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Ermöglicht potenziellen
Projektpartnern, die bereits in
Kontakt stehen, einander zu
treffen, um eine Projektidee zu
besprechen und einen Antrag
vorzubereiten
Partner-Kontaktseminare geben Gestaltung
Organisationen die Gelegenheit, neuer JugendPartner für die Gestaltung neuer projekte
JUGEND-Projekte zu finden
2. Projekt
vorbereitender Besuch
3. PartnerKontaktseminare
Gestaltung
neuer Jugendprojekte
Entwicklung
der Fähigkeit
zur Organisation
grenzüberschreitender
Projekte + des
interkulturellen
Lernens
Indem es eine Lernerfahrung in
einer Organisation in einem
anderen Land ermöglicht, soll
das Job shadowing die Fähigkeit
eines Jugendleiters erhöhen,
grenzüberschreitende Projekte
zu organisieren, um Erfahrungen und bewährte Methoden
auszutauschen.
1. Job
shadowing
Erwartete
Ergebnisse
Beschreibung
Aktivität
Überblick – Aktivitäten und Kriterien
EU- AKTIONSPROGRAMM JUGEND
Ein detailliertes Programm
für das Kontaktseminar
einschließlich einer Liste der
Teilnehmer und einer
Einschätzung der aus dem
Seminar resultierenden
JUGEND-Projekte ist
vorzulegen
Ziele des Besuchs und
Detailinformationen über
die Organisationen und ihre
(angestrebten) Aktivitäten
im Rahmen des Aktionsprogramms JUGEND sind
darzulegen
Detaillierte Erläuterung,
wie das Job shadowing
anlaufen wird und welche
Ziele erreicht werden sollen
Antragsinhalte
G.7 Überblick über Aktivitäten und Kriterien (Siehe folgendenTabelle.)
2 bis 4 Tage
(ohne Anund Abreise)
2 bis 3 Tage
(ohne Anund Abreise)
1–3
Wochen
(ohne Anund Abreise)
Dauer
Beteiligung von
mindestens
4 Partnern aus
verschiedenen
Ländern
(einschließlich
Aufnahmeland)
An diesen
Treffen sind
normalerweise
mindestens zwei
Partner aus
unterschiedlichen Ländern
beteiligt
An dieser
Aktivität
nehmen
normalerweise
zwei Länder/
Partner teil
Partner
ProjektleiterInnen oder
OrganisatorInnen, JugendleiterInnen.
Die Zahl der Teilnehmer sollte
zwischen 20 und 50 liegen
und das Teilnehmendenverhältnis ausgewogen sein
(bis zu zwei Vertreter pro
Partner/Organisation)
ProjektleiterInnen oder
OrganisatorInnen, JugendleiterInnen, Jugendliche;
bis zu zwei Vertreter
pro Partner/Organisation
JugendleiterInnen,
ProjektleiterInnen oder
OrganisatorInnen,
TrainerInnen;
normalerweise ein/e
TeilnehmerIn
Beteiligte
Aktion 5 – Unterstützende Maßnahmen