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Koch, IT-Projektverträge rechtssicher gestalten
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spezifisch auf Software zugeschnitten ist.
Der Kunde sollte bei der
Auftragsausschreibung einen möglichst hohen Reifegrad der Organisation des zu
beauftragenden Anbieters zugrundelegen, denn je höher der Reifegrad ist, desto
geringere Schwankungsbreite weisen die erzielten Ergebnisse im Verhältnis zu den
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Soll-Ergebnissen auf. Anzuraten ist eine entsprechende fallspezifische KostenNutzen-Kalkulation. Das Requirements Management ist erst ab Reifegrad 3
organisiert (und verlässlich erwartbar), aber Voraussetzung für die Verfolgbarkeit von
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Anforderungen. RM ist grundsätzlich auf das jeweilige gesamte IT-System (mit dessen
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Umgebung, etwa im Netz) ausgerichtet und nicht auf Software beschränkt.
Im RM werden Anforderungen und Lösungen unterschieden. Alle Anforderungen,
d.h. (Geschäfts-)Prozessanforderungen und funktionale wie nichtfunktionale
Produktanforderungen müssen definiert, spezifiziert und verifiziert, analysiert,
vereinbart und einem Projekt zugewiesen, im Projekt verfolgt und als Änderungen
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vereinbart werden. Die Anforderungen müssen möglichst vollständig erfasst und
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eindeutig sowie konsistent formuliert werden, soll ihre Erfüllung überprüfbar sein. Zu
erfassen sind funktionale und nichtfunktionale Anforderungen. Funktionale
Anforderungen beziehen sich auf die einzelnen Funktionen der Geschäftsprozesse oder
sonstiger Anwendungen. Eine Schwachstelle im Projekt stellen erfahrungsgemäß
nichtfunktionale Anforderungen dar. Sie werden mit teilweise eher vagen und
jedenfalls nicht aus sich präzise in der Erfüllung überprüfbaren Eigenschaften wie
„Benutzbarkeit“, „Verständlichkeit“, „Performanz“, „Qualität“, „Sicherheit“,
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„Wartbarkeit“, „Portierbarkeit“, oder „Zuverlässigkeit“ und beschrieben. ISO/IEC
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9126 führt u.a. folgende nichtfunktionale Eigenschaften an:
– Interoperabilität (Fähigkeit, mit vorgegebenen Systemen zusammenzuwirken),
– Ordnungsmäßigkeit (Erfüllung anwendungsspezifischer Normen, Vereinbarungen, gesetzlicher
Bestimmungen etc.),
– (Daten-)Sicherheit,
– Zuverlässigkeit (Fähigkeit der Software, ihr Leistungsniveau unter festgelegten Bedingungen über
einen festgelegten Zeitraum zu bewahren),
– Benutzbarkeit (Verständlichkeit, Erlernbarkeit und Bedienbarkeit),
– Effizienz (Verhältnis zwischen dem Leistungsniveau der Software und dem Umfang der
eingesetzten Betriebsmittel unter festgelegten Bedingungen, das Zeitverhalten und das
Verbrauchsverhalten der benötigten Bedingungen),
– Änderbarkeit (Aufwand, der zur Durchführung von Änderungen wie Korrekturen, neue
Funktionen notwendig ist),
–
Portierbarkeit (Aufwand, die Software in eine andere Umgebung zu verlagern, dort zu
installieren, anzupassen oder Teile auszutauschen).
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Ebert, Systematisches Requirements Management, 36.
Balzert, Lehrbuch der Softwaretechnik. Softwaremanagement, 2. Aufl. 2008, 573.
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Ebert, Systematisches Requirements Management, 33.
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Koch, Requirements Management, IT-Rechtsberater 7/2009, 160, 162.
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Ebert, Systematisches Requirements Management, 17.
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Hindel/Hörmann/Müller/Schmied, Basiswissen Software-Projektmanagement, 41.
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Ebert, Systematisches Requirements Management, 98.
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Nach: Ebert, Systematisches Requirements Management, 99.
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