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Anforderungsanalyse der digitalen Vergabe 5.5.1 Weitergehende Bieterkommunikation Im obigen Abschnitt wurde bereits bei einigen Schritten die Notwendigkeit der Kontaktaufnahme zwischen Bieter und Auftraggeber gefordert. Die Kommunikationsunterstützung soll jedoch – unabhängig von den einzelnen Schritten – durch einen generellen Mechanismus möglich sein [KNÜP01, S. 108]. Dieser sollte die Kontaktaufnahme durch beide Seiten ermöglichen. Um einen einheitlichen Sicherheitsstandard beizubehalten, sollte die Kommunikation verschlüsselt erfolgen und mit einer Signatur versehbar sein. Zusätzliche Software für die Kommunikation sollte nicht benötigt werden. Tab. 38: Anforderungen an die Bieterkommunikation Nr. BK1 BK2 BK3 Art Anforderung MUSS Beginn der Kommunikation durch Bieter und Auftraggeber zu jeder Zeit des Verfahrens MUSS Verschlüsselung der Kommunikation SOLL Möglichkeit zur Signierung der Nachrichten 5.5.2 Workflow-Management Das Vergabesystem muss die Funktionalität eines Workflow-Management-Systems bieten. An dieser Stelle sollen nicht alle Eigenschaften eines solchen Systems aufgezählt werden (für grundlegende Informationen empfehlen sich [JUNG01] und [BECK96]). Einige Punkte werden jedoch im Folgenden hervorgehoben. Aufgrund der unterschiedlichen Gestaltung der Vergabeprozesse bei verschiedenen Auftraggebern muss eine flexible Anpassung der Workflow-Definitionen ohne Programmieraufwand möglich sein (z. B. eine Zuweisung von Rollen pro Vergabeverfahren) [KGST03b, S. 43 und S. 50]. Der Vergabeprozess zeichnet sich an einigen Stellen durch umfangreiche Genehmigungsabläufe aus. Auch diese müssen speziell vom System unterstützt werden. Insbesondere sind wertabhängige GenehmigungsWorkflows zu berücksichtigen. Der Workflow muss natürlich alle oben beschriebenen Funktionen bzw. Bildschirmformulare ansteuern können, um eine maximale Flexibilität zu erreichen. Ebenfalls ist an mehreren Stellen eine Umsetzung des „4Augen-Prinzips“ gefordert. Dies sollte im Rahmen des Customizings festlegbar sein. 150