Download 1. Allgemeine Empfehlungen
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1.2. Empfehlungen an den Arbeitgeber 1.2.4. 1.2.1. Die Mitwirkung der Arbeitnehmer an der Verhütung von Arbeitsunfällen wird gefördert durch deren Anhörung über Sicherheitsfragen, durch Unterrichtung, durch Ausbildung, durch Aufforderung zur Beachtung von Maßnahmen und durch Anregung Mängel ausfindig zu machen und diese zu melden. Hinzu kommt in bestimmten Zeitabständen Unfallverhütungsvorträge abzuhalten und deren Anzahl von der betriebsspezifischen Gefährdung abhängig zu machen. Allgemeine Empfehlungen Bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes hat der Arbeitgeber von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: - die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird; - bei den Maßnahmen ist der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigten; Anhang: 1.6.1. 1.2.2. Ermittlung von Gefährdungen Gefährdungen bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen können sich insbesondere ergeben durch: - die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes; - physikalische, chemische und biologische Einwirkungen; - die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit; - die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen, Arbeitszeit und deren Zusammenwirken; - unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten. Gefährdungsbeurteilungen sind insbesondere dann zu überprüfen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz verändert haben. Anhang: 1.6.3. 1.2.3. Unterweisung der Arbeitnehmer und Auslegen der Empfehlungen zur Unfallverhütung Die Unterweisung der Arbeitnehmer über Arbeitssicherheit und Gesundheit während ihrer Arbeitszeit umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz, den Aufgabenbereich sowie die persönlichen Schutzausrüstungen ausgerichtet sind. Unterweisungen finden z. B. statt bei der Einstellung, Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie. Unterweisungen sind regelmäßig zu wiederholen werden und an die Gefährdungsentwicklung anzupassen. 6 © Association d’assurance accident 1.2.5. Förderung der Mitwirkung der Arbeitnehmer an der Unfallverhütung Vergabe von Aufträgen Bei der Vergabe von Aufträgen ist dem Auftragnehmer in angemessener Form, vorzugsweise schriftlich, mitzuteilen: - maßgebliche Arbeitsschutzvorgaben für die Durchführung des Auftrags zu beachten; - bei der Lieferung von Arbeitsmittel, Ausrüstungen oder Arbeitsstoffen, im Rahmen seines Auftrags die für Sicherheit und Gesundheitsschutz einschlägigen Anforderungen einzuhalten; Bei der Erteilung von Aufträgen an Fremdunternehmen ist sicherzustellen, dass Tätigkeiten mit besonderen Gefahren durch Aufsichtführende überwacht werden, die die Durchführung der festgelegten Schutzmaßnahmen sicherstellen. Anhang: 1.6.2. 1.2.6. Gefährliche Arbeiten Gefährliche Arbeiten sind nur geeigneten Personen, denen die damit verbundenen Gefahren bekannt sind, zu übertragen. Gefährliche Arbeiten sind z. B. solche, bei denen eine erhöhte oder besondere Gefährdung aus dem Arbeitsverfahren, der Art der Tätigkeit, den verwendeten Stoffen sowie aus der Umgebung gegeben sein kann: Schweißen in engen Räumen, Befahren von Behältern oder engen Räumen, Befahren von Silos, Feuerarbeiten in Brand- und Explosionsgefährdeten Bereichen, Druckproben und Dichtigkeitsprüfungen an Behältern, Erprobung von technischen Großanlagen, Arbeiten in elektrischen Anlagen, Arbeiten in Gas-gefährdeten Bereichen. Eine erhöhte Gefährdung kann z. B. durch mechanische, elektrische, chemische, biologische, thermische Gefahren oder durch Strahlungsenergie gegeben sein. Eine besondere Gefährdung kann durch mehr als eine Gefährdung oder durch eine Gefährdung und zusätzlich mehreren Beeinträchtigungen, wie z. B. Umgebungseinflüsse, physiologische oder psychologische Faktoren gegeben sein. 7