Download 2011 - Anwaltskanzlei Koch
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Koch, IT-Projektverträge rechtssicher gestalten 9 20 spezifisch auf Software zugeschnitten ist. Der Kunde sollte bei der Auftragsausschreibung einen möglichst hohen Reifegrad der Organisation des zu beauftragenden Anbieters zugrundelegen, denn je höher der Reifegrad ist, desto geringere Schwankungsbreite weisen die erzielten Ergebnisse im Verhältnis zu den 21 Soll-Ergebnissen auf. Anzuraten ist eine entsprechende fallspezifische KostenNutzen-Kalkulation. Das Requirements Management ist erst ab Reifegrad 3 organisiert (und verlässlich erwartbar), aber Voraussetzung für die Verfolgbarkeit von 22 Anforderungen. RM ist grundsätzlich auf das jeweilige gesamte IT-System (mit dessen 23 Umgebung, etwa im Netz) ausgerichtet und nicht auf Software beschränkt. Im RM werden Anforderungen und Lösungen unterschieden. Alle Anforderungen, d.h. (Geschäfts-)Prozessanforderungen und funktionale wie nichtfunktionale Produktanforderungen müssen definiert, spezifiziert und verifiziert, analysiert, vereinbart und einem Projekt zugewiesen, im Projekt verfolgt und als Änderungen 24 vereinbart werden. Die Anforderungen müssen möglichst vollständig erfasst und 25 eindeutig sowie konsistent formuliert werden, soll ihre Erfüllung überprüfbar sein. Zu erfassen sind funktionale und nichtfunktionale Anforderungen. Funktionale Anforderungen beziehen sich auf die einzelnen Funktionen der Geschäftsprozesse oder sonstiger Anwendungen. Eine Schwachstelle im Projekt stellen erfahrungsgemäß nichtfunktionale Anforderungen dar. Sie werden mit teilweise eher vagen und jedenfalls nicht aus sich präzise in der Erfüllung überprüfbaren Eigenschaften wie „Benutzbarkeit“, „Verständlichkeit“, „Performanz“, „Qualität“, „Sicherheit“, 26 „Wartbarkeit“, „Portierbarkeit“, oder „Zuverlässigkeit“ und beschrieben. ISO/IEC 27 9126 führt u.a. folgende nichtfunktionale Eigenschaften an: – Interoperabilität (Fähigkeit, mit vorgegebenen Systemen zusammenzuwirken), – Ordnungsmäßigkeit (Erfüllung anwendungsspezifischer Normen, Vereinbarungen, gesetzlicher Bestimmungen etc.), – (Daten-)Sicherheit, – Zuverlässigkeit (Fähigkeit der Software, ihr Leistungsniveau unter festgelegten Bedingungen über einen festgelegten Zeitraum zu bewahren), – Benutzbarkeit (Verständlichkeit, Erlernbarkeit und Bedienbarkeit), – Effizienz (Verhältnis zwischen dem Leistungsniveau der Software und dem Umfang der eingesetzten Betriebsmittel unter festgelegten Bedingungen, das Zeitverhalten und das Verbrauchsverhalten der benötigten Bedingungen), – Änderbarkeit (Aufwand, der zur Durchführung von Änderungen wie Korrekturen, neue Funktionen notwendig ist), – Portierbarkeit (Aufwand, die Software in eine andere Umgebung zu verlagern, dort zu installieren, anzupassen oder Teile auszutauschen). 20 Ebert, Systematisches Requirements Management, 36. Balzert, Lehrbuch der Softwaretechnik. Softwaremanagement, 2. Aufl. 2008, 573. 22 Ebert, Systematisches Requirements Management, 33. 23 Koch, Requirements Management, IT-Rechtsberater 7/2009, 160, 162. 24 Ebert, Systematisches Requirements Management, 17. 25 Hindel/Hörmann/Müller/Schmied, Basiswissen Software-Projektmanagement, 41. 26 Ebert, Systematisches Requirements Management, 98. 27 Nach: Ebert, Systematisches Requirements Management, 99. 21