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DIREKTZAHLUNGEN MANAGEMENT Was dazu gehört und was nicht ÜBERGANGSBEITRAG BERECHNEN Zur sozialverträglichen Abfederung ist bei den Direktzahlungen ein Übergangsbeitrag vorgesehen. Dabei handelt es sich um einen Differenzbeitrag zwischen dem früheren und heutigen Direktzahlungssystem. Die Berechnung dieses Differenzbeitrages wirft immer wieder Fragen auf. Rudolf Streit Der Übergangsbeitrag berechnet sich aufgrund eines Basiswertes und eines Faktors. Der Basiswert wird 2014 pro Betrieb einmalig festgelegt. In den folgenden Jahren wird der Basiswert mit dem Faktor, der vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) jährlich bestimmt wird, multipliziert und so der Übergangsbeitrag des betreffenden Beitragsjahres berechnet. Damit ist der im Jahr 2014 festgelegte Basiswert auch für die folgenden Jahre von Bedeutung. 1. Schritt: Referenzjahr altes System Für die Bestimmung der Früher war relativ klar, was man als Betrieb für Direktzahlungen erhält. Wie hoch der Übergangsbeitrag sein wird, sofern man denn Anspruch darauf hat, wird erst gegen Ende Jahr klar sein. 18 Ausgangswerte ist von den Jahren 2011 bis 2013 das Jahr mit den höchsten allgemeinen Direktzahlungen nach altem System zu bestimmen. Das massgebliche Jahr kann am einfachsten mit dem Vergleich der drei Direktzahlungsabrechnungen festgestellt werden. Die Abstufungen nach Fläche und Tierzahl sowie allfällige Abzüge wegen Einkommen und Vermögen werden jedoch nicht berücksichtigt, es wird mit den vollen Beiträgen gerechnet. Zu den allgemeinen Direktzahlungen nach dem alten System gehörten der Flächenbeitrag (inklusive Zusatzbeitrag für offene Ackerfläche und Dauerkulturen), der Beitrag für die Haltung Raufutter verzehrende Nutztiere (RGVE-Beitrag), der Beitrag für die Tierhaltung unter erschwerten Produktionsbedingungen (TEP-Beitrag) sowie die Hangbeiträge. Neben dem Frankenbeitrag sind dann aber auch die für die damalige Beitragsberechnung massgeblichen Betriebsdaten (Flächen, Tierbestand, Standardarbeitskraft) festzuhalten, da diese für die Berechnung des Basiswertes von Bedeutung sind. den Beitragsansätzen 2014 berechnet. Bei den KLB können für die flächenbezogenen Beiträge die früheren beitragsberechtigten Flächen direkt übernommen werden (z. B. Hangbeiträge). Der Steillagenbeitrag wird aufgrund des Anteils Steillagen an der LN festgelegt, wobei erst ab einem Anteil von 30 % ein Steillagenbeitrag berechnet wird. Der Alpungsbeitrag wird aufgrund des im Vorjahr gesömmerten Tierbestandes 2. Schritt: Berechnung AP 2014 mit alten Betriebsdaten Mit den festgehaltenen Betriebsdaten des Referenzjahres werden dann die Kulturlandschaftsbeiträge (KLB) und die Versorgungssicherheitsbeiträge (VSB) mit 7-8 2014 · UFA-REVUE