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August 2015
BaFin Journal
Kurz & Aktuell
Aufsicht
Verbraucher
Rechtsprechung
Performance-Szenarien und
Kosten in Basisinformationsblättern.
Der vorliegende Beitrag erläutert Inhalt und Hintergründe der neuen Regeln, die die
PRIIPs-Verordnung mit sich
gebracht hat. Darüber hinaus
informiert er detailliert über
die Vorschläge, die die ESAs
aktuell konsultieren.
PRIIPs-Verordnung
www.eur-lex.europa.eu
Diskussionspapier
www.eba.europa.eu
Neuer europäischer
­Standard
Ganz allgemein hat die Einführung von Informationspflichten für eine Vertragspartei den ökonomischen Zweck, Informationsasymmetrien zu beheben.
Konkret bedeutet dies, dass Verbraucher – ob Anleger, Versicherungsnehmer oder Bankkunden – vor
Vertragsabschluss möglichst umfassend informiert
werden müssen, damit ihnen gegenüber dem Anbieter keine Nachteile entstehen. Da es Verbraucher
bei Finanzdienstleistungen mit einem abstrakten
Wirtschaftsgut zu tun haben, spielen vorvertragliche
Informationen eine wesentliche Rolle. Sie helfen, die
richtige Entscheidung zu treffen. Schließt ein Kunde
einen Vertrag, ohne hinreichend über die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile des Produkts und seine
damit verbundenen Rechte und Pflichten informiert
zu sein, kann dies zum Fehlkauf und damit verbunden zu erheblichen Risiken für ihn führen.
Wesentliche Impulse für die Notwendigkeit, Kunden
besser zu informieren, sind die zunehmende Komplexität der Märkte, die technologischen Veränderungen und die gestiegene Zahl grenzüberschreitender Transaktionen. Aber auch die zunehmende
Vielfalt an Angeboten und Produkten, die darüber
hinaus immer komplexer werden, haben einen großen Anteil daran, dass das Bedürfnis der Verbraucher nach umfassenden Informationen zugenommen hat. Dies hat dazu geführt, dass der kollektive
Schutz des Verbrauchers zunehmend in den Fokus
von Politik und ­Öffentlichkeit gerückt ist. Bester
Bekanntmachungen
Beweis dafür ist das deutsche
Kleinanlegerschutzgesetz, das
kürzlich in Kraft getreten ist
(siehe BaFinJournal ­Januar
und Juli 2015).
Links zum Thema
Die Finanzkrise war national wie international auch
eine Krise des Vertrauens der Verbraucher und Anleger. Die europäischen Aufsichtsbehörden haben die
Aufgabe, dieses Vertrauen durch geeignete Maßnahmen wiederherzustellen.
Internationales
Verpackte Anlageprodukte
Hinter der sperrigen Abkürzung PRIIPs (siehe Infokasten Seite 33) verbergen sich
Anlagen in verpackter Form,
die einem Anlagerisiko unterliegen. Dazu gehören im Wesentlichen
-- strukturierte Finanzprodukte, etwa Optionsschei-----
ne, die in Versicherungen, Wertpapiere oder
Bankprodukte verpackt sind,
Finanzprodukte, deren Wert sich von Referenzwerten wie Aktien oder Wechselkursen ableitet
(Derivate),
geschlossene und offene Investmentfonds,
Versicherungsprodukte mit Anlagecharakter, wie
zum Beispiel kapitalbildende und fondsgebundene Lebensversicherungen und Hybrid-Produkte,
sowie
Instrumente, die von Zweckgesellschaften ausgegeben werden.
Der Anwendungsbereich ist bewusst weit gefasst,
um der Heterogenität der Finanzprodukte in den
Mitgliedstaaten der EU gerecht zu werden. Dies verhindert, dass Anbieter die Verordnung umgehen, indem sie etwa eine bestimmte Rechtsform, Bezeichnung oder Zweckbestimmung für das Finanzprodukt
­wählen.
Die Definition für verpackte Anlageprodukte wird nur
über eine Negativaufzählung eingeschränkt. Ausgenommen sind insbesondere Versicherungsverträge
ohne Anlageelement, darunter Risikolebensversicherungen und Nichtlebensversicherungsprodukte
(also beispielsweise Schaden- und Unfallversicherungen2), betriebliche Altersvorsorgeprodukte, nicht
2
Die geplante Neufassung der Versicherungsvertriebs-
richtlinie (siehe Seite28) sieht vor, dass europaweit auch
für Sachversicherungen ein Produktinformationsblatt zur
Verfügung zu stellen ist.
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