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Ministerium für Gesundheit und Soziales
Jahresbericht
2007
der Gewerbeaufsicht
Sachsen-Anhalt
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Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
Redaktion
Dr. rer. nat. Ulrich Bärenwald, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau
Dipl.-Psych. Karin Engelhardt, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Gewerbeaufsicht Mitte, Magdeburg
Dipl.-Ing. Wolf-Albrecht Fritsch, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Gewerbeaufsicht Mitte, Magdeburg
Dipl.-Ing. Dietmar Glöckner, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau
Dipl.-Phys. Owen Gräfe, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Stoffliche/Physikalische Gefahren, Medizinischer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau
Dipl.-Chem. Klaus-Detlev Günther, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Verwaltung, Dezernat Informationsmanagement, Dessau-Roßlau
Dr.-Ing. Guntram Herz, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau
Dipl.-Ing. Peter Hofmann, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Gewerbeaufsicht Süd, Halle
Dipl.-Ing. Ulrike Kalfa, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Gewerbeaufsicht Ost, Dessau-Roßlau
Dipl.-Phys. Hartmut Karsten, Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt, Referat Geräte- und Anlagenbezogener Arbeitsschutz, Magdeburg
Dipl.-Ing. Bernd Köhler, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau
Dipl.-Chem. Ute Köppen, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Stoffliche/Physika­lische Gefahren, Medizinischer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau
Dipl.-Ing. Guido Koste, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Gewerbeaufsicht Ost, Dessau-Roßlau
Dipl.-Ing. (FH) Cornelia Krude, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau
Dipl.-Ing. Günter Laux, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau
Dipl.-Ing. Joachim Lüderitz, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau
Dr. rer. nat. Claus-Peter Maschmeier, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Stoffliche/Physika­lische Gefahren, Medizinischer
Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau
Dr.-Ing. Jost Melchior, Landesamt für Verbraucherschutz, Präsident, Halle (Saale)
Dipl.-Ing. Holger Scheil, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau
Dr. rer. nat. Bernhard Schicht, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau
Dr. med. Ralf Schlesinger, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Stoffliche/Physikalische Gefahren, Medizinischer Arbeitsschutz, Dessau-Roßlau
Dipl.-Ing. Andrea-Leonore Wendenburg, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz,
Dessau-Roßlau
Dipl.-Phys. Otfried Zerfass, Landesamt für Verbraucherschutz, FB Arbeitsschutz, Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz; Dessau-Roßlau
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
3
Vorwort
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
fünf Jahre sind vergangen, seit an dieser Stelle über die Gründung des Landesamtes für Verbraucherschutz berichtet wurde. Die Gewerbeaufsichtsämter und das Landesamt für Arbeitsschutz wurden
damals in das Amt als Fachbereich Arbeitsschutz integriert.
Heute sind die erhofften Synergieeffekte, die angestrebte Steigerung von Effektivität und Qualität
und ein verbesserter Informationsaustausch Realität geworden. Dies geht auch aus dem vorliegenden
Bericht hervor.
Gleichzeitig macht der Bericht deutlich, vor welchen neuen Herausforderungen der Fachbereich Arbeitsschutz steht:
Mit der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie werden erstmals in Deutschland von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern verbindlich gemeinsame Arbeitsschutzziele und Handlungsfelder vereinbart. Deren Umsetzung auf Landesebene wird zu einer
weiteren Verbesserung des Arbeitsschutzes führen und durch die Erhaltung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten
auch einen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen leisten. Gleichzeitig wird dem demografischen Wandel Rechnung
getragen.
Auch die Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften hat eine neue Qualität erreicht. Auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung entstand eine Arbeitsschutzpartnerschaft, die mit zahlreichen Projekten dem Ziel dient, die Unternehmen bei der
Umsetzung von Arbeitsschutzzielen noch effektiver zu unterstützen.
Schnelles und bundesweit koordiniertes Handeln wird immer wichtiger, wenn es darum geht, gefährliche Produkte zu erkennen und
drohende Gesundheitsschäden zu verhindern. Diese Marktüberwachung dient gleichermaßen dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten wie der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachbereiches Arbeitsschutz für ihr Engagement. Ein umfangreiches Arbeitspensum wurde in hoher Qualität bewältigt.
Sie, liebe Leserinnen und Leser des Jahresberichtes 2007 der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, haben nunmehr
die Chance, sich auf den nachfolgenden Seiten selbst ein Bild von einer inhaltlich breit gefächerten und fachlich fundierten Arbeit zu
machen.
Dr. Gerlinde Kuppe
Ministerin für Gesundheit und Soziales
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Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
Inhalt
1
Zur Situation im Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
1.1
Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
1.2
Gemeinsam für sichere und gesunde Arbeitsplätze. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
1.3
Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
1.4
Intern eng zusammenarbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
1.5
Qualitätsgesicherte Kontrolle der Arbeitsschutzorganisation in den Unternehmen durch die Arbeitsschutzverwaltung
in Sachsen-Anhalt 2007 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
1.6
Arbeitsunfälle mit tödlichem Ausgang in Sachsen-Anhalt im Jahr 2007 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
2
Probleme des sozialen Arbeitsschutzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
2.1
Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Mutterschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Kinder- und Jugendarbeitsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
2.2
Die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes in den Krankenhäusern im Land . . . . . . . . . . . . . . 22
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach dem Arbeitszeitgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Arbeitszeitprobleme im Einzelhandel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
2.3
EG-Sozialvorschriften im Straßenverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
3
Marktüberwachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
3.1
Erfahrungen in der Marktaufsicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
3.2
Marktüberwachung zum Schutz der Verbraucher und Beschäftigten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Allgemeine Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Kontrollen bei Turmdrehkranen – ein Beispiel aus der aktiven Marktüberwachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
4
Schutz der Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
4.1
Psychische Belastungen bei der Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
4.2
Heureka – Büroarbeit ohne gesundheitliche Folgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
4.3
Medizinischer Arbeitsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
4.4
Präventionskampagne Haut 2007 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
5
Gebiete des technischen Arbeitsschutzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
5.1
Strahlenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
5.2
Projekt „Aufbereitung von Medizinprodukten – flexible Endoskope im ambulanten Bereich“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
5.3
5
Sicherheit beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen und in der Gentechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Gentechnisch veränderte Organismen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
5.4
Überwachungsbedürftige Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Füllanlagen für Druckgase: Flüssiggastankstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Tankstellen für entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten: Tankstellen für
bioethanolhaltige Kraftstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen: Prüfung nach Instandsetzung von Geräten und Schutzsystemen
im Sinne der RL 94/9/EG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
5.5
Kontrolle eines Pyrotechniklagers und deren komplexe Folgen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
6
Aus der Arbeit der Landesmessstelle und sonstige Themen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
6.1
Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
6.2
Alles Gute kommt von oben? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
6.3
Dicke Luft im Büro – Gefahrstoffe am Arbeitsplatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Häufige Ursachen in der Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
6.4
Das Aufspüren und die Untersuchung potenziell asbesthaltiger Materialien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
„Wunderfaser – Todesfaser“ – Elektronenmikroskopie und Röntgenmikroanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
„Gute Faser – Böse Faser“ – Beurteilung Künstlicher Mineralfasern (KMF) hinsichtlich ihrer krebserzeugenden Wirkung . 52
6.5
Gefahr für Mensch und Umwelt? Aktuelle Praxisbeispiele zum Plattenbauabriss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
6.6
Beförderung gefährlicher Güter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Tabelle 1
Personal der Arbeitsschutzbehörden (Gewerbeaufsicht) des Landes Sachsen-Anhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .57
Tabelle 2
Betriebsstätten und Beschäftigte im Zuständigkeitsbereich. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .58
Tabelle 3.1 Dienstgeschäfte in Betriebsstätten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .59
Tabelle 3.2 Dienstgeschäfte außerhalb der Betriebsstätte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .60
Tabelle 4
Produktorientierte Darstellung der Tätigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .61
Tabelle 5
Marktüberwachung (aktiv/reaktiv) nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .62
Tabelle 6
Begutachtete Berufskrankheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .63
Publikationen und Vorträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
6
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
Abkürzungen
AAMÜ........................Arbeitsausschuss Marktüberwachung
ABS ...........................Ausschuss für Betriebsicherheit
ASMK ........................Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder
ArbSchG ...................Arbeitsschutzgesetz
ArbStättV...................Arbeitsstättenverordnung
ArbZG .......................Arbeitszeitgesetz
ARS ..........................Arbeitsstättenrichtlinie
BAuA .........................Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
BetrSichV ..................Betriebssicherheitsverordnung
BG .............................Berufsgenossenschaft
BGIA .........................Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz
BGW..........................BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
BioStoffV ...................Biostoffverordnung
BK .............................Berufskrankheit
CD .............................Compact Disk
EG .............................Europäische Gemeinschaft
ElexV .........................Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
FB ..............................Fachbereich
FPersV.......................Fahrpersonalverordnung
GDA ..........................Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie
GenTG ......................Gentechnikgesetz
GenTSV.....................Gentechniksicherheitverordnung
GG.............................Grundgesetz
GPSG ........................Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
IfAS............................Informationssystem für den Arbeitsschutz
IfSG ...........................Infektionsschutzgesetz
ILO ............................Internationale Arbeitsorganisation
INQA .........................Initiative Neue Qualität der Arbeit
KH .............................Krankenhäuser
KVSA .........................Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
LAU ...........................Landesamt für Umweltschutz
LAV ............................Landesamt für Verbraucherschutz
LASI...........................Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik
LBG ...........................Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
LSA............................Land Sachsen-Anhalt
LVwA .........................Landesverwaltungsamt
MS .............................Ministerium für Gesundheit und Soziales des
Landes Sachsen-Anhalt
PTB............................Physikalisch-Technische Bundesanstalt
RG .............................Risikogruppe
SBS ...........................Sick-Building-Sydrom
SMRV ........................Retrovirus
SprengG ...................Sprengstoffgesetz
TRBA .........................Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe
TRBS .........................Technische Regeln für Betriebssicherheit
TRbF .........................Rechnische Regeln für brennbare Flüssigkeiten
TRGS.........................Technische Regeln für Gefahrstoffe
TSeucherregerV .......Tierseuchenerregerverordnung
TV ..............................Tarifvertrag
UVT ...........................Unfallversicherungsträger
VdTÜV.......................Verband der Technischen Überwachungs-Vereine
WRV ..........................Weimarer Reichsverfassung
ZKBS .........................Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit
ZÜS ...........................Zugelassene Überwachungsstelle
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
1
7
Zur Situation im Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz
1.1 Einführung
Dipl.-Ing. G ÜNTER L AUX
Der Fachbereich 5 (FB 5) „Arbeitsschutz“
auf Prävention ausgerichteten Gesund-
Der vorliegende Bericht mit seinen beacht-
des Landesamtes für Verbraucherschutz
heitspolitik zu verstehen ist.
lichen Ergebnissen der Arbeit des Fachbe-
(LAV) ist zuständig für den Vollzug des
Die Arbeitsschutzverwaltung des LSA
reiches 5 des LAV im Jahr 2007 zeigt sehr
technischen, medizinischen und sozi-
(d. h. der FB 5 des LAV) ist eine modeme
anschaulich, dass die Arbeitsschutzauf-
alen Arbeitsschutzes, des technischen
Eingriffsverwaltung
weitreichenden
sicht, als nicht privatisierbare Kernaufga-
Verbraucherschutzes und der allgemei-
Sanktions- und Beratungsaufgaben, die
be des Landes, nur gesamtheitlich sinnvoll
nen Produktsicherheit im gesamten Land
strukturell und organisatorisch die Einräu-
wahrgenommen werden kann.
Sachsen-Anhalt (LSA).
migkeit gewährleistet. Hier werden alle
Neben bemerkenswerten Einzelbe-
Belange des Arbeitsschutzes aus einer
richten aus allen Teilbereichen des Arbeits-
Hand bearbeitet!
und Technischen Verbraucherschutzes,
Arbeitsschutzaufsicht muss sich an
den internationalen und nationalen Rah-
mit
menbedingungen, die die Entwicklung
Die Einheit von Dienst- und Fachauf-
wird über die vernetzte Zusammenarbeit
der Arbeitswelt prägen, orientieren und
sicht sowie die Zusammenführung von
mit den anderen Fachbereichen des LAV
auf weitere Änderungen flexibel reagieren.
Fach- und Ressourcenverantwortung ge-
berichtet und über die im Rahmen der
Mit dem politisch strategischen Ansatz der
währleisten in hohem Maße die Einheitlich-
Arbeitsschutzpartnerschaft
von der 82. ASMK beschlossenen Ge-
keit und Gleichmäßigkeit des Vollzuges im
eng verzahnte Zusammenarbeit mit den
meinsamen Deutschen Arbeitsschutzstra-
Land. Dies wird im Übrigen als ein großer
verschiedenen
tegie (GDA) – über die an anderer Stelle in
Vorteil von landesweit tätigen Firmen, den
informiert.
diesem Bericht noch ausführlich informiert
Wirtschaftsverbänden und Kammern ge-
wird – kann das Ziel, mehr und bessere Ar-
sehen!
intensivierte,
Berufsgenossenschaften
Diese beachtenswerten Leistungen
konnten trotz des notwendigen Personal-
beitsplätze zu schaffen, effektiver erreicht
Die zurzeit vorhandene schlanke ein-
abbaus auf nunmehr 163 Mitarbeiter und
werden. Dabei werden wirtschaftliche Ent-
heitliche Struktur in der Arbeitsschutzauf-
einer erheblichen Kostensenkung von den
wicklungen nur dann nachhaltig sein, wenn
sicht und im Technischen Verbraucher-
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erbracht
sie sozial flankiert werden, d. h., wenn sie
schutz mit minimalen Schnittstellen stellt
werden. Dafür sei ihnen an dieser Stelle
sozialverträglich sind. Dies entspricht auch
eine entscheidende Voraussetzung dafür
ausdrücklich gedankt!
dem ILO-Ansatz „decent work“, wobei Ar-
dar, die weitere finanzielle Konsolidierung
beitsschutz als integraler Bestandteil einer
des Landeshaushaltes zu sichern.
8
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
1.2 Gemeinsam für sichere und gesunde Arbeitsplätze
Dipl.-Phys. H ARTMUT K ARSTEN
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Dieser Prozess fand im Jahre 2005 mit
Vorgehens von staatlichen Arbeits-
sind wesentliche Voraussetzungen für
einem Beschluss der Ministerkonferenz
schutzbehörden und Unfallversiche-
die persönliche Zufriedenheit und das
seinen Abschluss, indem die ASMK fest-
rungsträgern bei der Beratung und
Wohlbefinden sowie für die Teilhabe am
stellte, dass Kooperationsvereinbarungen
Überwachung der Betriebe sowie
gesellschaftlichen Leben. Deutschland
auf der Grundlage des § 21 Abs. 3 des
© die Herstellung von transparenten,
hat auf diesem Gebiet einen international
Arbeitsschutzgesetzes zwischen den ge-
überschaubaren und von Doppelre-
beachtlichen Stand erreicht, der wegen
werblichen Berufsgenossenschaften und
gelungen freien Vorschriften- und Re-
neuer Entwicklungstrends in der Arbeits-
den Ländern das bestehende deutsche
gelwerk.
welt jedoch stetig weiterentwickelt werden
Arbeitsschutzsystem dann verbessern,
muss.
wenn sie verbindliche Absprachen zur
Das Ziel dieser gemeinsamen Strategie ist
Dieser Aufgabe widmet sich seit vie-
Kooperation und Arbeitsteilung enthal-
es, die Sicherheit und Gesundheit der Be-
len Jahren mit erfreulicher Intensität die
ten. Die Minister stellten weiter fest, dass
schäftigten durch einen präventiv ausge-
Konferenz der Arbeits- und Sozialminister
dieses Modell systembedingt die Ent-
richteten und systematisch wahrgenom-
(ASMK). Sie hat auf Vorschlag des Län-
wicklung einer gemeinsamen deutschen
menen Arbeitsschutz zu gewährleisten
derausschusses für Arbeitsschutz und
Arbeitsschutzstrategie, die langfristig zur
und zu verbessern. Ergänzt werden soll
Sicherheitstechnik (LASI) bereits im Jahre
Erhaltung und Verbesserung des Arbeits-
dieser Ansatz durch Maßnahmen der be-
2001 ein Handlungskonzept „Gesundheit
schutzniveaus beiträgt und die Betriebe
trieblichen Gesundheitsförderung. Erreicht
bei der Arbeit – Notwendigkeit, Ziele, Stra-
und das Sozialsystem von Kosten durch
werden können diese Ziele nur durch eine
tegien“ verabschiedet. Darin unterstrich
arbeitsbedingte
gemeinsame Anstrengung von Beschäf-
die Ministerkonferenz den Wunsch nach
entlastet, fördert.
Gesundheitsgefahren
tigten und Arbeitgebern in den Unterneh-
einem koordinierten und abgestimmten
Gleichzeitig forderte die Ministerkon-
men. Daher ist die enge Mitwirkung der
Vorgehen aller im Politikfeld „Gesundheit
ferenz den Länderausschuss für Arbeits-
Sozialpartner bei der Verwirklichung der
bei der Arbeit“ Engagierten.
schutz und Sicherheitstechnik auf, in Zu-
gemeinsamen deutschen Arbeitsschutz-
Das Handlungskonzept enthielt eine
sammenarbeit mit der Bundesregierung
strategie von größter Bedeutung. We-
Analyse der tief greifenden Verände-
und den Trägern der gesetzlichen Unfall-
sentlich ist außerdem, weitere relevante
rungen der Arbeitswelt durch die weltweite
versicherung eine gemeinsame Arbeits-
Zielgruppen, wie Kranken- und Renten-
Verflechtung der Wirtschaft, den Wandel
schutzstrategie vorzulegen. Dabei sollen
versicherungsträger,
des Belastungsspektrums und die älter
die vorhandenen Präventionspotenziale
und bestehende regionale und nationale
werdenden Belegschaften. Es analysierte
stärker zusammengeführt, vorhandene
Netzwerke einzubeziehen.
das komplexe Arbeitsschutzsystem und
Synergien erschlossen und die Zusam-
Um mit diesen Kreisen einen syste-
formulierte Strategien und Kriterien für Si-
menarbeit im Themenfeld „Sicherheit und
matischen Dialog zu pflegen, wird jährlich
cherheit und Gesundheit bei der Arbeit in
Gesundheit“ optimiert werden. Aus dieser
ein Arbeitsschutzforum durchgeführt. Hier
Unternehmen und staatlichen Behörden.
Zielstellung ergeben sich als Kernele-
können die unterschiedlichen Arbeits-
mente der Gemeinsamen Deutschen Ar-
schutzakteure und Wissenschaftler ihre
die Ministerkonferenz vorrangig mit der
beitsschutzstrategie
Vorstellung vortragen, über Erfahrungen
Frage, wie die Rechtsvorschriften zur
© die Entwicklung und Festlegung ge-
berichten und neue Zusammenarbeits-
In den Folgejahren beschäftigte sich
die
Wissenschaft
Gewährleistung von Sicherheit und Ge-
meinsamer
und
formen vereinbart werden. Zentrales Gre-
sundheit bei der Arbeit vor dem Hinter-
prioritäre Handlungsfelder durch die
mium für Planung, Koordinierung, Evalu-
grund der genannten Veränderungen in
drei Träger Bund, Länder und Unfall-
ierung und Entscheidung wird nach dem
der Arbeitswelt und der Änderung der
versicherungsträger.
vorliegenden Gesetzentwurf die Nationale
Arbeitsschutzziele
Rahmenbedingungen
© die Umsetzung dieser Ziele in ein ge-
Arbeitsschutzkonferenz sein, die aus je
weiterentwickelt werden müssen, welche
meinsames Arbeitsprogramm auf der
drei Vertretern der Bundesregierung, der
Länderebene,
Länder und der Unfallversicherungsträger
wirtschaftlichen
Vorschriften zur Erreichung unverzichtbarer Arbeitsschutzziele notwendig sind
© die Evaluation der Ergebnisse,
besteht. Mit beratender Stimme nehmen
und welche Flexibilisierungen gegenüber
© die Entwicklung einheitlicher Grund-
an den Sitzungen der nationalen Arbeits-
dem heutigen Rechtszustand erreichbar
sätze und die Sicherstellung eines
schutzkonferenz bis zu je drei Vertreter der
erscheinen.
abgestimmten
Sozialpartner teil.
und
arbeitsteiligen
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
9
Der Länderausschuss für Arbeitsschutz
Verringerung von psychischen Fehl-
3. Arbeitsschutzziel „Verringerung der
und Sicherheitstechnik hat den Auftrag,
belastungen und der Förderung der
Häufigkeit und Schwere von Hauter-
gemeinsam mit dem Bund und den Unfall-
systematischen Wahrnehmung des
krankungen“ mit den gemeinsamen
versicherungsträgern erste gemeinsame
Arbeitsschutzes in Unternehmen“ mit
Handlungsfeldern:
Arbeitsschutzziele zu erarbeiten, reali-
den gemeinsamen Handlungsfeldern:
Arbeit mit/im feuchten Milieu (Feucht-
siert. In einem sehr intensiven Arbeits- und
Bau- und Montagearbeiten;
Abstimmungsprozess
Logistik, Transport und Verkehr;
zwischen
Bund,
Ländern und Unfallversicherungsträgern
Neulinge im Betrieb: Berufseinsteiger,
wurden die Arbeitsschutzziele und Hand-
Berufswechsler,
lungsfelder in einem mehrstufigen Prozess
Fremdfirmen.
Zeitarbeitnehmer,
arbeit);
Kontakt mit hautschädigenden Stoffen
(z.B. Kühlsschmierstoffe, Motoröle,
organische Lösemittel, Reinigungsmittel).
abgeleitet, der in der folgenden Zusam-
Schwerpunkte der Umsetzung dieser
Die Umsetzung soll auch die Substitu-
menstellung skizziert wird:
Handlungsfelder sollen die Verbrei-
tion von Stoffen berücksichtigen.
© Identifizieren geeigneter Datenquellen
tung und Förderung systematischer
und deren Auswirkung
© Systematisches
möglicher
Zusammenstellen
Arbeitsschutzziele
Ansätze und die Ausrichtung auf klei-
Zur erfolgreichen Umsetzung der gemein-
ne und mittlere Unternehmen sein.
samen Arbeitsschutzziele ist die intensive
und
Handlungsfelder
Arbeit der drei Träger der gemeinsamen
2. Arbeitsschutzziel „Verringerung von
deutschen Arbeitsschutzstrategie ebenso
© Festlegen von Kriterien zur Bewertung
Muskel-Skelett-Belastungen und Er-
erforderlich wie die aktive Mitwirkung der
und Priorisierung möglicher Arbeits-
krankungen unter Einbeziehung der
Arbeitgeber und Beschäftigten in den Be-
schutzziele und Handlungsfelder
Verringerung von psychischen Fehl-
trieben.
© Bewerten möglicher Arbeitsschutz-
belastungen und der Förderung der
Die Bemühungen sind aber erfolgsver-
ziele und Handlungsfelder anhand der
systematischen Wahrnehmung des
sprechend, da eine die Gesundheit er-
Kriterien und Festlegen der Prioritäten
Arbeitsschutzes in Unternehmen“ mit
haltende und fördernde Arbeit von großer
© Beraten der Arbeitsschutzziele und
den gemeinsamen Handlungsfeldern:
Bedeutung für zufriedene und leistungs-
Handlungsfelder mit allen Betroffenen
Gesundheitsdienst,
fähige Beschäftigte und damit für den
und Beteiligten
einseitig belastende oder bewegungs-
wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen
© Festlegen der verbindlichen Arbeits-
arme Tätigkeiten.
sind. Im Hinblick auf die demografische
schutzziele und gemeinsame Hand-
Schwerpunkte der Umsetzung dieser
Entwicklung im Land und den steigenden
lungsfelder.
Handlungsfelder sollen die Verbrei-
Fachkräftebedarf der Unternehmen haben
tung und Förderung systematischer
die begonnenen Maßnahmen politisch
Dieser Prozess kam durch den Beschluss
Ansätze und die Ausrichtung auf klei-
und wirtschaftlich einen beachtlichen Stel-
der 84. ASMK zum Abschluss. Für den
ne und mittlere Unternehmen sein.
lenwert. Nur wenn Gefährdungen vermin-
Zeitraum von 2008 bis 2012 wurden drei
Hierbei sind insbesondere die ergo-
dert oder vermieden werden, können die
Arbeitsschutzziele festgelegt:
nomische und alternsgerechte Gestal-
Fachkräfte gesund bleiben und bis zum
1. Arbeitsschutzziel „Verringerung von
tung der Arbeit und die Einbeziehung
Erreichen des gesetzlichen Rentenalters
Häufigkeit und Schwere von Arbeits-
psychischer Fehlbelastungen zu be-
im Berufsleben stehen.
unfällen
rücksichtigen.
unter
Einbeziehung
der
10
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
1.3 Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften
Dipl.-Ing. G ÜNTER L AUX
Im Rahmen des Dualen Systems im
Im Rahmen dieser Arbeitsschutzpartner-
Herr BENNSCHEID vom Landesverband
Arbeitsschutz sind die staatlichen Ar-
schaft wurden im Jahr 2007 zahlreiche
Nordwest der gewerblichen BG’n sowie
beitsschutzbehörden entsprechend des
Projekte, Aktionen, Veranstaltungen, Er-
Herr Prof. Dr. BRANDENBURG von der BGW
Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und
fahrungsaustausche gemeinsam mit der
referierten über neuste Entwicklungsten-
die Träger der gesetzlichen Unfallversi-
Landesbezogenen Stelle bzw. einzelnen
denzen bei den UVT.
cherung – die Berufsgenossenschaften
BG’n geplant und erfolgreich realisiert.
Herr KARSTEN vom MS umriss die Ziele
(BG’n) – entsprechend Sozialgesetzbuch
So wurde am 12.02.2007 in Dessau der
der Gemeinsamen Deutschen Arbeits-
VII (SGB VII) verpflichtet, bei der Überwa-
1. Erfahrungsaustausch auf Arbeitsebene
schutzstrategie und die sich daraus für
chung eng zusammen zu arbeiten und
in Form eines Workshops durchgeführt.
den staatlichen Arbeitsschutz und die
UVT ergebenden gemeinsamen Hand-
den Erfahrungsaustausch zu fördern. Sie
Neben der Landesbezogenen Stelle
unterrichten sich gegenseitig über durch-
nahmen Vertreter verschiedener BG’n und
geführte Betriebsbesichtigungen und de-
die Führungsebene, d. h. die Dezernats-
ren wesentliche Ergebnisse.
leiter des Fachbereiches Arbeitsschutz
u.a. Dr. SCHLESINGER aus dem LAV, berich-
daran teil.
teten beispielhaft zur Kampagne „Präven-
Um diesen gesetzlichen Auftrag tat-
lungsfelder.
Weitere Referenten beider Dienste,
tion von Hautkrankheiten“.
sächlich sowie nachhaltig mit Leben
Zielstellung war die Herausarbeitung
zu erfüllen und die Weichen für einen
gemeinsamer Handlungsfelder, die Ent-
modernen und zukunftsfähigen Arbeits-
wicklung von Ideen und die Ableitung von
LAV (Dr. RÄBEL) stellte das Projekt „Syste-
schutz in Sachsen-Anhalt zu stellen, ha-
Maßnahmen zur Optimierung der Zusam-
matische Organisationskontrolle des be-
ben das Ministerium für Gesundheit und
menarbeit beider Dienste. Im Ergebnis
trieblichen Arbeitsschutzes“ vor. Danach
Soziales des Landes Sachsen Anhalt
wurde u. a. vereinbart, eine Kultur der Zu-
erfolgt ab Februar 2007 eine fünfstufig
(MS) und die Landesbezogene Stelle
sammenarbeit zu entwickeln und es wur-
skalierte Bewertung der innerbetrieblichen
der Unfallversicherungsträger (UVT) am
den themenbezogene Kooperationsfelder
Arbeitsschutzorganisation durch die Auf-
27.02.2006 eine Kooperationsvereinba-
benannt sowie erste gemeinsame Arbeits-
sichtsbeamten des Fachbereiches.
rung unterzeichnet.
ergebnisse vorgestellt.
Der Fachbereich Arbeitsschutz des
Am 30.11.2007 fand in Magdeburg
Danach sollen die staatliche Arbeits-
Am 26./27. Juni 2007 fand in Wörlitz/
eine Informationsveranstaltung über ge-
schutzverwaltung und die Berufsgenos-
Dessau der 2. Erfahrungsaustausch statt.
plante Schwerpunktaktionen im Jahr 2008
senschaften in der Prävention stärker
In dieser Veranstaltung stellte die
der UVT und der staatlichen Arbeitsschutz-
zusammenarbeiten, damit zukünftig alle
Staatssekretärin des Ministeriums für Ge-
Kräfte noch effektiver auf das Ziel „ge-
sundheit und Soziales des LSA, Frau Prof.
Hier haben die BG Bau, die BG Che-
sunde Beschäftigte“ konzentriert werden
Dr. DIENEL, die Schwerpunkte der Arbeits-
mie, die Verwaltungs-BG, die BG für Fahr-
können.
schutzpolitik in Sachsen-Anhalt dar.
zeughaltung, die BG für den Einzelhandel,
behörden (LAV) im LSA statt.
die Unfallkasse Sachsen-Anhalt und der
FB 5 des LAV ihre Jahresschwerpunkte
vorgestellt sowie die vertiefte Zusammenarbeit und gegenseitige Verzahnung erläutert.
Am 22.11.2007 fand in Dessau sehr
erfolgreich ein branchenspezifischer Erfahrungsaustausch zwischen der Landwirtschaftlichen
Mittel- und
Berufsgenossenschaft
Ostdeutschland (LBG) und
den Beamten des Fachbereiches Arbeitsschutz, welche diese Branche beaufsichtigen und beraten, statt.
Abb. 1.3.1 Teilnehmer des ersten Erfahrungsaustausches am 12. Februar 2007 zwischen BG‘n
und dem Fachbereich Arbeitsschutz des LAV
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
11
Hilfestellungen, z. B. für den rückengerechten Transfer von Patienten, gegeben.
Im Rahmen der Schwerpunktaktion
des LAV „Ohne Handschuhe an der Frischetheke – Hygiene trotzdem“ wurde
besonders eng mit der Fleischerei-BG
und der Einzelhandels-BG zusammengearbeitet. Als ein wichtiges Ergebnis dieser
Zusammenarbeit wurde gemeinsam ein
Faltblatt erarbeitet, das auf das nicht gerechtfertigte Tragen von feuchtedichten
Handschuhen an Frischetheken hinweist
(siehe auch Gliederungspunkt 4.4 dieses
Abb. 1.3.2 Teilnehmer des Symposiums „Rückenprävention“ am 29. Oktober 2007 in Halle
(Saale)
Berichtes).
Ziel der Gesamtkampagne ist die Verringerung der Hauterkrankungen durch be-
Auf der Tagesordnung standen solche
allem die Arbeitsunfälle bei den 18- bis 21-
wusstes Betrachten und Bewerten der Ar-
Themen, wie z. B.
Jährigen signifikant gegenüber der rest-
beitsaufgabe und des Arbeitsplatzes, der
© Arbeitsschutz bei Biogasanlagen
lichen Arbeitnehmern angestiegen sind.
Ableitung wirksamer Schutzmaßnahmen
© Prüfung von Arbeitsmitteln in der Land-
Das größte relative Risiko zu verunfallen
sowie deren konsequente Anwendung.
wirtschaft
© Ganzkörpervibration
© Erfahrungen mit dem Unternehmermodell der LBG
© Anforderungen an lüftungstechnische
Anlagen in Schweinemastbetrieben
aus Sicht des Arbeitsschutzes
© Arbeitsschutzprobleme bei der Tötung
von Tieren.
besteht im Alter von 18 – 24 Jahren!
Diese intensive Zusammenarbeit zwi-
Deshalb wurde die Entwicklung und
schen Berufsgenossenschaften und dem
praktische Erprobung von ausgewählten
Fachbereich 5 des LAV trägt wesentlich
Modulen für einen Moderatorenkoffer für
dazu bei, die Unternehmen bei der Um-
Berufsschullehrer und deren Schüler be-
setzung von Maßnahmen, die der Sicher-
schlossen.
heit und Gesundheit der Beschäftigten bei
Am 29.10.2007 wurde federführend
der Arbeit dienen, noch effektiver zu un-
durch die BGW unter aktiver Beteiligung
terstützen. Dies wird insbesondere durch
der Unfallkasse Sachsen-Anhalt, der AOK
das aufeinander abgestimmte arbeitstei-
Mit der Maschinen- und Metall-Berufsge-
und des LAV in der Berufsgenossenschaft-
lige Handeln erreicht.
nossenschaft (MMBG) wurde im Septem-
lichen Unfallklinik „Bergmannstrost“ in Halle
Damit wird auch den Prinzipien eines
ber 2007 neben einer Reihe gemeinsamer
das Symposium „Rückenprävention“ ver-
modernen, bürgernahen und effizienten
Projekte, vorrangig die Aktion „Arbeits-
anstaltet. In zwei Workshops zum Thema
Verwaltungshandelns Rechnung getragen
schutz von jungen Arbeitnehmern“ vorbe-
wurden Mitarbeitern und Führungskräften,
und den Betrieben der Umgang mit ge-
reitet und konzipiert. Untersuchungen der
die im Pflegebereich tätig sind, Präventi-
sundheitsbezogenen Anforderungen der
MMBG haben gezeigt, dass seit 2003 vor
onsansätze und -inhalte sowie praktische
Arbeitswelt erleichtert.
12
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
1.4 Intern eng zusammenarbeiten
Dr.-Ing. J OST M ELCHIOR
Mit der Bildung des Landesamtes für
1. Beispiel: Medizinprodukte und Ver-
mit anderen Behörden in Abgrenzungs-
Verbraucherschutz im Jahr 2002 war
braucherprodukte
fragen eng zusammen.
beabsichtigt, die vorher im Land in un-
Die Einordnung verschiedener Produkte
Gefährliches Spielzeug aus China war
terschiedlichen Behörden organisierten
als Lebensmittel, Kosmetikum, Arznei-
in letzter Zeit in aller Munde. Probleme mit
Fachaufgaben auf dem Gebiet der Hygi-
mittel, Medizinprodukt oder persönliche
Importen gibt es auch in diesen Rechts-
ene, des Gesundheits- und des Arbeits-
Schutzausrüstung fällt, trotz der in den
gebieten. Und sie sind nicht weniger
schutzes sowie der Lebensmittelsicherheit
unterschiedlichen Gesetzen vorhande-
schwerwiegend bzw. die Produkte weni-
und der Veterinärmedizin zusammenzu-
nen Abgrenzungskriterien, häufig schwer.
ger gefährlich. Nicht zuletzt deswegen ist
fassen.
Dies führt zu großen Unsicherheiten und
es erforderlich, dass die Bundesländer
Im LAV können somit wichtige As-
hat erhebliche Konsequenzen für die Pro-
geeignete
pekte des gesundheitlichen Verbrau-
duktdefinition, für die Zulassung und Ver-
qualifiziertes Personal für die Aufsicht über
cherschutzes,
kehrsfähigkeit sowie die Bewerbung der
für Gesundheit oder Leben der Patienten/
Produkte.
Verbraucher potenziell gefährliche Pro-
des
allgemeinen
Ge-
sundheitsschutzes, der Sicherheit von
Organisationseinheiten
und
Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und
Entscheidend ist die Zweckbestim-
Kosmetika, von technischen Geräten und
mung, die der Hersteller festlegt und an
Produkten, von Medizinprodukten und von
der auch die Einschätzung der Verbrau-
2. Beispiel: Biologische Arbeitsstoffe
Arzneimitteln, aber auch unterschiedliche
chererwartung beteiligt sein kann. Für die
Die Bedeutung von Schutzmaßnahmen für
Untersuchungen und Aufgaben zur Siche-
Abgrenzung spielen aber auch der Nach-
Beschäftigte, die gegenüber biologischen
rung seuchenfreier Tierbestände aus einer
weis einer pharmakologischen, immunolo-
Arbeitsstoffen exponiert sind, gewinnt
Hand bearbeitet werden.
gischen oder metabolischen Wirkungswei-
ständig an Bedeutung. Das hängt insbe-
se und die Einschätzung gesundheitlicher
sondere mit der stärkeren Verbreitung bio-
Risiken eine wichtige Rolle.
logischer und gentechnischer Verfahren in
Hierbei ergaben und ergeben sich
erhebliche Synergieeffekte bei Personal-
dukte vorhalten.
und Laborkapazitäten aus der Bündelung
Von besonderer Bedeutung ist die
der Wirtschaft zusammen. Deshalb wird
von vorher in getrennten Einrichtungen tä-
Abgrenzung von Medizinprodukten zu
die Zusammenarbeit des Fachbereichs
tigen Fachdisziplinen und Untersuchungs-
Arzneimitteln. Dies ist der Tatsache ge-
Arbeitsschutz mit Fachleuten auf dem Ge-
kapazitäten zur Steigerung der Effektivität
schuldet, dass beiden Rechtsgebieten
biet des Infektionsschutzes und der Hygi-
und Qualität.
eine
Zweckbestimmung
ene – insbesondere des Fachbereichs 2,
Ein deutlicher verbesserter Informati-
zugrunde liegt, die bei anderen Rechtsge-
aber auch des Fachbereichs 4 – immer
onsaustausch entstand durch die Zusam-
bieten nicht gegeben ist. Auch versuchen
wichtiger. Darüber wurde in früheren Jah-
menarbeit im Gesundheits- und Verbrau-
Arzneimittelhersteller vermehrt ihre Pro-
resberichten schon berichtet.
cherschutz
dukte als Medizinprodukte auf dem Markt
Infektionsschutzgesetz (IfSG), Tier-
© bezüglich der Produktsicherheit (FB 5)
zu platzieren. Dies hängt nicht nur mit den
seuchenerregerverordnung (TSeucherre-
hohen Kosten, sondern auch mit der zum
gerV) und Biostoffverordnung (BioStoffV)
Teil enormen Dauer der Arzneimittelzulas-
regeln unter Beachtung der Schutzgüter
sungsverfahren zusammen.
(Mensch, Tier, Beschäftigter) Tätigkeiten
und der Bedarfsgegenstände (FB 3),
© bei Arzneimitteln (FB 2), Medizinprodukten (FB 5) und funktionellen Lebensmitteln (s. auch Gliederungspunkt
medizinische
Durch die Ansiedlung der Sachver-
mit human- und tierpathogenen Mikro-
5.2 zum Thema Medizinprodukte),
ständigen für die unterschiedlichen Pro-
organismen (Krankheits- und Tierseu-
© in den Bereichen Arbeitsmedizin (FB
dukte in den verschiedenen Fachberei-
chenerreger, biologische Arbeitsstoffe).
5) und Umweltmedizin (FB 2) sowie
chen einer Behörde ergeben sich kurze
Grundsätzlich sind Tätigkeiten mit Krank-
© beim Infektionsschutz (FB 2) und
Wege bei der Entscheidungsfindung und
heits- und Tierseuchenerregern erlaubnis-
Schutz vor biologischen Arbeitsstoffen
klare Informationen für die Wirtschaft und
und /oder anzeigepflichtig. Die Zuständig-
(FB 5) oder
die Verbraucher. Die Wissenschaftler/Be-
keit für Tätigkeiten mit Krankheitserregern
amten der unterschiedlichen Fachdezer-
nach dem IfSG und für Tätigkeiten mit
nate (Arzneimittelprüfstelle, Kosmetika,
Biologischen Arbeitsstoffen nach der
© beim Umgang mit Gefahrstoffen (FB 2
und FB 5).
Medizinprodukte- und Lebensmittelsicher-
BioStoffV ist fachspezifisch unterschied-
Dies soll an zwei Beispielen aus dem letz-
heit, Nahrungsergänzungsmittel) des LAV
lichen Fachbereichen des Landesamts
ten Jahr aufgezeigt werden.
arbeiten sowohl untereinander, als auch
zugeordnet.
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
13
Aus dieser Zuordnung und inhaltlichen
und Empfehlungen von Bundesbehör-
© bei der Länder übergreifenden Erar-
Überschneidung ergibt sich eine Zusam-
den. Die in den Technischen Regeln
beitung von Rahmenhygieneplänen
menarbeit beim Vollzug der BioStoffV und
enthaltenen primären und sekundären
für Gemeinschaftseinrichtungen und
der §§ 49 bis 53 IfSG (Anzeige, Aufsicht)
Schutzmaßnahmen dienen zwar vorran-
anderen
sowie der gutachterlichen Tätigkeit im
gig dem Schutz der Beschäftigten, be-
vanten Einrichtungen.
Rahmen des Erlaubnisverfahrens nach
wirken aber gleichzeitig einen Schutz der
Gemeinschaftseinrichtungen
TSeucherregerV. Damit können qualita-
Umwelt bzw. der Bevölkerung vor biolo-
pflichtet,
tive und quantitative Synergieeffekte im
gischen Arbeitsstoffen (Krankheits- und
fahrensweisen zur Infektionshygiene in
LAV selbst sowie eine bessere, weil abge-
Tierseuchenerreger). Zusätzliche Maß-
Hygieneplänen festzulegen. Zur Bereit-
stimmte Darstellung des LAV nach außen
nahmen auf Grund seuchenhygienischer
stellung von Musterhygieneplänen wurde
erzielt werden.
Belange und Belange der Tierseuchen-
im Auftrag der Gesundheits- und Sozial-
bekämpfung können im Einzelfall not-
ministerien der neuen Bundesländer ein
wendig werden.
Arbeitskreis zur Erstellung von Rahmen-
Inhaltlichen
Überschneidungen
er-
geben sich u. a. aus den Begriffsbestimmungen zum Krankheitserreger, Tierseu-
infektionshygienisch
ihre
rele-
sind
ver-
innerbetrieblichen
Ver-
hygieneplänen nach § 36 IfSG gegründet.
chenerreger und biologischen Arbeitsstoff,
Die abgestimmte Zusammenarbeit be-
Dieser Arbeitskreis besteht aus sechs
zu Tätigkeiten und Arbeiten und insbeson-
währte sich insbesondere
Mitgliedern, die Mitarbeiter der jeweiligen
dere aus den Anforderungen, die hinsicht-
© im Zusammenhang mit der Klas-
Landesgesundheitsämter oder ähnlicher
lich der Räumlichkeiten und der Maßnah-
sischen Geflügelpest (aviäre Influ-
Landeseinrichtungen sind und Erfahrun-
men zum Schutz der Beschäftigten, der
enza „Vogelgrippe“) und der damit
gen auf dem Gebiet des Infektions- oder
Bevölkerung und der Tiere zu stellen sind.
verbundenen Festlegung der erforder-
Arbeitsschutzes besitzen.
Bisher haben die für den Schutz der
licher Tierseuchenbekämpfungsmaß-
Das Ziel dieses Arbeitskreises ist es,
Bevölkerung und der Tiere vor übertrag-
nahmen und Schutzmaßnahmen für
nicht nur den im § 36 IfSG aufgeführten
die Beschäftigten,
Einrichtungen einen Rahmenhygieneplan
baren Krankheiten zuständigen Bundesministerien keine Regelungen über die
Beschaffenheit von Räumen und Einrich-
© bei der Bearbeitung entsprechender
Erlaubnisse und Anzeigen,
mit wichtigen Hinweisen zu spezifischen
Infektionsrisiken zu geben, sondern al-
tungen sowie Sicherheits- und Überwa-
© bei der Berücksichtigung von Anforde-
len Einrichtungen, für die ein Hygiene-
chungsmaßnahmen bei Tätigkeiten mit
rungen der BioStoffV in den Dokumen-
plan sinnvoll erscheint – wie zum Beispiel
Krankheitserregern
ten für die Pandemieplanung,
Einrichtungen zur ambulanten Pflege.
und
Tierseuchen-
erregern getroffen. Die nach IfSG und
© bei der Untersuchung von Luft- und
Dabei fließen gesetzliche Regelungen,
TSeucherregerV zuständigen Landes-
Materialproben zur Bestimmung von
Vorschriften und aktuelle Richtlinien des
behörden stützen sich deshalb inhaltlich
Schimmelpilzen und Bakterien bei
Arbeits- und des Infektionsschutzes ge-
im Vollzug im Wesentlichen auf das tech-
Fragestellungen aus dem Bereich des
nauso ein wie praktische Erfahrungen auf
nische Regelwerk der BioStoffV (Tech-
Arbeitsschutzes in Laboren des Fach-
dem Gebiet der Kommunal- und Kranken-
nische Regel Biologische Arbeitsstoffe)
bereichs Hygiene,
haushygiene.
14
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
1.5 Qualitätsgesicherte Kontrolle der Arbeitsschutzorganisation in den Unternehmen durch die Arbeitsschutzverwaltung in Sachsen-Anhalt 2007
Dr. rer. nat. U LRICH B ÄRENWALD
Im Jahre 2004 wurde das deutsche Ar-
ein besonders günstiger und erstrebens-
gefragt und festgehalten, ob und wie
beitsschutzsystem vom Ausschuss Hoher
werter Umstand.
Qualitäts-, Arbeitsschutz- oder Um-
Arbeitsaufsichtsbeamter (Senior Labour
Die Arbeitsschutzaufsicht soll sich
Inspectors Committee - SLIC) einer detail-
künftig, neben der Aufdeckung konkreter
gewandt werden und welche das
lierten Analyse unterzogen. Seit Februar
Defizite in der praktischen Umsetzung von
gegebenenfalls sind. Im Fall von Ar-
2006 liegt darüber ein Abschlussbericht
Arbeitsschutzforderungen wie bisher, auf
beitsschutzmanagementsystemen wird
1
weltschutzmanagementsysteme
an-
vor . Er enthält eine Reihe Forderungen, z.
die Arbeitsschutzorganisation in Unter-
ergänzend erfasst, ob und wie diese
B. dass künftig die „strategische Übersicht
nehmen und Einrichtungen konzentrieren.
überprüft, überwacht oder auditiert wer-
und zentrale Koordinierung“ im deutschen
Dabei ist deren Qualität, also Beschaf-
den und wie sie dokumentiert sind.
Arbeitsschutz verbessert werden muss.2
fenheit, Zweckmäßigkeit und Güte sowie
2. Als nächstes interessiert, ob Arbeits-
Unter anderem wird verlangt, dass die Ar-
ihre spezifische betriebliche Umsetzung
schutz erklärter Bestandteil des Unter-
beitsschutzbehörden
einschließlich ihrer Erfolgskontrolle von be-
nehmensziels ist und als solcher auch
© Aussagen zum betrieblichen Niveau
sonderer Bedeutung. Neben der Feststel-
der Belegschaft bekannt gegeben
des Arbeitsschutzes in den Unterneh-
lung eines eingeschränkten „Augenblicks-
wurde.
men zu treffen haben,
zustandes“ im Arbeitsschutzgeschehen
3. Die Aufgaben des Unternehmers nach
des Unternehmens und der Veranlassung
§ 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz hin-
© ihre Aufsicht systematisch planen und
steuern müssen,
der Mängelbeseitigung sollen vor allem
sichtlich Verantwortung, Kontrolle und
© eine transparente und verbindliche
kennzeichnende Größen (Parameter) be-
Oberaufsicht werden überprüft. Dabei
Aufsichtsmethodik schaffen und an-
trachtet und verfolgt werden, die auf län-
werden auch Aufgaben betrachtet,
wenden sollen sowie
gerfristige Wirksamkeit im Arbeitsschutz
deren Durchführung sich der Unter-
© ihre eigene Effizienz beurteilen müssen.
angelegt sind und damit eine Prognose
nehmer selbst vorbehält.
erlauben. Anhand dieser Prognose kann
4. Es wird kontrolliert, wie im Betrieb mit
Ausgehend von diesen Forderungen hat
dann Revisionshäufigkeit und -tiefe für die
organisatorischen Festlegungen und
der Fachbereich Arbeitsschutz des Lan-
Zukunft maßgeblich bestimmt werden.
Weisungen umgegangen wird, ob es
desamts für Verbraucherschutz Sachsen-
Der Fachbereich Arbeitsschutz des
z. B. Betriebsanweisungen zum Ar-
Anhalt (LAV) im Berichtsjahr eine quali-
LAV war sich bei der Einführung dieses
beitsschutz gibt, ob Aufgaben und
tätsgesicherte Kontrolle der betrieblichen
neuen systematischen Kontrollverfahrens
Zuständigkeiten in den Betriebsablauf
Arbeitsschutzorganisation innerhalb sei-
darüber klar, dass das gewünschte Ziel,
integriert worden sind etc.
ner Revisionen eingeführt. Ziel dieser Vor-
nämlich eine nachhaltige Erhöhung des
5. Eine große Rolle spielt die Beurteilung
gehensweise war es, das Niveau des Ar-
Arbeitsschutzniveaus, messbar sein muss.
der Arbeitsbedingungen. Es wird ge-
beitsschutzes in Betrieben, Unternehmen
Daraus folgte, dass die dafür zu betracht-
prüft,
und Einrichtungen nachhaltig zu erhöhen.
enden Parameter möglichst selbst mess-
ob eine betriebsbezogene und kon-
Die Vorgehensweise gründete auf
bzw. objektivierbar sein mussten, was in
krete Gefährdungsbeurteilung vorliegt,
der aus Sicht des LAV plausiblen Annah-
der praktischen Umsetzung durchaus auf
die entsprechende Maßnahmen und
me, dass das erreichte bzw. erreichbare
Schwierigkeiten stieß.
Termine enthält,
Arbeitsschutzniveau in einem Unterneh-
Nach intensiven Diskussionen und
ob festgelegte und durchgeführte
men von der Art und Qualität der dortigen
unter Berücksichtigung der Ergebnisse
Maßnahmen auch dokumentiert wor-
betrieblichen
Arbeitsschutzorganisation
eines erfolgreichen Pilotprojekts aus dem
den sind
abhängt. Wenn Arbeitsschutz gar als Teil
Aufsichtsbereich Halle hat man sich bei
und
der Unternehmensziele zur Gesunderhal-
Revisionen, die nicht auf besondere Ver-
wie Kontrollen durch die Geschäftslei-
tung und Leistungsförderung der eigenen
anlassung durchgeführt werden, zu Fol-
Belegschaft formuliert und per Controlling
gendem entschlossen:
auch regelmäßig verfolgt wird, erscheint
1. Nach der Erfassung der jeweiligen be-
das auch unter Behördenblickwinkel als
trieblichen Kenndaten wird zunächst
1 http://www.vdgab.de/Ablage/SLIC-Bericht_
deutsch.pdf am 02.05.2008
2 http://www.bsafb.de/fileadmin/downloads/
pa_5_10_2006/pa5_10_2006_gemeinsame_
arbeitsschutzstrategie.pdf am 02.05.2008
tung stattgefunden haben.
6. Es wird die Pflichtenübertragung nach
§ 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz kontrolliert.
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
15
7. Es wird geprüft, ob für den Arbeits-
als gut bzw. weniger gut charakterisierbar.
betrieblichen Organisationssituation im
schutz im Unternehmen die entspre-
Angereichert um Erkenntnisse aus dem
Arbeits- und Gesundheitsschutz dar. Das
chenden Mittel bereitgestellt bzw. Aus-
Unternehmergespräch, Ergebnisse einer
zugehörige, integrierende und skalier-
rüstungen beschafft worden sind oder
Betriebsbesichtigung und einer Dokumen-
te Gesamturteil – eine Ziffer zwischen 1
werden.
tenkontrolle, dienen sie dem Aufsichtsbe-
und 5 – wird darüber hinaus auch in das
8. Es wird erfasst, ob die Beschäftigten
amten zu einer aktuellen Gesamteinschät-
Informationssystem für den Arbeitsschutz
im Unternehmen hinsichtlich Arbeits-
zung der Arbeitsschutzorganisation im
(IfAS) des LAV eingetragen. Es steht da-
und Gesundheitsschutz planmäßig
revidierten Unternehmen.
mit für spätere Auswertungen hinsichtlich
unterwiesen werden, wie man sie in
Dabei bleibt es dem Ermessen des
einer betrieblichen Entwicklung aber auch
ihre Rechte und Pflichten einführt und
Aufsichtsbeamten überlassen, wie er die
für Untersuchungen zu seiner Verteilung
ihre Mitwirkung gestaltet.
einzelnen Ergebnisse wichtet. Er hat je-
über Branchen, Betriebsgrößen etc. zur
9. Nicht zuletzt wird überprüft, wie die
doch am Ende seiner Revision eine Be-
Verfügung.
im Arbeitssicherheitsgesetz formulier-
wertung des Arbeits- und Gesundheits-
Das vorgestellte System wurde im
ten Forderungen erfüllt werden, z. B.
schutzes im Unternehmen nach einer
Berichtsjahr 2007 in Sachsen-Anhalt be-
ob die Sicherheitsfachkräfte über die
fünfteiligen Skala vorzunehmen und das
gonnen. Im Jahr 2008, nachdem eine
entsprechende Fachkunde verfügen,
Ergebnis in den Revisionsunterlagen zu
Mindestanzahl von derart systematisier-
ob sie Fortbildungsveranstaltungen
dokumentieren. Daneben kann er beson-
ten Einträgen in den Betriebsakten und in
besuchen, wie die Einsatzzeiten des
ders positive Beispiele im Arbeitsschutz
IfAS vorhanden sein wird, soll eine erste
Betriebsarztes geregelt sind und wie
einerseits oder Hauptmängel andererseits
Auswertung der erreichten Ergebnisse
man nötige Vorsorgeuntersuchungen
verbal festhalten. Das Revisionsdokument
stattfinden. Sie soll insbesondere an prak-
organisiert.
wird – soweit erforderlich – durch den Ein-
tischen Fällen klären, ob mit dieser Art
Alle diese Aspekte sind nach Auffassung
trag eines Termins zur Nachkontrolle und
planmäßiger Revisionen mit Schwerpunkt
des Fachbereichs Arbeitsschutz des LAV
durch Angaben zu nötigem Verwaltungs-
betrieblicher Arbeits- und Gesundheits-
Parameter, die das Organisationsniveau
handeln vervollständigt. Weitere Bemer-
schutzorganisation eine noch effektivere
eines Betriebes hinsichtlich Sicherheit
kungen sind selbstverständlich ebenfalls
Steuerung der Aufsichtstätigkeit der Ar-
und Gesundheitsschutz beschreiben und
möglich.
beitsschutzverwaltung Sachsen-Anhalt als
damit auch Aussagen über die Entwick-
Das Revisionsdokument wird Be-
lung zulassen. Sie sind darüber hinaus
standteil der Betriebsakte. Es stellt eine
als vorhanden bzw. nicht vorhanden und
Beschreibung der aktuell vorgefundenen,
bisher möglich ist.
16
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
1.6 Arbeitsunfälle mit tödlichem Ausgang in Sachsen-Anhalt im Jahr 2007
Dr. rer. nat. U LRICH B ÄRENWALD , Dipl.-Ing. J OACHIM L ÜDERITZ
Sachsen-Anhalt ist auch im Berichtsjahr
2007 nicht von Arbeitsunfällen mit tödli-
25
chem Ausgang verschont worden. Ins-
21
20
gesamt verloren 13 Beschäftigte bei ihrer
aus der gewerblichen Wirtschaft und einer
aus der Landwirtschaft. Im Verhältnis zu
16
Anzahl
beruflichen Tätigkeit das Leben, 12 davon
15
10
9
10
5
13
10
5
5
5
1
den ca. 856.000 Beschäftigten im Land
14
13
9
5
5
5
4
ergibt sich eine Quote von 1,5 Arbeitsun0
falltoten je 100.000 Beschäftigte.
2000
2001
Vier Tote von den 13 waren bei Unfäl-
2002
2003
Gesamt
2004
2005
2006
2007
auf Baustellen
len auf Baustellen zu beklagen2. Die Quote tödlicher Bauunfälle in Sachsen-Anhalt
soll hier nicht berechnet werden, denn
Abb. 1.6.1 Anzahl tödlicher Arbeitsunfälle in Sachsen-Anhalt von 2000 bis 2007
man kann über die insgesamt am Bau
Beschäftigten unterschiedlich summieren.
Je nachdem, welche Gewerke man hinzu
deren Bundesländern in Sachsen-Anhalt
und umgekehrt berücksichtigt, resultieren
sehr verschiedene Werte. Sie lassen sich
dann kaum mit Zahlen aus anderen Quellen vergleichen.
Die absolute Zahl tödlicher Arbeitsunfälle lag im Jahr 2007 um 4 höher als im
Jahr 2006. Unter Berücksichtigung der
Tödliche Arbeitsunfälle pro
100.000 Beschäftigte
nimmt und wie man Arbeitskräfte aus an2,5
2
2,3
1,7
1,6
1,5
1,5
1,1
1,2
1,5
1,1
1
0,5
0
Schwankungsbreite zeigt sie seit 2002
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
eine Tendenz zu nahezu konstanten Werten (vgl. Abb. 1.6.1). Die zugehörigen
Quoten verhalten sich analog (vgl. Abb.
Abb. 1.6.2 Quote tödlicher Arbeitsunfälle in Sachsen-Anhalt von 2000 bis 2007
1.6.2).
Tödliche Baustellenunfälle gab es
2007 einen weniger als 2006. Der Trend
zeigt ebenfalls näherungsweise Konstanz.
Bundesweit findet man, wie bereits im
vergangenen Jahr, insgesamt einen Rückgang tödlicher Arbeitsunfälle (vgl. Abb.
3
1.6.3) , auch solcher ausschließlich in der
gewerblichen Wirtschaft ohne Bergbau
1 Tabelle 2 des vorliegenden Berichts
Tödliche Arbeitsunfälle
pro 100.000
Erwerbstätige
seit 2001 ist in Abb. 1.6.1 abzulesen und
3
2,5
2
1,5
2,8
2,7
2,7
2,4
1
2,2
1,8
1,6
2006
2007
0,5
0
2001
2002
2003
2004
2005
2 eigene Erhebungen
3 „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2003“,
S. 70, Tab. TB 3, „Sicherheit und Gesundheit bei
der Arbeit 2005“, S. 40, Abb. B3, S. 163, Tab. TB
3, http://www.dguv.de/inhalt/presse/2008/Q2/vorl_
zahlen/index.jsp am 24.04.08, http://www.destatis.
de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/
Presse/pm/2007/10/PD07__432__132,templateId=r
enderPrint.psml am 24.04.08, Beschäftigtenzahlen
wurden über die Zeiträume gemittelt
Abb. 1.6.3 Quote tödlicher Arbeitsunfälle (in Betrieben und im Straßenverkehr bei der Arbeit)
bundesweit von 2001 bis 2007
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
17
Asbestplatten von einem Laufsteg
353
400
341
332
312
Gesamt
299
350
Baugewerbe
272
Dach auf den Dachbalken lag. Von
264
diesem Laufsteg stürzte der Verun-
300
Anzahl
aus demontiert, der über dem offenen
fallte ab. Maßnahmen, die einen Sturz
250
ins Gebäudeinnere hätten verhindern
148
200
143
121
124
können, fehlten. Außerdem war der
88
100
150
90
Laufsteg, der aus zwei mit Latten ver-
100
nagelten Bohlen bestand, zu schmal
50
und die Latten bildeten Stolperstellen.
0
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
Abb. 1.6.4 Anzahl tödlicher Arbeitsunfälle bundesweit in Betrieben der gewerblichen Wirtschaft
ohne Bergbau von 2000 bis 2006
6. Auf
einem
Trapezblech-Flachdach
waren durch eine Dachdeckerfirma
die Dachkehlen zu reinigen. Der Dach-
und im Baubereich (vgl. Abb. 1.6.4) . Als
3. Ein Auszubildender benutzte einen
kehlenschlamm wurde mit Eimern zum
Baubereich wurden hier das Bauhauptge-
Gabelstapler in einem unbeobach-
Dachaufstieg gebracht. Auf dem Weg
werbe, das Ausbau- und Bauhilfsgewer-
teten Moment. Er hatte dazu keine
von der Arbeitsstelle zum Dachauf-
be, die Zimmerei und die Dachdeckerei
Berechtigung, doch der steckende
stieg brach ein Beschäftigter durch
betrachtet und die entsprechenden Werte
Zündschlüssel verleitete ihn offen-
ein Lichtband des Daches und stürzte
zusammengefasst.
sichtlich zum Fahren des Staplers. Bei
ab. Er verstarb am nächsten Tag im
4
Von den 13 Unfällen mit tödlichem Aus-
einer Kurvenfahrt kippte der Stapler
Krankenhaus. Der Verunfallte übersah
gang in Sachsen-Anhalt im Jahr 2007 pas-
um. Der junge Mann, der auch keinen
das Lichtband, da die Sonne tief stand
sierten 4 im Zusammenhang mit Gabel-
Sicherheitsgurt benutzt hatte, ver-
und die gesamte Dachfläche silbrig
staplern. Weitere 5 waren Absturzunfälle, 4
suchte abzuspringen, wurde aber vom
glänzte. Die Lichtbänder waren nicht
von Personen und einer von Material. Die
kippenden Stapler getroffen und dabei
gekennzeichnet und nicht gesichert.
Unfälle konzentrierten sich also wiederum
tödlich verletzt.
7. Auf einer Baustelle wurden Holzdach-
auf Schwerpunkte, die bereits in den vergangenen Jahren beobachtet wurden und
4. Auf einer Baustelle sollten 12 Meter
binder mittels Mobilkran montiert. Der
in den jeweiligen Vorjahresberichten auch
lange Lampenmaste mit einem Gabel-
Kran schwenkte einen an einem Rund-
beschrieben worden sind.
stapler transportiert werden. Die Maste
hebeband hängenden Dachbinder
waren auf der Gabel des Staplers nicht
zur Montagestelle. Beim Positionieren
Unfälle mit Gabelstaplern:
gesichert. Während des Transports
des Dachbinders riss das Hebeband.
1. Ein Beschäftigter wurde von einem Ga-
musste ein Hindernis umfahren wer-
Der
belstapler angefahren und tödlich ver-
den. Dazu wurde die beladene Gabel
durchschlug die obere Gerüstlage
letzt, weil der Staplerfahrer nur unzurei-
in die höchste Position gebracht und
und verletzte den zum Positionieren
chende Sicht hatte und der Verunfallte
damit der Schwerpunkt des Staplers
auf der darunter liegenden Gerüstla-
sich trotz Verbots im Bereich einer La-
angehoben. Das Gelände war leicht
ge stehenden Beschäftigten tödlich.
destraße aufhielt, der ausschließlich für
abschüssig, sodass die ungesicherte
Eine Gefährdungsbeurteilung für die
Fahrzeugverkehr zugelassen war.
Ladung samt Gabelstapler kippte und
Montage fehlte ebenso wie die Mon-
den Fahrer am Kopf verletzte. Er ver-
tageanweisung für die Dachbinder auf
starb zwei Tage später im Krankenhaus.
der Baustelle und der Prüfungsnach-
2. Ein Maschinenteil, welches nicht aus-
herabstürzende
Dachbinder
weis der Hebebänder. Nach Angaben
reichend gesichert war, kippte von der
Gabel eines Staplers und quetschte
Absturzunfälle:
des Dachbinderherstellers war für die
einen Beschäftigten ein. Er verstarb an
5. Eine Dachdeckerfirma sollte nach
Montage eine Zwei-Punkt-Aufhängung
dem Sturm „Kyrill“ ein Hallendach
vorgesehen, verwendet wurde aber
reparieren und beschädigte Wellas-
eine Ein-Punkt-Aufhängung. Kettenge-
bestplatten durch asbestfreie Well-
hänge wären für diese Art der Montage
platten ersetzen. Dazu wurden die
geeigneter gewesen als Hebebänder.
der Unfallstelle.
4 http://www.baua.de/nn_11644/de/Informationenfuer-die-Praxis/Statistiken/Unfaelle/toedliche-Arbeitsunfaelle/pdf/Toedliche-Arbeitsunfaelle-04.pdf
am 24.04.2008
18
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
8. In einem Sägewerk gab es eine Stö-
jedoch nicht aus der Maschine heraus-
schwer, dass er an den Unfallfolgen
rung an einer komplexen Holzbear-
ragen, d. h., es durfte nicht länger als
nach drei Tagen verstarb.
beitungsmaschine. Um die Störung
1,00 m sein. Außerdem wäre zur Kom-
zu beseitigen verließ der Maschinen-
pensation der entfernten Abdeckung
Immer wieder passieren schwere und töd-
führer seinen Arbeitsplatz und kletterte
eine zusätzliche Schutzvorrichtung
liche Arbeitsunfälle, weil grundlegende Si-
auf die ausgeschaltete Maschine. Da-
nötig gewesen. Sie wurde nicht an-
cherheitsvorschriften, die eigentlich jedem
bei verlor er das Gleichgewicht, stürz-
gebracht. Der verunfallte Beschäftigte
Beschäftigten bekannt sind oder sein soll-
te aus ca. 3 m Höhe ab und verstarb
versuchte, 1,40 m langes Stangenma-
ten, nicht eingehalten werden. Man kann
an den Folgen. Die Betriebsanleitung
terial zu bearbeiten. Das ca. 0,40 m
das bei nahezu allen der dreizehn aufge-
enthielt keine Angaben zur Störungs-
aus der Maschine herausragende
führten Unfälle feststellen. Das entstehen-
beseitigung, obwohl dies die EG-Ma-
Werkstück bekam beim Einschalten
de Leid ist namenlos. Die Arbeitsschutz-
schinenrichtlinie 98/37/EG vorschreibt.
der Maschine eine Unwucht, verbog
verwaltung – zur Unfalluntersuchung und
Auch Hinweise zum gefahrlosen Betre-
sich und verletzte den Beschäftigten
-ursachenaufklärung immer hinzugezogen
ten der Maschine zur Störungsbeseiti-
tödlich. Zum Zeitpunkt des Unfalls lag
– fragt, warum die Sicherheitsvorschriften
gung oder Warnungen vor möglicher
im Unternehmen keine Konformitätser-
nicht eingehalten werden?
Absturzgefahr fehlten.
klärung für die NC-Drehmaschine vor.
Nach Frau Dr. WACHSMUTH5 sind in jeder
Ebenso fehlte eine deutschsprachige
Arbeitssituation die drei Faktoren Technik,
Bedienungsanleitung.
Organisation und Person gemeinsam wirk-
9. Aus einem Tankwagen sollte Gülle in
sam. Gleiches gilt dann auch bei jedem
einen Hochbehälter gepumpt werden. Dazu musste ein Luftventil in
12. Während der Demontage des Bau-
Unfall. Daraus ergibt sich, dass Unfälle
ca. fünf Meter Höhe geöffnet werden.
musters einer Maschineneinhausung
regelmäßig durch mehrere Einflüsse, also
Der Verunfallte ließ sich mittels eines
sollten an der Fronttraverse Haltebän-
multikausal verursacht werden. Das Wis-
Frontladers auf die in vier Meter Höhe
der angeschlagen werden. Dazu ver-
sen um und die Einhalten von Sicherheits-
angebrachte
heben.
wendete der Verunfallte eine zu kleine
vorschriften hängen stark von der Motivati-
Er erreichte das Ventil und öffnete es.
Trittleiter. Er verlor das Gleichgewicht
on aller Beteiligten ab. Das sind sowohl die
Dann betrat er wieder die Schaufel des
und versuchte sich an der Traverse
Beschäftigten als auch die Unternehmer
Frontladers. Er stürzte im Herunterfah-
festhalten. Die nicht genügend gesi-
und sonstigen Verantwortungsträger. Auf
ren ab und verstarb nach 11 Tagen.
cherte Fronttraverse kippte um und
der so genannten „Motiv-Waage“ stehen
Ein sicherer Aufstieg zur Bedienung
begrub den Beschäftigten unter sich.
für sicherheitswidriges Verhalten neben
des Ventils fehlte. Der Frontlader war
Eine Demontageanweisung gab es
Unkenntnis Beweggründe wie Bequem-
als Liftersatz unzulässig, gefährlich
nicht. Kein Verantwortlicher beaufsich-
lichkeit, kurzfristige, potenzielle Zeit- oder
und wurde trotz Verbot verwendet.
tigte die Arbeiten.
Geldersparnis, aber auch Ehrgeiz und
Arbeitsbühne
Spaß am Risiko. Sicherheitsgerechtes Ver13. Zur Beseitigung von Schäden nach
halten wird dagegen motiviert von Wissen
10. Bei Delaborierungsarbeiten durch eine
dem Sturm „Kyrill“ sollte ein polnisches
um das Risiko, Verantwortung, Vorbildwir-
Fachfirma detonierten in einem Säure-
Unternehmen Bäume fällen. Nach
kung, Angst vor Strafe, Gesundheitsbe-
bad Sprengkapseln. Ein Beschäftigter,
Kennzeichnung der Stämme und Fest-
wusstsein und langfristiger Geldersparnis.
der an dem Bad arbeitete, kam ums Le-
legung der Fallrichtungen begann das
Leider erzeugt sicherheitswidriges Verhal-
ben, ein weiterer wurde schwer verletzt.
Unternehmen mit der Arbeit. Der ver-
ten meistens sofort spürbare und – wenn
unfallte polnische Beschäftigte fällte
kein Unfall passiert – der Motivation ent-
11. Der vorschriftswidrige Betrieb einer
eine Kiefer ordnungsgemäß, der Baum
sprechend „angenehme“ Effekte. Im Un-
NC-Drehmaschine führte zu einem
kippte planmäßig in die vorgegebene
terschied dazu ist sicherheitsgerechtes
weiteren tödlichen Arbeitsunfall. Die
Richtung. Durch die Verflechtung der
Handeln schwerer erfahrbar. Es produziert
Drehmaschine bot die Möglichkeit, zu
Baumkronen brach jedoch beim Fallen
einen langfristigen Gewinn. Deshalb ist es
bearbeitendes Rundmaterial seitlich
eine in einiger Entfernung stehende
so schwierig, sicherheitsbewusstes Verhal-
zuzuführen. Dazu musste eine Sicher-
Krone eines anderen Baumes uner-
ten in der täglichen Praxis durchzusetzen.
heitsabdeckung entfernt werden. Das
wartet ab. Diese verletzte beim Sturz
Werkstück durfte in dieser Betriebsart
auf den Boden den Beschäftigten so
Weitere Unfälle:
5 Frau Dr. Wachsmuth, Gesellschaft für humane
Technologieentwicklung mbH, Braunschweig,
Vortrag im LAV, Februar 2008
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
19
sursachen gegenüber. Die geschilderten
Verhältnisse in Sachsen-Anhalt fügen sich
widerspruchsfrei in dieses Bild ein.
physische, psychische
Ursachen
Was kann man tun
Was kann man tun, um das ArbeitsunfallgeVerhalten
schehen, insbesondere das mit tödlichem
Ursachen
2006
Ausgang, künftig zurückzudrängen?
Der Fachbereich 5 des Landesamtes
2005
Organisation
2004
für
2003
führt im Rahmen der Gemeinsamen Deut-
2002
2001
Arbeitsstätte,
Umgebung
2000
Verbraucherschutz
Sachsen-Anhalt
schen Arbeitsschutzstrategie im laufenden
Jahr und in den kommenden Jahren eine
Reihe von Projekten in verschiedenen Branchen und mit verschiedenen Adressaten
Technik einschließlich
Elektrotechnik
durch, um unfallbegünstigende oder -auslösende Verhältnisse am Arbeitsplatz zu
minimieren und wenn möglich vollständig
0
10
20
30
40
50
60
70
Prozent
zu beseitigen. Die Aufsichtsbeamten dringen immer wieder mit Nachdruck darauf,
Risiken in den Gefährdungsbeurteilungen
Abb. 1.6.5 Unfallursachen in Prozent aller genannten Ursachen (unter Berücksichtigung von
Mehrfachnennungen) bei tödlichen Arbeitsunfällen bundesweit
zu erfassen und geeignete Gegenmaßnah-
Mit Rückschlägen ist immer zu rechnen.
der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
damit diese in Wahrnehmung ihrer Verant-
Arbeitsmedizin (BAuA) zu Ursachen von
wortung die Arbeit so organisieren und
fälle in Sachsen-Anhalt näher, findet man
tödlichen
bundesweit,
dafür technische Mittel bereitstellen, dass
multikausale Zusammenhänge, dominiert
findet man die in Abb. 1.6.5 dargestell-
scheinbar bequemes aber gefährliches
von Verhaltensursachen, nahezu überall
ten Zusammenhänge.6 Man erkennt eine
Handeln möglichst ausgeschlossen bleibt.
bestätigt. Mangelndes Wissen, fehlende
deutliche Dreiteilung. Physische, psychi-
Sie beteiligen sich an der Erarbeitung von
oder ignorierte Anweisungen und Be-
sche sowie technische Ursachen und
Informations- und Anschauungsmaterialien
quemlichkeit waren wesentliche Gründe
Gründe der Arbeitsstätte oder der Um-
für berufsbildende Schulen, um einen Bei-
für die Unfälle 1, 2, 4 bis 9, 11 und 12. Un-
gebung spielen zu höchsten 10 % eine
trag zur Bewusstseinsentwicklung zukünf-
fall 3 wurde wohl überwiegend durch Ehr-
Rolle. Organisationsdefizite sind mit 20 bis
tiger junger Beschäftigter im Hinblick auf
geiz, Unachtsamkeit und Übermut aus-
30 % beteiligt. Verhaltensursachen liegen
den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu
gelöst. Der Einsatz unzulässiger oder für
jenseits der 50%-Marke. Zeitliche Abhän-
leisten. Sie unterstützen als Referenten ent-
die Aufgabe nachweislich ungeeigneter
gigkeiten sind angesichts der Schwan-
sprechende Vortragsveranstaltungen, wo
technischer Hilfsmittel trug entscheidend
kungsbreiten kaum feststellbar. Ein gege-
immer sich dazu Gelegenheit bietet. Nicht
zu den Unfällen 5, 7, 9 und 12 bei. Bei den
benenfalls leichter Rückgang bei Technik,
zuletzt revidieren sie systematisch Unter-
Unfällen 10 und 13 war das den vorge-
Arbeitsstätten / Umgebung und Organi-
nehmen und beurteilen deren Organisa-
sehenen Arbeiten innewohnende Gefähr-
sation steht einem Anstieg bei Verhalten-
tion im Arbeitsschutz, um im Bedarfsfall
Untersucht man die 13 tödlichen Un-
Arbeitsunfällen
dungspotenzial offenbar unzureichend
abgeschätzt und berücksichtigt worden.
Betrachtet man eine Zusammenstellung
men einzuleiten. Sie beraten Unternehmer,
notwendige Schutzmaßnahmen auch über
6 http://www.baua.de/nn_11644/de/Informationen-fuer-die-Praxis/Statistiken/Unfaelle/toedliche-Arbeitsunfaelle/pdf/Unfallursachen.pdf am
30.04.2008
behördliche Sanktionen durchzusetzen.
20
2
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
Probleme des sozialen Arbeitsschutzes
2.1 Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz
Dipl.-Ing. (FH) C ORNELIA K RUDE
Mutterschutz
Die Aufgabe des gesetzlichen Mutter-
Rückgang der regulären Betriebskontrol-
stilllegung sowie der Eröffnung des Insol-
schutzes besteht darin, die im Arbeitsver-
len – stetig steigt und sich innerhalb der
venzverfahrens begründet. Neben diesen
hältnis stehende Frau und das werdende
letzten drei Jahre mehr als verdoppelt hat.
betriebsbedingten Gründen gab es aber
Kind vor Gefahren, Überforderung und
Der Bedarf der Unternehmer an einer Be-
auch verhaltensbedingte Gründe für eine
Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz,
ratung vor Ort ist auch im vergangenen
Beendigung
vor finanziellen Einbußen sowie vor dem
Jahr unverändert hoch gewesen. Im Rah-
Besonders schwere Verstöße gegen ar-
Verlust des Arbeitsplatzes während der
men der Beratung konnte der Arbeitgeber
beitsvertragliche Pflichten oder vorsätz-
Schwangerschaft und einige Zeit nach der
direkt auf die festgestellten Arbeitsschutz-
lich strafbare Handlungen der werdenden
Entbindung zu schützen.
des
Arbeitsverhältnisses.
defizite hingewiesen und überzeugt wer-
Mutter oder der Person in der Elternzeit
Ausgehend von diesem Auftrag wur-
den, die werdende Mutter sofort in einen
stellten einen weiteren Schwerpunkt in den
den im Berichtsjahr 1.157 Überprüfungen
gesundheitlich unbedenklichen Bereich
Verfahren der Zulässigkeitserklärung dar.
und 614 Beratungen hinsichtlich der Be-
umzusetzen oder eine Änderung der Ar-
In 29 Fällen wurde die beabsichtigte
schäftigung werdender Mütter durchge-
beitsorganisation vorzunehmen und wenn
Kündigung des Arbeitsverhältnisses für
führt. Außerdem gingen im LAV Sachsen-
dies nicht möglich war, ein Beschäfti-
zulässig erklärt. 18 Anträge sind abgelehnt
Anhalt 4.650 Anfragen und Anzeigen ein.
gungsverbot auszusprechen. Dabei ist es
worden, weil die vorgetragenen Gründe für
Bei der Überprüfung der Arbeitsplätze für
besonders hilfreich, dass mit dem Inkraft-
eine Zulässigkeitserklärung entsprechend
werdende Mütter gab es insgesamt 140
treten des Gesetzes zum Ausgleich der
den mutterschutzrechtlichen Vorschriften
Beanstandungen. Die festgestellten Män-
Arbeitgeberaufwendungen (AAG) zum 1.
nicht in der erforderlichen Weise zutref-
gel betrafen vorrangig
Januar 2006 – unabhängig von der Anzahl
fend waren. Nach einer Beratung mit dem
© das Verbot der Mehrarbeit, Nacht- und
der Beschäftigten – alle Arbeitgeber die fi-
Antragsteller sind in 30 Fällen die Anträge
nanziellen Aufwendungen, die werdenden
zurückgenommen worden oder hatten sich
Müttern im Fall eines Beschäftigungsver-
anderweitig erledigt. Mitunter handelte es
botes gezahlt werden müssen, in vollem
sich dabei um Anträge für Schwangere,
Umfang durch die Krankenkassen (U2-
die einem Beschäftigungsverbot nach
Umlageverfahren) ersetzt bekommen.
dem Mutterschutzgesetz unterlagen. Die
Sonntagsarbeit,
© die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen,
© die Mitteilung über die Beschäftigung
einer werdenden Mutter gegenüber
der Aufsichtsbehörde,
Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt im
Arbeitgeber sahen ein Beschäftigungsver-
© die Gefährdungsbeurteilung,
Bereich des Mutterschutzes war auch im
bot infolge der von ihnen aufzubringenden
© die Arbeitsplatzgestaltung und
vergangenen Jahr die Bearbeitung von
Lohngelder häufig als eine Gefährdung
© die Auslage des Mutterschutzge-
Anträgen auf Zulassung zur Kündigung
ihrer Existenz an. Sie sind von den Mitar-
des Arbeitsverhältnisses während der
beitern des LAV Sachsen-Anhalt darüber
Neben der Beschwerde ist die Mitteilung
Schwangerschaft bzw. bis zum Ablauf
informiert worden, dass die Arbeitgeber-
über die Beschäftigung einer werdenden
von vier Monaten nach der Entbindung
leistungen bei Schwangerschaft bzw. Mut-
Mutter durch den Arbeitgeber ein wichti-
und während der Elternzeit. Im Berichts-
terschaft aus dem U2 – Umlageverfahren
ges Instrumentarium für eine zielgerichtete
zeitraum wurden in Sachsen-Anhalt ins-
der Krankenkassen vollständig erstattet
Kontrolle des Arbeitsplatzes einer werden-
gesamt 93 Anträge auf Kündigungszu-
werden. Die Antragstellung erübrigte sich
den Mutter. Derzeit geht die Tendenz da-
lassung gestellt. Der überwiegende Teil
somit. Über die noch verbleibenden An-
hin, dass die Anzahl der anlassbezogenen
der Anträge auf Kündigungszulassung
träge wurde zu Beginn des Jahres 2008
Kontrollen im Mutterschutz – trotz einer
wurde von Kleinbetrieben und mittelstän-
abschließend entschieden.
weiteren Verringerung des Personals und
dischen Unternehmen gestellt und mit der
einem zwangsläufig damit verbundenen
vollständigen und dauerhaften Betriebs-
setzes.
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
21
Kinder- und Jugendarbeitsschutz
Kinder und Jugendliche befinden sich
Den Bestimmungen des Jugendarbeits-
und seine Pflichtverletzungen informiert
in der physischen und psychischen Ent-
schutzgesetzes wird jedoch nicht in al-
und zeigte sich schließlich einsichtig.
wicklung und brauchen deshalb einen
len
Bedeutung
Das LAV Sachsen-Anhalt leitete ge-
erhöhten Arbeitsschutz. Überforderun-
beigemessen. So war es auch in einem
gen diesen Ausbildungsbetrieb wegen
gen und Schädigungen können sich
Restaurant bei der Ausbildung eines Ju-
der unzulässigen Beschäftigung des Ju-
auf sie besonders nachteilig auswirken.
gendlichen zum Koch. Im vorliegenden
gendlichen an einem Feiertag und wegen
In der Regel sind Kinder und Jugend-
Fall beschwerten sich die Eltern eines
der Vernichtung der Unterlagen und Ar-
liche den Anforderungen, welche die
Auszubildenden über eine erhebliche
beitszeitnachweise ein Ordnungswidrig-
Arbeitswelt an Erwachsene stellt, noch
Überschreitung der zulässigen täglichen
keitsverfahren ein, welches nach erfolgter
nicht gewachsen. Nicht zuletzt deshalb
Arbeitzeit während eines längeren Zeit-
Anhörung des Betroffenen zum Erlass
ist Kinderarbeit in der Bundesrepublik
raumes und über die Beschäftigung ihres
eines Bußgeldbescheides führte. Der Re-
Deutschland, bis auf wenige Ausnah-
Sohnes an einem Feiertag.
staurantinhaber akzeptierte das verhängte
men, grundsätzlich verboten.
Das
und
die
Ausbildungsbetrieben
Eine Überprüfung des Ausbildungs-
Bußgeld und gab vor, die Bestimmungen
Jugendarbeitsschutzgesetz
betriebes und der Betriebsunterlagen erg-
des
Jugendarbeitsschutzgesetzes
künftig zu beachten.
zu-
Kinderarbeitsschutzverord-
ab, dass der Sohn der Beschwerdeführer
nung schaffen die rechtlichen Voraus-
tatsächlich unzulässig an einem Feiertag
Der vorliegende Fall zeigt, dass Be-
setzungen dafür, dass Kinder und
beschäftigt wurde. Eine Sichtung der Ar-
triebsbesichtigungen, Beratungsgespräche
Jugendliche vor Überforderung, Über-
beitszeitnachweise war nicht möglich,
und Aufklärungsmaßnahmen auch weiter-
beanspruchung und den Gefahren am
weil die Aufzeichnung aller Arbeitszeiten
hin erforderlich sind, schon um derartigen
Arbeitsplatz entsprechend ihrem Ent-
mittels Zeiterfassungsuhr erfolgte und die
Vorkommnissen frühzeitig und wirksam ent-
wicklungsstand geschützt sind. Außer-
dazugehörigen Karten für den fraglichen
gegentreten zu können. In Zukunft müssten
dem ist für ihre ärztliche Betreuung bei
Zeitraum zum Zeitpunkt der behördlichen
die Betriebskontrollen noch verstärkt wer-
der Arbeit gesorgt und sichergestellt,
Ermittlungen bereits vernichtet waren. Der
den, um den Gesundheitsschutz und die
dass ihnen ausreichende Freizeit zur Er-
Inhaber des Restaurants wurde daraufhin
Sicherheit der Jugendlichen in allen Be-
holung und Entfaltung ihrer Persönlich-
umfassend über seine Arbeitgeberpflich-
reichen der Berufsausbildung noch besser
keit verbleibt.
ten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
gewährleisten zu können.
22
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
2.2 Die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeit
Dipl.-Ing. D IETMAR G LÖCKNER
Aufgabe des Arbeitszeitschutzes ist es,
gungsverbot an Sonn- und Feiertagen das
Durch die öffentlich rechtlichen Regelungen
die Beschäftigten vor einer Schädigung
verfassungsrechtliche Gebot der Arbeitsru-
des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) wird die
ihrer Arbeitskraft und Gesundheit durch
he gemäß Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV
Arbeitszeitdauer zur Vermeidung von Über-
zeitliche Überforderung in ihrem Interesse
konkretisiert. Außerdem wird den berech-
müdung und Überlastung begrenzt. Es wer-
und im Interesse der Volksgesundheit zu
tigten Bedürfnissen der Wirtschaft und Ver-
den außerdem Ruhepausen, Ruhezeiten
schützen.
waltung nach ausreichend langen und fle-
und Ruhetage zur Erholung, Entspannung
xiblen Arbeitszeiten Rechnung getragen.
und Freizeitgestaltung festgesetzt.
Zugleich wird durch das Beschäfti-
Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes in den
Krankenhäusern im Land
Einleitung
herausgeschickt. Aber auch den teilweise
Überwachung einbezogen. Es wurden
Mit der Novellierung des Arbeitszeitgeset-
telefonisch ausgelösten Anforderungen
Übersichten erarbeitet, welche tarifver-
zes infolge eines Urteils des Europäischen
wurde durch die Verantwortlichen in den
traglichen Regelungen angewandt werden
Gerichtshofes zum Bereitschaftsdienst ist
Krankenhäusern entsprochen. Weiterhin
bzw. zur Anwendung vorgesehen sind so-
seit dem 01.01.2004 Bereitschaftsdienst als
wurden Vor-Ort-Termine vereinbart.
wie ob und in welcher Form von der „opt-
Arbeitszeit zu werten. Mit § 25 ArbZG hatte
Im Vordergrund standen jedoch zu-
der Gesetzgeber den Tarifvertragsparteien
nächst die Beratung der Verantwortlichen in
Es ist festzustellen, dass in der Mehr-
für die Umorganisation der Arbeitszeitge-
den Krankenhäusern sowie die Bestands-
heit der Krankenhäuser (47 KH = 87 %)
staltung in den Krankenhäusern eine Über-
aufnahme: Welche tarifvertraglichen oder
neue abweichende Regelungen im Sinne
gangsfrist bis zum 31.12.2006 eingeräumt.
ihnen gleichstehenden kollektivvertrags-
des § 7 ArbZG vorlagen, aber noch nicht
Bis zu diesem Zeitpunkt konnten die vor
rechtlichen Regelungen werden in den
überall
dem 01.01.2004 abgeschlossenen Tarifver-
Krankenhäusern nach Auslaufen der alten
bzw. die juristischen Prüfungen für die
träge angewandt werden.
Tarifverträge im Jahr 2007 angewandt?
Übernahme einer TV-Regelung abge-
out-Regelung“ Gebrauch gemacht wird.
Dienst-/Betriebsvereinbarungen
Mit Schreiben vom 20.12.2006 hatte
Dazu wurden die Krankenhäuser z.T.
die Staatssekretärin des MS, Frau Prof.
persönlich aufgesucht bzw. auch schrift-
In 7 Krankenhäusern (13%) unter-
DIENEL, die Krankenhausträger des Landes
lich/mündlich aufgefordert, die für ihre
schiedlicher Trägerschaft wurden bis zum
auf das Auslaufen der Übergangsfrist für
Einrichtungen vom Arbeitszeitgesetz ab-
30.06.2007 noch keine Tarifverträge oder
Alt-Tarifverträge und auf die wesentlichen,
weichenden geltenden Tarifverträge (TV),
ihnen gleichstehende kollektivvertrags-
für den Klinikbereich bedeutsamen, Ar-
Betriebs- oder Dienstvereinbarungen bzw.
rechtliche Regelungen angewandt.
beitszeitbestimmungen hingewiesen.
andere kollektiv-/einzelvertragsrechtliche
In 4 Krankenhäusern befanden sich ta-
schlossen waren.
Regelungen im Sinne des § 7 Abs. 1 bis
rifvertragliche Regelungen im Entwurfssta-
Ablauf der Kontrollen
5 ArbZG und § 12 ArbZG vorzulegen bzw.
dium bzw. es erfolgte noch eine juristische
Durch das MS als Oberste Landesbehör-
zur Einsicht einzusenden.
Prüfung zur Anwendung eines TV.
de der Arbeitsschutzbehörde des Landes
Im Ergebnis von durchgeführten Über-
Die Nichtanwendung neuer tariflicher
Sachsen-Anhalt wurde die Überwachung
prüfungen erhielten die Krankenhäuser
Regelungen betraf kommunale, landesei-
der Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen
Revisionsschreiben, in denen sie über
gene, private und kirchliche Krankenhäu-
Bestimmungen in den Krankenhäusern
das Kontrollergebnis informiert wurden.
ser in gleicher Weise.
Sachsen-Anhalts nach Auslaufen der kol-
Gleichzeitig wurde ihnen mitgeteilt, welche
In den Beratungsgesprächen und bei
lektivvertragsrechtlichen Übergangsrege-
weiteren Aufgaben sie zur Einhaltung der
den Kontrollen wurde festgestellt, dass
lungen zu einer Schwerpunktaufgabe im
Bestimmungen des ArbZG noch zu erfül-
vielfach bei tariflicher Verlängerung der
Jahr 2007 erklärt.
len haben. Außerdem wurden nicht dem
werktäglichen Arbeitszeit ohne Ausgleich
Anfang des Jahres 2007 begannen
ArbZG entsprechende Zustände kritisch
über 8 Stunden gem. § 7 Abs. 2 ArbZG,
die Aufsichtsbeamten der Dezernate 53-
angesprochen und es wurde auch auf die
wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in
57 des LAV mit den Arbeitszeitkontrollen
Möglichkeit der Durchführung von behörd-
erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft
in den Krankenhäusern. So wurden im
lichen Ordnungswidrigkeitenverfahren bei
oder Bereitschaftsdienst fällt, die tariflich
Februar 2007 die ersten schriftlichen An-
Gesetzesverletzungen hingewiesen.
vorgesehene Trias-Prüfung:
fragen, welche tarifvertraglichen Rege-
Insgesamt wurden alle 54 Kranken-
lungen ab 01.01.2007 angewandt werden,
häuser des Landes Sachsen-Anhalt in die
© Prüfung der Anwendung alternativer
Arbeitszeitmodelle
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
© Treffen von Regelungen, die sicherstellen, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird
© Belastungsanalyse
nicht bzw. nicht nachweisbar durchge-
23
tration auf die Krankenhäuser,
von Bußgeldverfahren erhöht werden. Kli-
© wo noch keine Kontrollen durchgeführt
niken, die auf Grund ihrer Größe und Kom-
wurden,
© wo es noch keine tarifvertragsrechtlichen Regelungen gab und
führt wurde. Die Verantwortlichen in die-
© wo die Verhandlungen zum Abschluss
sen Krankenhäusern wurden aufgefordert,
eines TV oder einer Betriebsvereinba-
entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
rung ins Stocken geraten waren.
plexität die Arbeitszeitproblematik nicht
allein lösen konnten, wurde die Einschaltung externer Arbeitszeitberatungsunternehmen empfohlen.
Der Umbruch der Arbeitszeitlandschaft in Krankenhäusern, Pflege- und
Ein weiteres Problem bildete die Be-
Ein weiterer Schwerpunkt ist auch im
Betreuungseinrichtungen ist noch nicht
wertung von „Vollarbeit“ innerhalb des Be-
Folgejahr die Forderung nach Durchfüh-
abgeschlossen.
reitschaftsdienstes (z.B. zwischen 16.00
rung der Trias-Prüfung incl. längerfristiger
Weiterhin stellen die optimale Patien-
und 21.00 Uhr). Nach Ansicht des BAG
durchzuführenden Belastungsanalysen im
tenversorgung, die Stärkung der Wettbe-
liegt Bereitschaftsdienst vor, wenn der Ar-
ärztlichen Bereich.
werbsfähigkeit sowie die Sicherung des
beitnehmer sich für Zwecke des Betriebes
Ferner war zu klären, welche Anforde-
Gesundheitsschutzes der Beschäftigten
lediglich an einer vom Arbeitgeber be-
rungen an die Belastungsanalyse gestellt
vor dem Hintergrund der neuen Arbeits-
stimmten Stelle innerhalb oder außerhalb
werden, welche Unterlagen hierzu vorge-
zeit-Rahmenbedingungen in den Kranken-
des Betriebes aufzuhalten hat, um erfor-
legt werden müssen und wie die Bewertung
häusern eine große Herausforderung dar,
derlichenfalls seine volle Arbeitstätigkeit
mit welchen Konsequenzen erfolgen soll.
bei der sie auch von der Arbeitsschutzver-
unverzüglich aufnehmen zu können.
In einzelnen Krankenhäusern, in de-
waltung beraten werden.
Im 2. Halbjahr 2007 wurden die entspre-
nen bis zum Jahresende 2007 noch keine
Es wird eingeschätzt, dass die Kon-
chenen Überwachungsmaßnahmen durch
gesetzlich normierten Arbeitszeitmodelle
trollen in allen Krankenhäusern im Land
die Dezernate 53-57 des LAV fortgeführt.
eingeführt waren, musste die behördliche
Sachsen-Anhalt erst im Jahr 2008 zum
Schwerpunktmäßig erfolgte eine Konzen-
Einflussnahme z. B. durch die Androhung
Abschluss gebracht werden können.
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach dem Arbeitszeitgesetz
Die positive Entwicklung der Wirtschaft
gesetzlich zulässigen wöchentlichen Be-
chemischen, biologischen, technischen
Sachsen-Anhalts spiegelt sich auch am
triebszeiten und bei längeren Betriebs-
und physikalischen Gründen ein ununter-
gewachsenen Bedarf an Sonn- und Feier-
zeiten im Ausland die Konkurrenzfähigkeit
brochener Fortgang erforderlich ist.
tagsarbeit wider.
unzumutbar beeinträchtigt ist und durch
Ebenso wichtig war die Bewilligung
Durch die Bewilligung von Sonn- und
die Genehmigung von Sonn- und Feier-
von Sonn- und Feiertagsarbeit zur Verhü-
Feiertagsarbeit „im öffentlichen Interesse“
tagsarbeit die Beschäftigung gesichert
tung größerer Schäden gem. § 13 Abs.3
gemäß § 15 Abs.2 ArbZG konnten in ei-
werden kann.
Nr.2b ArbZG. Dabei wurde der Gesund-
ner Vielzahl von Unternehmen die vorhan-
Hierbei zeichneten sich die Mitarbeiter
heits- und Arbeitsschutz der Beschäftigten
denen Arbeitsplätze gesichert und neue
des FB 5 des LAV durch ihre professionelle
durch geeignete Maßnahmen sicherge-
zusätzliche Dauerarbeitsplätze geschaf-
Beratung der Unternehmen aus. Es wurde
stellt.
fen werden. Das war besonders wichtig
erneut deutlich, dass Unternehmen aus
Die Anträge auf Sonn- und Feiertags-
für Neuansiedlungen, Standortentschei-
unserem Bundesland nicht nur mit dem
arbeit waren auch mit der Verlängerung
dungen und Erweiterungen.
„hart umkämpften europäischen Markt“,
der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 12
Ein starker Anstieg gegenüber den
sondern weltweit mit Konkurrenten im
Stunden gekoppelt, damit die in Schicht-
Vorjahren war bei der Sonn- und Feiertags-
Wettbewerb stehen. Beispielgebend sind
arbeit Beschäftigten zusätzliche Frei-
arbeit wegen „internationaler Konkurrenz“
die Bereiche der Zulieferbetriebe für die
schichten erhielten, die sie für ihre Freizeit
gem. § 13 Abs. 5 ArbZG festzustellen.
Automobilherstellung, der Solarindustrie,
und die Familie nutzen konnten. Weitere
Hierbei hatte das Landesamt für Verbrau-
der Herstellung von Windkraftwerken, der
Arbeitszeitverlängerungen
cherschutz abweichend vom § 9 ArbZG
chemischen Industrie und der Lebensmit-
Saison- und Kampagnebetriebe sowie für
die Beschäftigung von Arbeitnehmern an
telherstellung.
Bau- und Montagestellen erteilt.
Sonn- und Feiertagen zu bewilligen, wenn
Es wurde außerdem Sonn- und Feier-
bei einer weitgehenden Ausnutzung von
tagsarbeit in den Fällen erlaubt, wo aus
wurden
für
24
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
Arbeitszeitprobleme im Einzelhandel
Problematisch sieht es im Land Sachsen-
Lohn. Die Dienstpläne wurden zunächst
Durch eine intensive Beratungstätigkeit
Anhalt nach wie vor im Einzelhandel bei
nur mit Bleistift ausgefüllt und später kor-
gelang es auch regional auftretende Ar-
der Einhaltung der Dauer der täglichen
rigiert, damit bei der Abrechnung und bei
beitszeitprobleme zu lösen.
Arbeitszeit, bei der Gewährung von aus-
Kontrollen alles in Ordnung ist. Durch Be-
Bei größeren Handelsketten wurden
reichend langen Pausen sowie der un-
lege, welche die Beschäftigten in ihrem
die Vertriebs- und der Gebietsleiter ein-
unterbrochenen
Spind aufbewahrten, konnten die exakten
bezogen. Dadurch sollte sichergestellt
Arbeitszeiten belegt werden.
werden, dass diese Arbeitszeit-Mängel
Ruhezeiten
zwischen
zwei Schichten aus. Dies spiegelt sich u.
a. in einer Vielzahl der Beschwerden von
Grundsätzlich wurde jeder einzelnen
zukünftig im gesamten Bundesland abge-
Beschäftigten, ihren Angehörigen sowie
Beschwerde nachgegangen. Es wurden
stellt werden. Die Nachkontrollen sind lan-
Personal- und Gewerkschaftsvertretungen
zum Teil erfolgreich landesweite Kontrollen
desweit im 1. Halbjahr 2008 vorgesehen.
wider, welche in allen Dezernaten des FB
in Verkaufstellen durchgeführt, wodurch
Arbeitsschutz des LAV aber auch im zu-
sich die Arbeitszeitsituation des Verkaufs-
Sofern der Unternehmens-Sitz sich in ei-
ständigen Ministerium und beim Minister-
personals verbesserte.
nem benachbarten Bundesland befand,
präsidenten eingingen.
Wurden die Arbeitszeiten nicht kor-
wurden die dortigen Aufsichtsbehörden
Neben einer unbefriedigenden und ge-
rekt aufgezeichnet und die Mehrarbeit
unterrichtet. Das hatte z.B. zur Folge, dass
setzeswidrigen Arbeitszeitsituation wurde
nicht registriert, so führten die Mitarbeiter
in Thüringen ebenfalls erhebliche Arbeits-
gleichzeitzeitig die Nichtvergütung oder
der Arbeitsschutzverwaltung Tagesüber-
zeitverstöße in 30 Filialen aus Backwaren-
der nichtgewährte Arbeitszeitausgleich für
wachung vor Ort durch. Ferner wurden
betrieben aufgedeckt und die Ahndung
geleistete Mehrarbeit bzw. Sonntagsarbeit
gleichzeitig in mehreren Filialen Belege
eingeleitet werden konnte.
kritisiert. Besonders auffällig trat dies in Fi-
(Kasse,
Lohnscheine
Sofern bei den Arbeitszeitkontrollen
lialen von Discountern des Einzelhandels
usw.) sichergestellt und ausgewertet. Da-
der dringende Verdacht einer Straftat im
und Bäckerei-Filialen auf.
bei wurde offensichtlich, dass die Arbeits-
Sinne § 266a StGB
zeiten sowohl bei den Marktleitern als auch
© Vorenthaltung von Arbeitsentgelt und
bei den Teilzeitkräften manipuliert waren.
© Nichtabführung von Sozialversiche-
So wurde u.a. wiederholt vorgebracht,
dass die Beschäftigten in den Märkten von
Warenrückgabe,
rungsbeiträgen
morgens 6.00 Uhr bis abends 20.30 Uhr
Mit dieser Situation konfrontiert, wur-
und zum Teil noch länger arbeiten müss-
den in den Unternehmen sofort geeignete
aufkam, wurden diese Sachverhalte bei
ten. Die tatsächlich geleisteten Arbeits-
Maßnahmen zur Sicherung des Arbeits-
der Staatsanwaltschaft, beim Hauptzoll-
zeiten wurden gefälscht aufgezeichnet.
zeitschutzes getroffen. So wurde die Ar-
amt (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) sowie
Außerdem wurden die Beschäftigten un-
beitsorganisation überprüft, die Marktleiter
bei der Einzugsstelle für die Sozialver-
ter Druck gesetzt, diese „korrigierten“ Ar-
wurden zusätzlich geschult. Außerdem
sicherungsbeiträge (AOK) zur Anzeige
beitszeitnachweise durch ihre Unterschrift
gab es teilweise personelle Verände-
gebracht. Die Ermittlungen hierzu dauern
zu bestätigen, sonst erhielten sie keinen
rungen in den Führungsebenen.
noch an.
25
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
2.3 EG-Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Dipl.-Ing. D IETMAR G LÖCKNER
Die „neue“ Lenk- und Ruhezeitverordnung
bei wurde Folgendes festgestellt:
wärtig werden die Dateien von Straßen-
VO (EG) Nr. 561/2006 war mit Wirkung vom
© Es gab es in 71 % der kontrollierten
und Betriebskontrollen auf CD übersandt.
11.04.2007 europaweit in Kraft getreten.
Betriebe Beanstandungen.
Eine bundesweit einheitliche Lösung zum
© Bei mehr als der Hälfte der kontrollier-
elektronischen Datenversand zwischen
gebliche Schutzziele
ten Fahrer (55 %) wurden Verstöße ge-
den Kontroll- und Bußgeldbehörden befin-
© der Gesundheitsschutz,
gen die Sozialvorschriften im Straßen-
det sich in der Erprobungsphase.
In dieser Verordnung werden als maß-
© die sozialen Bedingungen des im Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals,
© die Verkehrssicherheit und
© die Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen
genannt.
Sie gibt nunmehr einheitliche Gemeinschaftsregelungen für die höchstzulässigen
verkehr festgestellt.
Die umfangreichen Änderungen eu-
© Noch immer war fast ein Drittel (28 %)
ropäischer und nationaler Fahrpersonal-
aller kontrollierten Fahrtage zu bean-
vorschriften erforderten eine verstärkte
standen.
Beratung
von
Fahrern,
Disponenten,
© In 675 Fällen mussten gegen Unter-
Führungskräften und Unternehmern. In
nehmer, Disponenten und das Fahr-
Zusammenarbeit mit den IHKs, den Lan-
personal Bußgeldbescheide und 371
desinnungsverbänden des Handwerks,
Verwarnungen mit Verwarnungsgeld
den Handwerkskammern, dem Landes-
erlassen werden.
verband des Verkehrsgewerbes, dem Lan-
Tageslenkzeiten, für die Fahrunterbre-
Weitere Einzelheiten sind der Abb. 2.3.1
desverband der Omnibusunternehmer,
chungen, für die wöchentlichen Lenkzeiten
und der Tabelle zu entnehmen.
größeren Logistik-Unternehmen und der
sowie für die täglichen und wöchentlichen
Im Jahr 2007 konnte bereits verstärkt
Polizei wurden landesweit umfangreiche
Mindestruhezeiten für die Fahrer von Fahr-
mit moderner Kontroll- und Auswertetech-
Schulungen durchgeführt. Außerdem wur-
zeugen im Güter- und Personenverkehr in
nik gearbeitet werden. Mit Hilfe von Down-
den branchenspezifische Vorträge und
allen EG-Mitgliedsstaaten vor.
load-Keys, Kartenlesern sowie Laptops mit
weitere Informationen zum Fahrpersonal-
Außerdem ist in der Verordnung ver-
entsprechender Software können nunmehr
recht ins Internet und Intranet des Landes-
bindlich die europaweite Einführung des
an allen Standorten des FB Arbeitsschutz
amtes für Verbraucherschutz eingestellt.
digitalen Kontrollgerätes geregelt.
des LAV digitale Aufzeichnungen aus Kon-
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit
Den Verkehrsunternehmen obliegt es,
trollgeräten und von Fahrerkarten herunter
der Kammerunion Elbe-Oder (KEO) wur-
die Arbeit des Fahrpersonals so zu pla-
geladen und ausgewertet werden. An ent-
den auch Fachvorträge in Wrozlaw und
nen, dass die fahrpersonalrechtlichen Be-
sprechend ausgerüsteten PC-Stationen im
Gorschow (Polen) gehalten.
stimmungen eingehalten werden können.
Büro wurden außerdem rechnergestützte
Da sich ab 01.01.2008 der Mindest-
Gemäß Vorgaben der neuen EG-Kontroll-
Bußgeldverfahren durchgeführt. Gegen-
prozentsatz der zu überprüfenden Ar-
richtlinie 2006/22/EG finden in Sachsen-
beitstage/Fahrtage von bisher 1 % auf
Anhalt sowohl in den Verkehrsbetrieben
2 % verdoppelt und sich die Kontrolldichte
42
30
durch die Beamten des LAV als auch auf
der Straße, durch die Polizei und das Bun-
867
bei Betriebskontrollen von 30 % auf 50 %
erhöht hat, mussten auch im LAV Maßnah-
desamt für Güterverkehr, unterstützt durch
men zur Erfüllung dieser EG-Vorgabe ein-
das LAV, Kontrollen über die Einhaltung
geleitet werden.
der
Lenkzeiten,
Fahrtunterbrechungen
Personenverkehr
Güterverkehr
Werkverkehr
und Ruhezeiten statt.
Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes betrug die Gesamtzahl der
Abb. 2.3.1 Anzahl der 2007 durchgeführten
Betriebskontrollen
unter die VO (EG) Nr. 561/2006 fallenden
Fahrzeuge im Land Sachsen-Anhalt im
vergangenen Jahr 20.887 Fahrzeuge. Mit
Tabelle 2.3.1 Zahl der festgestellten Verstöße in Sachsen-Anhalt in der Zeit von 2000-2007
diesen Fahrzeugen wurden 5.012.880
VO(EWG) 3820/85
bzw. 561/06 / AETR
Fahrtage geleistet. Durch das Kontrollper-
VO(EWG) 3821/85 /
AETR
Gesamtverstöße
sonal des LAV wurden 27.876 Fahrtage
Personenverkehr
2.403
2.710
5.113
bei Betriebskontrollen sowie 4.653 Fahr-
Güterverkehr
61.292
46.955
108.247
tage bei Straßenkontrollen überprüft. Da-
Insgesamt
63.695
49.665
113.360
26
3
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
Marktüberwachung
3.1 Erfahrungen in der Marktaufsicht
Dipl.-Ing. G UIDO K OSTE
Beim Thema Gewerbeaufsicht denkt
Im Gegensatz dazu sind die in Verbrau-
man zunächst vorrangig an den Schutz
cher- und Baumärkten kontrollierten
von Arbeitnehmern in Betrieben und
Lichterketten in der Regel mängelfrei.
Verwaltungen. Im Rahmen der ge-
Auf Grund der alljährlichen Kontrollen
werbeaufsichtlichen Tätigkeit gewinnt
und der ständigen Aufklärung bei den
jedoch auch die Marktüberwachung
betreffenden Händlern konnte die „Män-
immer mehr an Bedeutung. In diesem
gelquote“ in den letzten Jahren dras-
Beitrag soll über die Erfahrungen bei
tisch reduziert werden. Während der
der Marktaufsicht im Land Sachsen-
ersten Kontrollaktion mussten noch 99
Anhalt berichtet werden. Am Standort
von 140 kontrollierten Lichterketten be-
Dessau-Roßlau wurde im Jahr 2002 eine
Abb. 3.1.2 Angebrochene Isolierung hinter
der Steckvorrichtung
mängelt werden. Im letzten Jahr waren
Arbeitsgruppe Marktüberwachung ins
Leben gerufen. Die drei Mitarbeiter der
belquerschnitt (Abb. 3.1.1), mangelhaf-
Dazu hat auch maßgeblich ein Merkblatt
Arbeitsgruppe sind neben der Aufsicht-
te Isolierung der Leitungen (Abb. 3.1.2)
beigetragen, welches kurzfristig erstellt
stätigkeit im Arbeitsschutz auch in den
und funktionsunfähige Zugentlastungen
und in einer großen Anzahl an Verkäufer
Vollzug des Geräte- und Produktsicher-
an Blinkeinrichtungen (Abb. 3.1.3) und
und Kunden verteilt wurde.
heitsgesetztes (GPSG) eingebunden.
Lampenfassungen kritisiert.
nur noch 7 Lichterketten mangelhaft.
Diese interessante und vielseitige Arbeit
Dem Betrachter der Abbildungen
soll nun an Hand einiger Einzelbeispiele
dürfte sehr schnell klar werden, dass die
In einer Schwerpunktkontrolle im Jahr
dargestellt werden.
Freude an den bunt blinkenden Lämp-
2005 wurden elektrische Haushaltsge-
Küchenmaschinen
chen ein jähes Ende haben kann. Von
räte, von denen auch mechanische Ge-
Lichterketten
den dargestellten Mängeln geht eine
fahren ausgehen können, überprüft. Hier
Seit Bestehen der Arbeitsgruppe Markt-
akute Stromschlag- und Brandgefahr
zeigte sich, dass der Mängelschwer-
überwachung werden alljährlich in der
aus. Aber auch Aufschriften und Warn-
punkt bei Standmixern und Zerkleine-
Vorweihnachtszeit
im
hinweise können gefährlich werden,
rern lag. Diese Geräte sind in nahezu
Handel kontrolliert. Gleich zu Beginn
Lichterketten
oder wissen Sie bei dem Warnhinweis
jedem Haushalt vorhanden und können
der Kontrollaktion zeigte sich, wo hier
„Vor Service- order Wartungsarbeiten
vielseitig eingesetzt werden. Gefährliche
die Mängelschwerpunkte zu suchen
Netzstocker ziehen“ sofort, was uns der
Situationen können sich beispielsweise
sind. Mangelhafte Lichterketten werden
Hersteller damit sagen will?
beim Reinigen oder durch den falschen
Abb. 3.1.3 Geöffnete Blinkeinrichtungen, Leitungen sind auf der Platine nur
angelötet (ohne wirksame Zugentlastung)
Abb. 3.1.4 Standmixer ließ sich einschalten,
obwohl das Messer frei zugänglich war
hauptsächlich in Ladengeschäften und
von Händlern angeboten, die ihre Ware
aus ASIA-Großmärkten beziehen. Es
wurden überwiegend zu geringer Ka-
Abb. 3.1.1 Leitungsquerschnitte im Vergleich
(v.l.n.r.), links Streichholz, dann
korrekter Leitungstyp, daneben
einfache Isolierungen, unzureichender Querschnitt
27
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
Zusammenbau ergeben. Der Standmi-
chung (AAMÜ) auf seiner 11. Sitzung
dass die Inverkehrbringer von Pumpen
xer eines Herstellers ließ sich im demon-
am 06.12.2005 (TPO 4.10) beschlossen,
für Plansch- und Schwimmbecken sich
tierten Zustand einschalten (Abb. 3.1.4),
dass ab 2006 hergestellte, steckerferti-
auf die neue Situation eingestellt hatten
obwohl das Messer frei zugänglich war.
ge elektrische Pumpen für Plansch- und
und die Pumpen den vom AAMÜ festgelegten Anforderungen genügten.
Wird während der Reinigung verse-
Schwimmbecken der Schutzklasse III
hentlich der Schalter betätigt (voraus-
entsprechen, mit einer Schutztrennung
gesetzt, der Netzstecker befindet sich
ausgerüstet sein oder ein vergleichbares
Ausblicke
in der Steckdose), läuft der Motor an
Sicherheitsniveau aufweisen müssen.
Maschinen und verkettete Maschinen-
und das Messer rotiert ungeschützt.
Dieser Beschluss war Grundlage für eine
anlagen gehören zu einer Produktgrup-
Das kann schwere Verletzungen an Fin-
Schwerpunktkontrolle im Jahr 2006. Im
pe innerhalb des GPSG. Bei dieser
gern und Händen zur Folge haben. Der
Vorfeld der Kontrolle wurde ein informa-
Produktgruppe führen sicherheitstech-
Zerkleinerer eines anderen Herstellers
tives Faltblatt zum Thema erstellt. Hierin
nische Mängel erfahrungsgemäß zu
konnte falsch zusammengebaut und
wurden grundsätzliche Hinweise für Ver-
schweren oder tödlichen Verletzungen.
dann auch eingeschaltet werden (Abb.
treiber und Anwender von Pumpen für
Länder wie China oder Indien setzen hier
3.1.5). Hierdurch können schwere Ver-
Plansch- und Schwimmbecken sowie für
verstärkt auf den Export ihrer Produkte.
letzungen entstehen, wenn der Netz-
Gartenteichpumpen zusammengefasst.
Darunter befinden sich auch Maschinen
stecker noch in der Steckdose steckt.
Bei steckerfertigen Pumpen müssen
und Maschinenanlagen, die nach Euro-
Diese Umstände wurden während einer
die Voraussetzungen, die für einen si-
pa gelangen. Nicht immer entsprechen
Sitzung der zuständigen Normungskom-
cheren Betrieb erfüllt sein müssen, vom
diese den Anforderungen des europäi-
mission durch die Arbeitsgruppe Markt-
Beckenerrichter geprüft werden. In der
schen Maschinenrechts. Es wird also in
überwachung vorgetragen. Die Norm
Regel wird diese Verantwortung auf den
Zukunft häufiger der Fall sein, dass die
für Küchenmaschinen wurde darauf hin
Verbraucher selbst zurückfallen. Des-
Betriebssicherheit von Maschinen und
überarbeitet.
halb ist es in diesem Zusammenhang
Maschinenanlagen bei den Verwendern
besonders wichtig, dass die Bedien-
überprüft werden muss. Hier schließt
Pumpen für Plansch- und
anleitung, einschließlich der Warn- und
sich dann wieder der Kreis zwischen Ar-
Schwimmbecken
Sicherheitshinweise, ausreichend be-
beitsschutz und Marktüberwachung.
Gleichfalls auf Betreiben der Arbeitsgrup-
achtet wird.
pe Marktüberwachung Dessau-Roßlau
Insgesamt war im Ergebnis der
hat der Arbeitsausschuss Marktüberwa-
Schwerpunktkontrolle festzustellen,
Abb. 3.1.5 Zerkleinerer konnte falsch zusammengebaut und eingeschaltete
werden
Abb. 3.1.6 Veranschaulicht grundsätzliche Aspekte, die beim Anschluss einer Pumpe für
Plansch- und Schwimmbecken beachtet werden sollten
28
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
3.2 Marktüberwachung zum Schutz der Verbraucher und Beschäftigten
Dipl.-Ing. P ETER H OFMANN , Dipl.-Ing. W OLF -A LBRECHT F RITSCH , Dr.-Ing. G UNTRAM H ERZ
Allgemeine Informationen
Produkte dürfen nach dem Geräte-
Im Rahmen der so genannten reaktiven
© Spielzeuge mit Lampen,
und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
Marktüberwachung ging die Arbeits-
© Feuerzeuge,
nur dann in den Verkehr gebracht
schutzverwaltung des Landes Sachsen-
© Klappmöbel,
werden, wenn sie sowohl bei bestim-
Anhalt vor allem 133 Meldungen innerhalb
© dekorative Leuchten und
mungsgemäßer Verwendung als auch
des RAPEX-Systems und der dazu mit
© elektrische Küchenmaschinen
bei vernünftigerweise vorhersehbarer
den anderen Bundesländern vereinbarten
auf ihre Sicherheit hin geprüft. Zuvor er-
Fehlanwendung frei von signifikanten
Arbeitsteilung nach. Das RAPEX-System
folgte eine bundesweite Abstimmung mit
Gefährdungen (diese gehen mit unver-
dient dem raschen Austausch von Infor-
dem Ziel, Mehrfachkontrollen bei diesen
tretbaren Risiken einher) sind. Auf der
mationen zwischen den Mitgliedstaaten
Produkten zu vermeiden. Außerdem wur-
Grundlage des GPSG werden mehrere
der Europäischen Union über gefährliche
den Kontrollen bei Turmdrehkranen hin-
EG-Richtlinien, u. a. die EG-Maschinen-
Produkte, die für Verbraucher bestimmt
sichtlich der Phasenfolgeüberwachung
richtlinie, in deutsches Recht umge-
sind.
vorgenommen.
setzt. Das Überwachen der Einhaltung
Im Rahmen der so genannten ak-
Die genauen Zahlen zur reaktiven und
des GPSG wird als Marktüberwachung
tiven Marktüberwachung wurden von
aktiven Marktüberwachung enthält die Ta-
bezeichnet und ist im Land Sachsen-
der Arbeitsschutzverwaltung des Landes
belle 5 im Anhang. Das Inverkehrbringen
Anhalt eine Aufgabe der Arbeitsschutz-
Sachsen-Anhalt Produkte aus den Pro-
der Produkte mit signifikanten Gefähr-
verwaltung.
duktgruppen
dungen wurde stets unterbunden.
Kontrollen bei Turmdrehkranen – ein Beispiel aus der aktiven Marktüberwachung
Motivation
Der Turmdrehkran wurde im Jahr 1993 in
richtung der Motore zu prüfen. Über
Auf einer Baustelle für 2 Einfamilienhäuser
Deutschland gebaut und mit einer Kon-
Bedientableau das Hubwerk mit 1.
in Sachsen-Anhalt wurde, wie das häufig
formitätserklärung nach der EG-Maschi-
Schaltstufe zuerst in Richtung ´Heben´,
der Fall ist, ein Turmdrehkran betrieben.
nenrichtlinie in den Verkehr gebracht. Für
dann in Richtung ´Senken´ vorsichtig
Sein dreiphasiger Anschluss an das Dreh-
den Anschluss an das Drehstromnetz
anfahren. (Bei falscher Drehrichtung
stromnetz war so ausgeführt, dass eine
über eine Verlängerungsleitung war er mit
sind die Stifte des Aufbausteckers am
inkorrekte Phasenfolge bestand. Als der
einem Drehstromstecker versehen, der
Unterwagen – Phasenwender – mittels
Kranführer am 28.02.1997 die Last per
einen Phasenwender hatte (Abb. 3.2.1).
Schraubendrehers zu tauschen.)”
Funkfernsteuerung über sich hinwegbe-
Die Betriebsanleitung zum Turmdrehkran
wegte, riss das Hubseil in unmittelbarer
beinhaltete dazu folgende Angabe:
Nähe der an der Auslegerspitze befestigten Keilendklemme. Die herabfallenden
Gegenstände erschlugen ihn.
Durch den Phasenwender konnten die
Kranführer jedoch ebenfalls leicht die
”Achtung! Bei Erstinbetriebnah-
inkorrekte Phasenfolge herstellen. Das
me auf jeder Baustelle ist die Dreh-
ermöglichte ihnen, im Bedarfsfall auch
Abb. 3.2.1 Drehstromstecker mit Phasenwender am Unterwagen des Turmdrehkrans
29
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
solche für den Turmdrehkran unzulässig
seit wann die Ausrüstung von in Betracht
Was die Phasenfolgeüberwachung bei
schweren Lasten zu befördern, denen das
kommenden Turmdrehkranen mit Schutz-
Turmdrehkranen angeht, enthält der Ab-
Hebezeug noch standhielt. Bei falschem
einrichtungen für die Phasenfolgeüberwa-
schnitt 1.2.6 des Anhangs I der EG-Maschi-
Drehfeld der Versorgungsspannung wa-
chung zum Stand der Technik gehört. Die
nenrichtlinie die zugehörige grundlegen-
ren nämlich mehrere Schutzeinrichtungen
Recherchen trugen dazu bei, dass in die
de Sicherheitsanforderung (siehe Text 1).
des Turmdrehkrans unwirksam, und zwar
DIN EN 60204-1 (Elektrische Ausrüstung
Jene muss gemäß der Vorbemerkung 2
neben
Katzfahrwerksendschalter
von Maschinen, Allgemeine Anforderun-
des Anhangs I der EG-Maschinenrichtlinie
und dem Hubendschalter auch die Last-
dem
gen) und in die DIN EN 60204-32 (Elekt-
unter Berücksichtigung des Standes der
momentsicherung.
rische Ausrüstung von Maschinen, Anfor-
Technik in der Branche eingehalten sein
Die Hakenflasche des Turmdrehkrans
derungen für Hebezeuge) einschlägige
(siehe Text 2). Der Stand der Technik zur
wurde öfter bis zu der an der Auslegerspit-
Sicherheitsanforderungen aufgenommen
Phasenfolgeüberwachung
ze befestigten Keilendklemme bewegt.
worden sind.
feldüberwachung bei Hebezeugen wur-
bzw.
Dreh-
Das belegten die starken Beschädigungen
Das Fehlen der Phasenfolgeüberwa-
de durch die DIN EN 60204-32: 1999-06
des Hubseils auf einer Länge von ca. 1,5 m
chung an Turmdrehkranen war auch die
(Elektrische Ausrüstung von Maschinen,
am gerissenen Ende zweifelsfrei und war
primäre Ursache für 2 weitere Ereignisse
Anforderungen für Hebezeuge) wider-
ausschließlich realisierbar, wenn der Katz-
in Sachsen-Anhalt. Erstens kippte im
gespiegelt. Nach dem Abschnitt 7.8 der
fahrwerksendschalter und der Hubend-
Jahr 2005 ein Turmdrehkran um, mit dem
DIN EN 60204-32: 1999-06 muss, wo ein
schalter nicht wie beabsichtigt arbeiteten.
eine unzulässig schwere Last befördert
falsches Drehfeld der Versorgungsspan-
Beim Betrieb des Turmdrehkrans mit
wurde. Und zweitens kam es – ebenfalls
nung einen gefahrbringenden Zustand
inkorrekter Phasenfolge handelte es sich
im Jahr 2005 – an einem Turmdrehkran
oder eine Beschädigung des Hebezeugs
um eine vernünftigerweise vorhersehbare
zum Riss des Hubseils und Herabfallen
verursachen kann, ein Schutz vorgesehen
Fehlanwendung der Maschine. Unter die-
der Hakenflasche. Glücklicherweise ent-
werden. Diese Norm galt konkurrenzlos
sem Gesichtspunkt entsprach der Turm-
standen bei diesen Ereignissen keine
seit dem 01.07.2001. Bis zum 01.07.2001
drehkran vor allem einer grundlegenden
Personenschäden.
Sicherheitsanforderung aus dem Abschnitt
. . . Störung der Energieversorgung
1.4.1 des Anhangs I der EG-Maschinen-
Genaue Aufgabe
. . . eine . . . Änderung der Energiever-
richtlinie nicht. Danach dürfen die Schutz-
Aus den erwähnten Ereignissen wurde die
sorgung der Maschine darf nicht zu
einrichtungen nicht auf einfache Weise
Aufgabe abgeleitet, im Land gewerbe-
gefährlichen Situationen führen.
unwirksam gemacht werden können.
aufsichtlich darauf hinzuwirken, dass nur
Insbesondere ist folgendes auszu-
Ab dem 2. Halbjahr 1994 (noch vor
Turmdrehkrane in den Verkehr gebracht
schließen:
dem Eintritt des Personenschadens) rüs-
werden, die eine Phasenfolgeüberwa-
...
tete der Hersteller des „Unfallkrans“ seine
chung haben. Da die Wahrscheinlichkeit
Ausfall von Schutzeinrichtungen.
Turmdrehkrane mit jeweils einem Phasen-
einer inkorrekten Phasenfolge bei Turm-
folgeüberwachungsrelais (Verriegelungs-
drehkranen, deren Anschluss an das
einrichtung) aus. Diese Schutzmaßnahme
Drehstromnetz mittels Steckverbindung
beinhaltete im Einzelnen
erfolgt, besonders hoch ist, sollten vor
© den Einsatz eines Drehstromsteckers
allem derartige Maschinen Berücksichti-
ohne Phasenwender am Unterwagen,
gung finden.
Text 1
Auszug aus dem Abschnitt 1.2.6
des Anhangs I der EG-Maschinenrichtlinie
Die in dieser Richtlinie aufgeführten
© den Einsatz eines Phasenwendeschal-
In Sachsen-Anhalt konzentriert sich
grundlegenden Sicherheits- und Ge-
ters und dessen Anordnung in der
der Markt für Turmdrehkrane bei 8 Ver-
sundheitsanforderungen sind bindend.
elektrischen Ausrüstung des Krans vor
mietungsunternehmen. Deshalb galt es,
Es ist jedoch möglich, dass die damit
dem Netzanschlussschalter sowie
die Überwachungsaktion bei ihnen durch-
gesetzten Ziele beim gegebenen Stand
© den Einsatz eines sich an den Netzan-
zuführen. Das Vermieten von Produkten,
der Technik nicht erreicht werden. In
schlussschalter anschließenden Pha-
welches selbstständig im Rahmen einer
diesem Fall muss die Maschine soweit
senfolgeüberwachungsrelais.
wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt,
wie irgend möglich auf diese Ziele hin
Veranlasst durch den tödlichen Arbeitsun-
zählt zum Inverkehrbringen im Sinne des
konzipiert und gebaut werden.
fall ging die Arbeitsschutzverwaltung des
GPSG. Die Vermieter selbst sind in diesem
Landes Sachsen-Anhalt der Frage nach,
Gesetz als Händler eingestuft.
Text 2
Vorbemerkung 2 des Anhangs I
der EG-Maschinenrichtlinie
30
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
galt neben der DIN EN 60204-32: 1999-
krane vor 2002 gebaut) erreicht werden.
Realisierung und Ergebnisse
06 auch die DIN VDE 0100-726 (Errichten
Die Kosten für die Nachrüstung eines Turm-
In den 8 Vermietungsunternehmen wur-
von Starkstromanlagen mit Nennspannun-
drehkrans mit einem Phasenfolgeüberwa-
den mündliche Befragungen zum Thema
gen bis 1000 V, Hebezeuge). Sie hat keine
chungsrelais (Abb. 3.2.2) durch einen Fach-
„Phasenfolgeüberwachung an den miet-
Festlegungen zur Phasenfolgeüberwa-
mann sind übrigens gering.
baren Kranen“ durchgeführt. Außerdem
chung bei Hebezeugen zum Inhalt.
Für den Fall, dass ältere Turmdreh-
wurden infrage kommende Inhalte von
Daraus resultiert Folgendes: Sofern der
krane (Baujahre vor 2002) aufgrund der
Kran-Betriebsanleitungen analysiert und
Turmdrehkran neu ist oder sofern er ge-
dargelegten Rechtslage ohne Phasenfol-
Krane gezielt besichtigt. Ferner machte
braucht ist und nach dem Jahr 2001 gebaut
geüberwachung bleiben, wurde aus dem
die Arbeitsschutzverwaltung des Landes
wurde, muss beim Inverkehrbringen eine
erwähnten Unfall mit Personenschaden
Sachsen-Anhalt von ihrer Befugnis Ge-
Phasenfolgeüberwachung vorhanden sein.
eine weitere Aufgabe abgeleitet.
brauch, Krane in Betrieb nehmen zu lassen. Mittels dieser Aktivitäten wurde Fol-
Sofern der Turmdrehkran gebraucht ist und
Diese bestand darin, im Land gewer-
vor dem Jahr 2002 gebaut wurde, darf beim
beaufsichtlich sicherzustellen, dass betref-
Inverkehrbringen eine Phasenfolgeüberwa-
fende Turmdrehkrane nur in den Verkehr
Die Vermietungsunternehmen hatten
chung fehlen.
gebracht werden, wenn sie keinen Pha-
193 Turmdrehkrane von 8 in- und auslän-
senwender (Schalter am Kran, Vorrichtung
dischen Herstellern in ihrem Eigentum. 179
im Stecker des Krans) aufweisen.
der 193 Turmdrehkrane wurden vor dem
Deshalb sollte die Nachrüstung von
Turmdrehkranen mit Schutzeinrichtungen
gendes herausgefunden und erreicht:
Jahr 2002 und die restlichen 14 Turmdreh-
zur Phasenfolgeüberwachung entweder
Schutzeinrichtungen (Beispiele: Last-
durch Beratung der Vermieter und erforder-
momentsicherung, Hubendschalter) dür-
lichenfalls Maßnahmen nach dem GPSG
fen nämlich, wie bereits festgestellt worden
Von den 14 Turmdrehkranen, deren
(Turmdrehkrane nach 2001 gebaut) oder
ist, nicht auf einfache Weise unwirksam
Baujahre nach dem Jahr 2001 lagen,
ausschließlich durch Beratung (Turmdreh-
gemacht werden können.
besaß ein Kran keine Phasenfolgeüber-
krane nach dem Jahr 2001 gebaut.
wachung. Dieser Turmdrehkran wurde im
Auftrag des Vermietungsunternehmens
durch einen Fachmann mit einem Phasenfolgeüberwachungsrelais nachgerüstet.
Von den 179 Turmdrehkranen, deren Baujahre vor dem Jahr 2002 lagen,
verfügten 77 Krane nicht über die Phasenfolge-überwachung. 19 der 77 Turmdrehkrane wurden im Auftrag der Vermietungsunternehmen unverzüglich durch
Fachleute mit Phasenfolgeüberwachungsrelais nachgerüstet. 58 der 77 Turmdrehkrane blieben ohne betreffende Schutzeinrichtungen. Allerdings war an keinem
dieser Krane ein Phasenwender installiert.
Abb. 3.2.2 Phasenfolgeüberwachungsrelais im Schaltschrank eines Turmdrehkrans
31
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
4
Schutz der Gesundheit
4.1 Psychische Belastungen bei der Arbeit
Dipl.-Psych. K ARIN E NGELHARDT
Die Arbeitsschutzverwaltung macht
inwieweit psychische Belastungen bei
sich fit zur Unterstützung der Unter-
der Bewertung der Gefährdungen durch
nehmen bei der Erfassung und Beurtei-
den Unternehmer berücksichtigt werden.
Ermittlung und Prävention psychischer
lung psychischer Belastungen
In der Projektauswertung befanden sich
Fehlbelastungen im Betrieb – wer kann
auch die folgenden Feststellungen:
helfen?
Jede Arbeitstätigkeit ist mit psychischen
­ Anbieterverzeichnis
Es handelt sich um ein Verzeichnis
Belastungen verbunden. Das Bewältigen
„Die Unternehmer kommen ihrer
(Anschrift, Ansprechpartner, e-Mail…),
psychischer Anforderungen gibt dem Le-
Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nach
welches Unternehmen aus der Region
ben Sinn, macht zufrieden, geistige Fä-
dem Arbeitsschutzgesetz überwiegend
enthält, die sich professionell mit der
higkeiten werden erhalten und erweitert,
nach. Psychische Belastungen werden
Analyse und Gestaltung von Arbeits-
die Persönlichkeit entwickelt sich und die
dabei jedoch selten beurteilt und doku-
inhalten und
Gesundheit wird stabilisiert.
mentiert. Die Sensibilisierung der Arbeit-
mungen unter dem Aspekt der Op-
Ausführungsbestim-
Aber, sind die Belastungen zu hoch,
geber, auch die Beurteilung psychischen
timierung psychischer Belastungen,
werden sie schnell zu Fehlbelastungen. Er-
Belastungen in die Gefährdungsbeurtei-
einschließlich der Vermeidung von
hebungen zeigen: Ein nicht unerheblicher
lung einzubeziehen und zu dokumentie-
Fehlbeanspruchungen, befassen.
Anteil der Beschäftigten ist einer Vielzahl
ren, ist im Rahmen der Revisionstätigkeit
von zu hohen Anforderungen bzw. Fehl-
fortzusetzen.“
belastungen am Arbeitsplatz ausgesetzt.
Die Folgen sind, dass Leistung und Wohl-
­ Betriebliche Indikatoren für psychische Fehlbelastungen
und
befinden sinken und das Entstehen von
Die Tabelle enthält Sachverhalte, die
Indikatoren für das Vorliegen psy-
körperlichen und psychischen Krankheiten
„Die Mitarbeiter der Arbeitsschutz-
chischer Fehlbelastungen sein kön-
nicht auszuschließen ist. Allein der Anteil
verwaltung sollten zukünftig bei ihrer
nen. Die Tabelle kann im Rahmen der
der psychischen und Verhaltensstörungen
Tätigkeit auch in der Lage sein, konkrete
Betriebsbesichtigungen den Arbeitge-
hat in den Jahren 2001 bis 2005 einen rela-
Hinweise und Empfehlungen für Maß-
bern zur Verdeutlichung der Bedeu-
tiven Anstieg von 59 % erfahren (von 5,6 %
nahmen zu geben, die zur Optimierung
tung und Wirkung psychischer Fehl-
im Jahre 2001 auf 10,5 % im Jahr 2005).
psychischer Belastungen beitragen kön-
belastungen übergeben werden.
Zu viel, sagen Experten, um als Ursa-
nen. Dazu ist ihnen ein entsprechender
che ausschließlich gesteigerte Sensibilität
„Maßnahmekatalog“ als Hilfsmittel zur
von Medizinern und Beschäftigten ge-
Verfügung zu stellen. Ein solcher Katalog
Tätigkeiten, die hier aufgelistet sind,
genüber diesen Krankheiten anzugeben.
kann nach entsprechenden Literaturre-
haben bekanntermaßen ein Potenzi-
Neben dem menschlichen Leid, dass jede
cherchen zusammengestellt und aufge-
al für hohe psychische Belastungen.
Krankheit verursacht, entstanden allein für
arbeitet werden. Dies sollte auf Grund
In Betrieben, in denen die benannten
diese eine Diagnosegruppe in Deutsch-
des Umfangs der Arbeit in einer weiter-
Tätigkeiten ausgeübt werden, ist dem
land im Jahr 2005 Kosten durch Produkti-
führenden Aktion geschehen.“
Arbeitgeber die Beurteilung der psy-
onsausfall in Höhe von 4 Mrd. Euro.
­ Tätigkeitsliste
chischen Belastungen besonders zu
Gute Gründe also, das Thema der psy-
Die Ergebnisse der „weiterführenden Akti-
empfehlen bzw. ist die Beurteilung ein-
chischen Belastungen im Arbeitsprozess
on“ liegen nun vor. Zusammen mit den be-
zufordern.
bei
Gefährdungsbeurtei-
reits 2003 ausgewählten Materialien steht
lungen nicht zu vernachlässigen. Obwohl
nun ein Paket von Arbeitsmaterialien und
­ Erfassungsbogen für Merkmale von
der Unternehmer durch das Arbeitsschutz-
Handlungshilfen zur Verfügung. Die Mate-
Arbeitstätigkeiten, die psychische
gesetz verpflichtet ist, „alle“ mit der Arbeit
rialien unterstützen die Mitarbeiter der Ar-
Belastungen auslösen können
verbundenen Gefährdungen zu ermitteln,
beitsschutzverwaltung, damit sie ihrerseits
Hierbei handelt es sich um eine leicht
tut er sich bei diesem Gefährdungsaspekt
in den Unternehmen Handlungsbedarf
modifizierte Merkmalsliste, die vom
besonders schwer.
erkennen und andererseits die Unterneh-
Länderausschuss für Arbeitsschutz
men noch gezielter ansprechen und bera-
und Sicherheitstechnik veröffentlicht
ten können.
worden ist. Mit Hilfe der Merkmale
2003 ein mehrjähriges Projekt gestartet.
Zum Paket der Arbeitsmaterialien und
dieser Liste, den negativen Ausprä-
Ermittelt werden sollte unter anderem,
Handlungshilfen gehören unter anderem:
gungen der Merkmale und der Anga-
betrieblichen
Aus diesem Grund wurde in der Arbeitsschutzverwaltung
Sachsen-Anhalt
32
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
be von Beispieltätigkeiten können die
Derzeit wird in einem Projekt die prak-
lanten Kranken- und Altenpflege erfol-
Mitarbeiter der Arbeitsschutzverwal-
tische Anwendung der Arbeitsmateri-
gen. Im Ergebnis dieses Projektes sind
tung bei guter Kenntnis des Betriebes,
alien und Handlungshilfen erprobt. Die
Überarbeitungen und Ergänzungen der
nach Betriebsbegehungen und einge-
Anwendung soll schwerpunktmäßig bei
Paketbestandteile vorgesehen.
henden Gesprächen den bestehen-
Tätigkeiten der stationären und ambu-
den Handlungsbedarf im Unternehmen einschätzen.
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt - Ermittlung und Bewertung psychischer Belastungen
_______________________________________________________
­ Verfahrensliste
Zur Unterstützung der Unternehmen,
die psychische Belastungen selbst
ermitteln und beurteilen wollen, wurde
IMPULS:
eine Auswahl einfacher Prüfverfahren
von MOLNAR, HAIDEN, GEISSLER-GRUBER
getroffen. Für jedes Verfahren existiert
eine kurze Verfahrensbeschreibung
Betriebliche Analyse der Arbeitsbedingungen*
Analysetiefe:
Screeningverfahren
Ziel:
Stress erkennen, Ressourcen aufbauen, Sensibilisierung
für und Legitimierung von Interventionen gegen Stress im
Betrieb, Ermöglichung der Benennung und Besprechung
von
arbeitsbedingten
Stressoren,
konkrete
Ausgangspunkte
für
arbeitspsychologische
Interventionsmaßnahmen schaffen
Durchführung:
schriftliche Befragung
Merkmalbereiche:
A) Handlungsspielraum, B) Vielseitiges Arbeiten, C)
Ganzheitliches Arbeiten, D) Soziale Rückendeckung, E)
Zusammenarbeit,
F)
Passende
inhaltliche
Arbeitsanforderungen, G) Passende mengenmäßige Arbeit,
H)
Passende
Arbeitsabläufe,
I)
Passende
Arbeitsumgebung, J) Information und Mitsprache, K)
Entwicklungsmöglichkeiten
Belastungen auslösen können. Er soll
Tätigkeitsklasse:
universell
den Mitarbeitern der Arbeitsschutzver-
Branchen:
universell
Durchführungszeit:
20 Minuten
Ansprechpartner:
Mag. Martina Molnar
[email protected]
Zugang:
Informationen und Download unter
"Publikationen/Arbeitnehmerschutz/IMPULS" bei
www.svp.at und
(Beispiel siehe Abb. 4.1.1), die Auskunft über erfasste Merkmale, Zugänglichkeit des Verfahrens, Analyseaufwand, Kosten u. a. gibt und bei Bedarf
den Verantwortlichen im Unternehmen
übergeben werden kann.
­ Katalog von Interventionsmaßnahmen
Dieser Katalog bezieht sich auf den
Erfassungsbogen für Merkmale von
Arbeitstätigkeiten,
die
psychische
waltung weitere Unterstützung geben,
die Betriebe noch gezielter zu beraten.
Er gibt an, durch welche Maßnahmen
psychische Fehlbelastungen abgebaut werden können bzw. gar nicht
erst entstehen und durch welche Maßnahmen mögliche negative Wirkungen
GUV-I 8766 – Psychische Belastungen – Checklisten für
den Einstieg
von Fehlbeanspruchungen abgepuffert oder vermieden werden können.
Der Katalog hat nur Hinweischarakter,
er kann keinerlei Anspruch auf Voll-
Kosten:
Das Verfahren ist derzeit kostenfrei bei den Herausgebern
erhältlich bzw. als Download im Internet verfügbar (siehe
Zugang).
ständigkeit erheben. Dies ist schon
deshalb nicht möglich, da auch viele
*) das Verfahren ist auch enthalten in der Toolbox – Instrumente zur Erfassung psychischer
betriebsspezifische Belastungen wir-
Belastungen - der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – www.baua.de
ken, die hier nicht berücksichtigt wer-
/Psychische Fehlbelastung/Stress/Toolbox
den können.
Abb. 4.1.1 Beispiel einer Verfahrensbeschreibung
33
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
4.2 Heureka – Büroarbeit ohne gesundheitliche Folgen
Dipl.-Ing. A ndrea -L eonore W endenburg
HEUREKA!
Arbeitswelt so zu gestalten, dass sie opti-
gesetz mit dem Ziel, Fehlbelastungen zu
Leistungen werden dort erbracht, wo
male Bedingungen für Beschäftigte bieten,
erkennen und abzubauen. Sollen Arbeits-
man sich wohl fühlt –
die sich an ihrem Arbeitsplatz wohl fühlen
ergebnisse allerdings richtig, innovativ
Arbeits- und Gesundheitsschutz im
sollen. Dabei ist jeder Initiativpartner in sei-
und kreativ sein, sind optimal gestaltete
Büro
nem Verantwortungsbereich tätig.
Büros, eine gute Arbeitsorganisation und
Mit dem Projekt HEUREKA macht
motivierte, gesunde Mitarbeiter Vorraus-
die Arbeitsschutzverwaltung des Landes
setzung. Das alleinige Einhalten arbeits-
Sachsen-Anhalt seit 2006 landesweit
schutzrechtlicher Mindestanforderungen
durch unterschiedlichste Aktionen auf die
reicht zum Erreichen dieses wirtschaftlich
Büroarbeit und ihre Bedeutung im betrieb-
grundlegenden Ziels nicht aus. Deshalb
lichen Prozess aufmerksam. Zum ersten
wurde nach intensiver Fortbildung der
Mal wurde die Öffentlichkeit zum Arbeits-
Aufsichtsbeamten den Arbeitgebern ein
Es beginnt immer früher. Es wird fortge-
schutztag des Landes Sachsen-Anhalt im
umfassendes Beratungsprogramm ange-
setzt bis ins hohe Alter. Es durchdringt alle
Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau über
boten, dass nicht nur die Sicherheit und
Lebensbereiche. Es erleichtert uns das
das Projekt unterrichtet. Im Rahmen einer
den Gesundheitsschutz in den Mittelpunkt
Leben. Es spart Zeit. Aber es birgt auch
Posterausstellung mit ausführlichen Bera-
stellte, sondern auch Aspekte der Unter-
Gefahren – das Arbeiten am PC.
tungsunterlagen konnten sich die Besu-
nehmenswerte und Unternehmenskultur,
Heutzutage werden bereits Kinder in
cher über die künftige Kontroll- und Bera-
der Arbeits- und Bürozufriedenheit, der
der Grundschule an die Arbeit mit dem
tungstätigkeit der Arbeitsschutzverwaltung
Kommunikationsqualität sowie der Ökolo-
Computer herangeführt. In weiterführenden
informieren (Abb. 4.2.1). Parallel dazu wur-
gie berücksichtigte. Mit der Schaffung von
Schulen ist das Erreichen des Klassenziels
de der Internetauftritt auf der Homepage
fünf dezentralen Musterarbeitsplätzen ist
ohne
des LAV zum Projekt HEUREKA mit weiter
es der Arbeitsschutzverwaltung nunmehr
führenden Hinweisen gestartet.
möglich, an den 5 Standorten des LAV
rechentechnische
Unterstützung
kaum vorstellbar. Erst recht nicht im Berufsleben, man geht davon aus, dass ca. 16,3
Im Jahre 2007 überprüften die Auf-
Millionen Menschen allein in Deutschland
sichtsbeamten mit einem einheitlich ab-
Schätzungen gehen davon aus, dass
ihren Arbeitsalltag im Büro oder bei büro-
gestimmten Methodeninventar in 177
fast jeder vierte Beschäftigte an einem
ähnlicher Arbeit verbringen. Einsteiger-
Betrieben 1.060 Büro- bzw. Bildschirmar-
mangelhaft gestalteten Büroarbeitsplatz
kurse für die älteren Mitbürger werden von
beitsplätze in 22 verschiedenen Branchen.
seiner Tätigkeit nachgehen muss. Ob das
unterschiedlichsten Institutionen und Ver-
Schwerpunkt war dabei die komplexe Kon-
auch für die Beschäftigten in Sachsen-An-
bänden flächendeckend angeboten. Das
trolle der Einhaltung von Regelungen aus
halt zutrifft, wird die Auswertung der Kon-
Büro zu Haus ist längst keine Ausnahme
Bildschirmarbeitsverordnung, Arbeitsstät-
trollerergebnisse in 2008 ergeben.
mehr, sondern notwendige Normalität.
tenverordnung sowie dem Arbeitsschutz-
praxisnahe Beratungen durchzuführen.
Die Bürotätigkeit gilt als „einfach“ und
„belastungsarm“ aber eine Vielzahl der
Bildschirmarbeitsplätze weist Mängel in
Gestaltung und Organisation auf. Einseitige Körperhaltung, dauerhaft sitzende Tätigkeit und mangelnde Bewegung können
dann beispielsweise zu Augen- und Rückenbeschwerden, Kopfschmerzen und
allgemeiner Müdigkeit führen.
Vor diesem Hintergrund hat die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA), eine
Gemeinschaftsinitiative aus Bund, Ländern, Sozialpartnern, Sozialversicherungsträgern, Stiftungen und Unternehmen den
Thematischen Initiativkreis INQA Büro ins
Leben gerufen mit dem Ziel, Büros in der
Abb. 4.2.1 Posterausstellung des LAV zum Thema Sicherheit im Büro
34
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
4.3 Medizinischer Arbeitsschutz
Dr. med. R ALF S CHLESINGER
Im Berichtsjahr waren in Sachsen-Anhalt
1.114 BK-Vorgänge abschließend bear-
Eine repräsentative Aussage zu be-
zwei Gewerbeärzte tätig. Das Aufgaben-
beitet worden.
rufsbedingten Erkrankungen im Land
spektrum umfasste u.a. die arbeitsmedi-
Die Beteiligung am Berufskrank-
Sachsen-Anhalt lässt sich durch die stark
zinische Beratung der eigenen Mitarbei-
heiten-Feststellungsverfahren
verrin-
eingeschränkte Mitwirkung im Berufs-
ter des LAV und anderer Behörden und
gerte sich 2007 entsprechend der per-
krankheitenverfahren nicht treffen. In der
Institutionen einschließlich der Betriebs-
sonellen Situation auf 51 Prozent der
Rangfolge berufsbedingter Erkrankungen
ärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit
eingegangenen Ermittlungsakten der
ergibt sich folgendes Bild:
und Arbeitnehmer sowie die Mitwirkung
Unfallversicherungsträger.
© Erkrankungen der Atemwege/Lun-
im
Berufskrankheiten-Feststellungsver-
Begutachtungen
ge durch anorganische Stäube mit
fahren (BK-Verfahren). Außerdem erfolg-
zum Vorliegen einer berufsbedingten Er-
Gewerbeärztliche
einem fast 50-prozentigen Anteil von
ten Ermächtigungen von Ärzten nach
krankung erfolgten in 541 Fällen (Vorjahr
staatlichen Rechtsvorschriften.
1.105). In weiteren 28 Vorgängen wurde
© Hautkrankheiten,
Krebserkrankungen,
2007 startete die Präventionskam-
zur Frage, ob der Tod im ursächlichen
© Obstruktive Atemwegserkrankungen
pagne „Deine Haut. Die wichtigsten 2m2
Zusammenhang mit einer Berufskrank-
durch allergisierende und irritative
Deines Lebens“, an dem sich das Land
heit stand, Stellung genommen. Neben
Sachsen-Anhalt beteiligt.
Feststellungen zum Vorliegen einer be-
© Infektionskrankheiten mit Überwie-
Stoffe,
Der gewerbeärztliche Dienst erarbei-
rufsbedingten Erkrankung äußerten sich
gen der vom Tier auf Menschen
tete in einer dezernatsübergreifenden
die Gewerbeärzte zusätzlich 121 mal zu
übertragenen Formen.
Projektgruppe die fachlichen Vorausset-
Maßnahmen nach § 3 Berufskrankheiten-
zungen und koordinierte die landesweite
verordnung sowie zu medizinischen und
Insgesamt zeigte sich im Jahr 2007 be-
Aktion. Die Kampagne wird 2008 fortge-
arbeitstechnischen Ermittlungen in Be-
züglich des medizinischen Arbeitsschut-
führt. (Siehe auch nächster Beitrag)
rufskrankheiten-Feststellungsverfahren.
zes, dass zwei Gewerbeärztinnen/ärzte
Von den 541 begutachteten BK-
im LAV nicht ausreichen, die anstehen-
Beteiligung am Berufskrankheiten-
Vorgängen sind 114 als berufsbedingte
den Aufgaben und Probleme zu lösen.
Verfahren
Erkrankungen beurteilt worden. Bei den
Ein Mindestbesatz von 5 Gewerbeärz-
2007 gingen 1.313 BK-Verdachtsanzei-
o.g. 28 Todesfällen war siebenmal eine
tinnen/ärzten wäre momentan dafür not-
gen ein (Vorjahr 1.468). Insgesamt sind
Berufskrankheit todesursächlich.
wendig.
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
35
4.4 Präventionskampagne Haut 2007
Dr. med. R ALF S CHLESINGER
Im Rahmen der bundesweiten Präventi-
teil verbunden sei, ließ sich durch mikrobio-
Einsatz ungeeigneter persönlicher Schutz-
onskampagne „Haut – die wichtigsten 2m2
logische Untersuchungen nicht untermau-
maßnahmen bei hautgefährdenden Tätig-
Deines Lebens“ beteiligt sich das Land
ern. Lebensmittelrechtliche Vorschriften,
keiten. Die Feststellung der Defizite und
Sachsen-Anhalt als Kooperationspartner
die das Tragen solcher „Hygienehand-
die Beratung mit Aufzeigen von Lösungen
zum Thema „Feuchtarbeit“. Hautbelasten-
schuhe“ verlangen, existieren nicht. Das
zur Verbesserung des Hautschutzes durch
de Tätigkeiten, zu denen auch Arbeiten im
konsequente Einhalten betrieblicher und
den Fachbereich Arbeitsschutz des LAV
feuchten Milieu zählen, sowie beginnende
persönlicher Hygienemaßnahmen und das
wurden von der Mehrzahl der Arbeitgeber
Hautprobleme, werden oft nicht ernst ge-
Verwenden von Gabeln, Zangen oder an-
und der betreffenden Arbeitnehmer positiv
nommen. Aber nur, wenn die Gefährdun-
derer Hilfsmittel beim Verkauf gewährleis-
aufgenommen. Veränderungen wurden
gen und ihre Folgen erkannt werden, sind
tet die Qualität der Produkte und verhindert
eingeleitet. Auf das unnötige Tragen von
geeignete Schutzmaßnahmen möglich.
eine unnötige Belastung der Haut.
„Hygienehandschuhen“ beim Verkauf wird
Die Vermeidung bzw. Minimierung der
Durch die Mitarbeiter der Arbeits-
mittlerweile weitgehend verzichtet. Damit
Hautbelastung ist die vorrangige und al-
schutzverwaltung des LAV wurden 2007
sind wir dem Ziel „Gesunde Haut – weni-
lerbeste Schutzmaßnahme.
insgesamt 150 Betriebe mit Frischetheken
ger Hautkrankheiten“ näher gekommen.
Unser Projekt setzt sich deshalb mit
untersucht. Nur in 39 Fällen war die Organi-
Die 2007 begonnene Aktion wird 2008
dem unbegründeten Tragen von „Hygiene-
sation des Arbeitsschutzes im Hinblick auf
mit der Nachprüfung der mängelbehafte-
handschuhen“ beim Verkauf von Fleisch-
hautgefährdende Tätigkeiten in Ordnung.
ten Betriebe fortgesetzt.
und Wurstwaren auseinander. Dieses
In 111 Betrieben wurden insgesamt 345
Hervorzuheben ist die Kooperation
Handschuhtragen kann beim Verkaufs-
Mängel festgestellt. Vorwiegend handelte
mit der Berufsgenossenschaft für Handel
personal zu einer erhöhten Belastung der
es sich um mangelhafte Gefährdungsbe-
und Warendistribution und der Fleischerei-
Haut mit dem Risiko des Entstehens einer
urteilungen, Nichtbeteiligung des Betriebs-
Berufsgenossenschaft im Rahmen dieser
beruflichen Hauterkrankung führen.
arztes an der Gefährdungsbeurteilung, feh-
Aktion. Seinen Ausdruck findet das auch
Das Argument der Unternehmen, dass
lende Unterweisungen der Beschäftigten,
in einem gemeinsam entwickelten Flyer
mit dem Handschuhtragen ein Hygienevor-
fehlende Hautschutzmaßnahmen und der
(Abb. 4.4.1) für Arbeitgeber.
Abb. 4.4.1 Gemeinsam herausgegebenes
Faltblatt für die Präventionskampagne
36
5
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
Gebiete des technischen Arbeitsschutzes
5.1 Strahlenschutz
Dipl.-Phys. H ANNES K RANEPUHL
Mit der Entdeckung der Radioaktivität und
Der Überprüfungsumfang bei der Auf-
Bei technischen/nichtmedizinische Rönt-
der Röntgenstrahlung vor rund 100 Jahren
sicht ist weit gefächert und betrifft sowohl
geneinrichtungen und Störstrahlern ist eine
setzte auch eine Entwicklung zur medizi-
die Einhaltung der in den Verordnungen
Zunahme (2003: 304 Röntgeneinrichtungen
nischen und technischen Nutzung dieser
enthaltenen Forderungen als auch der
und Störstrahler, 2007: 346 Röntgeneinrich-
Strahlenarten ein.
Auflagen aus Genehmigungsbeschei-
tungen und Störstrahler) zu beobachten, die
Beispiele medizinischer Anwendung
den. Maßnahmen der Qualitätssicherung
vornehmlich einer sich erhöhenden Anzahl
von ionisierenden Strahlen sind jedermann
durch Anwender radioaktiver Stoffe oder
von Geräten für Materialuntersuchungen
geläufig.
ionisierender Strahlung am Menschen
(technische Radiographie) geschuldet ist
Die technische Nutzung von Strahlung
unterliegen der besonderen Aufmerksam-
und indirekt als Indiz für eine positive Entwick-
ist sehr vielfältig. Beispielhaft sollen die
keit bei der Aufsicht. Vor-Ort-Kontrollen
lung der Wirtschaft gewertet werden kann.
Gepäckdurchleuchtung auf Flughäfen,
sind integraler Bestandteil der Aufsicht-
die zerstörungsfreie Prüfung von Schweiß-
stätigkeit und finden im Allgemeinen im
Strahlenschutzverordnung
nähten, die Feststellung von Füllständen
Rahmen der Regelrevision, erforderlichen-
Umgegangen wird mit radioaktiven Stoffen
in Behältern, andere Verfahren, bei denen
falls auch aus besonderem Anlass, statt.
sowohl in der gewerblichen Wirtschaft als
berührungslos gemessen werden muss,
Im Berichtszeitraum wurde 42 Personen
auch in der Medizin und in der Forschung.
und die Identifizierung und Gehaltsbe-
(Medizinphysiker, Materialprüfer, usw.)
Von insgesamt 355 Genehmigungsinha-
stimmung von Elementen in Materialien
die Fachkunde im Strahlenschutz be-
bern sind 253 der gewerblichen Wirtschaft
genannt werden. Auch in Wissenschaft
scheinigt (2006: 22 Personen).
zuzuordnen. Von der verbleibenden Zahl
und Forschung eröffnet die Nutzung der
entfallen 37 auf die Medizin und stehen
Radioaktivität Untersuchungsergebnisse
Röntgenverordnung
hier für nuklearmedizinische Einrichtun-
und Einblicke in Prozesse, die anders
Nach der Modernisierung des Gesund-
gen, Blutbestrahlungsanlagen oder Af-
nicht zu gewinnen wären.
heitswesens in den Jahren nach 1990 hat
terloadinggeräte. Mit landesweit 15 Elek-
Die Einhaltung aller in der Strahlen-
sich seit Jahren die Anzahl medizinisch und
tronenbeschleunigern werden an sieben
schutzverordnung und in der Röntgenver-
zahnmedizinisch genutzter Röntgenunter-
medizinischen Einrichtungen strahlenthe-
ordnung enthaltenen Forderungen bei
suchungseinrichtungen (3.784 Einrichtun-
rapeutische Behandlungen durchgeführt.
den jeweiligen Anwendern wird durch
gen Ende 2007) nur wenig verändert. Zum
109 Genehmigungen wurden bear-
eine zuständige Behörde beaufsichti-
31.12.2007 auslaufende Übergangsrege-
beitet, d.h. neue Genehmigungen erteilt,
gt. In Sachsen-Anhalt ist laut Zuständig-
lungen hinsichtlich technischer Mindest-
Nachträge, Änderungen oder Verlänge-
keitsverordnung das LAV Aufsichts- und
anforderungen an qualitätsbestimmende
rungen geprüft und bestätigt. In dieser
Genehmigungsbehörde für alle Betriebe
Geräteparameter älterer Röntgeneinrich-
Zahl enthalten sind nicht nur die Geneh-
und medizinischen Einrichtungen. Aus-
tungen machten aber im Jahr 2007 eine
migungen für den Umgang, sondern auch
genommen davon sind lediglich die Be-
stärkere Einflussnahme durch Beratung
solche für die Beförderung, für Tätigkeiten
triebe, die der Bergaufsicht aufgrund des
und Regelung erforderlich.
in fremden Anlagen oder Einrichtungen
Bundesberggesetzes unterliegen.
Auch festzustellen ist, dass durch Er-
und für Anlagen zur Erzeugung ionisie-
Die Tätigkeit der strahlenschutzrecht-
satzinvestitionen zunehmend alte Rönt-
lichen Aufsichtsbehörde beinhaltet neben
geneinrichtungen durch neue ersetzt
Das Betreten von bestimmten Strah-
der Führung entsprechender Genehmi-
werden – es sind mehr Anzeigen zur Inbe-
lenschutzbereichen in fremden Anlagen
gungs- und Anzeigeverfahren die beglei-
triebnahme und Außerbetriebnahme von
oder Einrichtungen setzt voraus, dass
tende Lösung verschiedenster Strahlen-
Röntgenrichtungen zu bearbeiten. Der
der Beschäftigte über einen registrierten
schutzprobleme, die primär dem Schutz
Bestand an Genehmigungen zum telera-
Strahlenpass verfügt. Im Jahr 2007 wur-
der beruflich strahlenexponierten Per-
diologischen Betrieb von Computertomo-
den 120 Strahlenpässe ausgestellt und an
sonen dienen, sekundär auch den Schutz
graphen hat sich seit dem Jahr 2003 von
das zentrale Strahlenschutzregister beim
der Umgebung betreffen.
eins auf zehn erhöht.
Bundesamt für Strahlenschutz gemeldet.
render Strahlen.
37
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
Mit dem Gesetz zur Kontrolle hochradio-
Zusammenarbeit mit anderen Stellen
nisterium für Landwirtschaft und Umwelt,
aktiver Strahlenquellen vom 12.08.2005 ist
In Fällen möglicher Auswirkungen auf die
Ministerium für Gesundheit und Soziales,
das Strahlenschutzrecht in Deutschland
Umwelt beim betrieblichen Umgang mit
LAU, LAV, organisiert vom Ministerium für
an europäisches Recht (Euratom-Richtli-
radioaktiven Stoffen oder ionisierender
Landwirtschaft und Umwelt) statt.
nie 2003/122) angepasst worden. Das da-
Strahlung wird das Landesamt für Um-
Information über neueste gesetzliche
mit verbesserte Aufsichtssystem für radio-
weltschutz (LAU) einbezogen. Dies be-
und technische Entwicklungen und fest-
aktive Strahlenquellen mit hoher Aktivität
ginnt bei der Übernahme entsprechender
gestellte Probleme werden auch beim
verpflichtet Genehmigungsinhaber bei Er-
Forderungen und Hinweise des LAU in die
jährlich durch das LAV veranstalteten
werb und Abgabe hochradioaktiver Strah-
Umgangsgenehmigungen des LAV und
Treffen aller in Sachsen-Anhalt nach Strah-
lenquellen unverzüglich zur Mitteilung an
setzt sich im Bedarfsfall bei gemeinsamer
lenschutzrecht behördlich zugelassenen
das zentrale Register beim Bundesamt für
Aufsichtstätigkeit fort.
Sachverständigen ausgetauscht. Durch
Strahlenschutz. Jede einzelne Mitteilung
Bei Genehmigungen zur Beförderung
die gleichzeitig an dieser Besprechung
muss durch die zuständige Behörde an-
radioaktiver Stoffe wird die für den Beför-
teilnehmenden Ärztlichen Stellen wird
hand der Genehmigungsunterlagen elekt-
derer zuständige Polizeidirektion infor-
der Bogen zur Qualitätssicherung bei der
ronisch bestätigt werden. Die Zahl von 188
miert.
medizinischen Anwendung von Strahlung
behördlichen Bestätigungen im Berichts-
Zweimal jährlich treffen sich die Strah-
zeitraum offenbart bei genauerer Berück-
lenschutzfachleute der einzelnen Dezer-
Die regelmäßige gegenseitige Infor-
sichtigung der Genehmigungsunterlagen
nate des LAV mit denen des Landesamtes
mation aller beteiligten Behörden und Stel-
aber, dass noch Mitteilungsdefizite seitens
für Geologie und Bergwesen und Vertre-
len führt zu wichtige Anregungen für die
der Genehmigungsinhaber bestehen. Im
tern des Ministeriums für Gesundheit und
Aufsichtstätigkeit des LAV und dient dem
Jahr 2008 wird deshalb eine Kontrolle mit
Soziales. Ebenfalls zweimal jährlich finden
einheitlichen Vollzug der Strahlenschutz-
dem Schwerpunkt „hochradioaktive Strah-
Besprechungen im „Interministeriellen Ar-
gesetzgebung in Sachsen-Anhalt.
lenquellen“ durchgeführt.
beitskreis Strahlenschutz“ (Teilnehmer: Mi-
gespannt.
38
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
5.2 Projekt „Aufbereitung von Medizinprodukten – flexible Endoskope im ambulanten Bereich“
Dipl.-Phys. O TTFRIED Z ERFASS
Im Jahr 2007 begann das LAV mit der Vor-
koloskopisch tätigen niedergelassenen
derenfalls oder wenn der Angeschriebene
bereitung und Durchführung des Projektes
Ärzte, die bei der Kassenärztlichen Ver-
keine oder keine vollständigen Angaben
„Aufbereitung von Medizinprodukten – fle-
einigung Sachsen-Anhalt (KVSA) solche
gemacht hatte, fand eine Überprüfung vor
xible Endoskope im ambulanten Bereich“.
Leistungen abrechnen und die der Eigen-
Ort statt. Dies galt auch für die Arztpraxen,
Im Rahmen der Aufbereitung von Me-
überwachung (nur der koloskopischen
die keiner weiteren Überwachung unterlie-
dizinprodukten birgt die Aufbereitung fle-
Leistungen) durch die KVSA unterliegen.
gen.
xibler Endoskope im ambulanten Bereich
Dazu gehören aber auch Arztpraxen, die
Im Anschreiben wurde unter anderem
ein
Gefährdungspotenzial
endoskopische Leistungen bzw. Untersu-
ein Telefonanruf zwecks Terminvereinba-
hinsichtlich Patienteninfektion, wenn sie
chungen durchführen und diese privat ab-
rung angekündigt. Wenn der Termin ver-
unsachgemäß erfolgt. Da bisher in Sach-
rechnen. Da keine Kassenleistungen ab-
einbart wurde, wurde er dem jeweiligen
besonderes
sen-Anhalt in diesem Bereich behördlich
nach dem Infektionsschutzgesetz zustän-
präventives Handeln nur punktuell erfolgte
digen Gesundheitsamt schriftlich mitgeteilt
und Probleme erkennen ließ, ergab sich
und ein Mitarbeiter des Gesundheitsamtes
für das LAV Handlungsbedarf.
zur Teilnahme an der Besichtigung einge-
In einem ersten Schritt wurden ge-
laden. Die Besichtigung fand am verein-
meinsam von den Fachbereichen Hygi-
barten Termin unter Zuhilfenahme vorher
ene und Arbeitsschutz des LAV Revisi-
erarbeiteten Begehungsbogens statt.
ons- und Beratungsunterlagen erarbeitet,
In diesem Zusammenhang hat vor
die speziell auf die Infektionsproblematik
abstellen. Unter Verwendung dieser Ma-
Beginn der Aktivitäten eine gemeinsame
Abb. 5.2.1 Handelsübliches Endoskop
terialien wurden Arztpraxen, die ambulant
Fortbildungsveranstaltung der KVSA und
des LAV in den Räumen der KVSA in
endoskopieren und die Endoskope wieder
gerechnet werden, unterliegen diese nicht
Magdeburg stattgefunden, zu der alle ko-
aufbereiten, revidiert und hinsichtlich der
der Überwachung durch die KVSA und
loskopierenden Ärzte eingeladen wurden.
hygienischen und technischen Qualitäts-
auch sonst keiner Überwachung durch
Außerdem hat Herr Dr. ULF DIETE als Vor-
anforderungen an die Wiederaufbereitung
eine Standesorganisation.
sitzender der Koloskopiekommission der
der Medizinprodukte beraten. Aus den Er-
Zuerst wurden alle Arztpraxen, von de-
KVSA einen Artikel mit dem Titel „Hygie-
gebnissen wurde anschließend abgeleitet,
nen bekannt war, dass dort endoskopiert
nische Aufbereitung flexibler Endoskope
welche Maßnahmen erforderlich sind, um
wird, angeschrieben und ein Fragebogen
– was wird gefordert“ in der Zeitschrift
seitens der Betreiber die sichere und hy-
zugeschickt. Der ausgefüllte Fragebogen
„PRO“ veröffentlicht, mit dem er die Aktivi-
gienische Wiederaufbereitung von Endos-
und der letzte Kontrollbericht des Labors,
täten des LAV ankündigt und noch einmal
kopen gewährleisten zu können. Es wurde
das mit der hygienisch-mikrobiologischen
die wesentlichen Dinge benennt. Projekt-
erwartet, dass diesbezüglich ein großer
Kontrolle der Endoskope beauftragt war,
begleitende Arbeitsgruppe war und ist der
Aufklärungsbedarf auf allen Ebenen im
wurden geprüft. Wenn ausschließlich ko-
Arbeitskreis Medizinprodukte des LAV.
ambulanten Bereich bestünde.
loskopische Leistungen erbracht wurden
Das Projekt wird bis in das Jahr 2008
Nach Erkenntnissen des Fachbereichs
und keine Mängel augenscheinlich waren,
fortgeführt. Ergebnisse werden voraus-
Hygiene handelt es sich um ca. 100 Pra-
wurden nur stichprobenweise Vor-Ort-Be-
sichtlich im Jahresbericht 2008 mitgeteilt.
xen in Sachsen-Anhalt. Dazu gehören die
sichtigungen der Praxen durchgeführt. An-
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
39
5.3 Sicherheit beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen und in der Gentechnik
Dr. rer. nat. B ERNHARD S CHICHT
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
Als biologische Arbeitsstoffe werden in der
Regel natürliche und gentechnisch verän-
Biologische Arbeitsstoffe
derte Mikroorganismen (Viren, Bakterien,
Parasiten, Pilze) und Zellkulturen bezeichnet, denen Arbeitnehmer bei ihrer Tätigkeit
ausgesetzt sein können und die in der Lage
Pathogenität
Pathogenität
Bestimmende Eigenschaften des Infektionsrisikos
s skrankmachende
krankmachendeFähigkeit
Fähigkeit
s sArteigenschaft
Arteigenschaft
s sBezogen
auf
den
Bezogen auf denWirt
Wirt
s sPathogenitätsfaktoren
Pathogenitätsfaktoren
Adhäsine
Adhäsine
Invasine
Invasine
sind, die Beschäftigten gesundheitlich (In-
Tenazität
Tenazität
s sÜberlebensfähigkeit
Überlebensfähigkeit
s sEmpfindlichkeit
Empfindlichkeitgegenüber
gegenüber
Temperatur
Temperatur
Austrocknung
Austrocknung
Strahlung
Strahlung
fektionen, sensibilisierende und toxische
Wirkungen) zu gefährden. Die biologischen
Arbeitsstoffe werden hinsichtlich ihrer Fähigkeit eine Infektionskrankheit auszulösen
Epidemiologie
Epidemiologie
Virulenz
Virulenz
Vorkommen;Verbreitung
Verbreitung
s sVorkommen;
Überträger
s sÜberträger
s sStammeigenschaft
Stammeigenschaft
s sGrad
Gradder
derpathog.Fähigkeit
pathog.Fähigkeit
s sVirulenzfaktoren
Virulenzfaktoren
vier Risikogruppen (ohne, geringes, mäßiProphylaxe/Therapie
Prophylaxe/Therapie
ges, hohes Risiko) zugeordnet. Das Infek-
Impfstoff
s sImpfstoff
Arzneimittel,antiviral
antiviral
s sArzneimittel,
s
Antibiotika,
s Antibiotika,
Übertragungsweg
Übertragungsweg
tionsrisiko wird durch die Eigenschaften
s sDirekt,
Direkt,Indirekt
Indirekt
s sHaut-,
Haut-,Schleimhautkontakt
Schleimhautkontakt
s sKörperflüssigkeiten
Körperflüssigkeiten
s sLuft
Luft
Luft
des biologischen Arbeitsstoffes bestimmt.
Basis der Einstufung ist die systematische
RISIKOGRUPPE 1 bis 4
Stellung des Organismus. Wesentliche
Eigenschaften, die in die Bewertung einfließen, sind z. B. Pathogenität, Virulenz,
Abb. 5.3.1 Einstufung biologischer Arbeitsstoffe in Risikogruppen
Übertragungsweg, Epidemiologie, Über-
beruht auf dem Arbeitsschutzgesetz und
Risikobewusstsein des Arbeitgebers, der
lebensfähigkeit und Behandlungsfähigkeit
wird mit der Biostoffverordnung spezifisch
exponierten Beschäftigten sowie der kon-
(vgl. Abb. 5.3.1). Sensibilisierende und to-
geregelt. Normadressat ist der Arbeitge-
trollierenden Behörde erforderlich. Dabei
xische Eigenschaften werden bei der Ein-
ber, der entsprechend der durchzufüh-
erfordern das Erkennen, die Beurteilung
stufung nicht berücksichtigt, ziehen aber
renden Gefährdungsbeurteilung die Tätig-
der Gefährdung und die Bewertung der
zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der
keiten einer Schutzstufe (Schutzstufe 1 bis
Schutzmaßnahmen, und das damit ver-
Beschäftigten nach sich.
4) zuordnet und die erforderlichen Schutz-
bundene Restrisiko und die Beratung, die
Arbeitnehmer kommen in den verschie-
maßnahmen unter Berücksichtigung der
Verfolgung der wissenschaftlichen und
densten Tätigkeitsbereichen durch die di-
Technischen Regeln für Biologische Ar-
technischen Entwicklung.
rekte Verwendung von Mikroorganismen
beitsstoffe (TRBA) festlegt und umsetzen
oder durch Tätigkeiten mit Stoffen und Ma-
muss.
Das Gefährdungspotenzial der
position wird von den Beschäftigten, den
terialien, die diese Organismen enthalten
Tätigkeiten wird durch eine allgemeine
Unternehmen und Einrichtungen vor Ort
oder denen natürlicherweise oder durch
Komponente, die auch an anderen Ar-
immer häufiger die Problematik Schim-
Verunreinigungen diese Organismen an-
beitsplätzen anzutreffen ist (z. B. mecha-
melpilze in Innenräumen (hier Innenraum-
haften, in Kontakt. Die Bandbreite reicht
nische, physikalische Einwirkungen) und
arbeitsplätze) thematisiert. Hierunter sind
vom Arbeitsplatz in der Arztpraxis oder
durch die spezifische Komponente, die
Luftverunreinigungen durch Schimmel-
im Krankenhaus durch den Kontakt zu
Eigenschaften der biologischen Arbeits-
pilze und flüchtige Stoffwechselprodukte
Patienten und humanen Probenmaterial,
stoffe, bestimmt. Die Spezifik der Mikroor-
zu verstehen, die nicht durch die Tätigkeit
über den Mitarbeiter in der landwirtschaft-
ganismen liegt z. B. auch in der Vermeh-
verursacht, sondern durch den Arbeits-
lichen Produktion und Nutztierhaltung, den
rungsfähigkeit der biologischen Systeme,
raum bedingt sind (Abb. 5.3.2). Luftver-
Müllwerker bei der Abfallsammlung und
da sich beim Vorliegen entsprechender
unreinigungen in Innenraumarbeitsplätzen
Abfallverwertung/-beseitigung oder dem
Bedingungen durch die Vermehrung der
stellen ein hygienisches Problem nicht
Lagerarbeiter in einem Getreidesilo bis hin
Organismen Risiken entwickeln bzw. po-
nur für die Beschäftigten, sondern auch
zum Zerspaner beim Umgang mit verun-
tenzieren können. Weil dem Menschen die
für Dritte dar. Die Problematik steht be-
reinigten wassergemischten Kühlschmier-
Sensibilität der Sinnesorgane fehlt, unsicht-
sonders, wenn es sich um Kindereinrich-
stoffen.
Neben dieser tätigkeitsbezogenen Ex-
bare Gefahren frühzeitig möglichst vor ei-
tungen oder Einrichtungen zur Pflege und
Der Schutz der Beschäftigten bei Tä-
ner pathologischen Veränderung wahrzu-
Betreuung von alten Menschen handelt,
tigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
nehmen, ist ein spezielles Gefahren- und
im Fokus des öffentlichen Interesses.
40
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
Die beobachteten Innenraumbelastungen
Häufig verbirgt sich Schimmelpilzbefall hin-
stungen ausgesprochen. Sie dienen dabei
sind auf verschiedene Ursachen zurückzu-
ter Möbelstücken, Bildern, Spiegeln, Ver-
als Orientierung und müssen immer im Ge-
führen, zum Beispiel bauliche Mängel, Was-
schalungen, Isoliermaterial, Pflanzen o.ä..
samtzusammenhang gewertet werden. Sind
serschäden, unsachgemäßes Lüften und
Ist optisch keine Expositionsquelle auszu-
die in der Atemluft vorhandenen Schimmel-
können aufgrund verwendeter Baumateria-
machen, können durch das Landesamt für
pilzsporen nicht durch die Tätigkeit der Be-
lien, Einrichtungsgegenständen oder Reini-
Verbraucherschutz
Raumluftmessungen
schäftigten verursacht, sondern durch den
gungsmittel auch chemischer Natur sein.
und Materialuntersuchungen durchgeführt
Arbeitsraum bedingt (z. B. Feuchteschäden
Treten bei den Beschäftigten gesundheit-
werden. Die Sammlung der Luftproben
am Mauerwerk) ist das Arbeitsstättenrecht
liche Beschwerden auf, die durch Schim-
und ihre Analytik erfolgen nach anerkann-
zu beachten. Gemäß § 3 Abs. 1 ArbStättV
melpilze verursacht sein können, ohne
ter und standardisierter Methodik gemäß
i. V. m. Anhang 1 Nr. 3.6 ArbStättV und ASR
dass ein sichtbarer Schimmelpilzbefall
der Technischen Regel für Biologische Ar-
5 muss in Arbeitsräumen ausreichend ge-
vorliegt, wird durch den gewerbeärztlichen
beitsstoffe (TRBA) 405 und dem Messver-
sundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden
Dienst die Krankheitsvorgeschichte aufge-
fahren Kennziffer 9420 BGIA-Arbeitsmap-
sein. Zuträglich bedeutet, dass die vorhan-
nommen und der Arbeitsbereich auf ver-
pe „Messung Gefahrstoffe“. Die bestimmte
denen Mengen und Konzentrationen in der
steckte Schimmelpilzquellen untersucht.
Schimmelpilzkonzentration dient dabei als
Atemluft bei wiederholter oder langfristiger
Indikator einer vorliegenden Belastung und
Einwirkung den Arbeitnehmer in seiner Ge-
der Feststellung der humanmedizinischen
sundheit nicht beeinträchtigen oder sein
Relevanz der vorhandenen Schimmelpil-
Befinden nicht unangemessen belästigen.
ze. Dosis-Wirkungs-Beziehungen können
Gesundheitlich zuträgliche Atemluft ist im
nach dem Stand der Wissenschaft bisher
Wesentlichen die natürliche Außenluft ohne
nicht abgeleitet werden.
erhebliche Verunreinigungen. In diesem
Abb. 5.3.2 Schimmelpilzbefall im Werkraum
einer Sekundarschule
Derzeit existieren keine verbindlichen
Sinn ist der Vergleich der Innenraumluft mit
Kriterien zur Bewertung von Belastungen
der Außenluft in der Praxis ein zulässiges
durch Schimmelpilze in Innenräumen. Von
Bewertungskriterium von Innenraumbela-
verschiedenen Autoren wurden Empfeh-
stungen.
lungen zur Beurteilung von Innenraumbela-
Gentechnisch veränderte Organismen
Tätigkeiten mit gentechnisch veränder-
Organismen zu Mensch und Umwelt
nahme zum Arbeitsschutz gegenüber der
ten Organismen sind in der Regel vom
durch bauliche, technische, organisato-
Genehmigungsbehörde, dem Landesver-
Geltungsbereich der BioStoffV ausge-
rische und personenbezogene Maßnah-
waltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA), ab
nommen. Diese Tätigkeiten unterliegen
men (Sicherheitsstufe S1 bis S4) mini-
und sind so in den Entscheidungsprozess
dem Gentechnikgesetz und seinen Ver-
miert bzw. verhindert wird.
eingebunden. Mit der Stellungnahme ist in
ordnungen, sofern gleichwertige oder
Im Land Sachsen-Anhalt werden der-
höhere Anforderungen zum Schutz der
zeit 173 gentechnische Anlagen betrie-
Beschäftigten gestellt werden. Im Gen-
ben, deren Standorte sich auf die Univer-
Darüber hinaus sind die Regional-
technikrecht umfasst der Begriff des
sitäten in Magdeburg und Halle und auf
bereiche hinsichtlich des Schutzes der
gentechnisch veränderten Organismus
den Bereich Gatersleben konzentrieren
Arbeitnehmer für die Überwachung der
nicht nur gentechnisch veränderte Mikro-
(vgl. Abb. 5.3.3). Die Anzahl der gentech-
Durchführung des GenTG, der Verord-
organismen, sondern jede gentechnisch
nischen Anlagen ist nicht identisch mit der
nungen sowie behördlicher Anordnungen
veränderte biologische Einheit, die sich
Anzahl der gentechnischen Arbeiten, da
und Verfügungen verantwortlich. In der
vermehren bzw. genetisches Material
in einer Anlage mehrere Arbeiten durch-
Regel sind durch die Überwachungsbe-
weitergeben kann, und schließt somit
geführt werden können.
hörden technisch-organisatorische Über-
der Regel auch eine Begehung der Anlage verbunden.
auch Tiere und Pflanzen ein. Gentech-
Im Rahmen des erforderlichen An-
nische Arbeiten haben in angemeldeten
melde- und Genehmigungsverfahrens für
wobei das örtlich zuständige Dezernat
bzw. genehmigten gentechnischen Anla-
gentechnische Anlagen und Arbeiten ge-
des LAV und das LVwA (zuständig für die
gen zu erfolgen, in denen entsprechend
ben die örtlich zuständigen Dezernate des
anderen Rechtsgüter) diese Maßnahmen
dem möglichen Risiko der Kontakt der
Fachbereiches 5 des LAV eine Stellung-
koordinieren.
wachungsmaßnahmen
durchzuführen,
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
41
200
173
180
155
156
160
Anzahl
140
113 117
120
95
100
77
80
84
58
50
60
40
136
125 124
38
25
24
36
37
26
34
20
0
1991
1993
1995
1997
1999
2001
2003
2005
2007
Zeitraum
S1
S2
S3/S4
Anlagen gesamt
Betreiber
Abb. 5.3.3 Anzahl der gentechnischen Anlagen und Betreiber im Land Sachsen-Anhalt (Stand 31.12.2007)
Insgesamt werden die gentechnischen Ar-
zytopathischer Effekt), kann aber Unter-
und abgegebenen Organismen entspricht;
beiten unter einem dem Stand der Technik
suchungen beeinflussen und stellt für die
im vorliegenden Fall der Sicherheitsstufe
entsprechenden Sicherheitsstandard durch-
Beschäftigten ein geringes Infektionsrisiko
2, da die Mykoplasmen maßgeblich das
geführt. Durch das LAV werden arbeits-
(Erkrankungen des Bronchial- und Uroge-
Gefährdungspotenzial der verwendeten
schutzrelevante Erkenntnisse aus der Über-
nitaltraktes) dar.
Linien bestimmen. Die Höherstufung ist
wachung nach GenTG, sofern zutreffend,
Die GenTSV fordert, dass die Identität
aus formalen Gründen erforderlich und auf
auch auf Tätigkeiten nach BioStoffV im La-
(schließt die Reinheit ein) der verwendeten
Grund der notwendigen Produktschutz-
bor- oder Produktionsbereich angewendet.
Organismen regelmäßig überprüft wird.
maßnahmen sind in der Regel in den S1-
Auf Grund eines Hinweises der Zen-
Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass
Laboren die baulich/technischen Anforde-
tralen Kommission für die Biologische Si-
diese Anforderung nicht in jedem Fall
rungen bereits gegeben.
cherheit (ZKBS) hat das gentechnische
umgesetzt wird. Arbeiten mit Zelllkulturen
Die Vorgehensweise ist unabhängig
Überwachungslabor des LAU, Zelllinien
werden in der Regel in der Sicherheits-/
davon, ob es sich um gentechnisch verän-
aus gentechnischen Anlagen auf Retrovi-
Schutzstufe 1 durchgeführt. Die Produktsi-
derte oder natürliche Zelllinien handelt. Es
rus (SMRV) und zusätzlich auf Mycoplas-
cherheitsmaßnahmen sind der Schutzstu-
muss auch davon ausgegangen werden,
men untersucht. Die überprüften Linien
fe 2 vergleichbar.
dass die im Gentechnikbereich bestimm-
waren zwar hinsichtlich SMRV negativ,
Das LVwA und das LAV haben sich
ten Kontaminationsraten von Zelllinien
aber in einigen beprobten Laboren waren
darauf verständigt, im Rahmen der Anmel-
auch bei Tätigkeiten mit Zelllinien, die der
bis zu 50% der Zelllinien mit Mycoplasmen
dung, Genehmigung und Überwachung
BioStoffV unterliegen, nachzuweisen sind.
infiziert. Mycoplasmen sind kleinste Bak-
nach GenTG Maßnahmen zur Identitäts-
Dementsprechend wurden Betriebe/Ein-
terien ohne Zellwand, leben intrazellulär
prüfung besonders zu berücksichtigen.
richtungen, die Tätigkeiten mit Zelllinien
parasitisch und werden mehrheitlich der
Bei Feststellung einer Kontamination durch
nach BioStoffV durchführen, über die Stel-
Risikogruppe (RG) 2 zugeordnet. Han-
den Projektleiter ist die Zelllinie zu autokla-
lungnahme der ZKBS und auf die regel-
delsübliche Zelllinien (in der Regel RG 1)
vieren und zu entsorgen. Ist die Zelllinie
mäßige Prüfung der Identität hingewiesen
sind frei von Mycoplasmen. Eine Kontami-
nicht ersetzbar und auch nicht durch den
sowie aufgefordert, bei Feststellung einer
nation erfolgt über Nährmedienbestand-
Einsatz von Antibiotika zu sanieren, sind
Kontamination die erforderlichen Maßnah-
teile (z. B. Serum) oder unsachgemäße
die Arbeiten der Sicherheitsstufe zuzuord-
men zu veranlassen und umzusetzen.
Handhabung, bleibt oft unbemerkt (kein
nen, die der Risikogruppe der enthaltenen
42
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
5.4 Überwachungsbedürftige Anlagen
Dipl.-Ing. B ernd K öhler , Dr. J örg P rzygodda ,
Anlagen, von denen eine besonders hohe
• Dampfkesselanlagen,
• Aufzugsanlagen,
Gefährdungen für Arbeitnehmer aber auch
• Druckbehälteranlagen außer Dampf-
• Anlagen in explosionsgefährdeten Be-
für Dritte ausgehen, sind während des Be-
kessel,
reichen,
• Lageranlagen mit mehr als 10.000
triebes einer besonderen Überwachung
• Füllanlagen (für Druckgase),
durch den Betreiber, einer unabhängigen
• Leitungen unter innerem Überdruck für
Litern Gesamtinhalt sowie Füll-, Tank-
Prüfstelle und der Behörde zu unterziehen.
entzündliche, leichtentzündliche, hoch-
und Entleerstellen für entzündliche,
Zu den überwachungsbedürftigen Anla-
entzündliche, ätzende, giftige oder sehr
leichtentzündliche oder hochentzünd-
gen zählen folgende Anlagengruppen:
giftige Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten,
liche Flüssigkeiten.
Füllanlagen für Druckgase: Flüssiggastankstellen
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit der Arbeits-
unterirdischen Lagerung von mehr als 3
Ein weiterer sicherheitstechnischer Aspekt
schutzverwaltung im Bereich der über-
Tonnen Flüssiggas erkennbar. Für diese
bei der Erlaubnis von Flüssiggastankstel-
wachungsbedürftigen Anlagen lag bei
Tankstellen ist neben der Erlaubnis durch
len war die Frage nach den Bedingun-
der Bearbeitung von Erlaubnisanträgen
die Arbeitsschutzbehörde, bei der haupt-
gen, unter denen eine Selbstbedienung
für Flüssiggastankstellen. Auf Grund der
sächlich die sicherheitstechnischen As-
durch eine nicht eingewiesene Person
steuerlichen Förderung von Flüssiggas als
pekte betrachtet werden, auch noch eine
(KFZ-Führer) und ein beaufsichtigungs-
Treibstoff für Kraftfahrzeuge wurden und
Genehmigung nach Bundesimmissions-
freier Betrieb möglich ist. Eine Selbstbe-
werden sehr viele Mineralöltankstellen mit
schutzgesetz erforderlich.
dienung ist demnach nur möglich, wenn
Möglichkeiten zur Flüssiggasbetankung
Bei der Bearbeitung der Erlaubnisan-
eine ständige Einsicht durch eine an-
nachgerüstet. Es werden aber auch viele
träge wurde häufig die schlechte Quali-
wesende fachkundige Person, z.B. aus
separate Flüssiggastankstellen, z.B. auf
tät der eingereichten Antragsunterlagen
dem Kassenbereich oder eine ständige
dem Gelände von Autohäusern errichtet.
bemängelt. Dabei ist zu beachten, dass
Videoüberwachung
Allein durch das Dezernat 57 (Aufsichts-
eine Bearbeitung der Antragsunterlagen
Die Bedingungen für einen Betrieb ohne
bereich Halle) wurden bisher insgesamt 57
erst erfolgen kann, wenn die Antrags-
Beaufsichtigung sind aktuell im VdTÜV-
Erlaubnisanträge auf Errichtung und Be-
unterlagen vollständig sind und eine
Merkblatt 513 festgelegt.
trieb von Flüssiggastankstellen bearbeitet.
gutachterliche Äußerung einer Zugelas-
Mitte des Jahres wurde die Arbeits-
Neben der üblichen Installation von
senen Überwachungsstelle vorliegt. Ver-
schutzverwaltung darüber informiert, dass
oberirdischen Behältern zur Speicherung
einzelt musste aber auch die Qualität der
vereinzelt ortsbewegliche Tankflaschen an
des Flüssiggases mit einem Inhalt von
gutachterlichen Äußerungen bemängelt
den Flüssiggastankstellen gefüllt werden.
maximal 3 Tonnen ist ein Trend hin zur
werden.
Die Befüllung der Tankflaschen mit Flüssig-
Abb. 5.4.1 Flüssiggastankstelle oberirdischer Lagerbehälter
gewährleistet
Abb, 5.4.2 Tankflasche für Propangas
ist.
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
43
gas ist jedoch aus sicherheitstechnischen
Erfordernissen nur an dafür vorgesehenen
Füllstellen zulässig, eine Befüllung dieser
Flaschen an Tankstellen ist verboten. Die
Betreiber der Flüssiggastankstellen wurden daraufhin aufgefordert, die Zapfsäulen für Flüssiggas mit entsprechenden
Hinweisschildern zu kennzeichnen (Abb.
5.4.3).
Abb. 5.4.3 Kennzeichnung der Flüssiggastankstelle
Abb. 5.4.4 Deckblatt der LV 47 des LASI
Tankstellen für entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten:
Tankstellen für bioethanolhaltige Kraftstoffe
Unmittelbar nachdem im Jahr 2006 bekannt
noch sehr wenigen – Anbietern bioethanol-
Rohrleitungen nicht immer ein „zu fettes“
wurde, dass einzelne Tankstellen in Sachsen-
haltiger Kraftstoffe ein Trend hin zu „E 85“
Kraftstoff-Dampf-Luft-Gemisch
Anhalt ohne Abstimmung mit den Aufsichts-
(Gemisch aus 15 Vol% Superbenzin und 85
welches normalerweise nicht zur Explosion
behörden und dem amtlich anerkannten
Vol% Bioethanol) zu verzeichnen, allerdings
gebracht werden kann, sondern – insbe-
Sachverständigen bzw. einer Zugelassen
gab es mehr Absichtserklärungen als wirk-
sondere bei niedrigen Temperaturen – mit
Überwachungsstelle (ZÜS) bioethanolhaltige
liche Anträge auf Erlaubnis entsprechender
einem zündfähigen Gemisch zu rechnen
Kraftstoffe („E 25“ und „E 50“) abgaben, hatte
Änderungen. Zum Jahresende 2007 war zu
ist. Daraus resultiert z. B. die erforderliche
das LAV entschieden, dass die Einlagerung
verzeichnen, dass 8 Tankstellen in Sachsen-
Nachrüstung der betroffenen Anlagenteile
und Abgabe bioethanolhaltiger Kraftstoffe
Anhalt bereits E 85 anbieten und weitere 4
mit Flammendurchschlagsicherungen.
an Tankstellen in jedem Falle als Änderung
die E85-Abgabe Anfang bis Mitte 2008 auf-
einer überwachungsbedürftigen Anlage zu
nehmen wollten.
vorliegt,
Ein weiteres Problem bei der Umrüstung vorhandener Anlagen aus Sicht des
bewerten ist, die grundsätzlich der Erlaubnis
Die im Zusammenhang mit § 27 Be-
durch das LAV zu bewertenden Brand-
nach § 13 Betriebssicherheitsverordnung
trSichV bis auf Weiteres noch geltende TRbF
und Explosionsschutzes ist die Eignung
(BetrSichV) sowie einer Prüfung gem. § 14
40 stellt zwar die Basis für die Anforderungen
und Beständigkeit der vorhandenen Aus-
Abs. 2 BetrSichV bedarf.
an alle Tankstellen mit brennbaren Flüssig-
rüstungen bzw. der für diese verwendeten
Da aus den Untersuchungen der Phy-
keiten dar, es bedurfte aber weiterer Infor-
Werkstoffe (einschließlich Dichtungen, Si-
sikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB)
mationen zu diesem neuen Kraftstoff. Auf der
cherheitseinrichtungen usw.).
Braunschweig zu diesem Zeitpunkt bereits
Grundlage von Vorarbeiten der PTB sowie im
Auf der Grundlage der aus den 2007
bekannt war, dass bei Gemischen aus Su-
Unterausschuss 5 (Brand- und Explosions-
geführten Erlaubnisverfahren wurde Ende
perbenzin und Bioethanol mit einem Bioe-
schutz) des Ausschusses für Betriebssicher-
des Jahres begonnen, zwei Dokumente
thanolgehalt bis zu 60 Vol% die explosions-
heit (ABS) stellte der Länderausschuss für
als Grundlage für eine zügige Bearbei-
schutzrelevanten
sicherheitstechnischen
Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
tung weiterer Anträge bei hoher inhalt-
Kennwerte mit denen von Ottokraftstoff
mit der Veröffentlichung LV 47 (Abb. 5.4.4)
licher Qualität der Erlaubnisbescheide zu
weitgehend übereinstimmen, bei Bioetha-
Antragstellern, Sachverständigen und Auf-
erarbeiten, die im ersten Halbjahr 2008 für
nolkonzentrationen über 60 Vol% dies je-
sichtsbehörden im Mai 2007 ein Dokument
verbindlich erklärt werden sollen:
doch nicht zutrifft, konnte die Umrüstung
zur Verfügung, in dem insbesondere auf die
© ein internes Dokument zur landesein-
von Anlagen für Kraftstoffe unterhalb dieser
explosionstechnischen Anforderungen an
heitlichen Verfahrensweise bei Erlaub-
Konzentration in der Regel jedoch lediglich
Anlagen für bioethanolhaltige Kraftstoffe ein-
nisverfahren für E 85-Tankstellen in al-
als prüfungsbedürftige Änderung einer
gegangen wird.
len Dezernaten des LAV,
Tankstelle gemäß BetrSichV eingestuft wer-
Danach ist bei E 85-Tankstellen u. a.
© eine allen potenziellen Antragsteller
den (unbeschadet gewässerschutzrecht-
zu beachten, dass wegen des gegen-
zur Verfügung zu stellende landesein-
licher Sachverhalte, deren Beachtung nicht
über herkömmlichen Ottokraftstoffs hö-
heitliche Antragsvorlage für Anträge
im Zuständigkeitsbereich des LAV liegt.)
heren oberen Explosionspunktes (OEP)
zur Erlaubnis der Änderung von Tank-
im Tank und in den Dämpfe führenden
stellen zur E 85-Abgabe.
Seit Anfang 2007 ist bei den – bisher
44
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen: Prüfung nach Instandsetzung von Geräten
und Schutzsystemen im Sinne der RL 94/9/EG
Bis zur Ablösung der „Verordnung über elek-
setzungen für die ordnungsgemäße Instand-
beschloss der LASI 2006 bundeseinheitliche
trische Anlagen in explosionsgefährdeten
setzung aller Ex-Geräte und -Schutzsysteme
Antragsunterlagen und -anforderungen für
Bereichen“ (ElexV) durch die Regelungen
zu ermitteln als auch besser entscheiden zu
die Anerkennung befähigter Personen nach
der BetrSichV für überwachungsbedürftige
können, wann der Explosionsschutz durch
§ 14 Abs. 6 BetrSichV, so dass die Anerken-
Anlagen am 1.1.2003 waren in Zuständigkeit
eine Instandsetzungsmaßnahme betroffen
nung eines Bundeslandes auch in den ande-
des Ministeriums für Gesundheit und Sozia-
ist, woraus die Pflicht zur Prüfung vor Wiede-
ren Bundesländern entsprechende Wirkung
les in Sachsen-Anhalt 16 Personen aus ins-
rinbetriebnahme des Geräts/Schutzsystems
entfalten kann.
gesamt 8 Unternehmen gemäß § 15 Abs. 1
durch eine ZÜS bzw. anerkannte befähigte
Nr. 3 ElexV als Sachverständige eines Unter-
Person resultiert.
Auf der Grundlage des § 14 Abs. 6 BetrSichV wurden bis Ende 2006 vier befähigte
nehmens zur Prüfung explosionsgeschützter
Unabhängig davon hat das LAV Betrei-
Personen in vier Unternehmen anerkannt,
elektrischer Betriebsmittel nach Instandset-
ber und Instandsetzer auf die ggf. erforder-
hier noch ausschließlich für elektrische Ge-
zung anerkannt worden. Diese Anerken-
liche Prüfpflicht hingewiesen und wurde –
räte und Betriebsmittel.
nungen wurden unbefristet erteilt und gelten
seit 2003 zuständig für die Anerkennung von
Im Jahre 2007 erfolgte die Anerkennung
grundsätzlich – bei Einhaltung der Bestim-
befähigten Personen zur Prüfung nach § 14
weiterer 19 Personen aus drei Unternehmen,
mungen der Bescheide – auch als Anerken-
Abs. 6 BetrSichV – als Anerkennungsbehör-
wobei 14 der Anerkennungen für die Prü-
nungen im Sinne der BetrSichV weiter.
de tätig. Zur Information der Antragsteller wur-
fung nach Instandsetzung sowohl hinsicht-
Mit § 14 Abs. 6 BetrSichV wurde die
de zunächst eine Arbeitsmappe ins Internet
lich bestimmter elektrischer als auch nicht
bewährte Regelung der ElexV in das „neue
gestellt. Im Ergebnis des weiteren Prozesses
elektrischer Zündquellen gelten. Erstmals
Recht“ überführt, allerdings entsprechend
der Abstimmung der Anforderungen an die
wurden aber auch fünf Personen anerkannt,
des geänderten Geltungsbereichs für die
Antragsunterlagen zwischen den Bundes-
die ausschließlich für Prüfung der Erhaltung
Überwachungsbedürftigkeit
(Ausdehnung
ländern insbesondere auf der Grundlage der
des Explosionsschutzes in Bezug auf Zünd-
auch auf Geräte mit nicht elektrischen Zünd-
Vorlagen aus Hessen und Sachsen-Anhalt
schutzarten nicht elektrischer Geräte (hier
quellen sowie auf autonome Schutzsysteme
Pumpen) berechtigt sind.
im Sinne der Richtlinie 94/9/EG) und wegen
Mitte 2007 stellte ein ausschließlich mit
Nichtübernahme des § 11 ElexV in formal
mechanischen Geräten befasstes Instand-
zunächst stark erweitertem Umfang. Nicht
setzungsunternehmen den Antrag auf An-
zuletzt auch auf Initiative des LAV Sachsen-
erkennung von sieben Personen, verschob
Anhalt wurde im Jahr 2005 im UA 5 des ABS
dies aber auf Anfang 2008, nachdem Vor-
mit der Erarbeitung einer Technischen Regel
gespräche zwischen den Verantwortlichen
für Betriebssicherheit (TRBS) begonnen, die
des Unternehmens und dem LAV zunächst
der Untersetzung und Interpretation des § 14
dazu geführt hatten, im Unternehmen die im
Abs. 6 BetrSichV dienen sollte.
Zusammenhang mit dem Explosionsschutz
Das Ergebnis dieser Arbeit, die TRBS
durchgeführten Tätigkeiten genauer zu ana-
1201 XXX (Nr. noch nicht vergeben) „Instand-
lysieren, die betroffenen Zündschutzarten
setzung an Geräten, Schutzsystemen, Si-
zu selektieren und sich tiefer in die Grundla-
cherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen
gen des Explosionsschutzes einzuarbeiten.
im Sinne der RL 94/9/EG - Ermittlung der Prüf-
Letzteres erfolgte u. a. durch ein dreitägiges
notwendigkeit gemäß § 14 Abs. 6 BetrSichV“
Seminar, in dem alle betroffenen Mitarbeiter
wurde Ende 2007 durch den ABS beschlos-
im Unternehmen durch externe Fachleute
sen und stellt für Betreiber, Instandsetzungs-
zielgerichtet zum Explosionsschutz geschult
unternehmen und Behörden eine Grundlage
dafür dar, sowohl die notwendigen Voraus-
Abb. 5.4.5
Deckblatt der Informationsschrift
des LAV (auf Internetseite des LAV)
wurden.
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
45
5.5 Kontrolle eines Pyrotechniklagers und deren komplexe Folgen
Dipl.-Chem. G ERHARD S OFFNER
Ausgangspunkt war eine Kontrolle zur
Dann ist auch ein Widerruf von erteilten
ruf der Erlaubnis“ legte der hinzugezogene
Lagerung von pyrotechnischen Gegen-
Erlaubnissen nach dem SprengG notwen-
Rechtsanwalt des Großfeuerwerkers Klage
ständen auf dem Gelände eines Groß-
dig. Allerdings wurde dieses Zuverlässig-
beim zuständigen Verwaltungsgericht ein.
feuerwerkers im September 2006, die
keitskriterium der nicht sorgfältigen Aufbe-
Die Klage besitzt eine aufschiebende
aufgrund eines Straftatverdachtes durch
wahrung erst im September 2005 in das
Wirkung, das heißt, der Erlaubnisinhaber
die Kriminalpolizei in Zusammenarbeit mit
SprengG aufgenommen, somit durfte der
kann bis zur endgültigen Entscheidung
dem FB Arbeitsschutz des LAV erfolgte.
FB Arbeitsschutz des LAV gemäß § 47a
des Verwaltungsgerichtes (Bestätigung
Im Erdgeschoss eines ca. 20 m x 12 m
SprengG dieses nicht auf, wie in diesem
des Widerrufs) seine Tätigkeit als Groß-
großen Gebäudes wurden 4,7 t pyrotech-
Fall zutreffend, vor September 2005 er-
feuerwerker weiter ausüben. Die weitere
nische Gegenstände in Originalgebinden
teilte Erlaubnisse anwenden.
Nutzung der Erlaubnis durch einen un-
vorgefunden, deren überwiegender Teil
zuverlässigen Erlaubnisinhaber über die
dem Großfeuerwerk (Klasse IV) zugeord-
Um jedoch einen künftig ordnungsgemä-
Dauer eines möglicherweise Jahre dau-
net werden musste.
ßen Umgang und Verkehr mit explosions-
ernden Rechtsmittelverfahrens war ange-
Da von solchen Gegenständen erheb-
gefährlichen Stoffen durch den Erlaubnis-
sichts der hiermit verbundenen Gefahren
liche Brandgefahren und damit erhebliche
inhaber (Großfeuerwerker) sicherzustellen,
nicht hinnehmbar. Somit bestand ein be-
Gefahren für die öffentliche Sicherheit und
wurde die 2004 nach § 7 SprengG erteilte
sonderes öffentliches Interesse am Wi-
Ordnung ausgehen können, sind derar-
Erlaubnis durch den FB Arbeitsschutz des
derruf. Zu diesem Verwaltungsakt wurde
tige Lager in ihrer Bauweise und Einrich-
LAV – befristet für ein Jahr – mit zusätzli-
die sofortige Vollziehung durch das LAV
tung an hohe Sicherheitsstandards ge-
chen Auflagen versehen. So musste da-
angeordnet und vom Verwaltungsgericht
bunden und müssen in Sachsen-Anhalt
nach der Erlaubnisinhaber insbesondere
bestätigt. Eine sofortige Vollziehung hebt
von der Arbeitsschutzverwaltung nach
das Abbrennen von Großfeuerwerken,
die aufschiebende Wirkung auch bei Kla-
§ 17 Sprengstoffgesetz (SprengG) geneh-
die direkte Anlieferung zum Abbrennplatz
ge auf.
migt sein. Im vorliegenden Fall lag jedoch
sowie jeden Ort der Aufbewahrung auch
Im weiteren Verlauf stellte der Anwalt
eine Lagergenehmigung nicht vor und
der zuständigen Arbeitsschutzverwaltung
den Antrag auf Wiederherstellung der
das Gebäude entsprach in keiner Weise
anzeigen.
aufschiebenden Wirkung der Klage. Dies
den hierfür geforderten Sicherheitsstan-
Umfangreiche Recherchen, die in
dards. In Folge dessen wurden durch die
Zusammenarbeit mit verschiedenen Ord-
Kriminalpolizei mit Unterstützung des LAV
nungsämtern in den neuen Bundeslän-
Gegen diesen Beschluss des Verwal-
Strafanzeige gestellt und die vorhandenen
dern durchgeführt wurden, ergaben, dass
tungsgerichtes legte nun der Anwalt Be-
pyrotechnischen Gegenstände durch ei-
der Erlaubnisinhaber seinen nachträglich
schwerde beim Oberverwaltungsgericht
nen berechtigten Händler eingelagert.
erteilten Anzeigepflichten nur anfänglich
des Landes Sachsen–Anhalt ein. Diese
und nur in sehr geringem Umfang nach-
Beschwerde wurde vom Oberverwaltungs-
gekommen war.
gericht mit unanfechtbarem Beschluss
Das
gewerbliche
Abbrennen
von
Großfeuerwerken ist immer an eine perso-
wurde vom zuständigen Verwaltungsgericht abgelehnt.
nenbezogene Erlaubnis nach § 7 SprengG
Erinnerungen und Aufforderungen sei-
zurückgewiesen und bis zur endgültigen
gebunden, die für den Großfeuerwerker
tens der LAV führten zu keiner Verbesse-
Entscheidung des Verwaltungsgerichtes
vorhanden war. Bei der Erteilung derartiger
rung.
war die sofortige Vollziehung wirksam.
Erlaubnisse stehen neben der nachzuwei-
Der Widerruf der Erlaubnis musste nun
Trotz dieses Beschlusses wurde die
senden Fachkunde (Lehrgang mit Prü-
im Jahr 2007 durch ein Verwaltungsver-
§ 7-Erlaubnis an das LAV nicht zurück-
fungsabnahme) insbesondere Zuverlässig-
fahren durchgesetzt werden. Bevor der
gegeben. Erkundigungen ergaben, dass
keitskriterien im Vordergrund, da Umgang
Verwaltungsakt „Widerruf der Erlaubnis“
der Großfeuerwerker weiterhin seine Tä-
und Verkehr mit explosionsgefährlichen
erlassen wurde, erfolgte eine Anhörung,
tigkeit ausübte. Nach Kontaktierung des
Stoffen immer auch Gefährdungen der All-
in der dem Erlaubnisinhaber Gelegenheit
prozessbevollmächtigten Anwaltes durch
gemeinheit mit sich bringen.
gegeben wurde, sich zu den Vorwürfen
die Arbeitsschutzverwaltung forderte nun
Nach § 8a SprengG, in dem Zuverläs-
zu äußern. Nachdem der Großfeuerwerker
auch dieser seinen Mandanten auf, die Er-
sigkeitskriterien von Personen festgelegt
von seinem Äußerungsrecht keinen Ge-
laubnisurkunden zurückzugeben und jed-
sind, ist bei nicht sorgfältiger Aufbewah-
brauch machte, wurde der entsprechende
wede darauf basierenden Tätigkeiten zu
rung von explosionsgefährlichen Stoffen
Verwaltungsakt erlassen.
unterlassen. Dem folgte eine Kündigung
die verantwortliche Person unzuverlässig.
Gegen diesen Verwaltungsakt „Wider-
des Mandatsverhältnisses.
46
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
Da der Besitzer der Erlaubnis die Groß-
urteilt. Aus dem § 8a Abs. 2 SprengG folgt
Entscheidung durch das Gericht noch
feuerwerkerei weiterhin fortsetzte, erging
in der Regel die Unzuverlässigkeit von
nicht getroffen. Nach Verurteilung in der
durch das LAV an die zuständige Staats-
Personen bei entsprechender Verurteilung
Strafsache wurde der ehemalige Groß-
anwaltschaft die Anzeige eines Straftatver-
von mindestens 60 Tagessätzen und erst
feuerwerker vom Verwaltungsgericht auf-
dachtes.
daraufhin wurde die Erlaubnis an die Ar-
gefordert mitzuteilen, ob die Klage weiter
beitsschutzverwaltung zurückgegeben.
aufrechterhalten werden soll. Nachdem
Parallel zu dem Vorgang „Widerruf der
Erlaubnis“ wurde vom zuständigen Amts-
Nachdem dieses Urteil rechtswirksam
innerhalb der angegebenen Frist keine
gericht in der Strafsache (Aufbewahren
war, beantragte ein Anwalt des Großfeuer-
Rückinformation erfolgte, verfügte das
ohne Lagergenehmigung) gegen den
werkers die „Wiedereinsetzung in den vo-
Verwaltungsgericht die Einstellung des
Großfeuerwerker die Hauptverhandlung
rigen Stand“. Sowohl das in diesem Straf-
Verfahrens am 10.04.2008.
einberufen, zu der der Angeklagte nicht
verfahren beteiligte Landgericht als auch
Durch die gute und enge Zusammen-
erschien. Eine 2. Hauptverhandlung wur-
das Oberlandesgericht wiesen diesen
arbeit aller an dem gesamten Vorgang
de Ende September 2007 einberufen und
Antrag zurück und bestätigten das vom
bzw. Verfahren Beteiligten konnten die
der Großfeuerwerker wurde wegen Ver-
Amtsgericht gefällte Urteil.
Gefahren für die öffentliche Sicherheit und
stoßes gegen das Sprengstoffgesetz zu
In der Verwaltungsrechtssache „Wi-
einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen ver-
derruf der Erlaubnis“ war die endgültige
Ordnung in diesem Fall beseitigt werden.
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
6
47
Aus der Arbeit der Landesmessstelle und sonstige Themen
6.1 Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz
Dipl.-Phys. O WEN G RÄFE
Für Lärm und Vibrationen gelten neue
Exposition an erster Stelle. Erst wenn diese
Die Schwingungsbelastung der Fahrer ist,
Grenzwerte am Arbeitsplatz, die in der
ausgeschöpft sind kommen persönliche
durch Fahrweise bedingt, natürlich sehr
im März 2007 veröffentlichten Verord-
Schutzausrüstungen zum Einsatz.
unterschiedlich (Abb. 6.1.1). Während der
nung zu Lärm und Vibrationen, der Lärm-
Zu den technisch-organisatorischen
ältere Fahrer auf der Fahrstrecke nur sehr we-
ge-
Maßnahmen gehört auch die Schulung der
nige hohe Stöße hinnehmen musste, ist der
setzlich festgeschrieben wurden. Ziel der
Beschäftigten im richtigen Umgang mit ih-
zeitliche Verlauf der momentanen Schwing-
Verordnung ist es, die Beschäftigten bei
ren Arbeitsmitteln. Ein Beispiel aus der Pra-
beschleunigung für den jüngeren Fahrer von
der Arbeit besser vor Gefährdungen ihrer
xis zeigt, wie bedeutend z.B. der Einfluss
vielen sehr hohen Stößen geprägt. Sieht man
Gesundheit und Sicherheit durch Lärm
der Fahrweise mit einem Gabelstapler auf
von den Stößen ab, liegen geschwindigkeits-
oder Vibrationen zu schützen.
die Vibrationsbelastung des Fahrers ist. Die
bedingt auch die mittlere Schwingbeschleu-
Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
Bei Lärm sinken gegenüber der alten
Aufgabe bestand darin, aus einem etwa
nigung und die Amplituden beim jüngeren
Unfallverhütungsvorschrift „Lärm“ die Aus-
250 m entfernten Holzlager eine Palette
Fahrer höher. Für den jüngeren Fahrer er-
lösewerte für Präventionsmaßnahmen um
mit Brettern zu holen und zum Ausgangs-
geben sich aus den Messergebnissen ein
5 Dezibel (A). Lärmbereiche zum Beispiel
punkt zurück zu transportieren. Der Fahr-
Mittelwert der Vibrationsbeschleunigung von
sind damit schon ab einer durchschnitt-
weg bestand aus Betonplatten mit etlichen
1,98 m/s² und damit eine maximale Einsatz-
lichen täglichen Lärmbelastung von 85 De-
Fahrbahnschäden. Gemessen wurde die
zeit von etwa 30 min für diese Tätigkeit. Beim
zibel (A) zu kennzeichnen. Für Bereiche, in
Vibrationsbeschleunigung am Fahrersitz
älteren Fahrer liegen diese Werte bei 1,20 m/
denen der Lärm 85 Dezibel (A) übersteigt,
des Gabelstaplerfahrers in Z-Richtung, also
s² und 83 min. Der jüngere Fahrer dürfte so-
muss der Arbeitgeber ein Programm mit
in Richtung Wirbelsäule. Die Messungen er-
mit bei seiner Fahrweise nur maximal 3 Palet-
technischen und organisatorischen Maß-
folgten bei einem 56 Jahre alten Fahrer und
ten transportieren, während der ältere Fahrer
nahmen ausarbeiten und durchführen, um
bei einem 29 Jahre alten Fahrer.
6 Paletten transportieren dürfte, ohne den
die Lärmexposition zu verringern.
Die Fahrweisen beider Fahrer unterschie-
8-Stunden-Expositionsgrenzwert zu über-
Bei Vibrationen beschreibt die Verord-
den sich deutlich. Der ältere Fahrer fuhr etwas
schreiten. Dieses Beispielt gilt natürlich nur
nung Maßnahmen zur Prävention. Diese
gemächlich und versuchte die Fahrbahn-
für die konkreten Randbedingungen bei der
muss der Arbeitgeber ergreifen, wenn
schäden zu umfahren. Die Fahrweise des
Messung, wie Beschaffenheit des Fahrwe-
die Vibrationen festgelegte Auslösewerte
jüngeren der beiden Fahrer war dagegen
ges, Beschaffenheit des Gabelstaplers und
beziehungsweise Expositionsgrenzwerte
etwas rasant ohne Rücksicht auf eventuelle
besonders des Fahrersitzes. Es zeigt aber
erreichen oder überschreiten.
Fahrbahnschäden. Der jüngere Fahrer kam
auch, dass die richtige und sinnvolle Benut-
Bei allen präventiven Maßnahmen
nach etwa 9 min mit den Brettern zum Aus-
zung der Arbeitsmittel großen Einfluss auf die
stehen immer die technisch-organisato-
gangspunkt zurück, während der ältere Fah-
Belastungssituation durch Vibrationen haben
rischen Maßnahmen zur Minimierung der
rer für die Aufgabe etwa 13 min benötigte.
kann.
5
Beschleunigung in Z-Richtung in m/s²
Vergleich der Vibrationsbelastung
gleicher Stapler, gleicher Weg, gleiche Aufgabe
4
Fahrer A (56 Jahre)
Fahrer B (29 Jahre)
3
2
1
13:20
13:00
12:40
12:20
12:00
11:40
11:20
11:00
10:40
10:20
10:00
09:40
09:20
09:00
08:40
08:20
08:00
07:40
07:20
06:40
07:00
06:20
06:00
05:40
05:20
05:00
04:40
04:20
04:00
03:40
03:20
03:00
02:40
02:20
02:00
01:40
01:20
01:00
00:40
00:20
00:00
0
Zeit in min
Abb. 6.1.1 Vergleich der Vibrationsbelastung am Fahrersitz längs der Wirbelsäule für zwei Fahrer bei gleichem Fahrzeug, gleichen Fahrweg und
gleicher Aufgabe. Die Serien geringer Vibrationsbeschleunigungen bei 5:20 min für Fahrer A und 4:00 min für Fahrer B kennzeichnen
das Aufnehmen der Palette auf die Staplergabel.
48
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
6.2 Alles Gute kommt von oben?
Dr. rer. nat. C LAUS -P ETER M ASCHMEIER ,
Dass mit diesem Sprichwort keine Dach-
Arbeitsschutzes ungeeignet, worauf von
lenwasserstoffen unterstellt. Recherchen
ziegel gemeint sind und Dachdecker ge-
den Herstellern in der Regel hingewiesen
ergaben, dass keine Expositionsdaten
fährlich leben, ist allgemein bekannt. Ver-
wird. Schwere Unfälle zeigen aber, dass
für die Verarbeitung lösemittelhaltiger Bi-
giftungen und Explosionen werden aber
eine Anwendung trotzdem erfolgt, obwohl
tumenprodukte im Freien vorliegen und
dagegen mit dem Dachdeckerhandwerk
hierfür Bitumenemulsionen ohne leicht
somit eine qualifizierte Gefährdungsbeur-
kaum in Verbindung gebracht. Die Rele-
flüchtige organische Lösemittel erhältlich
teilung nicht möglich ist.
vanz solcher Gefährdungen beschreibt
sind. Aus zwei Gründen verbietet sich
In Zusammenarbeit mit der Bau-Be-
der Inhalt dieses Beitrages.
die Anwendung z.B. in Kellerräumen: Die
rufsgenossenschaft wurde vor diesem
Bitumenprodukte
im Raum freigesetzten Lösemittel stellen
Hintergrund zunächst vereinbart, solche
werden zum Erhalt der Dichtheit (z.B. so
Lösemittelhaltige
durch Einatmen eine Gesundheitsgefahr
Produkte bezüglich der enthaltenen Lö-
genannter Dachlack) und beim Dachauf-
dar. Außerdem können die Lösemittelkon-
semittel zu untersuchen. In der Messstel-
bau vor der Beschichtung mit Bitumen-
zentrationen so hoch werden, dass Ex-
le für Gefahrstoffe des Dezernats 52 des
bahnen aufgebracht. Um die Viskosität
plosionsgefahr besteht. Unfälle, die auch
LAV wurden 41 Proben und beim Institut
des Bitumens zu verringern und ein Verar-
zu schweren Verbrennungen von Arbeit-
für Arbeitsschutz der Deutschen gesetz-
beiten zu ermöglichen sind Lösemittelge-
nehmern führten, belegen dies.
lichen Unfallversicherung 37 Proben ver-
halte von über 50% notwendig. Besonders
Über die Art der verwendeten Löse-
schiedener Hersteller untersucht. Ziel
gefährlich wird die Anwendung von löse-
mittel wurde bisweilen auch in Hersteller-
war es, qualitativ die Art der Lösemittel zu
mittelhaltigen Bitumenprodukten in Innen-
kreisen spekuliert und einigen Firmen das
bestimmen, um zum einen den Verdacht
räumen als Feuchtigkeitssperre. Für diese
preiswerte „Entsorgen“ von Abfall-Löse-
der Abfallbeseitigung zu verifizieren oder
Anwendung sind sie aus Gründen des
mitteln, insbesondere von Halogenkoh-
zu widerlegen und zum anderen durch die
Kenntnis der verwendeten Lösemittel gezielte Expositionsmessungen zu ermögli-
45
chen.
Erfreulicherweise wurden keine Halo-
40
genkohlenwasserstoffe oder andere uner-
35
laubte Lösemittel gefunden.
Häufigkeit
30
Hauptsächlich wurden aliphatische
und
25
aromatische
Kohlenwasserstoffe
mit 6 bis 12 Kohlenstoffatomen im Mole20
kül detektiert (s. Abb. 6.2.1). In wenigen
Fällen wurde zusätzlich das organische
15
Lösemittel Butylacetat festgestellt. Diese
10
Erkenntnisse werden nun zur Planung von
Butylacetat
C12
C11
C10
C9
nach Kenntnis der zu erwartenden KomC8
0
C7
Expositionsmessungen verwendet. Nur
C6
5
ponenten kann eine angepasste Probenahme und Analytik ausgewählt werden.
Für Kohlenwasserstoffgemische gelten
seit Anfang 2008 neue Grenzwerte, deren
Abb. 6.2.1 Häufigkeit der auftretenden aliphatischen und aromatischen Kohlenwasserstoffe mit
einer Anzahl von 6 bis 12 C-Atomen im Molekül (C6-C12) und von Butylacetat in lösemittelhaltigen Bitumenprodukten in den 41 untersuchten Proben
Einhaltung beim Verarbeiten von lösemittelhaltigen Bitumenprodukten zu prüfen
ist.
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
49
6.3 Dicke Luft im Büro – Gefahrstoffe am Arbeitsplatz
Dipl.-Chem. U TE K ÖPPEN
Meist sind es unspezifische Symptome
Im Jahre 2007 erfolgten durch die Mess-
In ca. 70% der Fälle konnte der Zusam-
wie
Augenbrennen,
stelle 159 Innenraumluftmessungen. Im
menhang zwischen den gesundheitlichen
Husten, Übelkeit, Schleimhautreizungen,
Kopfschmerzen,
Ergebnis der Luftmessungen und zur wei-
Beschwerden oder Gerüchen und mögli-
Müdigkeit,
teren Ursachenklärung wurden 93 Materi-
cher Ursache festgestellt werden.
Konzentrationsschwierigkei-
ten, allergische Reaktionen oder Gerüche,
alproben untersucht.
über die Beschäftigte in Innenräumen klagen. Wenn die Personen das Gebäude
verlassen, spätestens am Wochenende,
Häufige Ursachen in der Praxis
verschwinden diese Symptome. Für die-
Unzureichende Lüftung nach
Beispiel aus der Praxis:
sen Komplex unspezifischer Symptome
Modernisierung
Ein Parkettfußboden wurde aufgearbeitet.
wird der Begriff „Sick-Building-Syndrom“
Charakteristisch ist, dass gerade nach
Anschließend klagten die Nutzer über ei-
(SBS), auch gebäudespezifisches Syn-
Sanierungen Materialemissionen im All-
nen unbekannten Geruch sowie über Kopf-
drom, verwendet.
gemeinen über einen längeren Zeitraum
schmerzen und Schleimhautreizungen. Im
Diese Symptome sind in der Regel
auftreten. Aus Gründen des primären Ar-
Rahmen einer Innenraummessung wurde
nicht auf eine genau zu identifizierende
beitsschutzes bei der Verarbeitung wur-
eine ungewöhnlich hohe Konzentration
Ursache zurückzuführen.
den in der Vergangenheit leicht flüchtige
an n-Butylacetat festgestellt. Über Sicher-
Stoffe z.B. in Farben und Klebern durch
heitsdatenblätter konnte als Lösungsmit-
unterteilt werden in:
schwer flüchtige Komponenten ersetzt.
telquelle das zur Sanierung verwendete
© Physikalische Faktoren (z.B. Tempe-
Dies führt zu Gefahrstoffkonzentrationen
Holzkittbindemittel ermittelt werden. Im
ratur, relative Luftfeuchtigkeit, Lüftung,
in der Raumluft, deren zeitliche Abhän-
Ergebnis wurde ein gezieltes Heizungs-/
Lärm, künstliches Licht)
gigkeit sehr unterschiedlich sein kann. In
Lüftungsregime eingeführt, in dessen Fol-
© Chemische Faktoren (z.B. flüchtige or-
der Regel zeigen Emissionen eine mehr
ge die n-Butylacetatkonzentration in den
ganische Schadstoffe, Geruchsstoffe,
oder weniger stark ausgeprägte zeitliche
für Innenräume üblichen Bereich minimiert
Kohlendioxid)
Abnahme. Deshalb ist nach Sanierungen
werden konnte. Dies wurde durch Mes-
grundsätzlich zu empfehlen, dass ein
sungen begleitet.
Die Risikofaktoren des SBS können
© Biologische Faktoren (z.B. Schimmelpilze, Legionellen)
© Psychologische Faktoren (z.B. Über-
Heizungs-Lüftungsregime eingeführt wird,
Für nachfolgende Sanierungen wurde
um das Abdampfen der flüchtigen Stoffe
in Zusammenarbeit mit dem Hersteller und
zu beschleunigen. Diese Maßnahme wird
Lieferanten der Produkte ein Sanierungs-
Die Messstelle für Gefahrstoffe im LAV ist
im Allgemeinen in ihrer Wirksamkeit unter-
plan unter Verwendung emissionsarmer
für die Untersuchung der chemischen und
schätzt.
Produkte erstellt.
lastung, Mobbing)
physikalischen Faktoren zuständig.
Rechtliche Grundlage für die Untersuchung der Innenraumluft bildet die Arbeitsstättenverordnung, die im Hinblick
auf die Raumluftqualität fordert, dass in
umschlossenen
Arbeitsräumen
unter
Berücksichtigung der Arbeitsverfahren,
der körperlichen Beanspruchung und
der Anzahl der Beschäftigten sowie der
sonstigen anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft
vorhanden sein muss.
Innenraumbelastungen sind oft auf
vorhandene Mängel in der Bausubstanz
zurückzuführen. Häufig treten sie erst auf,
nachdem ein Gebäude neu errichtet, Räume umfassend saniert oder modernisiert
wurden.
Abb. 6.3.1
Wärmebildkamera und aufgenommenes Bild eines Feuchteschadens
50
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
Entstehung geruchsaktiver flüchtiger
EC 1-Klebern findet. Ursache waren ver-
ser Kleber ist ein Produkt der Braunkoh-
organischer Verbindungen durch
steckte Feuchteschäden, die dank des
lenteerverarbeitung und enthält äußerst
Bauschäden
Einsatzes einer Wärmebildkamera (Abb.
geruchsintensive Alkylphenole.
Ein Teil der flüchtigen organischen Ver-
6.3.1) sowie eines Baufeuchtemessgerä-
Meist werden diese einst diffusions-
bindungen werden auch in sehr geringen
tes (Abb. 6.3.2) schnell ermittelt werden
dichten Beläge durch textile Beläge er-
Konzentrationen von der menschlichen
konnten. Die Ursachen für die Feuchtig-
setzt. Es kommt häufig vor, dass sich auch
Nase wahrgenommen. Dies sind Stoffe,
keit waren unterschiedlicher Art. So konn-
minimale Kleberreste geruchlich bemerk-
die leicht in die Gasphase übergehen, da
te eine defekte Horizontalsperre in einem
bar machen, so dass der Fußboden noch
sie einen relativ niedrigen Siedepunkt und
nachträglich verschlossenen Rohrschacht
einmal saniert werden muss.
/ oder einen hohen Dampfdruck haben.
ermittelt werden. In einem anderen Objekt
Ähnliche Probleme ergeben sich,
Beispiele geruchsaktiver flüchtiger or-
kam es durch Veränderung des Fußbo-
wenn in den Fußböden Sperrschichten
ganischer Verbindungen sind verschiedene
denaufbaus zur Verlegung des Taupunk-
aus Teermaterialien enthalten sind. Das
Aldehyde, Ester, Ketone, Terpene, Alkohole,
tes in den Fußboden. Unzureichende
sich typischer Weise in diesen Materialien
Halogenkohlenwasserstoffe sowie MVOC
Trocknung des Estrichs vor der Fußboden-
befindliche Naphthalin macht sich oft erst
(microbial volatile organic compounds).
verlegung führte ebenfalls zur Entstehung
1-2 Jahre nach der Sanierung geruchlich
von 2-Ethylhexanol.
bemerkbar. Durch Veränderung der Fuß-
Beispiel aus der Praxis:
bodenoberfläche (diffusionsoffen) oder
Auslöser einiger Messungen im letzten
Geruchsaktive flüchtige organische
durch Feuchtigkeitseintrag bei Sanierungs-
Jahr war ein Geruch, der als markant
Verbindungen bedingt durch
arbeiten kann sich dieses Phänomen un-
süßlich, in höheren Konzentrationen auch
Altlasten
terschiedlich schnell bemerkbar machen.
als muffig bis beißend beschrieben wer-
Ein häufiger Grund für geruchliche Beläs-
Nach entsprechenden Luftmessungen ist
den kann. Messtechnisch ermittelt wurde
tigungen nach erfolgter Fußbodensanie-
meist eine Kernbohrung (Abb. 6.3.3) erfor-
2-Ethylhexanol, welches durch Hydrolyse
rung sind die unvollständige Entfernung
derlich, um die Quelle eindeutig zuzuord-
von Weichmachern (Diethylhexylphtalat
alter Fußbodenklebereste oder die „Akti-
nen und erste Sanierungshinweise geben
z.B. in PVC-haltigen Materialien) als mög-
vierung“ alter Sperrschichten.
zu können. Meist ist eine Sanierung des
licher Bestandteil des Fußbodenbelages
In der DDR wurde in den 60er und
Fußbodens erforderlich. Sekundärquellen
entsteht. 2-Ethylhexanol kann aber auch
70er Jahren ein auf Phenolharzbasis her-
wie Lamellen, Gardinen, Stühle, Tapeten
aus
gebildet
gestellter Kleber massenhaft zur Fixierung
müssen meist gereinigt bzw. in geeigneter
werden, welches üblicherweise Einsatz in
von PVC-Belägen verwendet wurde. Die-
Weise zusätzlich behandelt werden.
Abb. 6.3.2 Baufeuchtemessgerät
Abb. 6.3.3 Beispiel eines Fußbodenaufbaus (Kernbohrung)
Ethylhexylacrylatpolymer
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
51
6.4 Das Aufspüren und die Untersuchung potentiell asbesthaltiger Materialien
Dipl.-Phys. O WEN G RÄFE
„Wunderfaser – Todesfaser“ – Elektronenmikroskopie und Röntgenmikroanalyse
Asbest ist seit mehr als 100 Jahren ein viel-
man immer wieder auf ungewöhnliche
seitig verwendetes Material. Doch die einstige
Fundstellen. So wurden bei der Untersu-
„Wunderfaser“ bringt heute vielen Menschen
chung eines zum Abriss vorgesehenen
den Tod. Obwohl die Herstellung und Verwen-
MLK-Gebäudes (Abb. 6.4.3) neben den
dung asbesthaltiger Produkte in der Bundes-
üblichen schwach- und festgebundenen
republik Deutschland seit vielen Jahren bis
asbesthaltigen Bauplatten und Beschich-
auf wenige Ausnahmen verboten ist, sterben
tungen pro Etage mehrere Kilometer
jährlich etwa 1500 Menschen an den Folgen
asbestbedingter Berufskrankheiten. Dabei
liegen die Expositionszeiträume oft über 30
Jahre zurück und erst nach diesem großen
Abb. 6.4.1 Elektronenmikroskopische
Aufnahme des Füllmaterials bei 500facher Vergrößerung
300
asbesthaltig
schwachgebundener Asbestschnur zwischen den Elementen der Unterhangde-
asbestfrei
Zeitraum treten Tumore und Mesotheliome
auf, wodurch die Betroffenen dann nur noch
eine sehr geringe Lebenserwartung haben.
250
200
Heute besteht die Gefahr einer Asbestexposition fast ausschließlich bei Abbruch-,
Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
150
100
und bei der Abfallentsorgung. Asbest wurde
in früheren Jahren in sehr vielen verschiedenen Produkten verarbeitet. Um die Gefahr einer Asbestexposition von Personen
auszuschließen, ist es erforderlich, solche
50
0
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Abb. 6.4.2 Anzahl der Untersuchungsaufträge zum Nachweis von Asbest in Materialproben
asbesthaltigen Materialien aufzuspüren und
durch entsprechende Schutzmaßnahmen
erfolgte anhand der mittels Röntgenmikro-
gefahrlos zu entfernen und zu entsorgen.
analyse ermittelten Zusammensetzung.
Große Aufmerksamkeit muss dem
Aufgrund von umfangreichen Abriss-
Aufspüren potenziell asbesthaltiger Mate-
arbeiten von Plattenbauten und alten Indus-
rialien beigemessen werden. Nur korrekte
triegebäuden in Sachsen-Anhalt ist die Zahl
und repräsentative Probenahmen sind
der Untersuchungsaufträge zum Nachweis
ein Garant für die Nachweisbarkeit einer
von Asbest in Materialproben auch im Jahr
eventuellen Asbesthaltigkeit. Diese kann
2007 weiter angestiegen (Abb. 6.4.2). Über
bei einigen wenigen Produkten aufgrund
80 % der untersuchten Materialproben wur-
bestehender
Erfahrungen vorausgesetzt
den dabei mit dem Befund „asbesthaltig“
werden, in der überwiegenden Zahl der
charakterisiert. Hervorzuheben ist dabei die
Verdachtsfälle ist jedoch eine Analyse des
bisherige gute Zusammenarbeit zwischen
Materials mittels Elektronenmikroskopie und
dem FB Arbeitsschutz des LAV, dem jewei-
Röntgenmikroanalyse erforderlich, um die
ligen Bauherren und den mit dem Abriss
Asbesthaltigkeit zweifelsfrei nachzuweisen.
beauftragten Firmen im Vorfeld von Abriss-
Wenn die Proben asbesthaltig sind,
maßnahmen. Die Schadstoffgutachten für
handelt es sich fast immer um Chrysotil
viele Abrissobjekte wurden im Rahmen die-
(Weißasbest) in unterschiedlicher Kon-
ser Zusammenarbeit von der Landesmes-
zentration als Inhaltsstoff. Selten werden
sstelle des LAV selbst erstellt, so dass ge-
in einer Probe mehrere verschiedene
wollte oder ungewollte Fehleinschätzungen
Asbestarten nachgewiesen, wie z.B. in
vermieden wurden.
einer Füllung einer Brandschutztür (Abb.
Auch bei langjähriger Erfahrung beim
6.4.1). Die Charakterisierung der Asbeste
Aufspüren asbesthaltiger Materialien stößt
Abb. 6.4.3 Zum Abriss vorgesehenes MLKGebäude in Dessau-Roßlau
Abb. 6.4.4 Asbestschnur zwischen den Elementen der Unterhangdecke, ca.
2.500 m pro Etage
cke (Abb. 6.4.4) ermittelt, was ein Schwerpunkt der dem Abriss vorangehenden
Gefahrstoffentfernung sein wird.
52
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
„Gute Faser – Böse Faser“ – Beurteilung Künstlicher Mineralfasern (KMF) hinsichtlich ihrer
krebserzeugenden Wirkung
Künstliche Mineralfasern finden für Zwe-
Alte Mineralwolleprodukte kommen vor al-
terials haben einen Kanzerogenitätsindex
cke der thermischen Isolierung und als
lem beim Gebäudeabriss zum Vorschein.
unter 30 und sind damit als kanzerogen
Armierungsmaterial in Verbundwerkstoffen
Beim Abriss von Plattenbauten ist darauf
der Kategorie 2 eingestuft. Vom trockenen
vielseitige Verwendung. Aber auch von
zu achten, dass mit KMF kontaminierter
Material kann eine hohe Konzentration al-
Künstlichen Mineralfasern kann die Gefahr
Betonbruch als gefährlicher Abfall entsorgt
veolengängiger Fasern ausgehen.
einer krebserzeugenden Wirkung aus-
werden muss und keinesfalls mit dem rest-
Da eine Deponierung des gesamten
gehen. Eine solche Wirkung ist möglich,
lichen Abrissbruch vermischt werden dür-
Haufwerkes als gefährlicher Abfall mit ho-
wenn faserhaltiger Feinstaub aufgrund
fen. Dazu sind die Mehrschichtplatten mit
hen Kosten verbunden wäre, beschloss
seiner geometrischen Abmessungen bis
einer Kerndämmung aus Künstlichen Mi-
man das gesamte Haufwerk mehrmals
in die Lungenbläschen vordringen kann
neralfasern möglichst zerstörungsfrei aus
umzuschichten und dabei die Steinwol-
und die Fasern eine hohe Biopersistenz,
der Bausubstanz auszubauen. Diese sind
leanteile manuell heraus zu sortieren, bis
das heißt eine hohe Beständigkeit in der
dann in separaten Arbeitsschritten von der
der vom Kamilt gesäuberte Betonbruch
Lunge aufweisen.
Mineralwolle zu befreien.
als nicht gefährlicher Abfall zum Recycling
Bei modernen Produkten aus Künst-
Nichtbeachtung dieser Abrisstechno-
lichen Mineralfasern ist entweder die
logie führte zur Kontamination eines Hauf-
Nur durch ständige Kontrollen der Ar-
Biopersistenz durch Anpassung der Zu-
werkes von 1.500 t Betonbruch mit der
beitsschutzverwaltung und der Umwelt-
sammensetzung verringert, was bei Glas-
Steinwolle Kamilit. Es handelte sich dabei
ämter können solche „Unfälle“ aufgedeckt
wolleprodukten praktiziert wird, oder die
um Steinwolle aus der Kerndämmung der
und schlimme Folgen für Mensch und Um-
Fasern sind anhand der Ergebnisse aus
Außenwandplatten. Die Fasern des Ma-
welt vermieden werden.
freigegeben werden konnte.
Tierversuchen für unbedenklich erklärt
worden (bei Steinwolleprodukten).
Dagegen werden alte Mineralwolleprodukte aufgrund ihrer Zusammensetzung
und der damit verbundenen erhöhten
Biopersistenz überwiegend als krebserzeugend (Kategorie K2) eingestuft. Die
Identifizierung des Fasermaterials und die
Ermittlung der Zusammensetzung kann
wirtschaftlich nur mittels der Elektronenmikroskopie einschließlich der Röntgenmikroanalyse vorgenommen werden. Andere
Verfahren sind mit erheblichem Arbeitsund Zeitaufwand verbunden. Aus der mittels der Röntgenmikroanalyse ermittelten
Oxidzusammensetzung der Fasern kann
der so genannte Kanzerogenitätsindex
berechnet werden und damit die Fasern
nach ihrem krebserzeugenden Potenzial
eingestuft werden.
Abb. 6.4.5 Mit KMF kontaminierter Betonbruch in einer Menge von etwa 1500 t.
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
53
6.5 Gefahr für Mensch und Umwelt?
Aktuelle Praxisbeispiele zum Plattenbauabriss
Dipl.-Ing. U LRIKE K ALFA
Mit dem Förderprogramm „Städteumbau
gestuft wurden. Seit dem 01.06.2000 dürfen
merk auf die Gefahrstoffproblematik zu
Ost“, das von der Bundesregierung bis
diese „alten“ Mineralwollen nur noch im Zuge
werfen, um Arbeitnehmer, Anwohner, Drit-
2009 gefördert wird, soll dem Leerstand
von Demontage-, Abbruch-, und Instandhal-
te und die Umwelt zu schützen, d.h. das
von 1,3 Mio. Wohnungen in Ostdeutsch-
tungsarbeiten verwendet werden.
Freiwerden von Asbestfasern, KMF und
land und davon allein 325.000 Wohnun-
Verwendung fanden diese „alten“ Mine-
gen in Sachsen-Anhalt entgegengewirkt
ralwollen mit dem Handelsnamen “Kamilit“
Vor dem eigentlichen Rückbau sind
werden. Die zur Verfügung gestellten Mittel
zur Wärme- und Schallisolation in den Au-
die technischen und organisatorischen
dienen der Sanierung oder dem Rückbau
ßenwandplatten in der Sandwichsbauwei-
Schutzmaßnahmen durch den Auftrag-
von innerstädtischen Wohngebäuden.
se, in Fußböden, zur Isolierung von Rohrlei-
nehmer (= Arbeitgeber), den Bauherren
tungen sowie in Dächern.
und für die Beschäftigten festzulegen.
Probleme als auch arbeits- und umwelt-
Teerhaltige Klebe- und Vergussmas-
schutzsicht sind dafür:
schutzrechtliche Aspekte zu berücksichti-
sen, auch teerhaltige Dachpappen
© das Arbeitsschutzgesetz,
gen. Insbesondere beim Plattenbauabriss
sind Produkte oder Materialien, die 100 mg/
© die Gefahrstoffverordnung,
ist hier der Umgang mit Gefahrstoffen zu
kg Trockensubstanz PAK (Polyzyklische
© die Technischen Regeln TRGS 519,
benennen, vom Asbest, den Künstlichen
Aromatische
Mineralfasern, den teerhaltigen Klebe-
mehr enthalten. Die Leitkomponente der
und Vergussmassen bis hin zum minera-
PAK ist das Benzo(a)pyren, das aufgrund
lischen Staub.
seines Gefährdungspotenzials als krebser-
Bei der Sanierung und dem Gebäuderückbau sind sowohl bautechnische
Hier nochmals zur Erinnerung das
schädigenden Stäuben ist zu verhindern.
Rechtliche Grundlagen aus Arbeits-
Kohlenwasserstoffe)
oder
521,
© die Betriebssicherheitsverordnung
und
© die Baustellenverordnung.
zeugend der Kategorie K2 eingestuft ist.
Wichtigste über die genannten Stoffe:
Sind die gesetzlich vorgeschriebenen VoMineralischer Staub
raussetzungen eingehalten, können die
Asbest
ist quarzhaltiger Feinstaub, dessen Gehalt
Vorarbeiten durch das Entfernen:
ist ein natürlich vorkommendes Mineral,
an freiem kristallinem Siliziumdioxid zur Si-
© der
ruft bei Einatmung durch den Menschen
likose führen kann. Er tritt beim maschinel-
fibrogene Reaktionen hervor und hat eine
len Abbruch von Betonplatten, bei deren
krebserzeugende Wirkung. Dieser hitze-
Verladung sowie bei der Verarbeitung in
beständige und chemisch beständige
einer Bauschuttrecyclinganlage auf.
Baustoff Asbest findet in den Plattenbau-
KMF-Wärmedämmplatten
aus
dem Drempelbereich,
© der Lüftungsschächte oder ähnliche
Bauteile aus Asbest und
© der Morinol-Fugenkitte in den Außenwänden und in den Fenster- sowie Tü-
ten Anwendung in:
Beim Rückbau der Plattenbauten aus
© Balkontrennwänden,
DDR-Zeiten ist also besonderes Augen-
renbereichen
beginnen.
© Horizontalsperren der Lüftungsschächte,
© Fenster- und Türzargen,
© Schächten für Elektrokabel und
© Fugen in den Außenwandplatten.
Die künstlichen Mineralfasern (KMF)
sind glasige Fasern, wie Glaswolle, Steinwolle und Schlackenwolle. Bei Tätigkeiten
mit diesen Mineralwolleerzeugnissen (z.B.
Abriss von Plattenbauten) können lungengängige Fasern entstehen, die krebserrregend wirken. Als weitere Gesundheitsgefahren sind Hautreizungen und
-entzündungen sowie Beeinträchtigungen
der oberen Luftwege zu nennen.
Dies gilt für Mineralwollen, die vor 1996
hergestellt und somit in die Kategorie K2 ein-
Abb. 6.5.1 Greifer lässt Plattenteil auf ein vorbereitetes Kiesbett fallen, während ein künstlicher
Wassernebel erzeugt wird.
54
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
Im Januar 2005 haben sich Vertreter der
dem Kran abgehoben. Dies ist eine sehr
in ein vorbereitetes Kies- oder Sandbett
neuen Bundesländer in einem Merkblatt
kostenintensive Technologie und rechnet
abgeworfen. Durch Vorhalten eines Was-
auf bestimmte einzuhaltende Schutzmaß-
sich erst für Gebäude mit mehr als 6 Ge-
serschleiers wird der Staubentwicklung
nahmen zum Umgang mit „Kamilit“ in den
schossen.
entgegengewirkt (Abb. 6.5.1 und 6.5.2).
Betonaußenwandplatten bei Demontagearbeiten von Plattenbauten verständigt.
Für Plattenbauten mit weniger als 6
Eine andere Möglichkeit des Rück-
Geschossen, wird der Abwurf in ein Kies-
baus der 6-Geschosser ist das Abheben
An erster Stelle ist darin der selektive
bett empfohlen. Dabei werden die Platten
der Platte, die Freilegung erfolgt wie zuvor
Rückbau mittels Kran beschrieben. Dabei
durch Beseitigung der Geschossdecken-
beschrieben, anschließend hebt das glei-
werden die Platten frei gestemmt und ma-
auflagen mittels Bagger mit Longfrontaus-
che Arbeitsgerät die Platte ab und legt sie
schinell getrennt, anschließend werden die
leger und Pulverisierer bzw. Abbruchzange
zerstörungsfrei am Boden ab.
gelösten Elemente angeschlagen und mit
freigelegt und dann anschließend seitlich
Beide Technologien kamen für 6-Geschosser in Sachsen-Anhalt zum Einsatz.
Dem Dezernat 57 des LAV in Halle ist
ein alternatives Rückbauverfahren für Plattenbauten mit mehr als 6 Etagen vorgestellt worden, welches das Abheben und
Absetzen von kamilithaltigen Platten mit
Longfront-Bagger beinhaltet.
Das abweichende Verfahren setzte
eine Prüfung der Gefährdungen voraus
sowie die Gewährleistung des gleichen
Gesundheitsschutzes für die Beschäftigten, Dritte und die Umwelt.
Das Arbeitsverfahren ist durch das
Landesamt für Verbrauchschutz messtechnisch begleitet worden.
Für das Heben der 6 m langen und
5,4 t schweren Außenwandplatten muss
der Longfrontbagger bestimmte Parameter erfüllen, wie:
© Hubhöhe, Ausladung und Tragfähigkeit.
© Geeignetes Lastaufnahmemittel zum
zerstörungsfreien Abgreifen.
© Schutzkabine (mit Überroll- und Steinschlagschutz ausgerüstet).
© Für ein sicheres Abheben der Platten
in großer Höhe ist eine ausreichend
verdichtete Rampe zu schaffen.
© Ein ausreichender Sicherheitsabstandes (0,5 x Gebäudehöhe) vom Gebäude ist zu gewährleisten.
© Berieselungseinrichtungen zur Verringerung von Staubfreisetzungen sind
zu installieren.
Abb. 6.5.2 Abheben der Platten und Ablegen am Boden
55
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
Das alternativ vorgestellte Rückbauverfahren für Plattenbauten mit mehr als
6 Geschosshöhen ist sicher und kostengünstiger als das mittels Kran. Der Stand
der Technik ist damit neu bestimmt und
sollte in das Merkblatt aufgenommen werden.
Bei allen vorgestellten Technologien
sind die Platten anschließend zu zerlegen,
der Beton zu reinigen sowie das „Kamilit“
zu erfassen und unter gefahrstoffrechtlichen Anforderungen zu entsorgen.
Eine Deponierung der Außenwandplatten wird nur in den seltesten Fällen
möglich sein.
Abb. 6.5.3 Prinzipskizze zur Ermittlung der Abbruchtechnologie
Abb. 6,5,4 Greifer bricht Plattensegment aus
der Fassade
Abb. 6.5.5 Greifer transportiert ganze Fensterplatte nach untern
Abb. 6.5.6 Greifer legt Platte unter Versprühen eines Wassernebels auf dem
Boden ab
56
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
6.6 Beförderung gefährlicher Güter
Dipl.-Ing. H OLGER S CHEIL
Kontrollergebnisse 2007
Im langjährigen Mittel liegen die vom LAV
beim Verkehrsträger Eisenbahn nicht
Im Jahr 2007 wurden vom FB Arbeits-
festgestellten Beanstandungsquoten
ausgeschlossen werden. So drohten im
schutz des LAV 125 Eisenbahnwagen mit
© bei den kontrollierten Straßenfahrzeu-
Februar 2007 in der Landeshauptstadt
Gefahrgut kontrolliert, von denen 13 beanstandet werden mussten. Dies entspricht
einer Beanstandungsquote von 10 % (sie-
gen mit Gefahrgut bei 28 % und
© bei den kontrollierten Eisenbahnwagen mit Gefahrgut bei 12 %.
see 38.000 Liter Natronlauge aus einem
Eisenbahnkesselwagen auszulaufen. Der
he Tabelle 6.6.1).
Im Jahr 2007 wurden außerdem 276
Magdeburg im Rangierbahnhof Rothen-
Zwischenfall wurde zu einer aufwändigen
Gefahrgut Treff Sachsen-Anhalt fand
Feuerwehraktion. Die Magdeburger Feu-
Straßenfahrzeuge mit Gefahrgut in den
zum 14. Mal statt
erwehr hat dabei fachliche Unterstützung
Unternehmen kontrolliert, von denen 54 zu
Neben der Kontrolltätigkeit war der Fach-
aus der Bayer AG Leverkusen erhalten.
beanstanden waren.
bereich Arbeitsschutz im Bereich der
Akute Gefahr für die umliegenden Wohn-
Im Rahmen der Amtshilfe und Zusam-
Beförderung gefährlicher Güter auch be-
gebiete bestand nicht.
menarbeit mit der Polizei und dem Bun-
ratend tätig. Herausragende Ereignisse
desamt für Güterverkehr wurden 74 Stra-
diesbezüglich waren der 14. Gefahrgut
Gefahrguttransportstatistik 2005
ßenfahrzeuge mit Gefahrgut kontrolliert,
Treff Sachsen-Anhalt, der am 24. April
Nach Angaben des Statistischen Bundes-
von denen 15 zu beanstanden waren.
2007 in Schlaitz stattfand und der 5. Erfah-
amtes wurden etwa 340 Millionen Tonnen
Insgesamt wurden somit 350 Straßen-
rungsaustausch der Gefahrgut- und ABC-
gefährliche Güter im Jahr 2005 in Deutsch-
fahrzeuge mit Gefahrgut kontrolliert. Bean-
Einheiten der Landkreise und kreisfreien
land transportiert.
standet wurden 69 Fahrzeuge, was einer
Städte, der in enger Abstimmung mit dem
160 Millionen Tonnen davon wurden
Beanstandungsquote von 20 % entspricht
Landesfeuerwehrverband Sachsen-Anhalt
auf der Straße befördert. Das sind 47 Pro-
(siehe Tabelle 6.6.2).
e. V. organisiert wurde.
zent an der Gesamtmenge und damit der
Die festgestellten Beanstandungen
größte Bereich. Darauf folgen der Seever-
hatten in 11 Fällen ein Verwarnungs-
Gefahrgutunfälle 2007
kehr (74 Millionen Tonnen), die Eisenbahn
geld und in 3 Fällen die Einleitung eines
Auch im Jahr 2007 gab es in Sachsen-
(56 Millionen Tonnen) und am Schluss die
Bußgeldverfahrens zur Folge. Im Vorjahr
Anhalt Unfälle bei der Beförderung gefähr-
Binnenschifffahrt (50 Millionen Tonnen).
musste – bei 397 kontrollierten Straßen-
licher Güter.
Den Hauptteil, mit 87 Prozent der
fahrzeugen mit Gefahrgut – in 22 Fällen
Selbst wenn diese Unfälle weitaus
Gefahrguttonnage, bildeten Gase (Klas-
ein Verwarnungsgeld und in 13 Fällen ein
häufiger im Bereich des Verkehrsträgers
se 2), entzündbare flüssige Stoffe (Klas-
Bußgeld verhängt werden.
Straße passieren, können Vorkommnisse
se 3) und ätzende Stoffe (Klasse 8).
Im Jahr 2005 registrierten die zuständigen
Behörden in Deutschland 2.292 Unfälle mit
Tabelle 6.6.1 Kontrollen von Eisenbahnwagen mit Gefahrgut 2007
wassergefährdenden Stoffen. Die meisten
Eisenbahnwagen mit Gefahrgut
kontrolliert
beanstandet
der Schadensfälle (1.415) traten beim
Klasse 2
Gase
25
4
Klasse 3
Brennbare Flüssigkeiten
76
7
Von den rund 7.190 Kubikmetern frei-
Klasse 5.1
Oxidierend wirkende Stoffe
11
1
gesetzter Stoffe konnten etwa 50 Prozent
Transport mit Straßenfahrzeugen auf.
Klasse 6.1
Giftige Stoffe
5
-
(3.630 Kubikmeter) nicht wieder gewon-
Klasse 8
Ätzende Stoffe
8
1
nen werden. Diese Stoffe konnten somit
nicht geordnet entsorgt werden und be-
Tabelle 6.6.2 Beanstandungsgründe bei Straßenkontrollen 2006/2007
Art der Beanstandung
Fahrerschulung
Bescheinigung der besonderen Zulassung
Begleitpapiere
lasten dauerhaft den Wasserhaushalt.
2006
2007
Ursache bei der Hälfte der registrier-
7
3
ten Unfälle: menschliches Fehlverhalten. 6
4
2
Prozent der Unfälle sind auf Materialfehler
20
17
zurückzuführen. Bei 24 Prozent der Scha-
Kennzeichnung
17
16
densfälle konnte die Unfallursache nicht
Ausrüstung
18
18
eindeutig geklärt werden.
Ladungssicherheit
31
24
Sonstige Mängel
22
21
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
57
Anhang
Tabelle 1
Personal der Arbeitsschutzbehörden (Gewerbeaufsicht) des Landes Sachsen-Anhalt
Stichtag 31.12.2007
Oberste
Landesbehörden
Pos.Personal
Landesoberbehörden
Mittelbehörden
Untere Landesbehörden
Einrichtungen
Summe
männl.
weibl.
männl.
weibl.
männl.
weibl.
männl.
weibl.
männl.
weibl.
männl.
weibl.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
1 Ausgebildete Aufsichtskräfte
Höherer Dienst
5
–
32
15
–
–
–
–
–
–
37
15
Gehobener Dienst
1
1
34
47
–
–
–
–
–
–
35
48
Mittlerer Dienst
–
1
6
18
–
–
–
–
–
–
6
19
Summe 1
6
2
72
80
–
–
–
–
–
–
78
82
Höherer Dienst
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Gehobener Dienst
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Mittlerer Dienst
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Summe 2
2 Aufsichtskräfte in Ausbildung
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
3 Gewerbeärztinnen u. -ärzte
–
–
1
1
–
–
–
–
–
–
1
1
4 Entgeltprüferinnen u. -prüfer
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
1
–
1
1
–
–
–
–
–
–
2
1
1,5
–
–
–
–
–
–
–
–
–
1,5
–
–
0,5
–
3
–
–
–
–
–
–
–
3,5
2,5
0,5
1
4
–
–
–
–
–
–
3,5
4,5
–
–
*)
*)
–
–
–
–
–
–
–
–
8,5
2,5
74
85
–
–
–
–
–
–
82,5
87,5
5 Sonstiges Fachpersonal
Höherer Dienst
Gehobener Dienst
Mittlerer Dienst
Summe 5
6 Verwaltungspersonal
Insgesamt
*) Der Fachbereich 1 – Verwaltung – übernimmt je nach Anfall die erforderlichen Aufgaben
58
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
Tabelle 2
Betriebsstätten und Beschäftigte im Zuständigkeitsbereich
Zeitraum 01.01. – 31.12.2007
Beschäftigte
Betriebsstätten
Größenklasse
1
Jugendliche
Erwachsene
Summe
männlich
weiblich
Summe
männlich
weiblich
Summe
2
3
4
5
6
7
8
1: Großbetriebsstätten
1000 und mehr
Beschäftigte
22
4.038
2.949
6.987
16.190
15.146
31.336
38.323
500 bis 999
Beschäftigte
73
262
252
514
22.874
26.818
49.692
50.206
95
4.300
3.201
7.501
39.064
41.964
81.028
88.529
216
396
255
651
33.496
38.643
72.139
72.790
Summe
2: Mittelbetriebsstätten
250 bis 499
Beschäftigte
100 bis 249
Beschäftigte
904
1.719
828
2.547
75.566
57.290
132.856
135.403
50 bis 99
Beschäftigte
1.653
1.211
553
1.764
62.666
47.745
110.411
112.175
20 bis 49
Beschäftigte
5.042
1.555
678
2.233
84.775
64.024
148.799
151.032
7.815
4.881
2.314
7.195
256.503
207.702
464.205
471.400
713
1.889
55.814
47.865
103.679
105.568
Summe
3: Kleinbetriebsstätten
10 bis 19
Beschäftigte
7.911
1.176
1 bis 9
Beschäftigte
59.400
1.527
1.558
3.085
81.720
106.197
187.917
191.002
67.311
2.703
2.271
4.974
137.534
154.062
291.596
296.570
75.221
11.884
7.786
19.670
433.101
403.728
836.829
856.499
17.437
–
–
–
–
–
–
–
92.658
11.884
7.786
19.670
433.101
403.728
836.829
856.499
Summe
Summe 1 – 3
4:
ohne
Insgesamt
Beschäftigte
Entsorgung, Recycling
Hochschulen,
Gesundheitswesen
Leder, Textil
Elektrotechnik
Holzbe- und -verarbeitung
Metallerzeugung
Fahrzeugbau
04
05
06
07
08
09
10
12
Dienstleistung
Verwaltung
Herstellung von Zellstoff,
Papier und Pappe
Verkehr
Verlagsgewerbe, Druckgewerbe, Vervielfältigungen
Versorgung
Feinmechanik
Maschinenbau
17
18
19
20
21
22
23
24
1
7
–
8
484
95
1
–
2
2
11
–
17
3
–
6
1
Gr. 3
807
8.901
1.745
673
4
4.618
2.770
89
42
828
213
408
5.106
2.997
139
86
900
288
443
9.868 11.514
658
7.855
1.363
405
3
Summe
361
619
148
330
3.098
13
2.973
6.668
6.863
329
2.299
528
673
263
380
3.554
32
3.843
7.277
7.049
424
2.495
7.815 67.311 75.221
166
54
113
48
445
19
853
606
186
89
195
608 14.493 15.104
4
3
227
49
40
72
74
35
1.623
148
1.039
382
260
2
Gr. 2
–
1
4
–
1
–
23
Gr. 1
1
1
2
–
7
57
1
–
2
–
2
–
8
2
–
3
–
1.978
70
20
40
10
114
10
109
122
38
18
56
255
118
2
2
59
27
19
22
21
17
324
46
180
163
120
6
Gr. 2
–
1
4
–
1
–
19
Gr. 1
5
65
6.822
78
95
12
27
314
1
165
589
465
29
167
1.567
470
560
18
6
99
40
39
1.023
66
653
274
7
Gr. 3
Größe 1:
500 und mehr
Beschäftigte
Größe 2:
20 bis 499
Beschäftigte
Größe 3:
1 bis 19
Beschäftigte
Zahlen in Klammern sind aus datenschutzrechtlichen Gründen zusammengefaßt
Insgesamt
Gaststätten, Beherbergung
Kredit-, Versicherungsgewerbe
Datenverarbeitung,
Fernmeldedienste
Handel
16
15
14
13
**)
*)
Bau, Steine, Erden
03
Kraftfahrzeugreparatur;
-handel, Tankstellen
Nahrungs- und
Genussmittel
Metallverarbeitung
02
11
Chemische Betriebe
01
Schl. Leitbranche
Summe
8.857
149
115
54
37
430
11
282
713
503
50
223
1.824
590
619
46
29
121
62
56
1.366
113
835
437
192
8
231
3
–
3
–
7
–
21
2
–
5
–
4
3
–
4
26
–
10
–
124
3
2
–
14
Gr. 1
9
Gr. 2
3.286
134
24
56
11
185
26
188
149
44
25
85
510
217
76
42
47
45
28
24
488
103
284
246
249
10
Gr. 3
232
128
73
47
608
27
392
799
574
65
278
2.621
761
728
69
82
152
86
70
1.748
196
1.025
574
366
12
Summe
8.184 11.701
95
104
14
36
416
1
183
648
530
35
193
2.107
541
652
23
9
107
48
46
1.136
90
739
328
103
11
In der Nacht
13
3
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
2
–
–
–
–
–
–
–
–
–
1
An Sonn- u. Feier-tagen
14
3
–
–
–
–
–
–
1
–
–
–
–
1
–
–
–
–
1
–
–
–
–
–
–
–
Besichtigung/Inspektion
(punktuell)
7.236
137
94
25
24
229
7
154
550
334
37
156
1.825
492
557
35
28
110
61
48
1.004
91
663
422
153
15
655
19
9
17
3
21
3
20
22
35
4
50
172
45
20
5
5
2
1
–
91
4
65
22
20
16
Besichtigung/Inspektion
(Schwerpunktprogramm)
Eigeninitiativ
45
–
1
–
2
–
1
2
1
–
–
5
2
–
19
–
1
–
2
–
2
–
1
2
4
Messungen/Probenahmen/
Analysen/Ärztl. Untersuchungen
17
1.494
27
7
10
11
65
5
66
55
133
10
30
366
97
57
15
18
16
9
8
325
28
44
36
56
18
Auf Anlass
215
16
1
4
2
8
4
9
9
4
–
–
18
40
4
2
4
9
4
5
8
9
17
14
24
19
Untersuchungen von
Unfällen/Berufskrankheiten
Darunter
Besichtigung/Inspektion
Überwachung/Prävention
639
319
66
51
1.117
42
532
859
1.459
121
253
4.068
1.326
1.674
163
132
364
192
88
3.440
114
1.563
2.474
299
21
Anz. Beanstandungen
64 21.355
–
–
–
1
–
–
28
1
–
4
3
4
–
–
1
1
–
2
–
17
1
1
–
–
Messungen/Probenahmen/
Analysen/Ärztl. Untersuchungen
20
Entscheidungen
91
988
50
9
6
6
10
7
47
36
3
4
3
113
46
29
15
13
9
20
8
83
14
229
137
22
Erteilte Genehmigungen/ Erlaubnisse/
Zulassungen/ Ausnahmen/Ermächtigungen
Dienstgeschäfte
in den Betriebsstätten
23
26
–
–
–
–
3
–
2
2
–
–
–
6
–
2
–
1
–
–
–
6
–
1
2
1
Abgelehnte Genehmigungen/Erlaubnisse/Zulassungen/Ausnahmen/Ermächtigungen
Aufgesuchte
Betriebsstätten
6.873
27
86
35
19
538
10
725
390
183
145
232
667
243
87
9
85
23
14
14
2.623
126
338
68
186
24
Anfragen/Anzeigen/
Mängelmeldungen
Erfasste
Betriebsstätten *)
52
1
–
–
–
1
–
1
–
2
–
–
5
–
–
–
1
1
–
1
4
4
29
2
3
963
9
–
–
–
674
–
–
6
3
1
6
47
30
21
1
3
10
1
5
7
21
85
30
26
Zwangsmaßnahmen
Anordnungen/
Anwendung von Zwangsmitteln
–
Ahndung
Verwarnungen/Bußgelder/
Strafanzeigen
25
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
59
Tabelle 3.1 Dienstgeschäfte in Betriebsstätten
Zeitraum 01.01. – 31.12.2007, sortiert nach Leitbranchen
Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
Lager explosionsgefährlicher Stoffe
Märkte und Volksfeste (fliegende Bauten, ambulanter Handel)
Ausstellungsstände
Straßenfahrzeuge
Schienenfahrzeuge
Wasserfahrzeuge
Heimarbeitsstätten
Private Haushalte (ohne Beschäftigte)
Übrige
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Sonstige Dienstgeschäfte im Außendienst*)
Dienstgeschäfte
–
5.568
366
5
–
–
–
793
65
228
7
13
11
4.080
1
Besichtigung/Inspektion
(punktuelll)
4.562
114
2
–
–
–
634
57
120
5
7
4
3.619
2
Besichtigung/Inspektion
(Schwerpunktprogramm)
197
9
–
–
–
–
38
1
22
–
2
–
125
3
4
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Auf Anlass
459
42
–
–
–
–
121
3
82
2
1
4
204
5
Besichtigung/Inspektion
*) sofern sie nicht in Betriebsstätten nach Tabelle 3.1 oder in den Positionen 1 bis 12 dieser Tabelle durchgeführt wurden.
13
Überwachungsbedürftige Anlagen
2
Insgesamt
Baustellen
Art der Arbeitsstelle bzw. Anlage
1
Pos.
Messungen/Probenahmen/
Analysen/Ärztl. Untersuchungen
Eigeninitiativ
6
64
3
2
–
–
–
–
–
–
–
–
–
59
Untersuchungen von
Unfällen/Berufskrankheiten
177
4
–
–
–
530
14
190
–
22
5
9.545
8
Anz. Beanstandungen
– 10.487
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Messungen/Probenahmen/
Analysen/Ärztl. Untersuchungen
7
Entscheidungen
123
63
19
–
–
–
–
–
1
2
–
24
14
10
5
–
2
–
–
–
–
–
–
–
–
1
2
Erteilte Genehmigungen/
Erlaubnisse/Zulassungen/
Ausnahmen/Ermächtigungen
Abgelehnte Genehmigungen/
Erlaubnisse/Zulassungen/
Ausnahmen/Ermächtigungen
9
710
535
15
–
–
–
–
–
6
–
2
38
114
11
Anfragen/Anzeigen/
Mängelmeldungen
Überwachung/Prävention
Zwangsmaßnahmen
Anordnungen/
Anwendung von Zwangsmitteln
55
13
–
–
–
–
–
–
–
–
–
1
41
131
108
2
–
–
–
6
–
–
–
–
–
15
13
Ahndung
Verwarnungen/Bußgelder/
Strafanzeigen
12
60
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
Tabelle 3.2 Dienstgeschäfte außerhalb der Betriebsstätte
Zeitraum 01.01. – 31.12.2007
Arbeitsmittel, Medizinprodukte
Überwachungsbedürftige Anlagen
Gefahrstoffe
Explosionsgefährliche Stoffe
Biologische Arbeitsstoffe
Gentechn. veränderte Organismen
Strahlenschutz
Beförderung gefährlicher Güter
Psychische Belastungen
1.3
1.4
1.5
1.6
1.7
1.8
1.9
1.10
1.11
35
85
Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen
Medizinprodukte
Summe Position 2
2.3
Summe Position 3
Summe Position 1 bis 5
Arbeitsschutz in der Seeschifffahrt
Heimarbeitsschutz
3.5
Arbeitsmedizin
Mutterschutz
3.4
5
4.206
Kinder- und Jugendarbeitsschutz
3.3
4
1
Sozialvorschriften im Straßenverkehr
3.2
934
Arbeitszeit
3.1
17.882
–
–
614
165
2.492
Sozialer Arbeitsschutz
3
20
Geräte- und Produktsicherheit
2.2
30
Technischer Arbeits- und Verbraucherschutz
2.1
13.591
68
21
568
12
119
134
1.095
440
2.789
3.592
2
Summe Position 1
Arbeitsplätze, Arbeitsstätten, Ergonomie
206
–
–
80
–
5
1
49
25
1
–
1
–
125
4
2
9
–
20
1
8
2
25
16
38
Arbeitsschutzorganisation
1.2
4.753
Technischer Arbeitsschutz, Unfall-verhütung und Gesundheitsschutz
1.1
2
102
1
1
10.929
Beratung
Dabei berührte Sachgebiete
Anzahl der Tätigkeiten
Vorträge, Vorlesungen
Pos.
Öffentlichkeitsarbeit/
Publikationen/Information
3.936
–
–
673
–
125
22
284
242
48
16
18
14
3.215
59
4
55
9
68
69
204
91
408
739
1.509
3
2.611
Besichtigung/‘Inspektion
(punktuelll)
35.326
–
–
5.219
–
903
382
1.150
2.784
2.169
–
–
322
–
55
22
69
176
132
5
44
1.183
16
111
1.715
64
23
8
1
19
1
180
49
383
578
409
5
905
65
1.074
28.924
557
311
301
14
487
120
2.772
852
6.907
8.833
7.770
4
12.436
Besichtigung/Inspektion
(Schwerpunktprogramm)
47
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
47
–
–
4
–
–
–
6
18
–
19
–
46
Messungen/Probenahmen/
Analysen/Ärztl. Untersuchungen
6
Besichtigung/‘Inspektion
4.422
–
–
815
–
199
82
186
348
147
14
24
109
3.460
20
34
27
21
53
25
313
97
828
1.341
701
7
2.091
529
–
–
17
–
2
4
2
9
5
1
–
4
507
5
–
–
–
2
8
23
12
168
131
158
8
283
81
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
81
–
–
–
–
3
–
21
–
–
54
3
68
Messungen/Probenahmen/
Analysen/Ärztl. Untersuchungen
9
Stellungnahmen/Gutachten
(auch Berufskrankheiten)
3.910
–
–
338
–
5
69
40
224
14
–
13
1
3.558
9
5
14
13
60
3
203
193
524
1.899
635
10
2.470
Revisionsschreiben
10.751
–
–
1.199
6
270
193
199
531
68
25
11
32
9.484
61
31
100
7
238
36
984
384
2.670
2.588
2.385
11
4.476
Anzahl Beanstandungen
–
33.196
–
–
5.455
–
140
125
4.294
896
1.471
7
4
1.460
26.270
293
81
35
18
272
69
1.736
494
8.512
8.185
6.575
12
Entscheidungen
Erteilte Genehmigungen/ Erlaubnisse/Zulassungen/Ausnahmen/Ermächtigungen
6
1.227
–
–
757
–
60
28
1
668
1
1
–
–
469
–
–
184
–
–
86
60
102
10
21
13
1.206
38
–
–
25
–
13
–
8
4
–
–
–
–
13
–
–
4
–
–
3
2
2
1
1
–
37
Abgelehnte Genehmigungen/Erlaubnisse/
Zulassungen/Ausnahmen/Ermächtigungen
14
Anfragen/Anzeigen/
Mängelmeldungen
9.456
–
–
5.669
1
4.650
115
738
165
34
20
9
5
3.753
2
6
1.761
2
22
97
539
101
212
192
819
15
9.303
112
195
–
–
6
–
1
–
1
4
4
–
1
3
185
9
–
4
–
–
–
13
1
32
80
46
16
17
1
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
1
–
–
–
–
–
–
–
1
–
–
–
1
Zwangsmaßnahmen
458
–
–
437
–
1
–
431
5
1
–
1
–
20
–
–
–
–
–
–
11
–
2
–
7
458
Verwarnungen
18
Ahndung
920
921
–
–
892
–
–
2
884
6
1
–
–
1
28
–
–
–
–
–
–
7
–
6
–
15
19
Strafanzeigen
20
9
–
–
1
–
–
–
1
–
–
–
–
–
8
–
–
–
–
–
–
8
–
–
–
–
9
Tabelle 4
Untersuchungen von
Unfällen/Berufskrankheiten
Auf Anlass
Bußgelder
Überwachung/Prävention
Anordnungen
Eigeninitiativ
Anwendung von Zwangsmitteln
Beratung/
Information
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
61
Zeitraum 01.01. - 31.12.2007
Produktorientierte Darstellung der Tätigkeiten
1.796
Insgesamt
Anzahl
144
535
21
478
1
35
2
Maßnahmen wurden veranlasst durch
1.458
Importeur
Aussteller
44
Hersteller
Händler
1
150
Überprüfung bei
453
6
376
32
39
3
363
11
334
1
17
4
133
–
9
12
–
–
–
1
198
674
2
–
7
82
–
12
30
127
13
25
171
165
196
119
1
–
1
–
1
2
–
–
4
3
7
6
4
7
20
8
3
650
1
–
4
76
–
12
19
103
3
16
167
156
166
97
15
3
–
–
–
–
–
–
1
3
–
1
–
–
–
–
23
21
–
–
2
4
–
–
6
18
3
1
19
18
17
16
15
14
13
12
11
10
2
9
reaktiv
–
8
aktiv
2
7
reaktiv
10
aktiv
6
reaktiv
14
aktiv
5
reaktiv
Betroffener Bürger
Anzahl der überprüften Produkte
Formale Mängel
Technischer Mangel
ohne unmittelbares
Risiko für den Verwender
Nicht hinnehmbares Risiko
für den Verbraucher
Mitteilung an andere
Arbeitsschutzbehörden
aktiv
Eigene Behörde
reaktiv
Andere Behörde
aktiv
Unfallmeldung
reaktiv
BG
aktiv
Rapexmeldung
reaktiv
Schutzklauselmeldung
aktiv
Hersteller
reaktiv
Betreiber
aktiv
Importeur
reaktiv
Händler
aktiv
Aussteller
Revisionsschreiben
Anordnungen und
Ersatzmaßnahmen
Ergriffene Maßnahmen
Sonstige
Anzahl und Art der Mängel
Insgesamt
Freiwillige Maßnahmen
des Inverkehrbringers
Sonstige (Warnung/
Rückruf)
Fehlanzeige
Zeitraum 01.01. - 31.12.2007
Tabelle 5
Marktüberwachung (aktiv/reaktiv) nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
62
394
Lösemittel, Schädlingsbekämpfungsmittel (Pestizide) und
sonstige chemische Stoffe
Durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten
Mechanische Einwirkungen
Druckluft
Lärm
Strahlen
Durch Infektionserreger oder Parasiten verursachte Krankheiten
sowie Tropenkrankheiten
Erkrankungen der Atemwege und der Lungen, des Rippenfells
und Bauchfells
Erkrankungen durch anorganische Stäube
Erkrankungen durch organische Stäube
Obstruktive Atemwegserkrankungen
Hautkrankheiten
Krankheiten sonstiger Ursache
Entscheidungen nach § 9 Abs. 2 SGB VII
13
2
21
22
23
24
3
4
41
42
43
5
6
9999
ja
*) bearb. – Summe aller im Berichtsjahr abschließend bearbeiteten Erstanzeigen
insgesamt abgeschlossene BK-Verfahren:
Feststellungen zum Tod durch BK :
nein
50
Erstickungsgase
12
Insgesamt
12
Metalle oder Metalloide
11
1.114
7
22
1.085
52
–
90
101
9
284
272
–
141
425
58
1
15
74
Durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten
1
-
Berufskrankheit
569
7
21
541
38
–
52
94
8
271
373
39
12
3
–
6
21
7
1
10
18
1
begutachtet
114
114
1
–
22
14
–
60
74
13
–
3
–
1
4
–
–
–
–
2
berufsbedingt
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
3
begutachtet
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
4
berufsbedingt
Bergaufsicht
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
5
begutachtet
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
6
berufsbedingt
Sonstige
1.114
7
569
7
21
541
1.085
22
38
–
52
94
8
271
373
39
12
3
52
–
90
101
9
284
394
50
12
272
–
6
141
–
21
7
1
425
58
1
10
18
74
15
7
begutachtet
–
bearb.*)
Summe
114
114
1
–
22
14
–
60
74
13
–
3
–
1
4
–
–
–
–
8
berufsbedingt
Tabelle 6
Nr.
bearb.*)
Arbeitsschutzbehörden
Zuständigkeitsbereich
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
63
Begutachtete Berufskrankheiten
Zeitraum 01.01. - 31.12.2007
64
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
Publikationen und Vorträge
BARNETZ, SILKE
Dezernat Gewerbeaufsicht Ost
Vortrag „Gefahrstoffe beim Abbruch von Plattenbauten“
Fortbildungsveranstaltung für Berufsschullehrer
im LAV
Dessau 08.03.2007
GLÖCKNER, DIETMAR
Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz
Vortrag „Neue Fahrpersonalregelungen und die
Durchführung von Straßenkontrollen“
Polizeidirektion Stendal
Stendal 09.05.2007
BERGMEIER, DIETER
Dezernat Gewerbeaufsicht Nord
Vortrag „Arbeitsstättenverordnung – Sicherheit auf
Baustellen, Arbeitszeitrecht“
Verwaltungs-BG, Bauingenieure, Architekten
Storkau 12.06.2007
GLÖCKNER, DIETMAR
Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz
Vortrag „Branchenbezogene Fortbildung zum
Vollzug des Ladenöffnungszeitengesetzes und
Arbeitszeitgesetzes im Einzelhandel“
LAV - Dez.57
Halle (Saale) 20.06.2007
BRACHMANN, LEONORE
Dezernat Gewerbeaufsicht Ost
Vortrag „Rechtliche Grundlagen und Aufgaben
der Gewerbeaufsichtsbehörde“
Unternehmermodellschulung der BG Holz
Wörlitz 18.04.2007
HERRMANN, BERND
Dezernat Gewerbeaufsicht Ost
Vortrag „Sicherheitstechnische Probleme beim
Bau und Betrieb von Gesundheitseinrichtungen“
Auszubildende der BGW, LAV,
Dessau 19.02.2007
DÖHLER, JENS
Dezernat Gewerbeaufsicht Nord
Vortrag „Arbeitsstättenverordnung – Sicherheit auf
Baustellen, Arbeitszeitrecht“
Verwaltungs-BG, Bauingenieure, Architekten
Storkau 16.01.2007; 13.02.2007; 24.04.2007;
25.09.2007
Dr. HERZ, GUNTRAM
Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz
„Fortbildungsbedarf bezüglich der Herstellung
von sicheren Maschinen“
sicher ist sicher – Arbeitsschutz aktuell 58 (2007)
2, S. 64 - 68.
DÖHLER, JENS
Dezernat Gewerbeaufsicht Nord
Abnahme von Prüfungen im Rahmen von Sachkundelehrgängen „Asbest“ nach TRGS 519
4 Lehrgänge mit insgesamt 65 Teilnehmern
ENGELHARDT, KARIN
Dezernat Gewerbeaufsicht Mitte
Vortrag „Psychische Belastungen/Schichtarbeit im
Einzelhandel“
Betriebsrätekonferenz Ver.di Bereich Handel
Magdeburg 11.04.2007
GLÖCKNER, DIETMAR
Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz
Schulung leitender Mitarbeiter zum Arbeitszeitund Fahrpersonalrecht für Auslieferungsfahrten
und Möbelmontagearbeiten
Translogistik Güntersdorf 15.01.2007
GLÖCKNER, DIETMAR
Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz
Vortrag „Praktische Anwendung des Fahrpersonalrecht im Baugewerbe“
Bauunternehmen Papenburg
Halle 24.02.2007
GLÖCKNER, DIETMAR
Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz
Vorträge zur europaweiten Einführung des Digitalen EG-Kontrollgerätes
Kammerunion Elbe/Oder (KEO)
Gorschow und Wrozlaw/Polen 20.-23.03.2007
GLÖCKNER, DIETMAR
Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz
Vortrag „Lösung von Arbeitszeit- und Fahrpersonalfragen unter Einbeziehung von Tarifverträgen“
MCE –Leuna 24. 04.2007
u.a. Dr. HERZ, GUNTRAM
Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz
Leitlinien zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (LV 46).
2., überarbeitete Auflage. Länderausschuss für
Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, September
2007.
HOFMANN, PETER
Dezernat Gewerbeaufsicht Süd
Posterbeitrag „Unsicherer Personenaufzug“
Kongress Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2007,
BASI e.V.
Düsseldorf 20.09.2007
IFLAND, MANFRED
Dezernat Gewerbeaufsicht Süd
Vortrag „Schweißen von hochlegierten Stählen
– Erkenntnisse und Schlussfolgerungen für den
Gesundheitsschutz“
Sicherheitsfachkräfte, BTZ - Handwerkskammer
und DVS
Augsburg 15.01.2007
JABS, RENALD
Dezernat Gewerbeaufsicht Ost
Vortrag „Benutzung von Fahrgerüsten“
Berufsbildungszentrum Handwerkskammer
Magdeburg Februar 2007
JABS, RENALD
Dezernat Gewerbeaufsicht Ost
Vortrag „Ausbildung Befähigte Person“
Berufsbildungszentrum Handwerkskammer
Magdeburg März, November 2007
JABS, RENALD
Dezernat Gewerbeaufsicht Ost
Vortrag „Auswertung Sonderaktion Tiefbau“
LAV
Dessau November 2007
KALFA, ULRIKE
Dezernat Gewerbeaufsicht Ost
Vortrag „Gefahrstoffe am Bau“
Fortbildungsveranstaltung für Berufsschullehrer
im LAV,
Dessau 08.03.2007
KALFA, ULRIKE
Dezernat Gewerbeaufsicht Ost
Vortrag „Erfahrungen zum nachhaltigen Bauen
und guter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination am Beispiel des Umweltbundesamtes“
Erfahrungsaustausch mit der MMBG
Schierke 27.03.2008
KÖHLER, BERND
Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz
Vortrag „Technische Regeln zum betrieblichen
Brand- und Explosionsschutz – Stand und
Entwicklung“
IX. Fachtagung der MLU und des VDSI: Maßnahmen des Brand- und Explosionsschutzes – Mittel
zur Anlagen- und Arbeitssicherheit
veröffentlicht im Tagungsband
Halle (Saale) 14.03.2007
KÖHLER, BERND
Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz
Vortrag „VDI 6022 – Hygienische Anforderungen
an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte“
Obligatorischen Weiterbildung des FB 5 LAV
Dessau 13.09.2007; Magdeburg 27.09.2007
IFLAND, MANFRED
Dezernat Gewerbeaufsicht Süd
Vortrag „Schweißen bei der Instandhaltung“
Sicherheitsfachkräfte, Fachvereinigung Arbeitssicherheit e.V.
Halle (Saale) 25.01.2007
KÖHLER, BERND
Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz
Vortrag „Stand der Arbeiten im UA 5 – Brandund Explosionsschutz – des Ausschusses für
Betriebssicherheit“
Jährlichen Sitzung des Fachausschusses Chemie, Sachgebiet Exploionsschutz des HVBG
Heidelberg 08.01.2007
IFLAND, MANFRED
Dezernat Gewerbeaufsicht Süd
Vortrag „Betriebssicherheitsverordnung – Auswirkungen auf die Schweißtechnik“
Schweißingenieure, Geschäftsführer, Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte, 2. Duisburger Arbeitsschutzkolloquium, SLV Duisburg GmbH
Duisburg 30.11.2007
KÖHLER, BERND
Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz
Vortrag „Instandhaltung im Zusammenhang mit
der Betriebssicherheitsverordnung“
VDMA-Symposium „Explosionsgeschützte Ventilatoren und ihre Verwendung“
veröffentlicht in der Tagungsmappe
Frankfurt/Main 21.11.2007
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
KÖHLER, BERND
Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz
Vortrag „Exlosionsschutz bei landwirtschaftlichen
Biogasanlagen“
Erfahrungsaustausch der LBG und des LAV
Dessau 22.11.2007
KÖHLER, BERND
Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz
Wiederholt Referent im Seminar S 40 „Neue
Vorschriften im Arbeitsschutz“ der BGFE in den
Bildungsstätten Dresden und Linowsee zum
Thema „Überwachungsbedürftige Anlagen“
KÖHLER, BERND
Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz
Lehrveranstaltungen „Sicherheitstechnik“ und
„Umgang mit Gefahrstoffen in Anlagen“ (Wintersemester)
als Lehrbeauftragter im Fachbereich Ingenieurund Naturwissenschaften der FH Merseburg
KRANEPUHL, HANNES
Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz
Vortrag „Was ist neu in der Röntgenverordnung“
Seminar „Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz“, TÜV NORD Akademie
Magdeburg 10.03.2007, 09.06.2007
KRANEPUHL, HANNES
Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz
Vortrag „Neuerungen im Untergesetzlichen
Regelwerk“
Seminar „Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz“, TÜV NORD Akademie
Magdeburg 10.03.2007, 09.06.2007
LAUX, GÜNTER
Fachbereich Arbeitsschutz
Vortrag „Prävention von Rückenbeschwerden
in der Pflege aus Sicht der staatlichen Arbeitsschutzbehörden“
BGW, Unfallkasse Sachsen-Anhalt, AOK, LAV
LAUX, GÜNTER
Fachbereich Arbeitsschutz
Fredrich, Rainer
Vortrag „Darstellung der Ergebnisse zum Workshop – Arbeitsschutzpartnerschaft Sachsen-Anhalt –“
BGW Magdeburg (1. Erfahrungsaustausch auf
der Arbeitsebene am 12.02.2007 in Dessau)
Wörlitz 26./27.06.2007
Dr. MASCHMEIER, CLAUS-PETER
Dezernat Stoffliche/Physikalische Gefahren,
Medizinischer Arbeitsschutz
„Bestimmung von Gasen und Dämpfen bei
Arbeitsplatzmessungen“
In: Die Gefahrstoffverordnung : Probenahme,
Messtechnik, Bewertung ; Tagungsband zum
Workshop 25./26. September 2006 in Dortmund /
[Hrsg.: Arbeitskreis „Luftanalysen“ der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher
Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft ... Federführung: BG Chemie; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin]
Seite 41-58; Heidelberg : Jedermann-Verlag 2007
u.a. Dr. MASCHMEIER CLAUS-PETER
Dezernat Stoffliche/Physikalische Gefahren,
Medizinischer Arbeitsschutz
Deutsche Forschungsgemeinschaft: Analytische
Methoden zur Prüfung gesundheitsschädlicher
Arbeitsstoffe, Luftanalysen
Herausgeber Helmut Greim, Spezielle Vorbemerkungen, Kapitel 11, Probenahme und analytische
Bestimmung von Gasen und Dämpfen
Autoren: RALPH HEBISCH, DIETMAR BREUER, WILHELM
KRÄMER, CLAUS-PETER MASCHMEIER, MICHAEL TSCHICK-
65
Dr. RÄBEL, BERNHARD
Dezernat Gewerbeaufsicht Süd
Vortrag „Gesundheitsgefahren und Schutzvorkehrungen beim Schweißen in Historie und
Gegenwart“
Fachingenieure für Schweißtechnik, 17. Schweißtechnische Fachtagung, Schweißtechnische
Lehr- und Versuchsanstalt (SLV) Halle GmbH und
Deutscher Verband für Schweißen und verwandte
Verfahren e.V. (DVS)
Halle (Saale) 07.11.2007
ARD
MORGNER, FRIEDBERT
Dezernat Gewerbeaufsicht Ost
Vortrag „Lärm- u. Vibrationsschutzverordnung“
Gemeinsame Weiterbildungsveranstaltung der
Bau-BGen und des FB 5 des LAV
Dessau-Roßlau November 2007
MYLIUS, JÖRG; Dr. RÄBEL, BERNHARD
Pressemeldung „Sicheres Spielzeug“
Super Sonntag, Stadtanzeiger für Halle und den
Saalkreis
Halle (Saale) 09.12.2007
Dr. PRZYGODDA, JÖRG
Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz
Vortrag „Neue Technische Regeln zur Betriebssicherheit“
Arbeitskreis zum Erfahrungsgaustausch der
Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Landesbehörden
28.08.2007
Dr. PRZYGODDA, JÖRG
Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz
Vortrag „Übersicht zur Normung im Bereich der
Anlagensicherheit“
Sitzung des ProcessNet-Arbeitsausschusses
„Sicherheitsgerechtes Auslegen von Chemieapparaten“
08.11.2007
Dr. PRZYGODDA, JÖRG
Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz
Vortrag „Sicherheit in Deponiegasanlagen“
Erfahrungsaustausch der Abfallentsorgungsunternehmen der Länder Thüringen, Sachsen,
Brandenburg und Sachsen-Anhalt
28.11.2007
Dr. RÄBEL, BERNHARD
Dezernat Gewerbeaufsicht Süd
Vortrag „Sichere Verbraucherprodukte? – Was
kann Marktüberwachung leisten?“
Führungskräfte aus Wirtschaft und Behörden,
Rotary-Club Merseburg
Merseburg 08.02.2007
Dr. RÄBEL, BERNHARD
Dezernat Gewerbeaufsicht Süd
Vortrag „Sichere Verbraucherprodukte? – Was
kann Marktüberwachung leisten?“
Führungskräfte aus Wirtschaft und Behörden,
Rotary-Club Halle-Saalkreis
Halle (Saale) 18.10.2007
u.a. Dr. RÄBEL, BERNHARD
Dezernat Gewerbeaufsicht Süd
Pressemeldung „Sicheres Spielzeug“
Super Sonntag, Stadtanzeiger für Halle und den
Saalkreis
Halle (Saale) 09.12.2007
REICHENBACH, REINER
Dezernat Gewerbeaufsicht Ost
Vortrag „Fahrpersonalrecht“
Fachhochschule der Polizei
Aschersleben 1., 2., 3., und 4. Quartal 2007
Dr. SCHICHT, BERNHARD
Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz
Broschüre „Arbeits- und Gesundheitsschutz
bei der Tierseuchenbekämpfung – Tötung von
Hausgeflügel aus besonderem Anlass“
Überarbeitete Neuauflage Dezember 2007
Dr. SCHICHT, BERNHARD
Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz
Vortrag „Gefährdungspotenziale durch Biologische Arbeitsstoffe“
Seminar der Verwaltungsberufsgenossenschaft
„Biologische Arbeitsstoffe“
Meschede 27.-28.06.2007;
Lautrach 16.-18.07.2007;
Dresden 12.-13.11.2007
Dr. SCHICHT, BERNHARD
Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz
Vortrag „Anwendung der Biostoffverordnung im
Feuerwehrdienst“
Fortbildungsseminar, Berufsfeuerwehr der Stadt
Halle
Halle (Saale) 05.03.2007; 07.03.2007; 12.03.2007;
14.03.2007
Dr. SCHICHT, BERNHARD
Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz
Vortrag „TRBA250 – Anwendung von sicheren
Instrumenten in medizinischen Einrichtungen“
Fortbildung Krankenhaushygiene
Halle (Saale) 25.04.2007
Dr. SCHICHT, BERNHARD
Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz
Vortrag „Belastungen durch Biologische Arbeitsstoffe in der Abfallwirtschaft“
Seminar „Abfallwirtschaft“ der Unfallkassen SA, B,
TH, SH, MV
Wörlitz 09.-10.05.2007; 11-12.09.2007
66
Dr. SCHICHT, BERNHARD
Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz
Vortrag „Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung“
Fortbildungsveranstaltung des Betriebs- und
Werksärzteverbandes Sachsen-Anhalt
Halle (Saale) 19.09.2007
Dr. SCHICHT, BERNHARD
Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz
TÜV Nord Akademie – Fortbildungsveranstaltung
für PL und BBS gemäß § 15 GenTSV
07.05.2007; 08.10.2007
Dr. SCHICHT, BERNHARD
Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz
Vortrag „Belastungen durch Biologische Arbeitsstoffe in der Abfallwirtschaft“
Erfahrungsaustausch Entsorgungswirtschaft des
LAV Dez. 55 und BGF
Magdeburg 26.11.2007
Dr. SCHLESINGER, RALF
Dezernat Stoffliche/Physikalische Gefahren,
Medizinischer Arbeitsschutz
Vorträge über das Projekt des Landes SachsenAnhalt „Ohne Handschuhe an der Frischetheke
– Hygiene trotzdem“ i.R. der Hautkampagne
Erfahrungsaustausch zwischen den UVT und
staatlicher Arbeitsschutzbehörde, Wörlitz
Dr. SCHLESINGER, RALF
Dezernat Stoffliche/Physikalische Gefahren,
Medizinischer Arbeitsschutz
Vorträge über das Projekt des Landes SachsenAnhalt „Ohne Handschuhe an der Frischetheke
– Hygiene trotzdem“ i.R. der Hautkampagne
Erfahrungsaustausch der Gewerbeärzte Thüringens, Sachsens und Sachsen-Anhalts, Erfurt
Dr. SCHLESINGER, RALF
Dezernat Stoffliche/Physikalische Gefahren,
Medizinischer Arbeitsschutz
Vorträge über das Projekt des Landes SachsenAnhalt „Ohne Handschuhe an der Frischetheke
– Hygiene trotzdem“ i.R. der Hautkampagne
Fortbildungsveranstaltung des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte, LV Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Dr. SCHLESINGER, RALF
Dezernat Stoffliche/Physikalische Gefahren,
Medizinischer Arbeitsschutz
Vorträge über das Projekt des Landes SachsenAnhalt „Ohne Handschuhe an der Frischetheke
– Hygiene trotzdem“ i.R. der Hautkampagne
Berufsgenossenschaftliches Forum i.R. der 9.
Tagung der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und
Umweltdermatologie, Berlin (Abstract in „Dermatologie in Beruf und Umwelt“ 3. Quartal 2007)
SZABO, BIRGIT
Dezernat Gewerbeaufsicht Mitte
Vortrag „VO (EWG) 3820/85, dazu Änderg. 2007,
Änderg. ArbZG, FPersV, VO (EWG) 3821/85,
Umgang digit. Kontrollgerät“
Informationsveranstaltung für Kreisverkehrsgesellschaft Bernbug KVG mbH, Sitz
Calbe(Geschäftsleit., Einsatzleitung, Personalrat)
Calbe 17.01.2007
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2007
SZABO, BIRGIT
Dezernat Gewerbeaufsicht Mitte
Vortrag „VO (EWG) 3820/85, dazu Änderg. 2007,
Änderg. ArbZG, FPersV, VO (EWG) 3821/85,
Umgang digit. Kontrollgerät
Informationsveranstaltung für ea. R-Energieanlagen Ramonat GmbH Schönebeck (Fahrer,
Monteure, Verantwortliche)
Schönebeck 25.01.2007
SZABO, BIRGIT
Dezernat Gewerbeaufsicht Mitte
Vortrag „Änderungen Sozialvorschriften und
ArbZG, FPersV, VO (EWG) 3821/85, Umgang
digit. Kontrollgerät“
Informationsveranstaltung für WIR-Entsorgungs
GmbH Groß Rodensleben (Fahrer, Verantwortliche, DEKRA-Mitarbeiter)
Groß Rodensleben 06.06.2007
SZABO, BIRGIT
Dezernat Gewerbeaufsicht Mitte
Vortrag „VO (EWG) 3820/85, dazu Änderg. 2007,
Änderg. ArbZG, FPersV, VO (EWG) 3821/85,
Umgang digit. Kontrollgerät“
Fernfahrerstammtisch
Uhrsleben 07.03.2007
SZABO, BIRGIT
Dezernat Gewerbeaufsicht Mitte
Vortrag „Änderungen Sozialvorschriften und
ArbZG, FPersV, VO (EWG) 3821/85, Umgang
digit. Kontrollgerät“
Informationsveranstaltung für MUT-Tanklager
Magdeburg, Fa. Hoyer (Fahrer, Verantwortliche)
Magdeburg 31.07.2007
SZABO, BIRGIT
Dezernat Gewerbeaufsicht Mitte
Vortrag „VO (EWG) 3820/85, dazu Änderg. 2007,
FPersV, VO (EWG) 3821/85, Umgang digit. Kontrollgerät“ Informationsveranstaltung für BAB Polizeirevier Börde Höhenwarsleben, Einsatzdienst
Hohenwarsleben 21.03.2007
SZABO, BIRGIT
Dezernat Gewerbeaufsicht Mitte
Vortrag „VO (EWG) 3820/85, dazu Änderg.
2007, FPersV, VO (EWG) 3821/85, Umgang digit.
Kontrollgerät“
Informationsveranstaltung für BAB Polizeirevier
Börde Hohenwarsleben, Verkehrsdienst
Hohenwarsleben 28.03.2007
SZABO, BIRGIT
Dezernat Gewerbeaufsicht Mitte
Vortrag „Änderungen Sozialvorschriften und
ArbZG, FPersV, VO (EWG) 3821/85, Umgang
digit. Kontrollgerät“
Unternehmerforum (für DEKRA-Mitarbeiter,
Unternehmer)
Magdeburg 16.04.2007
SZABO, BIRGIT
Dezernat Gewerbeaufsicht Mitte
Vortrag „Änderungen Sozialvorschriften und
ArbZG, FPersV, VO (EWG) 3821/85, Umgang
digit. Kontrollgerät“
Informationsveranstaltung für IHK Magdeburg mit
Landesverband Verkehrsgew. (Unternehmer/Verantwortliche)
Magdeburg 23.04.2007
SZABO, BIRGIT
Dezernat Gewerbeaufsicht Mitte
Vortrag „Änderungen Sozialvorschriften ab 2007,
Umgang digit. Kontrollgerät“
Informationsveranstaltung in Schlaitz, Gefahrguttreff 2007
Schlaitz 24.04.2007
SZABO, BIRGIT
Dezernat Gewerbeaufsicht Mitte
Vortrag „Änderungen Sozialvorschriften und
ArbZG, Umgang digit. Kontrollgerät“
Informationsveranstaltung für Schäfers Brot- und
Kuchenspez., Sülzetal OT Osterweddingen, InfoVeranstaltung Betriebsrat (Fahrer, Verantwortliche)
Osterweddingen 24.05.2007
SZABO, BIRGIT
Dezernat Gewerbeaufsicht Mitte
Vortrag „Änderungen Sozialvorschriften und
ArbZG, FPersV, VO (EWG) 3821/85, Umgang
digit. Kontrollgerät“
Fernfahrerstammtisch Uhrsleben (Polizei, Fahrer,
Unternehmer)
Uhrsleben 10.10.2007
u.a. ZERFASS, OTTFRIED
Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz
„Qualitätssicherung im klinischen Labor auf der
Grundlage der neuen Richtlinie der Bundesärztekammer (RiLiBÄK) – eine Mitteilung aus der Sicht
der Überwachungsbehörden“ (Mitautor)
Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 09/2007
u.a. ZERFASS, OTTFRIED
Dezernat Technischer und sozialer Arbeitsschutz
„Ferngesteuerte Röntgeneinrichtungen – Kollosionsrisiko bei vertikalen Aufnahmetechniken“
Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 18/2007
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Juni 2008