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Anforderungsanalyse der digitalen Vergabe
5.5.1 Weitergehende Bieterkommunikation
Im obigen Abschnitt wurde bereits bei einigen Schritten die Notwendigkeit der Kontaktaufnahme zwischen Bieter und Auftraggeber gefordert. Die Kommunikationsunterstützung soll jedoch – unabhängig von den einzelnen Schritten – durch einen generellen Mechanismus möglich sein [KNÜP01, S. 108]. Dieser sollte die Kontaktaufnahme durch beide Seiten ermöglichen. Um einen einheitlichen Sicherheitsstandard beizubehalten, sollte die Kommunikation verschlüsselt erfolgen und mit einer
Signatur versehbar sein. Zusätzliche Software für die Kommunikation sollte nicht
benötigt werden.
Tab. 38: Anforderungen an die Bieterkommunikation
Nr.
BK1
BK2
BK3
Art
Anforderung
MUSS Beginn der Kommunikation durch Bieter und Auftraggeber zu jeder Zeit
des Verfahrens
MUSS Verschlüsselung der Kommunikation
SOLL Möglichkeit zur Signierung der Nachrichten
5.5.2 Workflow-Management
Das Vergabesystem muss die Funktionalität eines Workflow-Management-Systems
bieten. An dieser Stelle sollen nicht alle Eigenschaften eines solchen Systems aufgezählt werden (für grundlegende Informationen empfehlen sich [JUNG01] und
[BECK96]). Einige Punkte werden jedoch im Folgenden hervorgehoben. Aufgrund
der unterschiedlichen Gestaltung der Vergabeprozesse bei verschiedenen Auftraggebern muss eine flexible Anpassung der Workflow-Definitionen ohne Programmieraufwand möglich sein (z. B. eine Zuweisung von Rollen pro Vergabeverfahren)
[KGST03b, S. 43 und S. 50]. Der Vergabeprozess zeichnet sich an einigen Stellen
durch umfangreiche Genehmigungsabläufe aus. Auch diese müssen speziell vom
System unterstützt werden. Insbesondere sind wertabhängige GenehmigungsWorkflows zu berücksichtigen. Der Workflow muss natürlich alle oben beschriebenen Funktionen bzw. Bildschirmformulare ansteuern können, um eine maximale Flexibilität zu erreichen. Ebenfalls ist an mehreren Stellen eine Umsetzung des „4Augen-Prinzips“ gefordert. Dies sollte im Rahmen des Customizings festlegbar sein.
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