Download - UFA

Transcript
PFLANZENBAU
Insektizidfamilie zurückzuführen. Die
einzige Massnahme zur Vermeidung
neuer Resistenzen besteht darin, niemals zweimal pro Jahr dasselbe Insektizid der gleichen Wirkstoffgruppe zu verwenden, denn jede Anwendung führt
zu einer Selektion resistenter Individuen. Aus diesem Grund muss die Bekämpfungsschwelle zwingend eingehalten und der Insektizideinsatz auf
zweimal pro Jahr mit Produkten unterschiedlicher Wirkstoffgruppen beschränkt werden. Der Einsatz von Pyrethroiden der Gruppe B (Talstar oder
Blocker), Neonicotinoiden (Biscaya, Gazelle oder Alanto), Spinosynen (Audienz) und Pymetrozin (Plenum) sollte
im Wechsel erfolgen. Für das Jahr 2011
besteht durch die Zulassung von Plenum mit dem Wirkstoff Pymetrozin eine
zusätzliche Möglichkeit zu variieren.
Neue
Tabelle:
Resistenz gegen Pyrethroid-Insektizide
der Gruppe A im Jahre 2010
nicht resistent
leicht resistent
resistent
Quelle: ACW
Bekämpfungsschwellen
Dieses Jahr wurden die Bekämpfungsschwellen leicht angepasst. Die Arbeitsgruppe «Bekämpfungsschwellen im
Ackerbau» empfiehlt, das Stadium 53
bis 57 (Blütenknospen grösser als ein
Zweifrankenstück) und das Auftreten
von 3 Rapsglanzkäfern pro Pflanze abzuwarten, bevor eine Spritzbehandlung
durchgeführt wird. Ab Stadium 57 liegt
die Bekämpfungsschwelle bei 5 Käfern
pro Pflanze. Nach Einsetzen der Blüte
frisst der Schädling die Knospen nicht
mehr an und verursacht somit am Raps
auch keine Schäden mehr. Eine Spritzbehandlung ist demnach überflüssig. Im
ÖLN sind alle bewilligten Produkte für
die Bekämpfung des Rapsglanzkäfers
zugelassen.
Suisse Raps durchgeführt werden. Gesteinsmehl ist als Dünger, nicht aber als
Insektizid zugelassen, sein spezifischer
Einsatz zur Bekämpfung des Rapsglanzkäfers ist deshalb untersagt. Die Versuche vom FiBL zeigten, dass mit dem Einsatz von Gesteinsmehl die Anzahl Käfer
um annähernd 50 % reduziert werden
konnte. Das FiBL schreibt in einer
Mitteilung folgendes: «Der Einsatz von
Gesteinsmehl zur Rapsglanzkäferbekämpfung ist bei mittelstarkem Schädlingsdruck wirtschaftlich interessant. Bei
sehr hohem Druck ist die Wirksamkeit
zu schwach, und bei geringem Druck
kann der zusätzliche Rapsertrag die Behandlungskosten nicht decken».
Rapsglanzkäfers notwendig ist. Bei
gleichzeitigem Auftreten der beiden
Schädlinge muss auf ein Pyrethriod der
Gruppe B zurückgegriffen werden. Bei
allen Insektizidanwendungen ist es äusserst wichtig, die verwendete Produktegruppe zu wechseln und die Bekämpfungsschwellen einzuhalten, um der
Entwicklung neuer Resistenzen vorzubeugen.
䡵
Nach Einsetzen der
Blüte frisst der
Schädling die Knospen
nicht mehr an und
verursacht auch keine
Schäden mehr.
Zusammenfassung
Biologische Bekämpfung
Gegenwärtig untersuchen Agroscope Reckenholz-Tänikon (ART) und das FiBL
verschiedene Möglichkeiten zur biologischen Bekämpfung des Rapsglanzkäfers, so die Gesteinsmehlspritzung oder
das Anlegen von Randstreifen mit Rübsen. Zurzeit ist keine Methode genügend ausgereift, um sie in der Praxis
grossflächig anzuwenden. Zu erwähnen
ist die Lancierung einer grossen Versuchskampagne mit Gesteinsmehlspritzungen durch das FiBL für das Jahr 2011.
Der Versuch wurde vom BLW bewilligt
und darf insgesamt auf 100 ha mit IPSuisse Raps und auf 100 ha mit Bio-
UFA-REVUE · 4 2011
Die Populationen von Meligethes aeneus, die gegen
Pyrethroide der Gruppe A resistent sind,
haben sich auf die meisten Rapsanbaugebiete ausgeweitet, wobei die Zusammensetzung einer Population von Parzelle zu Parzelle sehr stark variieren
kann. Daher sollten für die Bekämpfung
des Käfers nur Pyrethroide der Gruppe
B, d. h. Talstar SC und Blocker, Neonicotinoide (Biscaya, Gazelle oder Alanto), Spinosyne (Audienz) und Pymetrozin (Plenum) eingesetzt werden. Die
übrigen Pyrethroide der Gruppe A können noch für die Bekämpfung des Stängelrüsslers angewendet werden, wenn
eine Behandlung vor dem Auftreten des
Autoren Gaël
Monnerat, UFA-Revue,
sowie Thomas Steinger
und Stève Breitenmoser, die an der
Forschungsanstalt
Agroscope ChanginsWädenswil (ACW) in
Nyon über Schädlinge
im Ackerbau forschen.
INF BOX
INFO
www.ufarevue.ch
4 · 11
51