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FACHBEITRAG
Fotos: W. Meusel
die gesamte Maschine auf „CE-Niveau“
nachzurüsten, wenn keine besonderen
Gründe dagegen sprechen; diese Nachrüstung ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Für die Bewertung von Umbauten hinsichtlich wesentlicher oder unwesentlicher Veränderung sind immer die genauen Umstände des Einzelfalles entscheidend. Es ist daher nicht zulässig, das Bewertungsergebnis eines Einzelfalles ohne
weiteres auf einen anderen Fall zu übertragen.
Abb. 6: Presse nach dem Umbau.
Umbauergebnis: Exzenterpresse entsprechend DIN EN 692 mit sicherer
Zweihandschaltung. Die Presse ist geeignet für Einlegearbeiten in das offene Werkzeug.
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Unfallverhütungsvorschriften ( z.B. VBG
7n5.1 „Exzenter- und verwandte Pressen“)
Regeln der Technik (z.B. ZH1/457 „Sicherheitsregeln für Steuerungen an
kraftbetriebenen Pressen der Metallbearbeitung“, Ausgabe Februar 1978,
Aktualisierte Fassung 2003; ZH1/281
„Sicherheitsregeln für berührungslos
wirkende Schutzeinrichtungen an kraftbetriebenen Pressen der Metallbearbeitung“, Ausgabe April 1980, Aktualisierte
Fassung März 2006; ZH1/456 „Sicherheitsregeln für Zweihandschaltungen an
kraftbetriebenen Pressen der Metallbearbeitung“, Ausgabe Februar 1978,
Aktualisierte Fassung 2003)
Soweit möglich, sollten auch einschlägige
harmonisierte europäische Normen (z.B.
DIN EN 692, DIN EN 993, DIN EN ISO
13849 T1, DIN EN ISO 14121, DIN EN
1088), beachtet werden.
Da bei diesem Beispiel die aus unterschiedlichen Gründen erforderlichen
sicherheitstechnischen und technologischen Veränderungen zeitlich zusammenfallen, ergibt sich ein relativ umfangreicher
Umbau. In solchen Fällen macht es Sinn,
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Sicherheitsingenieur 10/2010
Weitere erforderliche Schutzmaßnahmen
Das Sicherheitskonzept für derartige Umbauten sollte u. a. folgende Maßnahmen
enthalten:
anhand der zu messenden Nachlaufzeit
und der Greifgeschwindigkeit (ggf. unter Einrechnung eines zusätzlichen
Abstandes) ist der mindestens erforderliche Sicherheitsabstand zwischen Zweihandpult und erster Gefahrstelle zu ermitteln;
der mindestens erforderliche Sicherheitsabstand ist an der Presse gut sichtbar anzubringen;
das Zweihandpult ist so anzubringen,
dass der mindestens erforderliche Sicherheitsabstand bis möglichst zur Vor-
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Abb. 1: Bewertungsschema des BMA (2000).
derkante des Pressentisches eingehalten
wird;
die korrekte Benutzung der Maschine
und ihrer Schutzeinrichtungen wird in
einer Betriebsanweisung geregelt, anhand derer die Beschäftigten regelmäßig
nachweisfähig unterwiesen werden. Die
Betriebsanweisung sollte an der Presse
ausgehängt werden.
Bei der Festlegung der Anforderungen an
die elektrische Steuerung sollte entsprechend DIN EN ISO 13849 Teil 1 „Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen“ vorgegangen werden.
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Empfehlungen für Betriebe
Bereits vor der Entscheidung zum Umfang
der vorgesehenen Arbeiten an einer Maschine sollte geprüft werden, ob es sich im
konkreten Fall um eine „wesentliche“ oder
um eine „unwesentliche“ Veränderung
handelt. Im ersten Fall bestimmt die
Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens in nicht unerheblichem
Maße die durch einen Umbau entstehenden Kosten. Dazu gehört z.B. Folgendes:
Risikobeurteilung nach DIN EN ISO
12100 T1 und 2, sowie DIN EN ISO
14121
Auswahl und Umsetzung von Schutzmaßnahmen (die Maschine muss den
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Grafik: BMA