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K A P I T E L 8 - D I E N S T E „Testsendung“ übermittelt Ihre Lohnsteueranmeldung an den Finanzamtsserver. Allerdings wird diese dort nur geprüft, nicht verarbeitet. Diese Funktion sollten Sie beim ersten Versand von LStA mit PA32 nutzen. „Daten senden“ initiiert zunächst einen Testversand. Bei Erfolg werden die Daten echtversandt (ohne Testmarker). Nach erfolgreichem Versand wird ein Formular mit Vermerk der Transaktionsnummer zur elektronischen Übermittlung für Ihre Unterlagen gedruckt. Solange Sie an Ihren Einstellungen (Steuer-/ Finanzamtsnummer, Datenübermittler) nichts ändern, sollte ein ausdrücklicher Testversand unnötig sein. Vor dem Versand von Daten muss eine Verbindung zum Internet aufgebaut sein. Bei Problemen mit dem Versand beachten Sie bitte die Hinweise weiter unten. Elektronische Lohnsterkarte (ElStAM) Rückblick. Die Lohnsteuerkarte So war es früher: Die Einwohnermeldeämter stellten für jeden Arbeitnehmer mind. eine Lohnsteuerkarte aus. Arbeitnehmer mit mehreren Beschäftigtigungen konnten weitere Lohnsteuerkarten erhalten. Die Lohnsteuerkarte enthielt die Steuerklasse (I – V auf der ersten, die ungünstigste Klasse VI auf allen weiten LSt-Karten), Kinderfreibeträge (auf der ersten Lohnsteuerkarte), Religionszugehörigkeit des Arbeitnehmers und evtl. seines Ehegatten. Das Finanzamt konnte auf Antrag Frei- oder Hinzurechnungsbeträge auf der Karte eintragen. Die Rückseiten der Lohnsteuerkarten enthielten ein Formular für die Lohnsteuerbescheinigung. Die Lohnsteuerkarten wurden den Arbeitgebern übergeben, der nach den aufgedruckten Steuermerkmalen (Steuerklasse, Kinderfreibeträge etc.) die Lohnund Kirchensteuern berechnete. Die Lohnsteuerkarte verblieb bis zum Jahresende oder bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitgeber (abgesehen von kurzfristigen Überlassungen an den Arbeitnehmer, z.B. zur Eintragung von Änderungen). Zum Ende des Jahres oder des Arbeitsverhältnisses bescheinigte der Arbeitgeber auf der Lohnsteuerkarte die gezahlten Arbeitsentgelte und die darauf abgeführten Steuern. Wichtig an dieser Regelung war, dass die Arbeitnehmer nur einem Arbeitgeber zur gleichen Zeit die erste (günstige) Lohnsteuerkarte vorlegen und aushändigen konnte. Als Folge der sich eröffnenden Möglichkeiten digitaler Technik (Computerisierung) wurde zunächst die Lohnsteuerbescheinigung auf der LSt-Karte durch ein digitales Übermittlungsverfahren ersetzt. Die Einführung eines digitalen Verfahrens für die Verwaltung der Steuermerkmale wurde für den Jahresbeginn 2011 beschlossen und Gesetz. Da die Realisierung sich etwas verzögerte, konnte die Einführung des digitalen Verfahrens (ElStAM-Verfahren) erst zum Jahresende 2013 weitgehend abgeschlossen werden. In den Jahren 2011-2013 galt die Lohnsteuerkarte 2010 weiter oder es wurden alternativ Steuermerkmalsbescheinigungen von den Finanzämtern ausgestellt. Für Auszubildende gab es die Sonderregelung, dass pauschal Steuerklasse I ohne Kinder- oder andere Freibeträge angewendet werden konnte. 79