Download Volkshochschule Langenhagen
Transcript
V Die Entgelte sind bei den einzelnen Veranstaltungen ausgewiesen; ein zweiter Betrag ohne weitere Angaben ist das ermäßigte Entgelt (siehe dort). Die Bearbeitungsgebühr und evtl. Materialkosten, die auch bei Vorlage des Langenhagen-Passes (Region-S-Karte) zu zahlen sind, sind mit “Lgh.-Pass” gekennzeichnet. Die Teilnahmeentgelte werden mit der Anmeldung fällig und sind im Voraus zu zahlen. Die Entgelte können Sie auf folgende Weise entrichten: a) Sie zahlen bei der persönlichen Anmeldung den Betrag bar oder b) Sie ermächtigen die Volkshochschule, den Betrag von Ihrem Konto abzubuchen: Umstellung auf SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Zum 1. Februar 2014 wurde im Europäischen Wirtschaftsraum ein einheitlicher Euro-Zahlungsraum geschaffen (SEPA = Single Euro Payments Area) und die nationalen Zahlungsverfahren abgeschaltet. Die Volkshochschule Langenhagen hat daher zum zum 1. Semester 2014 auf das einheitliche SEPABasis-Lastschriftverfahren umgestellt. Die von Ihnen bisher erteilte Einzugsermächtigung wird gem. der AGB-Anpassungen der Deutschen Kreditwirtschaft vom Juli 2012 dabei als SEPALastschriftmandat weitergenutzt. Dieses Lastschriftmandat wird durch Ihre individuelle Mandatsreferenznummer und unsere GläubigerIdentifikationsnummer gekennzeichnet, die von uns bei allen zukünftigen Lastschriftbenachrichtigungen und auf den Lastschrifteinzügen angegeben werden. Da diese Umstellung von uns erfolgt, müssen Sie nichts unternehmen. Sollten Sie erstmalig abbuchen lassen, erhalten Sie ein separates SEPA-Lastschriftformular. Dieses geben Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben an die Volkshochschule zurück. Ermäßigung und Erlass Aus finanziellen Gründen soll niemand auf die Teilnahme an einer VHS-Veranstaltung verzichten müssen. Deshalb hat der Rat der Stadt die Möglichkeit eingeräumt, eine Ermäßigung bzw. einen Erlass zu gewähren. Dies kann bei einer Vielzahl von Veranstaltungen auf Antrag und unter Vorlage entsprechender Nachweise erfolgen für: Ermäßigung a) Auszubildende, Studierende (bis einschl. 27. Lebensjahr), Schülerinnen und Schüler b) Bundesfreiwilligendienst Leistende c) Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosenunterstützung, laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld oder bei vergleichbaren Einkünften d) Rentnerinnen und Rentner, Pensionsempfängerinnen/-empfänger, sofern ihr durchschnittl. Haushaltseinkommen monatlich unter 1.000,- $ bei Paaren unter 1.250,- $ liegt. Dasselbe gilt für Familienangehörige der Gruppen b), c) und d), sofern diese keine eigenen Einkünfte haben. Die Entgelte werden bei Vorlage des LangenhagenPasses (Region-S-Karte), der im Sozialamt beantragt werden kann, bei Veranstaltungen, die der sprachlichen Integration und Weiterbildung dienen, erlassen. Es wird jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 10,- $ je Kursus, Seminar, Wochenendseminar und Bildungsurlaub erhoben; Material- und Fahrtkosten etc. sind in voller Höhe zu zahlen. Ein Antrag auf Ermäßigung bzw. Erlass kann nur dann genehmigt werden, wenn er – direkt bei der Anmeldung gestellt wird Allgemeine Hinweise Teilnahmeentgelte Erlass 1 2 3 4 5 0 Beantragung von Ermäßigung und Erlass und – der entsprechende Nachweis dem Antrag beigefügt ist bzw. eine entsprechende Erklärung abgegeben wird. Nachträgliche Beantragungen sind nur möglich, wenn sich die soziale Situation des Antragstellers / der Antragstellerin nachweislich geändert hat. Bei besonderen Veranstaltungen, bei Studienfahrten, Studienreisen, bei auswärtigen Seminaren, bei bestimmten Einzelveranstaltungen und bei Materialkosten kann keine Ermäßigung und kein Erlass erfolgen. Sofern bei Veranstaltungen nur ein Betrag angegeben ist, erfolgt keine Ermäßigung und kein Erlass! 5