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Die Entgelte sind bei den einzelnen Veranstaltungen
ausgewiesen; ein zweiter Betrag ohne weitere Angaben ist das ermäßigte Entgelt (siehe dort).
Die Bearbeitungsgebühr und evtl. Materialkosten,
die auch bei Vorlage des Langenhagen-Passes
(Region-S-Karte) zu zahlen sind, sind mit “Lgh.-Pass”
gekennzeichnet.
Die Teilnahmeentgelte werden mit der Anmeldung fällig und sind im Voraus zu zahlen.
Die Entgelte können Sie auf folgende Weise entrichten:
a) Sie zahlen bei der persönlichen Anmeldung den
Betrag bar
oder
b) Sie ermächtigen die Volkshochschule, den Betrag
von Ihrem Konto abzubuchen:
Umstellung auf SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
Zum 1. Februar 2014 wurde im Europäischen
Wirtschaftsraum ein einheitlicher Euro-Zahlungsraum geschaffen (SEPA = Single Euro Payments
Area) und die nationalen Zahlungsverfahren abgeschaltet.
Die Volkshochschule Langenhagen hat daher zum
zum 1. Semester 2014 auf das einheitliche SEPABasis-Lastschriftverfahren umgestellt. Die von
Ihnen bisher erteilte Einzugsermächtigung wird
gem. der AGB-Anpassungen der Deutschen Kreditwirtschaft vom Juli 2012 dabei als SEPALastschriftmandat weitergenutzt. Dieses
Lastschriftmandat wird durch Ihre individuelle
Mandatsreferenznummer und unsere GläubigerIdentifikationsnummer gekennzeichnet, die von
uns bei allen zukünftigen Lastschriftbenachrichtigungen und auf den Lastschrifteinzügen angegeben werden. Da diese Umstellung von uns erfolgt,
müssen Sie nichts unternehmen.
Sollten Sie erstmalig abbuchen lassen, erhalten
Sie ein separates SEPA-Lastschriftformular. Dieses geben Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben
an die Volkshochschule zurück.
Ermäßigung
und Erlass
Aus finanziellen Gründen soll niemand auf die Teilnahme an einer VHS-Veranstaltung verzichten müssen. Deshalb hat der Rat der Stadt die Möglichkeit
eingeräumt, eine Ermäßigung bzw. einen Erlass zu
gewähren.
Dies kann bei einer Vielzahl von Veranstaltungen
auf Antrag und unter Vorlage entsprechender
Nachweise erfolgen für:
Ermäßigung
a) Auszubildende, Studierende (bis einschl.
27. Lebensjahr), Schülerinnen und Schüler
b) Bundesfreiwilligendienst Leistende
c) Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosenunterstützung, laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld oder bei vergleichbaren Einkünften
d) Rentnerinnen und Rentner, Pensionsempfängerinnen/-empfänger,
sofern ihr durchschnittl. Haushaltseinkommen
monatlich unter 1.000,- $
bei Paaren unter 1.250,- $ liegt.
Dasselbe gilt für Familienangehörige der Gruppen
b), c) und d), sofern diese keine eigenen Einkünfte
haben.
Die Entgelte werden bei Vorlage des LangenhagenPasses (Region-S-Karte), der im Sozialamt beantragt werden kann, bei Veranstaltungen, die der
sprachlichen Integration und Weiterbildung dienen,
erlassen.
Es wird jedoch eine Bearbeitungsgebühr von
10,- $ je Kursus, Seminar, Wochenendseminar und
Bildungsurlaub erhoben; Material- und Fahrtkosten
etc. sind in voller Höhe zu zahlen.
Ein Antrag auf Ermäßigung bzw. Erlass kann nur
dann genehmigt werden, wenn er
– direkt bei der Anmeldung gestellt wird
Allgemeine Hinweise
Teilnahmeentgelte
Erlass
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Beantragung von
Ermäßigung und
Erlass
und
– der entsprechende Nachweis dem Antrag beigefügt ist bzw. eine entsprechende Erklärung
abgegeben wird.
Nachträgliche Beantragungen sind nur möglich,
wenn sich die soziale Situation des Antragstellers /
der Antragstellerin nachweislich geändert hat.
Bei besonderen Veranstaltungen, bei Studienfahrten, Studienreisen, bei auswärtigen Seminaren, bei
bestimmten Einzelveranstaltungen und bei Materialkosten kann keine Ermäßigung und kein Erlass
erfolgen.
Sofern bei Veranstaltungen nur ein Betrag angegeben ist, erfolgt keine Ermäßigung und kein Erlass!
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