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BildungsChancen schenken Viele reden über Bildung, wir tun etwas Celler Volkshochschulverein e.V. Der Celler Volkshochschulverein e.V. ist Träger der Volkshochschule in Stadt und Landkreis Celle. Wir bieten Grundbedingungen für Bildung – mit Alphabetisierungskursen, mit der zweite Chance auf Schulabschlüsse oder mit Kursen über den Einstieg in die Computeranwendung. Und wir lassen niemanden allein, wir finden für jeden einen Weg: Mittellosigkeit darf kein Verzicht auf Bildung bedeuten. Mit unserem vhs-BildungsChancenFonds ermöglichen wir auch Celler Bürgerinnen und Bürgern mit Förderungsbedarf eine sinnvolle und bessere Zukunft. Dafür suchen wir Ihre Unterstützung - schenken Sie Chancen Celler Volkshochschulverein e.V. Chancen schenken Bildung fördern mit Sinn, Herz und Verstand Für alle Förderungsmöglichkeiten erhalten Sie eine steuerabzugsfähige Spenden- oder Mitgliedsbescheinigung. f 41 / 92 98-50 per Fax an: 051 Ausfüllen und ert an: Kuv em ein in oder le t 20 29221 Cel vhs Celle Trif Möglichkeit 1 – ich gebe Sinn! ❑ Ich möchte Bildungspate sein ❑ ich übernehme die vhs-Bildungskosten für folgende Person __________________________________________________________ ❑ ich möchte allgemein eine Bildungchance ermöglichen und finanziere z.B. die Teilnahme an Angeboten der Alphabetisierung oder der Vorbereitungslehrgänge auf einen Schulabschluss mit ❑ 500,- R ❑ 1.200,- R ❑ 2.500,- R ❑ eigener Betrag: ______________________ R h Möglichkeit 2 – ich zeige Herz! ❑ Ich beantrage die Mitgliedschaft beim Celler Volkshochschulverein e.V. Jahresbeiträge: Einzelperson (Natürliche Person): ❑ 30,- R ❑ 60,- R ❑ 90,- R ❑ eigener Betrag: ______________________ R Organisation (Juristische Person): ❑ 50,- R ❑ 100,- R ❑ 150,- R ❑ eigener Betrag: ______________________ R g Ich erhalte von der vhs Celle ein SEPA-Lastschriftmandat. Der Einzug des Jahresbeitrages erfolgt jährlich zum 15. November. Chancen schenken Bildung fördern mit Sinn, Herz und Verstand Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist 2 Monate zum Jahresende möglich. Möglichkeit 3 – ich folge dem Verstand! ❑ Ich möchte dem vhs-BildungsChancenFond einmalig _________________________________________________ R spenden Gesundheit ❑ namentlich ❑ anonym ❑ Ich überweise meine Spende auf das Konto des Celler Volkshochschulvereins e.V. bei der Volksbank Celle: BIC: VOHADE2HXXX IBAN: DE22 2519 0001 0727 9906 00 Stichwort: vhs-BildungsChancenFond www.vhs-celle.de [email protected] Tel.: 05141 / 92 98-0 ❑ Ich möchte eine repräsentative Firmen-Urkunde erhalten Interne Vermerke: Name: ________________________________________________________________ BildungsChancenFond www.tosch-kommunikation.de · Fotos: Robert Kneschke, Robert Neumann und Claudia Paulussen – www.fotolia.com Vorname: ______________________________________________________________ Geburtsdatum: __________________________________________________________ Straße: ________________________________________________________________ Jede/jeder kann einen Antrag an den VHS-BildungsChancenFonds stellen. PLZ / Wohnort: _________________________________________________________ Telefon: ________________________________________________________________ Wie: - in (hand)schriftlicher Form - Name, vollständige Adresse, Tel.nr. - Schilderung der persönlichen Situation - Motivation und Zielsetzung zur Kursteilnahme - Einwilligung zur regelmäßigen Teilnahme E-Mail: _________________________________________________________________ Ort, Datum, Unterschrift und eventuell Firmenstempel: Der Celler Volkshochschulverein e.V. Vorstandsmitglieder Ilsedore Beckendorf, 1.Vorsitzende Silke Kollster, stellvertretende Vorsitzende Michaela Block, Susanne McDowell (Stadt Celle), Jasmin Kunz, Jens Rejmann und Reinhard Toboll (Landkreis Celle) Weiterer Kontakt: VHS Celle, Trift 20, 29221 Celle Liliane Steinke,Geschäftsführung - Tel: 05141-9298-22 [email protected] 44 An wen: VHS Celle, VHS-BildungsChancen - Trift 20, 29221 Celle Bewilligung: -es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Mitteln aus dem Fonds. - max. 2/3 der Kursgebühr kann über den Fonds erlassen werden. Die grundsätzliche Gebührenpflicht besteht weiter. - Zwei Vorstandsmitglieder und die VHS-Geschäftsführung entscheiden und geben eine schriftliche Stellungnahme ab. - bei unregelmäßiger Teilnahme kann der gewährte Gebüh- renerlass rückgefordert werden Information: - bei dem Celler Volkshochschulverein, den Pädagogischen Mitarbeitern der VHS Celle, www.vhs-celle.de und [email protected]