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August 2015 BaFin Journal Kurz & Aktuell Aufsicht Verbraucher Rechtsprechung Performance-Szenarien und Kosten in Basisinformationsblättern. Der vorliegende Beitrag erläutert Inhalt und Hintergründe der neuen Regeln, die die PRIIPs-Verordnung mit sich gebracht hat. Darüber hinaus informiert er detailliert über die Vorschläge, die die ESAs aktuell konsultieren. PRIIPs-Verordnung www.eur-lex.europa.eu Diskussionspapier www.eba.europa.eu Neuer europäischer Standard Ganz allgemein hat die Einführung von Informationspflichten für eine Vertragspartei den ökonomischen Zweck, Informationsasymmetrien zu beheben. Konkret bedeutet dies, dass Verbraucher – ob Anleger, Versicherungsnehmer oder Bankkunden – vor Vertragsabschluss möglichst umfassend informiert werden müssen, damit ihnen gegenüber dem Anbieter keine Nachteile entstehen. Da es Verbraucher bei Finanzdienstleistungen mit einem abstrakten Wirtschaftsgut zu tun haben, spielen vorvertragliche Informationen eine wesentliche Rolle. Sie helfen, die richtige Entscheidung zu treffen. Schließt ein Kunde einen Vertrag, ohne hinreichend über die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile des Produkts und seine damit verbundenen Rechte und Pflichten informiert zu sein, kann dies zum Fehlkauf und damit verbunden zu erheblichen Risiken für ihn führen. Wesentliche Impulse für die Notwendigkeit, Kunden besser zu informieren, sind die zunehmende Komplexität der Märkte, die technologischen Veränderungen und die gestiegene Zahl grenzüberschreitender Transaktionen. Aber auch die zunehmende Vielfalt an Angeboten und Produkten, die darüber hinaus immer komplexer werden, haben einen großen Anteil daran, dass das Bedürfnis der Verbraucher nach umfassenden Informationen zugenommen hat. Dies hat dazu geführt, dass der kollektive Schutz des Verbrauchers zunehmend in den Fokus von Politik und Öffentlichkeit gerückt ist. Bester Bekanntmachungen Beweis dafür ist das deutsche Kleinanlegerschutzgesetz, das kürzlich in Kraft getreten ist (siehe BaFinJournal Januar und Juli 2015). Links zum Thema Die Finanzkrise war national wie international auch eine Krise des Vertrauens der Verbraucher und Anleger. Die europäischen Aufsichtsbehörden haben die Aufgabe, dieses Vertrauen durch geeignete Maßnahmen wiederherzustellen. Internationales Verpackte Anlageprodukte Hinter der sperrigen Abkürzung PRIIPs (siehe Infokasten Seite 33) verbergen sich Anlagen in verpackter Form, die einem Anlagerisiko unterliegen. Dazu gehören im Wesentlichen -- strukturierte Finanzprodukte, etwa Optionsschei----- ne, die in Versicherungen, Wertpapiere oder Bankprodukte verpackt sind, Finanzprodukte, deren Wert sich von Referenzwerten wie Aktien oder Wechselkursen ableitet (Derivate), geschlossene und offene Investmentfonds, Versicherungsprodukte mit Anlagecharakter, wie zum Beispiel kapitalbildende und fondsgebundene Lebensversicherungen und Hybrid-Produkte, sowie Instrumente, die von Zweckgesellschaften ausgegeben werden. Der Anwendungsbereich ist bewusst weit gefasst, um der Heterogenität der Finanzprodukte in den Mitgliedstaaten der EU gerecht zu werden. Dies verhindert, dass Anbieter die Verordnung umgehen, indem sie etwa eine bestimmte Rechtsform, Bezeichnung oder Zweckbestimmung für das Finanzprodukt wählen. Die Definition für verpackte Anlageprodukte wird nur über eine Negativaufzählung eingeschränkt. Ausgenommen sind insbesondere Versicherungsverträge ohne Anlageelement, darunter Risikolebensversicherungen und Nichtlebensversicherungsprodukte (also beispielsweise Schaden- und Unfallversicherungen2), betriebliche Altersvorsorgeprodukte, nicht 2 Die geplante Neufassung der Versicherungsvertriebs- richtlinie (siehe Seite28) sieht vor, dass europaweit auch für Sachversicherungen ein Produktinformationsblatt zur Verfügung zu stellen ist. 32