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Wichtige Ausrüstungen für die Sicherheit Kinderrückhaltesysteme Vorsichtsmassnahmen für Kinderrückhaltesysteme Für Kinder muss unbedingt ein Kinderrückhaltesystem verwendet werden. Mazda empfiehlt, ein Original-Mazda-Kinderrückhaltesystem oder ein anderes Kinderrückhaltesystem zu verwenden, das den Bestimmungen UNECE *1 44 entspricht. Wenden Sie sich bitte an einen autorisierten Mazda-Vertragshändler, wenn Sie ein OriginalMazda-Kinderrückhaltesystem erwerben möchten. Für spezielle Anforderungen zur Sicherheit von mitfahrenden Kindern müssen die örtlichen Vorschriften und Gesetze beachtet werden. *1 UNECE bedeutet Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (United Nations Economic Commission for Europe). Das Kinderrückhaltesystem muss dem Alter und der Körpergröße des Kindes entsprechen, die geltenden Gesetze und die Anweisungen des Herstellers des Kinderrückhaltesystems müssen sorgfältig eingehalten werden. Ein Kind, für dessen Körpergröße kein Rückhaltesystem erhältlich ist, muss auf einem Rücksitz mit dem Sicherheitsgurt festgeschnallt werden. Ein Kinderrückhaltesystem muss auf dem Rücksitz installiert werden. Aus Statistiken geht hervor, dass für Kinder bis zu 12 Jahren der Rücksitz der sicherste Platz ist, insbesondere wenn ein Insassen-Rückhaltesystem (Airbags) vorhanden ist. Ein nach hinten gerichtetes Kinderrückhaltesystem darf NIE auf dem Beifahrersitz mit aktiviertem Airbag verwendet werden. Auch für andere Kinderrückhaltesysteme sollte der Beifahrersitz möglichst vermieden werden. In gewissen Modellen ist ein Deaktivierungsschalter vorhanden, mit dem das Auslösen des Beifahrerairbags ausgeschaltet werden kann. Schalten Sie den Deaktivierungsschalter für den Beifahrersitz nicht aus, ohne vorher den Abschnitt “Deaktivierungsschalter für Beifahrerairbag” (Seite 2-50) gelesen zu haben. 2-26