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Jahresbericht 2007 des Leibniz-Rechenzentrums, Teil III
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Die Gutachter beurteilen dazu den wissenschaftlichen Anspruch und die wissenschaftliche Kompetenz
der Antragsteller auf Nutzung des HLRB im Rahmen der allgemeinen Vorgaben des Lenkungsausschusses. Sie stellen fest, dass die beantragten Projekte nicht an kleineren Rechnern der hierarchischen Versorgungsstruktur (Arbeitsplatzrechner, Institutsrechner, Compute-Server in Universitätsrechenzentren, Landeshochleistungsrechner) bearbeitet werden können. Sie achten auch darauf, dass die beantragten Projekte
für den HLRB geeignet sind und prüfen gegebenenfalls, ob sie nicht besser an Höchstleistungsrechnern
anderer Architektur bearbeitet werden sollten.
Für genehmigte Projekte legt der Lenkungsausschuss die Laufzeit des Projekts, Kontingentgrenzwerte
und eventuell Priorisierungen für die Bedienungsgüte am HLRB fest.
2. Begutachtungsverfahren
Anträge auf Nutzung von HLRB-Ressourcen sind an das LRZ zu richten. Der Lenkungsauschuss bestimmt Obleute für die jeweiligen Fachgebiete aus seinem Kreis, die das weitere Begutachtungsverfahren
initiieren. Die Obleute bedienen sich für jeden Antrag mindestens zweier externer Gutachter.
Die externen Gutachter sollen aus Wissenschaftlern aus den wichtigsten Anwendungsgebieten des HLRB
bestehen und überwiegend überregional ausgewählt werden.
Der Obmann erstellt ein endgültiges Votum und leitet es dem LRZ zur weiteren Veranlassung zu.
Auftretende Zweifelsfragen und Einsprüche von Benutzern gegen die Begutachtung behandelt der Lenkungsausschuss.
§ 4 KONWIHR
Aufgaben und Arbeitsweise des Kompetenznetzwerks für Technisch-Wissenschaftliches Hoch- und
Höchstleistungsrechnen in Bayern (KONWIHR) sind in dessen Geschäftsordnung festgelegt.
§ 5 Inkrafttreten
Dieses Betriebs- und Organisationskonzept für den Höchstleistungsrechner in Bayern (HLRB) tritt mit
der Billigung durch den Lenkungsausschuss und das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft,
Forschung und Kunst am 30. Mai 2000 in Kraft.