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Täglich prüfen bzw. Wartung des Sitzgurts
Der Bediener muß den Sitzgurt täglich prüfen,um sicherzustellen, daß er sich in gutem Zustand befindet und richtig funktioniert, bevor er den Gabelstapler verwendet.
Dabei sind u. a. folgende Prüfungen durchzuführen:
– Den Sitzgurt vollständig herausziehen und sicherstellen, daß er nicht verdreht ist.
– Die Funktion der Gurtschnalle und das Einziehen des Sitzgurts in den Rückzug
– prüfen.
Die automatische Sperrvorrichtung wie folgt prüfen:
– Den Gabelstapler auf ebenem Boden parken.
– Den Sitzgurt mit einem Ruck herauszuziehen versuchen, wobei die automatische
Sperrvorrichtung das Herausziehen des Sitzgurts verhindern muß.
F
Der Gabelstapler darf nicht mit einem fehlerhaften Sitzgurt betrieben werden, sondern der Gurt muß sofort ausgewechselt werden.
Wenn der Gabelstapler in einen Unfall verwickelt war, muß der Sitzgurt ausgewechselt werden.
Beschädigte Sitzgurte, die nicht mehr richtig funktionieren, müssen von einer dazu
befähigten Person ausgewechselt werden.
5.8
F
Fahrzeug gesichert abstellen
Wird das Fahrzeug verlassen, muß es
gesichert abgestellt werden, auch
wenn die Abwesenheit nur von kurzer
Dauer ist.
Fahrzeug niemals mit angehobener
Last abstellen und verlassen.
– Fahrzeug auf ebenen Boden fahren.
0106.D
F
Flüssiggas--Gabelstapler dürfen in
mehrstöckigen Gebäuden nicht über
Bodenebene und aufBodenebene
nicht über einem Untergeschoß gefahren werden.
Flüssiggas ist farblos, schwerer als
Luft und läßt sich nicht leicht zerstreuen. Es neigt dazu, auf die niedrigstmöglichen Ebene zu sinken und kann
sich in Gruben, Abflüssen, Untergeschossen oder anderen Vertiefungen
ansammeln.
Somit kann sich Treibgas in vom Gabelstapler entfernten Bereichen ansammeln und
stellt somit eine Gefahr für Personen dar, die sich der potentiellen Explosions- und
Erfrierungsgefahr nicht bewußt sind.
– Lastgabel vollständig absenken und Hubgerüst nach vorne neigen.
– Fahrtrichtungshebel (29) in Neutralstellung schalten.
– Feststellbremsschalter (31) in Stellung I schalten.
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