Download Benutzerhandbuch
Transcript
46 Ermöglicht potenziellen Projektpartnern, die bereits in Kontakt stehen, einander zu treffen, um eine Projektidee zu besprechen und einen Antrag vorzubereiten Partner-Kontaktseminare geben Gestaltung Organisationen die Gelegenheit, neuer JugendPartner für die Gestaltung neuer projekte JUGEND-Projekte zu finden 2. Projekt vorbereitender Besuch 3. PartnerKontaktseminare Gestaltung neuer Jugendprojekte Entwicklung der Fähigkeit zur Organisation grenzüberschreitender Projekte + des interkulturellen Lernens Indem es eine Lernerfahrung in einer Organisation in einem anderen Land ermöglicht, soll das Job shadowing die Fähigkeit eines Jugendleiters erhöhen, grenzüberschreitende Projekte zu organisieren, um Erfahrungen und bewährte Methoden auszutauschen. 1. Job shadowing Erwartete Ergebnisse Beschreibung Aktivität Überblick – Aktivitäten und Kriterien EU- AKTIONSPROGRAMM JUGEND Ein detailliertes Programm für das Kontaktseminar einschließlich einer Liste der Teilnehmer und einer Einschätzung der aus dem Seminar resultierenden JUGEND-Projekte ist vorzulegen Ziele des Besuchs und Detailinformationen über die Organisationen und ihre (angestrebten) Aktivitäten im Rahmen des Aktionsprogramms JUGEND sind darzulegen Detaillierte Erläuterung, wie das Job shadowing anlaufen wird und welche Ziele erreicht werden sollen Antragsinhalte G.7 Überblick über Aktivitäten und Kriterien (Siehe folgendenTabelle.) 2 bis 4 Tage (ohne Anund Abreise) 2 bis 3 Tage (ohne Anund Abreise) 1–3 Wochen (ohne Anund Abreise) Dauer Beteiligung von mindestens 4 Partnern aus verschiedenen Ländern (einschließlich Aufnahmeland) An diesen Treffen sind normalerweise mindestens zwei Partner aus unterschiedlichen Ländern beteiligt An dieser Aktivität nehmen normalerweise zwei Länder/ Partner teil Partner ProjektleiterInnen oder OrganisatorInnen, JugendleiterInnen. Die Zahl der Teilnehmer sollte zwischen 20 und 50 liegen und das Teilnehmendenverhältnis ausgewogen sein (bis zu zwei Vertreter pro Partner/Organisation) ProjektleiterInnen oder OrganisatorInnen, JugendleiterInnen, Jugendliche; bis zu zwei Vertreter pro Partner/Organisation JugendleiterInnen, ProjektleiterInnen oder OrganisatorInnen, TrainerInnen; normalerweise ein/e TeilnehmerIn Beteiligte Aktion 5 – Unterstützende Maßnahmen