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Pronar T743 KAPITEL 2 2.1.2 ANKUPPELN UND ABKUPPELN DES ANHÄNGERS • Während des Ankuppelns sollte man Vorsicht walten lassen. Für ausreichende Sichtweite sorgen und sicherstellen, dass die bei dem Ankuppeln der Maschine helfenden Personen sich in einem sicheren Abstand von Gefahrenbereichen befinden. • Es ist untersagt den Anhänger an den Schlepper anzuschließen, wenn die in den beiden Maschinen verwendeten Hydrauliköle von unterschiedlicher Sorte sind, die Zugöse der Anhängerdeichsel nicht zum Haken am Schlepper passt und wenn die Anschlüsse der Elektrik oder Bremsen des Schleppers oder der Maschine beschädigt sind. • Während des Ankuppelns des Anhängers an den Schlepper ist eine entsprechende Anhängerkupplung zu verwenden. Nach dem Ankuppeln der Maschinen ist die Sicherung der Aufhängerkupplung zu prüfen. Sich mit dem Inhalt der Bedienungsanleitung des Schleppers vertraut machen. • Während des Ankuppelns darf Keiner sich zwischen dem Schlepper und dem Anhänger befinden. Die Person, die beim Ankuppeln der Maschine hilft, muss an einer solchen Stelle stehen (außerhalb der Gefahrzone), damit sie vom Bediener des Schleppers die ganze Zeit gesehen werden kann. • Während des Anschließens der Hydraulikleitungen an den Schlepper ist zu beachten, dass die Hydraulikanlagen des Schleppers und Anhängers nicht unter Druck stehen. • Das Ankuppeln und Abkuppeln des Anhängers kann nur dann erfolgen, wenn die Maschine mithilfe der Feststellbremse gesichert ist. • Nach dem Ankuppeln des Anhängers muss der Stützfuß maximal nach oben gezogen werden und die Kurbel des Mechanismus zum Anheben in Neutralstellung gestellt werden. • Beim Herunterlassen der Stütze wegen der Quetschgefahr Vorsicht walten lassen. • Während der Betätigung des Stützfußes nicht mit den Händen in die beweglichen Teile der Stütze greifen. Sicherstellen, dass der Stützfuß mit Hilfe der Sperre richtig verriegelt ist. 2.4