeführte Verbesserung: Gebrauchszustand des Sitzes gut mittel schlecht, Sitz schlägt an das Chassis Verbesserungsvorschlag: Sitz austauschen, instandsetzen durchgeführte Verbesserung: Nach Verbesserung Punktzahl 1 2 3 Art der Bereifung Luft Elastic Vollgummi Verbesserungsvorschlag: vorzugsweise auf Luftbereifung umstellen durchgeführte Verbesserung: Nach Verbesserung Punktzahl 1 2 3 Fahrbahnbeschaffenheit gut mittel, mit kleinen Unebenheiten schlecht, mit großen Absätzen und Schlaglöchern Verbesserungsvorschlag: Schlaglöcher und Absätze entfernen durchgeführte Verbesserung: Nach Verbesserung Punktzahl 1 2 3 Körperhaltung beim Fahren aufrecht, gerade sitzend mit Verdrehung des Oberkörpers mit hohem Rückwärtsfahranteil Verbesserungsvorschlag: Platz- und Transportverhältnisse verbessern durchgeführte Verbesserung: Nach Verbesserung Punktzahl 1 2 3 tägliche Fahrzeit bis 2 Stunden von 2 bis 4 Stunden mehr als 4 Stunden Verbesserungsvorschlag: weitere Personen zum Gabelstaplerfahrer ausbilden durchgeführte Verbesserung: Nach Verbesserung Punktzahl 1 2 3 Gesamtpunktzahl Hautschutzplan für Schreiner/Tischler und Möbelfertigung Geeignete Produkte verschiedener Hersteller Stand: 1/98 In der Tabelle ist nur eine Auswahl der auf dem Markt befindlichen Produkte wiedergegeben. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt auch keine Auswahl besonders geeigneter Produkte dar. Hautgefährdung Hautschutz Hautreinigung Hautpflege Tätigkeiten im Maschinen-, Bankund Lackierraum; Montagearbeiten und Arbeiten auf Baustellen (typische Schreinerarbeiten) A: Sineprint/Dualin B: Lordin protect T C: Stokoderm D: Herwederm A: Topscrub B: Lordin liquid spezial C: Slig spezial D: Vertulin A: Physioderm B: Lordin Care S C: Stokolan D: Herwecura Bankraum und Lackierraum: Umgang mit stark anhaftenden Arbeitsstoffen, z. B. Leime, Kleber, Lacke (NC-, PUR-Lacke), organische Lösemittel A: Sansibon B: Lordin protect T C: Arretil D: Herwesan A: Topscrub B: Lordin liquid spezial C: Slig spezial D: Vertulin A: Physioderm B: Lordin Care S C: Stokolan D: Herwecura Lackierraum: Umgang mit Wasserlacken, Wasserbeizen A: Sineprint B: Cewipa protect SVS C: Fulguran D: Herwederm A: Stephalen waschgel B: Lordin fluid C: Praecutan plus D: Verturan A: Physioderm B: Lordin Care P C: Stokolan D: Herwecura Montage und Arbeiten auf Baustellen; Einwirkung von kalk-, zementhaltigen Baustäuben, künstlichen Mineralfasern, Umgang mit Dichtmassen (z.B. silikonhaltig), Montageschäumen A: Sansibal B: Cewipa protect SVS C: Travabon D: Herwesan A: Saniscrub B: Cewipa liquid C: Krestopol D: Herculan forte A: Physioderm B: Lordin Care P/ Cewipa Care E C: Stokolan D: Herwecura A: Physioderm GmbH & Co. KG, Canthalstraße 7, 63450 Hanau; Fax-Nr. 0 61 81- 93 65 78 B: Carl Wilden GmbH, Werner-Heisenberg-Str. 2, 63263 Neu-Isenburg; Fax-Nr. 0 61 02 - 30 32 03 C: Chem. Fabrik Stockhausen GmbH, Bäkerpfad 25, 47805 Krefeld; Fax-Nr. 0 2151-38 15 02 D: HERWE - Chem.-techn. Erzeugnisse GmbH, Kleines Feldlein 20, 74889 Sinsheim-Düren, Fax-Nr. 0 72 61- 84 43 Hautschutz: Hautreinigung: Hautpflege: vor Arbeitsbeginn, auch nach Pausen vor Pausen, nach der Arbeit nach der Arbeit Hautschutz Die Pflege der Haut und der Schutz der Haut gegen Erkrankungen spielen im täglichen Leben und besonders bei der beruflichen Tätigkeit eine wichtige Rolle. Die Haut besitzt zwar eine natürliche Abwehrkraft gegen schädliche Einwirkungen, doch darf diese Fähigkeit nicht überschätzt und überbeansprucht werden. Besonders wichtig ist es, diese Abwehrkraft durch betrieblichen Hautschutz, milde Hautreinigung und Hautpflege zu unterstützen. Schutzhandschuhe, die bei vielen Arbeiten getragen werden müssen, sind vor Gebrauch sorgfältig auf Sauberkeit des Handschuhinneren und Unversehrtheit zu prüfen. Empfehlenswert ist die Benutzung von Schutzhandschuhen mit Textil-Innenfutter oder in Verbindung mit Unterziehhandschuhen aus Baumwolle. Hautschutz Vor Beginn der Arbeit mit hautschädigenden Stoffen ist die saubere Haut mit einem geeigneten Hautschutzmittel zu schützen. Dadurch soll verhindert werden, daß schädigende Stoffe in die Haut eindringen oder daß sie durch Flüssigkeiten entfettet wird. Sowohl fetthaltige (wasserunlösliche) als auch fettfreie (wasserlösliche) Hautschutzmittel können die natürliche Schutzwirkung der Haut verstärken und diese funktionsfähig erhalten. Dies gilt nicht nur für die Hände, sondern auch für alle freien, ungeschützten Hautpartien (z.B. Unterarme). Eine zusätzlich gewünschte Wirkung der Hautschutzmittel ist die leichte Reinigung nach getaner Arbeit. Wasserlösliche Hautschutzmittel (Ölin-Wasser-Emulsionen) sind geeignet beim Umgang mit wasserunlöslichen Gefahrstoffen. Sie sind zu verwenden bei Arbeiten mit organischen Lösemitteln, Mineralölen und Fetten, Ölfarben, Kunstharzen, Klebstoffen. Bei diesen Arbeiten ist häufig zusätzlicher Schutz durch Chemikalienschutzhandschuhe erforderlich. Wasserunlösliche Hautschutzmittel (Wasser-in-Öl-Emulsionen) sind geeignet beim Umgang mit wasserlöslichen Gefahrstoffen und wässrigen Lösungen wie Säuren, Laugen, Kühlschmierstoff-Emulsionen, lösemittelfreien Wasch- und Reinigungsmitteln. Hautreinigung Nach der Arbeit müssen die Hände bzw. die verschmutzte Haut gründlich von anhaftendem Schmutz und von der vorher aufgetragenen Schutzschicht befreit werden. Zur Reinigung ist am besten warmes Wasser zu verwenden. Die Wahl des Reinigungsmittels richtet sich nach der Art und dem Grad der Verschmutzung. Es soll zwar seinen Zweck erfüllen, trotzdem aber die Haut so weit wie möglich schonen. Grobreinigungsmittel sind nur dann zu verwenden, wenn auch wirklich grobe Verunreinigungen zu entfernen sind. Als Handwaschpasten sollten nur solche verwendet werden, die neben ihrer reizlosen Seifengrundlage bzw. einem synthetischen Waschrohstoff ein hautschonendes Reibemittel, z.B. Holzmehl, Walnußschalenmehl oder feines Kunststoff-Granulat enthalten. Oberster Grundsatz sollte sein, möglichst milde Mittel zu verwenden. Hautpflege Nach der Reinigung ist die Anwendung eines Hautpflegemittels dringend erforderlich. Erst die richtige Wahl der geeigneten Mittel für Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege kann Hauterkrankungen weitgehend verhindern. Dieser Entwurf muß noch durch verfahrensspezifische Angaben ergänzt und vom Unternehmer unterschrieben werden. Dieser Entwurf muß noch durch verfahrensspezifische Angaben ergänzt und vom Unternehmer unterschrieben werden. F Leichtentzündlich Xn Gesundheitsschädlich Dieser Entwurf muß noch durch verfahrensspezifische Angaben ergänzt und vom Unternehmer unterschrieben werden. Xn Gesundheitsschädlich Dieser Entwurf muß noch durch verfahrensspezifische Angaben ergänzt und vom Unternehmer unterschrieben werden. Xn Gesundheitsschädlich Dieser Entwurf muß noch durch verfahrensspezifische Angaben ergänzt und vom Unternehmer unterschrieben werden. Dieser Entwurf muß noch durch verfahrensspezifische Angaben ergänzt und vom Unternehmer unterschrieben werden. Xn Gesundheitsschädlich Unterweisung über sicheres Arbeiten an Tisch- und Formatkreissägemaschinen Frau/Herr* , geb. wurde anhand der umseitigen Ausführungen über die Abschnitte Allgemeines, Werkzeuge, Einstellen und Betreiben unterrichtet, sowie anhand der Bilder über das sichere Arbeiten bei den nachfolgend genannten Arbeitsgängen unterwiesen. Gleichzeitig wurde sie/er* auf die Beachtung der im Bereich der Maschinen angebrachten Maschinenplakate hingewiesen. Datum Inhalte der Belehrung (hier Bildnummern eintragen) * Nichtzutreffendes bitte streichen Belehrung bestätigt Sicheres Arbeiten an Tisch- und Formatkreissägemaschinen Allgemeines Vor Reinigungs- und Wartungsarbeiten Maschine gegen unbeabsichtigtes Einschalten sichern. Schutzalterbestimmungen beachten. Eng anliegende Kleidung tragen. Spaltkeilabstand vom Kreissägeblatt max. 8 mm – Spaltkeileinstellung ca. 2 mm unter der höchsten Sägezahnspitze. Befestigung des Spaltkeils prüfen. Sicherheitsschuhe und Gehörschutz benutzen. Schutzhaube auf Werkstückdicke einstellen. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes Maschine ausschalten. Beim Einsetzschneiden Queranschlag oder Niederhalter als Rückschlagsicherung verwenden. Danach Spaltkeil wieder anbringen. Werkzeuge Für Material und Arbeitsgang geeignetes Kreissägeblatt verwenden. Nur scharfe und unbeschädigte Kreissägeblätter aufspannen. Keine HSS-Sägeblätter benutzen. Spaltkeil, Schutzhaube und Tischverlängerung Einstellen Beim Werkstückvorschub Hände mit geschlossenen Fingern flach auf das Werkstück legen. Im Gefahrbereich Schiebestock oder Schiebeholz verwenden. Splitter, Späne und Abfälle nicht mit der Hand entfernen. Maschine nur mit wirksamer Absaugung betreiben. Betreiben Arbeitsstellung außerhalb des Gefahrbereiches. Vorrichtungen verwenden, auch wenn nur ein Werkstück bearbeitet wird. Holz-Berufsgenossenschaft Spaltkeileinstellung für verdeckte Schnitte ca. 2 mm max. 8 mm Schneiden schmaler Werkstücke mit Schiebestock Schneiden von Leisten mit Schiebeholz Ablängen schmaler Werkstücke mit Queranschlag Schutzeinrichtungen und Handhaltung beim Fälzen Schutzeinrichtungen und Handhaltung beim Absetzen von Zapfen Schutzeinrichtungen und Handhaltung beim Einsetzschneiden Schneiden von Werkstücken mit dem Vorschubapparat Stand 01/2004 Vorrichtung und Handhaltung beim Besäumen Unterweisung über sicheres Arbeiten an Tischfräsmaschinen Frau/Herr* , geb. wurde anhand der umseitigen Ausführungen über die Abschnitte Allgemeines, Werkzeuge, Einstellen und Betreiben unterrichtet, sowie anhand der Bilder über das sichere Arbeiten bei den nachfolgend genannten Arbeitsgängen unterwiesen. Gleichzeitig wurde sie/er* auf die Beachtung der im Bereich der Maschinen angebrachten Maschinenplakate hingewiesen. Datum Inhalte der Belehrung (hier Bildnummern eintragen) * Nichtzutreffendes bitte streichen Belehrung bestätigt Sicheres Arbeiten an Tischfräsmaschinen Allgemeines Vor Reinigungs- und Wartungsarbeiten Maschine gegen unbeabsichtigtes Einschalten sichern. Schutzalterbestimmungen beachten. Eng anliegende Kleidung tragen. Sicherheitsschuhe und Gehörschutz benutzen. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes Maschine ausschalten. Werkzeuge Nur Fräswerkzeuge mit dem BG-TEST-Prüfzeichen sowie der Aufschrift „HANDVORSCHUB“ oder „MAN“ verwenden. Auch das Arbeiten mit Vorschubapparat oder Schiebeschlitten gilt als Handvorschub. Einstellen von Fräshöhe und Frästiefe mit Meßuhr Einstellen Betreiben Fräswerkzeuge, Fräserdorn-Mutter und Zwischenringe nicht direkt auf dem Maschinentisch ablegen. Vorrichtungen verwenden, auch wenn nur ein Werkstück bearbeitet wird. Beim Werkstückvorschub Hände mit geschlossenen Fingern flach auf das Werkstück legen. Tischöffnung durch Einlegeringe so weit wie möglich schließen. Drehzahl nach Werkzeugangabe einstellen. Beim Aufspannen Fräserdorn-Mutter voll ausnutzen. Zum Nachschieben Schiebeholz verwenden. Mit Einstellvorrichtung Fräshöhe und Frästiefe einstellen. Werkzeugverdeckungen und Drukkvorrichtungen anbringen. Splitter und Späne nicht mit der Hand entfernen. Maschine nur mit wirksamer Absaugung betreiben. Für große Werkstücke Tischvergrößerungen anbringen. Für Einsetzarbeiten Rückschlagsicherung anbringen. Möglichst Vorschubapparat verwenden, auch beim Probefräsen. Werkzeugverdeckung = Bogenfeder Holz-Berufsgenossenschaft Werkzeugverdeckung mindestens 15 mm vor Schneidenkreis einstellen Anschlag Werkzeug Werkstück ≥15 mm Fräsen von kleinen Werkstücken mit Druck- und Schutzvorrichtung und Schiebeholz Fräsen von geraden Werkstücken am Anschlag mit Vorschubapparat Fräsen von Querseiten mit durchgehendem Anschlag, Bogenfeder und Schiebeholz Einstellen der Queranschläge beim Einsetzfräsen nach Ein- und Aussetzpunkt Einsetzfräsen großer Werkstücke mit Rückschlagsicherung Einsetzfräsen kleiner Werkstücke mit Spannlade und Rückschlagsicherung Versatz Anlaufring Fräserdorn 20 Vorschubrolle Zuführleiste Fräsen von geschweiften Werkstücken mit dem Vorschubapparat (nur 1 Rolle) Stand 01/2004 Fräsen von geschweiften Werkstücken mit Anlaufring und Schutzhaube Unterweisung über sicheres Arbeiten an Abrichthobelmaschinen Frau/Herr* , geb. wurde anhand der umseitigen Ausführungen über die Abschnitte Allgemeines, Werkzeuge, Einstellen und Betreiben unterrichtet, sowie anhand der Bilder über das sichere Arbeiten bei den nachfolgend genannten Arbeitsgängen unterwiesen. Gleichzeitig wurde sie/er* auf die Beachtung der im Bereich der Maschinen angebrachten Maschinenplakate hingewiesen. Datum Inhalte der Belehrung (hier Bildnummern eintragen) * Nichtzutreffendes bitte streichen Belehrung bestätigt Sicheres Arbeiten an Abrichthobelmaschinen Allgemeines Vor Reinigungs- und Wartungsarbeiten Maschine gegen unbeabsichtigtes Einschalten sichern. Schutzalterbestimmungen beachten. Eng anliegende Kleidung tragen. Sicherheitsschuhe und Gehörschutz benutzen. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes Maschine ausschalten. Werkzeuge Vor jedem Messerwechsel Maschine gegen unbefugtes Einschalten sichern. Nur Hobelmesser mit gleichen Abmessungen und gleichem Gewicht einsetzen. Vor dem Einsetzen Spannflächen säubern und Messer entfetten. Messerüberstand mit Lehre einstellen (max. 1,1 mm). Befestigungsschrauben nur mit zugehörigem Werkzeug lösen und spannen. Schrauben nach Herstellerangabe anziehen. Einstellen Betreiben Beim Werkstückvorschub Hände mit geschlossenen Fingern flach auf das Werkstück legen. Bei kurzen Werkstücken Zuführlade verwenden. Splitter und Späne nicht mit der Hand entfernen. Maschine nur mit wirksamer Absaugung betreiben. Spanabnahme einstellen, Tischund Anschlageinstellungen gegen Verstellen sichern. Messerwellenverdeckung vor dem Anschlag für den Arbeitsgang einrichten. Holz-Berufsgenossenschaft Einstellen der Hobelmesser mit Einstelllehre Abrichten breiter Werkstücke mit Schutzbrücke max. 1,1 mm Abrichten und Fügen schmaler Werkstücke mit Gliederschwingschutz und Hilfsanschlag Abrichten und Fügen schmaler Werkstücke mit Fügeleiste und Hilfsanschlag Abrichten kurzer Werkstücke mit Zuführlade Abrichten kurzer Werkstücke mit Schiebeholz und Schutzbrücke Abrichten von Werkstücken mit dem Vorschubapparat Stand 01/2004 Fügen breiter Werkstücke mit Schutzbrücke Unterweisung über sicheres Arbeiten an Tischbandsägemaschinen Frau/Herr* , geb. wurde anhand der umseitigen Ausführungen über die Abschnitte Allgemeines, Werkzeuge, Einstellen und Betreiben unterrichtet, sowie anhand der Bilder über das sichere Arbeiten bei den nachfolgend genannten Arbeitsgängen unterwiesen. Gleichzeitig wurde sie/er* auf die Beachtung der im Bereich der Maschinen angebrachten Maschinenplakate hingewiesen. Datum Inhalte der Belehrung (hier Bildnummern eintragen) * Nichtzutreffendes bitte streichen Belehrung bestätigt Sicheres Arbeiten an Tischbandsägemaschinen Allgemeines Vor Reinigungs- und Wartungsarbeiten Maschine gegen unbeabsichtigtes Einschalten sichern. Schutzalterbestimmungen beachten. Eng anliegende Kleidung tragen. Sicherheitsschuhe und Gehörschutz benutzen. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes Maschine ausschalten und Bandsägeblatt gegen Berühren sichern. Werkzeuge Gleichmäßig geschränkte und scharfe Bandsägeblätter verwenden, Dicke etwa 1/1000 des Rollendurchmessers. Schmale Bandsägeblätter nur zum Schneiden von geschweiften Werkstücken verwenden. Einstellen Bandsägeblattlauf bei zurückgestellten Sägeblattführungen mit der Neigungsverstellung der oberen Bandsägerolle einrichten. Dabei Bandsägerolle nur von Hand drehen. Sägeblattführungen: Seitenführungen bis knapp an den Zahngrund heranstellen. Rückenrolle so einstellen, daß sie sich nur bei belastetem Bandsägeblatt mitdreht. Betreiben Beim Werkstückvorschub Hände mit geschlossenen Fingern flach auf das Werkstück legen. Im Gefahrbereich Schiebestock oder Schiebeholz verwenden. Splitter, Späne und Abfälle nicht mit der Hand entfernen. Maschine nur mit wirksamer Absaugung betreiben. Verkleidungen bzw. Verdeckungen in Schutzstellung bringen. Obere Sägeblattführung knapp über Werkstückdicke einstellen. Holz-Berufsgenossenschaft Lage des Bandsägeblattes, Tischeinlage Auftrennen am Anschlag mit Schiebelade Querschneiden von hochkant stehenden Werkstücken mit Anlage am Maschinenständer Querschneiden von Rundholz mit Keilstütze Handhaltung beim Herstellen geschweifter Werkstücke Vorrichtung und Handhaltung beim Herstellen kreisförmiger Werkstücke Schneiden von Keilen mit Keilschneidlade Stand 01/2004 Einstellen der Sägeblattführung Unterweisung über sicheres Arbeiten mit Handmaschinen Frau/Herr* , geb. wurde anhand der umseitigen Ausführungen über die Abschnitte Allgemeines, Werkzeuge, Einstellen und Betreiben unterrichtet, sowie anhand der Bilder über das sichere Arbeiten bei den nachfolgend genannten Arbeitsgängen unterwiesen. Datum Inhalte der Belehrung (hier Bildnummern eintragen) * Nichtzutreffendes bitte streichen Belehrung bestätigt 1 Zuschneiden von Massivholz auf Unterlagen Sicheres Arbeiten mit Handmaschinen Allgemeines Zum Werkzeugwechsel, vor dem Beseitigen von Störungen und vor Reinigungsarbeiten Maschine von der Energiezufuhr trennen. 3 Einsetzschneiden mit Tauchkreissäge und Führungsschiene mit Anschlagnocken (als Rückschlagsicherung) 5 2 Zuschneiden von Massivholz mit Führungsschiene 4 Bei Montageschnitten für sichere Werkstückauflage und präzise Werkzeugführung sorgen 6 Schutzalterbestimmungen beachten. Eng anliegende Kleidung tragen. Sicherheitsschuhe und Gehörschutz benutzen. Werkzeuge Für Material und Arbeitsgang geeignete Werkzeuge verwenden. Nur scharfe Werkzeuge verwenden. Bei Schraubern nur zum Schraubenkopf passende und unbeschädigte BIT’s verwenden. Fräswerkzeuge müssen für Handvorschub zugelassen sein (z.B. BG-TEST-Prüfzeichen) Einfräsungen für Beschläge, Beschlagteile mit geeigneten Schablonen Einstellen Bei Handkreissägemaschinen Spaltkeilabstand vom Kreissägeblatt 7 8 max. 5 mm. Befestigung des Spaltkeils prüfen. Nach Einsetzschneiden Spaltkeil wieder anbringen. Betreiben Werkstücke vor der Bearbeitung sicher auflegen. Maschine nur mit wirksamer Absaugung betreiben. Einfräsen von Nuten; kleine Werkstücke festspannen Einfräsen von Nuten mit Stützwinkel HolzBerufsgenossenschaft Dezember 2002 Unterweisung über sicheres Arbeiten mit Fräswerkzeugen für die Holzbearbeitung Frau/Herr* , geb. wurde anhand der umseitigen Ausführungen über die Abschnitte Einsatzbedingungen sowie Wartung und Pflege unterrichtet, sowie anhand der Bilder über das sichere Arbeiten mit Fräswerkzeugen unterwiesen. Gleichzeitig wurde sie/er* auf die Beachtung der im Bereich der Tischfräsmaschinen angebrachten Werkzeugplakate hingewiesen. Datum Inhalte der Belehrung (hier Bildnummern eintragen) * Nichtzutreffendes bitte streichen Belehrung bestätigt Sicheres Arbeiten mit Fräswerkzeugen Einsatzbedingungen Nur vollständig gekennzeichnete Werkzeuge verwenden. Eignung des Werkzeuges überprüfen: Ist das Werkzeug für die verfügbare Vorschubart zugelassen ? Kann an der Maschine eine Drehzahl eingestellt werden, die höchstens so groß ist wie die auf dem Werkzeug angegebene Höchstdrehzahl ? Kann an der Maschine eine Drehzahl eingestellt werden, die mindestens so groß ist wie die auf dem Werkzeug angegebene Mindestdrehzahl ? Wartung und Pflege Betriebsanleitung beachten. Schärfzustand überprüfen. Messerbefestigung überprüfen. Messerwechsel nach Betriebsanleitung durchführen, z.B. Spannschrauben nur mit den vorgegebenen Werkzeugen lösen und festziehen. als Ersatzteile nur Originalteile oder ihnen entsprechende Ersatzteile und Ersatzmesser verwenden. Leichtmetallwerkzeuge nur mit speziellen Lösemitteln entharzen (Konzentration des Reinigungsbades und Reinigungszeit nach Gebrauchsanleitung beachten). Spannflächen am Körper und an den Messern sowie Befestigungselemente sauber halten. Vor jedem Einsatz nochmals Messerbefestigung überprüfen. Holz-Berufsgenossenschaft Handvorschub = Halten und Führen der Werkstücke von Hand Handvorschub = Arbeiten mit dem Vorschubapparat Kennzeichnung eines BG-TESTWerkzeuges Handvorschub = z.B. Arbeiten mit der Handoberfräse Kennzeichnung eines alten Unikopfes (mit MECH. VORSCHUB bzw. MEC) Mechanischer Vorschub = z.B. Arbeiten auf dem Kehlautomaten 81 73 66 59 51 44 37 79 71 63 55 47 39 84 75 67 59 50 42 33 85 75 66 57 47 38 84 73 63 52 42 31 88 75 63 50 38 Lösen der Spannschrauben mit vorgegebenem Werkzeug (Imbusschlüssel) Stand 01/2004 85 75 68 61 54 48 41 34 10000 79 70 63 57 50 44 38 12000 5000 4500 4000 3500 3000 Erhöhte Rückschlaggefahr Holz-Berufsgenossenschaft 82 73 65 59 53 47 41 35 8000 84 79 73 65 58 52 47 42 37 9000 82 75 71 66 59 52 47 42 38 Bruchgefahr, erhöhte Lärmbelästigung 7000 84 80 73 67 63 59 52 46 42 37 7500 82 77 73 70 64 59 55 51 46 40 37 6500 71 66 63 60 55 50 47 44 39 35 6000 66 62 59 56 51 47 44 41 37 5500 59 55 52 50 46 42 39 37 2500 450 420 400 380 350 320 300 280 250 220 200 180 160 140 120 100 80 60 2800 Drehzahlstufendiagramm Werkzeugdurchmesser (mm) Handvorschub = Arbeiten mit dem Schiebeschlitten Unterweisung über sicheres Arbeiten mit Fräswerkzeugen mit Hartmetallwechselschneiden Frau/Herr* , geb. wurde anhand der umseitigen Ausführungen über die Abschnitte Umgang und Pflege, Vorsichtsmaßnahmen sowie Schneidenwechsel unterrichtet sowie anhand der Bilder über das sichere Arbeiten mit Fräswerkzeugen mit Hartmetallwechselschneiden unterwiesen. Zusätzlich wurde sie/er* auf folgende betriebliche Regelungen hingewiesen: Datum Inhalte der Belehrung (hier Bildnummern eintragen) * Nichtzutreffendes bitte streichen Unterweisung bestätigt Unterweisung über sicheres Arbeiten mit Kettensägemaschinen Frau/Herr* , geb. wurde anhand der umseitigen Ausführungen über die Abschnitte Allgemeines, Werkzeug, Betreiben und Schutzkleidung unterrichtet sowie anhand der Bilder über das sichere Arbeiten bei den nachfolgend genannten Arbeitsgängen unterwiesen. Datum Inhalte der Belehrung (hier Bildnummern eintragen) * Nichtzutreffendes bitte streichen Unterweisung bestätigt Sicheres Arbeiten mit Kettensägemaschinen 1 Beim Zuschneiden von Massivholz auf sichere Auflage achten. Mit der Schienenspitze nicht andere Werkstücke berühren. 2 Beim Ablängen von Rundholz mit der Schienenspitze nicht andere Stämme berühren. 3 Bei Stechschnitten Säge unter flachem Winkel zur Werkstückoberfläche ansetzen. Beim Einstechen ständig Druck auf dem unteren Teil der Sägekette halten. Allgemeines Zum Sägekettenwechsel, vor dem Beseitigen von Störungen und vor Reinigungsarbeiten Maschine von der Energiezufuhr trennen bzw. ausschalten. Schutzalterbestimmungen beachten (Mindestalter 18 Jahre, bei Auszubildenden 15 Jahre) Werkzeug Möglichst rückschlagarme Sägeketten, z. B. Hobelzahnketten mit Spandickenbegrenzung sowie rückschlagarme Sägeschienen verwenden. Betreiben Sägekette nach Bedienungsanleitung des Herstellers schärfen und spannen. Beim Transport der Maschine Kettenschutz aufstecken. Winkel möglichst gering Unter Spannung stehendes Rundholz zurechtrücken oder unterkeilen, um eine plötzliche Lageänderung des Holzes bzw. Einklemmen der Säge zu vermeiden. 4 Schutzkleidung Mindestens Sicherheitsschuhe und Gehörschutz tragen. Erst wenn die Schienenspitze mehr als das Maß der Schienenbreite eingetaucht ist, Stechschnitt vollständig durchführen. Bei Arbeiten über Schulterhöhe zusätzlich Schutzhelm mit Gesichtsschutz und Schnittschutzjacke tragen. Bei Stechschnitten ist auch Schnittschutz im Beinbereich notwendig. Stechschnitte werden auch häufig unbeabsichtigt beim Ablängen von Seitenware im Sägewerk durchgeführt. HolzBerufsgenossenschaft Oktober 2000 Unterweisung über sicheres Arbeiten auf Leitern Frau/Herr* geb. wurde informiert, daß Leitern die gefährlichsten Arbeitsgeräte in der Holzwirtschaft sind, das Risiko, beim Besteigen einer Leiter zu verunglücken, fünfmal höher als beim Arbeiten an der Kreissäge ist, für die Unfälle praktisch nie fehlerhafte Leitern, sondern sorgloses Verhalten ursächlich war, und darüber hinaus anhand der umseitigen Ausführungen über die Abschnitte Allgemeines Besondere Regelungen für die Benutzung von Anlegeleitern unterrichtet sowie anhand der Bilder über sicheres Arbeiten auf Leitern unterwiesen. Zusätzlich wurde sie/er* auf folgende betriebliche Regelungen hingewiesen: Datum Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) * Nichtzutreffendes bitte streichen Unterweisung bestätigt 1 2 An der Leiter angebrachtes Piktogramm (Betriebsanleitung) beachten 65°-75° 3 Sicheres Arbeiten auf Leitern mindestens 1 m Überstand Anlegeleitern im richtigen Winkel (65°- 75°) anlegen 4 Allgemeines Arbeiten mit größerem Umfang, höherem Kraftaufwand oder Schwierigkeitsgrad nicht mehr von Leitern aus durchführen, statt dessen Gabelstapler mit Arbeitsbühne, Hubarbeitsbühnen, Gerüste, Podestleitern einsetzen! Zum Erreichen hochgelegener Stellen keinesfalls auf Tische, Stühle, Hocker, Kisten oder Regale steigen. Die Leiter muß die Austrittsstelle mindestens um 1 m überragen 5 Sicherungsmöglichkeit am Leiterfuß 6 Leitern vor jeder Benutzung auf ordnungsgemäßen Zustand überprüfen. Schadhafte Leitern nicht benutzen, sondern den Vorgesetzten informieren. Anlegeleitern gegen Abrutschen und Kippen sichern. Leitern rechtzeitig umsetzen, um ein weites seitliches Hinausbeugen zu vermeiden. Sicherungsmöglichkeit am Leiterkopf 7 Stehleitern nicht als Anlegeleitern benutzen. Sicherungsmöglichkeit durch Anbinden oder eine zweite Person Von Stehleitern nicht auf andere hochgelegene Arbeitsplätze oder Bühnen übersteigen. Besondere Regelungen für die Benutzung von Anlegeleitern Es darf kein höherer Standplatz als 7,0 m eingenommen werden, bei einer Standhöhe von mehr als 2,0 m nicht länger als 2 Stunden gearbeitet werden, das Gewicht des mitzuführenden Werkzeuges und Materials 10 kg nicht überschreiten, die Windangriffsfläche von mitgeführten Gegenständen nicht mehr als 1,0 qm betragen, von mitgeführten Stoffen keine zusätzliche Gefahr, z.B. durch Verätzen oder Verbrennen, ausgehen. Anlegeleitern dürfen als Verkehrsweg bei Bauarbeiten nur kurzzeitig eingesetzt werden. Dabei darf der zu überbrückende Höhenunterschied nicht mehr als 5,0 m betragen. Siehe auch UVV „Leitern“ (BGV D36) und UVV „Bauarbeiten“ (BGV C22) Stand 4/98 8 Instandhaltungsarbeiten mit Podestleitern Instandhaltungsarbeiten mit Gabelstapler und Arbeitsbühne HolzBerufsgenossenschaft Unterweisung über den sicheren Betrieb von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Merkregeln für die tägliche Einsatzprüfung Täglich vor Einsatzbeginn prüfen: Sichtprüfung: Gabelzinken und Hubmast (verbogen, Risse, Sicherung Frau/Herr* gegen Herausheben und Verschieben) Hydraulik (Leckagen) Ketten (ausreichende, gleichmäßige Spannung) Reifen (Schäden, Fremdkörper, Luftdruck) Pedale (griffig, verschmutzt) Fahrerschutzdach (Schäden, Befestigung) Lastschutzgitter (Befestigung) geb. Funktionsprüfung: wurde anhand der umseitigen Ausführungen über die Abschnitte Allgemeines, Verkehrsregelung, Fahrweise und Besondere Einsatzbedingungen unterrichtet, sowie anhand der Bilder über den sicheren Betrieb von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand unterwiesen. Fahrerrückhalteeinrichtung (Gurt oder Bügeltür) Funktion der Betriebs- und Feststellbremse Führung des Lastaufnahmemittels (voll ausfahren, Führung beobachten) Lenkung (Spiel höchstens 2 Finger breit) Beleuchtung, Bremslicht Warneinrichtung Sicherung am Deichselkopf bei Mitgänger-Flurförderzeugen Bei festgestellten Schäden auf sofortige Abhilfe drängen! Zusätzlich wurde sie/er* auf folgende betriebliche Regelungen hingewiesen: Datum Inhalte der Belehrung (hier Bildnummern eintragen) * Nichtzutreffendes bitte streichen Belehrung bestätigt 1 Nenntragfähigkeit der Flurförderzeuge und der Anhänger niemals überschreiten. Traglastdiagramm beachten. Sicherer Betrieb von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Allgemeines Flurförderzeuge dürfen nur von Personen gefahren werden, die hierzu schriftlich beauftragt sind. Der Fahrer trägt die alleinige Verantwortung für eine sichere Fahrweise und die Ladung. Sicherheitsschuhe tragen. 3 Last am Gabelrücken anlegen, Hubmast nach hinten neigen. Gabelzinken gleichmäßig belasten, in niedrigster Stellung verfahren. 5 2 Bei jeder Fahrt Fahrerrückhalteeinrichtung (z.B. Fahrersitzgurt oder Bügeltür) verwenden. 4 Niemals ohne Sicht fahren. Ausnahmsweise beim Transport größerer Lasten rückwärts fahren oder Einweiser zur Hilfe nehmen. 6 Personen dürfen nur auf besonders hierfür ausgerüsteten Flurförderzeugen mitgenommen werden. Verkehrsregelung Soweit nicht gesondert geregelt gilt die Verkehrsregel „Rechts-vor-Links“. Nur freigegebene Verkehrswege benutzen. Fahrweise Fahrgeschwindigkeit stets so einrichten, daß beim Auftauchen einer unvermuteten Gefahr oder eines Hindernisses auf möglichst kurzem Weg angehalten werden kann. Vor Gefahrstellen wie Türen, Toren und anderen unübersichtlichen Stellen langsam fahren und Warnsignal geben. Im Gefälle und in Steigungen Last immer bergseitig führen und nicht wenden. 7 Mit hochgestellter Last nur zum Auf- und Absetzen verfahren. Hubgerüst nur über der Stapelfläche nach vorn neigen. 8 Unebenheiten der Fahrbahn vorsichtig und unter Beobachtung der Last überqueren. Elektrische Verteiler, Verkehrswege, Notausgänge, Rettungswege, Feuerlöscher und Brandschutztore nicht durch abgestellte Fahrzeuge oder Lasten verstellen. Besondere Vorsicht auf Fußgänger, die sich in Fahrzeugnähe aufhalten. Besondere Einsatzbedingungen Explosionsgefährdete Bereiche dürfen nur mit folgenden Flurförderzeugen befahren werden: Vor Verlassen des Flurförderzeuges Feststellbremse anziehen und Gabeln absenken. Auf geneigten Flächen zusätzlich durch Unterlegkeile sichern. Gabelstapler erst verlassen, wenn der Antrieb stillgesetzt und der Schlüssel abgezogen ist. ................................................................. siehe auch UVV „Flurförderzeuge“ (BGV D 27) Dezember 2002 HolzBerufsgenossenschaft Unterweisung über den sicheren Betrieb bei besonderen Einsätzen von Flurförderzeugen Frau/Herr* , geb. wurde anhand der umseitigen Ausführungen über die Abschnitte* Einsatz mit Arbeitsbühne, Stapeln von Schnittholz, Platten und Paletten; Verfahren von Rundholz unterrichtet, sowie anhand der Bilder über den sicheren Betrieb bei besonderen Einsätzen von Flurförderzeugen unterwiesen. Zusätzlich wurde sie/er* auf folgende betriebliche Regelungen hingewiesen: Datum Inhalte der Belehrung (hier Bildnummern eintragen) * Nichtzutreffendes bitte streichen Belehrung bestätigt 1 Sicherer Betrieb bei besonderen Einsätzen von Flurförderzeugen 2 Arbeitsbühne gegen Abkippen und Abrutschen formschlüssig sichern (Gabeltaschen und einsteckbare Bolzen). 3 Arbeitsbühne mit Geländer und engmaschigem Drahtgitter zum Hubmast ausstatten. Fahrerplatz bei hochgefahrener Arbeitsbühne nicht verlassen. 4 Einsatz mit Arbeitsbühne Zum Auf- und Abwärtsfahren von Personen mit der Hubeinrichtung von Flurförderzeugen nur dafür zugelassene Arbeitsbühnen verwenden. Keine Paletten, Gitterboxpaletten o.ä. benutzen. Maße beispielhaft m Der Einsatz mit Arbeitsbühne ist mit folgenden Flurförderzeugen zulässig: c 12 ............................................................... Bei Frontgabelstaplern darf das Gesamtgewicht aus Person(en), Arbeitsbühne und Zuladung höchstens 1/5 der Nenntragfähigkeit betragen. Vor dem Hochfahren der Arbeitsbühne darauf achten, dass die Umwehrung ordnungsgemäß geschlossen ist. Standplatz in der Arbeitsbühne nicht mit Hilfsmitteln (Leitern, Kisten, Tritte, etc.) erhöhen. Gabelstapler mit besetzter Arbeitsbühne nicht verfahren, außer zum Feinpositionieren (wenige cm) am Einsatzort. 12 cm Beispiel für Stapelunterbau: Kanthölzer (12 cm x 12 cm), Stapelsteine im Abstand von ca. 1 Meter. 5 B Stapelhöhe: im Freien max. 3 x Stapelbreite, in geschlossenen Räumen max. 4 x Stapelbreite. Schiefstellung max. 2° (= 10 cm bei 3 m Höhe). 6 Stapeln von Schnittholz, Platten und Paletten; Verfahren von Rundholz Beim Transport von größeren Schnittholzpaketen mit Frontgabelstaplern, die die Sicht auf den Fahrweg einschränken, darf wegen der seitlich herausstehenden Last nicht rückwärts gefahren werden. Stattdessen Einweiser zur Hilfe nehmen. Auf standsicheren Stapelunterbau achten. Zulässige Stapelhöhen nicht überschreiten. Beim Anheben der Last darauf achten, dass die Gabelspitzen oder die Last nicht an benachbartem Stapelgut hängen bleibt. Beim Transport von Rundholz mit Frontgabelstaplern möglichst Zangengreifer verwenden. Ansonsten Rundholz mit Gabeln in niedrigster Stellung langsam verfahren. siehe auch UVV „Flurförderzeuge“ (BGV D27) August 2000 Mindestgangbreite = max. Fahrzeugbreite (inkl. Last) + 2 x 50 cm (beidseitiger Sicherheitsabstand). Gabelstapler mit Zangengreifer zum Transport von Rundholz. HolzBerufsgenossenschaft Unterweisung über den sicheren Betrieb von Mitgänger-Flurförderzeugen Frau/Herr* geb. wurde anhand der umseitigen Ausführungen über die Abschnitte Allgemeines, Verkehrsregelungen und Fahrweise unterrichtet, sowie anhand der Bilder über den sicheren Betrieb von Mitgänger-Flurförderzeugen unterwiesen. Zusätzlich wurde sie/er* auf folgende betriebliche Regelungen hingewiesen: Datum Inhalt der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen) * Nichtzutreffendes bitte streichen Unterweisung bestätigt Sicherer Betrieb von MitgängerFlurförderzeugen Nenntragfähigkeit beachten. Last stets in Tiefstellung (max. 10 cm zum Verkehrsweg) verfahren. In ausreichendem Abstand und seitlich vorangehen. Im Gefälle und in Steigungen mit kraftbetriebenen Geräten die Last immer bergseitig führen und nicht wenden. Mitfahren ist nur zulässig, wenn das Gerät hierfür besonders eingerichtet ist. Die Last in Aufzügen stets absetzen und Fahrdeichsel hochstellen. Immer neben dem Fahrzeug aufhalten. Kopflastige Lasten langsam und besonders vorsichtig verfahren. Allgemeines Mitgänger-Flurförderzeuge (z.B. Handhubwagen, Elektro-Handhubwagen, Deichselhubwagen) dürfen nur von beauftragten Personen gesteuert werden. Sicherheitsschuhe tragen. Verkehrsregelung Nur freigegebene Verkehrswege benutzen. Dazu zählen z.B. auch Aufzüge. Fahrzeuge nur an den dafür vorgesehenen Stellplätzen abstellen oder parken. Gegebenenfalls gegen Wegrollen sichern. Deichsel hochstellen, Schlüssel abziehen. Fahrweise Kurven in möglichst großem Bogen durchfahren. Unebenheiten auf der Fahrbahn möglichst umfahren, Gleise, Torschienen u. ä. schräg und langsam überfahren. Kopflastige oder hohe Lasten (z.B. Glas- oder Fenstergestelle) möglichst von der Längsseite aus aufnehmen. Keine Handhubwagen verwenden. Ein Handhubwagen ist kein Tretroller! siehe auch UVV „Flurförderzeuge“ (BGV D27) September 1996 HolzBerufsgenossenschaft Erlaubnisschein für Arbeiten in Silos für Holzstaub und -späne Silo (Bezeichnung) Art der Arbeiten Datum/Zeitraum Aufsichtsführender (Name) Schutzmaßnahmen 1. Beschickungseinrichtung stillsetzen und gegen unbeabsichtigtes Ingangsetzen sichern 앪 erledigt 2. Abreinigen der Filteranlage durch Betätigen des Hauptschalters für die gesamte Absauganlage verhindern. Hauptschalter abschließen. 앪 ja 앪 nein 3. Zusatzeinrichtungen (z.B. Druckluftkanonen) stillsetzen und gegen unbeabsichtigtes Ingangsetzen sichern. 앪 erledigt 4. Austrageinrichtung stillsetzen und gegen unbeabsichtigtes Ingangsetzen sichern. 앪 ja 앪 nein 5. Entleeren erforderlich 앪 ja 앪 nein 6. Atemschutz erforderlich 앪 ja wenn ja, Vollmaske mit Partikelfilter P2 앪 nein 7. Einfahren notwendig 앪 ja wenn ja, zur Personensicherung Auffanggurt in Verbindung mit Höhensicherungsgerät mit Rettungshubeinrichtung verwenden 앪 nein 8. Falls Einfahren notwendig, Sicherungsposten an der Einfahreinrichtung (Name): 9. Folgendes, für Zone 22 zugelassenes elektrisches Betriebsmittel (mindestens Schutzart IP 54) verwenden: 앪 entfällt 10. Wer führt die Arbeiten im Silo aus? (Name/n): 11. Unterweisung erfolgt am durch Freigabe der Arbeiten erfolgt am durch Unternehmer/Beauftrager 1 Erlaubnisschein für Arbeiten in Silos für Holzstaub und -späne 2 Einfahren in das Silo nur mit Erlaubnis der Betriebsleitung, nur unter Aufsicht einer zweiten Person und nur mit Anseilschutz. Silo (Bezeichnung) Art der Arbeiten Datum/Zeitraum Aufsichtsführender (Name) Schutzmaßnahmen Sicheres Arbeiten in Silos für Holzstaub und -späne 1. Beschickungseinrichtung stillsetzen und gegen unbeabsichtigtes Ingangsetzen sichern 앪 erledigt 2. Abreinigen der Filteranlage durch Betätigen des NOT-AUS-Schalters für die gesamte Absauganlage verhindern. NOT-AUS-Schalter abschließen. 앪 ja 앪 nein 3. Zusatzeinrichtungen (z.B. Druckluftkanonen) stillsetzen und gegen unbeabsichtigtes Ingangsetzen sichern. 앪 erledigt 4. Austrageinrichtung stillsetzen und gegen unbeabsichtigtes Ingangsetzen sichern. 앪 ja 앪 nein 5. Entleeren erforderlich 앪 ja 앪 nein Nur mit schriftlicher Erlaubnis in Silos einfahren 3 Hinweisschild am Siloeinstieg 4 Vorbereitung Weitere Zufuhr von Spänegut in das Silo durch Abschalten der Beschickungseinrichtung (z.B. Transportventilator, Zellenradschleusen, Förderschnecke) verhindern. Abreinigen der Filteranlage durch Betätigen des NOT-AUS-Schalters für die gesamte Absauganlage verhindern. Da die Abreinigung der Filteranlage nach dem Stillsetzen der Ventilatoren automatisch anläuft, genügt das Abschalten der Ventilatoren alleine nicht!* Arbeiten in Silos Tätigkeiten im Inneren von Silos nur mit schriftlicher Erlaubnis der Betriebsleitung durchführen (Erlaubnisschein). Die im Erlaubnisschein aufgeführten speziellen Schutzmaßnahmen unbedingt einhalten. Außer den im Erlaubnisschein benannten Personen dürfen keine weiteren Personen zu den Arbeiten im Inneren herangezogen werden. Tätigkeiten im Inneren des Silos nur unter ständiger Aufsicht einer zweiten Person durchführen. Nie eigenmächtig und alleine in Silos einfahren. In nicht entleerte Silos nur von oben her und nur bis zum Füllgut einfahren. Zum Einfahren in Silos Auffanggurt in Verbindung mit einem Höhensicherungsgerät mit Rettungshubeinrichtung verwenden. Höhensicherungsgerät an dem vorgesehenen Anschlagpunkt befestigen. Einsteigen ohne diese Einrichtungen ist nicht zulässig! Der Bediener der Einfahreinrichtung darf während der Arbeiten im Silo die Winde nicht verlassen. Die eingefahrene Person muss solange mit dem Personenaufnahmemittel verbunden bleiben, bis sie wieder ausgefahren ist. Nur für Zone 22 zugelassene ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (z.B. Handleuchte) in Schutzart IP 54 oder höher verwenden. Beim Einfahren in nicht entleerte Silos Atemschutz (Vollmaske mit Partikelfilter P2) tragen. Nach Beendigung der Arbeiten alle Zugänge und Öffnungen wieder verschließen. Beseitigen von Stauungen Stauungen im Füllgut (z.B. Spänebrücken) nur von oben oder von den vorgesehenen Podesten bzw. Öffnungen beseitigen. Nie unterhalb von gestautem Füllgut aufhalten! Zum Beseitigen folgende Hilfsmittel einsetzen (z.B. Stocherstangen): * Nichtzutreffendes streichen Oktober 2000 Einfahreinrichtung verwenden 5 Vollmaske mit Partikelfilter P2 Arbeiten an mechanischen Austrageinrichtungen Beim Öffnen von Zugängen bzw. Klappen muss die mechanische Austrageinrichtung zwangsläufig abgeschaltet werden, z.B. über einen Verriegelungsschalter an der Zugangstür. Achtung: Bei geöffneter Zugangstür darf die Austrageinrichtung über die Heizung (Brennstoffanforderung) nicht eingeschaltet werden können. Höhensicherungsgerät mit Rettungshubeinrichtung 6 Auffanggurt Löschen von Bränden im Silo Sofort Betriebsleitung bzw. Feuerwehr verständigen. Ventil für die Wasserzufuhr in die SprühwasserLöscheinrichtung öffnen bzw. Schlauchverbindung zur trockenen Löschleitung herstellen*. Türen und Klappen im Brandfall nicht öffnen, weil durch Lufteintritt und Aufwirbelungen zusätzliche Explosionsgefahr besteht. HolzBerufsgenossenschaft Unterweisung über das sichere Arbeiten mit Gehörschutz in Lärmbereichen Frau/Herr* geb. wurde anhand der umseitigen Ausführungen über das sichere Arbeiten mit Gehörschutz in Lärmbereichen unterwiesen. Ihm/ihr steht folgender persönlicher Gehörschutz zur Verfügung: Gehörschutzkapseln Gehörschutzstöpsel Gehörschutzwatte Zusätzlich wurde sie/er* auf folgende betriebliche Regelungen hingewiesen: Datum Inhalte der Belehrung (hier Bildnummern eintragen) * Nichtzutreffendes bitte streichen Belehrung bestätigt 1 2 Sinnzellen (Hörzellen) in der Schnecke Ohrmuschel Steinbügel Amboss Schnecke Trommelfell Sicher arbeiten mit Gehörschutz in Lärmbereichen Türkisch Hammer Schädelknochen Gehörgang Lärm kann zu bleibenden Gehörschäden (Schwerhörigkeit, Taubheit, Ohrgeräusch) führen. 3 Hinweise auf Lärmbereiche beachten. Gehörschutz immer und ununterbrochen tragen! 4 1 2 3 4 5 6 Nur bei richtigem Sitz von Gehörschutzstöpseln wird optimaler Schutz erreicht. Russisch 5 Bei Kapselgehörschutz auf dichten Sitz der Dichtungsringe achten. Gilt besonders für Brillenträger (besser Gehörschutzstöpsel verwenden). 6 1 2 3 4 5 6 Auf Hygiene achten. Gehörschutzstöpsel sind Einmalprodukte. Dichtkissen von Gehörschutzkapseln regelmäßig reinigen und bei Verhärtung und Beschädigung austauschen. Gehörschutz auch bei kurzzeitigen lärmintensiven Arbeiten, z. B. mit Handmaschinen, tragen. HolzBerufsgenossenschaft Oktober 2000 Anlage „Kauf neuer Maschinen“ Erforderlich sind: Kennzeichnung der Maschinen mit dem CE-Zeichen EG-Konformitätserklärung des Herstellers Hilfreich bei der Bestellung: Folgende Vereinbarungen sollten mit dem Hersteller/Lieferer bei der Bestellung getroffen werden: Bei Maschinen: Die Maschine muß mit der CEKennzeichnung versehen sein. Der Maschine muß eine EGKonformitätserklärung gemäß Anhang II Abschnitt A der EG-Maschinen-Richtlinie beigefügt sein. Der Maschine muß eine Betriebsanleitung in deutscher Sprache nach Anhang I Nr. 1.7.4 Buchstabe a bis e, g und h der EG-Maschinen-Richtlinie beigefügt sein. Bei Anlagen: 1. Der Verkäufer/Hersteller sichert zu, daß die zu liefernden Maschinen bzw. Anlagen den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen des Anhangs I der EG-MaschinenRichtlinie entsprechen. Für den Fall der Vereinbarung von Aufstellungs- und Wartungsarbeiten sichert der Verkäufer/Hersteller ferner die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Nebenverpflichtung zu. 2. Nachfolgende Einrichtung wird vom Betreiber auf Anleitung und entsprechende Angaben des Herstellers als Eigenleistung eingebracht: z.B. Umzäunung der CNCOberfräsmaschine, Schutzgitter vor Hackereinlauf. 3. Der Verkäufer/Hersteller sichert zu, daß er verantwortlich ist für die Anbringung der CE-Kennzeichnung sowie für das Ausstellen der EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Abschnitt A der EG-Maschinen-Richtlinie. Die Inbetriebnahme der Maschine bzw. Anlage und Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen darf vom Hersteller erst dann erfolgen, nachdem er sich vergewissert hat, daß der Betreiber die von ihm zu erbringenden Eigenleistungen ordnungsgemäß ausgeführt hat. Der Maschine muß eine Betriebsanleitung in deutscher Sprache nach Anhang I Nr. 7.4 Buchstabe a bis e, g und h der EG-Maschinen-Richtlinie beigefügt sein. 4. Etwaige Änderungen dieser Regelung bedürfen der Schriftform. Unklarheiten in der Regelung gehen zu Lasten des Verkäufers/Herstellers. Abnahme durch den SAMD Der Käufer bzw. Besteller hat das Recht, die Maschine vor Inbetriebnahme und im Garantiezeitraum im Rahmen einer Sichtkontrolle auf die Einhaltung der in der 9. GPSGV §§ 2, 3, 4 sowie in der EG-Maschinen-Richtlinie festgelegten Anforderungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Vorbehaltlich weiterreichender Ansprüche gehen die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen dabei festgestellter Abweichungen zu Lasten des Verkäufers bzw. Werkunternehmers. Anlage „Prüfpflichtige Einrichtungen in Tischlereien/Schreinereien“ Folgende Anlagen, die häufig in Tischlereien/Schreinereien betrieben werden, müssen regelmäßig von befähigten Personen überprüft werden: Anlage/Betriebsmittel Prüffrist (Empfehlung) Prüffrist eingehalten ja nein 1. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel alle 4 Jahre 쎻 쎻 2. Kraftbetriebene Fenster, Türen, Tore jährlich 쎻 쎻 3. Feuerlöscher alle 2 Jahre 쎻 쎻 4. Flurförderzeuge jährlich 쎻 쎻 5. Hebebühnen jährlich 쎻 쎻 6. Krane jährlich 쎻 쎻 7. Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb jährlich 쎻 쎻 8. Winden, Hub- und Zuggeräte jährlich 쎻 쎻 9. Druckbehälter je nach Größe und Druck 쎻 쎻 Erledigungsvermerk Anlage „Beschäftigungsbeschränkung“ Für folgende Personen bestehen Beschäftigungsbeschränkungen in Tischlereien/Schreinereien: 1. Jugendliche bei Arbeiten an gefährlichen Holzbearbeitungsmaschinen, im Lärmbereich und bei Überschreitung der Luftgrenzwerte von Lacken, Lösemitteln, Holzschutzmitteln, Holzstaub. 2. Werdende und stillende Mütter mit schwerer körperlicher Arbeit sowie Arbeit bei der sie Lacken, Lösemitteln, Leimen, Klebern oder Holzstaub ausgesetzt sind. Überprüft ja nein 쎻 쎻 쎻 쎻 Januar 20051997