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Arbeitsmaschinen - ASI
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ASI - Arbeitsmaschinen
- für die seitliche Befestigung mindestens 24 cm dickes, belastetes Mauerwerk
vorhanden ist 8.
Haltesäulen, die an Gerüstkonstruktionen angebracht werden, nur im Bereich der
Gerüstknotenpunkte befestigen 9. Gerüstkonstruktionen in diesem Bereich zusätzlich
verstreben und verankern (11).
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umwehrt sein; Öffnungsweiten maximal 5 cm.
Schlaffseilbildung vermeiden.
Das Befördern von Personen mit der Last oder dem Lastaufnahmemittel sowie die
Benutzung der Fahrbahn als "Leiter" sind verboten.
Mindestens einmal jährlich Aufzug durch Sachkundigen prüfen lassen.
Obere Ladestelle
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Liegt die Abnahmestelle höher als 2,00 m, sind Absturzsicherungen vorzusehen. Wird die
Fahrbahn bis auf das Dach geführt, darf die vorhandene Dachfangwand nur für die
Durchfahrt des Lastaufnahmemittels unterbrochen sein 6. Besser ist es allerdings, die
Fahrbahn des Aufzuges über die nicht unterbrochene Dachfangwand hinwegzuführen.
Untere Ladestelle
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Bereich der unteren Ladestelle absperren (ausgenommen: Zugang).
Anlegeaufzüge
Aufstellung
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Aufzug standsicher aufstellen: Fahrwerk
durch Herausdrehen der Spindeln entlasten
1
und
Grundrahmen
2‚
horizontal
ausrichten. Anlegeaufzüge ohne Fahrwerk am
Aufstellplatz unverschiebbar festlegen.
Zulässige
Höchstlast
gemäß
Belastungsanzeige einhalten 3.
Flachgeneigte
Fahrbahnen
gemäß
Betriebsanleitung unterstützen.
Betrieb
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Elektrisch betriebenen Anlegeaufzug nur über
einen
besonderen
Speisepunkt
mit
Schutzmaßnahme
anschließen,
z.
B.
Baustromverteiler mit FI-Schutzeinrichtung.
Nur
geeignete
Lastaufnahmemittel
verwenden, z. B. Ziegelpritsche 4, Kippkübel
5, Eimerträger. Lastaufnahmemittel müssen
M.D. 2001 - Lernbehelf aus Baubetrieb
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