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K A P I T E L
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D I E N S T E
„Testsendung“ übermittelt Ihre Lohnsteueranmeldung an den Finanzamtsserver. Allerdings wird diese dort nur geprüft, nicht verarbeitet. Diese Funktion
sollten Sie beim ersten Versand von LStA mit PA32 nutzen.
„Daten senden“ initiiert zunächst einen Testversand. Bei Erfolg werden die
Daten echtversandt (ohne Testmarker). Nach erfolgreichem Versand wird ein
Formular mit Vermerk der Transaktionsnummer zur elektronischen
Übermittlung für Ihre Unterlagen gedruckt.
Solange Sie an Ihren Einstellungen (Steuer-/ Finanzamtsnummer, Datenübermittler) nichts ändern, sollte ein ausdrücklicher Testversand unnötig sein.
Vor dem Versand von Daten muss eine Verbindung zum Internet aufgebaut
sein. Bei Problemen mit dem Versand beachten Sie bitte die Hinweise weiter
unten.
Elektronische Lohnsterkarte (ElStAM)
Rückblick. Die Lohnsteuerkarte
So war es früher: Die Einwohnermeldeämter stellten für jeden Arbeitnehmer
mind. eine Lohnsteuerkarte aus. Arbeitnehmer mit mehreren Beschäftigtigungen
konnten weitere Lohnsteuerkarten erhalten.
Die Lohnsteuerkarte enthielt die Steuerklasse (I – V auf der ersten, die ungünstigste Klasse VI auf allen weiten LSt-Karten), Kinderfreibeträge (auf der ersten
Lohnsteuerkarte), Religionszugehörigkeit des Arbeitnehmers und evtl. seines
Ehegatten.
Das Finanzamt konnte
auf Antrag
Frei- oder
Hinzurechnungsbeträge auf der Karte eintragen. Die Rückseiten der
Lohnsteuerkarten enthielten ein Formular für die Lohnsteuerbescheinigung.
Die Lohnsteuerkarten wurden den Arbeitgebern übergeben, der nach den
aufgedruckten Steuermerkmalen (Steuerklasse, Kinderfreibeträge etc.) die Lohnund Kirchensteuern berechnete. Die Lohnsteuerkarte verblieb bis zum
Jahresende oder bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitgeber
(abgesehen von kurzfristigen Überlassungen an den Arbeitnehmer, z.B. zur
Eintragung von Änderungen). Zum Ende des Jahres oder des Arbeitsverhältnisses bescheinigte der Arbeitgeber auf der Lohnsteuerkarte die gezahlten
Arbeitsentgelte und die darauf abgeführten Steuern. Wichtig an dieser
Regelung war, dass die Arbeitnehmer nur einem Arbeitgeber zur gleichen
Zeit die erste (günstige) Lohnsteuerkarte vorlegen und aushändigen
konnte.
Als Folge der sich eröffnenden Möglichkeiten digitaler Technik (Computerisierung) wurde zunächst die Lohnsteuerbescheinigung auf der LSt-Karte
durch ein digitales Übermittlungsverfahren ersetzt. Die Einführung eines
digitalen Verfahrens für die Verwaltung der Steuermerkmale wurde für den
Jahresbeginn 2011 beschlossen und Gesetz. Da die Realisierung sich etwas
verzögerte, konnte die Einführung des digitalen Verfahrens (ElStAM-Verfahren)
erst zum Jahresende 2013 weitgehend abgeschlossen werden. In den Jahren
2011-2013 galt die Lohnsteuerkarte 2010 weiter oder es wurden alternativ
Steuermerkmalsbescheinigungen von den Finanzämtern ausgestellt. Für
Auszubildende gab es die Sonderregelung, dass pauschal Steuerklasse I ohne
Kinder- oder andere Freibeträge angewendet werden konnte.
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