Download - UFA

Transcript
DIREKTZAHLUNGEN
MANAGEMENT
Was dazu gehört und was nicht
ÜBERGANGSBEITRAG BERECHNEN Zur sozialverträglichen Abfederung ist bei
den Direktzahlungen ein Übergangsbeitrag vorgesehen. Dabei handelt es sich um
einen Differenzbeitrag zwischen dem früheren und heutigen Direktzahlungssystem.
Die Berechnung dieses Differenzbeitrages wirft immer wieder Fragen auf.
Rudolf
Streit
Der Übergangsbeitrag berechnet
sich aufgrund eines Basiswertes und
eines Faktors. Der Basiswert wird
2014 pro Betrieb einmalig festgelegt. In den folgenden Jahren wird der
Basiswert mit dem Faktor, der vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) jährlich bestimmt wird, multipliziert und so
der Übergangsbeitrag des betreffenden
Beitragsjahres berechnet. Damit ist der
im Jahr 2014 festgelegte Basiswert auch
für die folgenden Jahre von Bedeutung.
1. Schritt: Referenzjahr altes
System Für die Bestimmung der
Früher war relativ klar,
was man als Betrieb
für Direktzahlungen
erhält. Wie hoch der
Übergangsbeitrag sein
wird, sofern man denn
Anspruch darauf hat,
wird erst gegen Ende
Jahr klar sein.
18
Ausgangswerte ist von den Jahren 2011
bis 2013 das Jahr mit den höchsten allgemeinen Direktzahlungen nach altem
System zu bestimmen. Das massgebliche Jahr kann am einfachsten mit dem
Vergleich der drei Direktzahlungsabrechnungen festgestellt werden. Die
Abstufungen nach Fläche und Tierzahl
sowie allfällige Abzüge wegen Einkommen und Vermögen werden jedoch
nicht berücksichtigt, es wird mit den
vollen Beiträgen gerechnet. Zu den allgemeinen Direktzahlungen nach dem
alten System gehörten der Flächenbeitrag (inklusive Zusatzbeitrag für offene
Ackerfläche und Dauerkulturen), der
Beitrag für die Haltung Raufutter verzehrende Nutztiere (RGVE-Beitrag), der
Beitrag für die Tierhaltung unter erschwerten Produktionsbedingungen
(TEP-Beitrag) sowie die Hangbeiträge.
Neben dem Frankenbeitrag sind dann
aber auch die für die damalige Beitragsberechnung massgeblichen Betriebsdaten (Flächen, Tierbestand, Standardarbeitskraft) festzuhalten, da diese für die
Berechnung des Basiswertes von Bedeutung sind.
den Beitragsansätzen 2014 berechnet.
Bei den KLB können für die flächenbezogenen Beiträge die früheren beitragsberechtigten Flächen direkt übernommen werden (z. B. Hangbeiträge). Der
Steillagenbeitrag wird aufgrund des Anteils Steillagen an der LN festgelegt,
wobei erst ab einem Anteil von 30 %
ein Steillagenbeitrag berechnet wird.
Der Alpungsbeitrag wird aufgrund des
im Vorjahr gesömmerten Tierbestandes
2. Schritt: Berechnung AP 2014
mit alten Betriebsdaten Mit den
festgehaltenen Betriebsdaten des Referenzjahres werden dann die Kulturlandschaftsbeiträge (KLB) und die Versorgungssicherheitsbeiträge (VSB) mit
7-8 2014 · UFA-REVUE