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Gefahr
ist ein sicherheitstechnisch unsicherer Zustand, bei dem
eine GEFÄHRDUNG für Personen entstehen kann.
Die GEFÄHRDUNG für eine Person entsteht durch deren
Kontakt mit der Gefahr.
➠ Gefährdung
Gefahrenzone
ist der Bereich um unter Spannung stehende Teile, in
BGV A3
dem beim Eindringen ohne Schutzmaßnahme der zur
Tabelle 2
G
Vermeidung einer elektrischen Gefahr erforderliche Isolationspegel nicht sichergestellt ist.
Das unter Spannung stehende Teil ohne vollständigen
VDE 0101
Schutz gegen direktes Berühren wird durch den Mindestabstand begrenzt, der als äußere Grenze der Gefahrenzone (DL) bezeichnet wird. Die äußere Grenze dieser
VDE 0105-100
Zone wird vom aktiven Teil aus gemessen. Der Abstand
3.3.2
DL ist abhängig von der Spannung des aktiven Teils,
siehe Tabelle 2 BGV A3 (identisch mit Tabelle 101
VDE 0105-100).
Die Gefahrenzone kann durch geeignete Schutzvorrichtungen eingeengt werden (Arbeiten in der Nähe unter
Spannung stehender Teile).
Bei Anlagen über 1 kV wird das Erreichen der Gefahrenzone dem Berühren unter Spannung stehender Teile
gleichgesetzt.
Wird bei Arbeiten die Gefahrenzone erreicht, handelt es
sich um ARBEITEN UNTER SPANNUNG.
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