Download 2 - JVC
Transcript
2 JVC SOFTWARE LIZENZVERTRAG DE WICHTIG AN UNSERE KUNDEN: BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG VOR DEM ÖFFNEN DER VERSIEGELTEN SOFTWARE-PAKETE SORGFÄLTIG DURCH Vielen Dank für den Kauf unseres Produkts. Die Verwendung des beigefügten Softwareprogramms setzt jedoch voraus, daß Sie sich verpflichten, folgende Bedingungen der Vereinbarung zu akzeptieren. Software-Lizenzvertrag Die vorliegende Vereinbarung ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als Einzelperson oder als Unternehmen) und der Firma Victor Company of Japan, Limited (abgekürzt "JVC" genannt). Durch das Öffnen der versiegelten Softwarepakete und/oder die Verwendung des Programms verpflichten Sie sich gleichzeitig zur Einhaltung der Bedingungen der Vereinbarung. Falls Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sein sollten, bitten wir Sie um die sofortige Rückgabe der ungeöffneten Softwarepakete mitsamt den beigefügten Zubehörteilen an die Stelle, bei der Sie die Software gekauft haben. 1. ERTEILUNG DER LIZENZ Aufgrund dieses Lizenzvertrags (der "Vertrag" genannt) sind Sie zur Verwendung des beigefügten Softwareprogramms und/oder des Begleitmaterials (z.B. Handbücher) berechtigt. Obwohl Sie ebenfalls die Lizenz erhalten, das Programm in einen temporären Speicher (z.B. RAM-Speicher) oder nur einmal in den Festspeicher zu laden (z.B. auf die Festplatte, auf CDR oder sonstige Speichermedien) eines (1) Computersystems, ist es Ihnen strikt untersagt, das Programm auf einen Netzwerk-Server zu installieren, mit dem ausschließlichen Zweck, das Programm intern zu verteilen. 2. COPYRIGHT Trotz der Bestimmung laut Artikel 1 dieser Vereinbarung gehört jegliches Copyright an dem Programm ausschließlich JVC und unterliegt dem Schutz des japanischen Urheberrechts, sowie ggf. auch den Urheberrechtsbestimmungen anderer Länder. Ferner unterliegt das Copyright den entsprechenden Bestimmungen internationaler Abkommen, einschließlich der Bestimmungen der Berner Konvention über den Schutz literarischer und künstlerischer Werke, in der jeweils aktuellen Fassung, und den Bestimmungen der Welt-Urheberrechts-Konvention in der jeweils gültigen Fassung. Aus diesem Grund müssen Sie dieses Programm wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material behandeln, ausgenommen, daß Sie entweder (a) eine (1) Kopie des Programms erstellen können, die ausschließlich für Ihre persönlichen Backup- und Archivierungszwecke bestimmt ist, oder (b) daß Sie das Programm auf eine einzelne Festplatte kopieren können, vorausgesetzt, daß Sie das Originalprogramm ausschließlich für Ihre persönlichen Backup- und Archivierungszwecke aufbewahren. 3. PROGRAMM-BESCHRÄNKUNGEN Sie dürfen das Programm weder umkehren, noch technisch bearbeiten, entkompilieren, in Einzelkomponenten zerlegen oder ändern, ausgenommen soweit diese Beschränkung laut geltendem Gesetz ausdrücklich untersagt ist. JVC und seine Distributoren und Vertragshändler haften nicht für etwaige Forderungen oder Mängel, etc., die aufgrund oder im Zusammenhang mit solchen unzulässigen Aktivitäten entstehen (können), wie in vorliegender Vereinbarung angegeben.