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Pronar T743
KAPITEL 2
2.1.2 ANKUPPELN UND ABKUPPELN DES ANHÄNGERS
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Während des Ankuppelns sollte man Vorsicht walten lassen. Für ausreichende
Sichtweite sorgen und sicherstellen, dass die bei dem Ankuppeln der Maschine
helfenden Personen sich in einem sicheren Abstand von Gefahrenbereichen
befinden.
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Es ist untersagt den Anhänger an den Schlepper anzuschließen, wenn die in den
beiden Maschinen verwendeten Hydrauliköle von unterschiedlicher Sorte sind,
die Zugöse der Anhängerdeichsel nicht zum Haken am Schlepper passt und
wenn die Anschlüsse der Elektrik oder Bremsen des Schleppers oder der
Maschine beschädigt sind.
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Während des Ankuppelns des Anhängers an den Schlepper ist eine
entsprechende Anhängerkupplung zu verwenden. Nach dem Ankuppeln der
Maschinen ist die Sicherung der Aufhängerkupplung zu prüfen. Sich mit dem
Inhalt der Bedienungsanleitung des Schleppers vertraut machen.
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Während des Ankuppelns darf Keiner sich zwischen dem Schlepper und dem
Anhänger befinden. Die Person, die beim Ankuppeln der Maschine hilft, muss an
einer solchen Stelle stehen (außerhalb der Gefahrzone), damit sie vom Bediener
des Schleppers die ganze Zeit gesehen werden kann.
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Während des Anschließens der Hydraulikleitungen an den Schlepper ist zu
beachten, dass die Hydraulikanlagen des Schleppers und Anhängers nicht unter
Druck stehen.
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Das Ankuppeln und Abkuppeln des Anhängers kann nur dann erfolgen, wenn die
Maschine mithilfe der Feststellbremse gesichert ist.
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Nach dem Ankuppeln des Anhängers muss der Stützfuß maximal nach oben
gezogen werden und die Kurbel des Mechanismus zum Anheben in
Neutralstellung gestellt werden.
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Beim Herunterlassen der Stütze wegen der Quetschgefahr Vorsicht walten
lassen.
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Während der Betätigung des Stützfußes nicht mit den Händen in die beweglichen
Teile der Stütze greifen. Sicherstellen, dass der Stützfuß mit Hilfe der Sperre
richtig verriegelt ist.
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