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Glossar
ERP
Ethernet
EWMA
Fertigpackungsrichtlinie
Enterprise Resource Planning
Einsatzplanung der in einem Unternehmen vorhandenen Ressourcen (Kapital,
Betriebsmittel oder Personal) mit dem Ziel, diese möglichst effizient für den
betrieblichen Ablauf einzusetzen und somit Geschäftsprozesse zu optimieren
Spezifikation von Software (Protokolle) und Hardware (Kabel, Verteiler, Netzwerkkarten usw.) für kabelgebundene Datennetze. Ermöglicht den Datenaustausch zwischen Computern, Druckern usw. mit Übertragungsraten von 10 Megabit/s bis 10
Gigabit/s.
Exponentially Weighted Moving Average
Statistisches Verfahren zur Glättung von Zeitreihen, bei dem die verzögerten
Variablen exponentiell gewichtet werden. Dabei nehmen die Gewichtungen
exponentiell mit der Zeit ab.
Die SPC@Enterprise verfügt über eine EWMA-Funktion. Diese berücksichtigt
aufeinanderfolgende Stichproben, sodass Sie die Zuverlässigkeit von Prüfungen
beurteilen können. Dazu definieren Sie den EWMA-Gewichtungsfaktor. Dieser
kann zwischen 0 % und 100 % festgelegt werden – in der Praxis wird er zwischen
20 % und 30 % festgelegt. Der EWMA-Gewichtungsfaktor bestimmt die Gewichtung des aktuellen Stichprobenmittelwertes im Verhältnis zum EWMA-Mittelwert
der vorangehenden Stichprobe. Da für die erste Stichprobe einer Reihe noch kein
vorangehender EWMA-Mittelwert existiert, wird hier stattdessen der Nennwert
verwendet.
Wenn Sie den EWMA-Gewichtungsfaktor z. B. auf 25 % festlegen, wird der aktuelle Stichprobenmittelwert mit 25 % gewichtet und der letzte berechnete EWMAMittelwert mit 75 %.
Die Richtlinie 76/211/EWG definiert die Füllmengenkennzeichnung und folgende
Füllmengenanforderungen für Fertigpackungen:
-- Der Mittelwert des Gewichts bzw. Volumens aller Fertigpackungen darf die
Nennfüllmenge nicht unterschreiten.
-- Die Minusabweichung TU1. Diese hängt von der Nennfüllmenge ab.
Nennfüllmenge QN Zulässige Minusabweichung TU1
in % von QN
in g oder ml
5 bis 50
9
-
50 bis 100
-
4,5
100 bis 200
4,5
-
200 bis 300
-
9
300 bis 500
3
-
500 bis 1.000
-
15
1,5
-
(in g oder ml)
1.000 bis 10.000
-- Höchstens 2 % der Fertigpackungen dürfen die Minusabweichung TU1 überschreiten.
-- Keine Fertigpackung darf die Minusabweichung um mehr als das Doppelte der
Minusabweichung TU1 (TU2) überschreiten.
Fertigpackungsverordnung
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Die Fertigpackungsverordnung (FertigPackV, FPVO) ist die deutsche Umsetzung der
Richtlinie 76/211/EWG (siehe „Fertigpackungsrichtlinie“).
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