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Kap. IV
Nationale Prädiktoren des Ressourcenverbrauchs
57
In der aktuellen DRG-Diskussion wird wiederholt auf die Bedeutung gleichzeitiger qualitätssicherender Maßnahmen hingewiesen. Zwei Studien, die nun im Folgenden vorgestellt werden sollen,
beschäftigten sich mit dem Zusammenhang zwischen Behandlungsdauer und Therapieerfolg in
der Versorgungspraxis. So konnten Borgart und Meermann (1999) aufzeigen, dass die Behandlungsdauer mit dem Ausmaß der Besserung anstieg und Patienten, die unverändert blieben, die
kürzesten Behandlungszeiten hatten. Kritisch merken die Autoren allerdings an, dass es sich dabei
um von Therapeutenseite eingeschätzte Besserungen handelte und diese eventuell im Sinne einer
kognitiven Dissonanzreduktion diejenigen Patienten, die länger in Behandlung verblieben, auch in
ihrem Besserungsgrad höher einschätzten. Bassler et al. (1995) fanden demgegenüber eine signifikante Abnahme der Angstwerte im STAI zu Therapieende und zum 1-Jahres-Katamnesezeitpunkt
lediglich für die kürzer behandelte Patientengruppe, nicht aber für die länger behandelte Gruppe.
Dieses Muster zeigte sich auch in der Skala „Grundstimmung“ des Gießen-Tests, der signifikante
Unterschied bestand aber nicht mehr zum Katamnesezeitpunkt. In der Skala „Allgemeiner Beschwerdedruck“ des GBB nahmen die Werte zum Ende der Behandlung für beide Gruppen signifikant ab und unterschieden sich erst zum Katamnesezeitpunkt signifikant (länger behandelte Patienten höhere Werte in der Katamnese). Sollte eine DRG-Einführung im stationären Versorgungsbereich von Patienten mit psychischen Störungen zukünftig stärker diskutiert werden, so bedarf es
weiterer Studien zum Zusammenhang zwischen Outcome und Behandlungsdauer. In diesem Kontext sollte weiter beforscht werden, inwieweit Therapieerfolg und Verweildauer miteinander interagieren und sich unter bestimmten Bedingungen (z.B. Implementierung eines Klassifikationssystems) verändern.
4.3
Fazit
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die vorliegenden empirischen Befunde aus nationalen Studien wichtige Hinweise auf weitere, den Ressourcenverbrauch substantiell mitbestimmende
Kriterien liefern. Dabei müssen die verschiedenen Versorgungsbereiche (Krankenhausbehandlung
im Bereich Psychosomatik und Psychotherapie; Krankenhausbehandlung im Bereich Psychiatrie
und Psychotherapie; Rehabilitationsbehandlung von Patienten mit psychischen/psychosomatischen
Störungen) differenziert betrachtet werden.
Die empirischen Befunde aus der Krankenhausbehandlung im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie sind hinsichtlich des Kriteriums der Diagnose nur sehr begrenzt auf den psychosomatisch-