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FACHBEITRAG Fotos: W. Meusel die gesamte Maschine auf „CE-Niveau“ nachzurüsten, wenn keine besonderen Gründe dagegen sprechen; diese Nachrüstung ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Für die Bewertung von Umbauten hinsichtlich wesentlicher oder unwesentlicher Veränderung sind immer die genauen Umstände des Einzelfalles entscheidend. Es ist daher nicht zulässig, das Bewertungsergebnis eines Einzelfalles ohne weiteres auf einen anderen Fall zu übertragen. Abb. 6: Presse nach dem Umbau. Umbauergebnis: Exzenterpresse entsprechend DIN EN 692 mit sicherer Zweihandschaltung. Die Presse ist geeignet für Einlegearbeiten in das offene Werkzeug. · · Unfallverhütungsvorschriften ( z.B. VBG 7n5.1 „Exzenter- und verwandte Pressen“) Regeln der Technik (z.B. ZH1/457 „Sicherheitsregeln für Steuerungen an kraftbetriebenen Pressen der Metallbearbeitung“, Ausgabe Februar 1978, Aktualisierte Fassung 2003; ZH1/281 „Sicherheitsregeln für berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen an kraftbetriebenen Pressen der Metallbearbeitung“, Ausgabe April 1980, Aktualisierte Fassung März 2006; ZH1/456 „Sicherheitsregeln für Zweihandschaltungen an kraftbetriebenen Pressen der Metallbearbeitung“, Ausgabe Februar 1978, Aktualisierte Fassung 2003) Soweit möglich, sollten auch einschlägige harmonisierte europäische Normen (z.B. DIN EN 692, DIN EN 993, DIN EN ISO 13849 T1, DIN EN ISO 14121, DIN EN 1088), beachtet werden. Da bei diesem Beispiel die aus unterschiedlichen Gründen erforderlichen sicherheitstechnischen und technologischen Veränderungen zeitlich zusammenfallen, ergibt sich ein relativ umfangreicher Umbau. In solchen Fällen macht es Sinn, 40 Sicherheitsingenieur 10/2010 Weitere erforderliche Schutzmaßnahmen Das Sicherheitskonzept für derartige Umbauten sollte u. a. folgende Maßnahmen enthalten: anhand der zu messenden Nachlaufzeit und der Greifgeschwindigkeit (ggf. unter Einrechnung eines zusätzlichen Abstandes) ist der mindestens erforderliche Sicherheitsabstand zwischen Zweihandpult und erster Gefahrstelle zu ermitteln; der mindestens erforderliche Sicherheitsabstand ist an der Presse gut sichtbar anzubringen; das Zweihandpult ist so anzubringen, dass der mindestens erforderliche Sicherheitsabstand bis möglichst zur Vor- · · · Abb. 1: Bewertungsschema des BMA (2000). derkante des Pressentisches eingehalten wird; die korrekte Benutzung der Maschine und ihrer Schutzeinrichtungen wird in einer Betriebsanweisung geregelt, anhand derer die Beschäftigten regelmäßig nachweisfähig unterwiesen werden. Die Betriebsanweisung sollte an der Presse ausgehängt werden. Bei der Festlegung der Anforderungen an die elektrische Steuerung sollte entsprechend DIN EN ISO 13849 Teil 1 „Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen“ vorgegangen werden. · Empfehlungen für Betriebe Bereits vor der Entscheidung zum Umfang der vorgesehenen Arbeiten an einer Maschine sollte geprüft werden, ob es sich im konkreten Fall um eine „wesentliche“ oder um eine „unwesentliche“ Veränderung handelt. Im ersten Fall bestimmt die Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens in nicht unerheblichem Maße die durch einen Umbau entstehenden Kosten. Dazu gehört z.B. Folgendes: Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 T1 und 2, sowie DIN EN ISO 14121 Auswahl und Umsetzung von Schutzmaßnahmen (die Maschine muss den · · Grafik: BMA