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Ministerium für Gesundheit und Soziales Jahresbericht 2007 der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 Redaktion Dr. rer. nat. Ulrich Bärenwald, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau Dipl.-Psych. Karin Engelhardt, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Gewerbeaufsicht Mitte, Magdeburg Dipl.-Ing. Wolf-Albrecht Fritsch, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Gewerbeaufsicht Mitte, Magdeburg Dipl.-Ing. Dietmar Glöckner, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau Dipl.-Phys. Owen Gräfe, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Stoffliche/Physikalische Gefahren, Medizinischer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau Dipl.-Chem. Klaus-Detlev Günther, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Verwaltung, Dezernat Informationsmanagement, Dessau-Roßlau Dr.-Ing. Guntram Herz, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau Dipl.-Ing. Peter Hofmann, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Gewerbeaufsicht Süd, Halle Dipl.-Ing. Ulrike Kalfa, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Gewerbeaufsicht Ost, Dessau-Roßlau Dipl.-Phys. Hartmut Karsten, Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt, Referat Geräte- und Anlagenbezogener Arbeitsschutz, Magdeburg Dipl.-Ing. Bernd Köhler, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau Dipl.-Chem. Ute Köppen, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Stoffliche/Physikalische Gefahren, Medizinischer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau Dipl.-Ing. Guido Koste, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Gewerbeaufsicht Ost, Dessau-Roßlau Dipl.-Ing. (FH) Cornelia Krude, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau Dipl.-Ing. Günter Laux, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau Dipl.-Ing. Joachim Lüderitz, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau Dr. rer. nat. Claus-Peter Maschmeier, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Stoffliche/Physikalische Gefahren, Medizinischer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau Dr.-Ing. Jost Melchior, Landesamt für Verbraucherschutz, Präsident, Halle (Saale) Dipl.-Ing. Holger Scheil, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau Dr. rer. nat. Bernhard Schicht, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau Dr. med. Ralf Schlesinger, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Stoffliche/Physikalische Gefahren, Medizinischer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau Dipl.-Ing. Andrea-Leonore Wendenburg, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau Dipl.-Phys. Otfried Zerfass, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz; Dessau-Roßlau Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 3 Vorwort Liebe Leserinnen, liebe Leser, fünf Jahre sind vergangen, seit an dieser Stelle über die Gründung des Landesamtes für Verbraucherschutz berichtet wurde. Die Gewerbeaufsichtsämter und das Landesamt für Arbeitsschutz wurden damals in das Amt als Fachbereich Arbeitsschutz integriert. Heute sind die erhofften Synergieeffekte, die angestrebte Steigerung von Effektivität und Qualität und ein verbesserter Informationsaustausch Realität geworden. Dies geht auch aus dem vorliegenden Bericht hervor. Gleichzeitig macht der Bericht deutlich, vor welchen neuen Herausforderungen der Fachbereich Arbeitsschutz steht: Mit der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie werden erstmals in Deutschland von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern verbindlich gemeinsame Arbeitsschutzziele und Handlungsfelder vereinbart. Deren Umsetzung auf Landesebene wird zu einer weiteren Verbesserung des Arbeitsschutzes führen und durch die Erhaltung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten auch einen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen leisten. Gleichzeitig wird dem demografischen Wandel Rechnung getragen. Auch die Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften hat eine neue Qualität erreicht. Auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung entstand eine Arbeitsschutzpartnerschaft, die mit zahlreichen Projekten dem Ziel dient, die Unternehmen bei der Umsetzung von Arbeitsschutzzielen noch effektiver zu unterstützen. Schnelles und bundesweit koordiniertes Handeln wird immer wichtiger, wenn es darum geht, gefährliche Produkte zu erkennen und drohende Gesundheitsschäden zu verhindern. Diese Marktüberwachung dient gleichermaßen dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten wie der Verbraucherinnen und Verbraucher. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachbereiches Arbeitsschutz für ihr Engagement. Ein umfangreiches Arbeitspensum wurde in hoher Qualität bewältigt. Sie, liebe Leserinnen und Leser des Jahresberichtes 2007 der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, haben nunmehr die Chance, sich auf den nachfolgenden Seiten selbst ein Bild von einer inhaltlich breit gefächerten und fachlich fundierten Arbeit zu machen. Dr. Gerlinde Kuppe Ministerin für Gesundheit und Soziales 4 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 Inhalt 1 Zur Situation im Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 1.1 Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 1.2 Gemeinsam für sichere und gesunde Arbeitsplätze. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 1.3 Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 1.4 Intern eng zusammenarbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 1.5 Qualitätsgesicherte Kontrolle der Arbeitsschutzorganisation in den Unternehmen durch die Arbeitsschutzverwaltung in Sachsen-Anhalt 2007 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 1.6 Arbeitsunfälle mit tödlichem Ausgang in Sachsen-Anhalt im Jahr 2007 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 2 Probleme des sozialen Arbeitsschutzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 2.1 Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Mutterschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Kinder- und Jugendarbeitsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 2.2 Die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes in den Krankenhäusern im Land . . . . . . . . . . . . . . 22 Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach dem Arbeitszeitgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Arbeitszeitprobleme im Einzelhandel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 2.3 EG-Sozialvorschriften im Straßenverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 3 Marktüberwachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 3.1 Erfahrungen in der Marktaufsicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 3.2 Marktüberwachung zum Schutz der Verbraucher und Beschäftigten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Allgemeine Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Kontrollen bei Turmdrehkranen – ein Beispiel aus der aktiven Marktüberwachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 4 Schutz der Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 4.1 Psychische Belastungen bei der Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 4.2 Heureka – Büroarbeit ohne gesundheitliche Folgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 4.3 Medizinischer Arbeitsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 4.4 Präventionskampagne Haut 2007 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 5 Gebiete des technischen Arbeitsschutzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 5.1 Strahlenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 5.2 Projekt „Aufbereitung von Medizinprodukten – flexible Endoskope im ambulanten Bereich“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 5.3 5 Sicherheit beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen und in der Gentechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Gentechnisch veränderte Organismen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 5.4 Überwachungsbedürftige Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Füllanlagen für Druckgase: Flüssiggastankstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Tankstellen für entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten: Tankstellen für bioethanolhaltige Kraftstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen: Prüfung nach Instandsetzung von Geräten und Schutzsystemen im Sinne der RL 94/9/EG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 5.5 Kontrolle eines Pyrotechniklagers und deren komplexe Folgen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 6 Aus der Arbeit der Landesmessstelle und sonstige Themen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 6.1 Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 6.2 Alles Gute kommt von oben? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 6.3 Dicke Luft im Büro – Gefahrstoffe am Arbeitsplatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Häufige Ursachen in der Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 6.4 Das Aufspüren und die Untersuchung potenziell asbesthaltiger Materialien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 „Wunderfaser – Todesfaser“ – Elektronenmikroskopie und Röntgenmikroanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 „Gute Faser – Böse Faser“ – Beurteilung Künstlicher Mineralfasern (KMF) hinsichtlich ihrer krebserzeugenden Wirkung . 52 6.5 Gefahr für Mensch und Umwelt? Aktuelle Praxisbeispiele zum Plattenbauabriss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 6.6 Beförderung gefährlicher Güter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Tabelle 1 Personal der Arbeitsschutzbehörden (Gewerbeaufsicht) des Landes Sachsen-Anhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .57 Tabelle 2 Betriebsstätten und Beschäftigte im Zuständigkeitsbereich. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .58 Tabelle 3.1 Dienstgeschäfte in Betriebsstätten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .59 Tabelle 3.2 Dienstgeschäfte außerhalb der Betriebsstätte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .60 Tabelle 4 Produktorientierte Darstellung der Tätigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .61 Tabelle 5 Marktüberwachung (aktiv/reaktiv) nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .62 Tabelle 6 Begutachtete Berufskrankheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .63 Publikationen und Vorträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 6 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 Abkürzungen AAMÜ........................Arbeitsausschuss Marktüberwachung ABS ...........................Ausschuss für Betriebsicherheit ASMK ........................Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder ArbSchG ...................Arbeitsschutzgesetz ArbStättV...................Arbeitsstättenverordnung ArbZG .......................Arbeitszeitgesetz ARS ..........................Arbeitsstättenrichtlinie BAuA .........................Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BetrSichV ..................Betriebssicherheitsverordnung BG .............................Berufsgenossenschaft BGIA .........................Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz BGW..........................BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege BioStoffV ...................Biostoffverordnung BK .............................Berufskrankheit CD .............................Compact Disk EG .............................Europäische Gemeinschaft ElexV .........................Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen FB ..............................Fachbereich FPersV.......................Fahrpersonalverordnung GDA ..........................Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie GenTG ......................Gentechnikgesetz GenTSV.....................Gentechniksicherheitverordnung GG.............................Grundgesetz GPSG ........................Geräte- und Produktsicherheitsgesetz IfAS............................Informationssystem für den Arbeitsschutz IfSG ...........................Infektionsschutzgesetz ILO ............................Internationale Arbeitsorganisation INQA .........................Initiative Neue Qualität der Arbeit KH .............................Krankenhäuser KVSA .........................Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt LAU ...........................Landesamt für Umweltschutz LAV ............................Landesamt für Verbraucherschutz LASI...........................Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik LBG ...........................Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft LSA............................Land Sachsen-Anhalt LVwA .........................Landesverwaltungsamt MS .............................Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt PTB............................Physikalisch-Technische Bundesanstalt RG .............................Risikogruppe SBS ...........................Sick-Building-Sydrom SMRV ........................Retrovirus SprengG ...................Sprengstoffgesetz TRBA .........................Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBS .........................Technische Regeln für Betriebssicherheit TRbF .........................Rechnische Regeln für brennbare Flüssigkeiten TRGS.........................Technische Regeln für Gefahrstoffe TSeucherregerV .......Tierseuchenerregerverordnung TV ..............................Tarifvertrag UVT ...........................Unfallversicherungsträger VdTÜV.......................Verband der Technischen Überwachungs-Vereine WRV ..........................Weimarer Reichsverfassung ZKBS .........................Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit ZÜS ...........................Zugelassene Überwachungsstelle Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 1 7 Zur Situation im Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz 1.1 Einführung Dipl.-Ing. G ÜNTER L AUX Der Fachbereich 5 (FB 5) „Arbeitsschutz“ auf Prävention ausgerichteten Gesund- Der vorliegende Bericht mit seinen beacht- des Landesamtes für Verbraucherschutz heitspolitik zu verstehen ist. lichen Ergebnissen der Arbeit des Fachbe- (LAV) ist zuständig für den Vollzug des Die Arbeitsschutzverwaltung des LSA reiches 5 des LAV im Jahr 2007 zeigt sehr technischen, medizinischen und sozi- (d. h. der FB 5 des LAV) ist eine modeme anschaulich, dass die Arbeitsschutzauf- alen Arbeitsschutzes, des technischen Eingriffsverwaltung weitreichenden sicht, als nicht privatisierbare Kernaufga- Verbraucherschutzes und der allgemei- Sanktions- und Beratungsaufgaben, die be des Landes, nur gesamtheitlich sinnvoll nen Produktsicherheit im gesamten Land strukturell und organisatorisch die Einräu- wahrgenommen werden kann. Sachsen-Anhalt (LSA). migkeit gewährleistet. Hier werden alle Neben bemerkenswerten Einzelbe- Belange des Arbeitsschutzes aus einer richten aus allen Teilbereichen des Arbeits- Hand bearbeitet! und Technischen Verbraucherschutzes, Arbeitsschutzaufsicht muss sich an den internationalen und nationalen Rah- mit menbedingungen, die die Entwicklung Die Einheit von Dienst- und Fachauf- wird über die vernetzte Zusammenarbeit der Arbeitswelt prägen, orientieren und sicht sowie die Zusammenführung von mit den anderen Fachbereichen des LAV auf weitere Änderungen flexibel reagieren. Fach- und Ressourcenverantwortung ge- berichtet und über die im Rahmen der Mit dem politisch strategischen Ansatz der währleisten in hohem Maße die Einheitlich- Arbeitsschutzpartnerschaft von der 82. ASMK beschlossenen Ge- keit und Gleichmäßigkeit des Vollzuges im eng verzahnte Zusammenarbeit mit den meinsamen Deutschen Arbeitsschutzstra- Land. Dies wird im Übrigen als ein großer verschiedenen tegie (GDA) – über die an anderer Stelle in Vorteil von landesweit tätigen Firmen, den informiert. diesem Bericht noch ausführlich informiert Wirtschaftsverbänden und Kammern ge- wird – kann das Ziel, mehr und bessere Ar- sehen! intensivierte, Berufsgenossenschaften Diese beachtenswerten Leistungen konnten trotz des notwendigen Personal- beitsplätze zu schaffen, effektiver erreicht Die zurzeit vorhandene schlanke ein- abbaus auf nunmehr 163 Mitarbeiter und werden. Dabei werden wirtschaftliche Ent- heitliche Struktur in der Arbeitsschutzauf- einer erheblichen Kostensenkung von den wicklungen nur dann nachhaltig sein, wenn sicht und im Technischen Verbraucher- Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erbracht sie sozial flankiert werden, d. h., wenn sie schutz mit minimalen Schnittstellen stellt werden. Dafür sei ihnen an dieser Stelle sozialverträglich sind. Dies entspricht auch eine entscheidende Voraussetzung dafür ausdrücklich gedankt! dem ILO-Ansatz „decent work“, wobei Ar- dar, die weitere finanzielle Konsolidierung beitsschutz als integraler Bestandteil einer des Landeshaushaltes zu sichern. 8 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 1.2 Gemeinsam für sichere und gesunde Arbeitsplätze Dipl.-Phys. H ARTMUT K ARSTEN Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Dieser Prozess fand im Jahre 2005 mit Vorgehens von staatlichen Arbeits- sind wesentliche Voraussetzungen für einem Beschluss der Ministerkonferenz schutzbehörden und Unfallversiche- die persönliche Zufriedenheit und das seinen Abschluss, indem die ASMK fest- rungsträgern bei der Beratung und Wohlbefinden sowie für die Teilhabe am stellte, dass Kooperationsvereinbarungen Überwachung der Betriebe sowie gesellschaftlichen Leben. Deutschland auf der Grundlage des § 21 Abs. 3 des © die Herstellung von transparenten, hat auf diesem Gebiet einen international Arbeitsschutzgesetzes zwischen den ge- überschaubaren und von Doppelre- beachtlichen Stand erreicht, der wegen werblichen Berufsgenossenschaften und gelungen freien Vorschriften- und Re- neuer Entwicklungstrends in der Arbeits- den Ländern das bestehende deutsche gelwerk. welt jedoch stetig weiterentwickelt werden Arbeitsschutzsystem dann verbessern, muss. wenn sie verbindliche Absprachen zur Das Ziel dieser gemeinsamen Strategie ist Dieser Aufgabe widmet sich seit vie- Kooperation und Arbeitsteilung enthal- es, die Sicherheit und Gesundheit der Be- len Jahren mit erfreulicher Intensität die ten. Die Minister stellten weiter fest, dass schäftigten durch einen präventiv ausge- Konferenz der Arbeits- und Sozialminister dieses Modell systembedingt die Ent- richteten und systematisch wahrgenom- (ASMK). Sie hat auf Vorschlag des Län- wicklung einer gemeinsamen deutschen menen Arbeitsschutz zu gewährleisten derausschusses für Arbeitsschutz und Arbeitsschutzstrategie, die langfristig zur und zu verbessern. Ergänzt werden soll Sicherheitstechnik (LASI) bereits im Jahre Erhaltung und Verbesserung des Arbeits- dieser Ansatz durch Maßnahmen der be- 2001 ein Handlungskonzept „Gesundheit schutzniveaus beiträgt und die Betriebe trieblichen Gesundheitsförderung. Erreicht bei der Arbeit – Notwendigkeit, Ziele, Stra- und das Sozialsystem von Kosten durch werden können diese Ziele nur durch eine tegien“ verabschiedet. Darin unterstrich arbeitsbedingte gemeinsame Anstrengung von Beschäf- die Ministerkonferenz den Wunsch nach entlastet, fördert. Gesundheitsgefahren tigten und Arbeitgebern in den Unterneh- einem koordinierten und abgestimmten Gleichzeitig forderte die Ministerkon- men. Daher ist die enge Mitwirkung der Vorgehen aller im Politikfeld „Gesundheit ferenz den Länderausschuss für Arbeits- Sozialpartner bei der Verwirklichung der bei der Arbeit“ Engagierten. schutz und Sicherheitstechnik auf, in Zu- gemeinsamen deutschen Arbeitsschutz- Das Handlungskonzept enthielt eine sammenarbeit mit der Bundesregierung strategie von größter Bedeutung. We- Analyse der tief greifenden Verände- und den Trägern der gesetzlichen Unfall- sentlich ist außerdem, weitere relevante rungen der Arbeitswelt durch die weltweite versicherung eine gemeinsame Arbeits- Zielgruppen, wie Kranken- und Renten- Verflechtung der Wirtschaft, den Wandel schutzstrategie vorzulegen. Dabei sollen versicherungsträger, des Belastungsspektrums und die älter die vorhandenen Präventionspotenziale und bestehende regionale und nationale werdenden Belegschaften. Es analysierte stärker zusammengeführt, vorhandene Netzwerke einzubeziehen. das komplexe Arbeitsschutzsystem und Synergien erschlossen und die Zusam- Um mit diesen Kreisen einen syste- formulierte Strategien und Kriterien für Si- menarbeit im Themenfeld „Sicherheit und matischen Dialog zu pflegen, wird jährlich cherheit und Gesundheit bei der Arbeit in Gesundheit“ optimiert werden. Aus dieser ein Arbeitsschutzforum durchgeführt. Hier Unternehmen und staatlichen Behörden. Zielstellung ergeben sich als Kernele- können die unterschiedlichen Arbeits- mente der Gemeinsamen Deutschen Ar- schutzakteure und Wissenschaftler ihre die Ministerkonferenz vorrangig mit der beitsschutzstrategie Vorstellung vortragen, über Erfahrungen Frage, wie die Rechtsvorschriften zur © die Entwicklung und Festlegung ge- berichten und neue Zusammenarbeits- In den Folgejahren beschäftigte sich die Wissenschaft Gewährleistung von Sicherheit und Ge- meinsamer und formen vereinbart werden. Zentrales Gre- sundheit bei der Arbeit vor dem Hinter- prioritäre Handlungsfelder durch die mium für Planung, Koordinierung, Evalu- grund der genannten Veränderungen in drei Träger Bund, Länder und Unfall- ierung und Entscheidung wird nach dem der Arbeitswelt und der Änderung der versicherungsträger. vorliegenden Gesetzentwurf die Nationale Arbeitsschutzziele Rahmenbedingungen © die Umsetzung dieser Ziele in ein ge- Arbeitsschutzkonferenz sein, die aus je weiterentwickelt werden müssen, welche meinsames Arbeitsprogramm auf der drei Vertretern der Bundesregierung, der Länderebene, Länder und der Unfallversicherungsträger wirtschaftlichen Vorschriften zur Erreichung unverzichtbarer Arbeitsschutzziele notwendig sind © die Evaluation der Ergebnisse, besteht. Mit beratender Stimme nehmen und welche Flexibilisierungen gegenüber © die Entwicklung einheitlicher Grund- an den Sitzungen der nationalen Arbeits- dem heutigen Rechtszustand erreichbar sätze und die Sicherstellung eines schutzkonferenz bis zu je drei Vertreter der erscheinen. abgestimmten Sozialpartner teil. und arbeitsteiligen Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 9 Der Länderausschuss für Arbeitsschutz Verringerung von psychischen Fehl- 3. Arbeitsschutzziel „Verringerung der und Sicherheitstechnik hat den Auftrag, belastungen und der Förderung der Häufigkeit und Schwere von Hauter- gemeinsam mit dem Bund und den Unfall- systematischen Wahrnehmung des krankungen“ mit den gemeinsamen versicherungsträgern erste gemeinsame Arbeitsschutzes in Unternehmen“ mit Handlungsfeldern: Arbeitsschutzziele zu erarbeiten, reali- den gemeinsamen Handlungsfeldern: Arbeit mit/im feuchten Milieu (Feucht- siert. In einem sehr intensiven Arbeits- und Bau- und Montagearbeiten; Abstimmungsprozess Logistik, Transport und Verkehr; zwischen Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern Neulinge im Betrieb: Berufseinsteiger, wurden die Arbeitsschutzziele und Hand- Berufswechsler, lungsfelder in einem mehrstufigen Prozess Fremdfirmen. Zeitarbeitnehmer, arbeit); Kontakt mit hautschädigenden Stoffen (z.B. Kühlsschmierstoffe, Motoröle, organische Lösemittel, Reinigungsmittel). abgeleitet, der in der folgenden Zusam- Schwerpunkte der Umsetzung dieser Die Umsetzung soll auch die Substitu- menstellung skizziert wird: Handlungsfelder sollen die Verbrei- tion von Stoffen berücksichtigen. © Identifizieren geeigneter Datenquellen tung und Förderung systematischer und deren Auswirkung © Systematisches möglicher Zusammenstellen Arbeitsschutzziele Ansätze und die Ausrichtung auf klei- Zur erfolgreichen Umsetzung der gemein- ne und mittlere Unternehmen sein. samen Arbeitsschutzziele ist die intensive und Handlungsfelder Arbeit der drei Träger der gemeinsamen 2. Arbeitsschutzziel „Verringerung von deutschen Arbeitsschutzstrategie ebenso © Festlegen von Kriterien zur Bewertung Muskel-Skelett-Belastungen und Er- erforderlich wie die aktive Mitwirkung der und Priorisierung möglicher Arbeits- krankungen unter Einbeziehung der Arbeitgeber und Beschäftigten in den Be- schutzziele und Handlungsfelder Verringerung von psychischen Fehl- trieben. © Bewerten möglicher Arbeitsschutz- belastungen und der Förderung der Die Bemühungen sind aber erfolgsver- ziele und Handlungsfelder anhand der systematischen Wahrnehmung des sprechend, da eine die Gesundheit er- Kriterien und Festlegen der Prioritäten Arbeitsschutzes in Unternehmen“ mit haltende und fördernde Arbeit von großer © Beraten der Arbeitsschutzziele und den gemeinsamen Handlungsfeldern: Bedeutung für zufriedene und leistungs- Handlungsfelder mit allen Betroffenen Gesundheitsdienst, fähige Beschäftigte und damit für den und Beteiligten einseitig belastende oder bewegungs- wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen © Festlegen der verbindlichen Arbeits- arme Tätigkeiten. sind. Im Hinblick auf die demografische schutzziele und gemeinsame Hand- Schwerpunkte der Umsetzung dieser Entwicklung im Land und den steigenden lungsfelder. Handlungsfelder sollen die Verbrei- Fachkräftebedarf der Unternehmen haben tung und Förderung systematischer die begonnenen Maßnahmen politisch Dieser Prozess kam durch den Beschluss Ansätze und die Ausrichtung auf klei- und wirtschaftlich einen beachtlichen Stel- der 84. ASMK zum Abschluss. Für den ne und mittlere Unternehmen sein. lenwert. Nur wenn Gefährdungen vermin- Zeitraum von 2008 bis 2012 wurden drei Hierbei sind insbesondere die ergo- dert oder vermieden werden, können die Arbeitsschutzziele festgelegt: nomische und alternsgerechte Gestal- Fachkräfte gesund bleiben und bis zum 1. Arbeitsschutzziel „Verringerung von tung der Arbeit und die Einbeziehung Erreichen des gesetzlichen Rentenalters Häufigkeit und Schwere von Arbeits- psychischer Fehlbelastungen zu be- im Berufsleben stehen. unfällen rücksichtigen. unter Einbeziehung der 10 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 1.3 Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften Dipl.-Ing. G ÜNTER L AUX Im Rahmen des Dualen Systems im Im Rahmen dieser Arbeitsschutzpartner- Herr BENNSCHEID vom Landesverband Arbeitsschutz sind die staatlichen Ar- schaft wurden im Jahr 2007 zahlreiche Nordwest der gewerblichen BG’n sowie beitsschutzbehörden entsprechend des Projekte, Aktionen, Veranstaltungen, Er- Herr Prof. Dr. BRANDENBURG von der BGW Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und fahrungsaustausche gemeinsam mit der referierten über neuste Entwicklungsten- die Träger der gesetzlichen Unfallversi- Landesbezogenen Stelle bzw. einzelnen denzen bei den UVT. cherung – die Berufsgenossenschaften BG’n geplant und erfolgreich realisiert. Herr KARSTEN vom MS umriss die Ziele (BG’n) – entsprechend Sozialgesetzbuch So wurde am 12.02.2007 in Dessau der der Gemeinsamen Deutschen Arbeits- VII (SGB VII) verpflichtet, bei der Überwa- 1. Erfahrungsaustausch auf Arbeitsebene schutzstrategie und die sich daraus für chung eng zusammen zu arbeiten und in Form eines Workshops durchgeführt. den staatlichen Arbeitsschutz und die UVT ergebenden gemeinsamen Hand- den Erfahrungsaustausch zu fördern. Sie Neben der Landesbezogenen Stelle unterrichten sich gegenseitig über durch- nahmen Vertreter verschiedener BG’n und geführte Betriebsbesichtigungen und de- die Führungsebene, d. h. die Dezernats- ren wesentliche Ergebnisse. leiter des Fachbereiches Arbeitsschutz u.a. Dr. SCHLESINGER aus dem LAV, berich- daran teil. teten beispielhaft zur Kampagne „Präven- Um diesen gesetzlichen Auftrag tat- lungsfelder. Weitere Referenten beider Dienste, tion von Hautkrankheiten“. sächlich sowie nachhaltig mit Leben Zielstellung war die Herausarbeitung zu erfüllen und die Weichen für einen gemeinsamer Handlungsfelder, die Ent- modernen und zukunftsfähigen Arbeits- wicklung von Ideen und die Ableitung von LAV (Dr. RÄBEL) stellte das Projekt „Syste- schutz in Sachsen-Anhalt zu stellen, ha- Maßnahmen zur Optimierung der Zusam- matische Organisationskontrolle des be- ben das Ministerium für Gesundheit und menarbeit beider Dienste. Im Ergebnis trieblichen Arbeitsschutzes“ vor. Danach Soziales des Landes Sachsen Anhalt wurde u. a. vereinbart, eine Kultur der Zu- erfolgt ab Februar 2007 eine fünfstufig (MS) und die Landesbezogene Stelle sammenarbeit zu entwickeln und es wur- skalierte Bewertung der innerbetrieblichen der Unfallversicherungsträger (UVT) am den themenbezogene Kooperationsfelder Arbeitsschutzorganisation durch die Auf- 27.02.2006 eine Kooperationsvereinba- benannt sowie erste gemeinsame Arbeits- sichtsbeamten des Fachbereiches. rung unterzeichnet. ergebnisse vorgestellt. Der Fachbereich Arbeitsschutz des Am 30.11.2007 fand in Magdeburg Danach sollen die staatliche Arbeits- Am 26./27. Juni 2007 fand in Wörlitz/ eine Informationsveranstaltung über ge- schutzverwaltung und die Berufsgenos- Dessau der 2. Erfahrungsaustausch statt. plante Schwerpunktaktionen im Jahr 2008 senschaften in der Prävention stärker In dieser Veranstaltung stellte die der UVT und der staatlichen Arbeitsschutz- zusammenarbeiten, damit zukünftig alle Staatssekretärin des Ministeriums für Ge- Kräfte noch effektiver auf das Ziel „ge- sundheit und Soziales des LSA, Frau Prof. Hier haben die BG Bau, die BG Che- sunde Beschäftigte“ konzentriert werden Dr. DIENEL, die Schwerpunkte der Arbeits- mie, die Verwaltungs-BG, die BG für Fahr- können. schutzpolitik in Sachsen-Anhalt dar. zeughaltung, die BG für den Einzelhandel, behörden (LAV) im LSA statt. die Unfallkasse Sachsen-Anhalt und der FB 5 des LAV ihre Jahresschwerpunkte vorgestellt sowie die vertiefte Zusammenarbeit und gegenseitige Verzahnung erläutert. Am 22.11.2007 fand in Dessau sehr erfolgreich ein branchenspezifischer Erfahrungsaustausch zwischen der Landwirtschaftlichen Mittel- und Berufsgenossenschaft Ostdeutschland (LBG) und den Beamten des Fachbereiches Arbeitsschutz, welche diese Branche beaufsichtigen und beraten, statt. Abb. 1.3.1 Teilnehmer des ersten Erfahrungsaustausches am 12. Februar 2007 zwischen BG‘n und dem Fachbereich Arbeitsschutz des LAV Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 11 Hilfestellungen, z. B. für den rückengerechten Transfer von Patienten, gegeben. Im Rahmen der Schwerpunktaktion des LAV „Ohne Handschuhe an der Frischetheke – Hygiene trotzdem“ wurde besonders eng mit der Fleischerei-BG und der Einzelhandels-BG zusammengearbeitet. Als ein wichtiges Ergebnis dieser Zusammenarbeit wurde gemeinsam ein Faltblatt erarbeitet, das auf das nicht gerechtfertigte Tragen von feuchtedichten Handschuhen an Frischetheken hinweist (siehe auch Gliederungspunkt 4.4 dieses Abb. 1.3.2 Teilnehmer des Symposiums „Rückenprävention“ am 29. Oktober 2007 in Halle (Saale) Berichtes). Ziel der Gesamtkampagne ist die Verringerung der Hauterkrankungen durch be- Auf der Tagesordnung standen solche allem die Arbeitsunfälle bei den 18- bis 21- wusstes Betrachten und Bewerten der Ar- Themen, wie z. B. Jährigen signifikant gegenüber der rest- beitsaufgabe und des Arbeitsplatzes, der © Arbeitsschutz bei Biogasanlagen lichen Arbeitnehmern angestiegen sind. Ableitung wirksamer Schutzmaßnahmen © Prüfung von Arbeitsmitteln in der Land- Das größte relative Risiko zu verunfallen sowie deren konsequente Anwendung. wirtschaft © Ganzkörpervibration © Erfahrungen mit dem Unternehmermodell der LBG © Anforderungen an lüftungstechnische Anlagen in Schweinemastbetrieben aus Sicht des Arbeitsschutzes © Arbeitsschutzprobleme bei der Tötung von Tieren. besteht im Alter von 18 – 24 Jahren! Diese intensive Zusammenarbeit zwi- Deshalb wurde die Entwicklung und schen Berufsgenossenschaften und dem praktische Erprobung von ausgewählten Fachbereich 5 des LAV trägt wesentlich Modulen für einen Moderatorenkoffer für dazu bei, die Unternehmen bei der Um- Berufsschullehrer und deren Schüler be- setzung von Maßnahmen, die der Sicher- schlossen. heit und Gesundheit der Beschäftigten bei Am 29.10.2007 wurde federführend der Arbeit dienen, noch effektiver zu un- durch die BGW unter aktiver Beteiligung terstützen. Dies wird insbesondere durch der Unfallkasse Sachsen-Anhalt, der AOK das aufeinander abgestimmte arbeitstei- Mit der Maschinen- und Metall-Berufsge- und des LAV in der Berufsgenossenschaft- lige Handeln erreicht. nossenschaft (MMBG) wurde im Septem- lichen Unfallklinik „Bergmannstrost“ in Halle Damit wird auch den Prinzipien eines ber 2007 neben einer Reihe gemeinsamer das Symposium „Rückenprävention“ ver- modernen, bürgernahen und effizienten Projekte, vorrangig die Aktion „Arbeits- anstaltet. In zwei Workshops zum Thema Verwaltungshandelns Rechnung getragen schutz von jungen Arbeitnehmern“ vorbe- wurden Mitarbeitern und Führungskräften, und den Betrieben der Umgang mit ge- reitet und konzipiert. Untersuchungen der die im Pflegebereich tätig sind, Präventi- sundheitsbezogenen Anforderungen der MMBG haben gezeigt, dass seit 2003 vor onsansätze und -inhalte sowie praktische Arbeitswelt erleichtert. 12 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 1.4 Intern eng zusammenarbeiten Dr.-Ing. J OST M ELCHIOR Mit der Bildung des Landesamtes für 1. Beispiel: Medizinprodukte und Ver- mit anderen Behörden in Abgrenzungs- Verbraucherschutz im Jahr 2002 war braucherprodukte fragen eng zusammen. beabsichtigt, die vorher im Land in un- Die Einordnung verschiedener Produkte Gefährliches Spielzeug aus China war terschiedlichen Behörden organisierten als Lebensmittel, Kosmetikum, Arznei- in letzter Zeit in aller Munde. Probleme mit Fachaufgaben auf dem Gebiet der Hygi- mittel, Medizinprodukt oder persönliche Importen gibt es auch in diesen Rechts- ene, des Gesundheits- und des Arbeits- Schutzausrüstung fällt, trotz der in den gebieten. Und sie sind nicht weniger schutzes sowie der Lebensmittelsicherheit unterschiedlichen Gesetzen vorhande- schwerwiegend bzw. die Produkte weni- und der Veterinärmedizin zusammenzu- nen Abgrenzungskriterien, häufig schwer. ger gefährlich. Nicht zuletzt deswegen ist fassen. Dies führt zu großen Unsicherheiten und es erforderlich, dass die Bundesländer Im LAV können somit wichtige As- hat erhebliche Konsequenzen für die Pro- geeignete pekte des gesundheitlichen Verbrau- duktdefinition, für die Zulassung und Ver- qualifiziertes Personal für die Aufsicht über cherschutzes, kehrsfähigkeit sowie die Bewerbung der für Gesundheit oder Leben der Patienten/ Produkte. Verbraucher potenziell gefährliche Pro- des allgemeinen Ge- sundheitsschutzes, der Sicherheit von Organisationseinheiten und Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Entscheidend ist die Zweckbestim- Kosmetika, von technischen Geräten und mung, die der Hersteller festlegt und an Produkten, von Medizinprodukten und von der auch die Einschätzung der Verbrau- 2. Beispiel: Biologische Arbeitsstoffe Arzneimitteln, aber auch unterschiedliche chererwartung beteiligt sein kann. Für die Die Bedeutung von Schutzmaßnahmen für Untersuchungen und Aufgaben zur Siche- Abgrenzung spielen aber auch der Nach- Beschäftigte, die gegenüber biologischen rung seuchenfreier Tierbestände aus einer weis einer pharmakologischen, immunolo- Arbeitsstoffen exponiert sind, gewinnt Hand bearbeitet werden. gischen oder metabolischen Wirkungswei- ständig an Bedeutung. Das hängt insbe- se und die Einschätzung gesundheitlicher sondere mit der stärkeren Verbreitung bio- Risiken eine wichtige Rolle. logischer und gentechnischer Verfahren in Hierbei ergaben und ergeben sich erhebliche Synergieeffekte bei Personal- dukte vorhalten. und Laborkapazitäten aus der Bündelung Von besonderer Bedeutung ist die der Wirtschaft zusammen. Deshalb wird von vorher in getrennten Einrichtungen tä- Abgrenzung von Medizinprodukten zu die Zusammenarbeit des Fachbereichs tigen Fachdisziplinen und Untersuchungs- Arzneimitteln. Dies ist der Tatsache ge- Arbeitsschutz mit Fachleuten auf dem Ge- kapazitäten zur Steigerung der Effektivität schuldet, dass beiden Rechtsgebieten biet des Infektionsschutzes und der Hygi- und Qualität. eine Zweckbestimmung ene – insbesondere des Fachbereichs 2, Ein deutlicher verbesserter Informati- zugrunde liegt, die bei anderen Rechtsge- aber auch des Fachbereichs 4 – immer onsaustausch entstand durch die Zusam- bieten nicht gegeben ist. Auch versuchen wichtiger. Darüber wurde in früheren Jah- menarbeit im Gesundheits- und Verbrau- Arzneimittelhersteller vermehrt ihre Pro- resberichten schon berichtet. cherschutz dukte als Medizinprodukte auf dem Markt Infektionsschutzgesetz (IfSG), Tier- © bezüglich der Produktsicherheit (FB 5) zu platzieren. Dies hängt nicht nur mit den seuchenerregerverordnung (TSeucherre- hohen Kosten, sondern auch mit der zum gerV) und Biostoffverordnung (BioStoffV) Teil enormen Dauer der Arzneimittelzulas- regeln unter Beachtung der Schutzgüter sungsverfahren zusammen. (Mensch, Tier, Beschäftigter) Tätigkeiten und der Bedarfsgegenstände (FB 3), © bei Arzneimitteln (FB 2), Medizinprodukten (FB 5) und funktionellen Lebensmitteln (s. auch Gliederungspunkt medizinische Durch die Ansiedlung der Sachver- mit human- und tierpathogenen Mikro- 5.2 zum Thema Medizinprodukte), ständigen für die unterschiedlichen Pro- organismen (Krankheits- und Tierseu- © in den Bereichen Arbeitsmedizin (FB dukte in den verschiedenen Fachberei- chenerreger, biologische Arbeitsstoffe). 5) und Umweltmedizin (FB 2) sowie chen einer Behörde ergeben sich kurze Grundsätzlich sind Tätigkeiten mit Krank- © beim Infektionsschutz (FB 2) und Wege bei der Entscheidungsfindung und heits- und Tierseuchenerregern erlaubnis- Schutz vor biologischen Arbeitsstoffen klare Informationen für die Wirtschaft und und /oder anzeigepflichtig. Die Zuständig- (FB 5) oder die Verbraucher. Die Wissenschaftler/Be- keit für Tätigkeiten mit Krankheitserregern amten der unterschiedlichen Fachdezer- nach dem IfSG und für Tätigkeiten mit nate (Arzneimittelprüfstelle, Kosmetika, Biologischen Arbeitsstoffen nach der © beim Umgang mit Gefahrstoffen (FB 2 und FB 5). Medizinprodukte- und Lebensmittelsicher- BioStoffV ist fachspezifisch unterschied- Dies soll an zwei Beispielen aus dem letz- heit, Nahrungsergänzungsmittel) des LAV lichen Fachbereichen des Landesamts ten Jahr aufgezeigt werden. arbeiten sowohl untereinander, als auch zugeordnet. Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 13 Aus dieser Zuordnung und inhaltlichen und Empfehlungen von Bundesbehör- © bei der Länder übergreifenden Erar- Überschneidung ergibt sich eine Zusam- den. Die in den Technischen Regeln beitung von Rahmenhygieneplänen menarbeit beim Vollzug der BioStoffV und enthaltenen primären und sekundären für Gemeinschaftseinrichtungen und der §§ 49 bis 53 IfSG (Anzeige, Aufsicht) Schutzmaßnahmen dienen zwar vorran- anderen sowie der gutachterlichen Tätigkeit im gig dem Schutz der Beschäftigten, be- vanten Einrichtungen. Rahmen des Erlaubnisverfahrens nach wirken aber gleichzeitig einen Schutz der Gemeinschaftseinrichtungen TSeucherregerV. Damit können qualita- Umwelt bzw. der Bevölkerung vor biolo- pflichtet, tive und quantitative Synergieeffekte im gischen Arbeitsstoffen (Krankheits- und fahrensweisen zur Infektionshygiene in LAV selbst sowie eine bessere, weil abge- Tierseuchenerreger). Zusätzliche Maß- Hygieneplänen festzulegen. Zur Bereit- stimmte Darstellung des LAV nach außen nahmen auf Grund seuchenhygienischer stellung von Musterhygieneplänen wurde erzielt werden. Belange und Belange der Tierseuchen- im Auftrag der Gesundheits- und Sozial- bekämpfung können im Einzelfall not- ministerien der neuen Bundesländer ein wendig werden. Arbeitskreis zur Erstellung von Rahmen- Inhaltlichen Überschneidungen er- geben sich u. a. aus den Begriffsbestimmungen zum Krankheitserreger, Tierseu- infektionshygienisch ihre rele- sind ver- innerbetrieblichen Ver- hygieneplänen nach § 36 IfSG gegründet. chenerreger und biologischen Arbeitsstoff, Die abgestimmte Zusammenarbeit be- Dieser Arbeitskreis besteht aus sechs zu Tätigkeiten und Arbeiten und insbeson- währte sich insbesondere Mitgliedern, die Mitarbeiter der jeweiligen dere aus den Anforderungen, die hinsicht- © im Zusammenhang mit der Klas- Landesgesundheitsämter oder ähnlicher lich der Räumlichkeiten und der Maßnah- sischen Geflügelpest (aviäre Influ- Landeseinrichtungen sind und Erfahrun- men zum Schutz der Beschäftigten, der enza „Vogelgrippe“) und der damit gen auf dem Gebiet des Infektions- oder Bevölkerung und der Tiere zu stellen sind. verbundenen Festlegung der erforder- Arbeitsschutzes besitzen. Bisher haben die für den Schutz der licher Tierseuchenbekämpfungsmaß- Das Ziel dieses Arbeitskreises ist es, Bevölkerung und der Tiere vor übertrag- nahmen und Schutzmaßnahmen für nicht nur den im § 36 IfSG aufgeführten die Beschäftigten, Einrichtungen einen Rahmenhygieneplan baren Krankheiten zuständigen Bundesministerien keine Regelungen über die Beschaffenheit von Räumen und Einrich- © bei der Bearbeitung entsprechender Erlaubnisse und Anzeigen, mit wichtigen Hinweisen zu spezifischen Infektionsrisiken zu geben, sondern al- tungen sowie Sicherheits- und Überwa- © bei der Berücksichtigung von Anforde- len Einrichtungen, für die ein Hygiene- chungsmaßnahmen bei Tätigkeiten mit rungen der BioStoffV in den Dokumen- plan sinnvoll erscheint – wie zum Beispiel Krankheitserregern ten für die Pandemieplanung, Einrichtungen zur ambulanten Pflege. und Tierseuchen- erregern getroffen. Die nach IfSG und © bei der Untersuchung von Luft- und Dabei fließen gesetzliche Regelungen, TSeucherregerV zuständigen Landes- Materialproben zur Bestimmung von Vorschriften und aktuelle Richtlinien des behörden stützen sich deshalb inhaltlich Schimmelpilzen und Bakterien bei Arbeits- und des Infektionsschutzes ge- im Vollzug im Wesentlichen auf das tech- Fragestellungen aus dem Bereich des nauso ein wie praktische Erfahrungen auf nische Regelwerk der BioStoffV (Tech- Arbeitsschutzes in Laboren des Fach- dem Gebiet der Kommunal- und Kranken- nische Regel Biologische Arbeitsstoffe) bereichs Hygiene, haushygiene. 14 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 1.5 Qualitätsgesicherte Kontrolle der Arbeitsschutzorganisation in den Unternehmen durch die Arbeitsschutzverwaltung in Sachsen-Anhalt 2007 Dr. rer. nat. U LRICH B ÄRENWALD Im Jahre 2004 wurde das deutsche Ar- ein besonders günstiger und erstrebens- gefragt und festgehalten, ob und wie beitsschutzsystem vom Ausschuss Hoher werter Umstand. Qualitäts-, Arbeitsschutz- oder Um- Arbeitsaufsichtsbeamter (Senior Labour Die Arbeitsschutzaufsicht soll sich Inspectors Committee - SLIC) einer detail- künftig, neben der Aufdeckung konkreter gewandt werden und welche das lierten Analyse unterzogen. Seit Februar Defizite in der praktischen Umsetzung von gegebenenfalls sind. Im Fall von Ar- 2006 liegt darüber ein Abschlussbericht Arbeitsschutzforderungen wie bisher, auf beitsschutzmanagementsystemen wird 1 weltschutzmanagementsysteme an- vor . Er enthält eine Reihe Forderungen, z. die Arbeitsschutzorganisation in Unter- ergänzend erfasst, ob und wie diese B. dass künftig die „strategische Übersicht nehmen und Einrichtungen konzentrieren. überprüft, überwacht oder auditiert wer- und zentrale Koordinierung“ im deutschen Dabei ist deren Qualität, also Beschaf- den und wie sie dokumentiert sind. Arbeitsschutz verbessert werden muss.2 fenheit, Zweckmäßigkeit und Güte sowie 2. Als nächstes interessiert, ob Arbeits- Unter anderem wird verlangt, dass die Ar- ihre spezifische betriebliche Umsetzung schutz erklärter Bestandteil des Unter- beitsschutzbehörden einschließlich ihrer Erfolgskontrolle von be- nehmensziels ist und als solcher auch © Aussagen zum betrieblichen Niveau sonderer Bedeutung. Neben der Feststel- der Belegschaft bekannt gegeben des Arbeitsschutzes in den Unterneh- lung eines eingeschränkten „Augenblicks- wurde. men zu treffen haben, zustandes“ im Arbeitsschutzgeschehen 3. Die Aufgaben des Unternehmers nach des Unternehmens und der Veranlassung § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz hin- © ihre Aufsicht systematisch planen und steuern müssen, der Mängelbeseitigung sollen vor allem sichtlich Verantwortung, Kontrolle und © eine transparente und verbindliche kennzeichnende Größen (Parameter) be- Oberaufsicht werden überprüft. Dabei Aufsichtsmethodik schaffen und an- trachtet und verfolgt werden, die auf län- werden auch Aufgaben betrachtet, wenden sollen sowie gerfristige Wirksamkeit im Arbeitsschutz deren Durchführung sich der Unter- © ihre eigene Effizienz beurteilen müssen. angelegt sind und damit eine Prognose nehmer selbst vorbehält. erlauben. Anhand dieser Prognose kann 4. Es wird kontrolliert, wie im Betrieb mit Ausgehend von diesen Forderungen hat dann Revisionshäufigkeit und -tiefe für die organisatorischen Festlegungen und der Fachbereich Arbeitsschutz des Lan- Zukunft maßgeblich bestimmt werden. Weisungen umgegangen wird, ob es desamts für Verbraucherschutz Sachsen- Der Fachbereich Arbeitsschutz des z. B. Betriebsanweisungen zum Ar- Anhalt (LAV) im Berichtsjahr eine quali- LAV war sich bei der Einführung dieses beitsschutz gibt, ob Aufgaben und tätsgesicherte Kontrolle der betrieblichen neuen systematischen Kontrollverfahrens Zuständigkeiten in den Betriebsablauf Arbeitsschutzorganisation innerhalb sei- darüber klar, dass das gewünschte Ziel, integriert worden sind etc. ner Revisionen eingeführt. Ziel dieser Vor- nämlich eine nachhaltige Erhöhung des 5. Eine große Rolle spielt die Beurteilung gehensweise war es, das Niveau des Ar- Arbeitsschutzniveaus, messbar sein muss. der Arbeitsbedingungen. Es wird ge- beitsschutzes in Betrieben, Unternehmen Daraus folgte, dass die dafür zu betracht- prüft, und Einrichtungen nachhaltig zu erhöhen. enden Parameter möglichst selbst mess- ob eine betriebsbezogene und kon- Die Vorgehensweise gründete auf bzw. objektivierbar sein mussten, was in krete Gefährdungsbeurteilung vorliegt, der aus Sicht des LAV plausiblen Annah- der praktischen Umsetzung durchaus auf die entsprechende Maßnahmen und me, dass das erreichte bzw. erreichbare Schwierigkeiten stieß. Termine enthält, Arbeitsschutzniveau in einem Unterneh- Nach intensiven Diskussionen und ob festgelegte und durchgeführte men von der Art und Qualität der dortigen unter Berücksichtigung der Ergebnisse Maßnahmen auch dokumentiert wor- betrieblichen Arbeitsschutzorganisation eines erfolgreichen Pilotprojekts aus dem den sind abhängt. Wenn Arbeitsschutz gar als Teil Aufsichtsbereich Halle hat man sich bei und der Unternehmensziele zur Gesunderhal- Revisionen, die nicht auf besondere Ver- wie Kontrollen durch die Geschäftslei- tung und Leistungsförderung der eigenen anlassung durchgeführt werden, zu Fol- Belegschaft formuliert und per Controlling gendem entschlossen: auch regelmäßig verfolgt wird, erscheint 1. Nach der Erfassung der jeweiligen be- das auch unter Behördenblickwinkel als trieblichen Kenndaten wird zunächst 1 http://www.vdgab.de/Ablage/SLIC-Bericht_ deutsch.pdf am 02.05.2008 2 http://www.bsafb.de/fileadmin/downloads/ pa_5_10_2006/pa5_10_2006_gemeinsame_ arbeitsschutzstrategie.pdf am 02.05.2008 tung stattgefunden haben. 6. Es wird die Pflichtenübertragung nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz kontrolliert. Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 15 7. Es wird geprüft, ob für den Arbeits- als gut bzw. weniger gut charakterisierbar. betrieblichen Organisationssituation im schutz im Unternehmen die entspre- Angereichert um Erkenntnisse aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz dar. Das chenden Mittel bereitgestellt bzw. Aus- Unternehmergespräch, Ergebnisse einer zugehörige, integrierende und skalier- rüstungen beschafft worden sind oder Betriebsbesichtigung und einer Dokumen- te Gesamturteil – eine Ziffer zwischen 1 werden. tenkontrolle, dienen sie dem Aufsichtsbe- und 5 – wird darüber hinaus auch in das 8. Es wird erfasst, ob die Beschäftigten amten zu einer aktuellen Gesamteinschät- Informationssystem für den Arbeitsschutz im Unternehmen hinsichtlich Arbeits- zung der Arbeitsschutzorganisation im (IfAS) des LAV eingetragen. Es steht da- und Gesundheitsschutz planmäßig revidierten Unternehmen. mit für spätere Auswertungen hinsichtlich unterwiesen werden, wie man sie in Dabei bleibt es dem Ermessen des einer betrieblichen Entwicklung aber auch ihre Rechte und Pflichten einführt und Aufsichtsbeamten überlassen, wie er die für Untersuchungen zu seiner Verteilung ihre Mitwirkung gestaltet. einzelnen Ergebnisse wichtet. Er hat je- über Branchen, Betriebsgrößen etc. zur 9. Nicht zuletzt wird überprüft, wie die doch am Ende seiner Revision eine Be- Verfügung. im Arbeitssicherheitsgesetz formulier- wertung des Arbeits- und Gesundheits- Das vorgestellte System wurde im ten Forderungen erfüllt werden, z. B. schutzes im Unternehmen nach einer Berichtsjahr 2007 in Sachsen-Anhalt be- ob die Sicherheitsfachkräfte über die fünfteiligen Skala vorzunehmen und das gonnen. Im Jahr 2008, nachdem eine entsprechende Fachkunde verfügen, Ergebnis in den Revisionsunterlagen zu Mindestanzahl von derart systematisier- ob sie Fortbildungsveranstaltungen dokumentieren. Daneben kann er beson- ten Einträgen in den Betriebsakten und in besuchen, wie die Einsatzzeiten des ders positive Beispiele im Arbeitsschutz IfAS vorhanden sein wird, soll eine erste Betriebsarztes geregelt sind und wie einerseits oder Hauptmängel andererseits Auswertung der erreichten Ergebnisse man nötige Vorsorgeuntersuchungen verbal festhalten. Das Revisionsdokument stattfinden. Sie soll insbesondere an prak- organisiert. wird – soweit erforderlich – durch den Ein- tischen Fällen klären, ob mit dieser Art Alle diese Aspekte sind nach Auffassung trag eines Termins zur Nachkontrolle und planmäßiger Revisionen mit Schwerpunkt des Fachbereichs Arbeitsschutz des LAV durch Angaben zu nötigem Verwaltungs- betrieblicher Arbeits- und Gesundheits- Parameter, die das Organisationsniveau handeln vervollständigt. Weitere Bemer- schutzorganisation eine noch effektivere eines Betriebes hinsichtlich Sicherheit kungen sind selbstverständlich ebenfalls Steuerung der Aufsichtstätigkeit der Ar- und Gesundheitsschutz beschreiben und möglich. beitsschutzverwaltung Sachsen-Anhalt als damit auch Aussagen über die Entwick- Das Revisionsdokument wird Be- lung zulassen. Sie sind darüber hinaus standteil der Betriebsakte. Es stellt eine als vorhanden bzw. nicht vorhanden und Beschreibung der aktuell vorgefundenen, bisher möglich ist. 16 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 1.6 Arbeitsunfälle mit tödlichem Ausgang in Sachsen-Anhalt im Jahr 2007 Dr. rer. nat. U LRICH B ÄRENWALD , Dipl.-Ing. J OACHIM L ÜDERITZ Sachsen-Anhalt ist auch im Berichtsjahr 2007 nicht von Arbeitsunfällen mit tödli- 25 chem Ausgang verschont worden. Ins- 21 20 gesamt verloren 13 Beschäftigte bei ihrer aus der gewerblichen Wirtschaft und einer aus der Landwirtschaft. Im Verhältnis zu 16 Anzahl beruflichen Tätigkeit das Leben, 12 davon 15 10 9 10 5 13 10 5 5 5 1 den ca. 856.000 Beschäftigten im Land 14 13 9 5 5 5 4 ergibt sich eine Quote von 1,5 Arbeitsun0 falltoten je 100.000 Beschäftigte. 2000 2001 Vier Tote von den 13 waren bei Unfäl- 2002 2003 Gesamt 2004 2005 2006 2007 auf Baustellen len auf Baustellen zu beklagen2. Die Quote tödlicher Bauunfälle in Sachsen-Anhalt soll hier nicht berechnet werden, denn Abb. 1.6.1 Anzahl tödlicher Arbeitsunfälle in Sachsen-Anhalt von 2000 bis 2007 man kann über die insgesamt am Bau Beschäftigten unterschiedlich summieren. Je nachdem, welche Gewerke man hinzu deren Bundesländern in Sachsen-Anhalt und umgekehrt berücksichtigt, resultieren sehr verschiedene Werte. Sie lassen sich dann kaum mit Zahlen aus anderen Quellen vergleichen. Die absolute Zahl tödlicher Arbeitsunfälle lag im Jahr 2007 um 4 höher als im Jahr 2006. Unter Berücksichtigung der Tödliche Arbeitsunfälle pro 100.000 Beschäftigte nimmt und wie man Arbeitskräfte aus an2,5 2 2,3 1,7 1,6 1,5 1,5 1,1 1,2 1,5 1,1 1 0,5 0 Schwankungsbreite zeigt sie seit 2002 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 eine Tendenz zu nahezu konstanten Werten (vgl. Abb. 1.6.1). Die zugehörigen Quoten verhalten sich analog (vgl. Abb. Abb. 1.6.2 Quote tödlicher Arbeitsunfälle in Sachsen-Anhalt von 2000 bis 2007 1.6.2). Tödliche Baustellenunfälle gab es 2007 einen weniger als 2006. Der Trend zeigt ebenfalls näherungsweise Konstanz. Bundesweit findet man, wie bereits im vergangenen Jahr, insgesamt einen Rückgang tödlicher Arbeitsunfälle (vgl. Abb. 3 1.6.3) , auch solcher ausschließlich in der gewerblichen Wirtschaft ohne Bergbau 1 Tabelle 2 des vorliegenden Berichts Tödliche Arbeitsunfälle pro 100.000 Erwerbstätige seit 2001 ist in Abb. 1.6.1 abzulesen und 3 2,5 2 1,5 2,8 2,7 2,7 2,4 1 2,2 1,8 1,6 2006 2007 0,5 0 2001 2002 2003 2004 2005 2 eigene Erhebungen 3 „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2003“, S. 70, Tab. TB 3, „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2005“, S. 40, Abb. B3, S. 163, Tab. TB 3, http://www.dguv.de/inhalt/presse/2008/Q2/vorl_ zahlen/index.jsp am 24.04.08, http://www.destatis. de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/ Presse/pm/2007/10/PD07__432__132,templateId=r enderPrint.psml am 24.04.08, Beschäftigtenzahlen wurden über die Zeiträume gemittelt Abb. 1.6.3 Quote tödlicher Arbeitsunfälle (in Betrieben und im Straßenverkehr bei der Arbeit) bundesweit von 2001 bis 2007 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 17 Asbestplatten von einem Laufsteg 353 400 341 332 312 Gesamt 299 350 Baugewerbe 272 Dach auf den Dachbalken lag. Von 264 diesem Laufsteg stürzte der Verun- 300 Anzahl aus demontiert, der über dem offenen fallte ab. Maßnahmen, die einen Sturz 250 ins Gebäudeinnere hätten verhindern 148 200 143 121 124 können, fehlten. Außerdem war der 88 100 150 90 Laufsteg, der aus zwei mit Latten ver- 100 nagelten Bohlen bestand, zu schmal 50 und die Latten bildeten Stolperstellen. 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Abb. 1.6.4 Anzahl tödlicher Arbeitsunfälle bundesweit in Betrieben der gewerblichen Wirtschaft ohne Bergbau von 2000 bis 2006 6. Auf einem Trapezblech-Flachdach waren durch eine Dachdeckerfirma die Dachkehlen zu reinigen. Der Dach- und im Baubereich (vgl. Abb. 1.6.4) . Als 3. Ein Auszubildender benutzte einen kehlenschlamm wurde mit Eimern zum Baubereich wurden hier das Bauhauptge- Gabelstapler in einem unbeobach- Dachaufstieg gebracht. Auf dem Weg werbe, das Ausbau- und Bauhilfsgewer- teten Moment. Er hatte dazu keine von der Arbeitsstelle zum Dachauf- be, die Zimmerei und die Dachdeckerei Berechtigung, doch der steckende stieg brach ein Beschäftigter durch betrachtet und die entsprechenden Werte Zündschlüssel verleitete ihn offen- ein Lichtband des Daches und stürzte zusammengefasst. sichtlich zum Fahren des Staplers. Bei ab. Er verstarb am nächsten Tag im 4 Von den 13 Unfällen mit tödlichem Aus- einer Kurvenfahrt kippte der Stapler Krankenhaus. Der Verunfallte übersah gang in Sachsen-Anhalt im Jahr 2007 pas- um. Der junge Mann, der auch keinen das Lichtband, da die Sonne tief stand sierten 4 im Zusammenhang mit Gabel- Sicherheitsgurt benutzt hatte, ver- und die gesamte Dachfläche silbrig staplern. Weitere 5 waren Absturzunfälle, 4 suchte abzuspringen, wurde aber vom glänzte. Die Lichtbänder waren nicht von Personen und einer von Material. Die kippenden Stapler getroffen und dabei gekennzeichnet und nicht gesichert. Unfälle konzentrierten sich also wiederum tödlich verletzt. 7. Auf einer Baustelle wurden Holzdach- auf Schwerpunkte, die bereits in den vergangenen Jahren beobachtet wurden und 4. Auf einer Baustelle sollten 12 Meter binder mittels Mobilkran montiert. Der in den jeweiligen Vorjahresberichten auch lange Lampenmaste mit einem Gabel- Kran schwenkte einen an einem Rund- beschrieben worden sind. stapler transportiert werden. Die Maste hebeband hängenden Dachbinder waren auf der Gabel des Staplers nicht zur Montagestelle. Beim Positionieren Unfälle mit Gabelstaplern: gesichert. Während des Transports des Dachbinders riss das Hebeband. 1. Ein Beschäftigter wurde von einem Ga- musste ein Hindernis umfahren wer- Der belstapler angefahren und tödlich ver- den. Dazu wurde die beladene Gabel durchschlug die obere Gerüstlage letzt, weil der Staplerfahrer nur unzurei- in die höchste Position gebracht und und verletzte den zum Positionieren chende Sicht hatte und der Verunfallte damit der Schwerpunkt des Staplers auf der darunter liegenden Gerüstla- sich trotz Verbots im Bereich einer La- angehoben. Das Gelände war leicht ge stehenden Beschäftigten tödlich. destraße aufhielt, der ausschließlich für abschüssig, sodass die ungesicherte Eine Gefährdungsbeurteilung für die Fahrzeugverkehr zugelassen war. Ladung samt Gabelstapler kippte und Montage fehlte ebenso wie die Mon- den Fahrer am Kopf verletzte. Er ver- tageanweisung für die Dachbinder auf starb zwei Tage später im Krankenhaus. der Baustelle und der Prüfungsnach- 2. Ein Maschinenteil, welches nicht aus- herabstürzende Dachbinder weis der Hebebänder. Nach Angaben reichend gesichert war, kippte von der Gabel eines Staplers und quetschte Absturzunfälle: des Dachbinderherstellers war für die einen Beschäftigten ein. Er verstarb an 5. Eine Dachdeckerfirma sollte nach Montage eine Zwei-Punkt-Aufhängung dem Sturm „Kyrill“ ein Hallendach vorgesehen, verwendet wurde aber reparieren und beschädigte Wellas- eine Ein-Punkt-Aufhängung. Kettenge- bestplatten durch asbestfreie Well- hänge wären für diese Art der Montage platten ersetzen. Dazu wurden die geeigneter gewesen als Hebebänder. der Unfallstelle. 4 http://www.baua.de/nn_11644/de/Informationenfuer-die-Praxis/Statistiken/Unfaelle/toedliche-Arbeitsunfaelle/pdf/Toedliche-Arbeitsunfaelle-04.pdf am 24.04.2008 18 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 8. In einem Sägewerk gab es eine Stö- jedoch nicht aus der Maschine heraus- schwer, dass er an den Unfallfolgen rung an einer komplexen Holzbear- ragen, d. h., es durfte nicht länger als nach drei Tagen verstarb. beitungsmaschine. Um die Störung 1,00 m sein. Außerdem wäre zur Kom- zu beseitigen verließ der Maschinen- pensation der entfernten Abdeckung Immer wieder passieren schwere und töd- führer seinen Arbeitsplatz und kletterte eine zusätzliche Schutzvorrichtung liche Arbeitsunfälle, weil grundlegende Si- auf die ausgeschaltete Maschine. Da- nötig gewesen. Sie wurde nicht an- cherheitsvorschriften, die eigentlich jedem bei verlor er das Gleichgewicht, stürz- gebracht. Der verunfallte Beschäftigte Beschäftigten bekannt sind oder sein soll- te aus ca. 3 m Höhe ab und verstarb versuchte, 1,40 m langes Stangenma- ten, nicht eingehalten werden. Man kann an den Folgen. Die Betriebsanleitung terial zu bearbeiten. Das ca. 0,40 m das bei nahezu allen der dreizehn aufge- enthielt keine Angaben zur Störungs- aus der Maschine herausragende führten Unfälle feststellen. Das entstehen- beseitigung, obwohl dies die EG-Ma- Werkstück bekam beim Einschalten de Leid ist namenlos. Die Arbeitsschutz- schinenrichtlinie 98/37/EG vorschreibt. der Maschine eine Unwucht, verbog verwaltung – zur Unfalluntersuchung und Auch Hinweise zum gefahrlosen Betre- sich und verletzte den Beschäftigten -ursachenaufklärung immer hinzugezogen ten der Maschine zur Störungsbeseiti- tödlich. Zum Zeitpunkt des Unfalls lag – fragt, warum die Sicherheitsvorschriften gung oder Warnungen vor möglicher im Unternehmen keine Konformitätser- nicht eingehalten werden? Absturzgefahr fehlten. klärung für die NC-Drehmaschine vor. Nach Frau Dr. WACHSMUTH5 sind in jeder Ebenso fehlte eine deutschsprachige Arbeitssituation die drei Faktoren Technik, Bedienungsanleitung. Organisation und Person gemeinsam wirk- 9. Aus einem Tankwagen sollte Gülle in sam. Gleiches gilt dann auch bei jedem einen Hochbehälter gepumpt werden. Dazu musste ein Luftventil in 12. Während der Demontage des Bau- Unfall. Daraus ergibt sich, dass Unfälle ca. fünf Meter Höhe geöffnet werden. musters einer Maschineneinhausung regelmäßig durch mehrere Einflüsse, also Der Verunfallte ließ sich mittels eines sollten an der Fronttraverse Haltebän- multikausal verursacht werden. Das Wis- Frontladers auf die in vier Meter Höhe der angeschlagen werden. Dazu ver- sen um und die Einhalten von Sicherheits- angebrachte heben. wendete der Verunfallte eine zu kleine vorschriften hängen stark von der Motivati- Er erreichte das Ventil und öffnete es. Trittleiter. Er verlor das Gleichgewicht on aller Beteiligten ab. Das sind sowohl die Dann betrat er wieder die Schaufel des und versuchte sich an der Traverse Beschäftigten als auch die Unternehmer Frontladers. Er stürzte im Herunterfah- festhalten. Die nicht genügend gesi- und sonstigen Verantwortungsträger. Auf ren ab und verstarb nach 11 Tagen. cherte Fronttraverse kippte um und der so genannten „Motiv-Waage“ stehen Ein sicherer Aufstieg zur Bedienung begrub den Beschäftigten unter sich. für sicherheitswidriges Verhalten neben des Ventils fehlte. Der Frontlader war Eine Demontageanweisung gab es Unkenntnis Beweggründe wie Bequem- als Liftersatz unzulässig, gefährlich nicht. Kein Verantwortlicher beaufsich- lichkeit, kurzfristige, potenzielle Zeit- oder und wurde trotz Verbot verwendet. tigte die Arbeiten. Geldersparnis, aber auch Ehrgeiz und Arbeitsbühne Spaß am Risiko. Sicherheitsgerechtes Ver13. Zur Beseitigung von Schäden nach halten wird dagegen motiviert von Wissen 10. Bei Delaborierungsarbeiten durch eine dem Sturm „Kyrill“ sollte ein polnisches um das Risiko, Verantwortung, Vorbildwir- Fachfirma detonierten in einem Säure- Unternehmen Bäume fällen. Nach kung, Angst vor Strafe, Gesundheitsbe- bad Sprengkapseln. Ein Beschäftigter, Kennzeichnung der Stämme und Fest- wusstsein und langfristiger Geldersparnis. der an dem Bad arbeitete, kam ums Le- legung der Fallrichtungen begann das Leider erzeugt sicherheitswidriges Verhal- ben, ein weiterer wurde schwer verletzt. Unternehmen mit der Arbeit. Der ver- ten meistens sofort spürbare und – wenn unfallte polnische Beschäftigte fällte kein Unfall passiert – der Motivation ent- 11. Der vorschriftswidrige Betrieb einer eine Kiefer ordnungsgemäß, der Baum sprechend „angenehme“ Effekte. Im Un- NC-Drehmaschine führte zu einem kippte planmäßig in die vorgegebene terschied dazu ist sicherheitsgerechtes weiteren tödlichen Arbeitsunfall. Die Richtung. Durch die Verflechtung der Handeln schwerer erfahrbar. Es produziert Drehmaschine bot die Möglichkeit, zu Baumkronen brach jedoch beim Fallen einen langfristigen Gewinn. Deshalb ist es bearbeitendes Rundmaterial seitlich eine in einiger Entfernung stehende so schwierig, sicherheitsbewusstes Verhal- zuzuführen. Dazu musste eine Sicher- Krone eines anderen Baumes uner- ten in der täglichen Praxis durchzusetzen. heitsabdeckung entfernt werden. Das wartet ab. Diese verletzte beim Sturz Werkstück durfte in dieser Betriebsart auf den Boden den Beschäftigten so Weitere Unfälle: 5 Frau Dr. Wachsmuth, Gesellschaft für humane Technologieentwicklung mbH, Braunschweig, Vortrag im LAV, Februar 2008 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 19 sursachen gegenüber. Die geschilderten Verhältnisse in Sachsen-Anhalt fügen sich widerspruchsfrei in dieses Bild ein. physische, psychische Ursachen Was kann man tun Was kann man tun, um das ArbeitsunfallgeVerhalten schehen, insbesondere das mit tödlichem Ursachen 2006 Ausgang, künftig zurückzudrängen? Der Fachbereich 5 des Landesamtes 2005 Organisation 2004 für 2003 führt im Rahmen der Gemeinsamen Deut- 2002 2001 Arbeitsstätte, Umgebung 2000 Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt schen Arbeitsschutzstrategie im laufenden Jahr und in den kommenden Jahren eine Reihe von Projekten in verschiedenen Branchen und mit verschiedenen Adressaten Technik einschließlich Elektrotechnik durch, um unfallbegünstigende oder -auslösende Verhältnisse am Arbeitsplatz zu minimieren und wenn möglich vollständig 0 10 20 30 40 50 60 70 Prozent zu beseitigen. Die Aufsichtsbeamten dringen immer wieder mit Nachdruck darauf, Risiken in den Gefährdungsbeurteilungen Abb. 1.6.5 Unfallursachen in Prozent aller genannten Ursachen (unter Berücksichtigung von Mehrfachnennungen) bei tödlichen Arbeitsunfällen bundesweit zu erfassen und geeignete Gegenmaßnah- Mit Rückschlägen ist immer zu rechnen. der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und damit diese in Wahrnehmung ihrer Verant- Arbeitsmedizin (BAuA) zu Ursachen von wortung die Arbeit so organisieren und fälle in Sachsen-Anhalt näher, findet man tödlichen bundesweit, dafür technische Mittel bereitstellen, dass multikausale Zusammenhänge, dominiert findet man die in Abb. 1.6.5 dargestell- scheinbar bequemes aber gefährliches von Verhaltensursachen, nahezu überall ten Zusammenhänge.6 Man erkennt eine Handeln möglichst ausgeschlossen bleibt. bestätigt. Mangelndes Wissen, fehlende deutliche Dreiteilung. Physische, psychi- Sie beteiligen sich an der Erarbeitung von oder ignorierte Anweisungen und Be- sche sowie technische Ursachen und Informations- und Anschauungsmaterialien quemlichkeit waren wesentliche Gründe Gründe der Arbeitsstätte oder der Um- für berufsbildende Schulen, um einen Bei- für die Unfälle 1, 2, 4 bis 9, 11 und 12. Un- gebung spielen zu höchsten 10 % eine trag zur Bewusstseinsentwicklung zukünf- fall 3 wurde wohl überwiegend durch Ehr- Rolle. Organisationsdefizite sind mit 20 bis tiger junger Beschäftigter im Hinblick auf geiz, Unachtsamkeit und Übermut aus- 30 % beteiligt. Verhaltensursachen liegen den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gelöst. Der Einsatz unzulässiger oder für jenseits der 50%-Marke. Zeitliche Abhän- leisten. Sie unterstützen als Referenten ent- die Aufgabe nachweislich ungeeigneter gigkeiten sind angesichts der Schwan- sprechende Vortragsveranstaltungen, wo technischer Hilfsmittel trug entscheidend kungsbreiten kaum feststellbar. Ein gege- immer sich dazu Gelegenheit bietet. Nicht zu den Unfällen 5, 7, 9 und 12 bei. Bei den benenfalls leichter Rückgang bei Technik, zuletzt revidieren sie systematisch Unter- Unfällen 10 und 13 war das den vorge- Arbeitsstätten / Umgebung und Organi- nehmen und beurteilen deren Organisa- sehenen Arbeiten innewohnende Gefähr- sation steht einem Anstieg bei Verhalten- tion im Arbeitsschutz, um im Bedarfsfall Untersucht man die 13 tödlichen Un- Arbeitsunfällen dungspotenzial offenbar unzureichend abgeschätzt und berücksichtigt worden. Betrachtet man eine Zusammenstellung men einzuleiten. Sie beraten Unternehmer, notwendige Schutzmaßnahmen auch über 6 http://www.baua.de/nn_11644/de/Informationen-fuer-die-Praxis/Statistiken/Unfaelle/toedliche-Arbeitsunfaelle/pdf/Unfallursachen.pdf am 30.04.2008 behördliche Sanktionen durchzusetzen. 20 2 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 Probleme des sozialen Arbeitsschutzes 2.1 Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz Dipl.-Ing. (FH) C ORNELIA K RUDE Mutterschutz Die Aufgabe des gesetzlichen Mutter- Rückgang der regulären Betriebskontrol- stilllegung sowie der Eröffnung des Insol- schutzes besteht darin, die im Arbeitsver- len – stetig steigt und sich innerhalb der venzverfahrens begründet. Neben diesen hältnis stehende Frau und das werdende letzten drei Jahre mehr als verdoppelt hat. betriebsbedingten Gründen gab es aber Kind vor Gefahren, Überforderung und Der Bedarf der Unternehmer an einer Be- auch verhaltensbedingte Gründe für eine Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, ratung vor Ort ist auch im vergangenen Beendigung vor finanziellen Einbußen sowie vor dem Jahr unverändert hoch gewesen. Im Rah- Besonders schwere Verstöße gegen ar- Verlust des Arbeitsplatzes während der men der Beratung konnte der Arbeitgeber beitsvertragliche Pflichten oder vorsätz- Schwangerschaft und einige Zeit nach der direkt auf die festgestellten Arbeitsschutz- lich strafbare Handlungen der werdenden Entbindung zu schützen. des Arbeitsverhältnisses. defizite hingewiesen und überzeugt wer- Mutter oder der Person in der Elternzeit Ausgehend von diesem Auftrag wur- den, die werdende Mutter sofort in einen stellten einen weiteren Schwerpunkt in den den im Berichtsjahr 1.157 Überprüfungen gesundheitlich unbedenklichen Bereich Verfahren der Zulässigkeitserklärung dar. und 614 Beratungen hinsichtlich der Be- umzusetzen oder eine Änderung der Ar- In 29 Fällen wurde die beabsichtigte schäftigung werdender Mütter durchge- beitsorganisation vorzunehmen und wenn Kündigung des Arbeitsverhältnisses für führt. Außerdem gingen im LAV Sachsen- dies nicht möglich war, ein Beschäfti- zulässig erklärt. 18 Anträge sind abgelehnt Anhalt 4.650 Anfragen und Anzeigen ein. gungsverbot auszusprechen. Dabei ist es worden, weil die vorgetragenen Gründe für Bei der Überprüfung der Arbeitsplätze für besonders hilfreich, dass mit dem Inkraft- eine Zulässigkeitserklärung entsprechend werdende Mütter gab es insgesamt 140 treten des Gesetzes zum Ausgleich der den mutterschutzrechtlichen Vorschriften Beanstandungen. Die festgestellten Män- Arbeitgeberaufwendungen (AAG) zum 1. nicht in der erforderlichen Weise zutref- gel betrafen vorrangig Januar 2006 – unabhängig von der Anzahl fend waren. Nach einer Beratung mit dem © das Verbot der Mehrarbeit, Nacht- und der Beschäftigten – alle Arbeitgeber die fi- Antragsteller sind in 30 Fällen die Anträge nanziellen Aufwendungen, die werdenden zurückgenommen worden oder hatten sich Müttern im Fall eines Beschäftigungsver- anderweitig erledigt. Mitunter handelte es botes gezahlt werden müssen, in vollem sich dabei um Anträge für Schwangere, Umfang durch die Krankenkassen (U2- die einem Beschäftigungsverbot nach Umlageverfahren) ersetzt bekommen. dem Mutterschutzgesetz unterlagen. Die Sonntagsarbeit, © die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen, © die Mitteilung über die Beschäftigung einer werdenden Mutter gegenüber der Aufsichtsbehörde, Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt im Arbeitgeber sahen ein Beschäftigungsver- © die Gefährdungsbeurteilung, Bereich des Mutterschutzes war auch im bot infolge der von ihnen aufzubringenden © die Arbeitsplatzgestaltung und vergangenen Jahr die Bearbeitung von Lohngelder häufig als eine Gefährdung © die Auslage des Mutterschutzge- Anträgen auf Zulassung zur Kündigung ihrer Existenz an. Sie sind von den Mitar- des Arbeitsverhältnisses während der beitern des LAV Sachsen-Anhalt darüber Neben der Beschwerde ist die Mitteilung Schwangerschaft bzw. bis zum Ablauf informiert worden, dass die Arbeitgeber- über die Beschäftigung einer werdenden von vier Monaten nach der Entbindung leistungen bei Schwangerschaft bzw. Mut- Mutter durch den Arbeitgeber ein wichti- und während der Elternzeit. Im Berichts- terschaft aus dem U2 – Umlageverfahren ges Instrumentarium für eine zielgerichtete zeitraum wurden in Sachsen-Anhalt ins- der Krankenkassen vollständig erstattet Kontrolle des Arbeitsplatzes einer werden- gesamt 93 Anträge auf Kündigungszu- werden. Die Antragstellung erübrigte sich den Mutter. Derzeit geht die Tendenz da- lassung gestellt. Der überwiegende Teil somit. Über die noch verbleibenden An- hin, dass die Anzahl der anlassbezogenen der Anträge auf Kündigungszulassung träge wurde zu Beginn des Jahres 2008 Kontrollen im Mutterschutz – trotz einer wurde von Kleinbetrieben und mittelstän- abschließend entschieden. weiteren Verringerung des Personals und dischen Unternehmen gestellt und mit der einem zwangsläufig damit verbundenen vollständigen und dauerhaften Betriebs- setzes. Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 21 Kinder- und Jugendarbeitsschutz Kinder und Jugendliche befinden sich Den Bestimmungen des Jugendarbeits- und seine Pflichtverletzungen informiert in der physischen und psychischen Ent- schutzgesetzes wird jedoch nicht in al- und zeigte sich schließlich einsichtig. wicklung und brauchen deshalb einen len Bedeutung Das LAV Sachsen-Anhalt leitete ge- erhöhten Arbeitsschutz. Überforderun- beigemessen. So war es auch in einem gen diesen Ausbildungsbetrieb wegen gen und Schädigungen können sich Restaurant bei der Ausbildung eines Ju- der unzulässigen Beschäftigung des Ju- auf sie besonders nachteilig auswirken. gendlichen zum Koch. Im vorliegenden gendlichen an einem Feiertag und wegen In der Regel sind Kinder und Jugend- Fall beschwerten sich die Eltern eines der Vernichtung der Unterlagen und Ar- liche den Anforderungen, welche die Auszubildenden über eine erhebliche beitszeitnachweise ein Ordnungswidrig- Arbeitswelt an Erwachsene stellt, noch Überschreitung der zulässigen täglichen keitsverfahren ein, welches nach erfolgter nicht gewachsen. Nicht zuletzt deshalb Arbeitzeit während eines längeren Zeit- Anhörung des Betroffenen zum Erlass ist Kinderarbeit in der Bundesrepublik raumes und über die Beschäftigung ihres eines Bußgeldbescheides führte. Der Re- Deutschland, bis auf wenige Ausnah- Sohnes an einem Feiertag. staurantinhaber akzeptierte das verhängte men, grundsätzlich verboten. Das und die Ausbildungsbetrieben Eine Überprüfung des Ausbildungs- Bußgeld und gab vor, die Bestimmungen Jugendarbeitsschutzgesetz betriebes und der Betriebsunterlagen erg- des Jugendarbeitsschutzgesetzes künftig zu beachten. zu- Kinderarbeitsschutzverord- ab, dass der Sohn der Beschwerdeführer nung schaffen die rechtlichen Voraus- tatsächlich unzulässig an einem Feiertag Der vorliegende Fall zeigt, dass Be- setzungen dafür, dass Kinder und beschäftigt wurde. Eine Sichtung der Ar- triebsbesichtigungen, Beratungsgespräche Jugendliche vor Überforderung, Über- beitszeitnachweise war nicht möglich, und Aufklärungsmaßnahmen auch weiter- beanspruchung und den Gefahren am weil die Aufzeichnung aller Arbeitszeiten hin erforderlich sind, schon um derartigen Arbeitsplatz entsprechend ihrem Ent- mittels Zeiterfassungsuhr erfolgte und die Vorkommnissen frühzeitig und wirksam ent- wicklungsstand geschützt sind. Außer- dazugehörigen Karten für den fraglichen gegentreten zu können. In Zukunft müssten dem ist für ihre ärztliche Betreuung bei Zeitraum zum Zeitpunkt der behördlichen die Betriebskontrollen noch verstärkt wer- der Arbeit gesorgt und sichergestellt, Ermittlungen bereits vernichtet waren. Der den, um den Gesundheitsschutz und die dass ihnen ausreichende Freizeit zur Er- Inhaber des Restaurants wurde daraufhin Sicherheit der Jugendlichen in allen Be- holung und Entfaltung ihrer Persönlich- umfassend über seine Arbeitgeberpflich- reichen der Berufsausbildung noch besser keit verbleibt. ten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz gewährleisten zu können. 22 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 2.2 Die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeit Dipl.-Ing. D IETMAR G LÖCKNER Aufgabe des Arbeitszeitschutzes ist es, gungsverbot an Sonn- und Feiertagen das Durch die öffentlich rechtlichen Regelungen die Beschäftigten vor einer Schädigung verfassungsrechtliche Gebot der Arbeitsru- des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) wird die ihrer Arbeitskraft und Gesundheit durch he gemäß Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV Arbeitszeitdauer zur Vermeidung von Über- zeitliche Überforderung in ihrem Interesse konkretisiert. Außerdem wird den berech- müdung und Überlastung begrenzt. Es wer- und im Interesse der Volksgesundheit zu tigten Bedürfnissen der Wirtschaft und Ver- den außerdem Ruhepausen, Ruhezeiten schützen. waltung nach ausreichend langen und fle- und Ruhetage zur Erholung, Entspannung xiblen Arbeitszeiten Rechnung getragen. und Freizeitgestaltung festgesetzt. Zugleich wird durch das Beschäfti- Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes in den Krankenhäusern im Land Einleitung herausgeschickt. Aber auch den teilweise Überwachung einbezogen. Es wurden Mit der Novellierung des Arbeitszeitgeset- telefonisch ausgelösten Anforderungen Übersichten erarbeitet, welche tarifver- zes infolge eines Urteils des Europäischen wurde durch die Verantwortlichen in den traglichen Regelungen angewandt werden Gerichtshofes zum Bereitschaftsdienst ist Krankenhäusern entsprochen. Weiterhin bzw. zur Anwendung vorgesehen sind so- seit dem 01.01.2004 Bereitschaftsdienst als wurden Vor-Ort-Termine vereinbart. wie ob und in welcher Form von der „opt- Arbeitszeit zu werten. Mit § 25 ArbZG hatte Im Vordergrund standen jedoch zu- der Gesetzgeber den Tarifvertragsparteien nächst die Beratung der Verantwortlichen in Es ist festzustellen, dass in der Mehr- für die Umorganisation der Arbeitszeitge- den Krankenhäusern sowie die Bestands- heit der Krankenhäuser (47 KH = 87 %) staltung in den Krankenhäusern eine Über- aufnahme: Welche tarifvertraglichen oder neue abweichende Regelungen im Sinne gangsfrist bis zum 31.12.2006 eingeräumt. ihnen gleichstehenden kollektivvertrags- des § 7 ArbZG vorlagen, aber noch nicht Bis zu diesem Zeitpunkt konnten die vor rechtlichen Regelungen werden in den überall dem 01.01.2004 abgeschlossenen Tarifver- Krankenhäusern nach Auslaufen der alten bzw. die juristischen Prüfungen für die träge angewandt werden. Tarifverträge im Jahr 2007 angewandt? Übernahme einer TV-Regelung abge- out-Regelung“ Gebrauch gemacht wird. Dienst-/Betriebsvereinbarungen Mit Schreiben vom 20.12.2006 hatte Dazu wurden die Krankenhäuser z.T. die Staatssekretärin des MS, Frau Prof. persönlich aufgesucht bzw. auch schrift- In 7 Krankenhäusern (13%) unter- DIENEL, die Krankenhausträger des Landes lich/mündlich aufgefordert, die für ihre schiedlicher Trägerschaft wurden bis zum auf das Auslaufen der Übergangsfrist für Einrichtungen vom Arbeitszeitgesetz ab- 30.06.2007 noch keine Tarifverträge oder Alt-Tarifverträge und auf die wesentlichen, weichenden geltenden Tarifverträge (TV), ihnen gleichstehende kollektivvertrags- für den Klinikbereich bedeutsamen, Ar- Betriebs- oder Dienstvereinbarungen bzw. rechtliche Regelungen angewandt. beitszeitbestimmungen hingewiesen. andere kollektiv-/einzelvertragsrechtliche In 4 Krankenhäusern befanden sich ta- schlossen waren. Regelungen im Sinne des § 7 Abs. 1 bis rifvertragliche Regelungen im Entwurfssta- Ablauf der Kontrollen 5 ArbZG und § 12 ArbZG vorzulegen bzw. dium bzw. es erfolgte noch eine juristische Durch das MS als Oberste Landesbehör- zur Einsicht einzusenden. Prüfung zur Anwendung eines TV. de der Arbeitsschutzbehörde des Landes Im Ergebnis von durchgeführten Über- Die Nichtanwendung neuer tariflicher Sachsen-Anhalt wurde die Überwachung prüfungen erhielten die Krankenhäuser Regelungen betraf kommunale, landesei- der Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Revisionsschreiben, in denen sie über gene, private und kirchliche Krankenhäu- Bestimmungen in den Krankenhäusern das Kontrollergebnis informiert wurden. ser in gleicher Weise. Sachsen-Anhalts nach Auslaufen der kol- Gleichzeitig wurde ihnen mitgeteilt, welche In den Beratungsgesprächen und bei lektivvertragsrechtlichen Übergangsrege- weiteren Aufgaben sie zur Einhaltung der den Kontrollen wurde festgestellt, dass lungen zu einer Schwerpunktaufgabe im Bestimmungen des ArbZG noch zu erfül- vielfach bei tariflicher Verlängerung der Jahr 2007 erklärt. len haben. Außerdem wurden nicht dem werktäglichen Arbeitszeit ohne Ausgleich Anfang des Jahres 2007 begannen ArbZG entsprechende Zustände kritisch über 8 Stunden gem. § 7 Abs. 2 ArbZG, die Aufsichtsbeamten der Dezernate 53- angesprochen und es wurde auch auf die wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in 57 des LAV mit den Arbeitszeitkontrollen Möglichkeit der Durchführung von behörd- erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft in den Krankenhäusern. So wurden im lichen Ordnungswidrigkeitenverfahren bei oder Bereitschaftsdienst fällt, die tariflich Februar 2007 die ersten schriftlichen An- Gesetzesverletzungen hingewiesen. vorgesehene Trias-Prüfung: fragen, welche tarifvertraglichen Rege- Insgesamt wurden alle 54 Kranken- lungen ab 01.01.2007 angewandt werden, häuser des Landes Sachsen-Anhalt in die © Prüfung der Anwendung alternativer Arbeitszeitmodelle Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 © Treffen von Regelungen, die sicherstellen, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird © Belastungsanalyse nicht bzw. nicht nachweisbar durchge- 23 tration auf die Krankenhäuser, von Bußgeldverfahren erhöht werden. Kli- © wo noch keine Kontrollen durchgeführt niken, die auf Grund ihrer Größe und Kom- wurden, © wo es noch keine tarifvertragsrechtlichen Regelungen gab und führt wurde. Die Verantwortlichen in die- © wo die Verhandlungen zum Abschluss sen Krankenhäusern wurden aufgefordert, eines TV oder einer Betriebsvereinba- entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. rung ins Stocken geraten waren. plexität die Arbeitszeitproblematik nicht allein lösen konnten, wurde die Einschaltung externer Arbeitszeitberatungsunternehmen empfohlen. Der Umbruch der Arbeitszeitlandschaft in Krankenhäusern, Pflege- und Ein weiteres Problem bildete die Be- Ein weiterer Schwerpunkt ist auch im Betreuungseinrichtungen ist noch nicht wertung von „Vollarbeit“ innerhalb des Be- Folgejahr die Forderung nach Durchfüh- abgeschlossen. reitschaftsdienstes (z.B. zwischen 16.00 rung der Trias-Prüfung incl. längerfristiger Weiterhin stellen die optimale Patien- und 21.00 Uhr). Nach Ansicht des BAG durchzuführenden Belastungsanalysen im tenversorgung, die Stärkung der Wettbe- liegt Bereitschaftsdienst vor, wenn der Ar- ärztlichen Bereich. werbsfähigkeit sowie die Sicherung des beitnehmer sich für Zwecke des Betriebes Ferner war zu klären, welche Anforde- Gesundheitsschutzes der Beschäftigten lediglich an einer vom Arbeitgeber be- rungen an die Belastungsanalyse gestellt vor dem Hintergrund der neuen Arbeits- stimmten Stelle innerhalb oder außerhalb werden, welche Unterlagen hierzu vorge- zeit-Rahmenbedingungen in den Kranken- des Betriebes aufzuhalten hat, um erfor- legt werden müssen und wie die Bewertung häusern eine große Herausforderung dar, derlichenfalls seine volle Arbeitstätigkeit mit welchen Konsequenzen erfolgen soll. bei der sie auch von der Arbeitsschutzver- unverzüglich aufnehmen zu können. In einzelnen Krankenhäusern, in de- waltung beraten werden. Im 2. Halbjahr 2007 wurden die entspre- nen bis zum Jahresende 2007 noch keine Es wird eingeschätzt, dass die Kon- chenen Überwachungsmaßnahmen durch gesetzlich normierten Arbeitszeitmodelle trollen in allen Krankenhäusern im Land die Dezernate 53-57 des LAV fortgeführt. eingeführt waren, musste die behördliche Sachsen-Anhalt erst im Jahr 2008 zum Schwerpunktmäßig erfolgte eine Konzen- Einflussnahme z. B. durch die Androhung Abschluss gebracht werden können. Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach dem Arbeitszeitgesetz Die positive Entwicklung der Wirtschaft gesetzlich zulässigen wöchentlichen Be- chemischen, biologischen, technischen Sachsen-Anhalts spiegelt sich auch am triebszeiten und bei längeren Betriebs- und physikalischen Gründen ein ununter- gewachsenen Bedarf an Sonn- und Feier- zeiten im Ausland die Konkurrenzfähigkeit brochener Fortgang erforderlich ist. tagsarbeit wider. unzumutbar beeinträchtigt ist und durch Ebenso wichtig war die Bewilligung Durch die Bewilligung von Sonn- und die Genehmigung von Sonn- und Feier- von Sonn- und Feiertagsarbeit zur Verhü- Feiertagsarbeit „im öffentlichen Interesse“ tagsarbeit die Beschäftigung gesichert tung größerer Schäden gem. § 13 Abs.3 gemäß § 15 Abs.2 ArbZG konnten in ei- werden kann. Nr.2b ArbZG. Dabei wurde der Gesund- ner Vielzahl von Unternehmen die vorhan- Hierbei zeichneten sich die Mitarbeiter heits- und Arbeitsschutz der Beschäftigten denen Arbeitsplätze gesichert und neue des FB 5 des LAV durch ihre professionelle durch geeignete Maßnahmen sicherge- zusätzliche Dauerarbeitsplätze geschaf- Beratung der Unternehmen aus. Es wurde stellt. fen werden. Das war besonders wichtig erneut deutlich, dass Unternehmen aus Die Anträge auf Sonn- und Feiertags- für Neuansiedlungen, Standortentschei- unserem Bundesland nicht nur mit dem arbeit waren auch mit der Verlängerung dungen und Erweiterungen. „hart umkämpften europäischen Markt“, der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 12 Ein starker Anstieg gegenüber den sondern weltweit mit Konkurrenten im Stunden gekoppelt, damit die in Schicht- Vorjahren war bei der Sonn- und Feiertags- Wettbewerb stehen. Beispielgebend sind arbeit Beschäftigten zusätzliche Frei- arbeit wegen „internationaler Konkurrenz“ die Bereiche der Zulieferbetriebe für die schichten erhielten, die sie für ihre Freizeit gem. § 13 Abs. 5 ArbZG festzustellen. Automobilherstellung, der Solarindustrie, und die Familie nutzen konnten. Weitere Hierbei hatte das Landesamt für Verbrau- der Herstellung von Windkraftwerken, der Arbeitszeitverlängerungen cherschutz abweichend vom § 9 ArbZG chemischen Industrie und der Lebensmit- Saison- und Kampagnebetriebe sowie für die Beschäftigung von Arbeitnehmern an telherstellung. Bau- und Montagestellen erteilt. Sonn- und Feiertagen zu bewilligen, wenn Es wurde außerdem Sonn- und Feier- bei einer weitgehenden Ausnutzung von tagsarbeit in den Fällen erlaubt, wo aus wurden für 24 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 Arbeitszeitprobleme im Einzelhandel Problematisch sieht es im Land Sachsen- Lohn. Die Dienstpläne wurden zunächst Durch eine intensive Beratungstätigkeit Anhalt nach wie vor im Einzelhandel bei nur mit Bleistift ausgefüllt und später kor- gelang es auch regional auftretende Ar- der Einhaltung der Dauer der täglichen rigiert, damit bei der Abrechnung und bei beitszeitprobleme zu lösen. Arbeitszeit, bei der Gewährung von aus- Kontrollen alles in Ordnung ist. Durch Be- Bei größeren Handelsketten wurden reichend langen Pausen sowie der un- lege, welche die Beschäftigten in ihrem die Vertriebs- und der Gebietsleiter ein- unterbrochenen Spind aufbewahrten, konnten die exakten bezogen. Dadurch sollte sichergestellt Arbeitszeiten belegt werden. werden, dass diese Arbeitszeit-Mängel Ruhezeiten zwischen zwei Schichten aus. Dies spiegelt sich u. a. in einer Vielzahl der Beschwerden von Grundsätzlich wurde jeder einzelnen zukünftig im gesamten Bundesland abge- Beschäftigten, ihren Angehörigen sowie Beschwerde nachgegangen. Es wurden stellt werden. Die Nachkontrollen sind lan- Personal- und Gewerkschaftsvertretungen zum Teil erfolgreich landesweite Kontrollen desweit im 1. Halbjahr 2008 vorgesehen. wider, welche in allen Dezernaten des FB in Verkaufstellen durchgeführt, wodurch Arbeitsschutz des LAV aber auch im zu- sich die Arbeitszeitsituation des Verkaufs- Sofern der Unternehmens-Sitz sich in ei- ständigen Ministerium und beim Minister- personals verbesserte. nem benachbarten Bundesland befand, präsidenten eingingen. Wurden die Arbeitszeiten nicht kor- wurden die dortigen Aufsichtsbehörden Neben einer unbefriedigenden und ge- rekt aufgezeichnet und die Mehrarbeit unterrichtet. Das hatte z.B. zur Folge, dass setzeswidrigen Arbeitszeitsituation wurde nicht registriert, so führten die Mitarbeiter in Thüringen ebenfalls erhebliche Arbeits- gleichzeitzeitig die Nichtvergütung oder der Arbeitsschutzverwaltung Tagesüber- zeitverstöße in 30 Filialen aus Backwaren- der nichtgewährte Arbeitszeitausgleich für wachung vor Ort durch. Ferner wurden betrieben aufgedeckt und die Ahndung geleistete Mehrarbeit bzw. Sonntagsarbeit gleichzeitig in mehreren Filialen Belege eingeleitet werden konnte. kritisiert. Besonders auffällig trat dies in Fi- (Kasse, Lohnscheine Sofern bei den Arbeitszeitkontrollen lialen von Discountern des Einzelhandels usw.) sichergestellt und ausgewertet. Da- der dringende Verdacht einer Straftat im und Bäckerei-Filialen auf. bei wurde offensichtlich, dass die Arbeits- Sinne § 266a StGB zeiten sowohl bei den Marktleitern als auch © Vorenthaltung von Arbeitsentgelt und bei den Teilzeitkräften manipuliert waren. © Nichtabführung von Sozialversiche- So wurde u.a. wiederholt vorgebracht, dass die Beschäftigten in den Märkten von Warenrückgabe, rungsbeiträgen morgens 6.00 Uhr bis abends 20.30 Uhr Mit dieser Situation konfrontiert, wur- und zum Teil noch länger arbeiten müss- den in den Unternehmen sofort geeignete aufkam, wurden diese Sachverhalte bei ten. Die tatsächlich geleisteten Arbeits- Maßnahmen zur Sicherung des Arbeits- der Staatsanwaltschaft, beim Hauptzoll- zeiten wurden gefälscht aufgezeichnet. zeitschutzes getroffen. So wurde die Ar- amt (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) sowie Außerdem wurden die Beschäftigten un- beitsorganisation überprüft, die Marktleiter bei der Einzugsstelle für die Sozialver- ter Druck gesetzt, diese „korrigierten“ Ar- wurden zusätzlich geschult. Außerdem sicherungsbeiträge (AOK) zur Anzeige beitszeitnachweise durch ihre Unterschrift gab es teilweise personelle Verände- gebracht. Die Ermittlungen hierzu dauern zu bestätigen, sonst erhielten sie keinen rungen in den Führungsebenen. noch an. 25 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 2.3 EG-Sozialvorschriften im Straßenverkehr Dipl.-Ing. D IETMAR G LÖCKNER Die „neue“ Lenk- und Ruhezeitverordnung bei wurde Folgendes festgestellt: wärtig werden die Dateien von Straßen- VO (EG) Nr. 561/2006 war mit Wirkung vom © Es gab es in 71 % der kontrollierten und Betriebskontrollen auf CD übersandt. 11.04.2007 europaweit in Kraft getreten. Betriebe Beanstandungen. Eine bundesweit einheitliche Lösung zum © Bei mehr als der Hälfte der kontrollier- elektronischen Datenversand zwischen gebliche Schutzziele ten Fahrer (55 %) wurden Verstöße ge- den Kontroll- und Bußgeldbehörden befin- © der Gesundheitsschutz, gen die Sozialvorschriften im Straßen- det sich in der Erprobungsphase. In dieser Verordnung werden als maß- © die sozialen Bedingungen des im Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals, © die Verkehrssicherheit und © die Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen genannt. Sie gibt nunmehr einheitliche Gemeinschaftsregelungen für die höchstzulässigen verkehr festgestellt. Die umfangreichen Änderungen eu- © Noch immer war fast ein Drittel (28 %) ropäischer und nationaler Fahrpersonal- aller kontrollierten Fahrtage zu bean- vorschriften erforderten eine verstärkte standen. Beratung von Fahrern, Disponenten, © In 675 Fällen mussten gegen Unter- Führungskräften und Unternehmern. In nehmer, Disponenten und das Fahr- Zusammenarbeit mit den IHKs, den Lan- personal Bußgeldbescheide und 371 desinnungsverbänden des Handwerks, Verwarnungen mit Verwarnungsgeld den Handwerkskammern, dem Landes- erlassen werden. verband des Verkehrsgewerbes, dem Lan- Tageslenkzeiten, für die Fahrunterbre- Weitere Einzelheiten sind der Abb. 2.3.1 desverband der Omnibusunternehmer, chungen, für die wöchentlichen Lenkzeiten und der Tabelle zu entnehmen. größeren Logistik-Unternehmen und der sowie für die täglichen und wöchentlichen Im Jahr 2007 konnte bereits verstärkt Polizei wurden landesweit umfangreiche Mindestruhezeiten für die Fahrer von Fahr- mit moderner Kontroll- und Auswertetech- Schulungen durchgeführt. Außerdem wur- zeugen im Güter- und Personenverkehr in nik gearbeitet werden. Mit Hilfe von Down- den branchenspezifische Vorträge und allen EG-Mitgliedsstaaten vor. load-Keys, Kartenlesern sowie Laptops mit weitere Informationen zum Fahrpersonal- Außerdem ist in der Verordnung ver- entsprechender Software können nunmehr recht ins Internet und Intranet des Landes- bindlich die europaweite Einführung des an allen Standorten des FB Arbeitsschutz amtes für Verbraucherschutz eingestellt. digitalen Kontrollgerätes geregelt. des LAV digitale Aufzeichnungen aus Kon- Im Rahmen der Zusammenarbeit mit Den Verkehrsunternehmen obliegt es, trollgeräten und von Fahrerkarten herunter der Kammerunion Elbe-Oder (KEO) wur- die Arbeit des Fahrpersonals so zu pla- geladen und ausgewertet werden. An ent- den auch Fachvorträge in Wrozlaw und nen, dass die fahrpersonalrechtlichen Be- sprechend ausgerüsteten PC-Stationen im Gorschow (Polen) gehalten. stimmungen eingehalten werden können. Büro wurden außerdem rechnergestützte Da sich ab 01.01.2008 der Mindest- Gemäß Vorgaben der neuen EG-Kontroll- Bußgeldverfahren durchgeführt. Gegen- prozentsatz der zu überprüfenden Ar- richtlinie 2006/22/EG finden in Sachsen- beitstage/Fahrtage von bisher 1 % auf Anhalt sowohl in den Verkehrsbetrieben 2 % verdoppelt und sich die Kontrolldichte 42 30 durch die Beamten des LAV als auch auf der Straße, durch die Polizei und das Bun- 867 bei Betriebskontrollen von 30 % auf 50 % erhöht hat, mussten auch im LAV Maßnah- desamt für Güterverkehr, unterstützt durch men zur Erfüllung dieser EG-Vorgabe ein- das LAV, Kontrollen über die Einhaltung geleitet werden. der Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen Personenverkehr Güterverkehr Werkverkehr und Ruhezeiten statt. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes betrug die Gesamtzahl der Abb. 2.3.1 Anzahl der 2007 durchgeführten Betriebskontrollen unter die VO (EG) Nr. 561/2006 fallenden Fahrzeuge im Land Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr 20.887 Fahrzeuge. Mit Tabelle 2.3.1 Zahl der festgestellten Verstöße in Sachsen-Anhalt in der Zeit von 2000-2007 diesen Fahrzeugen wurden 5.012.880 VO(EWG) 3820/85 bzw. 561/06 / AETR Fahrtage geleistet. Durch das Kontrollper- VO(EWG) 3821/85 / AETR Gesamtverstöße sonal des LAV wurden 27.876 Fahrtage Personenverkehr 2.403 2.710 5.113 bei Betriebskontrollen sowie 4.653 Fahr- Güterverkehr 61.292 46.955 108.247 tage bei Straßenkontrollen überprüft. Da- Insgesamt 63.695 49.665 113.360 26 3 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 Marktüberwachung 3.1 Erfahrungen in der Marktaufsicht Dipl.-Ing. G UIDO K OSTE Beim Thema Gewerbeaufsicht denkt Im Gegensatz dazu sind die in Verbrau- man zunächst vorrangig an den Schutz cher- und Baumärkten kontrollierten von Arbeitnehmern in Betrieben und Lichterketten in der Regel mängelfrei. Verwaltungen. Im Rahmen der ge- Auf Grund der alljährlichen Kontrollen werbeaufsichtlichen Tätigkeit gewinnt und der ständigen Aufklärung bei den jedoch auch die Marktüberwachung betreffenden Händlern konnte die „Män- immer mehr an Bedeutung. In diesem gelquote“ in den letzten Jahren dras- Beitrag soll über die Erfahrungen bei tisch reduziert werden. Während der der Marktaufsicht im Land Sachsen- ersten Kontrollaktion mussten noch 99 Anhalt berichtet werden. Am Standort von 140 kontrollierten Lichterketten be- Dessau-Roßlau wurde im Jahr 2002 eine Abb. 3.1.2 Angebrochene Isolierung hinter der Steckvorrichtung mängelt werden. Im letzten Jahr waren Arbeitsgruppe Marktüberwachung ins Leben gerufen. Die drei Mitarbeiter der belquerschnitt (Abb. 3.1.1), mangelhaf- Dazu hat auch maßgeblich ein Merkblatt Arbeitsgruppe sind neben der Aufsicht- te Isolierung der Leitungen (Abb. 3.1.2) beigetragen, welches kurzfristig erstellt stätigkeit im Arbeitsschutz auch in den und funktionsunfähige Zugentlastungen und in einer großen Anzahl an Verkäufer Vollzug des Geräte- und Produktsicher- an Blinkeinrichtungen (Abb. 3.1.3) und und Kunden verteilt wurde. heitsgesetztes (GPSG) eingebunden. Lampenfassungen kritisiert. nur noch 7 Lichterketten mangelhaft. Diese interessante und vielseitige Arbeit Dem Betrachter der Abbildungen soll nun an Hand einiger Einzelbeispiele dürfte sehr schnell klar werden, dass die In einer Schwerpunktkontrolle im Jahr dargestellt werden. Freude an den bunt blinkenden Lämp- 2005 wurden elektrische Haushaltsge- Küchenmaschinen chen ein jähes Ende haben kann. Von räte, von denen auch mechanische Ge- Lichterketten den dargestellten Mängeln geht eine fahren ausgehen können, überprüft. Hier Seit Bestehen der Arbeitsgruppe Markt- akute Stromschlag- und Brandgefahr zeigte sich, dass der Mängelschwer- überwachung werden alljährlich in der aus. Aber auch Aufschriften und Warn- punkt bei Standmixern und Zerkleine- Vorweihnachtszeit im hinweise können gefährlich werden, rern lag. Diese Geräte sind in nahezu Handel kontrolliert. Gleich zu Beginn Lichterketten oder wissen Sie bei dem Warnhinweis jedem Haushalt vorhanden und können der Kontrollaktion zeigte sich, wo hier „Vor Service- order Wartungsarbeiten vielseitig eingesetzt werden. Gefährliche die Mängelschwerpunkte zu suchen Netzstocker ziehen“ sofort, was uns der Situationen können sich beispielsweise sind. Mangelhafte Lichterketten werden Hersteller damit sagen will? beim Reinigen oder durch den falschen Abb. 3.1.3 Geöffnete Blinkeinrichtungen, Leitungen sind auf der Platine nur angelötet (ohne wirksame Zugentlastung) Abb. 3.1.4 Standmixer ließ sich einschalten, obwohl das Messer frei zugänglich war hauptsächlich in Ladengeschäften und von Händlern angeboten, die ihre Ware aus ASIA-Großmärkten beziehen. Es wurden überwiegend zu geringer Ka- Abb. 3.1.1 Leitungsquerschnitte im Vergleich (v.l.n.r.), links Streichholz, dann korrekter Leitungstyp, daneben einfache Isolierungen, unzureichender Querschnitt 27 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 Zusammenbau ergeben. Der Standmi- chung (AAMÜ) auf seiner 11. Sitzung dass die Inverkehrbringer von Pumpen xer eines Herstellers ließ sich im demon- am 06.12.2005 (TPO 4.10) beschlossen, für Plansch- und Schwimmbecken sich tierten Zustand einschalten (Abb. 3.1.4), dass ab 2006 hergestellte, steckerferti- auf die neue Situation eingestellt hatten obwohl das Messer frei zugänglich war. ge elektrische Pumpen für Plansch- und und die Pumpen den vom AAMÜ festgelegten Anforderungen genügten. Wird während der Reinigung verse- Schwimmbecken der Schutzklasse III hentlich der Schalter betätigt (voraus- entsprechen, mit einer Schutztrennung gesetzt, der Netzstecker befindet sich ausgerüstet sein oder ein vergleichbares Ausblicke in der Steckdose), läuft der Motor an Sicherheitsniveau aufweisen müssen. Maschinen und verkettete Maschinen- und das Messer rotiert ungeschützt. Dieser Beschluss war Grundlage für eine anlagen gehören zu einer Produktgrup- Das kann schwere Verletzungen an Fin- Schwerpunktkontrolle im Jahr 2006. Im pe innerhalb des GPSG. Bei dieser gern und Händen zur Folge haben. Der Vorfeld der Kontrolle wurde ein informa- Produktgruppe führen sicherheitstech- Zerkleinerer eines anderen Herstellers tives Faltblatt zum Thema erstellt. Hierin nische Mängel erfahrungsgemäß zu konnte falsch zusammengebaut und wurden grundsätzliche Hinweise für Ver- schweren oder tödlichen Verletzungen. dann auch eingeschaltet werden (Abb. treiber und Anwender von Pumpen für Länder wie China oder Indien setzen hier 3.1.5). Hierdurch können schwere Ver- Plansch- und Schwimmbecken sowie für verstärkt auf den Export ihrer Produkte. letzungen entstehen, wenn der Netz- Gartenteichpumpen zusammengefasst. Darunter befinden sich auch Maschinen stecker noch in der Steckdose steckt. Bei steckerfertigen Pumpen müssen und Maschinenanlagen, die nach Euro- Diese Umstände wurden während einer die Voraussetzungen, die für einen si- pa gelangen. Nicht immer entsprechen Sitzung der zuständigen Normungskom- cheren Betrieb erfüllt sein müssen, vom diese den Anforderungen des europäi- mission durch die Arbeitsgruppe Markt- Beckenerrichter geprüft werden. In der schen Maschinenrechts. Es wird also in überwachung vorgetragen. Die Norm Regel wird diese Verantwortung auf den Zukunft häufiger der Fall sein, dass die für Küchenmaschinen wurde darauf hin Verbraucher selbst zurückfallen. Des- Betriebssicherheit von Maschinen und überarbeitet. halb ist es in diesem Zusammenhang Maschinenanlagen bei den Verwendern besonders wichtig, dass die Bedien- überprüft werden muss. Hier schließt Pumpen für Plansch- und anleitung, einschließlich der Warn- und sich dann wieder der Kreis zwischen Ar- Schwimmbecken Sicherheitshinweise, ausreichend be- beitsschutz und Marktüberwachung. Gleichfalls auf Betreiben der Arbeitsgrup- achtet wird. pe Marktüberwachung Dessau-Roßlau Insgesamt war im Ergebnis der hat der Arbeitsausschuss Marktüberwa- Schwerpunktkontrolle festzustellen, Abb. 3.1.5 Zerkleinerer konnte falsch zusammengebaut und eingeschaltete werden Abb. 3.1.6 Veranschaulicht grundsätzliche Aspekte, die beim Anschluss einer Pumpe für Plansch- und Schwimmbecken beachtet werden sollten 28 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 3.2 Marktüberwachung zum Schutz der Verbraucher und Beschäftigten Dipl.-Ing. P ETER H OFMANN , Dipl.-Ing. W OLF -A LBRECHT F RITSCH , Dr.-Ing. G UNTRAM H ERZ Allgemeine Informationen Produkte dürfen nach dem Geräte- Im Rahmen der so genannten reaktiven © Spielzeuge mit Lampen, und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Marktüberwachung ging die Arbeits- © Feuerzeuge, nur dann in den Verkehr gebracht schutzverwaltung des Landes Sachsen- © Klappmöbel, werden, wenn sie sowohl bei bestim- Anhalt vor allem 133 Meldungen innerhalb © dekorative Leuchten und mungsgemäßer Verwendung als auch des RAPEX-Systems und der dazu mit © elektrische Küchenmaschinen bei vernünftigerweise vorhersehbarer den anderen Bundesländern vereinbarten auf ihre Sicherheit hin geprüft. Zuvor er- Fehlanwendung frei von signifikanten Arbeitsteilung nach. Das RAPEX-System folgte eine bundesweite Abstimmung mit Gefährdungen (diese gehen mit unver- dient dem raschen Austausch von Infor- dem Ziel, Mehrfachkontrollen bei diesen tretbaren Risiken einher) sind. Auf der mationen zwischen den Mitgliedstaaten Produkten zu vermeiden. Außerdem wur- Grundlage des GPSG werden mehrere der Europäischen Union über gefährliche den Kontrollen bei Turmdrehkranen hin- EG-Richtlinien, u. a. die EG-Maschinen- Produkte, die für Verbraucher bestimmt sichtlich der Phasenfolgeüberwachung richtlinie, in deutsches Recht umge- sind. vorgenommen. setzt. Das Überwachen der Einhaltung Im Rahmen der so genannten ak- Die genauen Zahlen zur reaktiven und des GPSG wird als Marktüberwachung tiven Marktüberwachung wurden von aktiven Marktüberwachung enthält die Ta- bezeichnet und ist im Land Sachsen- der Arbeitsschutzverwaltung des Landes belle 5 im Anhang. Das Inverkehrbringen Anhalt eine Aufgabe der Arbeitsschutz- Sachsen-Anhalt Produkte aus den Pro- der Produkte mit signifikanten Gefähr- verwaltung. duktgruppen dungen wurde stets unterbunden. Kontrollen bei Turmdrehkranen – ein Beispiel aus der aktiven Marktüberwachung Motivation Der Turmdrehkran wurde im Jahr 1993 in richtung der Motore zu prüfen. Über Auf einer Baustelle für 2 Einfamilienhäuser Deutschland gebaut und mit einer Kon- Bedientableau das Hubwerk mit 1. in Sachsen-Anhalt wurde, wie das häufig formitätserklärung nach der EG-Maschi- Schaltstufe zuerst in Richtung ´Heben´, der Fall ist, ein Turmdrehkran betrieben. nenrichtlinie in den Verkehr gebracht. Für dann in Richtung ´Senken´ vorsichtig Sein dreiphasiger Anschluss an das Dreh- den Anschluss an das Drehstromnetz anfahren. (Bei falscher Drehrichtung stromnetz war so ausgeführt, dass eine über eine Verlängerungsleitung war er mit sind die Stifte des Aufbausteckers am inkorrekte Phasenfolge bestand. Als der einem Drehstromstecker versehen, der Unterwagen – Phasenwender – mittels Kranführer am 28.02.1997 die Last per einen Phasenwender hatte (Abb. 3.2.1). Schraubendrehers zu tauschen.)” Funkfernsteuerung über sich hinwegbe- Die Betriebsanleitung zum Turmdrehkran wegte, riss das Hubseil in unmittelbarer beinhaltete dazu folgende Angabe: Nähe der an der Auslegerspitze befestigten Keilendklemme. Die herabfallenden Gegenstände erschlugen ihn. Durch den Phasenwender konnten die Kranführer jedoch ebenfalls leicht die ”Achtung! Bei Erstinbetriebnah- inkorrekte Phasenfolge herstellen. Das me auf jeder Baustelle ist die Dreh- ermöglichte ihnen, im Bedarfsfall auch Abb. 3.2.1 Drehstromstecker mit Phasenwender am Unterwagen des Turmdrehkrans 29 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 solche für den Turmdrehkran unzulässig seit wann die Ausrüstung von in Betracht Was die Phasenfolgeüberwachung bei schweren Lasten zu befördern, denen das kommenden Turmdrehkranen mit Schutz- Turmdrehkranen angeht, enthält der Ab- Hebezeug noch standhielt. Bei falschem einrichtungen für die Phasenfolgeüberwa- schnitt 1.2.6 des Anhangs I der EG-Maschi- Drehfeld der Versorgungsspannung wa- chung zum Stand der Technik gehört. Die nenrichtlinie die zugehörige grundlegen- ren nämlich mehrere Schutzeinrichtungen Recherchen trugen dazu bei, dass in die de Sicherheitsanforderung (siehe Text 1). des Turmdrehkrans unwirksam, und zwar DIN EN 60204-1 (Elektrische Ausrüstung Jene muss gemäß der Vorbemerkung 2 neben Katzfahrwerksendschalter von Maschinen, Allgemeine Anforderun- des Anhangs I der EG-Maschinenrichtlinie und dem Hubendschalter auch die Last- dem gen) und in die DIN EN 60204-32 (Elekt- unter Berücksichtigung des Standes der momentsicherung. rische Ausrüstung von Maschinen, Anfor- Technik in der Branche eingehalten sein Die Hakenflasche des Turmdrehkrans derungen für Hebezeuge) einschlägige (siehe Text 2). Der Stand der Technik zur wurde öfter bis zu der an der Auslegerspit- Sicherheitsanforderungen aufgenommen Phasenfolgeüberwachung ze befestigten Keilendklemme bewegt. worden sind. feldüberwachung bei Hebezeugen wur- bzw. Dreh- Das belegten die starken Beschädigungen Das Fehlen der Phasenfolgeüberwa- de durch die DIN EN 60204-32: 1999-06 des Hubseils auf einer Länge von ca. 1,5 m chung an Turmdrehkranen war auch die (Elektrische Ausrüstung von Maschinen, am gerissenen Ende zweifelsfrei und war primäre Ursache für 2 weitere Ereignisse Anforderungen für Hebezeuge) wider- ausschließlich realisierbar, wenn der Katz- in Sachsen-Anhalt. Erstens kippte im gespiegelt. Nach dem Abschnitt 7.8 der fahrwerksendschalter und der Hubend- Jahr 2005 ein Turmdrehkran um, mit dem DIN EN 60204-32: 1999-06 muss, wo ein schalter nicht wie beabsichtigt arbeiteten. eine unzulässig schwere Last befördert falsches Drehfeld der Versorgungsspan- Beim Betrieb des Turmdrehkrans mit wurde. Und zweitens kam es – ebenfalls nung einen gefahrbringenden Zustand inkorrekter Phasenfolge handelte es sich im Jahr 2005 – an einem Turmdrehkran oder eine Beschädigung des Hebezeugs um eine vernünftigerweise vorhersehbare zum Riss des Hubseils und Herabfallen verursachen kann, ein Schutz vorgesehen Fehlanwendung der Maschine. Unter die- der Hakenflasche. Glücklicherweise ent- werden. Diese Norm galt konkurrenzlos sem Gesichtspunkt entsprach der Turm- standen bei diesen Ereignissen keine seit dem 01.07.2001. Bis zum 01.07.2001 drehkran vor allem einer grundlegenden Personenschäden. Sicherheitsanforderung aus dem Abschnitt . . . Störung der Energieversorgung 1.4.1 des Anhangs I der EG-Maschinen- Genaue Aufgabe . . . eine . . . Änderung der Energiever- richtlinie nicht. Danach dürfen die Schutz- Aus den erwähnten Ereignissen wurde die sorgung der Maschine darf nicht zu einrichtungen nicht auf einfache Weise Aufgabe abgeleitet, im Land gewerbe- gefährlichen Situationen führen. unwirksam gemacht werden können. aufsichtlich darauf hinzuwirken, dass nur Insbesondere ist folgendes auszu- Ab dem 2. Halbjahr 1994 (noch vor Turmdrehkrane in den Verkehr gebracht schließen: dem Eintritt des Personenschadens) rüs- werden, die eine Phasenfolgeüberwa- ... tete der Hersteller des „Unfallkrans“ seine chung haben. Da die Wahrscheinlichkeit Ausfall von Schutzeinrichtungen. Turmdrehkrane mit jeweils einem Phasen- einer inkorrekten Phasenfolge bei Turm- folgeüberwachungsrelais (Verriegelungs- drehkranen, deren Anschluss an das einrichtung) aus. Diese Schutzmaßnahme Drehstromnetz mittels Steckverbindung beinhaltete im Einzelnen erfolgt, besonders hoch ist, sollten vor © den Einsatz eines Drehstromsteckers allem derartige Maschinen Berücksichti- ohne Phasenwender am Unterwagen, gung finden. Text 1 Auszug aus dem Abschnitt 1.2.6 des Anhangs I der EG-Maschinenrichtlinie Die in dieser Richtlinie aufgeführten © den Einsatz eines Phasenwendeschal- In Sachsen-Anhalt konzentriert sich grundlegenden Sicherheits- und Ge- ters und dessen Anordnung in der der Markt für Turmdrehkrane bei 8 Ver- sundheitsanforderungen sind bindend. elektrischen Ausrüstung des Krans vor mietungsunternehmen. Deshalb galt es, Es ist jedoch möglich, dass die damit dem Netzanschlussschalter sowie die Überwachungsaktion bei ihnen durch- gesetzten Ziele beim gegebenen Stand © den Einsatz eines sich an den Netzan- zuführen. Das Vermieten von Produkten, der Technik nicht erreicht werden. In schlussschalter anschließenden Pha- welches selbstständig im Rahmen einer diesem Fall muss die Maschine soweit senfolgeüberwachungsrelais. wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt, wie irgend möglich auf diese Ziele hin Veranlasst durch den tödlichen Arbeitsun- zählt zum Inverkehrbringen im Sinne des konzipiert und gebaut werden. fall ging die Arbeitsschutzverwaltung des GPSG. Die Vermieter selbst sind in diesem Landes Sachsen-Anhalt der Frage nach, Gesetz als Händler eingestuft. Text 2 Vorbemerkung 2 des Anhangs I der EG-Maschinenrichtlinie 30 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 galt neben der DIN EN 60204-32: 1999- krane vor 2002 gebaut) erreicht werden. Realisierung und Ergebnisse 06 auch die DIN VDE 0100-726 (Errichten Die Kosten für die Nachrüstung eines Turm- In den 8 Vermietungsunternehmen wur- von Starkstromanlagen mit Nennspannun- drehkrans mit einem Phasenfolgeüberwa- den mündliche Befragungen zum Thema gen bis 1000 V, Hebezeuge). Sie hat keine chungsrelais (Abb. 3.2.2) durch einen Fach- „Phasenfolgeüberwachung an den miet- Festlegungen zur Phasenfolgeüberwa- mann sind übrigens gering. baren Kranen“ durchgeführt. Außerdem chung bei Hebezeugen zum Inhalt. Für den Fall, dass ältere Turmdreh- wurden infrage kommende Inhalte von Daraus resultiert Folgendes: Sofern der krane (Baujahre vor 2002) aufgrund der Kran-Betriebsanleitungen analysiert und Turmdrehkran neu ist oder sofern er ge- dargelegten Rechtslage ohne Phasenfol- Krane gezielt besichtigt. Ferner machte braucht ist und nach dem Jahr 2001 gebaut geüberwachung bleiben, wurde aus dem die Arbeitsschutzverwaltung des Landes wurde, muss beim Inverkehrbringen eine erwähnten Unfall mit Personenschaden Sachsen-Anhalt von ihrer Befugnis Ge- Phasenfolgeüberwachung vorhanden sein. eine weitere Aufgabe abgeleitet. brauch, Krane in Betrieb nehmen zu lassen. Mittels dieser Aktivitäten wurde Fol- Sofern der Turmdrehkran gebraucht ist und Diese bestand darin, im Land gewer- vor dem Jahr 2002 gebaut wurde, darf beim beaufsichtlich sicherzustellen, dass betref- Inverkehrbringen eine Phasenfolgeüberwa- fende Turmdrehkrane nur in den Verkehr Die Vermietungsunternehmen hatten chung fehlen. gebracht werden, wenn sie keinen Pha- 193 Turmdrehkrane von 8 in- und auslän- senwender (Schalter am Kran, Vorrichtung dischen Herstellern in ihrem Eigentum. 179 im Stecker des Krans) aufweisen. der 193 Turmdrehkrane wurden vor dem Deshalb sollte die Nachrüstung von Turmdrehkranen mit Schutzeinrichtungen gendes herausgefunden und erreicht: Jahr 2002 und die restlichen 14 Turmdreh- zur Phasenfolgeüberwachung entweder Schutzeinrichtungen (Beispiele: Last- durch Beratung der Vermieter und erforder- momentsicherung, Hubendschalter) dür- lichenfalls Maßnahmen nach dem GPSG fen nämlich, wie bereits festgestellt worden Von den 14 Turmdrehkranen, deren (Turmdrehkrane nach 2001 gebaut) oder ist, nicht auf einfache Weise unwirksam Baujahre nach dem Jahr 2001 lagen, ausschließlich durch Beratung (Turmdreh- gemacht werden können. besaß ein Kran keine Phasenfolgeüber- krane nach dem Jahr 2001 gebaut. wachung. Dieser Turmdrehkran wurde im Auftrag des Vermietungsunternehmens durch einen Fachmann mit einem Phasenfolgeüberwachungsrelais nachgerüstet. Von den 179 Turmdrehkranen, deren Baujahre vor dem Jahr 2002 lagen, verfügten 77 Krane nicht über die Phasenfolge-überwachung. 19 der 77 Turmdrehkrane wurden im Auftrag der Vermietungsunternehmen unverzüglich durch Fachleute mit Phasenfolgeüberwachungsrelais nachgerüstet. 58 der 77 Turmdrehkrane blieben ohne betreffende Schutzeinrichtungen. Allerdings war an keinem dieser Krane ein Phasenwender installiert. Abb. 3.2.2 Phasenfolgeüberwachungsrelais im Schaltschrank eines Turmdrehkrans 31 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 4 Schutz der Gesundheit 4.1 Psychische Belastungen bei der Arbeit Dipl.-Psych. K ARIN E NGELHARDT Die Arbeitsschutzverwaltung macht inwieweit psychische Belastungen bei sich fit zur Unterstützung der Unter- der Bewertung der Gefährdungen durch nehmen bei der Erfassung und Beurtei- den Unternehmer berücksichtigt werden. Ermittlung und Prävention psychischer lung psychischer Belastungen In der Projektauswertung befanden sich Fehlbelastungen im Betrieb – wer kann auch die folgenden Feststellungen: helfen? Jede Arbeitstätigkeit ist mit psychischen Anbieterverzeichnis Es handelt sich um ein Verzeichnis Belastungen verbunden. Das Bewältigen „Die Unternehmer kommen ihrer (Anschrift, Ansprechpartner, e-Mail…), psychischer Anforderungen gibt dem Le- Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nach welches Unternehmen aus der Region ben Sinn, macht zufrieden, geistige Fä- dem Arbeitsschutzgesetz überwiegend enthält, die sich professionell mit der higkeiten werden erhalten und erweitert, nach. Psychische Belastungen werden Analyse und Gestaltung von Arbeits- die Persönlichkeit entwickelt sich und die dabei jedoch selten beurteilt und doku- inhalten und Gesundheit wird stabilisiert. mentiert. Die Sensibilisierung der Arbeit- mungen unter dem Aspekt der Op- Ausführungsbestim- Aber, sind die Belastungen zu hoch, geber, auch die Beurteilung psychischen timierung psychischer Belastungen, werden sie schnell zu Fehlbelastungen. Er- Belastungen in die Gefährdungsbeurtei- einschließlich der Vermeidung von hebungen zeigen: Ein nicht unerheblicher lung einzubeziehen und zu dokumentie- Fehlbeanspruchungen, befassen. Anteil der Beschäftigten ist einer Vielzahl ren, ist im Rahmen der Revisionstätigkeit von zu hohen Anforderungen bzw. Fehl- fortzusetzen.“ belastungen am Arbeitsplatz ausgesetzt. Die Folgen sind, dass Leistung und Wohl- Betriebliche Indikatoren für psychische Fehlbelastungen und befinden sinken und das Entstehen von Die Tabelle enthält Sachverhalte, die Indikatoren für das Vorliegen psy- körperlichen und psychischen Krankheiten „Die Mitarbeiter der Arbeitsschutz- chischer Fehlbelastungen sein kön- nicht auszuschließen ist. Allein der Anteil verwaltung sollten zukünftig bei ihrer nen. Die Tabelle kann im Rahmen der der psychischen und Verhaltensstörungen Tätigkeit auch in der Lage sein, konkrete Betriebsbesichtigungen den Arbeitge- hat in den Jahren 2001 bis 2005 einen rela- Hinweise und Empfehlungen für Maß- bern zur Verdeutlichung der Bedeu- tiven Anstieg von 59 % erfahren (von 5,6 % nahmen zu geben, die zur Optimierung tung und Wirkung psychischer Fehl- im Jahre 2001 auf 10,5 % im Jahr 2005). psychischer Belastungen beitragen kön- belastungen übergeben werden. Zu viel, sagen Experten, um als Ursa- nen. Dazu ist ihnen ein entsprechender che ausschließlich gesteigerte Sensibilität „Maßnahmekatalog“ als Hilfsmittel zur von Medizinern und Beschäftigten ge- Verfügung zu stellen. Ein solcher Katalog Tätigkeiten, die hier aufgelistet sind, genüber diesen Krankheiten anzugeben. kann nach entsprechenden Literaturre- haben bekanntermaßen ein Potenzi- Neben dem menschlichen Leid, dass jede cherchen zusammengestellt und aufge- al für hohe psychische Belastungen. Krankheit verursacht, entstanden allein für arbeitet werden. Dies sollte auf Grund In Betrieben, in denen die benannten diese eine Diagnosegruppe in Deutsch- des Umfangs der Arbeit in einer weiter- Tätigkeiten ausgeübt werden, ist dem land im Jahr 2005 Kosten durch Produkti- führenden Aktion geschehen.“ Arbeitgeber die Beurteilung der psy- onsausfall in Höhe von 4 Mrd. Euro. Tätigkeitsliste chischen Belastungen besonders zu Gute Gründe also, das Thema der psy- Die Ergebnisse der „weiterführenden Akti- empfehlen bzw. ist die Beurteilung ein- chischen Belastungen im Arbeitsprozess on“ liegen nun vor. Zusammen mit den be- zufordern. bei Gefährdungsbeurtei- reits 2003 ausgewählten Materialien steht lungen nicht zu vernachlässigen. Obwohl nun ein Paket von Arbeitsmaterialien und Erfassungsbogen für Merkmale von der Unternehmer durch das Arbeitsschutz- Handlungshilfen zur Verfügung. Die Mate- Arbeitstätigkeiten, die psychische gesetz verpflichtet ist, „alle“ mit der Arbeit rialien unterstützen die Mitarbeiter der Ar- Belastungen auslösen können verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, beitsschutzverwaltung, damit sie ihrerseits Hierbei handelt es sich um eine leicht tut er sich bei diesem Gefährdungsaspekt in den Unternehmen Handlungsbedarf modifizierte Merkmalsliste, die vom besonders schwer. erkennen und andererseits die Unterneh- Länderausschuss für Arbeitsschutz men noch gezielter ansprechen und bera- und Sicherheitstechnik veröffentlicht ten können. worden ist. Mit Hilfe der Merkmale 2003 ein mehrjähriges Projekt gestartet. Zum Paket der Arbeitsmaterialien und dieser Liste, den negativen Ausprä- Ermittelt werden sollte unter anderem, Handlungshilfen gehören unter anderem: gungen der Merkmale und der Anga- betrieblichen Aus diesem Grund wurde in der Arbeitsschutzverwaltung Sachsen-Anhalt 32 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 be von Beispieltätigkeiten können die Derzeit wird in einem Projekt die prak- lanten Kranken- und Altenpflege erfol- Mitarbeiter der Arbeitsschutzverwal- tische Anwendung der Arbeitsmateri- gen. Im Ergebnis dieses Projektes sind tung bei guter Kenntnis des Betriebes, alien und Handlungshilfen erprobt. Die Überarbeitungen und Ergänzungen der nach Betriebsbegehungen und einge- Anwendung soll schwerpunktmäßig bei Paketbestandteile vorgesehen. henden Gesprächen den bestehen- Tätigkeiten der stationären und ambu- den Handlungsbedarf im Unternehmen einschätzen. Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt - Ermittlung und Bewertung psychischer Belastungen _______________________________________________________ Verfahrensliste Zur Unterstützung der Unternehmen, die psychische Belastungen selbst ermitteln und beurteilen wollen, wurde IMPULS: eine Auswahl einfacher Prüfverfahren von MOLNAR, HAIDEN, GEISSLER-GRUBER getroffen. Für jedes Verfahren existiert eine kurze Verfahrensbeschreibung Betriebliche Analyse der Arbeitsbedingungen* Analysetiefe: Screeningverfahren Ziel: Stress erkennen, Ressourcen aufbauen, Sensibilisierung für und Legitimierung von Interventionen gegen Stress im Betrieb, Ermöglichung der Benennung und Besprechung von arbeitsbedingten Stressoren, konkrete Ausgangspunkte für arbeitspsychologische Interventionsmaßnahmen schaffen Durchführung: schriftliche Befragung Merkmalbereiche: A) Handlungsspielraum, B) Vielseitiges Arbeiten, C) Ganzheitliches Arbeiten, D) Soziale Rückendeckung, E) Zusammenarbeit, F) Passende inhaltliche Arbeitsanforderungen, G) Passende mengenmäßige Arbeit, H) Passende Arbeitsabläufe, I) Passende Arbeitsumgebung, J) Information und Mitsprache, K) Entwicklungsmöglichkeiten Belastungen auslösen können. Er soll Tätigkeitsklasse: universell den Mitarbeitern der Arbeitsschutzver- Branchen: universell Durchführungszeit: 20 Minuten Ansprechpartner: Mag. Martina Molnar [email protected] Zugang: Informationen und Download unter "Publikationen/Arbeitnehmerschutz/IMPULS" bei www.svp.at und (Beispiel siehe Abb. 4.1.1), die Auskunft über erfasste Merkmale, Zugänglichkeit des Verfahrens, Analyseaufwand, Kosten u. a. gibt und bei Bedarf den Verantwortlichen im Unternehmen übergeben werden kann. Katalog von Interventionsmaßnahmen Dieser Katalog bezieht sich auf den Erfassungsbogen für Merkmale von Arbeitstätigkeiten, die psychische waltung weitere Unterstützung geben, die Betriebe noch gezielter zu beraten. Er gibt an, durch welche Maßnahmen psychische Fehlbelastungen abgebaut werden können bzw. gar nicht erst entstehen und durch welche Maßnahmen mögliche negative Wirkungen GUV-I 8766 – Psychische Belastungen – Checklisten für den Einstieg von Fehlbeanspruchungen abgepuffert oder vermieden werden können. Der Katalog hat nur Hinweischarakter, er kann keinerlei Anspruch auf Voll- Kosten: Das Verfahren ist derzeit kostenfrei bei den Herausgebern erhältlich bzw. als Download im Internet verfügbar (siehe Zugang). ständigkeit erheben. Dies ist schon deshalb nicht möglich, da auch viele *) das Verfahren ist auch enthalten in der Toolbox – Instrumente zur Erfassung psychischer betriebsspezifische Belastungen wir- Belastungen - der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – www.baua.de ken, die hier nicht berücksichtigt wer- /Psychische Fehlbelastung/Stress/Toolbox den können. Abb. 4.1.1 Beispiel einer Verfahrensbeschreibung 33 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 4.2 Heureka – Büroarbeit ohne gesundheitliche Folgen Dipl.-Ing. A ndrea -L eonore W endenburg HEUREKA! Arbeitswelt so zu gestalten, dass sie opti- gesetz mit dem Ziel, Fehlbelastungen zu Leistungen werden dort erbracht, wo male Bedingungen für Beschäftigte bieten, erkennen und abzubauen. Sollen Arbeits- man sich wohl fühlt – die sich an ihrem Arbeitsplatz wohl fühlen ergebnisse allerdings richtig, innovativ Arbeits- und Gesundheitsschutz im sollen. Dabei ist jeder Initiativpartner in sei- und kreativ sein, sind optimal gestaltete Büro nem Verantwortungsbereich tätig. Büros, eine gute Arbeitsorganisation und Mit dem Projekt HEUREKA macht motivierte, gesunde Mitarbeiter Vorraus- die Arbeitsschutzverwaltung des Landes setzung. Das alleinige Einhalten arbeits- Sachsen-Anhalt seit 2006 landesweit schutzrechtlicher Mindestanforderungen durch unterschiedlichste Aktionen auf die reicht zum Erreichen dieses wirtschaftlich Büroarbeit und ihre Bedeutung im betrieb- grundlegenden Ziels nicht aus. Deshalb lichen Prozess aufmerksam. Zum ersten wurde nach intensiver Fortbildung der Mal wurde die Öffentlichkeit zum Arbeits- Aufsichtsbeamten den Arbeitgebern ein Es beginnt immer früher. Es wird fortge- schutztag des Landes Sachsen-Anhalt im umfassendes Beratungsprogramm ange- setzt bis ins hohe Alter. Es durchdringt alle Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau über boten, dass nicht nur die Sicherheit und Lebensbereiche. Es erleichtert uns das das Projekt unterrichtet. Im Rahmen einer den Gesundheitsschutz in den Mittelpunkt Leben. Es spart Zeit. Aber es birgt auch Posterausstellung mit ausführlichen Bera- stellte, sondern auch Aspekte der Unter- Gefahren – das Arbeiten am PC. tungsunterlagen konnten sich die Besu- nehmenswerte und Unternehmenskultur, Heutzutage werden bereits Kinder in cher über die künftige Kontroll- und Bera- der Arbeits- und Bürozufriedenheit, der der Grundschule an die Arbeit mit dem tungstätigkeit der Arbeitsschutzverwaltung Kommunikationsqualität sowie der Ökolo- Computer herangeführt. In weiterführenden informieren (Abb. 4.2.1). Parallel dazu wur- gie berücksichtigte. Mit der Schaffung von Schulen ist das Erreichen des Klassenziels de der Internetauftritt auf der Homepage fünf dezentralen Musterarbeitsplätzen ist ohne des LAV zum Projekt HEUREKA mit weiter es der Arbeitsschutzverwaltung nunmehr führenden Hinweisen gestartet. möglich, an den 5 Standorten des LAV rechentechnische Unterstützung kaum vorstellbar. Erst recht nicht im Berufsleben, man geht davon aus, dass ca. 16,3 Im Jahre 2007 überprüften die Auf- Millionen Menschen allein in Deutschland sichtsbeamten mit einem einheitlich ab- Schätzungen gehen davon aus, dass ihren Arbeitsalltag im Büro oder bei büro- gestimmten Methodeninventar in 177 fast jeder vierte Beschäftigte an einem ähnlicher Arbeit verbringen. Einsteiger- Betrieben 1.060 Büro- bzw. Bildschirmar- mangelhaft gestalteten Büroarbeitsplatz kurse für die älteren Mitbürger werden von beitsplätze in 22 verschiedenen Branchen. seiner Tätigkeit nachgehen muss. Ob das unterschiedlichsten Institutionen und Ver- Schwerpunkt war dabei die komplexe Kon- auch für die Beschäftigten in Sachsen-An- bänden flächendeckend angeboten. Das trolle der Einhaltung von Regelungen aus halt zutrifft, wird die Auswertung der Kon- Büro zu Haus ist längst keine Ausnahme Bildschirmarbeitsverordnung, Arbeitsstät- trollerergebnisse in 2008 ergeben. mehr, sondern notwendige Normalität. tenverordnung sowie dem Arbeitsschutz- praxisnahe Beratungen durchzuführen. Die Bürotätigkeit gilt als „einfach“ und „belastungsarm“ aber eine Vielzahl der Bildschirmarbeitsplätze weist Mängel in Gestaltung und Organisation auf. Einseitige Körperhaltung, dauerhaft sitzende Tätigkeit und mangelnde Bewegung können dann beispielsweise zu Augen- und Rückenbeschwerden, Kopfschmerzen und allgemeiner Müdigkeit führen. Vor diesem Hintergrund hat die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA), eine Gemeinschaftsinitiative aus Bund, Ländern, Sozialpartnern, Sozialversicherungsträgern, Stiftungen und Unternehmen den Thematischen Initiativkreis INQA Büro ins Leben gerufen mit dem Ziel, Büros in der Abb. 4.2.1 Posterausstellung des LAV zum Thema Sicherheit im Büro 34 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 4.3 Medizinischer Arbeitsschutz Dr. med. R ALF S CHLESINGER Im Berichtsjahr waren in Sachsen-Anhalt 1.114 BK-Vorgänge abschließend bear- Eine repräsentative Aussage zu be- zwei Gewerbeärzte tätig. Das Aufgaben- beitet worden. rufsbedingten Erkrankungen im Land spektrum umfasste u.a. die arbeitsmedi- Die Beteiligung am Berufskrank- Sachsen-Anhalt lässt sich durch die stark zinische Beratung der eigenen Mitarbei- heiten-Feststellungsverfahren verrin- eingeschränkte Mitwirkung im Berufs- ter des LAV und anderer Behörden und gerte sich 2007 entsprechend der per- krankheitenverfahren nicht treffen. In der Institutionen einschließlich der Betriebs- sonellen Situation auf 51 Prozent der Rangfolge berufsbedingter Erkrankungen ärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit eingegangenen Ermittlungsakten der ergibt sich folgendes Bild: und Arbeitnehmer sowie die Mitwirkung Unfallversicherungsträger. © Erkrankungen der Atemwege/Lun- im Berufskrankheiten-Feststellungsver- Begutachtungen ge durch anorganische Stäube mit fahren (BK-Verfahren). Außerdem erfolg- zum Vorliegen einer berufsbedingten Er- Gewerbeärztliche einem fast 50-prozentigen Anteil von ten Ermächtigungen von Ärzten nach krankung erfolgten in 541 Fällen (Vorjahr staatlichen Rechtsvorschriften. 1.105). In weiteren 28 Vorgängen wurde © Hautkrankheiten, Krebserkrankungen, 2007 startete die Präventionskam- zur Frage, ob der Tod im ursächlichen © Obstruktive Atemwegserkrankungen pagne „Deine Haut. Die wichtigsten 2m2 Zusammenhang mit einer Berufskrank- durch allergisierende und irritative Deines Lebens“, an dem sich das Land heit stand, Stellung genommen. Neben Sachsen-Anhalt beteiligt. Feststellungen zum Vorliegen einer be- © Infektionskrankheiten mit Überwie- Stoffe, Der gewerbeärztliche Dienst erarbei- rufsbedingten Erkrankung äußerten sich gen der vom Tier auf Menschen tete in einer dezernatsübergreifenden die Gewerbeärzte zusätzlich 121 mal zu übertragenen Formen. Projektgruppe die fachlichen Vorausset- Maßnahmen nach § 3 Berufskrankheiten- zungen und koordinierte die landesweite verordnung sowie zu medizinischen und Insgesamt zeigte sich im Jahr 2007 be- Aktion. Die Kampagne wird 2008 fortge- arbeitstechnischen Ermittlungen in Be- züglich des medizinischen Arbeitsschut- führt. (Siehe auch nächster Beitrag) rufskrankheiten-Feststellungsverfahren. zes, dass zwei Gewerbeärztinnen/ärzte Von den 541 begutachteten BK- im LAV nicht ausreichen, die anstehen- Beteiligung am Berufskrankheiten- Vorgängen sind 114 als berufsbedingte den Aufgaben und Probleme zu lösen. Verfahren Erkrankungen beurteilt worden. Bei den Ein Mindestbesatz von 5 Gewerbeärz- 2007 gingen 1.313 BK-Verdachtsanzei- o.g. 28 Todesfällen war siebenmal eine tinnen/ärzten wäre momentan dafür not- gen ein (Vorjahr 1.468). Insgesamt sind Berufskrankheit todesursächlich. wendig. Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 35 4.4 Präventionskampagne Haut 2007 Dr. med. R ALF S CHLESINGER Im Rahmen der bundesweiten Präventi- teil verbunden sei, ließ sich durch mikrobio- Einsatz ungeeigneter persönlicher Schutz- onskampagne „Haut – die wichtigsten 2m2 logische Untersuchungen nicht untermau- maßnahmen bei hautgefährdenden Tätig- Deines Lebens“ beteiligt sich das Land ern. Lebensmittelrechtliche Vorschriften, keiten. Die Feststellung der Defizite und Sachsen-Anhalt als Kooperationspartner die das Tragen solcher „Hygienehand- die Beratung mit Aufzeigen von Lösungen zum Thema „Feuchtarbeit“. Hautbelasten- schuhe“ verlangen, existieren nicht. Das zur Verbesserung des Hautschutzes durch de Tätigkeiten, zu denen auch Arbeiten im konsequente Einhalten betrieblicher und den Fachbereich Arbeitsschutz des LAV feuchten Milieu zählen, sowie beginnende persönlicher Hygienemaßnahmen und das wurden von der Mehrzahl der Arbeitgeber Hautprobleme, werden oft nicht ernst ge- Verwenden von Gabeln, Zangen oder an- und der betreffenden Arbeitnehmer positiv nommen. Aber nur, wenn die Gefährdun- derer Hilfsmittel beim Verkauf gewährleis- aufgenommen. Veränderungen wurden gen und ihre Folgen erkannt werden, sind tet die Qualität der Produkte und verhindert eingeleitet. Auf das unnötige Tragen von geeignete Schutzmaßnahmen möglich. eine unnötige Belastung der Haut. „Hygienehandschuhen“ beim Verkauf wird Die Vermeidung bzw. Minimierung der Durch die Mitarbeiter der Arbeits- mittlerweile weitgehend verzichtet. Damit Hautbelastung ist die vorrangige und al- schutzverwaltung des LAV wurden 2007 sind wir dem Ziel „Gesunde Haut – weni- lerbeste Schutzmaßnahme. insgesamt 150 Betriebe mit Frischetheken ger Hautkrankheiten“ näher gekommen. Unser Projekt setzt sich deshalb mit untersucht. Nur in 39 Fällen war die Organi- Die 2007 begonnene Aktion wird 2008 dem unbegründeten Tragen von „Hygiene- sation des Arbeitsschutzes im Hinblick auf mit der Nachprüfung der mängelbehafte- handschuhen“ beim Verkauf von Fleisch- hautgefährdende Tätigkeiten in Ordnung. ten Betriebe fortgesetzt. und Wurstwaren auseinander. Dieses In 111 Betrieben wurden insgesamt 345 Hervorzuheben ist die Kooperation Handschuhtragen kann beim Verkaufs- Mängel festgestellt. Vorwiegend handelte mit der Berufsgenossenschaft für Handel personal zu einer erhöhten Belastung der es sich um mangelhafte Gefährdungsbe- und Warendistribution und der Fleischerei- Haut mit dem Risiko des Entstehens einer urteilungen, Nichtbeteiligung des Betriebs- Berufsgenossenschaft im Rahmen dieser beruflichen Hauterkrankung führen. arztes an der Gefährdungsbeurteilung, feh- Aktion. Seinen Ausdruck findet das auch Das Argument der Unternehmen, dass lende Unterweisungen der Beschäftigten, in einem gemeinsam entwickelten Flyer mit dem Handschuhtragen ein Hygienevor- fehlende Hautschutzmaßnahmen und der (Abb. 4.4.1) für Arbeitgeber. Abb. 4.4.1 Gemeinsam herausgegebenes Faltblatt für die Präventionskampagne 36 5 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 Gebiete des technischen Arbeitsschutzes 5.1 Strahlenschutz Dipl.-Phys. H ANNES K RANEPUHL Mit der Entdeckung der Radioaktivität und Der Überprüfungsumfang bei der Auf- Bei technischen/nichtmedizinische Rönt- der Röntgenstrahlung vor rund 100 Jahren sicht ist weit gefächert und betrifft sowohl geneinrichtungen und Störstrahlern ist eine setzte auch eine Entwicklung zur medizi- die Einhaltung der in den Verordnungen Zunahme (2003: 304 Röntgeneinrichtungen nischen und technischen Nutzung dieser enthaltenen Forderungen als auch der und Störstrahler, 2007: 346 Röntgeneinrich- Strahlenarten ein. Auflagen aus Genehmigungsbeschei- tungen und Störstrahler) zu beobachten, die Beispiele medizinischer Anwendung den. Maßnahmen der Qualitätssicherung vornehmlich einer sich erhöhenden Anzahl von ionisierenden Strahlen sind jedermann durch Anwender radioaktiver Stoffe oder von Geräten für Materialuntersuchungen geläufig. ionisierender Strahlung am Menschen (technische Radiographie) geschuldet ist Die technische Nutzung von Strahlung unterliegen der besonderen Aufmerksam- und indirekt als Indiz für eine positive Entwick- ist sehr vielfältig. Beispielhaft sollen die keit bei der Aufsicht. Vor-Ort-Kontrollen lung der Wirtschaft gewertet werden kann. Gepäckdurchleuchtung auf Flughäfen, sind integraler Bestandteil der Aufsicht- die zerstörungsfreie Prüfung von Schweiß- stätigkeit und finden im Allgemeinen im Strahlenschutzverordnung nähten, die Feststellung von Füllständen Rahmen der Regelrevision, erforderlichen- Umgegangen wird mit radioaktiven Stoffen in Behältern, andere Verfahren, bei denen falls auch aus besonderem Anlass, statt. sowohl in der gewerblichen Wirtschaft als berührungslos gemessen werden muss, Im Berichtszeitraum wurde 42 Personen auch in der Medizin und in der Forschung. und die Identifizierung und Gehaltsbe- (Medizinphysiker, Materialprüfer, usw.) Von insgesamt 355 Genehmigungsinha- stimmung von Elementen in Materialien die Fachkunde im Strahlenschutz be- bern sind 253 der gewerblichen Wirtschaft genannt werden. Auch in Wissenschaft scheinigt (2006: 22 Personen). zuzuordnen. Von der verbleibenden Zahl und Forschung eröffnet die Nutzung der entfallen 37 auf die Medizin und stehen Radioaktivität Untersuchungsergebnisse Röntgenverordnung hier für nuklearmedizinische Einrichtun- und Einblicke in Prozesse, die anders Nach der Modernisierung des Gesund- gen, Blutbestrahlungsanlagen oder Af- nicht zu gewinnen wären. heitswesens in den Jahren nach 1990 hat terloadinggeräte. Mit landesweit 15 Elek- Die Einhaltung aller in der Strahlen- sich seit Jahren die Anzahl medizinisch und tronenbeschleunigern werden an sieben schutzverordnung und in der Röntgenver- zahnmedizinisch genutzter Röntgenunter- medizinischen Einrichtungen strahlenthe- ordnung enthaltenen Forderungen bei suchungseinrichtungen (3.784 Einrichtun- rapeutische Behandlungen durchgeführt. den jeweiligen Anwendern wird durch gen Ende 2007) nur wenig verändert. Zum 109 Genehmigungen wurden bear- eine zuständige Behörde beaufsichti- 31.12.2007 auslaufende Übergangsrege- beitet, d.h. neue Genehmigungen erteilt, gt. In Sachsen-Anhalt ist laut Zuständig- lungen hinsichtlich technischer Mindest- Nachträge, Änderungen oder Verlänge- keitsverordnung das LAV Aufsichts- und anforderungen an qualitätsbestimmende rungen geprüft und bestätigt. In dieser Genehmigungsbehörde für alle Betriebe Geräteparameter älterer Röntgeneinrich- Zahl enthalten sind nicht nur die Geneh- und medizinischen Einrichtungen. Aus- tungen machten aber im Jahr 2007 eine migungen für den Umgang, sondern auch genommen davon sind lediglich die Be- stärkere Einflussnahme durch Beratung solche für die Beförderung, für Tätigkeiten triebe, die der Bergaufsicht aufgrund des und Regelung erforderlich. in fremden Anlagen oder Einrichtungen Bundesberggesetzes unterliegen. Auch festzustellen ist, dass durch Er- und für Anlagen zur Erzeugung ionisie- Die Tätigkeit der strahlenschutzrecht- satzinvestitionen zunehmend alte Rönt- lichen Aufsichtsbehörde beinhaltet neben geneinrichtungen durch neue ersetzt Das Betreten von bestimmten Strah- der Führung entsprechender Genehmi- werden – es sind mehr Anzeigen zur Inbe- lenschutzbereichen in fremden Anlagen gungs- und Anzeigeverfahren die beglei- triebnahme und Außerbetriebnahme von oder Einrichtungen setzt voraus, dass tende Lösung verschiedenster Strahlen- Röntgenrichtungen zu bearbeiten. Der der Beschäftigte über einen registrierten schutzprobleme, die primär dem Schutz Bestand an Genehmigungen zum telera- Strahlenpass verfügt. Im Jahr 2007 wur- der beruflich strahlenexponierten Per- diologischen Betrieb von Computertomo- den 120 Strahlenpässe ausgestellt und an sonen dienen, sekundär auch den Schutz graphen hat sich seit dem Jahr 2003 von das zentrale Strahlenschutzregister beim der Umgebung betreffen. eins auf zehn erhöht. Bundesamt für Strahlenschutz gemeldet. render Strahlen. 37 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 Mit dem Gesetz zur Kontrolle hochradio- Zusammenarbeit mit anderen Stellen nisterium für Landwirtschaft und Umwelt, aktiver Strahlenquellen vom 12.08.2005 ist In Fällen möglicher Auswirkungen auf die Ministerium für Gesundheit und Soziales, das Strahlenschutzrecht in Deutschland Umwelt beim betrieblichen Umgang mit LAU, LAV, organisiert vom Ministerium für an europäisches Recht (Euratom-Richtli- radioaktiven Stoffen oder ionisierender Landwirtschaft und Umwelt) statt. nie 2003/122) angepasst worden. Das da- Strahlung wird das Landesamt für Um- Information über neueste gesetzliche mit verbesserte Aufsichtssystem für radio- weltschutz (LAU) einbezogen. Dies be- und technische Entwicklungen und fest- aktive Strahlenquellen mit hoher Aktivität ginnt bei der Übernahme entsprechender gestellte Probleme werden auch beim verpflichtet Genehmigungsinhaber bei Er- Forderungen und Hinweise des LAU in die jährlich durch das LAV veranstalteten werb und Abgabe hochradioaktiver Strah- Umgangsgenehmigungen des LAV und Treffen aller in Sachsen-Anhalt nach Strah- lenquellen unverzüglich zur Mitteilung an setzt sich im Bedarfsfall bei gemeinsamer lenschutzrecht behördlich zugelassenen das zentrale Register beim Bundesamt für Aufsichtstätigkeit fort. Sachverständigen ausgetauscht. Durch Strahlenschutz. Jede einzelne Mitteilung Bei Genehmigungen zur Beförderung die gleichzeitig an dieser Besprechung muss durch die zuständige Behörde an- radioaktiver Stoffe wird die für den Beför- teilnehmenden Ärztlichen Stellen wird hand der Genehmigungsunterlagen elekt- derer zuständige Polizeidirektion infor- der Bogen zur Qualitätssicherung bei der ronisch bestätigt werden. Die Zahl von 188 miert. medizinischen Anwendung von Strahlung behördlichen Bestätigungen im Berichts- Zweimal jährlich treffen sich die Strah- zeitraum offenbart bei genauerer Berück- lenschutzfachleute der einzelnen Dezer- Die regelmäßige gegenseitige Infor- sichtigung der Genehmigungsunterlagen nate des LAV mit denen des Landesamtes mation aller beteiligten Behörden und Stel- aber, dass noch Mitteilungsdefizite seitens für Geologie und Bergwesen und Vertre- len führt zu wichtige Anregungen für die der Genehmigungsinhaber bestehen. Im tern des Ministeriums für Gesundheit und Aufsichtstätigkeit des LAV und dient dem Jahr 2008 wird deshalb eine Kontrolle mit Soziales. Ebenfalls zweimal jährlich finden einheitlichen Vollzug der Strahlenschutz- dem Schwerpunkt „hochradioaktive Strah- Besprechungen im „Interministeriellen Ar- gesetzgebung in Sachsen-Anhalt. lenquellen“ durchgeführt. beitskreis Strahlenschutz“ (Teilnehmer: Mi- gespannt. 38 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 5.2 Projekt „Aufbereitung von Medizinprodukten – flexible Endoskope im ambulanten Bereich“ Dipl.-Phys. O TTFRIED Z ERFASS Im Jahr 2007 begann das LAV mit der Vor- koloskopisch tätigen niedergelassenen derenfalls oder wenn der Angeschriebene bereitung und Durchführung des Projektes Ärzte, die bei der Kassenärztlichen Ver- keine oder keine vollständigen Angaben „Aufbereitung von Medizinprodukten – fle- einigung Sachsen-Anhalt (KVSA) solche gemacht hatte, fand eine Überprüfung vor xible Endoskope im ambulanten Bereich“. Leistungen abrechnen und die der Eigen- Ort statt. Dies galt auch für die Arztpraxen, Im Rahmen der Aufbereitung von Me- überwachung (nur der koloskopischen die keiner weiteren Überwachung unterlie- dizinprodukten birgt die Aufbereitung fle- Leistungen) durch die KVSA unterliegen. gen. xibler Endoskope im ambulanten Bereich Dazu gehören aber auch Arztpraxen, die Im Anschreiben wurde unter anderem ein Gefährdungspotenzial endoskopische Leistungen bzw. Untersu- ein Telefonanruf zwecks Terminvereinba- hinsichtlich Patienteninfektion, wenn sie chungen durchführen und diese privat ab- rung angekündigt. Wenn der Termin ver- unsachgemäß erfolgt. Da bisher in Sach- rechnen. Da keine Kassenleistungen ab- einbart wurde, wurde er dem jeweiligen besonderes sen-Anhalt in diesem Bereich behördlich nach dem Infektionsschutzgesetz zustän- präventives Handeln nur punktuell erfolgte digen Gesundheitsamt schriftlich mitgeteilt und Probleme erkennen ließ, ergab sich und ein Mitarbeiter des Gesundheitsamtes für das LAV Handlungsbedarf. zur Teilnahme an der Besichtigung einge- In einem ersten Schritt wurden ge- laden. Die Besichtigung fand am verein- meinsam von den Fachbereichen Hygi- barten Termin unter Zuhilfenahme vorher ene und Arbeitsschutz des LAV Revisi- erarbeiteten Begehungsbogens statt. ons- und Beratungsunterlagen erarbeitet, In diesem Zusammenhang hat vor die speziell auf die Infektionsproblematik abstellen. Unter Verwendung dieser Ma- Beginn der Aktivitäten eine gemeinsame Abb. 5.2.1 Handelsübliches Endoskop terialien wurden Arztpraxen, die ambulant Fortbildungsveranstaltung der KVSA und des LAV in den Räumen der KVSA in endoskopieren und die Endoskope wieder gerechnet werden, unterliegen diese nicht Magdeburg stattgefunden, zu der alle ko- aufbereiten, revidiert und hinsichtlich der der Überwachung durch die KVSA und loskopierenden Ärzte eingeladen wurden. hygienischen und technischen Qualitäts- auch sonst keiner Überwachung durch Außerdem hat Herr Dr. ULF DIETE als Vor- anforderungen an die Wiederaufbereitung eine Standesorganisation. sitzender der Koloskopiekommission der der Medizinprodukte beraten. Aus den Er- Zuerst wurden alle Arztpraxen, von de- KVSA einen Artikel mit dem Titel „Hygie- gebnissen wurde anschließend abgeleitet, nen bekannt war, dass dort endoskopiert nische Aufbereitung flexibler Endoskope welche Maßnahmen erforderlich sind, um wird, angeschrieben und ein Fragebogen – was wird gefordert“ in der Zeitschrift seitens der Betreiber die sichere und hy- zugeschickt. Der ausgefüllte Fragebogen „PRO“ veröffentlicht, mit dem er die Aktivi- gienische Wiederaufbereitung von Endos- und der letzte Kontrollbericht des Labors, täten des LAV ankündigt und noch einmal kopen gewährleisten zu können. Es wurde das mit der hygienisch-mikrobiologischen die wesentlichen Dinge benennt. Projekt- erwartet, dass diesbezüglich ein großer Kontrolle der Endoskope beauftragt war, begleitende Arbeitsgruppe war und ist der Aufklärungsbedarf auf allen Ebenen im wurden geprüft. Wenn ausschließlich ko- Arbeitskreis Medizinprodukte des LAV. ambulanten Bereich bestünde. loskopische Leistungen erbracht wurden Das Projekt wird bis in das Jahr 2008 Nach Erkenntnissen des Fachbereichs und keine Mängel augenscheinlich waren, fortgeführt. Ergebnisse werden voraus- Hygiene handelt es sich um ca. 100 Pra- wurden nur stichprobenweise Vor-Ort-Be- sichtlich im Jahresbericht 2008 mitgeteilt. xen in Sachsen-Anhalt. Dazu gehören die sichtigungen der Praxen durchgeführt. An- Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 39 5.3 Sicherheit beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen und in der Gentechnik Dr. rer. nat. B ERNHARD S CHICHT Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Als biologische Arbeitsstoffe werden in der Regel natürliche und gentechnisch verän- Biologische Arbeitsstoffe derte Mikroorganismen (Viren, Bakterien, Parasiten, Pilze) und Zellkulturen bezeichnet, denen Arbeitnehmer bei ihrer Tätigkeit ausgesetzt sein können und die in der Lage Pathogenität Pathogenität Bestimmende Eigenschaften des Infektionsrisikos s skrankmachende krankmachendeFähigkeit Fähigkeit s sArteigenschaft Arteigenschaft s sBezogen auf den Bezogen auf denWirt Wirt s sPathogenitätsfaktoren Pathogenitätsfaktoren Adhäsine Adhäsine Invasine Invasine sind, die Beschäftigten gesundheitlich (In- Tenazität Tenazität s sÜberlebensfähigkeit Überlebensfähigkeit s sEmpfindlichkeit Empfindlichkeitgegenüber gegenüber Temperatur Temperatur Austrocknung Austrocknung Strahlung Strahlung fektionen, sensibilisierende und toxische Wirkungen) zu gefährden. Die biologischen Arbeitsstoffe werden hinsichtlich ihrer Fähigkeit eine Infektionskrankheit auszulösen Epidemiologie Epidemiologie Virulenz Virulenz Vorkommen;Verbreitung Verbreitung s sVorkommen; Überträger s sÜberträger s sStammeigenschaft Stammeigenschaft s sGrad Gradder derpathog.Fähigkeit pathog.Fähigkeit s sVirulenzfaktoren Virulenzfaktoren vier Risikogruppen (ohne, geringes, mäßiProphylaxe/Therapie Prophylaxe/Therapie ges, hohes Risiko) zugeordnet. Das Infek- Impfstoff s sImpfstoff Arzneimittel,antiviral antiviral s sArzneimittel, s Antibiotika, s Antibiotika, Übertragungsweg Übertragungsweg tionsrisiko wird durch die Eigenschaften s sDirekt, Direkt,Indirekt Indirekt s sHaut-, Haut-,Schleimhautkontakt Schleimhautkontakt s sKörperflüssigkeiten Körperflüssigkeiten s sLuft Luft Luft des biologischen Arbeitsstoffes bestimmt. Basis der Einstufung ist die systematische RISIKOGRUPPE 1 bis 4 Stellung des Organismus. Wesentliche Eigenschaften, die in die Bewertung einfließen, sind z. B. Pathogenität, Virulenz, Abb. 5.3.1 Einstufung biologischer Arbeitsstoffe in Risikogruppen Übertragungsweg, Epidemiologie, Über- beruht auf dem Arbeitsschutzgesetz und Risikobewusstsein des Arbeitgebers, der lebensfähigkeit und Behandlungsfähigkeit wird mit der Biostoffverordnung spezifisch exponierten Beschäftigten sowie der kon- (vgl. Abb. 5.3.1). Sensibilisierende und to- geregelt. Normadressat ist der Arbeitge- trollierenden Behörde erforderlich. Dabei xische Eigenschaften werden bei der Ein- ber, der entsprechend der durchzufüh- erfordern das Erkennen, die Beurteilung stufung nicht berücksichtigt, ziehen aber renden Gefährdungsbeurteilung die Tätig- der Gefährdung und die Bewertung der zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der keiten einer Schutzstufe (Schutzstufe 1 bis Schutzmaßnahmen, und das damit ver- Beschäftigten nach sich. 4) zuordnet und die erforderlichen Schutz- bundene Restrisiko und die Beratung, die Arbeitnehmer kommen in den verschie- maßnahmen unter Berücksichtigung der Verfolgung der wissenschaftlichen und densten Tätigkeitsbereichen durch die di- Technischen Regeln für Biologische Ar- technischen Entwicklung. rekte Verwendung von Mikroorganismen beitsstoffe (TRBA) festlegt und umsetzen oder durch Tätigkeiten mit Stoffen und Ma- muss. Das Gefährdungspotenzial der position wird von den Beschäftigten, den terialien, die diese Organismen enthalten Tätigkeiten wird durch eine allgemeine Unternehmen und Einrichtungen vor Ort oder denen natürlicherweise oder durch Komponente, die auch an anderen Ar- immer häufiger die Problematik Schim- Verunreinigungen diese Organismen an- beitsplätzen anzutreffen ist (z. B. mecha- melpilze in Innenräumen (hier Innenraum- haften, in Kontakt. Die Bandbreite reicht nische, physikalische Einwirkungen) und arbeitsplätze) thematisiert. Hierunter sind vom Arbeitsplatz in der Arztpraxis oder durch die spezifische Komponente, die Luftverunreinigungen durch Schimmel- im Krankenhaus durch den Kontakt zu Eigenschaften der biologischen Arbeits- pilze und flüchtige Stoffwechselprodukte Patienten und humanen Probenmaterial, stoffe, bestimmt. Die Spezifik der Mikroor- zu verstehen, die nicht durch die Tätigkeit über den Mitarbeiter in der landwirtschaft- ganismen liegt z. B. auch in der Vermeh- verursacht, sondern durch den Arbeits- lichen Produktion und Nutztierhaltung, den rungsfähigkeit der biologischen Systeme, raum bedingt sind (Abb. 5.3.2). Luftver- Müllwerker bei der Abfallsammlung und da sich beim Vorliegen entsprechender unreinigungen in Innenraumarbeitsplätzen Abfallverwertung/-beseitigung oder dem Bedingungen durch die Vermehrung der stellen ein hygienisches Problem nicht Lagerarbeiter in einem Getreidesilo bis hin Organismen Risiken entwickeln bzw. po- nur für die Beschäftigten, sondern auch zum Zerspaner beim Umgang mit verun- tenzieren können. Weil dem Menschen die für Dritte dar. Die Problematik steht be- reinigten wassergemischten Kühlschmier- Sensibilität der Sinnesorgane fehlt, unsicht- sonders, wenn es sich um Kindereinrich- stoffen. Neben dieser tätigkeitsbezogenen Ex- bare Gefahren frühzeitig möglichst vor ei- tungen oder Einrichtungen zur Pflege und Der Schutz der Beschäftigten bei Tä- ner pathologischen Veränderung wahrzu- Betreuung von alten Menschen handelt, tigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen nehmen, ist ein spezielles Gefahren- und im Fokus des öffentlichen Interesses. 40 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 Die beobachteten Innenraumbelastungen Häufig verbirgt sich Schimmelpilzbefall hin- stungen ausgesprochen. Sie dienen dabei sind auf verschiedene Ursachen zurückzu- ter Möbelstücken, Bildern, Spiegeln, Ver- als Orientierung und müssen immer im Ge- führen, zum Beispiel bauliche Mängel, Was- schalungen, Isoliermaterial, Pflanzen o.ä.. samtzusammenhang gewertet werden. Sind serschäden, unsachgemäßes Lüften und Ist optisch keine Expositionsquelle auszu- die in der Atemluft vorhandenen Schimmel- können aufgrund verwendeter Baumateria- machen, können durch das Landesamt für pilzsporen nicht durch die Tätigkeit der Be- lien, Einrichtungsgegenständen oder Reini- Verbraucherschutz Raumluftmessungen schäftigten verursacht, sondern durch den gungsmittel auch chemischer Natur sein. und Materialuntersuchungen durchgeführt Arbeitsraum bedingt (z. B. Feuchteschäden Treten bei den Beschäftigten gesundheit- werden. Die Sammlung der Luftproben am Mauerwerk) ist das Arbeitsstättenrecht liche Beschwerden auf, die durch Schim- und ihre Analytik erfolgen nach anerkann- zu beachten. Gemäß § 3 Abs. 1 ArbStättV melpilze verursacht sein können, ohne ter und standardisierter Methodik gemäß i. V. m. Anhang 1 Nr. 3.6 ArbStättV und ASR dass ein sichtbarer Schimmelpilzbefall der Technischen Regel für Biologische Ar- 5 muss in Arbeitsräumen ausreichend ge- vorliegt, wird durch den gewerbeärztlichen beitsstoffe (TRBA) 405 und dem Messver- sundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden Dienst die Krankheitsvorgeschichte aufge- fahren Kennziffer 9420 BGIA-Arbeitsmap- sein. Zuträglich bedeutet, dass die vorhan- nommen und der Arbeitsbereich auf ver- pe „Messung Gefahrstoffe“. Die bestimmte denen Mengen und Konzentrationen in der steckte Schimmelpilzquellen untersucht. Schimmelpilzkonzentration dient dabei als Atemluft bei wiederholter oder langfristiger Indikator einer vorliegenden Belastung und Einwirkung den Arbeitnehmer in seiner Ge- der Feststellung der humanmedizinischen sundheit nicht beeinträchtigen oder sein Relevanz der vorhandenen Schimmelpil- Befinden nicht unangemessen belästigen. ze. Dosis-Wirkungs-Beziehungen können Gesundheitlich zuträgliche Atemluft ist im nach dem Stand der Wissenschaft bisher Wesentlichen die natürliche Außenluft ohne nicht abgeleitet werden. erhebliche Verunreinigungen. In diesem Abb. 5.3.2 Schimmelpilzbefall im Werkraum einer Sekundarschule Derzeit existieren keine verbindlichen Sinn ist der Vergleich der Innenraumluft mit Kriterien zur Bewertung von Belastungen der Außenluft in der Praxis ein zulässiges durch Schimmelpilze in Innenräumen. Von Bewertungskriterium von Innenraumbela- verschiedenen Autoren wurden Empfeh- stungen. lungen zur Beurteilung von Innenraumbela- Gentechnisch veränderte Organismen Tätigkeiten mit gentechnisch veränder- Organismen zu Mensch und Umwelt nahme zum Arbeitsschutz gegenüber der ten Organismen sind in der Regel vom durch bauliche, technische, organisato- Genehmigungsbehörde, dem Landesver- Geltungsbereich der BioStoffV ausge- rische und personenbezogene Maßnah- waltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA), ab nommen. Diese Tätigkeiten unterliegen men (Sicherheitsstufe S1 bis S4) mini- und sind so in den Entscheidungsprozess dem Gentechnikgesetz und seinen Ver- miert bzw. verhindert wird. eingebunden. Mit der Stellungnahme ist in ordnungen, sofern gleichwertige oder Im Land Sachsen-Anhalt werden der- höhere Anforderungen zum Schutz der zeit 173 gentechnische Anlagen betrie- Beschäftigten gestellt werden. Im Gen- ben, deren Standorte sich auf die Univer- Darüber hinaus sind die Regional- technikrecht umfasst der Begriff des sitäten in Magdeburg und Halle und auf bereiche hinsichtlich des Schutzes der gentechnisch veränderten Organismus den Bereich Gatersleben konzentrieren Arbeitnehmer für die Überwachung der nicht nur gentechnisch veränderte Mikro- (vgl. Abb. 5.3.3). Die Anzahl der gentech- Durchführung des GenTG, der Verord- organismen, sondern jede gentechnisch nischen Anlagen ist nicht identisch mit der nungen sowie behördlicher Anordnungen veränderte biologische Einheit, die sich Anzahl der gentechnischen Arbeiten, da und Verfügungen verantwortlich. In der vermehren bzw. genetisches Material in einer Anlage mehrere Arbeiten durch- Regel sind durch die Überwachungsbe- weitergeben kann, und schließt somit geführt werden können. hörden technisch-organisatorische Über- der Regel auch eine Begehung der Anlage verbunden. auch Tiere und Pflanzen ein. Gentech- Im Rahmen des erforderlichen An- nische Arbeiten haben in angemeldeten melde- und Genehmigungsverfahrens für wobei das örtlich zuständige Dezernat bzw. genehmigten gentechnischen Anla- gentechnische Anlagen und Arbeiten ge- des LAV und das LVwA (zuständig für die gen zu erfolgen, in denen entsprechend ben die örtlich zuständigen Dezernate des anderen Rechtsgüter) diese Maßnahmen dem möglichen Risiko der Kontakt der Fachbereiches 5 des LAV eine Stellung- koordinieren. wachungsmaßnahmen durchzuführen, Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 41 200 173 180 155 156 160 Anzahl 140 113 117 120 95 100 77 80 84 58 50 60 40 136 125 124 38 25 24 36 37 26 34 20 0 1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005 2007 Zeitraum S1 S2 S3/S4 Anlagen gesamt Betreiber Abb. 5.3.3 Anzahl der gentechnischen Anlagen und Betreiber im Land Sachsen-Anhalt (Stand 31.12.2007) Insgesamt werden die gentechnischen Ar- zytopathischer Effekt), kann aber Unter- und abgegebenen Organismen entspricht; beiten unter einem dem Stand der Technik suchungen beeinflussen und stellt für die im vorliegenden Fall der Sicherheitsstufe entsprechenden Sicherheitsstandard durch- Beschäftigten ein geringes Infektionsrisiko 2, da die Mykoplasmen maßgeblich das geführt. Durch das LAV werden arbeits- (Erkrankungen des Bronchial- und Uroge- Gefährdungspotenzial der verwendeten schutzrelevante Erkenntnisse aus der Über- nitaltraktes) dar. Linien bestimmen. Die Höherstufung ist wachung nach GenTG, sofern zutreffend, Die GenTSV fordert, dass die Identität aus formalen Gründen erforderlich und auf auch auf Tätigkeiten nach BioStoffV im La- (schließt die Reinheit ein) der verwendeten Grund der notwendigen Produktschutz- bor- oder Produktionsbereich angewendet. Organismen regelmäßig überprüft wird. maßnahmen sind in der Regel in den S1- Auf Grund eines Hinweises der Zen- Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass Laboren die baulich/technischen Anforde- tralen Kommission für die Biologische Si- diese Anforderung nicht in jedem Fall rungen bereits gegeben. cherheit (ZKBS) hat das gentechnische umgesetzt wird. Arbeiten mit Zelllkulturen Die Vorgehensweise ist unabhängig Überwachungslabor des LAU, Zelllinien werden in der Regel in der Sicherheits-/ davon, ob es sich um gentechnisch verän- aus gentechnischen Anlagen auf Retrovi- Schutzstufe 1 durchgeführt. Die Produktsi- derte oder natürliche Zelllinien handelt. Es rus (SMRV) und zusätzlich auf Mycoplas- cherheitsmaßnahmen sind der Schutzstu- muss auch davon ausgegangen werden, men untersucht. Die überprüften Linien fe 2 vergleichbar. dass die im Gentechnikbereich bestimm- waren zwar hinsichtlich SMRV negativ, Das LVwA und das LAV haben sich ten Kontaminationsraten von Zelllinien aber in einigen beprobten Laboren waren darauf verständigt, im Rahmen der Anmel- auch bei Tätigkeiten mit Zelllinien, die der bis zu 50% der Zelllinien mit Mycoplasmen dung, Genehmigung und Überwachung BioStoffV unterliegen, nachzuweisen sind. infiziert. Mycoplasmen sind kleinste Bak- nach GenTG Maßnahmen zur Identitäts- Dementsprechend wurden Betriebe/Ein- terien ohne Zellwand, leben intrazellulär prüfung besonders zu berücksichtigen. richtungen, die Tätigkeiten mit Zelllinien parasitisch und werden mehrheitlich der Bei Feststellung einer Kontamination durch nach BioStoffV durchführen, über die Stel- Risikogruppe (RG) 2 zugeordnet. Han- den Projektleiter ist die Zelllinie zu autokla- lungnahme der ZKBS und auf die regel- delsübliche Zelllinien (in der Regel RG 1) vieren und zu entsorgen. Ist die Zelllinie mäßige Prüfung der Identität hingewiesen sind frei von Mycoplasmen. Eine Kontami- nicht ersetzbar und auch nicht durch den sowie aufgefordert, bei Feststellung einer nation erfolgt über Nährmedienbestand- Einsatz von Antibiotika zu sanieren, sind Kontamination die erforderlichen Maßnah- teile (z. B. Serum) oder unsachgemäße die Arbeiten der Sicherheitsstufe zuzuord- men zu veranlassen und umzusetzen. Handhabung, bleibt oft unbemerkt (kein nen, die der Risikogruppe der enthaltenen 42 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 5.4 Überwachungsbedürftige Anlagen Dipl.-Ing. B ernd K öhler , Dr. J örg P rzygodda , Anlagen, von denen eine besonders hohe • Dampfkesselanlagen, • Aufzugsanlagen, Gefährdungen für Arbeitnehmer aber auch • Druckbehälteranlagen außer Dampf- • Anlagen in explosionsgefährdeten Be- für Dritte ausgehen, sind während des Be- kessel, reichen, • Lageranlagen mit mehr als 10.000 triebes einer besonderen Überwachung • Füllanlagen (für Druckgase), durch den Betreiber, einer unabhängigen • Leitungen unter innerem Überdruck für Litern Gesamtinhalt sowie Füll-, Tank- Prüfstelle und der Behörde zu unterziehen. entzündliche, leichtentzündliche, hoch- und Entleerstellen für entzündliche, Zu den überwachungsbedürftigen Anla- entzündliche, ätzende, giftige oder sehr leichtentzündliche oder hochentzünd- gen zählen folgende Anlagengruppen: giftige Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten, liche Flüssigkeiten. Füllanlagen für Druckgase: Flüssiggastankstellen Ein Schwerpunkt der Tätigkeit der Arbeits- unterirdischen Lagerung von mehr als 3 Ein weiterer sicherheitstechnischer Aspekt schutzverwaltung im Bereich der über- Tonnen Flüssiggas erkennbar. Für diese bei der Erlaubnis von Flüssiggastankstel- wachungsbedürftigen Anlagen lag bei Tankstellen ist neben der Erlaubnis durch len war die Frage nach den Bedingun- der Bearbeitung von Erlaubnisanträgen die Arbeitsschutzbehörde, bei der haupt- gen, unter denen eine Selbstbedienung für Flüssiggastankstellen. Auf Grund der sächlich die sicherheitstechnischen As- durch eine nicht eingewiesene Person steuerlichen Förderung von Flüssiggas als pekte betrachtet werden, auch noch eine (KFZ-Führer) und ein beaufsichtigungs- Treibstoff für Kraftfahrzeuge wurden und Genehmigung nach Bundesimmissions- freier Betrieb möglich ist. Eine Selbstbe- werden sehr viele Mineralöltankstellen mit schutzgesetz erforderlich. dienung ist demnach nur möglich, wenn Möglichkeiten zur Flüssiggasbetankung Bei der Bearbeitung der Erlaubnisan- eine ständige Einsicht durch eine an- nachgerüstet. Es werden aber auch viele träge wurde häufig die schlechte Quali- wesende fachkundige Person, z.B. aus separate Flüssiggastankstellen, z.B. auf tät der eingereichten Antragsunterlagen dem Kassenbereich oder eine ständige dem Gelände von Autohäusern errichtet. bemängelt. Dabei ist zu beachten, dass Videoüberwachung Allein durch das Dezernat 57 (Aufsichts- eine Bearbeitung der Antragsunterlagen Die Bedingungen für einen Betrieb ohne bereich Halle) wurden bisher insgesamt 57 erst erfolgen kann, wenn die Antrags- Beaufsichtigung sind aktuell im VdTÜV- Erlaubnisanträge auf Errichtung und Be- unterlagen vollständig sind und eine Merkblatt 513 festgelegt. trieb von Flüssiggastankstellen bearbeitet. gutachterliche Äußerung einer Zugelas- Mitte des Jahres wurde die Arbeits- Neben der üblichen Installation von senen Überwachungsstelle vorliegt. Ver- schutzverwaltung darüber informiert, dass oberirdischen Behältern zur Speicherung einzelt musste aber auch die Qualität der vereinzelt ortsbewegliche Tankflaschen an des Flüssiggases mit einem Inhalt von gutachterlichen Äußerungen bemängelt den Flüssiggastankstellen gefüllt werden. maximal 3 Tonnen ist ein Trend hin zur werden. Die Befüllung der Tankflaschen mit Flüssig- Abb. 5.4.1 Flüssiggastankstelle oberirdischer Lagerbehälter gewährleistet Abb, 5.4.2 Tankflasche für Propangas ist. Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 43 gas ist jedoch aus sicherheitstechnischen Erfordernissen nur an dafür vorgesehenen Füllstellen zulässig, eine Befüllung dieser Flaschen an Tankstellen ist verboten. Die Betreiber der Flüssiggastankstellen wurden daraufhin aufgefordert, die Zapfsäulen für Flüssiggas mit entsprechenden Hinweisschildern zu kennzeichnen (Abb. 5.4.3). Abb. 5.4.3 Kennzeichnung der Flüssiggastankstelle Abb. 5.4.4 Deckblatt der LV 47 des LASI Tankstellen für entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten: Tankstellen für bioethanolhaltige Kraftstoffe Unmittelbar nachdem im Jahr 2006 bekannt noch sehr wenigen – Anbietern bioethanol- Rohrleitungen nicht immer ein „zu fettes“ wurde, dass einzelne Tankstellen in Sachsen- haltiger Kraftstoffe ein Trend hin zu „E 85“ Kraftstoff-Dampf-Luft-Gemisch Anhalt ohne Abstimmung mit den Aufsichts- (Gemisch aus 15 Vol% Superbenzin und 85 welches normalerweise nicht zur Explosion behörden und dem amtlich anerkannten Vol% Bioethanol) zu verzeichnen, allerdings gebracht werden kann, sondern – insbe- Sachverständigen bzw. einer Zugelassen gab es mehr Absichtserklärungen als wirk- sondere bei niedrigen Temperaturen – mit Überwachungsstelle (ZÜS) bioethanolhaltige liche Anträge auf Erlaubnis entsprechender einem zündfähigen Gemisch zu rechnen Kraftstoffe („E 25“ und „E 50“) abgaben, hatte Änderungen. Zum Jahresende 2007 war zu ist. Daraus resultiert z. B. die erforderliche das LAV entschieden, dass die Einlagerung verzeichnen, dass 8 Tankstellen in Sachsen- Nachrüstung der betroffenen Anlagenteile und Abgabe bioethanolhaltiger Kraftstoffe Anhalt bereits E 85 anbieten und weitere 4 mit Flammendurchschlagsicherungen. an Tankstellen in jedem Falle als Änderung die E85-Abgabe Anfang bis Mitte 2008 auf- einer überwachungsbedürftigen Anlage zu nehmen wollten. vorliegt, Ein weiteres Problem bei der Umrüstung vorhandener Anlagen aus Sicht des bewerten ist, die grundsätzlich der Erlaubnis Die im Zusammenhang mit § 27 Be- durch das LAV zu bewertenden Brand- nach § 13 Betriebssicherheitsverordnung trSichV bis auf Weiteres noch geltende TRbF und Explosionsschutzes ist die Eignung (BetrSichV) sowie einer Prüfung gem. § 14 40 stellt zwar die Basis für die Anforderungen und Beständigkeit der vorhandenen Aus- Abs. 2 BetrSichV bedarf. an alle Tankstellen mit brennbaren Flüssig- rüstungen bzw. der für diese verwendeten Da aus den Untersuchungen der Phy- keiten dar, es bedurfte aber weiterer Infor- Werkstoffe (einschließlich Dichtungen, Si- sikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) mationen zu diesem neuen Kraftstoff. Auf der cherheitseinrichtungen usw.). Braunschweig zu diesem Zeitpunkt bereits Grundlage von Vorarbeiten der PTB sowie im Auf der Grundlage der aus den 2007 bekannt war, dass bei Gemischen aus Su- Unterausschuss 5 (Brand- und Explosions- geführten Erlaubnisverfahren wurde Ende perbenzin und Bioethanol mit einem Bioe- schutz) des Ausschusses für Betriebssicher- des Jahres begonnen, zwei Dokumente thanolgehalt bis zu 60 Vol% die explosions- heit (ABS) stellte der Länderausschuss für als Grundlage für eine zügige Bearbei- schutzrelevanten sicherheitstechnischen Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) tung weiterer Anträge bei hoher inhalt- Kennwerte mit denen von Ottokraftstoff mit der Veröffentlichung LV 47 (Abb. 5.4.4) licher Qualität der Erlaubnisbescheide zu weitgehend übereinstimmen, bei Bioetha- Antragstellern, Sachverständigen und Auf- erarbeiten, die im ersten Halbjahr 2008 für nolkonzentrationen über 60 Vol% dies je- sichtsbehörden im Mai 2007 ein Dokument verbindlich erklärt werden sollen: doch nicht zutrifft, konnte die Umrüstung zur Verfügung, in dem insbesondere auf die © ein internes Dokument zur landesein- von Anlagen für Kraftstoffe unterhalb dieser explosionstechnischen Anforderungen an heitlichen Verfahrensweise bei Erlaub- Konzentration in der Regel jedoch lediglich Anlagen für bioethanolhaltige Kraftstoffe ein- nisverfahren für E 85-Tankstellen in al- als prüfungsbedürftige Änderung einer gegangen wird. len Dezernaten des LAV, Tankstelle gemäß BetrSichV eingestuft wer- Danach ist bei E 85-Tankstellen u. a. © eine allen potenziellen Antragsteller den (unbeschadet gewässerschutzrecht- zu beachten, dass wegen des gegen- zur Verfügung zu stellende landesein- licher Sachverhalte, deren Beachtung nicht über herkömmlichen Ottokraftstoffs hö- heitliche Antragsvorlage für Anträge im Zuständigkeitsbereich des LAV liegt.) heren oberen Explosionspunktes (OEP) zur Erlaubnis der Änderung von Tank- im Tank und in den Dämpfe führenden stellen zur E 85-Abgabe. Seit Anfang 2007 ist bei den – bisher 44 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen: Prüfung nach Instandsetzung von Geräten und Schutzsystemen im Sinne der RL 94/9/EG Bis zur Ablösung der „Verordnung über elek- setzungen für die ordnungsgemäße Instand- beschloss der LASI 2006 bundeseinheitliche trische Anlagen in explosionsgefährdeten setzung aller Ex-Geräte und -Schutzsysteme Antragsunterlagen und -anforderungen für Bereichen“ (ElexV) durch die Regelungen zu ermitteln als auch besser entscheiden zu die Anerkennung befähigter Personen nach der BetrSichV für überwachungsbedürftige können, wann der Explosionsschutz durch § 14 Abs. 6 BetrSichV, so dass die Anerken- Anlagen am 1.1.2003 waren in Zuständigkeit eine Instandsetzungsmaßnahme betroffen nung eines Bundeslandes auch in den ande- des Ministeriums für Gesundheit und Sozia- ist, woraus die Pflicht zur Prüfung vor Wiede- ren Bundesländern entsprechende Wirkung les in Sachsen-Anhalt 16 Personen aus ins- rinbetriebnahme des Geräts/Schutzsystems entfalten kann. gesamt 8 Unternehmen gemäß § 15 Abs. 1 durch eine ZÜS bzw. anerkannte befähigte Nr. 3 ElexV als Sachverständige eines Unter- Person resultiert. Auf der Grundlage des § 14 Abs. 6 BetrSichV wurden bis Ende 2006 vier befähigte nehmens zur Prüfung explosionsgeschützter Unabhängig davon hat das LAV Betrei- Personen in vier Unternehmen anerkannt, elektrischer Betriebsmittel nach Instandset- ber und Instandsetzer auf die ggf. erforder- hier noch ausschließlich für elektrische Ge- zung anerkannt worden. Diese Anerken- liche Prüfpflicht hingewiesen und wurde – räte und Betriebsmittel. nungen wurden unbefristet erteilt und gelten seit 2003 zuständig für die Anerkennung von Im Jahre 2007 erfolgte die Anerkennung grundsätzlich – bei Einhaltung der Bestim- befähigten Personen zur Prüfung nach § 14 weiterer 19 Personen aus drei Unternehmen, mungen der Bescheide – auch als Anerken- Abs. 6 BetrSichV – als Anerkennungsbehör- wobei 14 der Anerkennungen für die Prü- nungen im Sinne der BetrSichV weiter. de tätig. Zur Information der Antragsteller wur- fung nach Instandsetzung sowohl hinsicht- Mit § 14 Abs. 6 BetrSichV wurde die de zunächst eine Arbeitsmappe ins Internet lich bestimmter elektrischer als auch nicht bewährte Regelung der ElexV in das „neue gestellt. Im Ergebnis des weiteren Prozesses elektrischer Zündquellen gelten. Erstmals Recht“ überführt, allerdings entsprechend der Abstimmung der Anforderungen an die wurden aber auch fünf Personen anerkannt, des geänderten Geltungsbereichs für die Antragsunterlagen zwischen den Bundes- die ausschließlich für Prüfung der Erhaltung Überwachungsbedürftigkeit (Ausdehnung ländern insbesondere auf der Grundlage der des Explosionsschutzes in Bezug auf Zünd- auch auf Geräte mit nicht elektrischen Zünd- Vorlagen aus Hessen und Sachsen-Anhalt schutzarten nicht elektrischer Geräte (hier quellen sowie auf autonome Schutzsysteme Pumpen) berechtigt sind. im Sinne der Richtlinie 94/9/EG) und wegen Mitte 2007 stellte ein ausschließlich mit Nichtübernahme des § 11 ElexV in formal mechanischen Geräten befasstes Instand- zunächst stark erweitertem Umfang. Nicht setzungsunternehmen den Antrag auf An- zuletzt auch auf Initiative des LAV Sachsen- erkennung von sieben Personen, verschob Anhalt wurde im Jahr 2005 im UA 5 des ABS dies aber auf Anfang 2008, nachdem Vor- mit der Erarbeitung einer Technischen Regel gespräche zwischen den Verantwortlichen für Betriebssicherheit (TRBS) begonnen, die des Unternehmens und dem LAV zunächst der Untersetzung und Interpretation des § 14 dazu geführt hatten, im Unternehmen die im Abs. 6 BetrSichV dienen sollte. Zusammenhang mit dem Explosionsschutz Das Ergebnis dieser Arbeit, die TRBS durchgeführten Tätigkeiten genauer zu ana- 1201 XXX (Nr. noch nicht vergeben) „Instand- lysieren, die betroffenen Zündschutzarten setzung an Geräten, Schutzsystemen, Si- zu selektieren und sich tiefer in die Grundla- cherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen gen des Explosionsschutzes einzuarbeiten. im Sinne der RL 94/9/EG - Ermittlung der Prüf- Letzteres erfolgte u. a. durch ein dreitägiges notwendigkeit gemäß § 14 Abs. 6 BetrSichV“ Seminar, in dem alle betroffenen Mitarbeiter wurde Ende 2007 durch den ABS beschlos- im Unternehmen durch externe Fachleute sen und stellt für Betreiber, Instandsetzungs- zielgerichtet zum Explosionsschutz geschult unternehmen und Behörden eine Grundlage dafür dar, sowohl die notwendigen Voraus- Abb. 5.4.5 Deckblatt der Informationsschrift des LAV (auf Internetseite des LAV) wurden. Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 45 5.5 Kontrolle eines Pyrotechniklagers und deren komplexe Folgen Dipl.-Chem. G ERHARD S OFFNER Ausgangspunkt war eine Kontrolle zur Dann ist auch ein Widerruf von erteilten ruf der Erlaubnis“ legte der hinzugezogene Lagerung von pyrotechnischen Gegen- Erlaubnissen nach dem SprengG notwen- Rechtsanwalt des Großfeuerwerkers Klage ständen auf dem Gelände eines Groß- dig. Allerdings wurde dieses Zuverlässig- beim zuständigen Verwaltungsgericht ein. feuerwerkers im September 2006, die keitskriterium der nicht sorgfältigen Aufbe- Die Klage besitzt eine aufschiebende aufgrund eines Straftatverdachtes durch wahrung erst im September 2005 in das Wirkung, das heißt, der Erlaubnisinhaber die Kriminalpolizei in Zusammenarbeit mit SprengG aufgenommen, somit durfte der kann bis zur endgültigen Entscheidung dem FB Arbeitsschutz des LAV erfolgte. FB Arbeitsschutz des LAV gemäß § 47a des Verwaltungsgerichtes (Bestätigung Im Erdgeschoss eines ca. 20 m x 12 m SprengG dieses nicht auf, wie in diesem des Widerrufs) seine Tätigkeit als Groß- großen Gebäudes wurden 4,7 t pyrotech- Fall zutreffend, vor September 2005 er- feuerwerker weiter ausüben. Die weitere nische Gegenstände in Originalgebinden teilte Erlaubnisse anwenden. Nutzung der Erlaubnis durch einen un- vorgefunden, deren überwiegender Teil zuverlässigen Erlaubnisinhaber über die dem Großfeuerwerk (Klasse IV) zugeord- Um jedoch einen künftig ordnungsgemä- Dauer eines möglicherweise Jahre dau- net werden musste. ßen Umgang und Verkehr mit explosions- ernden Rechtsmittelverfahrens war ange- Da von solchen Gegenständen erheb- gefährlichen Stoffen durch den Erlaubnis- sichts der hiermit verbundenen Gefahren liche Brandgefahren und damit erhebliche inhaber (Großfeuerwerker) sicherzustellen, nicht hinnehmbar. Somit bestand ein be- Gefahren für die öffentliche Sicherheit und wurde die 2004 nach § 7 SprengG erteilte sonderes öffentliches Interesse am Wi- Ordnung ausgehen können, sind derar- Erlaubnis durch den FB Arbeitsschutz des derruf. Zu diesem Verwaltungsakt wurde tige Lager in ihrer Bauweise und Einrich- LAV – befristet für ein Jahr – mit zusätzli- die sofortige Vollziehung durch das LAV tung an hohe Sicherheitsstandards ge- chen Auflagen versehen. So musste da- angeordnet und vom Verwaltungsgericht bunden und müssen in Sachsen-Anhalt nach der Erlaubnisinhaber insbesondere bestätigt. Eine sofortige Vollziehung hebt von der Arbeitsschutzverwaltung nach das Abbrennen von Großfeuerwerken, die aufschiebende Wirkung auch bei Kla- § 17 Sprengstoffgesetz (SprengG) geneh- die direkte Anlieferung zum Abbrennplatz ge auf. migt sein. Im vorliegenden Fall lag jedoch sowie jeden Ort der Aufbewahrung auch Im weiteren Verlauf stellte der Anwalt eine Lagergenehmigung nicht vor und der zuständigen Arbeitsschutzverwaltung den Antrag auf Wiederherstellung der das Gebäude entsprach in keiner Weise anzeigen. aufschiebenden Wirkung der Klage. Dies den hierfür geforderten Sicherheitsstan- Umfangreiche Recherchen, die in dards. In Folge dessen wurden durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Ord- Kriminalpolizei mit Unterstützung des LAV nungsämtern in den neuen Bundeslän- Gegen diesen Beschluss des Verwal- Strafanzeige gestellt und die vorhandenen dern durchgeführt wurden, ergaben, dass tungsgerichtes legte nun der Anwalt Be- pyrotechnischen Gegenstände durch ei- der Erlaubnisinhaber seinen nachträglich schwerde beim Oberverwaltungsgericht nen berechtigten Händler eingelagert. erteilten Anzeigepflichten nur anfänglich des Landes Sachsen–Anhalt ein. Diese und nur in sehr geringem Umfang nach- Beschwerde wurde vom Oberverwaltungs- gekommen war. gericht mit unanfechtbarem Beschluss Das gewerbliche Abbrennen von Großfeuerwerken ist immer an eine perso- wurde vom zuständigen Verwaltungsgericht abgelehnt. nenbezogene Erlaubnis nach § 7 SprengG Erinnerungen und Aufforderungen sei- zurückgewiesen und bis zur endgültigen gebunden, die für den Großfeuerwerker tens der LAV führten zu keiner Verbesse- Entscheidung des Verwaltungsgerichtes vorhanden war. Bei der Erteilung derartiger rung. war die sofortige Vollziehung wirksam. Erlaubnisse stehen neben der nachzuwei- Der Widerruf der Erlaubnis musste nun Trotz dieses Beschlusses wurde die senden Fachkunde (Lehrgang mit Prü- im Jahr 2007 durch ein Verwaltungsver- § 7-Erlaubnis an das LAV nicht zurück- fungsabnahme) insbesondere Zuverlässig- fahren durchgesetzt werden. Bevor der gegeben. Erkundigungen ergaben, dass keitskriterien im Vordergrund, da Umgang Verwaltungsakt „Widerruf der Erlaubnis“ der Großfeuerwerker weiterhin seine Tä- und Verkehr mit explosionsgefährlichen erlassen wurde, erfolgte eine Anhörung, tigkeit ausübte. Nach Kontaktierung des Stoffen immer auch Gefährdungen der All- in der dem Erlaubnisinhaber Gelegenheit prozessbevollmächtigten Anwaltes durch gemeinheit mit sich bringen. gegeben wurde, sich zu den Vorwürfen die Arbeitsschutzverwaltung forderte nun Nach § 8a SprengG, in dem Zuverläs- zu äußern. Nachdem der Großfeuerwerker auch dieser seinen Mandanten auf, die Er- sigkeitskriterien von Personen festgelegt von seinem Äußerungsrecht keinen Ge- laubnisurkunden zurückzugeben und jed- sind, ist bei nicht sorgfältiger Aufbewah- brauch machte, wurde der entsprechende wede darauf basierenden Tätigkeiten zu rung von explosionsgefährlichen Stoffen Verwaltungsakt erlassen. unterlassen. Dem folgte eine Kündigung die verantwortliche Person unzuverlässig. Gegen diesen Verwaltungsakt „Wider- des Mandatsverhältnisses. 46 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 Da der Besitzer der Erlaubnis die Groß- urteilt. Aus dem § 8a Abs. 2 SprengG folgt Entscheidung durch das Gericht noch feuerwerkerei weiterhin fortsetzte, erging in der Regel die Unzuverlässigkeit von nicht getroffen. Nach Verurteilung in der durch das LAV an die zuständige Staats- Personen bei entsprechender Verurteilung Strafsache wurde der ehemalige Groß- anwaltschaft die Anzeige eines Straftatver- von mindestens 60 Tagessätzen und erst feuerwerker vom Verwaltungsgericht auf- dachtes. daraufhin wurde die Erlaubnis an die Ar- gefordert mitzuteilen, ob die Klage weiter beitsschutzverwaltung zurückgegeben. aufrechterhalten werden soll. Nachdem Parallel zu dem Vorgang „Widerruf der Erlaubnis“ wurde vom zuständigen Amts- Nachdem dieses Urteil rechtswirksam innerhalb der angegebenen Frist keine gericht in der Strafsache (Aufbewahren war, beantragte ein Anwalt des Großfeuer- Rückinformation erfolgte, verfügte das ohne Lagergenehmigung) gegen den werkers die „Wiedereinsetzung in den vo- Verwaltungsgericht die Einstellung des Großfeuerwerker die Hauptverhandlung rigen Stand“. Sowohl das in diesem Straf- Verfahrens am 10.04.2008. einberufen, zu der der Angeklagte nicht verfahren beteiligte Landgericht als auch Durch die gute und enge Zusammen- erschien. Eine 2. Hauptverhandlung wur- das Oberlandesgericht wiesen diesen arbeit aller an dem gesamten Vorgang de Ende September 2007 einberufen und Antrag zurück und bestätigten das vom bzw. Verfahren Beteiligten konnten die der Großfeuerwerker wurde wegen Ver- Amtsgericht gefällte Urteil. Gefahren für die öffentliche Sicherheit und stoßes gegen das Sprengstoffgesetz zu In der Verwaltungsrechtssache „Wi- einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen ver- derruf der Erlaubnis“ war die endgültige Ordnung in diesem Fall beseitigt werden. Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 6 47 Aus der Arbeit der Landesmessstelle und sonstige Themen 6.1 Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz Dipl.-Phys. O WEN G RÄFE Für Lärm und Vibrationen gelten neue Exposition an erster Stelle. Erst wenn diese Die Schwingungsbelastung der Fahrer ist, Grenzwerte am Arbeitsplatz, die in der ausgeschöpft sind kommen persönliche durch Fahrweise bedingt, natürlich sehr im März 2007 veröffentlichten Verord- Schutzausrüstungen zum Einsatz. unterschiedlich (Abb. 6.1.1). Während der nung zu Lärm und Vibrationen, der Lärm- Zu den technisch-organisatorischen ältere Fahrer auf der Fahrstrecke nur sehr we- ge- Maßnahmen gehört auch die Schulung der nige hohe Stöße hinnehmen musste, ist der setzlich festgeschrieben wurden. Ziel der Beschäftigten im richtigen Umgang mit ih- zeitliche Verlauf der momentanen Schwing- Verordnung ist es, die Beschäftigten bei ren Arbeitsmitteln. Ein Beispiel aus der Pra- beschleunigung für den jüngeren Fahrer von der Arbeit besser vor Gefährdungen ihrer xis zeigt, wie bedeutend z.B. der Einfluss vielen sehr hohen Stößen geprägt. Sieht man Gesundheit und Sicherheit durch Lärm der Fahrweise mit einem Gabelstapler auf von den Stößen ab, liegen geschwindigkeits- oder Vibrationen zu schützen. die Vibrationsbelastung des Fahrers ist. Die bedingt auch die mittlere Schwingbeschleu- Vibrations-Arbeitsschutzverordnung Bei Lärm sinken gegenüber der alten Aufgabe bestand darin, aus einem etwa nigung und die Amplituden beim jüngeren Unfallverhütungsvorschrift „Lärm“ die Aus- 250 m entfernten Holzlager eine Palette Fahrer höher. Für den jüngeren Fahrer er- lösewerte für Präventionsmaßnahmen um mit Brettern zu holen und zum Ausgangs- geben sich aus den Messergebnissen ein 5 Dezibel (A). Lärmbereiche zum Beispiel punkt zurück zu transportieren. Der Fahr- Mittelwert der Vibrationsbeschleunigung von sind damit schon ab einer durchschnitt- weg bestand aus Betonplatten mit etlichen 1,98 m/s² und damit eine maximale Einsatz- lichen täglichen Lärmbelastung von 85 De- Fahrbahnschäden. Gemessen wurde die zeit von etwa 30 min für diese Tätigkeit. Beim zibel (A) zu kennzeichnen. Für Bereiche, in Vibrationsbeschleunigung am Fahrersitz älteren Fahrer liegen diese Werte bei 1,20 m/ denen der Lärm 85 Dezibel (A) übersteigt, des Gabelstaplerfahrers in Z-Richtung, also s² und 83 min. Der jüngere Fahrer dürfte so- muss der Arbeitgeber ein Programm mit in Richtung Wirbelsäule. Die Messungen er- mit bei seiner Fahrweise nur maximal 3 Palet- technischen und organisatorischen Maß- folgten bei einem 56 Jahre alten Fahrer und ten transportieren, während der ältere Fahrer nahmen ausarbeiten und durchführen, um bei einem 29 Jahre alten Fahrer. 6 Paletten transportieren dürfte, ohne den die Lärmexposition zu verringern. Die Fahrweisen beider Fahrer unterschie- 8-Stunden-Expositionsgrenzwert zu über- Bei Vibrationen beschreibt die Verord- den sich deutlich. Der ältere Fahrer fuhr etwas schreiten. Dieses Beispielt gilt natürlich nur nung Maßnahmen zur Prävention. Diese gemächlich und versuchte die Fahrbahn- für die konkreten Randbedingungen bei der muss der Arbeitgeber ergreifen, wenn schäden zu umfahren. Die Fahrweise des Messung, wie Beschaffenheit des Fahrwe- die Vibrationen festgelegte Auslösewerte jüngeren der beiden Fahrer war dagegen ges, Beschaffenheit des Gabelstaplers und beziehungsweise Expositionsgrenzwerte etwas rasant ohne Rücksicht auf eventuelle besonders des Fahrersitzes. Es zeigt aber erreichen oder überschreiten. Fahrbahnschäden. Der jüngere Fahrer kam auch, dass die richtige und sinnvolle Benut- Bei allen präventiven Maßnahmen nach etwa 9 min mit den Brettern zum Aus- zung der Arbeitsmittel großen Einfluss auf die stehen immer die technisch-organisato- gangspunkt zurück, während der ältere Fah- Belastungssituation durch Vibrationen haben rischen Maßnahmen zur Minimierung der rer für die Aufgabe etwa 13 min benötigte. kann. 5 Beschleunigung in Z-Richtung in m/s² Vergleich der Vibrationsbelastung gleicher Stapler, gleicher Weg, gleiche Aufgabe 4 Fahrer A (56 Jahre) Fahrer B (29 Jahre) 3 2 1 13:20 13:00 12:40 12:20 12:00 11:40 11:20 11:00 10:40 10:20 10:00 09:40 09:20 09:00 08:40 08:20 08:00 07:40 07:20 06:40 07:00 06:20 06:00 05:40 05:20 05:00 04:40 04:20 04:00 03:40 03:20 03:00 02:40 02:20 02:00 01:40 01:20 01:00 00:40 00:20 00:00 0 Zeit in min Abb. 6.1.1 Vergleich der Vibrationsbelastung am Fahrersitz längs der Wirbelsäule für zwei Fahrer bei gleichem Fahrzeug, gleichen Fahrweg und gleicher Aufgabe. Die Serien geringer Vibrationsbeschleunigungen bei 5:20 min für Fahrer A und 4:00 min für Fahrer B kennzeichnen das Aufnehmen der Palette auf die Staplergabel. 48 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 6.2 Alles Gute kommt von oben? Dr. rer. nat. C LAUS -P ETER M ASCHMEIER , Dass mit diesem Sprichwort keine Dach- Arbeitsschutzes ungeeignet, worauf von lenwasserstoffen unterstellt. Recherchen ziegel gemeint sind und Dachdecker ge- den Herstellern in der Regel hingewiesen ergaben, dass keine Expositionsdaten fährlich leben, ist allgemein bekannt. Ver- wird. Schwere Unfälle zeigen aber, dass für die Verarbeitung lösemittelhaltiger Bi- giftungen und Explosionen werden aber eine Anwendung trotzdem erfolgt, obwohl tumenprodukte im Freien vorliegen und dagegen mit dem Dachdeckerhandwerk hierfür Bitumenemulsionen ohne leicht somit eine qualifizierte Gefährdungsbeur- kaum in Verbindung gebracht. Die Rele- flüchtige organische Lösemittel erhältlich teilung nicht möglich ist. vanz solcher Gefährdungen beschreibt sind. Aus zwei Gründen verbietet sich In Zusammenarbeit mit der Bau-Be- der Inhalt dieses Beitrages. die Anwendung z.B. in Kellerräumen: Die rufsgenossenschaft wurde vor diesem Bitumenprodukte im Raum freigesetzten Lösemittel stellen Hintergrund zunächst vereinbart, solche werden zum Erhalt der Dichtheit (z.B. so Lösemittelhaltige durch Einatmen eine Gesundheitsgefahr Produkte bezüglich der enthaltenen Lö- genannter Dachlack) und beim Dachauf- dar. Außerdem können die Lösemittelkon- semittel zu untersuchen. In der Messstel- bau vor der Beschichtung mit Bitumen- zentrationen so hoch werden, dass Ex- le für Gefahrstoffe des Dezernats 52 des bahnen aufgebracht. Um die Viskosität plosionsgefahr besteht. Unfälle, die auch LAV wurden 41 Proben und beim Institut des Bitumens zu verringern und ein Verar- zu schweren Verbrennungen von Arbeit- für Arbeitsschutz der Deutschen gesetz- beiten zu ermöglichen sind Lösemittelge- nehmern führten, belegen dies. lichen Unfallversicherung 37 Proben ver- halte von über 50% notwendig. Besonders Über die Art der verwendeten Löse- schiedener Hersteller untersucht. Ziel gefährlich wird die Anwendung von löse- mittel wurde bisweilen auch in Hersteller- war es, qualitativ die Art der Lösemittel zu mittelhaltigen Bitumenprodukten in Innen- kreisen spekuliert und einigen Firmen das bestimmen, um zum einen den Verdacht räumen als Feuchtigkeitssperre. Für diese preiswerte „Entsorgen“ von Abfall-Löse- der Abfallbeseitigung zu verifizieren oder Anwendung sind sie aus Gründen des mitteln, insbesondere von Halogenkoh- zu widerlegen und zum anderen durch die Kenntnis der verwendeten Lösemittel gezielte Expositionsmessungen zu ermögli- 45 chen. Erfreulicherweise wurden keine Halo- 40 genkohlenwasserstoffe oder andere uner- 35 laubte Lösemittel gefunden. Häufigkeit 30 Hauptsächlich wurden aliphatische und 25 aromatische Kohlenwasserstoffe mit 6 bis 12 Kohlenstoffatomen im Mole20 kül detektiert (s. Abb. 6.2.1). In wenigen Fällen wurde zusätzlich das organische 15 Lösemittel Butylacetat festgestellt. Diese 10 Erkenntnisse werden nun zur Planung von Butylacetat C12 C11 C10 C9 nach Kenntnis der zu erwartenden KomC8 0 C7 Expositionsmessungen verwendet. Nur C6 5 ponenten kann eine angepasste Probenahme und Analytik ausgewählt werden. Für Kohlenwasserstoffgemische gelten seit Anfang 2008 neue Grenzwerte, deren Abb. 6.2.1 Häufigkeit der auftretenden aliphatischen und aromatischen Kohlenwasserstoffe mit einer Anzahl von 6 bis 12 C-Atomen im Molekül (C6-C12) und von Butylacetat in lösemittelhaltigen Bitumenprodukten in den 41 untersuchten Proben Einhaltung beim Verarbeiten von lösemittelhaltigen Bitumenprodukten zu prüfen ist. Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 49 6.3 Dicke Luft im Büro – Gefahrstoffe am Arbeitsplatz Dipl.-Chem. U TE K ÖPPEN Meist sind es unspezifische Symptome Im Jahre 2007 erfolgten durch die Mess- In ca. 70% der Fälle konnte der Zusam- wie Augenbrennen, stelle 159 Innenraumluftmessungen. Im menhang zwischen den gesundheitlichen Husten, Übelkeit, Schleimhautreizungen, Kopfschmerzen, Ergebnis der Luftmessungen und zur wei- Beschwerden oder Gerüchen und mögli- Müdigkeit, teren Ursachenklärung wurden 93 Materi- cher Ursache festgestellt werden. Konzentrationsschwierigkei- ten, allergische Reaktionen oder Gerüche, alproben untersucht. über die Beschäftigte in Innenräumen klagen. Wenn die Personen das Gebäude verlassen, spätestens am Wochenende, Häufige Ursachen in der Praxis verschwinden diese Symptome. Für die- Unzureichende Lüftung nach Beispiel aus der Praxis: sen Komplex unspezifischer Symptome Modernisierung Ein Parkettfußboden wurde aufgearbeitet. wird der Begriff „Sick-Building-Syndrom“ Charakteristisch ist, dass gerade nach Anschließend klagten die Nutzer über ei- (SBS), auch gebäudespezifisches Syn- Sanierungen Materialemissionen im All- nen unbekannten Geruch sowie über Kopf- drom, verwendet. gemeinen über einen längeren Zeitraum schmerzen und Schleimhautreizungen. Im Diese Symptome sind in der Regel auftreten. Aus Gründen des primären Ar- Rahmen einer Innenraummessung wurde nicht auf eine genau zu identifizierende beitsschutzes bei der Verarbeitung wur- eine ungewöhnlich hohe Konzentration Ursache zurückzuführen. den in der Vergangenheit leicht flüchtige an n-Butylacetat festgestellt. Über Sicher- Stoffe z.B. in Farben und Klebern durch heitsdatenblätter konnte als Lösungsmit- unterteilt werden in: schwer flüchtige Komponenten ersetzt. telquelle das zur Sanierung verwendete © Physikalische Faktoren (z.B. Tempe- Dies führt zu Gefahrstoffkonzentrationen Holzkittbindemittel ermittelt werden. Im ratur, relative Luftfeuchtigkeit, Lüftung, in der Raumluft, deren zeitliche Abhän- Ergebnis wurde ein gezieltes Heizungs-/ Lärm, künstliches Licht) gigkeit sehr unterschiedlich sein kann. In Lüftungsregime eingeführt, in dessen Fol- © Chemische Faktoren (z.B. flüchtige or- der Regel zeigen Emissionen eine mehr ge die n-Butylacetatkonzentration in den ganische Schadstoffe, Geruchsstoffe, oder weniger stark ausgeprägte zeitliche für Innenräume üblichen Bereich minimiert Kohlendioxid) Abnahme. Deshalb ist nach Sanierungen werden konnte. Dies wurde durch Mes- grundsätzlich zu empfehlen, dass ein sungen begleitet. Die Risikofaktoren des SBS können © Biologische Faktoren (z.B. Schimmelpilze, Legionellen) © Psychologische Faktoren (z.B. Über- Heizungs-Lüftungsregime eingeführt wird, Für nachfolgende Sanierungen wurde um das Abdampfen der flüchtigen Stoffe in Zusammenarbeit mit dem Hersteller und zu beschleunigen. Diese Maßnahme wird Lieferanten der Produkte ein Sanierungs- Die Messstelle für Gefahrstoffe im LAV ist im Allgemeinen in ihrer Wirksamkeit unter- plan unter Verwendung emissionsarmer für die Untersuchung der chemischen und schätzt. Produkte erstellt. lastung, Mobbing) physikalischen Faktoren zuständig. Rechtliche Grundlage für die Untersuchung der Innenraumluft bildet die Arbeitsstättenverordnung, die im Hinblick auf die Raumluftqualität fordert, dass in umschlossenen Arbeitsräumen unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein muss. Innenraumbelastungen sind oft auf vorhandene Mängel in der Bausubstanz zurückzuführen. Häufig treten sie erst auf, nachdem ein Gebäude neu errichtet, Räume umfassend saniert oder modernisiert wurden. Abb. 6.3.1 Wärmebildkamera und aufgenommenes Bild eines Feuchteschadens 50 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 Entstehung geruchsaktiver flüchtiger EC 1-Klebern findet. Ursache waren ver- ser Kleber ist ein Produkt der Braunkoh- organischer Verbindungen durch steckte Feuchteschäden, die dank des lenteerverarbeitung und enthält äußerst Bauschäden Einsatzes einer Wärmebildkamera (Abb. geruchsintensive Alkylphenole. Ein Teil der flüchtigen organischen Ver- 6.3.1) sowie eines Baufeuchtemessgerä- Meist werden diese einst diffusions- bindungen werden auch in sehr geringen tes (Abb. 6.3.2) schnell ermittelt werden dichten Beläge durch textile Beläge er- Konzentrationen von der menschlichen konnten. Die Ursachen für die Feuchtig- setzt. Es kommt häufig vor, dass sich auch Nase wahrgenommen. Dies sind Stoffe, keit waren unterschiedlicher Art. So konn- minimale Kleberreste geruchlich bemerk- die leicht in die Gasphase übergehen, da te eine defekte Horizontalsperre in einem bar machen, so dass der Fußboden noch sie einen relativ niedrigen Siedepunkt und nachträglich verschlossenen Rohrschacht einmal saniert werden muss. / oder einen hohen Dampfdruck haben. ermittelt werden. In einem anderen Objekt Ähnliche Probleme ergeben sich, Beispiele geruchsaktiver flüchtiger or- kam es durch Veränderung des Fußbo- wenn in den Fußböden Sperrschichten ganischer Verbindungen sind verschiedene denaufbaus zur Verlegung des Taupunk- aus Teermaterialien enthalten sind. Das Aldehyde, Ester, Ketone, Terpene, Alkohole, tes in den Fußboden. Unzureichende sich typischer Weise in diesen Materialien Halogenkohlenwasserstoffe sowie MVOC Trocknung des Estrichs vor der Fußboden- befindliche Naphthalin macht sich oft erst (microbial volatile organic compounds). verlegung führte ebenfalls zur Entstehung 1-2 Jahre nach der Sanierung geruchlich von 2-Ethylhexanol. bemerkbar. Durch Veränderung der Fuß- Beispiel aus der Praxis: bodenoberfläche (diffusionsoffen) oder Auslöser einiger Messungen im letzten Geruchsaktive flüchtige organische durch Feuchtigkeitseintrag bei Sanierungs- Jahr war ein Geruch, der als markant Verbindungen bedingt durch arbeiten kann sich dieses Phänomen un- süßlich, in höheren Konzentrationen auch Altlasten terschiedlich schnell bemerkbar machen. als muffig bis beißend beschrieben wer- Ein häufiger Grund für geruchliche Beläs- Nach entsprechenden Luftmessungen ist den kann. Messtechnisch ermittelt wurde tigungen nach erfolgter Fußbodensanie- meist eine Kernbohrung (Abb. 6.3.3) erfor- 2-Ethylhexanol, welches durch Hydrolyse rung sind die unvollständige Entfernung derlich, um die Quelle eindeutig zuzuord- von Weichmachern (Diethylhexylphtalat alter Fußbodenklebereste oder die „Akti- nen und erste Sanierungshinweise geben z.B. in PVC-haltigen Materialien) als mög- vierung“ alter Sperrschichten. zu können. Meist ist eine Sanierung des licher Bestandteil des Fußbodenbelages In der DDR wurde in den 60er und Fußbodens erforderlich. Sekundärquellen entsteht. 2-Ethylhexanol kann aber auch 70er Jahren ein auf Phenolharzbasis her- wie Lamellen, Gardinen, Stühle, Tapeten aus gebildet gestellter Kleber massenhaft zur Fixierung müssen meist gereinigt bzw. in geeigneter werden, welches üblicherweise Einsatz in von PVC-Belägen verwendet wurde. Die- Weise zusätzlich behandelt werden. Abb. 6.3.2 Baufeuchtemessgerät Abb. 6.3.3 Beispiel eines Fußbodenaufbaus (Kernbohrung) Ethylhexylacrylatpolymer Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 51 6.4 Das Aufspüren und die Untersuchung potentiell asbesthaltiger Materialien Dipl.-Phys. O WEN G RÄFE „Wunderfaser – Todesfaser“ – Elektronenmikroskopie und Röntgenmikroanalyse Asbest ist seit mehr als 100 Jahren ein viel- man immer wieder auf ungewöhnliche seitig verwendetes Material. Doch die einstige Fundstellen. So wurden bei der Untersu- „Wunderfaser“ bringt heute vielen Menschen chung eines zum Abriss vorgesehenen den Tod. Obwohl die Herstellung und Verwen- MLK-Gebäudes (Abb. 6.4.3) neben den dung asbesthaltiger Produkte in der Bundes- üblichen schwach- und festgebundenen republik Deutschland seit vielen Jahren bis asbesthaltigen Bauplatten und Beschich- auf wenige Ausnahmen verboten ist, sterben tungen pro Etage mehrere Kilometer jährlich etwa 1500 Menschen an den Folgen asbestbedingter Berufskrankheiten. Dabei liegen die Expositionszeiträume oft über 30 Jahre zurück und erst nach diesem großen Abb. 6.4.1 Elektronenmikroskopische Aufnahme des Füllmaterials bei 500facher Vergrößerung 300 asbesthaltig schwachgebundener Asbestschnur zwischen den Elementen der Unterhangde- asbestfrei Zeitraum treten Tumore und Mesotheliome auf, wodurch die Betroffenen dann nur noch eine sehr geringe Lebenserwartung haben. 250 200 Heute besteht die Gefahr einer Asbestexposition fast ausschließlich bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten 150 100 und bei der Abfallentsorgung. Asbest wurde in früheren Jahren in sehr vielen verschiedenen Produkten verarbeitet. Um die Gefahr einer Asbestexposition von Personen auszuschließen, ist es erforderlich, solche 50 0 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Abb. 6.4.2 Anzahl der Untersuchungsaufträge zum Nachweis von Asbest in Materialproben asbesthaltigen Materialien aufzuspüren und durch entsprechende Schutzmaßnahmen erfolgte anhand der mittels Röntgenmikro- gefahrlos zu entfernen und zu entsorgen. analyse ermittelten Zusammensetzung. Große Aufmerksamkeit muss dem Aufgrund von umfangreichen Abriss- Aufspüren potenziell asbesthaltiger Mate- arbeiten von Plattenbauten und alten Indus- rialien beigemessen werden. Nur korrekte triegebäuden in Sachsen-Anhalt ist die Zahl und repräsentative Probenahmen sind der Untersuchungsaufträge zum Nachweis ein Garant für die Nachweisbarkeit einer von Asbest in Materialproben auch im Jahr eventuellen Asbesthaltigkeit. Diese kann 2007 weiter angestiegen (Abb. 6.4.2). Über bei einigen wenigen Produkten aufgrund 80 % der untersuchten Materialproben wur- bestehender Erfahrungen vorausgesetzt den dabei mit dem Befund „asbesthaltig“ werden, in der überwiegenden Zahl der charakterisiert. Hervorzuheben ist dabei die Verdachtsfälle ist jedoch eine Analyse des bisherige gute Zusammenarbeit zwischen Materials mittels Elektronenmikroskopie und dem FB Arbeitsschutz des LAV, dem jewei- Röntgenmikroanalyse erforderlich, um die ligen Bauherren und den mit dem Abriss Asbesthaltigkeit zweifelsfrei nachzuweisen. beauftragten Firmen im Vorfeld von Abriss- Wenn die Proben asbesthaltig sind, maßnahmen. Die Schadstoffgutachten für handelt es sich fast immer um Chrysotil viele Abrissobjekte wurden im Rahmen die- (Weißasbest) in unterschiedlicher Kon- ser Zusammenarbeit von der Landesmes- zentration als Inhaltsstoff. Selten werden sstelle des LAV selbst erstellt, so dass ge- in einer Probe mehrere verschiedene wollte oder ungewollte Fehleinschätzungen Asbestarten nachgewiesen, wie z.B. in vermieden wurden. einer Füllung einer Brandschutztür (Abb. Auch bei langjähriger Erfahrung beim 6.4.1). Die Charakterisierung der Asbeste Aufspüren asbesthaltiger Materialien stößt Abb. 6.4.3 Zum Abriss vorgesehenes MLKGebäude in Dessau-Roßlau Abb. 6.4.4 Asbestschnur zwischen den Elementen der Unterhangdecke, ca. 2.500 m pro Etage cke (Abb. 6.4.4) ermittelt, was ein Schwerpunkt der dem Abriss vorangehenden Gefahrstoffentfernung sein wird. 52 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 „Gute Faser – Böse Faser“ – Beurteilung Künstlicher Mineralfasern (KMF) hinsichtlich ihrer krebserzeugenden Wirkung Künstliche Mineralfasern finden für Zwe- Alte Mineralwolleprodukte kommen vor al- terials haben einen Kanzerogenitätsindex cke der thermischen Isolierung und als lem beim Gebäudeabriss zum Vorschein. unter 30 und sind damit als kanzerogen Armierungsmaterial in Verbundwerkstoffen Beim Abriss von Plattenbauten ist darauf der Kategorie 2 eingestuft. Vom trockenen vielseitige Verwendung. Aber auch von zu achten, dass mit KMF kontaminierter Material kann eine hohe Konzentration al- Künstlichen Mineralfasern kann die Gefahr Betonbruch als gefährlicher Abfall entsorgt veolengängiger Fasern ausgehen. einer krebserzeugenden Wirkung aus- werden muss und keinesfalls mit dem rest- Da eine Deponierung des gesamten gehen. Eine solche Wirkung ist möglich, lichen Abrissbruch vermischt werden dür- Haufwerkes als gefährlicher Abfall mit ho- wenn faserhaltiger Feinstaub aufgrund fen. Dazu sind die Mehrschichtplatten mit hen Kosten verbunden wäre, beschloss seiner geometrischen Abmessungen bis einer Kerndämmung aus Künstlichen Mi- man das gesamte Haufwerk mehrmals in die Lungenbläschen vordringen kann neralfasern möglichst zerstörungsfrei aus umzuschichten und dabei die Steinwol- und die Fasern eine hohe Biopersistenz, der Bausubstanz auszubauen. Diese sind leanteile manuell heraus zu sortieren, bis das heißt eine hohe Beständigkeit in der dann in separaten Arbeitsschritten von der der vom Kamilt gesäuberte Betonbruch Lunge aufweisen. Mineralwolle zu befreien. als nicht gefährlicher Abfall zum Recycling Bei modernen Produkten aus Künst- Nichtbeachtung dieser Abrisstechno- lichen Mineralfasern ist entweder die logie führte zur Kontamination eines Hauf- Nur durch ständige Kontrollen der Ar- Biopersistenz durch Anpassung der Zu- werkes von 1.500 t Betonbruch mit der beitsschutzverwaltung und der Umwelt- sammensetzung verringert, was bei Glas- Steinwolle Kamilit. Es handelte sich dabei ämter können solche „Unfälle“ aufgedeckt wolleprodukten praktiziert wird, oder die um Steinwolle aus der Kerndämmung der und schlimme Folgen für Mensch und Um- Fasern sind anhand der Ergebnisse aus Außenwandplatten. Die Fasern des Ma- welt vermieden werden. freigegeben werden konnte. Tierversuchen für unbedenklich erklärt worden (bei Steinwolleprodukten). Dagegen werden alte Mineralwolleprodukte aufgrund ihrer Zusammensetzung und der damit verbundenen erhöhten Biopersistenz überwiegend als krebserzeugend (Kategorie K2) eingestuft. Die Identifizierung des Fasermaterials und die Ermittlung der Zusammensetzung kann wirtschaftlich nur mittels der Elektronenmikroskopie einschließlich der Röntgenmikroanalyse vorgenommen werden. Andere Verfahren sind mit erheblichem Arbeitsund Zeitaufwand verbunden. Aus der mittels der Röntgenmikroanalyse ermittelten Oxidzusammensetzung der Fasern kann der so genannte Kanzerogenitätsindex berechnet werden und damit die Fasern nach ihrem krebserzeugenden Potenzial eingestuft werden. Abb. 6.4.5 Mit KMF kontaminierter Betonbruch in einer Menge von etwa 1500 t. Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 53 6.5 Gefahr für Mensch und Umwelt? Aktuelle Praxisbeispiele zum Plattenbauabriss Dipl.-Ing. U LRIKE K ALFA Mit dem Förderprogramm „Städteumbau gestuft wurden. Seit dem 01.06.2000 dürfen merk auf die Gefahrstoffproblematik zu Ost“, das von der Bundesregierung bis diese „alten“ Mineralwollen nur noch im Zuge werfen, um Arbeitnehmer, Anwohner, Drit- 2009 gefördert wird, soll dem Leerstand von Demontage-, Abbruch-, und Instandhal- te und die Umwelt zu schützen, d.h. das von 1,3 Mio. Wohnungen in Ostdeutsch- tungsarbeiten verwendet werden. Freiwerden von Asbestfasern, KMF und land und davon allein 325.000 Wohnun- Verwendung fanden diese „alten“ Mine- gen in Sachsen-Anhalt entgegengewirkt ralwollen mit dem Handelsnamen “Kamilit“ Vor dem eigentlichen Rückbau sind werden. Die zur Verfügung gestellten Mittel zur Wärme- und Schallisolation in den Au- die technischen und organisatorischen dienen der Sanierung oder dem Rückbau ßenwandplatten in der Sandwichsbauwei- Schutzmaßnahmen durch den Auftrag- von innerstädtischen Wohngebäuden. se, in Fußböden, zur Isolierung von Rohrlei- nehmer (= Arbeitgeber), den Bauherren tungen sowie in Dächern. und für die Beschäftigten festzulegen. Probleme als auch arbeits- und umwelt- Teerhaltige Klebe- und Vergussmas- schutzsicht sind dafür: schutzrechtliche Aspekte zu berücksichti- sen, auch teerhaltige Dachpappen © das Arbeitsschutzgesetz, gen. Insbesondere beim Plattenbauabriss sind Produkte oder Materialien, die 100 mg/ © die Gefahrstoffverordnung, ist hier der Umgang mit Gefahrstoffen zu kg Trockensubstanz PAK (Polyzyklische © die Technischen Regeln TRGS 519, benennen, vom Asbest, den Künstlichen Aromatische Mineralfasern, den teerhaltigen Klebe- mehr enthalten. Die Leitkomponente der und Vergussmassen bis hin zum minera- PAK ist das Benzo(a)pyren, das aufgrund lischen Staub. seines Gefährdungspotenzials als krebser- Bei der Sanierung und dem Gebäuderückbau sind sowohl bautechnische Hier nochmals zur Erinnerung das schädigenden Stäuben ist zu verhindern. Rechtliche Grundlagen aus Arbeits- Kohlenwasserstoffe) oder 521, © die Betriebssicherheitsverordnung und © die Baustellenverordnung. zeugend der Kategorie K2 eingestuft ist. Wichtigste über die genannten Stoffe: Sind die gesetzlich vorgeschriebenen VoMineralischer Staub raussetzungen eingehalten, können die Asbest ist quarzhaltiger Feinstaub, dessen Gehalt Vorarbeiten durch das Entfernen: ist ein natürlich vorkommendes Mineral, an freiem kristallinem Siliziumdioxid zur Si- © der ruft bei Einatmung durch den Menschen likose führen kann. Er tritt beim maschinel- fibrogene Reaktionen hervor und hat eine len Abbruch von Betonplatten, bei deren krebserzeugende Wirkung. Dieser hitze- Verladung sowie bei der Verarbeitung in beständige und chemisch beständige einer Bauschuttrecyclinganlage auf. Baustoff Asbest findet in den Plattenbau- KMF-Wärmedämmplatten aus dem Drempelbereich, © der Lüftungsschächte oder ähnliche Bauteile aus Asbest und © der Morinol-Fugenkitte in den Außenwänden und in den Fenster- sowie Tü- ten Anwendung in: Beim Rückbau der Plattenbauten aus © Balkontrennwänden, DDR-Zeiten ist also besonderes Augen- renbereichen beginnen. © Horizontalsperren der Lüftungsschächte, © Fenster- und Türzargen, © Schächten für Elektrokabel und © Fugen in den Außenwandplatten. Die künstlichen Mineralfasern (KMF) sind glasige Fasern, wie Glaswolle, Steinwolle und Schlackenwolle. Bei Tätigkeiten mit diesen Mineralwolleerzeugnissen (z.B. Abriss von Plattenbauten) können lungengängige Fasern entstehen, die krebserrregend wirken. Als weitere Gesundheitsgefahren sind Hautreizungen und -entzündungen sowie Beeinträchtigungen der oberen Luftwege zu nennen. Dies gilt für Mineralwollen, die vor 1996 hergestellt und somit in die Kategorie K2 ein- Abb. 6.5.1 Greifer lässt Plattenteil auf ein vorbereitetes Kiesbett fallen, während ein künstlicher Wassernebel erzeugt wird. 54 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 Im Januar 2005 haben sich Vertreter der dem Kran abgehoben. Dies ist eine sehr in ein vorbereitetes Kies- oder Sandbett neuen Bundesländer in einem Merkblatt kostenintensive Technologie und rechnet abgeworfen. Durch Vorhalten eines Was- auf bestimmte einzuhaltende Schutzmaß- sich erst für Gebäude mit mehr als 6 Ge- serschleiers wird der Staubentwicklung nahmen zum Umgang mit „Kamilit“ in den schossen. entgegengewirkt (Abb. 6.5.1 und 6.5.2). Betonaußenwandplatten bei Demontagearbeiten von Plattenbauten verständigt. Für Plattenbauten mit weniger als 6 Eine andere Möglichkeit des Rück- Geschossen, wird der Abwurf in ein Kies- baus der 6-Geschosser ist das Abheben An erster Stelle ist darin der selektive bett empfohlen. Dabei werden die Platten der Platte, die Freilegung erfolgt wie zuvor Rückbau mittels Kran beschrieben. Dabei durch Beseitigung der Geschossdecken- beschrieben, anschließend hebt das glei- werden die Platten frei gestemmt und ma- auflagen mittels Bagger mit Longfrontaus- che Arbeitsgerät die Platte ab und legt sie schinell getrennt, anschließend werden die leger und Pulverisierer bzw. Abbruchzange zerstörungsfrei am Boden ab. gelösten Elemente angeschlagen und mit freigelegt und dann anschließend seitlich Beide Technologien kamen für 6-Geschosser in Sachsen-Anhalt zum Einsatz. Dem Dezernat 57 des LAV in Halle ist ein alternatives Rückbauverfahren für Plattenbauten mit mehr als 6 Etagen vorgestellt worden, welches das Abheben und Absetzen von kamilithaltigen Platten mit Longfront-Bagger beinhaltet. Das abweichende Verfahren setzte eine Prüfung der Gefährdungen voraus sowie die Gewährleistung des gleichen Gesundheitsschutzes für die Beschäftigten, Dritte und die Umwelt. Das Arbeitsverfahren ist durch das Landesamt für Verbrauchschutz messtechnisch begleitet worden. Für das Heben der 6 m langen und 5,4 t schweren Außenwandplatten muss der Longfrontbagger bestimmte Parameter erfüllen, wie: © Hubhöhe, Ausladung und Tragfähigkeit. © Geeignetes Lastaufnahmemittel zum zerstörungsfreien Abgreifen. © Schutzkabine (mit Überroll- und Steinschlagschutz ausgerüstet). © Für ein sicheres Abheben der Platten in großer Höhe ist eine ausreichend verdichtete Rampe zu schaffen. © Ein ausreichender Sicherheitsabstandes (0,5 x Gebäudehöhe) vom Gebäude ist zu gewährleisten. © Berieselungseinrichtungen zur Verringerung von Staubfreisetzungen sind zu installieren. Abb. 6.5.2 Abheben der Platten und Ablegen am Boden 55 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 Das alternativ vorgestellte Rückbauverfahren für Plattenbauten mit mehr als 6 Geschosshöhen ist sicher und kostengünstiger als das mittels Kran. Der Stand der Technik ist damit neu bestimmt und sollte in das Merkblatt aufgenommen werden. Bei allen vorgestellten Technologien sind die Platten anschließend zu zerlegen, der Beton zu reinigen sowie das „Kamilit“ zu erfassen und unter gefahrstoffrechtlichen Anforderungen zu entsorgen. Eine Deponierung der Außenwandplatten wird nur in den seltesten Fällen möglich sein. Abb. 6.5.3 Prinzipskizze zur Ermittlung der Abbruchtechnologie Abb. 6,5,4 Greifer bricht Plattensegment aus der Fassade Abb. 6.5.5 Greifer transportiert ganze Fensterplatte nach untern Abb. 6.5.6 Greifer legt Platte unter Versprühen eines Wassernebels auf dem Boden ab 56 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 6.6 Beförderung gefährlicher Güter Dipl.-Ing. H OLGER S CHEIL Kontrollergebnisse 2007 Im langjährigen Mittel liegen die vom LAV beim Verkehrsträger Eisenbahn nicht Im Jahr 2007 wurden vom FB Arbeits- festgestellten Beanstandungsquoten ausgeschlossen werden. So drohten im schutz des LAV 125 Eisenbahnwagen mit © bei den kontrollierten Straßenfahrzeu- Februar 2007 in der Landeshauptstadt Gefahrgut kontrolliert, von denen 13 beanstandet werden mussten. Dies entspricht einer Beanstandungsquote von 10 % (sie- gen mit Gefahrgut bei 28 % und © bei den kontrollierten Eisenbahnwagen mit Gefahrgut bei 12 %. see 38.000 Liter Natronlauge aus einem Eisenbahnkesselwagen auszulaufen. Der he Tabelle 6.6.1). Im Jahr 2007 wurden außerdem 276 Magdeburg im Rangierbahnhof Rothen- Zwischenfall wurde zu einer aufwändigen Gefahrgut Treff Sachsen-Anhalt fand Feuerwehraktion. Die Magdeburger Feu- Straßenfahrzeuge mit Gefahrgut in den zum 14. Mal statt erwehr hat dabei fachliche Unterstützung Unternehmen kontrolliert, von denen 54 zu Neben der Kontrolltätigkeit war der Fach- aus der Bayer AG Leverkusen erhalten. beanstanden waren. bereich Arbeitsschutz im Bereich der Akute Gefahr für die umliegenden Wohn- Im Rahmen der Amtshilfe und Zusam- Beförderung gefährlicher Güter auch be- gebiete bestand nicht. menarbeit mit der Polizei und dem Bun- ratend tätig. Herausragende Ereignisse desamt für Güterverkehr wurden 74 Stra- diesbezüglich waren der 14. Gefahrgut Gefahrguttransportstatistik 2005 ßenfahrzeuge mit Gefahrgut kontrolliert, Treff Sachsen-Anhalt, der am 24. April Nach Angaben des Statistischen Bundes- von denen 15 zu beanstanden waren. 2007 in Schlaitz stattfand und der 5. Erfah- amtes wurden etwa 340 Millionen Tonnen Insgesamt wurden somit 350 Straßen- rungsaustausch der Gefahrgut- und ABC- gefährliche Güter im Jahr 2005 in Deutsch- fahrzeuge mit Gefahrgut kontrolliert. Bean- Einheiten der Landkreise und kreisfreien land transportiert. standet wurden 69 Fahrzeuge, was einer Städte, der in enger Abstimmung mit dem 160 Millionen Tonnen davon wurden Beanstandungsquote von 20 % entspricht Landesfeuerwehrverband Sachsen-Anhalt auf der Straße befördert. Das sind 47 Pro- (siehe Tabelle 6.6.2). e. V. organisiert wurde. zent an der Gesamtmenge und damit der Die festgestellten Beanstandungen größte Bereich. Darauf folgen der Seever- hatten in 11 Fällen ein Verwarnungs- Gefahrgutunfälle 2007 kehr (74 Millionen Tonnen), die Eisenbahn geld und in 3 Fällen die Einleitung eines Auch im Jahr 2007 gab es in Sachsen- (56 Millionen Tonnen) und am Schluss die Bußgeldverfahrens zur Folge. Im Vorjahr Anhalt Unfälle bei der Beförderung gefähr- Binnenschifffahrt (50 Millionen Tonnen). musste – bei 397 kontrollierten Straßen- licher Güter. Den Hauptteil, mit 87 Prozent der fahrzeugen mit Gefahrgut – in 22 Fällen Selbst wenn diese Unfälle weitaus Gefahrguttonnage, bildeten Gase (Klas- ein Verwarnungsgeld und in 13 Fällen ein häufiger im Bereich des Verkehrsträgers se 2), entzündbare flüssige Stoffe (Klas- Bußgeld verhängt werden. Straße passieren, können Vorkommnisse se 3) und ätzende Stoffe (Klasse 8). Im Jahr 2005 registrierten die zuständigen Behörden in Deutschland 2.292 Unfälle mit Tabelle 6.6.1 Kontrollen von Eisenbahnwagen mit Gefahrgut 2007 wassergefährdenden Stoffen. Die meisten Eisenbahnwagen mit Gefahrgut kontrolliert beanstandet der Schadensfälle (1.415) traten beim Klasse 2 Gase 25 4 Klasse 3 Brennbare Flüssigkeiten 76 7 Von den rund 7.190 Kubikmetern frei- Klasse 5.1 Oxidierend wirkende Stoffe 11 1 gesetzter Stoffe konnten etwa 50 Prozent Transport mit Straßenfahrzeugen auf. Klasse 6.1 Giftige Stoffe 5 - (3.630 Kubikmeter) nicht wieder gewon- Klasse 8 Ätzende Stoffe 8 1 nen werden. Diese Stoffe konnten somit nicht geordnet entsorgt werden und be- Tabelle 6.6.2 Beanstandungsgründe bei Straßenkontrollen 2006/2007 Art der Beanstandung Fahrerschulung Bescheinigung der besonderen Zulassung Begleitpapiere lasten dauerhaft den Wasserhaushalt. 2006 2007 Ursache bei der Hälfte der registrier- 7 3 ten Unfälle: menschliches Fehlverhalten. 6 4 2 Prozent der Unfälle sind auf Materialfehler 20 17 zurückzuführen. Bei 24 Prozent der Scha- Kennzeichnung 17 16 densfälle konnte die Unfallursache nicht Ausrüstung 18 18 eindeutig geklärt werden. Ladungssicherheit 31 24 Sonstige Mängel 22 21 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 57 Anhang Tabelle 1 Personal der Arbeitsschutzbehörden (Gewerbeaufsicht) des Landes Sachsen-Anhalt Stichtag 31.12.2007 Oberste Landesbehörden Pos.Personal Landesoberbehörden Mittelbehörden Untere Landesbehörden Einrichtungen Summe männl. weibl. männl. weibl. männl. weibl. männl. weibl. männl. weibl. männl. weibl. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 Ausgebildete Aufsichtskräfte Höherer Dienst 5 – 32 15 – – – – – – 37 15 Gehobener Dienst 1 1 34 47 – – – – – – 35 48 Mittlerer Dienst – 1 6 18 – – – – – – 6 19 Summe 1 6 2 72 80 – – – – – – 78 82 Höherer Dienst – – – – – – – – – – – – Gehobener Dienst – – – – – – – – – – – – Mittlerer Dienst – – – – – – – – – – – – Summe 2 2 Aufsichtskräfte in Ausbildung – – – – – – – – – – – – 3 Gewerbeärztinnen u. -ärzte – – 1 1 – – – – – – 1 1 4 Entgeltprüferinnen u. -prüfer – – – – – – – – – – – – 1 – 1 1 – – – – – – 2 1 1,5 – – – – – – – – – 1,5 – – 0,5 – 3 – – – – – – – 3,5 2,5 0,5 1 4 – – – – – – 3,5 4,5 – – *) *) – – – – – – – – 8,5 2,5 74 85 – – – – – – 82,5 87,5 5 Sonstiges Fachpersonal Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst Summe 5 6 Verwaltungspersonal Insgesamt *) Der Fachbereich 1 – Verwaltung – übernimmt je nach Anfall die erforderlichen Aufgaben 58 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 Tabelle 2 Betriebsstätten und Beschäftigte im Zuständigkeitsbereich Zeitraum 01.01. – 31.12.2007 Beschäftigte Betriebsstätten Größenklasse 1 Jugendliche Erwachsene Summe männlich weiblich Summe männlich weiblich Summe 2 3 4 5 6 7 8 1: Großbetriebsstätten 1000 und mehr Beschäftigte 22 4.038 2.949 6.987 16.190 15.146 31.336 38.323 500 bis 999 Beschäftigte 73 262 252 514 22.874 26.818 49.692 50.206 95 4.300 3.201 7.501 39.064 41.964 81.028 88.529 216 396 255 651 33.496 38.643 72.139 72.790 Summe 2: Mittelbetriebsstätten 250 bis 499 Beschäftigte 100 bis 249 Beschäftigte 904 1.719 828 2.547 75.566 57.290 132.856 135.403 50 bis 99 Beschäftigte 1.653 1.211 553 1.764 62.666 47.745 110.411 112.175 20 bis 49 Beschäftigte 5.042 1.555 678 2.233 84.775 64.024 148.799 151.032 7.815 4.881 2.314 7.195 256.503 207.702 464.205 471.400 713 1.889 55.814 47.865 103.679 105.568 Summe 3: Kleinbetriebsstätten 10 bis 19 Beschäftigte 7.911 1.176 1 bis 9 Beschäftigte 59.400 1.527 1.558 3.085 81.720 106.197 187.917 191.002 67.311 2.703 2.271 4.974 137.534 154.062 291.596 296.570 75.221 11.884 7.786 19.670 433.101 403.728 836.829 856.499 17.437 – – – – – – – 92.658 11.884 7.786 19.670 433.101 403.728 836.829 856.499 Summe Summe 1 – 3 4: ohne Insgesamt Beschäftigte Entsorgung, Recycling Hochschulen, Gesundheitswesen Leder, Textil Elektrotechnik Holzbe- und -verarbeitung Metallerzeugung Fahrzeugbau 04 05 06 07 08 09 10 12 Dienstleistung Verwaltung Herstellung von Zellstoff, Papier und Pappe Verkehr Verlagsgewerbe, Druckgewerbe, Vervielfältigungen Versorgung Feinmechanik Maschinenbau 17 18 19 20 21 22 23 24 1 7 – 8 484 95 1 – 2 2 11 – 17 3 – 6 1 Gr. 3 807 8.901 1.745 673 4 4.618 2.770 89 42 828 213 408 5.106 2.997 139 86 900 288 443 9.868 11.514 658 7.855 1.363 405 3 Summe 361 619 148 330 3.098 13 2.973 6.668 6.863 329 2.299 528 673 263 380 3.554 32 3.843 7.277 7.049 424 2.495 7.815 67.311 75.221 166 54 113 48 445 19 853 606 186 89 195 608 14.493 15.104 4 3 227 49 40 72 74 35 1.623 148 1.039 382 260 2 Gr. 2 – 1 4 – 1 – 23 Gr. 1 1 1 2 – 7 57 1 – 2 – 2 – 8 2 – 3 – 1.978 70 20 40 10 114 10 109 122 38 18 56 255 118 2 2 59 27 19 22 21 17 324 46 180 163 120 6 Gr. 2 – 1 4 – 1 – 19 Gr. 1 5 65 6.822 78 95 12 27 314 1 165 589 465 29 167 1.567 470 560 18 6 99 40 39 1.023 66 653 274 7 Gr. 3 Größe 1: 500 und mehr Beschäftigte Größe 2: 20 bis 499 Beschäftigte Größe 3: 1 bis 19 Beschäftigte Zahlen in Klammern sind aus datenschutzrechtlichen Gründen zusammengefaßt Insgesamt Gaststätten, Beherbergung Kredit-, Versicherungsgewerbe Datenverarbeitung, Fernmeldedienste Handel 16 15 14 13 **) *) Bau, Steine, Erden 03 Kraftfahrzeugreparatur; -handel, Tankstellen Nahrungs- und Genussmittel Metallverarbeitung 02 11 Chemische Betriebe 01 Schl. Leitbranche Summe 8.857 149 115 54 37 430 11 282 713 503 50 223 1.824 590 619 46 29 121 62 56 1.366 113 835 437 192 8 231 3 – 3 – 7 – 21 2 – 5 – 4 3 – 4 26 – 10 – 124 3 2 – 14 Gr. 1 9 Gr. 2 3.286 134 24 56 11 185 26 188 149 44 25 85 510 217 76 42 47 45 28 24 488 103 284 246 249 10 Gr. 3 232 128 73 47 608 27 392 799 574 65 278 2.621 761 728 69 82 152 86 70 1.748 196 1.025 574 366 12 Summe 8.184 11.701 95 104 14 36 416 1 183 648 530 35 193 2.107 541 652 23 9 107 48 46 1.136 90 739 328 103 11 In der Nacht 13 3 – – – – – – – – – – – – – 2 – – – – – – – – – 1 An Sonn- u. Feier-tagen 14 3 – – – – – – 1 – – – – 1 – – – – 1 – – – – – – – Besichtigung/Inspektion (punktuell) 7.236 137 94 25 24 229 7 154 550 334 37 156 1.825 492 557 35 28 110 61 48 1.004 91 663 422 153 15 655 19 9 17 3 21 3 20 22 35 4 50 172 45 20 5 5 2 1 – 91 4 65 22 20 16 Besichtigung/Inspektion (Schwerpunktprogramm) Eigeninitiativ 45 – 1 – 2 – 1 2 1 – – 5 2 – 19 – 1 – 2 – 2 – 1 2 4 Messungen/Probenahmen/ Analysen/Ärztl. Untersuchungen 17 1.494 27 7 10 11 65 5 66 55 133 10 30 366 97 57 15 18 16 9 8 325 28 44 36 56 18 Auf Anlass 215 16 1 4 2 8 4 9 9 4 – – 18 40 4 2 4 9 4 5 8 9 17 14 24 19 Untersuchungen von Unfällen/Berufskrankheiten Darunter Besichtigung/Inspektion Überwachung/Prävention 639 319 66 51 1.117 42 532 859 1.459 121 253 4.068 1.326 1.674 163 132 364 192 88 3.440 114 1.563 2.474 299 21 Anz. Beanstandungen 64 21.355 – – – 1 – – 28 1 – 4 3 4 – – 1 1 – 2 – 17 1 1 – – Messungen/Probenahmen/ Analysen/Ärztl. Untersuchungen 20 Entscheidungen 91 988 50 9 6 6 10 7 47 36 3 4 3 113 46 29 15 13 9 20 8 83 14 229 137 22 Erteilte Genehmigungen/ Erlaubnisse/ Zulassungen/ Ausnahmen/Ermächtigungen Dienstgeschäfte in den Betriebsstätten 23 26 – – – – 3 – 2 2 – – – 6 – 2 – 1 – – – 6 – 1 2 1 Abgelehnte Genehmigungen/Erlaubnisse/Zulassungen/Ausnahmen/Ermächtigungen Aufgesuchte Betriebsstätten 6.873 27 86 35 19 538 10 725 390 183 145 232 667 243 87 9 85 23 14 14 2.623 126 338 68 186 24 Anfragen/Anzeigen/ Mängelmeldungen Erfasste Betriebsstätten *) 52 1 – – – 1 – 1 – 2 – – 5 – – – 1 1 – 1 4 4 29 2 3 963 9 – – – 674 – – 6 3 1 6 47 30 21 1 3 10 1 5 7 21 85 30 26 Zwangsmaßnahmen Anordnungen/ Anwendung von Zwangsmitteln – Ahndung Verwarnungen/Bußgelder/ Strafanzeigen 25 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 59 Tabelle 3.1 Dienstgeschäfte in Betriebsstätten Zeitraum 01.01. – 31.12.2007, sortiert nach Leitbranchen Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz Lager explosionsgefährlicher Stoffe Märkte und Volksfeste (fliegende Bauten, ambulanter Handel) Ausstellungsstände Straßenfahrzeuge Schienenfahrzeuge Wasserfahrzeuge Heimarbeitsstätten Private Haushalte (ohne Beschäftigte) Übrige 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Sonstige Dienstgeschäfte im Außendienst*) Dienstgeschäfte – 5.568 366 5 – – – 793 65 228 7 13 11 4.080 1 Besichtigung/Inspektion (punktuelll) 4.562 114 2 – – – 634 57 120 5 7 4 3.619 2 Besichtigung/Inspektion (Schwerpunktprogramm) 197 9 – – – – 38 1 22 – 2 – 125 3 4 – – – – – – – – – – – – – Auf Anlass 459 42 – – – – 121 3 82 2 1 4 204 5 Besichtigung/Inspektion *) sofern sie nicht in Betriebsstätten nach Tabelle 3.1 oder in den Positionen 1 bis 12 dieser Tabelle durchgeführt wurden. 13 Überwachungsbedürftige Anlagen 2 Insgesamt Baustellen Art der Arbeitsstelle bzw. Anlage 1 Pos. Messungen/Probenahmen/ Analysen/Ärztl. Untersuchungen Eigeninitiativ 6 64 3 2 – – – – – – – – – 59 Untersuchungen von Unfällen/Berufskrankheiten 177 4 – – – 530 14 190 – 22 5 9.545 8 Anz. Beanstandungen – 10.487 – – – – – – – – – – – – Messungen/Probenahmen/ Analysen/Ärztl. Untersuchungen 7 Entscheidungen 123 63 19 – – – – – 1 2 – 24 14 10 5 – 2 – – – – – – – – 1 2 Erteilte Genehmigungen/ Erlaubnisse/Zulassungen/ Ausnahmen/Ermächtigungen Abgelehnte Genehmigungen/ Erlaubnisse/Zulassungen/ Ausnahmen/Ermächtigungen 9 710 535 15 – – – – – 6 – 2 38 114 11 Anfragen/Anzeigen/ Mängelmeldungen Überwachung/Prävention Zwangsmaßnahmen Anordnungen/ Anwendung von Zwangsmitteln 55 13 – – – – – – – – – 1 41 131 108 2 – – – 6 – – – – – 15 13 Ahndung Verwarnungen/Bußgelder/ Strafanzeigen 12 60 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 Tabelle 3.2 Dienstgeschäfte außerhalb der Betriebsstätte Zeitraum 01.01. – 31.12.2007 Arbeitsmittel, Medizinprodukte Überwachungsbedürftige Anlagen Gefahrstoffe Explosionsgefährliche Stoffe Biologische Arbeitsstoffe Gentechn. veränderte Organismen Strahlenschutz Beförderung gefährlicher Güter Psychische Belastungen 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 1.9 1.10 1.11 35 85 Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen Medizinprodukte Summe Position 2 2.3 Summe Position 3 Summe Position 1 bis 5 Arbeitsschutz in der Seeschifffahrt Heimarbeitsschutz 3.5 Arbeitsmedizin Mutterschutz 3.4 5 4.206 Kinder- und Jugendarbeitsschutz 3.3 4 1 Sozialvorschriften im Straßenverkehr 3.2 934 Arbeitszeit 3.1 17.882 – – 614 165 2.492 Sozialer Arbeitsschutz 3 20 Geräte- und Produktsicherheit 2.2 30 Technischer Arbeits- und Verbraucherschutz 2.1 13.591 68 21 568 12 119 134 1.095 440 2.789 3.592 2 Summe Position 1 Arbeitsplätze, Arbeitsstätten, Ergonomie 206 – – 80 – 5 1 49 25 1 – 1 – 125 4 2 9 – 20 1 8 2 25 16 38 Arbeitsschutzorganisation 1.2 4.753 Technischer Arbeitsschutz, Unfall-verhütung und Gesundheitsschutz 1.1 2 102 1 1 10.929 Beratung Dabei berührte Sachgebiete Anzahl der Tätigkeiten Vorträge, Vorlesungen Pos. Öffentlichkeitsarbeit/ Publikationen/Information 3.936 – – 673 – 125 22 284 242 48 16 18 14 3.215 59 4 55 9 68 69 204 91 408 739 1.509 3 2.611 Besichtigung/‘Inspektion (punktuelll) 35.326 – – 5.219 – 903 382 1.150 2.784 2.169 – – 322 – 55 22 69 176 132 5 44 1.183 16 111 1.715 64 23 8 1 19 1 180 49 383 578 409 5 905 65 1.074 28.924 557 311 301 14 487 120 2.772 852 6.907 8.833 7.770 4 12.436 Besichtigung/Inspektion (Schwerpunktprogramm) 47 – – – – – – – – – – – – 47 – – 4 – – – 6 18 – 19 – 46 Messungen/Probenahmen/ Analysen/Ärztl. Untersuchungen 6 Besichtigung/‘Inspektion 4.422 – – 815 – 199 82 186 348 147 14 24 109 3.460 20 34 27 21 53 25 313 97 828 1.341 701 7 2.091 529 – – 17 – 2 4 2 9 5 1 – 4 507 5 – – – 2 8 23 12 168 131 158 8 283 81 – – – – – – – – – – – – 81 – – – – 3 – 21 – – 54 3 68 Messungen/Probenahmen/ Analysen/Ärztl. Untersuchungen 9 Stellungnahmen/Gutachten (auch Berufskrankheiten) 3.910 – – 338 – 5 69 40 224 14 – 13 1 3.558 9 5 14 13 60 3 203 193 524 1.899 635 10 2.470 Revisionsschreiben 10.751 – – 1.199 6 270 193 199 531 68 25 11 32 9.484 61 31 100 7 238 36 984 384 2.670 2.588 2.385 11 4.476 Anzahl Beanstandungen – 33.196 – – 5.455 – 140 125 4.294 896 1.471 7 4 1.460 26.270 293 81 35 18 272 69 1.736 494 8.512 8.185 6.575 12 Entscheidungen Erteilte Genehmigungen/ Erlaubnisse/Zulassungen/Ausnahmen/Ermächtigungen 6 1.227 – – 757 – 60 28 1 668 1 1 – – 469 – – 184 – – 86 60 102 10 21 13 1.206 38 – – 25 – 13 – 8 4 – – – – 13 – – 4 – – 3 2 2 1 1 – 37 Abgelehnte Genehmigungen/Erlaubnisse/ Zulassungen/Ausnahmen/Ermächtigungen 14 Anfragen/Anzeigen/ Mängelmeldungen 9.456 – – 5.669 1 4.650 115 738 165 34 20 9 5 3.753 2 6 1.761 2 22 97 539 101 212 192 819 15 9.303 112 195 – – 6 – 1 – 1 4 4 – 1 3 185 9 – 4 – – – 13 1 32 80 46 16 17 1 – – – – – – – – – – – – 1 – – – – – – – 1 – – – 1 Zwangsmaßnahmen 458 – – 437 – 1 – 431 5 1 – 1 – 20 – – – – – – 11 – 2 – 7 458 Verwarnungen 18 Ahndung 920 921 – – 892 – – 2 884 6 1 – – 1 28 – – – – – – 7 – 6 – 15 19 Strafanzeigen 20 9 – – 1 – – – 1 – – – – – 8 – – – – – – 8 – – – – 9 Tabelle 4 Untersuchungen von Unfällen/Berufskrankheiten Auf Anlass Bußgelder Überwachung/Prävention Anordnungen Eigeninitiativ Anwendung von Zwangsmitteln Beratung/ Information Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 61 Zeitraum 01.01. - 31.12.2007 Produktorientierte Darstellung der Tätigkeiten 1.796 Insgesamt Anzahl 144 535 21 478 1 35 2 Maßnahmen wurden veranlasst durch 1.458 Importeur Aussteller 44 Hersteller Händler 1 150 Überprüfung bei 453 6 376 32 39 3 363 11 334 1 17 4 133 – 9 12 – – – 1 198 674 2 – 7 82 – 12 30 127 13 25 171 165 196 119 1 – 1 – 1 2 – – 4 3 7 6 4 7 20 8 3 650 1 – 4 76 – 12 19 103 3 16 167 156 166 97 15 3 – – – – – – 1 3 – 1 – – – – 23 21 – – 2 4 – – 6 18 3 1 19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 2 9 reaktiv – 8 aktiv 2 7 reaktiv 10 aktiv 6 reaktiv 14 aktiv 5 reaktiv Betroffener Bürger Anzahl der überprüften Produkte Formale Mängel Technischer Mangel ohne unmittelbares Risiko für den Verwender Nicht hinnehmbares Risiko für den Verbraucher Mitteilung an andere Arbeitsschutzbehörden aktiv Eigene Behörde reaktiv Andere Behörde aktiv Unfallmeldung reaktiv BG aktiv Rapexmeldung reaktiv Schutzklauselmeldung aktiv Hersteller reaktiv Betreiber aktiv Importeur reaktiv Händler aktiv Aussteller Revisionsschreiben Anordnungen und Ersatzmaßnahmen Ergriffene Maßnahmen Sonstige Anzahl und Art der Mängel Insgesamt Freiwillige Maßnahmen des Inverkehrbringers Sonstige (Warnung/ Rückruf) Fehlanzeige Zeitraum 01.01. - 31.12.2007 Tabelle 5 Marktüberwachung (aktiv/reaktiv) nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 62 394 Lösemittel, Schädlingsbekämpfungsmittel (Pestizide) und sonstige chemische Stoffe Durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten Mechanische Einwirkungen Druckluft Lärm Strahlen Durch Infektionserreger oder Parasiten verursachte Krankheiten sowie Tropenkrankheiten Erkrankungen der Atemwege und der Lungen, des Rippenfells und Bauchfells Erkrankungen durch anorganische Stäube Erkrankungen durch organische Stäube Obstruktive Atemwegserkrankungen Hautkrankheiten Krankheiten sonstiger Ursache Entscheidungen nach § 9 Abs. 2 SGB VII 13 2 21 22 23 24 3 4 41 42 43 5 6 9999 ja *) bearb. – Summe aller im Berichtsjahr abschließend bearbeiteten Erstanzeigen insgesamt abgeschlossene BK-Verfahren: Feststellungen zum Tod durch BK : nein 50 Erstickungsgase 12 Insgesamt 12 Metalle oder Metalloide 11 1.114 7 22 1.085 52 – 90 101 9 284 272 – 141 425 58 1 15 74 Durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten 1 - Berufskrankheit 569 7 21 541 38 – 52 94 8 271 373 39 12 3 – 6 21 7 1 10 18 1 begutachtet 114 114 1 – 22 14 – 60 74 13 – 3 – 1 4 – – – – 2 berufsbedingt – – – – – – – – – – – – – – – – – – 3 begutachtet – – – – – – – – – – – – – – – – – – 4 berufsbedingt Bergaufsicht – – – – – – – – – – – – – – – – – – 5 begutachtet – – – – – – – – – – – – – – – – – – 6 berufsbedingt Sonstige 1.114 7 569 7 21 541 1.085 22 38 – 52 94 8 271 373 39 12 3 52 – 90 101 9 284 394 50 12 272 – 6 141 – 21 7 1 425 58 1 10 18 74 15 7 begutachtet – bearb.*) Summe 114 114 1 – 22 14 – 60 74 13 – 3 – 1 4 – – – – 8 berufsbedingt Tabelle 6 Nr. bearb.*) Arbeitsschutzbehörden Zuständigkeitsbereich Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 63 Begutachtete Berufskrankheiten Zeitraum 01.01. - 31.12.2007 64 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 Publikationen und Vorträge BARNETZ, SILKE Dezernat Gewerbeaufsicht Ost Vortrag „Gefahrstoffe beim Abbruch von Plattenbauten“ Fortbildungsveranstaltung für Berufsschullehrer im LAV Dessau 08.03.2007 GLÖCKNER, DIETMAR Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz Vortrag „Neue Fahrpersonalregelungen und die Durchführung von Straßenkontrollen“ Polizeidirektion Stendal Stendal 09.05.2007 BERGMEIER, DIETER Dezernat Gewerbeaufsicht Nord Vortrag „Arbeitsstättenverordnung – Sicherheit auf Baustellen, Arbeitszeitrecht“ Verwaltungs-BG, Bauingenieure, Architekten Storkau 12.06.2007 GLÖCKNER, DIETMAR Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz Vortrag „Branchenbezogene Fortbildung zum Vollzug des Ladenöffnungszeitengesetzes und Arbeitszeitgesetzes im Einzelhandel“ LAV - Dez.57 Halle (Saale) 20.06.2007 BRACHMANN, LEONORE Dezernat Gewerbeaufsicht Ost Vortrag „Rechtliche Grundlagen und Aufgaben der Gewerbeaufsichtsbehörde“ Unternehmermodellschulung der BG Holz Wörlitz 18.04.2007 HERRMANN, BERND Dezernat Gewerbeaufsicht Ost Vortrag „Sicherheitstechnische Probleme beim Bau und Betrieb von Gesundheitseinrichtungen“ Auszubildende der BGW, LAV, Dessau 19.02.2007 DÖHLER, JENS Dezernat Gewerbeaufsicht Nord Vortrag „Arbeitsstättenverordnung – Sicherheit auf Baustellen, Arbeitszeitrecht“ Verwaltungs-BG, Bauingenieure, Architekten Storkau 16.01.2007; 13.02.2007; 24.04.2007; 25.09.2007 Dr. HERZ, GUNTRAM Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz „Fortbildungsbedarf bezüglich der Herstellung von sicheren Maschinen“ sicher ist sicher – Arbeitsschutz aktuell 58 (2007) 2, S. 64 - 68. DÖHLER, JENS Dezernat Gewerbeaufsicht Nord Abnahme von Prüfungen im Rahmen von Sachkundelehrgängen „Asbest“ nach TRGS 519 4 Lehrgänge mit insgesamt 65 Teilnehmern ENGELHARDT, KARIN Dezernat Gewerbeaufsicht Mitte Vortrag „Psychische Belastungen/Schichtarbeit im Einzelhandel“ Betriebsrätekonferenz Ver.di Bereich Handel Magdeburg 11.04.2007 GLÖCKNER, DIETMAR Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz Schulung leitender Mitarbeiter zum Arbeitszeitund Fahrpersonalrecht für Auslieferungsfahrten und Möbelmontagearbeiten Translogistik Güntersdorf 15.01.2007 GLÖCKNER, DIETMAR Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz Vortrag „Praktische Anwendung des Fahrpersonalrecht im Baugewerbe“ Bauunternehmen Papenburg Halle 24.02.2007 GLÖCKNER, DIETMAR Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz Vorträge zur europaweiten Einführung des Digitalen EG-Kontrollgerätes Kammerunion Elbe/Oder (KEO) Gorschow und Wrozlaw/Polen 20.-23.03.2007 GLÖCKNER, DIETMAR Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz Vortrag „Lösung von Arbeitszeit- und Fahrpersonalfragen unter Einbeziehung von Tarifverträgen“ MCE –Leuna 24. 04.2007 u.a. Dr. HERZ, GUNTRAM Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz Leitlinien zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (LV 46). 2., überarbeitete Auflage. Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, September 2007. HOFMANN, PETER Dezernat Gewerbeaufsicht Süd Posterbeitrag „Unsicherer Personenaufzug“ Kongress Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2007, BASI e.V. Düsseldorf 20.09.2007 IFLAND, MANFRED Dezernat Gewerbeaufsicht Süd Vortrag „Schweißen von hochlegierten Stählen – Erkenntnisse und Schlussfolgerungen für den Gesundheitsschutz“ Sicherheitsfachkräfte, BTZ - Handwerkskammer und DVS Augsburg 15.01.2007 JABS, RENALD Dezernat Gewerbeaufsicht Ost Vortrag „Benutzung von Fahrgerüsten“ Berufsbildungszentrum Handwerkskammer Magdeburg Februar 2007 JABS, RENALD Dezernat Gewerbeaufsicht Ost Vortrag „Ausbildung Befähigte Person“ Berufsbildungszentrum Handwerkskammer Magdeburg März, November 2007 JABS, RENALD Dezernat Gewerbeaufsicht Ost Vortrag „Auswertung Sonderaktion Tiefbau“ LAV Dessau November 2007 KALFA, ULRIKE Dezernat Gewerbeaufsicht Ost Vortrag „Gefahrstoffe am Bau“ Fortbildungsveranstaltung für Berufsschullehrer im LAV, Dessau 08.03.2007 KALFA, ULRIKE Dezernat Gewerbeaufsicht Ost Vortrag „Erfahrungen zum nachhaltigen Bauen und guter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination am Beispiel des Umweltbundesamtes“ Erfahrungsaustausch mit der MMBG Schierke 27.03.2008 KÖHLER, BERND Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz Vortrag „Technische Regeln zum betrieblichen Brand- und Explosionsschutz – Stand und Entwicklung“ IX. Fachtagung der MLU und des VDSI: Maßnahmen des Brand- und Explosionsschutzes – Mittel zur Anlagen- und Arbeitssicherheit veröffentlicht im Tagungsband Halle (Saale) 14.03.2007 KÖHLER, BERND Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz Vortrag „VDI 6022 – Hygienische Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte“ Obligatorischen Weiterbildung des FB 5 LAV Dessau 13.09.2007; Magdeburg 27.09.2007 IFLAND, MANFRED Dezernat Gewerbeaufsicht Süd Vortrag „Schweißen bei der Instandhaltung“ Sicherheitsfachkräfte, Fachvereinigung Arbeitssicherheit e.V. Halle (Saale) 25.01.2007 KÖHLER, BERND Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz Vortrag „Stand der Arbeiten im UA 5 – Brandund Explosionsschutz – des Ausschusses für Betriebssicherheit“ Jährlichen Sitzung des Fachausschusses Chemie, Sachgebiet Exploionsschutz des HVBG Heidelberg 08.01.2007 IFLAND, MANFRED Dezernat Gewerbeaufsicht Süd Vortrag „Betriebssicherheitsverordnung – Auswirkungen auf die Schweißtechnik“ Schweißingenieure, Geschäftsführer, Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte, 2. Duisburger Arbeitsschutzkolloquium, SLV Duisburg GmbH Duisburg 30.11.2007 KÖHLER, BERND Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz Vortrag „Instandhaltung im Zusammenhang mit der Betriebssicherheitsverordnung“ VDMA-Symposium „Explosionsgeschützte Ventilatoren und ihre Verwendung“ veröffentlicht in der Tagungsmappe Frankfurt/Main 21.11.2007 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 KÖHLER, BERND Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz Vortrag „Exlosionsschutz bei landwirtschaftlichen Biogasanlagen“ Erfahrungsaustausch der LBG und des LAV Dessau 22.11.2007 KÖHLER, BERND Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz Wiederholt Referent im Seminar S 40 „Neue Vorschriften im Arbeitsschutz“ der BGFE in den Bildungsstätten Dresden und Linowsee zum Thema „Überwachungsbedürftige Anlagen“ KÖHLER, BERND Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz Lehrveranstaltungen „Sicherheitstechnik“ und „Umgang mit Gefahrstoffen in Anlagen“ (Wintersemester) als Lehrbeauftragter im Fachbereich Ingenieurund Naturwissenschaften der FH Merseburg KRANEPUHL, HANNES Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz Vortrag „Was ist neu in der Röntgenverordnung“ Seminar „Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz“, TÜV NORD Akademie Magdeburg 10.03.2007, 09.06.2007 KRANEPUHL, HANNES Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz Vortrag „Neuerungen im Untergesetzlichen Regelwerk“ Seminar „Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz“, TÜV NORD Akademie Magdeburg 10.03.2007, 09.06.2007 LAUX, GÜNTER Fachbereich Arbeitsschutz Vortrag „Prävention von Rückenbeschwerden in der Pflege aus Sicht der staatlichen Arbeitsschutzbehörden“ BGW, Unfallkasse Sachsen-Anhalt, AOK, LAV LAUX, GÜNTER Fachbereich Arbeitsschutz Fredrich, Rainer Vortrag „Darstellung der Ergebnisse zum Workshop – Arbeitsschutzpartnerschaft Sachsen-Anhalt –“ BGW Magdeburg (1. Erfahrungsaustausch auf der Arbeitsebene am 12.02.2007 in Dessau) Wörlitz 26./27.06.2007 Dr. MASCHMEIER, CLAUS-PETER Dezernat Stoffliche/Physikalische Gefahren, Medizinischer Arbeitsschutz „Bestimmung von Gasen und Dämpfen bei Arbeitsplatzmessungen“ In: Die Gefahrstoffverordnung : Probenahme, Messtechnik, Bewertung ; Tagungsband zum Workshop 25./26. September 2006 in Dortmund / [Hrsg.: Arbeitskreis „Luftanalysen“ der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft ... Federführung: BG Chemie; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin] Seite 41-58; Heidelberg : Jedermann-Verlag 2007 u.a. Dr. MASCHMEIER CLAUS-PETER Dezernat Stoffliche/Physikalische Gefahren, Medizinischer Arbeitsschutz Deutsche Forschungsgemeinschaft: Analytische Methoden zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe, Luftanalysen Herausgeber Helmut Greim, Spezielle Vorbemerkungen, Kapitel 11, Probenahme und analytische Bestimmung von Gasen und Dämpfen Autoren: RALPH HEBISCH, DIETMAR BREUER, WILHELM KRÄMER, CLAUS-PETER MASCHMEIER, MICHAEL TSCHICK- 65 Dr. RÄBEL, BERNHARD Dezernat Gewerbeaufsicht Süd Vortrag „Gesundheitsgefahren und Schutzvorkehrungen beim Schweißen in Historie und Gegenwart“ Fachingenieure für Schweißtechnik, 17. Schweißtechnische Fachtagung, Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt (SLV) Halle GmbH und Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V. (DVS) Halle (Saale) 07.11.2007 ARD MORGNER, FRIEDBERT Dezernat Gewerbeaufsicht Ost Vortrag „Lärm- u. Vibrationsschutzverordnung“ Gemeinsame Weiterbildungsveranstaltung der Bau-BGen und des FB 5 des LAV Dessau-Roßlau November 2007 MYLIUS, JÖRG; Dr. RÄBEL, BERNHARD Pressemeldung „Sicheres Spielzeug“ Super Sonntag, Stadtanzeiger für Halle und den Saalkreis Halle (Saale) 09.12.2007 Dr. PRZYGODDA, JÖRG Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz Vortrag „Neue Technische Regeln zur Betriebssicherheit“ Arbeitskreis zum Erfahrungsgaustausch der Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Landesbehörden 28.08.2007 Dr. PRZYGODDA, JÖRG Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz Vortrag „Übersicht zur Normung im Bereich der Anlagensicherheit“ Sitzung des ProcessNet-Arbeitsausschusses „Sicherheitsgerechtes Auslegen von Chemieapparaten“ 08.11.2007 Dr. PRZYGODDA, JÖRG Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz Vortrag „Sicherheit in Deponiegasanlagen“ Erfahrungsaustausch der Abfallentsorgungsunternehmen der Länder Thüringen, Sachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt 28.11.2007 Dr. RÄBEL, BERNHARD Dezernat Gewerbeaufsicht Süd Vortrag „Sichere Verbraucherprodukte? – Was kann Marktüberwachung leisten?“ Führungskräfte aus Wirtschaft und Behörden, Rotary-Club Merseburg Merseburg 08.02.2007 Dr. RÄBEL, BERNHARD Dezernat Gewerbeaufsicht Süd Vortrag „Sichere Verbraucherprodukte? – Was kann Marktüberwachung leisten?“ Führungskräfte aus Wirtschaft und Behörden, Rotary-Club Halle-Saalkreis Halle (Saale) 18.10.2007 u.a. Dr. RÄBEL, BERNHARD Dezernat Gewerbeaufsicht Süd Pressemeldung „Sicheres Spielzeug“ Super Sonntag, Stadtanzeiger für Halle und den Saalkreis Halle (Saale) 09.12.2007 REICHENBACH, REINER Dezernat Gewerbeaufsicht Ost Vortrag „Fahrpersonalrecht“ Fachhochschule der Polizei Aschersleben 1., 2., 3., und 4. Quartal 2007 Dr. SCHICHT, BERNHARD Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz Broschüre „Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Tierseuchenbekämpfung – Tötung von Hausgeflügel aus besonderem Anlass“ Überarbeitete Neuauflage Dezember 2007 Dr. SCHICHT, BERNHARD Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz Vortrag „Gefährdungspotenziale durch Biologische Arbeitsstoffe“ Seminar der Verwaltungsberufsgenossenschaft „Biologische Arbeitsstoffe“ Meschede 27.-28.06.2007; Lautrach 16.-18.07.2007; Dresden 12.-13.11.2007 Dr. SCHICHT, BERNHARD Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz Vortrag „Anwendung der Biostoffverordnung im Feuerwehrdienst“ Fortbildungsseminar, Berufsfeuerwehr der Stadt Halle Halle (Saale) 05.03.2007; 07.03.2007; 12.03.2007; 14.03.2007 Dr. SCHICHT, BERNHARD Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz Vortrag „TRBA250 – Anwendung von sicheren Instrumenten in medizinischen Einrichtungen“ Fortbildung Krankenhaushygiene Halle (Saale) 25.04.2007 Dr. SCHICHT, BERNHARD Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz Vortrag „Belastungen durch Biologische Arbeitsstoffe in der Abfallwirtschaft“ Seminar „Abfallwirtschaft“ der Unfallkassen SA, B, TH, SH, MV Wörlitz 09.-10.05.2007; 11-12.09.2007 66 Dr. SCHICHT, BERNHARD Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz Vortrag „Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung“ Fortbildungsveranstaltung des Betriebs- und Werksärzteverbandes Sachsen-Anhalt Halle (Saale) 19.09.2007 Dr. SCHICHT, BERNHARD Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz TÜV Nord Akademie – Fortbildungsveranstaltung für PL und BBS gemäß § 15 GenTSV 07.05.2007; 08.10.2007 Dr. SCHICHT, BERNHARD Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz Vortrag „Belastungen durch Biologische Arbeitsstoffe in der Abfallwirtschaft“ Erfahrungsaustausch Entsorgungswirtschaft des LAV Dez. 55 und BGF Magdeburg 26.11.2007 Dr. SCHLESINGER, RALF Dezernat Stoffliche/Physikalische Gefahren, Medizinischer Arbeitsschutz Vorträge über das Projekt des Landes SachsenAnhalt „Ohne Handschuhe an der Frischetheke – Hygiene trotzdem“ i.R. der Hautkampagne Erfahrungsaustausch zwischen den UVT und staatlicher Arbeitsschutzbehörde, Wörlitz Dr. SCHLESINGER, RALF Dezernat Stoffliche/Physikalische Gefahren, Medizinischer Arbeitsschutz Vorträge über das Projekt des Landes SachsenAnhalt „Ohne Handschuhe an der Frischetheke – Hygiene trotzdem“ i.R. der Hautkampagne Erfahrungsaustausch der Gewerbeärzte Thüringens, Sachsens und Sachsen-Anhalts, Erfurt Dr. SCHLESINGER, RALF Dezernat Stoffliche/Physikalische Gefahren, Medizinischer Arbeitsschutz Vorträge über das Projekt des Landes SachsenAnhalt „Ohne Handschuhe an der Frischetheke – Hygiene trotzdem“ i.R. der Hautkampagne Fortbildungsveranstaltung des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte, LV Sachsen-Anhalt, Magdeburg Dr. SCHLESINGER, RALF Dezernat Stoffliche/Physikalische Gefahren, Medizinischer Arbeitsschutz Vorträge über das Projekt des Landes SachsenAnhalt „Ohne Handschuhe an der Frischetheke – Hygiene trotzdem“ i.R. der Hautkampagne Berufsgenossenschaftliches Forum i.R. der 9. Tagung der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie, Berlin (Abstract in „Dermatologie in Beruf und Umwelt“ 3. Quartal 2007) SZABO, BIRGIT Dezernat Gewerbeaufsicht Mitte Vortrag „VO (EWG) 3820/85, dazu Änderg. 2007, Änderg. ArbZG, FPersV, VO (EWG) 3821/85, Umgang digit. Kontrollgerät“ Informationsveranstaltung für Kreisverkehrsgesellschaft Bernbug KVG mbH, Sitz Calbe(Geschäftsleit., Einsatzleitung, Personalrat) Calbe 17.01.2007 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007 SZABO, BIRGIT Dezernat Gewerbeaufsicht Mitte Vortrag „VO (EWG) 3820/85, dazu Änderg. 2007, Änderg. ArbZG, FPersV, VO (EWG) 3821/85, Umgang digit. Kontrollgerät Informationsveranstaltung für ea. R-Energieanlagen Ramonat GmbH Schönebeck (Fahrer, Monteure, Verantwortliche) Schönebeck 25.01.2007 SZABO, BIRGIT Dezernat Gewerbeaufsicht Mitte Vortrag „Änderungen Sozialvorschriften und ArbZG, FPersV, VO (EWG) 3821/85, Umgang digit. Kontrollgerät“ Informationsveranstaltung für WIR-Entsorgungs GmbH Groß Rodensleben (Fahrer, Verantwortliche, DEKRA-Mitarbeiter) Groß Rodensleben 06.06.2007 SZABO, BIRGIT Dezernat Gewerbeaufsicht Mitte Vortrag „VO (EWG) 3820/85, dazu Änderg. 2007, Änderg. ArbZG, FPersV, VO (EWG) 3821/85, Umgang digit. Kontrollgerät“ Fernfahrerstammtisch Uhrsleben 07.03.2007 SZABO, BIRGIT Dezernat Gewerbeaufsicht Mitte Vortrag „Änderungen Sozialvorschriften und ArbZG, FPersV, VO (EWG) 3821/85, Umgang digit. Kontrollgerät“ Informationsveranstaltung für MUT-Tanklager Magdeburg, Fa. Hoyer (Fahrer, Verantwortliche) Magdeburg 31.07.2007 SZABO, BIRGIT Dezernat Gewerbeaufsicht Mitte Vortrag „VO (EWG) 3820/85, dazu Änderg. 2007, FPersV, VO (EWG) 3821/85, Umgang digit. Kontrollgerät“ Informationsveranstaltung für BAB Polizeirevier Börde Höhenwarsleben, Einsatzdienst Hohenwarsleben 21.03.2007 SZABO, BIRGIT Dezernat Gewerbeaufsicht Mitte Vortrag „VO (EWG) 3820/85, dazu Änderg. 2007, FPersV, VO (EWG) 3821/85, Umgang digit. Kontrollgerät“ Informationsveranstaltung für BAB Polizeirevier Börde Hohenwarsleben, Verkehrsdienst Hohenwarsleben 28.03.2007 SZABO, BIRGIT Dezernat Gewerbeaufsicht Mitte Vortrag „Änderungen Sozialvorschriften und ArbZG, FPersV, VO (EWG) 3821/85, Umgang digit. Kontrollgerät“ Unternehmerforum (für DEKRA-Mitarbeiter, Unternehmer) Magdeburg 16.04.2007 SZABO, BIRGIT Dezernat Gewerbeaufsicht Mitte Vortrag „Änderungen Sozialvorschriften und ArbZG, FPersV, VO (EWG) 3821/85, Umgang digit. Kontrollgerät“ Informationsveranstaltung für IHK Magdeburg mit Landesverband Verkehrsgew. (Unternehmer/Verantwortliche) Magdeburg 23.04.2007 SZABO, BIRGIT Dezernat Gewerbeaufsicht Mitte Vortrag „Änderungen Sozialvorschriften ab 2007, Umgang digit. Kontrollgerät“ Informationsveranstaltung in Schlaitz, Gefahrguttreff 2007 Schlaitz 24.04.2007 SZABO, BIRGIT Dezernat Gewerbeaufsicht Mitte Vortrag „Änderungen Sozialvorschriften und ArbZG, Umgang digit. Kontrollgerät“ Informationsveranstaltung für Schäfers Brot- und Kuchenspez., Sülzetal OT Osterweddingen, InfoVeranstaltung Betriebsrat (Fahrer, Verantwortliche) Osterweddingen 24.05.2007 SZABO, BIRGIT Dezernat Gewerbeaufsicht Mitte Vortrag „Änderungen Sozialvorschriften und ArbZG, FPersV, VO (EWG) 3821/85, Umgang digit. Kontrollgerät“ Fernfahrerstammtisch Uhrsleben (Polizei, Fahrer, Unternehmer) Uhrsleben 10.10.2007 u.a. ZERFASS, OTTFRIED Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz „Qualitätssicherung im klinischen Labor auf der Grundlage der neuen Richtlinie der Bundesärztekammer (RiLiBÄK) – eine Mitteilung aus der Sicht der Überwachungsbehörden“ (Mitautor) Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 09/2007 u.a. ZERFASS, OTTFRIED Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz „Ferngesteuerte Röntgeneinrichtungen – Kollosionsrisiko bei vertikalen Aufnahmetechniken“ Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 18/2007 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt herausgegeben. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Darüber hinaus darf sie weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelferinnen und Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Mißbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einzelnen politischer Gruppen verstanden werden könnte. Impressum: Herausgeber: Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Telefon: (03 91) 567-46 07 Telefax: (03 91) 567-46 22 E-Mail: [email protected] [email protected] Internet: www.ms.sachsen-anhalt.de Redaktion/Layout: Landesamt für Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt E-Mail: [email protected] Internet: www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de Druck: Druckerei Wieprich, Dessau-Roßlau Juni 2008