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Sicherheitshinweise Fachpersonal Fachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen in der Lage, die ihm übertragenen Arbeiten auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu vermeiden. Elektrofachkraft Eine Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage, Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu vermeiden. 2.18.2Verpflichtung des Personals Alle Personen, die mit Arbeiten an dem Gerät beauftragt sind, verpflichten sich vor Arbeitsbeginn −− die grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu beachten, −− die Sicherheitshinweise und die Warnhinweise dieser Betriebsanleitung zu lesen und durch Unterschrift zu bestätigen, diese verstanden zu haben, −− alle Sicherheits- und Bedienungshinweise dieser Betriebsanleitung zu befolgen. 2.18.3Zuständigkeiten Die Zuständigkeiten des Personals für die Bedienung, Wartung und Reinigung sind klar festzulegen. 2.18.4Unbefugte Gefahr für Unbefugte! Unbefugte Personen, die die Qualifikationsanforderungen an das Personal nicht erfüllen, kennen die Gefahren im Arbeitsbereich nicht. Deshalb: −− Halten Sie unbefugte Personen vom Arbeitsbereich fern. −− Sprechen Sie im Zweifelsfall Personen an und weisen Sie sie aus dem Arbeitsbereich. −− Unterbrechen Sie die Arbeiten, solange sich Unbefugte im Arbeitsbereich aufhalten. Betriebsanleitung Biostat® A 21