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Glossar ERP Ethernet EWMA Fertigpackungsrichtlinie Enterprise Resource Planning Einsatzplanung der in einem Unternehmen vorhandenen Ressourcen (Kapital, Betriebsmittel oder Personal) mit dem Ziel, diese möglichst effizient für den betrieblichen Ablauf einzusetzen und somit Geschäftsprozesse zu optimieren Spezifikation von Software (Protokolle) und Hardware (Kabel, Verteiler, Netzwerkkarten usw.) für kabelgebundene Datennetze. Ermöglicht den Datenaustausch zwischen Computern, Druckern usw. mit Übertragungsraten von 10 Megabit/s bis 10 Gigabit/s. Exponentially Weighted Moving Average Statistisches Verfahren zur Glättung von Zeitreihen, bei dem die verzögerten Variablen exponentiell gewichtet werden. Dabei nehmen die Gewichtungen exponentiell mit der Zeit ab. Die SPC@Enterprise verfügt über eine EWMA-Funktion. Diese berücksichtigt aufeinanderfolgende Stichproben, sodass Sie die Zuverlässigkeit von Prüfungen beurteilen können. Dazu definieren Sie den EWMA-Gewichtungsfaktor. Dieser kann zwischen 0 % und 100 % festgelegt werden – in der Praxis wird er zwischen 20 % und 30 % festgelegt. Der EWMA-Gewichtungsfaktor bestimmt die Gewichtung des aktuellen Stichprobenmittelwertes im Verhältnis zum EWMA-Mittelwert der vorangehenden Stichprobe. Da für die erste Stichprobe einer Reihe noch kein vorangehender EWMA-Mittelwert existiert, wird hier stattdessen der Nennwert verwendet. Wenn Sie den EWMA-Gewichtungsfaktor z. B. auf 25 % festlegen, wird der aktuelle Stichprobenmittelwert mit 25 % gewichtet und der letzte berechnete EWMAMittelwert mit 75 %. Die Richtlinie 76/211/EWG definiert die Füllmengenkennzeichnung und folgende Füllmengenanforderungen für Fertigpackungen: -- Der Mittelwert des Gewichts bzw. Volumens aller Fertigpackungen darf die Nennfüllmenge nicht unterschreiten. -- Die Minusabweichung TU1. Diese hängt von der Nennfüllmenge ab. Nennfüllmenge QN Zulässige Minusabweichung TU1 in % von QN in g oder ml 5 bis 50 9 - 50 bis 100 - 4,5 100 bis 200 4,5 - 200 bis 300 - 9 300 bis 500 3 - 500 bis 1.000 - 15 1,5 - (in g oder ml) 1.000 bis 10.000 -- Höchstens 2 % der Fertigpackungen dürfen die Minusabweichung TU1 überschreiten. -- Keine Fertigpackung darf die Minusabweichung um mehr als das Doppelte der Minusabweichung TU1 (TU2) überschreiten. Fertigpackungsverordnung 216 Die Fertigpackungsverordnung (FertigPackV, FPVO) ist die deutsche Umsetzung der Richtlinie 76/211/EWG (siehe „Fertigpackungsrichtlinie“). Benutzerhandbuch Sartorius ProControl@Enterprise