Download CAPTURE AT SOURCE

Transcript
Dieses Produkt wurde nach den Vorgaben der
relevanten EG-Direktiven konzipiert. Damit dieser
Status erhalten bleibt, müssen alle Installations-,
Reparatur- und Wartungsarbeiten von qualifiziertem
Personal unter ausschließlicher Verwendung von Originalersatzteilen durchgeführt werden. Sollten Sie Beratung in Bezug
auf technischen Service oder Ersatzteile benötigen, wenden
Sie sich bitte an einen autorisierten Händler in Ihrer Nähe
oder an AB Ph. Nederman & Co.
Konformitätserklärung
Wir, die Firma AB Ph. Nederman & Co., erklären unter
eigener Verantwortung, dass das Nederman-Produkt:
FilterMax Baureihe 667 mit Zubehör
auf welches sich diese Erklärung bezieht, mit folgenden
Direktiven, Normen oder anderen normativen
Dokumenten in Einklang steht:
Direktive: 98/37/EG (Sicherheit von Machinen)
Angewandte Normen: EN 292-1,2, EN ISO 4871
Direktive: 89/336/EWG (EMC, electromagnetische
Verträglichkeit)
Angewandte Normen: EN 50082-1, EN 61000, EN
55011, EN 55022
Direktive: 73/23/EWG (Niederspannungsbetriebsmittel)
Angewandte Normen: EN 60204-1, EN 60947-1
Direktive: 87/404/EWG (einfache Druckbehälter)
Angewandte Normen: EN 286-1/1
AB Ph. Nederman & Co.
Sydhamnsgatan 2
SE-252 28 Helsingborg,
Schweden
2002-09-01
Alf Jonasson, Product Manager
ÜBERPRÜFUNG DES LIEFERUMFANGS
Folgende Nederman-FilterMax-Module sollten
bei der Montage des kompletten FilterMax DF
zusammengebaut werden.
A. Filtereinheit (1, 2 oder 3 St.)
B. Sammelbehälter 50 Liter
C. Sammelbehälter 100 Liter
D. Staubeinspeiser
E. Podestverlängerungen für
Sammelbehälter 50 Liter
H
E. Podestverlängerungen für
Sammelbehälter 100 Liter
oder Staubeinspeiser
G. Bedienungseinheit
H. Einlass
J. Auslass
K. Filterelemente
(6 St./Filtereinheit)
Die Einheiten sollten auf eventuelle Transportschäden überprüft werden. Bei einem solchen
Schaden oder fehlenden Teilen sollten Sie
unverzüglich den Spediteur und Ihre
Nederman-Vertretung vor Ort informieren.
Der FilterMax DF kann durch eine Reihe
von Zubehörteilen erweitert werden (siehe
Seite 29 - 30).
J
K
A
F
0
1
G
E
B
D
C
3