Download CAPTURE AT SOURCE
Transcript
Dieses Produkt wurde nach den Vorgaben der relevanten EG-Direktiven konzipiert. Damit dieser Status erhalten bleibt, müssen alle Installations-, Reparatur- und Wartungsarbeiten von qualifiziertem Personal unter ausschließlicher Verwendung von Originalersatzteilen durchgeführt werden. Sollten Sie Beratung in Bezug auf technischen Service oder Ersatzteile benötigen, wenden Sie sich bitte an einen autorisierten Händler in Ihrer Nähe oder an AB Ph. Nederman & Co. Konformitätserklärung Wir, die Firma AB Ph. Nederman & Co., erklären unter eigener Verantwortung, dass das Nederman-Produkt: FilterMax Baureihe 667 mit Zubehör auf welches sich diese Erklärung bezieht, mit folgenden Direktiven, Normen oder anderen normativen Dokumenten in Einklang steht: Direktive: 98/37/EG (Sicherheit von Machinen) Angewandte Normen: EN 292-1,2, EN ISO 4871 Direktive: 89/336/EWG (EMC, electromagnetische Verträglichkeit) Angewandte Normen: EN 50082-1, EN 61000, EN 55011, EN 55022 Direktive: 73/23/EWG (Niederspannungsbetriebsmittel) Angewandte Normen: EN 60204-1, EN 60947-1 Direktive: 87/404/EWG (einfache Druckbehälter) Angewandte Normen: EN 286-1/1 AB Ph. Nederman & Co. Sydhamnsgatan 2 SE-252 28 Helsingborg, Schweden 2002-09-01 Alf Jonasson, Product Manager ÜBERPRÜFUNG DES LIEFERUMFANGS Folgende Nederman-FilterMax-Module sollten bei der Montage des kompletten FilterMax DF zusammengebaut werden. A. Filtereinheit (1, 2 oder 3 St.) B. Sammelbehälter 50 Liter C. Sammelbehälter 100 Liter D. Staubeinspeiser E. Podestverlängerungen für Sammelbehälter 50 Liter H E. Podestverlängerungen für Sammelbehälter 100 Liter oder Staubeinspeiser G. Bedienungseinheit H. Einlass J. Auslass K. Filterelemente (6 St./Filtereinheit) Die Einheiten sollten auf eventuelle Transportschäden überprüft werden. Bei einem solchen Schaden oder fehlenden Teilen sollten Sie unverzüglich den Spediteur und Ihre Nederman-Vertretung vor Ort informieren. Der FilterMax DF kann durch eine Reihe von Zubehörteilen erweitert werden (siehe Seite 29 - 30). J K A F 0 1 G E B D C 3