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Mechanische Installation Hinweise zu Tabelle 3: 1. Der Lösungsgefrierpunkt liegt 2,2°C unter der BetriebsSättigungstemperatur. 2. Abschaltung aufgrund zu niedriger Kaltwassertemperatur bei 2,2°C unter dem Gefrierpunkt. Verfahrensweise: 1. Sind die Betriebsbedingungen in der Tabelle enthalten? Wenn nicht, siehe “Sonderfälle” unten. 2. Bei FlüssigkeitsAustrittstemperaturen über +4,4 °C die Einstellungen für +4,4 °C verwenden. 3. Betriebsbedingungen aus der Tabelle auswählen. Zum Beispiel: Standardmaschine, Temperaturunterschied 3,3 °C, Wasseraustrittstemperatur 0 °C. 4. Empfohlenen prozentualen Anteil des Glykols ablesen, zum Beispiel 16 %. 5. In Tabelle 3 anhand des prozentualen Glykolanteils die Einstellung für die Abschaltung bei zu niedriger Kältemitteltemperatur auswählen, beispielsweise -8,6 °C. VO RSICHT 1. Ein zusätzlicher Glykolanteil, der über den empfohlenen Wert hinausgeht, hat auf die Maschinenleistung den gegenteiligen Effekt. Der Wirkungsgrad der Maschine und die gesättigte Verdampfertemperatur werden reduziert. Bei manchen Betriebszuständen kann diese Minderung bedeutsam sein. 2. Wenn zusätzliches Glykol verwendet wird, dann nur der für den Sollwert der Kältemitteltemperatur-Abschaltung tatsächlich erforderliche prozentuale Anteil. ACHTUNG! Die empfohlenen Durchflussmengen zur Erzeugung negativer Temperaturen sind die Untergrenze. Um die Kaltwassertemperatur zuverlässig zu gewährleisten, darf dieser Temperatur nicht unterschritten werden. Sonderfälle: 1. Folgende Faktoren sind Sonderfälle, die bei der Auslegung berücksichtigt und berechnet werden müssen: • Die Verwendung eines anderen Frostschutzmittels als EthylenGlykol oder Popylen-Glykol. • FlüssigkeitsTemperaturunterschied außerhalb des Bereiches von 2 °C bis 6 °C. Maschinenkonfigurationen, die nicht unter die Kategorien Standardausführung, Standardausführung mit ExtraDurchgängen und Hochleistungsausführung fallen. • Prozentualer Glykolanteil größer als Maximum für eine Spalte in Tabelle 1 und 2. Zum Beispiel: Der maximale Glykolanteil einer Standardmaschine (6 °C Temperaturunterschied, Ethylen-Glykol) beträgt 34 %. 2. Sonderausführungen müssen bei der TRANE Auslegung berechnet werden, damit der Nennwert der gesättigten Temperatur größer als -16,1 °C ist. Zudem muss die Berechnung sicherstellen, dass der Flüssigkeits-Gefrierpunkt mindestens 2,2 °C unter dem Auslegungswert der gesättigten Temperatur liegt. Der Wert für die Abschaltung bei zu niedriger Verdampfertemperatur liegt -2,2 °C unter dem Gefrierpunkt oder bei 20,6 °C, je nachdem, welcher Wert größer ist. 3. Der zulässige Mindestsollwert für die KältemitteltemperaturAbschaltung beträgt -20,6 °C. Dieser Minimalwert ergibt sich technisch aus den Löslichkeitsgrenzen des im Kältemittel enthaltenen Öls. 38 RLC-SVX02G-DE