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Gefahr ist ein sicherheitstechnisch unsicherer Zustand, bei dem eine GEFÄHRDUNG für Personen entstehen kann. Die GEFÄHRDUNG für eine Person entsteht durch deren Kontakt mit der Gefahr. ➠ Gefährdung Gefahrenzone ist der Bereich um unter Spannung stehende Teile, in BGV A3 dem beim Eindringen ohne Schutzmaßnahme der zur Tabelle 2 G Vermeidung einer elektrischen Gefahr erforderliche Isolationspegel nicht sichergestellt ist. Das unter Spannung stehende Teil ohne vollständigen VDE 0101 Schutz gegen direktes Berühren wird durch den Mindestabstand begrenzt, der als äußere Grenze der Gefahrenzone (DL) bezeichnet wird. Die äußere Grenze dieser VDE 0105-100 Zone wird vom aktiven Teil aus gemessen. Der Abstand 3.3.2 DL ist abhängig von der Spannung des aktiven Teils, siehe Tabelle 2 BGV A3 (identisch mit Tabelle 101 VDE 0105-100). Die Gefahrenzone kann durch geeignete Schutzvorrichtungen eingeengt werden (Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile). Bei Anlagen über 1 kV wird das Erreichen der Gefahrenzone dem Berühren unter Spannung stehender Teile gleichgesetzt. Wird bei Arbeiten die Gefahrenzone erreicht, handelt es sich um ARBEITEN UNTER SPANNUNG. 61