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Konformitätserklärungen Hinweise zum Betrieb von Funkeinrichtungen (Bei Modellen mit 2.4G-Band oder 5G-Band) In Ihrem Notebook können WLAN-Geräte (HochfrequenzFunkkommunikationsgeräte (HF)) schwacher Leistung für das 2,4 GHz/5 GHz-Band vorhanden (integriert) sein. Der folgende Abschnitt liefert eine allgemeine Übersicht über die Überlegungen beim Betrieb von Funkeinrichtungen. Zusätzliche Einschränkungen, Warnungen und Vorsichtsmaßnahmen für einzelne Länder werden in den Länderabschnitten (oder Ländergruppenabschnitten) genannt. Die Funkeinrichtungen in unserem System dürfen nur in den Ländern verwendet werden, die mit den Genehmigungszeichen für Funkeinrichtungen bestimmt werden. Wenn Sie die Funkeinrichtung in einem nicht aufgeführten Land verwenden möchten, setzen Sie sich mit der örtlichen Genehmigungsstelle für Funkreinrichtungen in Verbindung. Funkgeräte unterliegen strenger Regulierung und sind möglicherweise nicht erlaubt. Die HF-Feldstärke der Funkeinrichtungen (oder Geräte), die in Ihrem Notebook möglicherweise integriert sind, liegen weit unterhalb der heute bekannten HF-Emissionsgrenzwerte. Da die Funkeinrichtungen (die in Ihrem Notebook möglicherweise integriert sind) weniger Energie abstrahlen, als in den Sicherheitsstandards und -empfehlungen zur Sicherheit von Funkeinrichtungen zugelassen werden, geht der Hersteller davon aus, dass diese Geräte sicher verwendet werden können. Unabhängig von der Energiemenge ist aber darauf zu achten, dass der Mensch diesen Strahlungen beim Normalbetrieb nur in Kapitel 5. Anhang 112 minimalem Umfang ausgesetzt wird. Unter gewissen Umständen ist der Einsatz von Funkeinrichtungen einzuschränken. Nachfolgend einige Beispiele für häuige Einschränkungen: • HF-Funkübertragungen können die Geräte in Flugzeugen stören. Gemäß den aktuellen Flugsicherheitsbestimmungen müssen Funkgeräte auf dem Flug ausgeschaltet werden. Beispielsweise gelten Geräte nach 802.11ABGN (auch bekannt als drahtloses Ethernet oder Wii) oder mit Bluetooth-Kommunikation als Funkeinrichtungen. • Der Betrieb von Funkeinrichtungen unterliegt Einschränkungen möglicherweise in solchen Bereichen, in denen die Gefahr von Störungen für andere Geräte oder Dienst besteht. Der Einsatz von Funkeinrichtungen ist z. B. in Flughäfen und Krankenhäusern sowie in Bereichen mit einer sauerstofreichen und mit brennbaren Gasen angereicherten Atmosphäre eingeschränkt oder untersagt. Wenn Sie sich in einem Bereich aufhalten, wo Sie sich unsicher sind, ob der Einsatz von Funkeinrichtungen uneingeschränkt zulässig ist, fragen Sie bei den zuständigen Stellen nach, ehe Sie die Funkeinrichtung aktivieren.