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Teil B - Aktion 2 – Europäischer Freiwilligendienst ________________________________________________________________________ In Programmländern werden die Begleitseminare von den Nationalagenturen organisiert (auch für die Freiwilligen aus Projekten, die von der Exekutivagentur genehmigt wurden). In Süd-Ost-Europa (SEE) und der Region Osteuropa und Kaukasus (EEAC) werden die Begleitseminare vom SALTO SEE Resource Centre bzw. vom SALTO-EEAC-Resource-Centre organisiert (auch für die Freiwilligen aus Projekten, die von der Exekutivagentur genehmigt wurden). Sobald eine Bewilligung durch die National- oder Exekutivagentur mitgeteilt worden ist, sollte die Antrag stellende Organisation umgehend die zuständige Nationalagentur oder die SALTO-Resource-Centre kontaktieren, um diesen zu ermöglichen, ausreichende Begleitseminarangebote für die involvierten Freiwilligen zur Verfügung zu stellen. Die Agentur, die den Zuschuss gewährt (National- oder Exekutivagentur), kann in Ausnahmefällen Förderempfängern zusätzliche Fördermittel für alle oder einige selbst organisierte Begleitseminare bewilligen, wenn besondere Umstände vorliegen und diese im Antrag dargelegt werden. Die Gewährung dieser zusätzlichen EU-Fördermittel zur Durchführung eigenverantwortlich organisierter Begleitseminare muss im Antragsformular beantragt und begründet werden und den in diesem Handbuch zu Grunde gelegten Förderrichtlinien entsprechen. In jedem Fall sind die Förderempfänger aufgefordert, zusätzliche Trainings- und Auswertungsangebote für die Freiwilligen zur Verfügung zu stellen, auch wenn dafür keine gesonderten Fördermittel bewilligt wurden. In allen anderen Partnerländern wird das Training von Entsende-, Aufnahme- oder Koordinierenden Organisationen des EFD im Einklang mit dem Training für Freiwillige: Richtlinien und minimale Qualitätsstandards derEU-Kommission ((http://ec.europa.eu/youth/documents/evs_vol_training_minimum_standards.pdf) organisiert. Förderempfänger, die diese Trainings organisieren, werden finanziell unterstützt (siehe Regeln für die Gewährung von Zuschüssen); die zusätzliche finanzielle Unterstützung muss im Antragsformular beantragt werden. In allen den EFD begleitenden Trainings- und Evaluationsmaßnahmen sind Informationen zur Anerkennung des Nicht-formalen Lernens und dem dafür entwickelten Anerkennungsinstrument, Youthpass, bereit zu stellen. Welche zusätzlichen Trainings- und Evaluationsmaßnahmen müssen Europäischen Freiwilligen angeboten werden? Ausreiseseminar Eine vorbereitende Maßnahme (Ausreiseseminar) vor der Ausreise der Freiwilligen an den Ort des EFD-Einsatzes liegt in der Verantwortung der Projektträger in einem EFD-Projekt (in der Regel die Entsende- oder die koordinierende Organisation). Das Ausreiseseminar bietet Freiwilligen die Gelegenheit, über ihre Erwartungen, ihre Motivation und ihre Lernziele zu sprechen sowie Informationen über ihr Aufnahmeland und das Programm JUGEND IN AKTION zu erhalten. Die Nationalagenturen bzw. die Salto-Resource-Centre SEE/EEAC können zusätzliche eintägige Ausreisetrainings anbieten, die vor allem darauf abzielen, Kontakte mit den ausreisenden Freiwilligen zu ermöglichen. EFD-Rückkehr-Event Alle aktiven und ehemaligen Freiwilligen sind ermutigt und aufgefordert, an einem EFD-Rückkehr-Event in ihrem Herkunftsland teilzunehmen. Die Organisation dieses (mindestens jährlich anzubietenden) Rückkehr-Events obliegt den Nationalagenturen (bzw. für die entsprechenden Regionen den SALTO-Resource-Centre SEE/EEAC). Dieses Event dient der Auswertung und der Promotion des EFD und bringt ehemalige Europäische Freiwillige zusammen. Die Dauer beträgt ein bis zwei Tage. Was ist eine Akkreditierung von EFD-Projektträgern? Mit der Akkreditierung erhält man Zugang zum EFD. Sie garantiert, dass die Mindestqualitätsstandards des EFD erfüllt werden. Wer? Jeder Projektträger aus einem Programmland, aus Süd-Ost-Europa oder Osteuropa und Kaukasus der EFDFreiwillige entsenden oder aufnehmen oder ein EFD-Projekt koordinieren möchte, muss akkreditiert sein. 69