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290 §4 1) Die Gebührenordnung tritt einen Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 2) Die Verordnung vom 26.08.2005 tritt hiermit außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Bergheim wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Gebührenordnung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt. b) diese Gebührenordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden. c) Der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bergheim, den 29.08.2008 Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schaffert, Techn. Beigeordneter