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EME 112 Betriebsanleitung 77800382 07.08 05.00 - D Vorwort Vorwort Zum sicheren Betreiben des Flurförderzeuges sind Kenntnisse notwendig, die durch die vorliegende ORIGINAL BETRIEBSANLEITUNG vermittelt werden. Die Informationen sind in kurzer, übersichtlicher Form dargestellt. Die Kapitel sind nach Buchstaben geordnet. Jedes Kapitel beginnt mit Seite 1. Die Seitenkennzeichnung besteht aus Kapitel-Buchstabe und Seitennummer. Beispiel: Seite B 2 ist die zweite Seite im Kapitel B. Zum sicheren Betreiben des Flurförderzeuges sind Kenntnisse notwendig, die durch die vorliegende ORIGINAL BETRIEBSANLEITUNG vermittelt werden. Die Informationen sind in kurzer, übersichtlicher Form dargestellt. Die Kapitel sind nach Buchstaben geordnet. Jedes Kapitel beginnt mit Seite 1. Die Seitenkennzeichnung besteht aus Kapitel-Buchstabe und Seitennummer. Beispiel: Seite B 2 ist die zweite Seite im Kapitel B. In dieser Betriebsanleitung werden verschiedene Fahrzeugvarianten dokumentiert. Bei der Bedienung und der Ausführung von Wartungsarbeiten ist darauf zu achten, dass die für den vorhandenen Fahrzeugtyp zutreffende Beschreibung angewendet wird. In dieser Betriebsanleitung werden verschiedene Fahrzeugvarianten dokumentiert. Bei der Bedienung und der Ausführung von Wartungsarbeiten ist darauf zu achten, dass die für den vorhandenen Fahrzeugtyp zutreffende Beschreibung angewendet wird. Sicherheitshinweise und wichtige Erklärungen sind durch folgende Piktogramme gekennzeichnet: Sicherheitshinweise und wichtige Erklärungen sind durch folgende Piktogramme gekennzeichnet: f Steht vor Sicherheitshinweisen, die beachtet werden müssen, um Gefahren für Menschen zu vermeiden. f Steht vor Sicherheitshinweisen, die beachtet werden müssen, um Gefahren für Menschen zu vermeiden. m Steht vor Hinweisen, die beachtet werden müssen, um Materialschäden zu vermeiden. m Steht vor Hinweisen, die beachtet werden müssen, um Materialschäden zu vermeiden. A Steht vor Hinweisen und Erklärungen. t Kennzeichnet Serienausstattung. t Kennzeichnet Serienausstattung. o Kennzeichnet Zusatzausstattung. o Kennzeichnet Zusatzausstattung. Unsere Geräte werden ständig weiter entwickelt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns Änderungen in Form, Ausstattung und Technik vorbehalten müssen. Aus dem Inhalt dieser Betriebsanleitung können aus diesem Grund keine Ansprüche auf bestimmte Eigenschaften des Geräts abgeleitet werden. Unsere Geräte werden ständig weiter entwickelt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns Änderungen in Form, Ausstattung und Technik vorbehalten müssen. Aus dem Inhalt dieser Betriebsanleitung können aus diesem Grund keine Ansprüche auf bestimmte Eigenschaften des Geräts abgeleitet werden. Urheberrecht Urheberrecht Das Urheberrecht an dieser Betriebsanleitung verbleibt bei der JUNGHEINRICH AG. Das Urheberrecht an dieser Betriebsanleitung verbleibt bei der JUNGHEINRICH AG. Jungheinrich Aktiengesellschaft Jungheinrich Aktiengesellschaft Am Stadtrand 35 22047 Hamburg - GERMANY Am Stadtrand 35 22047 Hamburg - GERMANY Telefon: +49 (0) 40/6948-0 Telefon: +49 (0) 40/6948-0 www.jungheinrich.com www.jungheinrich.com 0108.D 0108.D A Steht vor Hinweisen und Erklärungen. 0108.D 0108.D Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis A Bestimmungsgemäße Verwendung A Bestimmungsgemäße Verwendung B Fahrzeugbeschreibung B Fahrzeugbeschreibung 1 2 2.1 3 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 4 4.1 Einsatzbeschreibung ........................................................................... B Baugruppen- und Funktionsbeschreibung .......................................... B Fahrzeug ............................................................................................. B Technische Daten Standardausführung .............................................. B Leistungsdaten für Standardfahrzeuge ............................................... B Abmessungen ..................................................................................... B Batterien und Motorleistung ................................................................ B EN-Normen ......................................................................................... B Einsatzbedingungen ............................................................................ B Schilder ............................................................................................... B Typenschild, Fahrzeug ........................................................................ B 1 2 2.1 3 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 4 4.1 Einsatzbeschreibung ........................................................................... B Baugruppen- und Funktionsbeschreibung .......................................... B Fahrzeug ............................................................................................. B Technische Daten Standardausführung .............................................. B Leistungsdaten für Standardfahrzeuge ............................................... B Abmessungen ..................................................................................... B Batterien und Motorleistung ................................................................ B EN-Normen ......................................................................................... B Einsatzbedingungen ............................................................................ B Schilder ............................................................................................... B Typenschild, Fahrzeug ........................................................................ B C Transport und Erstinbetriebnahme C Transport und Erstinbetriebnahme 1 2 3 Kranverladung ..................................................................................... C 1 Erstinbetriebnahme ............................................................................. C 1 Fahrzeug ohne Eigenantrieb bewegen (Notbetrieb) ........................... C 2 1 2 3 Kranverladung ..................................................................................... C 1 Erstinbetriebnahme ............................................................................. C 1 Fahrzeug ohne Eigenantrieb bewegen (Notbetrieb) ........................... C 2 D Batterie - Wartung, Aufladung, Wechsel D Batterie - Wartung, Aufladung, Wechsel 1 2 3 3.1 3.2 4 5 Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Säurebatterien ................. D Batterietypen ....................................................................................... D Batterie laden mit integriertem Ladegerät ........................................... D Batterie laden mit 230 VAC ................................................................. D Batterie laden mit 24 VDC (LKW) ....................................................... D Austausch der Batterien ...................................................................... D Entladekontroll-LED (Entladeanzeiger) ............................................... D 1 2 3 3.1 3.2 4 5 Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Säurebatterien ................. D Batterietypen ....................................................................................... D Batterie laden mit integriertem Ladegerät ........................................... D Batterie laden mit 230 VAC ................................................................. D Batterie laden mit 24 VDC (LKW) ....................................................... D Austausch der Batterien ...................................................................... D Entladekontroll-LED (Entladeanzeiger) ............................................... D E Bedienung E Bedienung 1 2 3 4 4.1 4.2 4.3 4.4 Sicherheitsbestimmungen für den Betrieb des Flurförderzeuges ....... E Beschreibung der Bedien- und Anzeigeelemente ............................... E Fahrzeug in Betrieb nehmen ............................................................... E Arbeiten mit dem Flurförderzeug ......................................................... E Sicherheitsregeln für den Fahrbetrieb ................................................. E Fahren, Lenken, Bremsen ................................................................... E Aufnehmen und Absetzen von Ladeeinheiten .................................... E Fahrzeug gesichert abstellen .............................................................. E 1 2 3 4 4.1 4.2 4.3 4.4 Sicherheitsbestimmungen für den Betrieb des Flurförderzeuges ....... E Beschreibung der Bedien- und Anzeigeelemente ............................... E Fahrzeug in Betrieb nehmen ............................................................... E Arbeiten mit dem Flurförderzeug ......................................................... E Sicherheitsregeln für den Fahrbetrieb ................................................. E Fahren, Lenken, Bremsen ................................................................... E Aufnehmen und Absetzen von Ladeeinheiten .................................... E Fahrzeug gesichert abstellen .............................................................. E 1 2 3 4 4 4 4 6 6 7 8 1 1 2 2 3 4 5 1 1 2 2 3 4 5 1 2 4 5 5 6 8 9 0708.D 0708.D 1 2 4 5 5 6 8 9 1 2 3 4 4 4 4 6 6 7 8 I1 I1 Betriebssicherheit und Umweltschutz ..................................................F Sicherheitsvorschriften für die Instandhaltung .....................................F Wartungs-Checkliste ............................................................................F Hydraulikölstand ...................................................................................F Betriebsmittel .......................................................................................F Hinweise zur Instandhaltung ................................................................F Fahrzeug für Instandhaltungsarbeiten vorbereiten ..............................F Fronthaube und Vorderwand abnehmen .............................................F Elektrische Sicherungen prüfen ...........................................................F Wiederinbetriebnahme .........................................................................F Stillegung des Fahrzeugs .....................................................................F Maßnahmen während der Stillegung ...................................................F Wiederinbetriebnahme nach der Stillegung .........................................F Sicherheitsprüfung nach Zeit und außergewöhnlichen Vorkommnissen ...................................................................................F 9 Endgültige Außerbetriebnahme, Entsorgung .......................................F 10 Störungshilfe und Fehlererkennung .....................................................F 10.1 Störungshilfe ........................................................................................F 10.2 Fehlererkennung (Blinkcodes LED Steuerplatine) ...............................F 10.3 Stromlaufplan .......................................................................................F F 1 1 3 4 4 5 5 5 6 6 7 7 8 1 2 3 4 5 6 6.1 6.2 6.3 6.4 7 7.1 7.2 8 I2 Instandhaltung des Flurförderzeuges Betriebssicherheit und Umweltschutz ..................................................F Sicherheitsvorschriften für die Instandhaltung .....................................F Wartungs-Checkliste ............................................................................F Hydraulikölstand ...................................................................................F Betriebsmittel .......................................................................................F Hinweise zur Instandhaltung ................................................................F Fahrzeug für Instandhaltungsarbeiten vorbereiten ..............................F Fronthaube und Vorderwand abnehmen .............................................F Elektrische Sicherungen prüfen ...........................................................F Wiederinbetriebnahme .........................................................................F Stillegung des Fahrzeugs .....................................................................F Maßnahmen während der Stillegung ...................................................F Wiederinbetriebnahme nach der Stillegung .........................................F Sicherheitsprüfung nach Zeit und außergewöhnlichen Vorkommnissen ...................................................................................F 9 Endgültige Außerbetriebnahme, Entsorgung .......................................F 10 Störungshilfe und Fehlererkennung .....................................................F 10.1 Störungshilfe ........................................................................................F 10.2 Fehlererkennung (Blinkcodes LED Steuerplatine) ...............................F 10.3 Stromlaufplan .......................................................................................F 8 8 9 9 10 11 0708.D 1 2 3 4 5 6 6.1 6.2 6.3 6.4 7 7.1 7.2 8 Instandhaltung des Flurförderzeuges 1 1 3 4 4 5 5 5 6 6 7 7 8 8 8 9 9 10 11 0708.D F I2 Anhang Betriebsanleitung JH-Traktionsbatterie Betriebsanleitung JH-Traktionsbatterie Z Diese Betriebanleitung ist nur für Batterietypen der Marke Jungheinrich zulässig. Sollten andere Marken verwendet werden, so sind die Betriebsanleitungen des Herstellers zu beachten. 0506.D Diese Betriebanleitung ist nur für Batterietypen der Marke Jungheinrich zulässig. Sollten andere Marken verwendet werden, so sind die Betriebsanleitungen des Herstellers zu beachten. 0506.D Z Anhang 1 1 2 2 0506.D 0506.D A Bestimmungsgemäße Verwendung A Bestimmungsgemäße Verwendung A A m Die „Richtlinie für die bestimmungs- und ordnungsgemäße Verwendung von Flurförderzeugen“ (VDMA) ist im Lieferumfang dieses Gerätes enthalten. Sie ist Bestandteil dieser Betriebsanleitung und unbedingt zu beachten. Nationale Vorschriften gelten uneingeschränkt. Die „Richtlinie für die bestimmungs- und ordnungsgemäße Verwendung von Flurförderzeugen“ (VDMA) ist im Lieferumfang dieses Gerätes enthalten. Sie ist Bestandteil dieser Betriebsanleitung und unbedingt zu beachten. Nationale Vorschriften gelten uneingeschränkt. Das in vorliegender Betriebsanleitung beschriebene Fahrzeug ist ein Flurförderzeug, das zum Heben und Transportieren von Ladeeinheiten geeignet ist. Es muß nach den Angaben in dieser Betriebsanleitung eingesetzt, bedient und gewartet werden. Eine andere Verwendung ist nicht bestimmungsgemäß und kann zu Schäden bei Personen, Fahrzeug oder Sachwerten führen. Vor allem ist eine Überlastung durch zu schwere oder einseitig aufgenommene Lasten zu vermeiden. Verbindlich für die maximal aufzunehmende Last ist das am Gerät angebrachte Typenschild oder das Lastdiagramm. Das Flurförderzeug darf weder in feuergefährlichen, explosionsgefährdeten Bereichen noch in Korrosion verursachenden oder stark staubhaltigen Bereichen betrieben werden. Das in vorliegender Betriebsanleitung beschriebene Fahrzeug ist ein Flurförderzeug, das zum Heben und Transportieren von Ladeeinheiten geeignet ist. Es muß nach den Angaben in dieser Betriebsanleitung eingesetzt, bedient und gewartet werden. Eine andere Verwendung ist nicht bestimmungsgemäß und kann zu Schäden bei Personen, Fahrzeug oder Sachwerten führen. Vor allem ist eine Überlastung durch zu schwere oder einseitig aufgenommene Lasten zu vermeiden. Verbindlich für die maximal aufzunehmende Last ist das am Gerät angebrachte Typenschild oder das Lastdiagramm. Das Flurförderzeug darf weder in feuergefährlichen, explosionsgefährdeten Bereichen noch in Korrosion verursachenden oder stark staubhaltigen Bereichen betrieben werden. Verpflichtungen des Betreibers: Betreiber im Sinne dieser Betriebsanleitung ist jede natürliche oder juristische Person, die das Flurförderzeug selbst nutzt oder in deren Auftrag es genutzt wird. In besonderen Fällen (z.B. Leasing, Vermietung) ist der Betreiber diejenige Person, die gemäß den bestehenden vertraglichen Vereinbarungen zwischen Eigentümer und Nutzer des Flurförderzeuges die genannten Betriebspflichten wahrzunehmen hat. Der Betreiber muß sicherstellen, daß das Fahrzeug nur bestimmungsgemäß verwendet wird und Gefahren aller Art für Leben und Gesundheit des Benutzers oder Dritter vermieden werden. Zudem ist auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, sonstiger sicherheitstechnischer Regeln sowie der Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsrichtlinien zu achten. Der Betreiber muß sicherstellen, daß alle Benutzer diese Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben. Verpflichtungen des Betreibers: Betreiber im Sinne dieser Betriebsanleitung ist jede natürliche oder juristische Person, die das Flurförderzeug selbst nutzt oder in deren Auftrag es genutzt wird. In besonderen Fällen (z.B. Leasing, Vermietung) ist der Betreiber diejenige Person, die gemäß den bestehenden vertraglichen Vereinbarungen zwischen Eigentümer und Nutzer des Flurförderzeuges die genannten Betriebspflichten wahrzunehmen hat. Der Betreiber muß sicherstellen, daß das Fahrzeug nur bestimmungsgemäß verwendet wird und Gefahren aller Art für Leben und Gesundheit des Benutzers oder Dritter vermieden werden. Zudem ist auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, sonstiger sicherheitstechnischer Regeln sowie der Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsrichtlinien zu achten. Der Betreiber muß sicherstellen, daß alle Benutzer diese Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben. m Bei Nichtbeachtung dieser Betriebsanleitung entfällt unsere Gewährleistung. Entsprechendes gilt, wenn ohne Einwilligung des Hersteller-Kundendienstes vom Kunden und/oder Dritten unsachgemäß Arbeiten an dem Gegenstand ausgeführt worden sind. Anbau von Zubehörteilen: Der An- oder Einbau von zusätzlichen Einrichtungen, mit denen in die Funktionen des Flurförderzeuges eingegriffen wird oder diese Funktionen ergänzt werden, ist nur nach schriftlicher Genehmigung des Herstellers zulässig. Ggf. ist eine Genehmigung der örtlichen Behörden einzuholen. Die Zustimmung der Behörde ersetzt jedoch nicht die Genehmigung durch den Hersteller. 0600.D 0600.D Anbau von Zubehörteilen: Der An- oder Einbau von zusätzlichen Einrichtungen, mit denen in die Funktionen des Flurförderzeuges eingegriffen wird oder diese Funktionen ergänzt werden, ist nur nach schriftlicher Genehmigung des Herstellers zulässig. Ggf. ist eine Genehmigung der örtlichen Behörden einzuholen. Die Zustimmung der Behörde ersetzt jedoch nicht die Genehmigung durch den Hersteller. Bei Nichtbeachtung dieser Betriebsanleitung entfällt unsere Gewährleistung. Entsprechendes gilt, wenn ohne Einwilligung des Hersteller-Kundendienstes vom Kunden und/oder Dritten unsachgemäß Arbeiten an dem Gegenstand ausgeführt worden sind. A1 A1 A2 A2 0600.D 0600.D B Fahrzeugbeschreibung B Fahrzeugbeschreibung 1 1 Einsatzbeschreibung Das Fahrzeug ist für den Einsatz auf ebenem Boden zum Transport von Gütern bestimmt. Es können Paletten mit offener Bodenauflage oder Rollwagen aufgenommen werden. Die Tragfähigkeit ist dem Tragkraftschild Qmax zu entnehmen. m Das Fahrzeug ist für den Einsatz auf ebenem Boden zum Transport von Gütern bestimmt. Es können Paletten mit offener Bodenauflage oder Rollwagen aufgenommen werden. Die Tragfähigkeit ist dem Tragkraftschild Qmax zu entnehmen. m Der EME ist für leichtere Einsätze konzipiert, durchgehende max. Betriebszeit 2 Stunden. Fahrzeugtypen, Tragfähigkeit und Motorleistung: Motorleistung 0,3 kW AC Typ EME Nenntragfähigkeit 1200 kg Motorleistung 0,3 kW AC 1001.D Nenntragfähigkeit 1200 kg Der EME ist für leichtere Einsätze konzipiert, durchgehende max. Betriebszeit 2 Stunden. Fahrzeugtypen, Tragfähigkeit und Motorleistung: 1001.D Typ EME Einsatzbeschreibung B1 B1 Baugruppen- und Funktionsbeschreibung Pos. 1 2 3 4 t t t t 5 6 7 8 9 10 11 12 t o t t t t t t 2 Bezeichnung Deichsel Auffahrsicherheitsschalter Fahrschalter Batterieladestecker 230 VAC (integriertes Batterieladegerät, 24V / 6,5A) Not-Aus Schalter / Schaltschloß Batterieladeanschluß 24 VDC (LKW Aufladung) Entladekontroll-LED (Entladeanzeiger) Lastaufnahmemittel Lastrad Fronthaube Vorderwand Antriebsrad B2 Pos. 1 2 3 4 t t t t 5 6 7 8 9 10 11 12 t o t t t t t t Bezeichnung Deichsel Auffahrsicherheitsschalter Fahrschalter Batterieladestecker 230 VAC (integriertes Batterieladegerät, 24V / 6,5A) Not-Aus Schalter / Schaltschloß Batterieladeanschluß 24 VDC (LKW Aufladung) Entladekontroll-LED (Entladeanzeiger) Lastaufnahmemittel Lastrad Fronthaube Vorderwand Antriebsrad t = Serienausstattung o = Zusatzausstattung 1001.D t = Serienausstattung Baugruppen- und Funktionsbeschreibung o = Zusatzausstattung 1001.D 2 B2 Fahrzeug 2.1 Fahrzeug Aufbau: Der EME ist ein 3-Rad-Fahrzeug mit gelenktem Antriebsrad (12) und zwei Lasträdern (9). Leicht zu öffnende Haube (10) bietet gute Zugänglichkeit zu allen Aggregaten. Die Bedienelemente sind im Deichselkopf angeordnet. Sicherheitseinrichtungen: Sicherheitseinrichtungen: – Der Fahrzeugrahmen schützt die Füße des Bedieners und bei Karambolagen mit Paletten das darauf liegende Ladegut. – Die Deichsel (1) sorgt für Sicherheitsabstand zum Fahrzeug. Durch ihre Form gleitet sie im Gefahrenfall am Körper des Bedieners nach oben, das Fahrzeug bremst. – Beim Loslassen der Deichsel (1) wird diese durch eine Gasdruckfeder in die obere Bremsstellung gedrückt. – Der Auffahrsicherheitstaster (2) im Deichselkopf reagiert auf Berührung, die Fahrtrichtung wird umgeschaltet, das Fahrzeug fährt vom Bediener weg. – Durch Drücken des Not-Aus Schalters (5) werden alle elektrischen Funktionen außer Betrieb gesetzt. – Der Fahrzeugrahmen schützt die Füße des Bedieners und bei Karambolagen mit Paletten das darauf liegende Ladegut. – Die Deichsel (1) sorgt für Sicherheitsabstand zum Fahrzeug. Durch ihre Form gleitet sie im Gefahrenfall am Körper des Bedieners nach oben, das Fahrzeug bremst. – Beim Loslassen der Deichsel (1) wird diese durch eine Gasdruckfeder in die obere Bremsstellung gedrückt. – Der Auffahrsicherheitstaster (2) im Deichselkopf reagiert auf Berührung, die Fahrtrichtung wird umgeschaltet, das Fahrzeug fährt vom Bediener weg. – Durch Drücken des Not-Aus Schalters (5) werden alle elektrischen Funktionen außer Betrieb gesetzt. Bedien- und Anzeigeinstrumente: Die Bedienelemente Heben, Senken, Langsamfahrt und Hupe sind auf der Deichsel (1) angeordnet. Das Fahrzeug ist mit einer Entladekontroll-LED (Entladeanzeiger) (7) ausgerüstet. Zum Schutz vor Tiefenentladung der Batterie wird die Funktion Heben bei 20% Restkapazität abgeschaltet. Bedien- und Anzeigeinstrumente: Die Bedienelemente Heben, Senken, Langsamfahrt und Hupe sind auf der Deichsel (1) angeordnet. Das Fahrzeug ist mit einer Entladekontroll-LED (Entladeanzeiger) (7) ausgerüstet. Zum Schutz vor Tiefenentladung der Batterie wird die Funktion Heben bei 20% Restkapazität abgeschaltet. Fahrantrieb: Die Antriebseinheit ist symetrisch angeordnet. Der 0,3 kW-Fahrmotor treibt über ein Getriebe das Antriebsrad (12). Durch Umschalten der Fahrtrichtung mit dem Fahrschalter (3) im Deichselkopf kann mit Gegenstrom gebremst werden. Fahrantrieb: Die Antriebseinheit ist symetrisch angeordnet. Der 0,3 kW-Fahrmotor treibt über ein Getriebe das Antriebsrad (12). Durch Umschalten der Fahrtrichtung mit dem Fahrschalter (3) im Deichselkopf kann mit Gegenstrom gebremst werden. Lenkung: Gelenkt wird mit der Deichsel (1) in einem Schwenkbereich von ca. 90° nach beiden Seiten. Lenkung: Gelenkt wird mit der Deichsel (1) in einem Schwenkbereich von ca. 90° nach beiden Seiten. Bremsanlage: Eine Federkraftbremse (Betriebsbremse) wirkt direkt auf den Antriebsmotor. Durch Neigen der Deichsel (1) in den oberen oder unteren Bremsbereich wird gebremst. Bremsanlage: Eine Federkraftbremse (Betriebsbremse) wirkt direkt auf den Antriebsmotor. Durch Neigen der Deichsel (1) in den oberen oder unteren Bremsbereich wird gebremst. Hydraulische Anlage: Die Funktionen Heben, Senken werden mit Bedientastern im Deichselkopf ausgelöst. Durch das Einschalten der Funktion Heben läuft das Pumpenaggregat an. Das Hydrauliköl wird aus dem Öltank in den Zylinder gepumpt. Das Lastaufnahmemittel (8) hebt an. Hydraulische Anlage: Die Funktionen Heben, Senken werden mit Bedientastern im Deichselkopf ausgelöst. Durch das Einschalten der Funktion Heben läuft das Pumpenaggregat an. Das Hydrauliköl wird aus dem Öltank in den Zylinder gepumpt. Das Lastaufnahmemittel (8) hebt an. Elektrische Anlage: 24-Volt-Anlage. Eine elektronische Drehstromsteuerung ist Standard. Elektrische Anlage: 24-Volt-Anlage. Eine elektronische Drehstromsteuerung ist Standard. 1001.D Aufbau: Der EME ist ein 3-Rad-Fahrzeug mit gelenktem Antriebsrad (12) und zwei Lasträdern (9). Leicht zu öffnende Haube (10) bietet gute Zugänglichkeit zu allen Aggregaten. Die Bedienelemente sind im Deichselkopf angeordnet. 1001.D 2.1 B3 B3 3 Technische Daten Standardausführung 3 Technische Daten Standardausführung A Angabe der technischen Daten gemäß VDI 2198. Technische Änderungen und Ergänzungen vorbehalten. A Angabe der technischen Daten gemäß VDI 2198. Technische Änderungen und Ergänzungen vorbehalten. 3.1 Leistungsdaten für Standardfahrzeuge 3.1 Leistungsdaten für Standardfahrzeuge Q C 3.2 Bezeichnung Nenntragfähigkeit Lastschwerpunktabstand Fahrgeschwindigkeit mit / ohne Hublast Hubgeschwindigkeit Heben mit / ohne Hublast Hubgeschwindigkeit Senken mit / ohne Hublast EME 1200 600 4,2 / 5 20 / 30 30 / 20 kg mm km/h cm/s cm/s Q C Abmessungen Bezeichnung h3 h13 s y l l1 l2 e b1 b5 b11 m2 Wa Ast* Hub Höhe gesenkt Gabeldicke Radstand, Lastteil gesenkt Gabellänge Fahrzeuglänge Vorderbaulänge Gabelbreite Fahrzeugbreite Abstand Lastgabeln außen Spurweite Lastteil Bodenfreiheit Wenderadius Arbeitsgangbreite 1000x1200 quer Ast* Arbeitsgangbreite 800x1200 längs 3.2 Standard EME 95 ±5 82 50 1218 1177 1555 378 150 700 520 370 32 1425 Breitversion EME 95 ±5 82 50 1218 1177 1555 378 150 700 650 500 32 1425 mm mm mm mm mm mm mm mm mm mm mm mm mm 1640 1640 mm 1840 1840 mm h3 h13 s y l l1 l2 e b1 b5 b11 m2 Wa Ast* Hub Höhe gesenkt Gabeldicke Radstand, Lastteil gesenkt Gabellänge Fahrzeuglänge Vorderbaulänge Gabelbreite Fahrzeugbreite Abstand Lastgabeln außen Spurweite Lastteil Bodenfreiheit Wenderadius Arbeitsgangbreite 1000x1200 quer Ast* Arbeitsgangbreite 800x1200 längs 3.3 EME 2 x 12 V / 42 Ah in Reihe 0,3 kW Standard EME 95 ±5 82 50 1218 1177 1555 378 150 700 520 370 32 1425 Breitversion EME 95 ±5 82 50 1218 1177 1555 378 150 700 650 500 32 1425 mm mm mm mm mm mm mm mm mm mm mm mm mm 1640 1640 mm 1840 1840 mm Batterien und Motorleistung EME 2 x 12 V / 42 Ah in Reihe 0,3 kW 1001.D Batterie Motorleistung 1001.D B4 kg mm km/h cm/s cm/s * Ast incl. 200 mm Sicherheitsabstand Batterien und Motorleistung Batterie Motorleistung EME 1200 600 4,2 / 5 20 / 30 30 / 20 Abmessungen Bezeichnung * Ast incl. 200 mm Sicherheitsabstand 3.3 Bezeichnung Nenntragfähigkeit Lastschwerpunktabstand Fahrgeschwindigkeit mit / ohne Hublast Hubgeschwindigkeit Heben mit / ohne Hublast Hubgeschwindigkeit Senken mit / ohne Hublast B4 100 100 Ast B5 y Wa l2 l1 145 100 h13 m2 s 687 h3 h3 Q b5 39 h13 m2 s 687 1264 1264 c b11 b1 145 b5 b11 39 l2 e e b1 Q 1001.D 1001.D l l c y l1 Wa 100 Ast B5 3.4 EN-Normen Dauerschalldruckpegel: 3.4 66 dB(A) EN-Normen Dauerschalldruckpegel: gemäß prEN 12053 in Übereinstimmung mit ISO 4871. A gemäß prEN 12053 in Übereinstimmung mit ISO 4871. A Der Dauerschalldruckpegel ist ein gemäß den Normvorgaben gemittelter Wert und berücksichtigt den Schalldruckpegel beim Fahren, beim Heben und im Leerlauf. Der Schalldruckpegel wird am Fahrerohr gemessen. Vibration: 0,30 m/s2 Der Dauerschalldruckpegel ist ein gemäß den Normvorgaben gemittelter Wert und berücksichtigt den Schalldruckpegel beim Fahren, beim Heben und im Leerlauf. Der Schalldruckpegel wird am Fahrerohr gemessen. Vibration: gemäß prEN 13059. A 66 dB(A) 0,30 m/s2 gemäß prEN 13059. A Die auf den Körper in seiner Bedienposition wirkende Schwingbeschleunigung ist gemäß Normvorgabe die linear integrierte, gewichtete Beschleunigung in der Vertikalen. Sie wird beim Überfahren von Schwellen mit konstanter Geschwindigkeit ermittelt. Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) Die auf den Körper in seiner Bedienposition wirkende Schwingbeschleunigung ist gemäß Normvorgabe die linear integrierte, gewichtete Beschleunigung in der Vertikalen. Sie wird beim Überfahren von Schwellen mit konstanter Geschwindigkeit ermittelt. Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) Der Hersteller bestätigt die Einhaltung der Grenzwerte für elektromagnetische Störaussendungen und Störfestigkeit sowie die Prüfung der Entladung statischer Elektrizität gemäß prEN 12895 sowie den dort genannten normativen Verweisungen. Der Hersteller bestätigt die Einhaltung der Grenzwerte für elektromagnetische Störaussendungen und Störfestigkeit sowie die Prüfung der Entladung statischer Elektrizität gemäß prEN 12895 sowie den dort genannten normativen Verweisungen. A Änderungen an elektrischen oder elektronischen Komponenten und deren Anordnung dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Herstellers erfolgen. A Änderungen an elektrischen oder elektronischen Komponenten und deren Anordnung dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Herstellers erfolgen. 3.5 Einsatzbedingungen 3.5 Einsatzbedingungen Umgebungstemperatur Umgebungstemperatur - bei Betrieb 0°C bis 40°C B6 Bei ständigem Einsatz unter 5°C oder im Kühlhaus bzw. bei extremem Temperaturoder Luftfeuchtigkeitswechsel ist für Flurförderzeuge eine spezielle Ausstattung und Zulassung erforderlich. 1001.D A Bei ständigem Einsatz unter 5°C oder im Kühlhaus bzw. bei extremem Temperaturoder Luftfeuchtigkeitswechsel ist für Flurförderzeuge eine spezielle Ausstattung und Zulassung erforderlich. 1001.D A - bei Betrieb 0°C bis 40°C B6 4 Schilder 4 Qmax 1200 kg Schilder Qmax 2645 lb Qmax 1200 kg Qmax 2645 lb Xxx Xxxx Xxxx Xxxx Xxx Xxxx Xxxx Xxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxx 13 Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxx Xxxxx Xxxxx Xxxxx xx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Xx X xx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxx xx Xxxxxx Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx xx Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx xx Xxxxx Xxxxx Xxxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx xx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Xx X xx 18 15 15 16 16 17.1 17.1 17.1 17.1 17 17 Bezeichnung Pos. Bezeichnung 13 Tragfähigkeit Qmax 13 Tragfähigkeit Qmax 14 Typenschild, Fahrzeug 14 Typenschild, Fahrzeug 15 Anschlagpunkt für Kranverladung 15 Anschlagpunkt für Kranverladung 16 Verbotsschild „Nicht Mitfahren“ 16 Verbotsschild „Nicht Mitfahren“ 17 Schild „Anhebepunkte Wagenheber“ 17 Fahrzeug-Nr. (eingeschlagen) 17.1 18 Schild „Anhebepunkte Wagenheber“ Fahrzeug-Nr. (eingeschlagen) Warnschild „Vorsicht Elektronik und Niederspannung“ 1001.D Warnschild „Vorsicht Elektronik und Niederspannung“ 1001.D 18 xx xx 1,5 V 18 17.1 Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 14 mV 1,5 V Pos. xx Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx 14 mV Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxx 13 Xxxxxx Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx B7 B7 4.1 Typenschild, Fahrzeug 4.1 31 19 20 21 22 23 Typenschild, Fahrzeug Xxx Xxxx 20 30 Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx kg Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx mm Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx V Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx kW Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxx xxxxxxxx kg kg Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxx Xxxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxx 21 29 22 28 23 27 Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx kg Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx mm Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx V Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx kW Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxx xxxxxxxx kg kg Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxx 25 26 29 28 27 Pos. Bezeichnung Pos. Bezeichnung 26 Pos. Bezeichnung 19 Typ 26 Antriebsleistung in kW 19 Typ 26 Antriebsleistung in kW 20 Serien-Nr. 27 Kunden-Nr. 20 Serien-Nr. 27 Kunden-Nr. 21 Nenntragfähigkeit in kg 28 Batteriegewicht min/max in kg 21 Nenntragfähigkeit in kg 28 Batteriegewicht min/max in kg 22 Batterie: Spannung V Amperestunden Ah 29 Leergewicht ohne Batterie in kg 22 Batterie: Spannung V Amperestunden Ah 29 Leergewicht ohne Batterie in kg 23 Hersteller 30 Baujahr 23 Hersteller 30 Baujahr 24 Auftrag-Nr. 31 Hersteller-Logo 24 Auftrag-Nr. 31 Hersteller-Logo 25 Lastschwerpunktabstand in mm 25 Lastschwerpunktabstand in mm Bei Fragen zum Fahrzeug bzw. Ersatzteilbestellungen bitte die Serien-Nummer (20) angeben. 1001.D A Bei Fragen zum Fahrzeug bzw. Ersatzteilbestellungen bitte die Serien-Nummer (20) angeben. 1001.D B8 30 Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxx 24 25 A Xxx Xxxx Xxxxx Xxxx 24 Pos. Bezeichnung 31 19 B8 C Transport und Erstinbetriebnahme C Transport und Erstinbetriebnahme 1 Kranverladung 1 Kranverladung m Nur Hebezeug mit ausreichender Tragfähigkeit verwenden. (Verladegewicht = Eigengewicht + Batteriegewicht; siehe Typenschild Fahrzeug) m Nur Hebezeug mit ausreichender Tragfähigkeit verwenden. (Verladegewicht = Eigengewicht + Batteriegewicht; siehe Typenschild Fahrzeug) A Für das Verladen des Fahrzeugs mittels Krangeschirr sind Anschlagepunkte (1) vorgesehen. Die Anschlagpunkte sind mit Kunstoffabdeckungen versehen, die nach dem Transport wieder einzusetzen sind. A Für das Verladen des Fahrzeugs mittels Krangeschirr sind Anschlagepunkte (1) vorgesehen. Die Anschlagpunkte sind mit Kunstoffabdeckungen versehen, die nach dem Transport wieder einzusetzen sind. – Fahrzeug gesichert abstellen (siehe Kapitel E). – Das Krangeschirr an den Anschlagpunkten (1) anschlagen. – Fahrzeug gesichert abstellen (siehe Kapitel E). – Das Krangeschirr an den Anschlagpunkten (1) anschlagen. m Das Krangeschirr an den Anschlagpunkten so anschlagen, daß es auf keinen Fall verrutschen kann! Anschlagmittel des Krangeschirrs müssen so angebracht werden, daß sie beim Anheben keine Anbauteile berühren. m Das Krangeschirr an den Anschlagpunkten so anschlagen, daß es auf keinen Fall verrutschen kann! Anschlagmittel des Krangeschirrs müssen so angebracht werden, daß sie beim Anheben keine Anbauteile berühren. 2 Erstinbetriebnahme 2 Erstinbetriebnahme m Fahrzeug nur mit Batteriestrom fahren! Kabelverbindungen zur Batterie (Schleppkabel) müssen kürzer als 6 m sein. m Fahrzeug nur mit Batteriestrom fahren! Kabelverbindungen zur Batterie (Schleppkabel) müssen kürzer als 6 m sein. Um die Betriebsbereitschaft des Fahrzeugs nach der Anlieferung oder nach einem Transport herzustellen, sind folgende Tätigkeiten durchzuführen: – – – – – – – – Ausrüstung auf Vollständigkeit und Zustand prüfen. Ggf. Batterie einbauen, Batteriekabel nicht beschädigen. Batterie laden (siehe Kapitel D). Fahrzeug, wie vorgeschrieben, in Betrieb nehmen (siehe Kapitel E). A Ausrüstung auf Vollständigkeit und Zustand prüfen. Ggf. Batterie einbauen, Batteriekabel nicht beschädigen. Batterie laden (siehe Kapitel D). Fahrzeug, wie vorgeschrieben, in Betrieb nehmen (siehe Kapitel E). Nach dem Abstellen kann es zu Abplattungen auf den Laufflächen der Räder kommen. Nach kurzer Fahrzeit verschwinden diese Abplattungen wieder. 0301.D Nach dem Abstellen kann es zu Abplattungen auf den Laufflächen der Räder kommen. Nach kurzer Fahrzeit verschwinden diese Abplattungen wieder. 0301.D A Um die Betriebsbereitschaft des Fahrzeugs nach der Anlieferung oder nach einem Transport herzustellen, sind folgende Tätigkeiten durchzuführen: C1 C1 3 m Fahrzeug ohne Eigenantrieb bewegen (Notbetrieb) 3 Fahrzeug ohne Eigenantrieb bewegen (Notbetrieb) Um das Fahrzeug im Notbetrieb bewegen zu können, muß die elektromagnetisch betätigte Bremse gelöst werden. Um das Fahrzeug im Notbetrieb bewegen zu können, muß die elektromagnetisch betätigte Bremse gelöst werden. – Schrauben (2) lösen. – Vorderwand (3) abnehmen. – Befestigungsschrauben (4) lösen bis sich das Fahrzeug bewegen läßt (Bremswirkung ist aufgehoben). – Schrauben (2) lösen. – Vorderwand (3) abnehmen. – Befestigungsschrauben (4) lösen bis sich das Fahrzeug bewegen läßt (Bremswirkung ist aufgehoben). Das Fahrzeug kann jetzt bewegt werden. Das Fahrzeug kann jetzt bewegt werden. m Nach Abstellen des Fahrzeugs am Bestimmungsort müssen die Befestigungsschrauben (4) wieder fest angezogen werden. Die Bremswirkung ist wieder hergestellt! 2 Nach Abstellen des Fahrzeugs am Bestimmungsort müssen die Befestigungsschrauben (4) wieder fest angezogen werden. Die Bremswirkung ist wieder hergestellt! 2 2 2 3 3 C2 0301.D 4 0301.D 4 C2 D Batterie - Wartung, Aufladung, Wechsel D Batterie - Wartung, Aufladung, Wechsel 1 1 Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Säurebatterien Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Säurebatterien Vor allen Arbeiten an den Batterien muß das Fahrzeug gesichert abgestellt werden (siehe Kapitel E). Vor allen Arbeiten an den Batterien muß das Fahrzeug gesichert abgestellt werden (siehe Kapitel E). Wartungspersonal: Das Aufladen, Warten und Wechseln von Batterien darf nur von hierfür ausgebildetem Personal durchgeführt werden. Diese Betriebsanleitung und die Vorschriften der Hersteller von Batterie und Batterieladestation sind bei der Durchführung zu beachten. Wartungspersonal: Das Aufladen, Warten und Wechseln von Batterien darf nur von hierfür ausgebildetem Personal durchgeführt werden. Diese Betriebsanleitung und die Vorschriften der Hersteller von Batterie und Batterieladestation sind bei der Durchführung zu beachten. Brandschutzmaßnahmen: Beim Umgang mit Batterien darf nicht geraucht und kein offenes Feuer verwendet werden. Im Bereich des zum Aufladen abgestellten Fahrzeuges dürfen sich im Abstand von mindestens 2 m keine brennbaren Stoffe oder funkenbildende Betriebsmittel befinden. Der Raum muß belüftet sein. Brandschutzmittel sind bereitzustellen. Brandschutzmaßnahmen: Beim Umgang mit Batterien darf nicht geraucht und kein offenes Feuer verwendet werden. Im Bereich des zum Aufladen abgestellten Fahrzeuges dürfen sich im Abstand von mindestens 2 m keine brennbaren Stoffe oder funkenbildende Betriebsmittel befinden. Der Raum muß belüftet sein. Brandschutzmittel sind bereitzustellen. Wartung der Batterie: Die Zellendeckel der Batterie müssen trocken und sauber gehalten werden. Klemmen und Kabelschuhe müssen sauber, leicht mit Polfett bestrichen und fest angeschraubt sein. Batterien mit nichtisolierten Polen müssen mit einer rutschfesten Isoliermatte abgedeckt werden. Wartung der Batterie: Die Zellendeckel der Batterie müssen trocken und sauber gehalten werden. Klemmen und Kabelschuhe müssen sauber, leicht mit Polfett bestrichen und fest angeschraubt sein. Batterien mit nichtisolierten Polen müssen mit einer rutschfesten Isoliermatte abgedeckt werden. Entsorgung der Batterie: Die Entsorgung von Batterien ist nur unter Beachtung und Einhaltung der nationalen Umweltschutzbestimmungen oder Entsorgungsgesetze zulässig. Es sind unbedingt die Herstellerangaben zur Entsorgung zu befolgen. Entsorgung der Batterie: Die Entsorgung von Batterien ist nur unter Beachtung und Einhaltung der nationalen Umweltschutzbestimmungen oder Entsorgungsgesetze zulässig. Es sind unbedingt die Herstellerangaben zur Entsorgung zu befolgen. m Vor Schließen der Batteriehaube sicherstellen, daß das Batteriekabel nicht beschädigt werden kann. m Vor Schließen der Batteriehaube sicherstellen, daß das Batteriekabel nicht beschädigt werden kann. f Die Batterien enthalten gelöste Säure, die giftig und ätzend ist. Aus diesem Grund muß bei sämtlichen Arbeiten an den Batterien Schutzkleidung und Augenschutz getragen werden. Kontakt mit Batteriesäure unbedingt vermeiden. Sind Kleidung, Haut oder Augen trotzdem mit Batteriesäure in Berührung gekommen, sind die betroffenen Partien umgehend mit reichlich sauberem Wasser abzuspülen, bei Haut- oder Augenkontakt ist zudem ein Arzt aufzusuchen. Verschüttete Batteriesäure ist sofort zu neutralisieren. f Die Batterien enthalten gelöste Säure, die giftig und ätzend ist. Aus diesem Grund muß bei sämtlichen Arbeiten an den Batterien Schutzkleidung und Augenschutz getragen werden. Kontakt mit Batteriesäure unbedingt vermeiden. Sind Kleidung, Haut oder Augen trotzdem mit Batteriesäure in Berührung gekommen, sind die betroffenen Partien umgehend mit reichlich sauberem Wasser abzuspülen, bei Haut- oder Augenkontakt ist zudem ein Arzt aufzusuchen. Verschüttete Batteriesäure ist sofort zu neutralisieren. m Es dürfen nur Batterien mit geschlossenem Batterietrog verwendet werden. m Es dürfen nur Batterien mit geschlossenem Batterietrog verwendet werden. f Batteriegewicht und -abmessungen haben erheblichen Einfluß auf die Betriebssicherheit des Fahrzeuges. Ein Wechsel der Batterieausstattung ist nur mit Zustimmung des Herstellers zulässig. f Batteriegewicht und -abmessungen haben erheblichen Einfluß auf die Betriebssicherheit des Fahrzeuges. Ein Wechsel der Batterieausstattung ist nur mit Zustimmung des Herstellers zulässig. 2 Batterietypen 2 Batterietypen m Das Fahrzeug ist mit wartungsfreien Batterietypen bestückt (siehe Kapitel B). Bei diesem Batterietyp darf kein destilliertes Wasser nachgefüllt werden. Die Deckel der Zellen sind fest verschlossen. Ein Öffnen dieser Deckel zerstört die Batterie! m Das Fahrzeug ist mit wartungsfreien Batterietypen bestückt (siehe Kapitel B). Bei diesem Batterietyp darf kein destilliertes Wasser nachgefüllt werden. Die Deckel der Zellen sind fest verschlossen. Ein Öffnen dieser Deckel zerstört die Batterie! 1001.D Die Batteriegewichte sind aus dem Typenschild der Batterie zu entnehmen. 1001.D Die Batteriegewichte sind aus dem Typenschild der Batterie zu entnehmen. D1 D1 3 Batterie laden mit integriertem Ladegerät 3 Batterie laden mit integriertem Ladegerät 3.1 Batterie laden mit 230 VAC 3.1 Batterie laden mit 230 VAC Das Netzkabel des Ladegerätes ist von außen zugänglich. – Netzstecker (1) aus der Aufnahme (2) am Ladegerät ziehen und in eine geeignete Netzsteckdose (230 V ±10%) stecken. Die LED (3) zeigt durch grünes Blinklicht an, daß das Ladegerät an das Netz angeschlossen ist und der Ladevorgang läuft. – Batterie aufladen bis die LED (3) grünes Dauerlicht zeigt. – Stecker (1) aus der Netzsteckdose ziehen und in die Aufnahme am Fahrzeug (2) stecken. – Netzstecker (1) aus der Aufnahme (2) am Ladegerät ziehen und in eine geeignete Netzsteckdose (230 V ±10%) stecken. Die LED (3) zeigt durch grünes Blinklicht an, daß das Ladegerät an das Netz angeschlossen ist und der Ladevorgang läuft. – Batterie aufladen bis die LED (3) grünes Dauerlicht zeigt. – Stecker (1) aus der Netzsteckdose ziehen und in die Aufnahme am Fahrzeug (2) stecken. A Während des Ladevorgangs sind alle elektrischen Funktionen unterbrochen (elektronischer Losfahrschutz). Es ist kein Betrieb des Fahrzeugs möglich. Erhaltungsladung Zeigt die LED (3) grünes Dauerlicht, ist die Batterie vollständig geladen. Das Ladegerät schaltet auf Erhaltungsladung um. Die Erhaltungsladung dauert an, bis der Anschlußstecker abgezogen wird. m Um eine lange Batterielebensdauer zu ermöglichen, wird empfohlen, regelmäßig alle 1-2 Wochen eine Ausgleichsladung durchzuführen. Das Ladegerät muß mindestens 41 Stunden am Netz bleiben. Netzanschluß Netzspannung: 230 V ±10% Netzfrequenz: 50 Hz ±4% D2 Erhaltungsladung Zeigt die LED (3) grünes Dauerlicht, ist die Batterie vollständig geladen. Das Ladegerät schaltet auf Erhaltungsladung um. Die Erhaltungsladung dauert an, bis der Anschlußstecker abgezogen wird. Um eine lange Batterielebensdauer zu ermöglichen, wird empfohlen, regelmäßig alle 1-2 Wochen eine Ausgleichsladung durchzuführen. Das Ladegerät muß mindestens 41 Stunden am Netz bleiben. Netzanschluß Netzspannung: 230 V ±10% Netzfrequenz: 50 Hz ±4% 1001.D m Während des Ladevorgangs sind alle elektrischen Funktionen unterbrochen (elektronischer Losfahrschutz). Es ist kein Betrieb des Fahrzeugs möglich. D2 1001.D A Das Netzkabel des Ladegerätes ist von außen zugänglich. 3.2 Batterie laden mit 24 VDC (LKW) 3.2 – Anschlußstecker des Ladekabels (o) mit dem 24 VDC Anschluß (4) verbinden. Die LED (3) zeigt durch grünes Blinklicht an, daß das Ladegerät angeschlossen ist und die Ladung erfolgt. – Batterie aufladen, bis die LED (3) grünes Dauerlicht zeigt. – 24 VDC Verbindung trennen A – Anschlußstecker des Ladekabels (o) mit dem 24 VDC Anschluß (4) verbinden. Die LED (3) zeigt durch grünes Blinklicht an, daß das Ladegerät angeschlossen ist und die Ladung erfolgt. – Batterie aufladen, bis die LED (3) grünes Dauerlicht zeigt. – 24 VDC Verbindung trennen A Während des Ladevorgangs sind alle elektrischen Funktionen unterbrochen (elektronischer Losfahrschutz). Es ist kein Betrieb des Fahrzeugs möglich. 4 Batterie laden mit 24 VDC (LKW) Während des Ladevorgangs sind alle elektrischen Funktionen unterbrochen (elektronischer Losfahrschutz). Es ist kein Betrieb des Fahrzeugs möglich. 4 3 3 Ladezeiten Ladezeiten Die Ladedauer beträgt je nach Entladezustand der Batterie bis zu 6 Stunden. Die Ladedauer beträgt je nach Entladezustand der Batterie bis zu 6 Stunden. Teilaufladungen Teilaufladungen Das Ladegerät ist so konstruiert, daß es sich bei Zuladung von teilgeladenen Batterien automatisch anpaßt. Hierdurch wird der Verschleiß der Batterie gering gehalten. Das Ladegerät ist so konstruiert, daß es sich bei Zuladung von teilgeladenen Batterien automatisch anpaßt. Hierdurch wird der Verschleiß der Batterie gering gehalten. m Rotes Blinken der LED (3) bedeutet, das die Batterie defekt oder der Ladestromkreis unterbrochen ist. Bei Betrieb des Ladegerätes über das LKW-Bordnetz ist eine Vollladung der Batterie nicht immer möglich. Es ist einmal pro Woche eine Ausgleichsladung (Netzaufladung) durchzuführen. f Erfolgt die Ausgleichsladung auf dem LKW über Netzanschluß (115 V / 230 V), muß der Netzanschluß über einen FI-Schutzschalter verfügen! f Erfolgt die Ausgleichsladung auf dem LKW über Netzanschluß (115 V / 230 V), muß der Netzanschluß über einen FI-Schutzschalter verfügen! 1001.D Rotes Blinken der LED (3) bedeutet, das die Batterie defekt oder der Ladestromkreis unterbrochen ist. Bei Betrieb des Ladegerätes über das LKW-Bordnetz ist eine Vollladung der Batterie nicht immer möglich. Es ist einmal pro Woche eine Ausgleichsladung (Netzaufladung) durchzuführen. 1001.D m D3 D3 Austausch der Batterien 4 – Schrauben (5) lösen, Fronthaube (6) und Vorderwand (7) entfernen. – Polschrauben lösen und Batteriekabel von den Polen abziehen. m – Schrauben (5) lösen, Fronthaube (6) und Vorderwand (7) entfernen. – Polschrauben lösen und Batteriekabel von den Polen abziehen. m Batteriekabel so ablegen, daß sie beim Herausziehen der Batterie nicht am Fahrzeug hängen bleiben. – Batterien (8) an den Griffen herausheben. D4 m Der Einbau erfolgt in umgekehrter Reihenfolge; dabei auf richtige Einbaulage und richtigen Anschluß der Batterien achten: – rotes Kabel: + Pol 1. Batterie – blaues Kabel: - Pol 2. Batterie – Nach Wiedereinbau sämtliche Kabel- und Steckverbindungen auf sichtbare Schäden prüfen. Batteriekabel so ablegen, daß sie beim Herausziehen der Batterie nicht am Fahrzeug hängen bleiben. – Batterien (8) an den Griffen herausheben. Der Einbau erfolgt in umgekehrter Reihenfolge; dabei auf richtige Einbaulage und richtigen Anschluß der Batterien achten: – rotes Kabel: + Pol 1. Batterie – blaues Kabel: - Pol 2. Batterie – Nach Wiedereinbau sämtliche Kabel- und Steckverbindungen auf sichtbare Schäden prüfen. 1001.D m Austausch der Batterien D4 1001.D 4 5 Entladekontroll-LED (Entladeanzeiger) 5 Entladekontroll-LED (Entladeanzeiger) Der Entladezustand der Batterie wird mit der LED angezeigt. Der Entladezustand der Batterie wird mit der LED angezeigt. Zustand leuchtet blinkt blinkt Zustand leuchtet blinkt blinkt Farbe grün grün rot Anzeige Batterieladung > 30% Batterieladung 30 - 20% Batterieladung < 20% Farbe grün grün rot Anzeige Batterieladung > 30% Batterieladung 30 - 20% Batterieladung < 20% m Bei leichtem Einsatz (Last < 300 kg) ist die Batterie bereits bei grün blinkender LED aufzuladen. Bei rot blinkender LED sind die Batterien aufzuladen. Ein weiterer Betrieb schädigt die Batterie. Es findet eine Tiefentladung statt, so daß der minimal zulässige Spannungswert unterschritten wird. A Bei Erreichen der 20% Restkapazität (LED blinkt rot) wird das Heben unterbrochen. A Bei Erreichen der 20% Restkapazität (LED blinkt rot) wird das Heben unterbrochen. 1001.D Bei leichtem Einsatz (Last < 300 kg) ist die Batterie bereits bei grün blinkender LED aufzuladen. Bei rot blinkender LED sind die Batterien aufzuladen. Ein weiterer Betrieb schädigt die Batterie. Es findet eine Tiefentladung statt, so daß der minimal zulässige Spannungswert unterschritten wird. 1001.D m D5 D5 D6 D6 1001.D 1001.D E Bedienung E Bedienung 1 1 f Sicherheitsbestimmungen für den Betrieb des Flurförderzeuges Sicherheitsbestimmungen für den Betrieb des Flurförderzeuges Fahrerlaubnis: Das Flurförderzeug darf nur von geeigneten Personen benutzt werden, die in der Führung ausgebildet sind, dem Betreiber oder dessen Beauftragten ihre Fähigkeiten im Fahren und Handhaben von Lasten nachgewiesen haben und von ihm ausdrücklich mit der Führung beauftragt sind. Fahrerlaubnis: Das Flurförderzeug darf nur von geeigneten Personen benutzt werden, die in der Führung ausgebildet sind, dem Betreiber oder dessen Beauftragten ihre Fähigkeiten im Fahren und Handhaben von Lasten nachgewiesen haben und von ihm ausdrücklich mit der Führung beauftragt sind. Rechte, Pflichten und Verhaltensregeln für den Fahrer: Der Fahrer muß über seine Rechte und Pflichten unterrichtet, in der Bedienung des Flurförderzeuges unterwiesen und mit dem Inhalt dieser Betriebsanleitung vertraut sein. Ihm müssen die erforderlichen Rechte eingeräumt werden. Er darf das Fahrzeug nur bedienen, wenn er Sicherheitsfußbekleidung trägt. Rechte, Pflichten und Verhaltensregeln für den Fahrer: Der Fahrer muß über seine Rechte und Pflichten unterrichtet, in der Bedienung des Flurförderzeuges unterwiesen und mit dem Inhalt dieser Betriebsanleitung vertraut sein. Ihm müssen die erforderlichen Rechte eingeräumt werden. Er darf das Fahrzeug nur bedienen, wenn er Sicherheitsfußbekleidung trägt. Verbot der Nutzung durch Unbefugte: Der Fahrer ist während der Nutzungszeit für das Flurförderzeug verantwortlich. Er muß Unbefugten verbieten, das Flurförderzeug zu fahren oder zu betätigen. Es dürfen keine Personen mitgenommen oder gehoben werden. Verbot der Nutzung durch Unbefugte: Der Fahrer ist während der Nutzungszeit für das Flurförderzeug verantwortlich. Er muß Unbefugten verbieten, das Flurförderzeug zu fahren oder zu betätigen. Es dürfen keine Personen mitgenommen oder gehoben werden. Beschädigungen und Mängel: Beschädigungen und sonstige Mängel am Flurförderzeug oder Anbaugerät sind sofort dem Aufsichtspersonal zu melden. Betriebsunsichere Flurförderzeuge (z.B. abgefahrene Räder oder defekte Bremsen) dürfen bis zu ihrer ordnungsgemäßen Instandsetzung nicht eingesetzt werden. Beschädigungen und Mängel: Beschädigungen und sonstige Mängel am Flurförderzeug oder Anbaugerät sind sofort dem Aufsichtspersonal zu melden. Betriebsunsichere Flurförderzeuge (z.B. abgefahrene Räder oder defekte Bremsen) dürfen bis zu ihrer ordnungsgemäßen Instandsetzung nicht eingesetzt werden. Reparaturen: Ohne besondere Ausbildung und Genehmigung darf der Fahrer keine Reparaturen oder Veränderungen am Flurförderzeug durchführen. Auf keinen Fall darf er Sicherheitseinrichtungen oder Schalter unwirksam machen oder verstellen. Reparaturen: Ohne besondere Ausbildung und Genehmigung darf der Fahrer keine Reparaturen oder Veränderungen am Flurförderzeug durchführen. Auf keinen Fall darf er Sicherheitseinrichtungen oder Schalter unwirksam machen oder verstellen. Gefahrenbereich: Der Gefahrenbereich ist der Bereich, in dem Personen durch Fahr- oder Hubbewegungen des Flurförderzeuges, seiner Lastaufnahmemittel (z.B. Gabelzinken oder Anbaugeräte) oder des Ladegutes gefährdet sind. Hierzu gehört auch der Bereich, der durch herabfallendes Ladegut oder eine absinkende/herabfallende Arbeitseinrichtung erreicht werden kann. Gefahrenbereich: Der Gefahrenbereich ist der Bereich, in dem Personen durch Fahr- oder Hubbewegungen des Flurförderzeuges, seiner Lastaufnahmemittel (z.B. Gabelzinken oder Anbaugeräte) oder des Ladegutes gefährdet sind. Hierzu gehört auch der Bereich, der durch herabfallendes Ladegut oder eine absinkende/herabfallende Arbeitseinrichtung erreicht werden kann. f Unbefugte müssen aus dem Gefahrenbereich gewiesen werden. Bei Gefahr für Personen muß rechtzeitig ein Warnzeichen gegeben werden. Verlassen Unbefugte trotz Aufforderung den Gefahrenbereich nicht, ist das Flurförderzeug unverzüglich zum Stillstand zu bringen. Sicherheitseinrichtung und Warnschilder: Die hier beschriebenen Sicherheitseinrichtungen, Warnschilder und Warnhinweise sind unbedingt zu beachten. 0301.D 0301.D Sicherheitseinrichtung und Warnschilder: Die hier beschriebenen Sicherheitseinrichtungen, Warnschilder und Warnhinweise sind unbedingt zu beachten. Unbefugte müssen aus dem Gefahrenbereich gewiesen werden. Bei Gefahr für Personen muß rechtzeitig ein Warnzeichen gegeben werden. Verlassen Unbefugte trotz Aufforderung den Gefahrenbereich nicht, ist das Flurförderzeug unverzüglich zum Stillstand zu bringen. E1 E1 Beschreibung der Bedien- und Anzeigeelemente Pos. Bedien- bzw. Anzeigeelement 1 Auffahrsicherheitstaster 2 Fahrschalter 2 Taster - Lastaufnahmemittel Heben Taster - Lastaufnahmemittel Senken Taster - Hupe Taster - Rangierfahrt t Funktion Fahrzeug fährt vom Bediener weg. Regelt die Fahrtrichtung und die Fahrtgeschwindigkeit. Lastaufnahmemittel heben. t Lastaufnahmemittel senken. 4 t t 5 6 7 Integriertes Ladegerät (inkl. Sicherheitsschaltung) t 8 Schaltschloß mit integriertem Not-Aus Taster t 9 Ladeanschluß für 24 V LKW Ladekabel (o) Entladekontroll-LED (Entladeanzeiger) o Akustisches Signal auslösen. Steht die Deichsel im oberen Bremsbereich, kann durch Betätigen eines Tasters die Bremsfunktion überbrückt werden und das Fahrzeug mit verminderter Geschwindigkeit (Rangierfahrt) bewegt werden. Aufladen der Batterie durch Einstekken des Netzsteckers in eine Netzsteckdose. Steuerstrom ein- und ausschalten. Durch Abziehen des Schlüssels ist das Fahrzeug gegen Einschalten durch Unbefugte gesichert. Aufladen der Batterie durch Einstekken des 24 V LKW-Ladekabels. Zeigt den Ladezustand der Batterie an (siehe Kapitel D). 3 4 5 6 10 t t t Pos. Bedien- bzw. Anzeigeelement 1 Auffahrsicherheitstaster 2 Fahrschalter Taster - Lastaufnahmemittel Heben Taster - Lastaufnahmemittel Senken Taster - Hupe Taster - Rangierfahrt t Funktion Fahrzeug fährt vom Bediener weg. Regelt die Fahrtrichtung und die Fahrtgeschwindigkeit. Lastaufnahmemittel heben. t Lastaufnahmemittel senken. t t 7 Integriertes Ladegerät (inkl. Sicherheitsschaltung) t 8 Schaltschloß mit integriertem Not-Aus Taster t 9 Ladeanschluß für 24 V LKW Ladekabel (o) Entladekontroll-LED (Entladeanzeiger) o Akustisches Signal auslösen. Steht die Deichsel im oberen Bremsbereich, kann durch Betätigen eines Tasters die Bremsfunktion überbrückt werden und das Fahrzeug mit verminderter Geschwindigkeit (Rangierfahrt) bewegt werden. Aufladen der Batterie durch Einstekken des Netzsteckers in eine Netzsteckdose. Steuerstrom ein- und ausschalten. Durch Abziehen des Schlüssels ist das Fahrzeug gegen Einschalten durch Unbefugte gesichert. Aufladen der Batterie durch Einstekken des 24 V LKW-Ladekabels. Zeigt den Ladezustand der Batterie an (siehe Kapitel D). 3 10 o = Zusatzausstattung t = Serienausstattung 0301.D t = Serienausstattung E2 Beschreibung der Bedien- und Anzeigeelemente t t t o = Zusatzausstattung 0301.D 2 E2 6 6 5 5 4 4 3 1 9 1 10 7 8 9 2 10 0301.D 8 2 0301.D 7 3 E3 E3 3 Fahrzeug in Betrieb nehmen 3 Fahrzeug in Betrieb nehmen f Bevor das Fahrzeug in Betrieb genommen, bedient oder eine Ladeeinheit gehoben werden darf, muß sich der Fahrer davon überzeugen, daß sich niemand im Gefahrenbereich befindet. f Bevor das Fahrzeug in Betrieb genommen, bedient oder eine Ladeeinheit gehoben werden darf, muß sich der Fahrer davon überzeugen, daß sich niemand im Gefahrenbereich befindet. A Prüfungen und Tätigkeiten vor der täglichen Inbetriebnahme Prüfungen und Tätigkeiten vor der täglichen Inbetriebnahme – Gesamtes Fahrzeug (insbesondere Räder und Lastaufnahmemittel) auf Beschädigungen prüfen. – Gesamtes Fahrzeug (insbesondere Räder und Lastaufnahmemittel) auf Beschädigungen prüfen. Fahrzeug einschalten Fahrzeug einschalten – Prüfen, ob Ladestecker (7) eingesteckt ist. – Schlüsselelement in Schaltschloß (8) stecken, gedrückt bis zum Anschlag nach rechts drehen und anschließend anziehen. – Prüfen, ob Ladestecker (7) eingesteckt ist. – Schlüsselelement in Schaltschloß (8) stecken, gedrückt bis zum Anschlag nach rechts drehen und anschließend anziehen. A Die Entladekontroll-LED (Entladeanzeiger) (10) zeigt die vorhandene Batteriekapazität an. Die Entladekontroll-LED (Entladeanzeiger) (10) zeigt die vorhandene Batteriekapazität an. – Taster-Hupe (5) durch Betätigen auf Funktion prüfen. – Taster-Hupe (5) durch Betätigen auf Funktion prüfen. Das Fahrzeug ist jetzt betriebsbereit. Das Fahrzeug ist jetzt betriebsbereit. – Deichsel auf Bremsfunktion prüfen (siehe Abschnitt 4.2). – Deichsel auf Bremsfunktion prüfen (siehe Abschnitt 4.2). 8 8 7 7 10 10 E4 0301.D 5 0301.D 5 E4 4 Arbeiten mit dem Flurförderzeug 4 Arbeiten mit dem Flurförderzeug 4.1 Sicherheitsregeln für den Fahrbetrieb 4.1 Sicherheitsregeln für den Fahrbetrieb Verhalten beim Fahren: Der Fahrer muß die Fahrgeschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anpassen. Langsam fahren muß er z.B. in Kurven, an und in engen Durchgängen, beim Durchfahren von Pendeltüren, an unübersichtlichen Stellen. Er muß stets sicheren Bremsabstand zu vor ihm fahrenden Fahrzeugen halten und das Flurförderzeug stets unter Kontrolle haben. Plötzliches Anhalten (außer im Gefahrfall), schnelles Wenden, Überholen an gefährlichen oder unübersichtlichen Stellen ist verboten. Ein Hinauslehnen oder Hinausgreifen aus dem Arbeits- und Bedienbereich ist verboten. Verhalten beim Fahren: Der Fahrer muß die Fahrgeschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anpassen. Langsam fahren muß er z.B. in Kurven, an und in engen Durchgängen, beim Durchfahren von Pendeltüren, an unübersichtlichen Stellen. Er muß stets sicheren Bremsabstand zu vor ihm fahrenden Fahrzeugen halten und das Flurförderzeug stets unter Kontrolle haben. Plötzliches Anhalten (außer im Gefahrfall), schnelles Wenden, Überholen an gefährlichen oder unübersichtlichen Stellen ist verboten. Ein Hinauslehnen oder Hinausgreifen aus dem Arbeits- und Bedienbereich ist verboten. Sichtverhältnisse beim Fahren: Der Fahrer muß in Fahrtrichtung schauen und immer einen ausreichenden Überblick über die von ihm befahrene Strecke haben. Werden Ladeeinheiten transportiert, die die Sicht beeinträchtigen, so muß das Flurförderzeug mit hinten befindlicher Last fahren. Ist dies nicht möglich, muß eine zweite Person als Warnposten vor dem Flurförderzeug hergehen. Sichtverhältnisse beim Fahren: Der Fahrer muß in Fahrtrichtung schauen und immer einen ausreichenden Überblick über die von ihm befahrene Strecke haben. Werden Ladeeinheiten transportiert, die die Sicht beeinträchtigen, so muß das Flurförderzeug mit hinten befindlicher Last fahren. Ist dies nicht möglich, muß eine zweite Person als Warnposten vor dem Flurförderzeug hergehen. Befahren von Steigungen oder Gefällen: Das Befahren von Steigungen bzw. Gefällen ist nur gestattet, wenn diese als Verkehrsweg ausgewiesen sowie sauber und griffig sind und gemäß technischen Fahrzeugspezifikationen sicher befahren werden können. Dabei ist die Ladeeinheit stets bergseitig zu führen. Wenden, schräges Befahren und Abstellen des Flurförderzeuges an Steigungen bzw. Gefällen ist verboten. Gefälle dürfen nur mit verminderter Geschwindigkeit und bei permanenter Bremsbereitschaft befahren werden. Befahren von Steigungen oder Gefällen: Das Befahren von Steigungen bzw. Gefällen ist nur gestattet, wenn diese als Verkehrsweg ausgewiesen sowie sauber und griffig sind und gemäß technischen Fahrzeugspezifikationen sicher befahren werden können. Dabei ist die Ladeeinheit stets bergseitig zu führen. Wenden, schräges Befahren und Abstellen des Flurförderzeuges an Steigungen bzw. Gefällen ist verboten. Gefälle dürfen nur mit verminderter Geschwindigkeit und bei permanenter Bremsbereitschaft befahren werden. Befahren von Aufzügen oder Ladebrücken: Aufzüge oder Ladebrücken dürfen nur befahren werden, wenn diese über ausreichende Tragfähigkeit verfügen, nach ihrer Bauart für das Befahren geeignet und vom Betreiber für das Befahren freigegeben sind. Dies ist vor dem Befahren zu prüfen. Das Flurförderzeug muß mit der Ladeeinheit voran in den Aufzug gefahren werden und eine Position einnehmen, die ein Berühren der Schachtwände ausschließt. Personen, die im Aufzug mitfahren, dürfen diesen erst betreten, wenn das Flurförderzeug sicher steht und müssen den Aufzug vor dem Flurförderzeug verlassen. Befahren von Aufzügen oder Ladebrücken: Aufzüge oder Ladebrücken dürfen nur befahren werden, wenn diese über ausreichende Tragfähigkeit verfügen, nach ihrer Bauart für das Befahren geeignet und vom Betreiber für das Befahren freigegeben sind. Dies ist vor dem Befahren zu prüfen. Das Flurförderzeug muß mit der Ladeeinheit voran in den Aufzug gefahren werden und eine Position einnehmen, die ein Berühren der Schachtwände ausschließt. Personen, die im Aufzug mitfahren, dürfen diesen erst betreten, wenn das Flurförderzeug sicher steht und müssen den Aufzug vor dem Flurförderzeug verlassen. Beschaffenheit der zu transportierenden Last: Es dürfen nur vorschriftmäßig gesicherte Lasten transportiert werden. Niemals Lasten befördern die höher als die Spitze des Gabelträgers oder Lastschutzgitters gestapelt sind. Beschaffenheit der zu transportierenden Last: Es dürfen nur vorschriftmäßig gesicherte Lasten transportiert werden. Niemals Lasten befördern die höher als die Spitze des Gabelträgers oder Lastschutzgitters gestapelt sind. Schleppen von Anhängern: Die für das Flurförderzeug angegebene maximale Anhängelast für ungebremste und/oder gebremste Anhänger darf nicht überschritten werden. Die Ladung des Anhängers muß ordnungsgemäß gesichert sein und darf die für die Fahrwege zugelassenen Abmessungen nicht überschreiten. Nach dem Ankuppeln muß der Fahrer vor Fahrtantritt prüfen, daß die Anhängekupplung gegen Lösen gesichert ist. Schleppende Flurförderzeuge müssen so betrieben werden, daß ein sicheres Fahren und Abbremsen des Schleppzuges bei allen Fahrbewegungen gewährleistet ist. Schleppen von Anhängern: Die für das Flurförderzeug angegebene maximale Anhängelast für ungebremste und/oder gebremste Anhänger darf nicht überschritten werden. Die Ladung des Anhängers muß ordnungsgemäß gesichert sein und darf die für die Fahrwege zugelassenen Abmessungen nicht überschreiten. Nach dem Ankuppeln muß der Fahrer vor Fahrtantritt prüfen, daß die Anhängekupplung gegen Lösen gesichert ist. Schleppende Flurförderzeuge müssen so betrieben werden, daß ein sicheres Fahren und Abbremsen des Schleppzuges bei allen Fahrbewegungen gewährleistet ist. 0301.D Fahrwege und Arbeitsbereiche: Es dürfen nur die für den Verkehr freigegebenen Wege befahren werden. Unbefugte Dritte müssen dem Arbeitsbereich fernbleiben. Die Last darf nur an den dafür vorgesehenen Stellen gelagert werden. 0301.D Fahrwege und Arbeitsbereiche: Es dürfen nur die für den Verkehr freigegebenen Wege befahren werden. Unbefugte Dritte müssen dem Arbeitsbereich fernbleiben. Die Last darf nur an den dafür vorgesehenen Stellen gelagert werden. E5 E5 4.2 Fahren, Lenken, Bremsen 4.2 Fahren, Lenken, Bremsen f Das Mitfahren auf dem Fahrzeug ist in keinem Fall zulässig. f Das Mitfahren auf dem Fahrzeug ist in keinem Fall zulässig. f Not-Aus – Not-Aus Taster (8) drücken. – Not-Aus Taster (8) drücken. Alle elektrischen Funktionen werden abgeschaltet. Alle elektrischen Funktionen werden abgeschaltet. Zwangsbremsung Zwangsbremsung Beim Loslassen der Deichsel erfolgt eine Zwangsbremsung - die Deichsel bewegt sich selbsttätig in den oberen Bremsbereich (B). Beim Loslassen der Deichsel erfolgt eine Zwangsbremsung - die Deichsel bewegt sich selbsttätig in den oberen Bremsbereich (B). f Bewegt sich die Deichsel verlangsamt in die Bremsstellung, muß die Ursache beseitigt werden. Ggf. ist die Gasdruckfeder zu erneuern! Fahren Fahren m Nur mit geschlossenen und ordnungsgemäß verriegelten Hauben fahren. – Fahrzeug in Betrieb nehmen (siehe Abschnitt 3). E6 Nur mit geschlossenen und ordnungsgemäß verriegelten Hauben fahren. – Fahrzeug in Betrieb nehmen (siehe Abschnitt 3). Die Fahrgeschwindigkeit wird mit dem Fahrschalter (2) geregelt. Die Fahrgeschwindigkeit wird mit dem Fahrschalter (2) geregelt. – Deichsel (11) in Fahrbereich (F) neigen und Fahrschalter (2) in die gewünschte Fahrtrichtung (V oder R) betätigen. – Deichsel (11) in Fahrbereich (F) neigen und Fahrschalter (2) in die gewünschte Fahrtrichtung (V oder R) betätigen. Lenken Lenken – Deichsel (11) nach links oder rechts schwenken. – Deichsel (11) nach links oder rechts schwenken. m In engen Kurven ragt die Deichsel über die Fahrzeugkonturen hinaus! 0301.D m Bewegt sich die Deichsel verlangsamt in die Bremsstellung, muß die Ursache beseitigt werden. Ggf. ist die Gasdruckfeder zu erneuern! In engen Kurven ragt die Deichsel über die Fahrzeugkonturen hinaus! 0301.D m Not-Aus E6 Rangierfahrt f m Rangierfahrt f Bei Verwendung des Tasters „Rangierfahrt“ (6) ist vom Fahrer besondere Aufmerksamkeit erforderlich. Das Fahrzeug kann mit senkrecht stehender Deichsel gefahren werden (z.B. in engen Räumen / Fahrstuhl): Das Fahrzeug kann mit senkrecht stehender Deichsel gefahren werden (z.B. in engen Räumen / Fahrstuhl): – Taster „Rangierfahrt“ (6) drücken. – Fahrregler (2) in die gewünschte Fahrtrichtung (V oder R) betätigen. – Taster „Rangierfahrt“ (6) drücken. – Fahrregler (2) in die gewünschte Fahrtrichtung (V oder R) betätigen. Die Betriebsbremse wird gelöst. Das Fahrzeug fährt in Langsamfahrt. Die Betriebsbremse wird gelöst. Das Fahrzeug fährt in Langsamfahrt. m Beim Loslassen des Fahrschalters (2) fällt die Magnetbremse ein. Im Gefahrenfall das Fahrzeug durch sofortiges Loslassen des Fahrschalters (2) oder des Tasters (6) „Rangierfahrt“ bremsen. 6 f Beim Loslassen des Fahrschalters (2) fällt die Magnetbremse ein. Im Gefahrenfall das Fahrzeug durch sofortiges Loslassen des Fahrschalters (2) oder des Tasters (6) „Rangierfahrt“ bremsen. 2 6 Bremsen f Bei Verwendung des Tasters „Rangierfahrt“ (6) ist vom Fahrer besondere Aufmerksamkeit erforderlich. 2 Bremsen f Das Bremsverhalten des Fahrzeugs hängt wesentlich von den Fahrbahnverhältnissen ab. Der Fahrer muß dies in seinem Fahrverhalten berücksichtigen. Das Bremsverhalten des Fahrzeugs hängt wesentlich von den Fahrbahnverhältnissen ab. Der Fahrer muß dies in seinem Fahrverhalten berücksichtigen. Das Fahrzeug kann auf drei Arten gebremst werden: Das Fahrzeug kann auf drei Arten gebremst werden: – Mit der generatorischen Bremse (Fahrschalter (2)). – Mit der Gegenstrombremse (Fahrschalter (2)). – Mit der Betriebsbremse (Deichsel (11)). – Mit der generatorischen Bremse (Fahrschalter (2)). – Mit der Gegenstrombremse (Fahrschalter (2)). – Mit der Betriebsbremse (Deichsel (11)). Bremsen mit der generatorischen Bremse: Bremsen mit der generatorischen Bremse: – Fahrschalter (2) loslassen. – Fahrschalter (2) loslassen. Bremsen mit der Gegenstrombremse: Bremsen mit der Gegenstrombremse: – Während der Fahrt kann mit Fahrschalter (2) in Gegenrichtung umgeschaltet werden. – Das Fahrzeug wird durch Gegenstrom abgebremst, bis die Fahrt in Gegenrichtung einsetzt. – Während der Fahrt kann mit Fahrschalter (2) in Gegenrichtung umgeschaltet werden. – Das Fahrzeug wird durch Gegenstrom abgebremst, bis die Fahrt in Gegenrichtung einsetzt. f Im Gefahrenfall, muß das Fahrzeug mit der Betriebsbremse gebremst werden. Bremsen mit der Betriebsbremse: Bremsen mit der Betriebsbremse: 0301.D – Deichsel (11) nach oben oder unten in einen der Bremsbereiche (B) neigen. 0301.D – Deichsel (11) nach oben oder unten in einen der Bremsbereiche (B) neigen. Im Gefahrenfall, muß das Fahrzeug mit der Betriebsbremse gebremst werden. E7 E7 Anfahren an der Steigung f Anfahren an der Steigung f Die Last muß bergseitig geführt werden! Die zu befahrende Steigung darf maximal 10 m lang sein: – ohne Last: – Last 600 kg: – Last 1200 kg: 15 % 6% 3,5 % Die Last muß bergseitig geführt werden! Die zu befahrende Steigung darf maximal 10 m lang sein: – ohne Last: – Last 600 kg: – Last 1200 kg: 15 % 6% 3,5 % m Größere Steigungen als angegeben dürfen mit dem Fahrzeug nicht befahren werden. Mehrfaches Befahren von Steigungen darf nur nach längeren Pausen erfolgen. m Größere Steigungen als angegeben dürfen mit dem Fahrzeug nicht befahren werden. Mehrfaches Befahren von Steigungen darf nur nach längeren Pausen erfolgen. 4.3 Aufnehmen und Absetzen von Ladeeinheiten 4.3 Aufnehmen und Absetzen von Ladeeinheiten m Bevor eine Ladeeinheit aufgenommen wird, hat sich der Fahrer davon zu überzeugen, daß sie ordnungsgemäß palettiert ist und die zugelassene Tragfähigkeit des Fahrzeugs nicht überschreitet. Die Queraufnahme von Langgut ist nicht zulässig. m Bevor eine Ladeeinheit aufgenommen wird, hat sich der Fahrer davon zu überzeugen, daß sie ordnungsgemäß palettiert ist und die zugelassene Tragfähigkeit des Fahrzeugs nicht überschreitet. Die Queraufnahme von Langgut ist nicht zulässig. A Die Hub- und Senkgeschwindigkeiten sind vorgegeben. – Fahrzeug mit dem Lastaufnahmemittel vollständig unter die Ladeeinheit fahren. – Fahrzeug mit dem Lastaufnahmemittel vollständig unter die Ladeeinheit fahren. A Heben Heben – Taster „Lastaufnahmemittel Heben“ (3) betätigen, bis gewünschte Hubhöhe erreicht ist. – Taster „Lastaufnahmemittel Heben“ (3) betätigen, bis gewünschte Hubhöhe erreicht ist. Senken Senken – Taster „Lastaufnahmemittel Senken“ (4) betätigen. – Taster „Lastaufnahmemittel Senken“ (4) betätigen. 3 4 0301.D 4 0301.D 3 E8 Die Hub- und Senkgeschwindigkeiten sind vorgegeben. E8 4.4 Fahrzeug gesichert abstellen 4.4 Fahrzeug gesichert abstellen f Das Fahrzeug immer gesichert abstellen. Das Fahrzeug nicht an Steigungen abstellen. Das Lastaufnahmemittel muß immer ganz abgesenkt sein. f Das Fahrzeug immer gesichert abstellen. Das Fahrzeug nicht an Steigungen abstellen. Das Lastaufnahmemittel muß immer ganz abgesenkt sein. 0301.D – Lastaufnahmemittel absenken. – Schlüsselelement (8) in senkrechte Stellung schalten und Schlüssel abziehen. 0301.D – Lastaufnahmemittel absenken. – Schlüsselelement (8) in senkrechte Stellung schalten und Schlüssel abziehen. E9 E9 E 10 E 10 0301.D 0301.D F Instandhaltung des Flurförderzeuges F Instandhaltung des Flurförderzeuges 1 1 Betriebssicherheit und Umweltschutz Die in diesem Kapitel aufgeführten Prüfungen und Wartungstätigkeiten müssen nach den Fristen der Wartungs-Checklisten durchgeführt werden. Betriebssicherheit und Umweltschutz Die in diesem Kapitel aufgeführten Prüfungen und Wartungstätigkeiten müssen nach den Fristen der Wartungs-Checklisten durchgeführt werden. f Jegliche Veränderung am Flurförderzeug - insbesondere der Sicherheitseinrichtungen - ist verboten. Auf keinen Fall dürfen die Arbeitsgeschwindigkeiten des Flurförderzeuges verändert werden. f Jegliche Veränderung am Flurförderzeug - insbesondere der Sicherheitseinrichtungen - ist verboten. Auf keinen Fall dürfen die Arbeitsgeschwindigkeiten des Flurförderzeuges verändert werden. m Nur Original-Ersatzteile unterliegen unserer Qualitätskontrolle. Um einen sicheren und zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten, sind nur Ersatzteile des Herstellers zu verwenden. Altteile und ausgetauschte Betriebsmittel müssen sachgerecht nach den geltenden Umweltschutzbestimmungen entsorgt werden. Für den Ölwechsel steht Ihnen der Ölservice des Herstellers zur Verfügung. m Nur Original-Ersatzteile unterliegen unserer Qualitätskontrolle. Um einen sicheren und zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten, sind nur Ersatzteile des Herstellers zu verwenden. Altteile und ausgetauschte Betriebsmittel müssen sachgerecht nach den geltenden Umweltschutzbestimmungen entsorgt werden. Für den Ölwechsel steht Ihnen der Ölservice des Herstellers zur Verfügung. Nach Durchführung von Prüfungen und Wartungstätigkeiten müssen die Tätigkeiten des Abschnitts „Wiederinbetriebnahme“ durchgeführt werden (siehe Kapitel F). 2 m Nach Durchführung von Prüfungen und Wartungstätigkeiten müssen die Tätigkeiten des Abschnitts „Wiederinbetriebnahme“ durchgeführt werden (siehe Kapitel F). Sicherheitsvorschriften für die Instandhaltung 2 Sicherheitsvorschriften für die Instandhaltung Personal für die Instandhaltung: Wartung und Instandsetzung der Flurförderzeuge darf nur durch sachkundiges Personal des Herstellers durchgeführt werden. Die Service-Organisation des Herstellers verfügt über speziell für diese Aufgaben geschulte Außendiensttechniker. Wir empfehlen daher den Abschluß eines Wartungsvertrages mit dem zuständigen Service-Stützpunkt des Herstellers. Personal für die Instandhaltung: Wartung und Instandsetzung der Flurförderzeuge darf nur durch sachkundiges Personal des Herstellers durchgeführt werden. Die Service-Organisation des Herstellers verfügt über speziell für diese Aufgaben geschulte Außendiensttechniker. Wir empfehlen daher den Abschluß eines Wartungsvertrages mit dem zuständigen Service-Stützpunkt des Herstellers. Anheben und Aufbocken: Zum Anheben des Flurförderzeuges dürfen Anschlagmittel nur an den dafür vorgesehenen Stellen angeschlagen werden. Beim Aufbocken muß durch geeignete Mittel (Keile, Holzklötze) ein Wegrutschen oder Abkippen ausgeschlossen werden. Arbeiten unter angehobener Lastaufnahme dürfen nur durchgeführt werden, wenn diese mit einer ausreichend starken Kette abgefangen ist. Anheben und Aufbocken: Zum Anheben des Flurförderzeuges dürfen Anschlagmittel nur an den dafür vorgesehenen Stellen angeschlagen werden. Beim Aufbocken muß durch geeignete Mittel (Keile, Holzklötze) ein Wegrutschen oder Abkippen ausgeschlossen werden. Arbeiten unter angehobener Lastaufnahme dürfen nur durchgeführt werden, wenn diese mit einer ausreichend starken Kette abgefangen ist. Reinigungsarbeiten: Das Flurförderzeug darf nicht mit brennbaren Flüssigkeiten gereinigt werden. Vor Beginn der Reinigungsarbeiten sind sämtliche Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, die Funkenbildung (z.B. durch Kurzschluß) ausschließen. Bei batteriebetriebenen Flurförderzeugen muß der Batteriestecker herausgezogen werden. Elektrische und elektronische Baugruppen sind mit schwacher Saug- oder Druckluft und nichtleitendem, antistatischem Pinsel zu reinigen. Reinigungsarbeiten: Das Flurförderzeug darf nicht mit brennbaren Flüssigkeiten gereinigt werden. Vor Beginn der Reinigungsarbeiten sind sämtliche Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, die Funkenbildung (z.B. durch Kurzschluß) ausschließen. Bei batteriebetriebenen Flurförderzeugen muß der Batteriestecker herausgezogen werden. Elektrische und elektronische Baugruppen sind mit schwacher Saug- oder Druckluft und nichtleitendem, antistatischem Pinsel zu reinigen. m Wird das Flurförderzeug mit Wasserstrahl oder Hochdruckreiniger gesäubert, müssen vorher alle elektrischen und elektronischen Baugruppen sorgfältig abgedeckt werden, denn Feuchtigkeit kann Fehlfunktionen hervorrufen. Eine Reinigung mit Dampfstrahl ist nicht zugelassen. Nach der Reinigung sind die im Abschnitt „Wiederinbetriebnahme“ beschriebenen Tätigkeiten durchzuführen. 0708.D 0708.D Nach der Reinigung sind die im Abschnitt „Wiederinbetriebnahme“ beschriebenen Tätigkeiten durchzuführen. Wird das Flurförderzeug mit Wasserstrahl oder Hochdruckreiniger gesäubert, müssen vorher alle elektrischen und elektronischen Baugruppen sorgfältig abgedeckt werden, denn Feuchtigkeit kann Fehlfunktionen hervorrufen. Eine Reinigung mit Dampfstrahl ist nicht zugelassen. F1 F1 Schweißarbeiten: Zur Vermeidung von Schäden an elektrischen oder elektronischen Komponenten sind diese vor der Durchführung von Schweißarbeiten aus dem Flurförderzeug auszubauen. Schweißarbeiten: Zur Vermeidung von Schäden an elektrischen oder elektronischen Komponenten sind diese vor der Durchführung von Schweißarbeiten aus dem Flurförderzeug auszubauen. Einstellwerte: Bei Reparaturen sowie beim Wechseln von hydraulischen / elektrischen / elektronischen Komponenten müssen die fahrzeugabhängigen Einstellwerte beachtet werden. Einstellwerte: Bei Reparaturen sowie beim Wechseln von hydraulischen / elektrischen / elektronischen Komponenten müssen die fahrzeugabhängigen Einstellwerte beachtet werden. Bereifung: Die Qualität der Bereifung beeinflußt die Standsicherheit und das Fahrverhalten des Flurförderzeuges. Änderungen dürfen nur nach Abstimmung mit dem Hersteller erfolgen. Bei Ersatz der werkseitig montierten Reifen sind ausschließlich Original-Ersatzteile des Herstellers zu verwenden, da andernfalls die Typenblatt-Daten nicht eingehalten werden können. Beim Wechseln von Rädern oder Reifen ist darauf zu achten, daß keine Schrägstellung des Flurförderzeuges entsteht (Radwechsel z.B. immer links und rechts gleichzeitig). Bereifung: Die Qualität der Bereifung beeinflußt die Standsicherheit und das Fahrverhalten des Flurförderzeuges. Änderungen dürfen nur nach Abstimmung mit dem Hersteller erfolgen. Bei Ersatz der werkseitig montierten Reifen sind ausschließlich Original-Ersatzteile des Herstellers zu verwenden, da andernfalls die Typenblatt-Daten nicht eingehalten werden können. Beim Wechseln von Rädern oder Reifen ist darauf zu achten, daß keine Schrägstellung des Flurförderzeuges entsteht (Radwechsel z.B. immer links und rechts gleichzeitig). Hydraulik-Schlauchleitungen: Nach einer Verwendungsdauer von sechs Jahren müssen die Schlauchleitungen ersetzt werden. Beim Austausch von Hydraulikkomponenten sollten die Schlauchleitungen in diesem Hydrauliksystem gewechselt werden. Hydraulik-Schlauchleitungen: Nach einer Verwendungsdauer von sechs Jahren müssen die Schlauchleitungen ersetzt werden. Beim Austausch von Hydraulikkomponenten sollten die Schlauchleitungen in diesem Hydrauliksystem gewechselt werden. F2 0708.D Arbeiten an der elektrischen Anlage: Arbeiten an der elektrischen Anlage dürfen nur von elektrotechnisch geschulten Fachkräften durchgeführt werden. Sie haben vor Arbeitsbeginn alle Maßnahmen zu ergreifen, die zum Ausschluß eines elektrischen Unfalls notwendig sind. Bei batteriebetriebenen Flurförderzeugen ist das Fahrzeug zusätzlich durch Ziehen des Batteriesteckers spannungsfrei zu schalten. 0708.D Arbeiten an der elektrischen Anlage: Arbeiten an der elektrischen Anlage dürfen nur von elektrotechnisch geschulten Fachkräften durchgeführt werden. Sie haben vor Arbeitsbeginn alle Maßnahmen zu ergreifen, die zum Ausschluß eines elektrischen Unfalls notwendig sind. Bei batteriebetriebenen Flurförderzeugen ist das Fahrzeug zusätzlich durch Ziehen des Batteriesteckers spannungsfrei zu schalten. F2 3 Wartungs-Checkliste 3 Wartungs-Checkliste A Zur Gewährleistung der Sicherheit und der Lebensdauer des Fahrzeuges müssen die in der Wartungs-Checkliste angegebenen Tätigkeiten halbjährlich durchgeführt werden. A Zur Gewährleistung der Sicherheit und der Lebensdauer des Fahrzeuges müssen die in der Wartungs-Checkliste angegebenen Tätigkeiten halbjährlich durchgeführt werden. Rahmen / Aufbau: Alle tragenden Elemente auf Beschädigung prüfen Schraubverbindungen prüfen Antrieb: Getriebe auf Geräusche und Leckagen untersuchen Räder: Auf Verschleiß und Beschädigungen prüfen Lagerung und Befestigung prüfen Radschrauben auf festen Sitz prüfen, ggf. nachziehen Lenkung / Bremsanlage: Lenklagerspiel prüfen Funktion und Einstellung prüfen Gasdruckfeder auf Rückstellfunktion, Dichtheit u. Beschädigung prüfen Hubeinrichtung: Funktion und Verschleiß prüfen Lastteil und Kinematik auf Verschleiß und Beschädigung prüfen Hydraulische Anlage: Funktion prüfen Hydraulikaggregat auf Dichtheit und Beschädigung prüfen Ölstand prüfen Elektrische Anlage: Funktion prüfen Kabel auf festen Sitz der Anschlüsse und Beschädigung prüfen Sicherungen auf richtigen Wert prüfen Warneinrichtungen und Sicherheitsschaltungen auf Funktion prüfen Elektro-Motoren: Motorbefestigung prüfen Batterien: Anschlußklemmen auf festen Sitz prüfen, mit Polschraubenfett fetten Batteriekabel auf Beschädigung prüfen, ggf. wechseln A Rahmen / Aufbau: Alle tragenden Elemente auf Beschädigung prüfen Schraubverbindungen prüfen Antrieb: Getriebe auf Geräusche und Leckagen untersuchen Räder: Auf Verschleiß und Beschädigungen prüfen Lagerung und Befestigung prüfen Radschrauben auf festen Sitz prüfen, ggf. nachziehen Lenkung / Bremsanlage: Lenklagerspiel prüfen Funktion und Einstellung prüfen Gasdruckfeder auf Rückstellfunktion, Dichtheit u. Beschädigung prüfen Hubeinrichtung: Funktion und Verschleiß prüfen Lastteil und Kinematik auf Verschleiß und Beschädigung prüfen Hydraulische Anlage: Funktion prüfen Hydraulikaggregat auf Dichtheit und Beschädigung prüfen Ölstand prüfen Elektrische Anlage: Funktion prüfen Kabel auf festen Sitz der Anschlüsse und Beschädigung prüfen Sicherungen auf richtigen Wert prüfen Warneinrichtungen und Sicherheitsschaltungen auf Funktion prüfen Elektro-Motoren: Motorbefestigung prüfen Batterien: Anschlußklemmen auf festen Sitz prüfen, mit Polschraubenfett fetten Batteriekabel auf Beschädigung prüfen, ggf. wechseln A Die Wartungsintervalle W1 sind vom Betreiber durchzuführen. In der Einfahrphase - nach ca. 100 Betriebsstunden - des Flurförderzeuges ist durch den Betreiber eine Prüfung der Radmuttern bzw. Radbolzen und ggf. ein Nachziehen sicher zu stellen. 0708.D 0708.D In der Einfahrphase - nach ca. 100 Betriebsstunden - des Flurförderzeuges ist durch den Betreiber eine Prüfung der Radmuttern bzw. Radbolzen und ggf. ein Nachziehen sicher zu stellen. Die Wartungsintervalle W1 sind vom Betreiber durchzuführen. F3 F3 4 Hydraulikölstand 4 Hydraulikölstand Einfüllstutzen Hydrauliköl Einfüllstutzen Hydrauliköl A 0,25 l 5 A 0,25 l Betriebsmittel 5 Umgang mit Betriebsmitteln: Der Umgang mit Betriebsmitteln hat stets sachgemäß und den Herstellervorschriften entsprechend zu erfolgen. Umgang mit Betriebsmitteln: Der Umgang mit Betriebsmitteln hat stets sachgemäß und den Herstellervorschriften entsprechend zu erfolgen. f Unsachgemäßer Umgang gefährdet Gesundheit, Leben und Umwelt. Betriebsmittel dürfen nur in vorschriftsmäßigen Behältern gelagert werden. Sie können brennbar sein, deshalb nicht mit heißen Bauteilen oder offener Flamme in Verbindung bringen. F4 Unsachgemäßer Umgang gefährdet Gesundheit, Leben und Umwelt. Betriebsmittel dürfen nur in vorschriftsmäßigen Behältern gelagert werden. Sie können brennbar sein, deshalb nicht mit heißen Bauteilen oder offener Flamme in Verbindung bringen. Beim Auffüllen von Betriebsmitteln sind nur saubere Gefäße zu verwenden. Ein Mischen von Betriebsmitteln verschiedener Qualitäten ist verboten. Von dieser Vorschrift darf nur abgewichen werden, wenn das Mischen in dieser Betriebsanleitung ausdrücklich vorgeschrieben wird. Beim Auffüllen von Betriebsmitteln sind nur saubere Gefäße zu verwenden. Ein Mischen von Betriebsmitteln verschiedener Qualitäten ist verboten. Von dieser Vorschrift darf nur abgewichen werden, wenn das Mischen in dieser Betriebsanleitung ausdrücklich vorgeschrieben wird. Verschütten ist zu vermeiden. Verschüttete Flüssigkeit muß umgehend mit einem geeigneten Bindemittel beseitigt und das Betriebsmittel-Bindemittel-Gemisch vorschriftsgemäß entsorgt werden. Verschütten ist zu vermeiden. Verschüttete Flüssigkeit muß umgehend mit einem geeigneten Bindemittel beseitigt und das Betriebsmittel-Bindemittel-Gemisch vorschriftsgemäß entsorgt werden. Bezeichnung Verwendung für Code Bezeichnung Verwendung für A H-LP 46, DIN 51524 Hydraulische Anlage A H-LP 46, DIN 51524 Hydraulische Anlage 0708.D Code 0708.D f Betriebsmittel F4 6 Hinweise zur Instandhaltung 6 Hinweise zur Instandhaltung 6.1 Fahrzeug für Instandhaltungsarbeiten vorbereiten 6.1 Fahrzeug für Instandhaltungsarbeiten vorbereiten Zur Vermeidung von Unfällen bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sind alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Folgende Voraussetzungen sind herzustellen: Zur Vermeidung von Unfällen bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sind alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Folgende Voraussetzungen sind herzustellen: – Fahrzeug gesichert abstellen (siehe Kapitel E). – Not-Aus Taster (1) drücken. – Fahrzeug gesichert abstellen (siehe Kapitel E). – Not-Aus Taster (1) drücken. f Bei Arbeiten unter angehobener Lastgabel oder angehobenem Fahrzeug sind diese so zu sichern, daß ein Absenken, Abkippen oder Wegrutschen ausgeschlossen ist. Beim Anheben des Fahrzeugs sind zusätzlich die Vorschriften des Kapitels „Transport und Erstinbetriebnahme“ zu befolgen. Bei Arbeiten an der Feststellbremse ist das Fahrzeug gegen Wegrollen zu sichern. f Bei Arbeiten unter angehobener Lastgabel oder angehobenem Fahrzeug sind diese so zu sichern, daß ein Absenken, Abkippen oder Wegrutschen ausgeschlossen ist. Beim Anheben des Fahrzeugs sind zusätzlich die Vorschriften des Kapitels „Transport und Erstinbetriebnahme“ zu befolgen. Bei Arbeiten an der Feststellbremse ist das Fahrzeug gegen Wegrollen zu sichern. 6.2 Fronthaube und Vorderwand abnehmen 6.2 Fronthaube und Vorderwand abnehmen 0708.D – Befestigungsschrauben (2) lösen. – Fronthaube (3) und Vorderwand (4) vorsichtig abnehmen. 0708.D – Befestigungsschrauben (2) lösen. – Fronthaube (3) und Vorderwand (4) vorsichtig abnehmen. F5 F5 6.3 Elektrische Sicherungen prüfen 6.3 – Fahrzeug für Instandhaltungsarbeiten vorbereiten (siehe Abschnitt 6.1). – Fronthaube abnehmen (siehe Abschnitt 6.2). – Sämtliche Sicherungen gemäß Tabelle auf korrekten Wert prüfen, ggf. austauschen. Elektrische Sicherungen prüfen – Fahrzeug für Instandhaltungsarbeiten vorbereiten (siehe Abschnitt 6.1). – Fronthaube abnehmen (siehe Abschnitt 6.2). – Sämtliche Sicherungen gemäß Tabelle auf korrekten Wert prüfen, ggf. austauschen. X1 X1 5 X3 X4 X4 X5 X5 + U V W - + U V W - 6 Pos. 6 EME Pos. 5 F1 Leistungssicherung 63 A 5 F1 Leistungssicherung 63 A 6 F2 Steuersicherung 5A 6 F2 Steuersicherung 5A Wiederinbetriebnahme 6.4 F6 Bezeichnung Absicherung von: EME Wiederinbetriebnahme Die Wiederinbetriebnahme nach Reinigungen oder Arbeiten zur Instandhaltung darf erst erfolgen, nachdem folgende Tätigkeiten durchgeführt wurden: – Bremse auf Funktion prüfen. – Hupe auf Funktion prüfen. – Bremse auf Funktion prüfen. – Hupe auf Funktion prüfen. 0708.D Die Wiederinbetriebnahme nach Reinigungen oder Arbeiten zur Instandhaltung darf erst erfolgen, nachdem folgende Tätigkeiten durchgeführt wurden: 0708.D 6.4 Bezeichnung Absicherung von: 5 X3 F6 7 Stillegung des Fahrzeugs 7 Wird das Fahrzeug z.B. aus betrieblichen Gründen länger als 6 Monate stillgelegt, darf es nur in einem frostfreien und trockenen Raum gelagert werden und die Maßnahmen vor, während und nach der Stillegung sind wie beschrieben durchzuführen. m Wird das Fahrzeug z.B. aus betrieblichen Gründen länger als 6 Monate stillgelegt, darf es nur in einem frostfreien und trockenen Raum gelagert werden und die Maßnahmen vor, während und nach der Stillegung sind wie beschrieben durchzuführen. m Das Fahrzeug muß während der Stillegung so aufgebockt werden, daß alle Räder frei vom Boden kommen. Nur so ist gewährleistet, daß Räder und Radlager nicht beschädigt werden. – Batterie laden (siehe Kapitel D). – Batterie abklemmen, reinigen und die Polschrauben mit Polfett einfetten. A Das Fahrzeug muß während der Stillegung so aufgebockt werden, daß alle Räder frei vom Boden kommen. Nur so ist gewährleistet, daß Räder und Radlager nicht beschädigt werden. – Batterie laden (siehe Kapitel D). – Batterie abklemmen, reinigen und die Polschrauben mit Polfett einfetten. A Zusätzlich sind die Angaben des Batterieherstellers zu beachten. – Alle freiliegenden elektrischen Kontakte mit einem geeigneten Kontaktspray einsprühen. 7.1 Stillegung des Fahrzeugs Zusätzlich sind die Angaben des Batterieherstellers zu beachten. – Alle freiliegenden elektrischen Kontakte mit einem geeigneten Kontaktspray einsprühen. Maßnahmen während der Stillegung 7.1 Maßnahmen während der Stillegung Alle 6 Monate: Alle 6 Monate: – Batterie laden (siehe Kapitel D). – Batterie laden (siehe Kapitel D). m Batteriebetriebene Flurförderzeuge: Das regelmäßige Aufladen der Batterie ist unbedingt durchzuführen, da sonst durch die Selbstentladung der Batterie eine Tiefentladung eintritt, welche die Batterie zerstört. A Bei ständiger Erhaltungsladung ist eine Ladung alle 6 Monate zum Schutz gegen Tiefentladung nicht erforderlich. A Bei ständiger Erhaltungsladung ist eine Ladung alle 6 Monate zum Schutz gegen Tiefentladung nicht erforderlich. 0708.D Batteriebetriebene Flurförderzeuge: Das regelmäßige Aufladen der Batterie ist unbedingt durchzuführen, da sonst durch die Selbstentladung der Batterie eine Tiefentladung eintritt, welche die Batterie zerstört. 0708.D m F7 F7 7.2 Wiederinbetriebnahme nach der Stillegung 7.2 – Fahrzeug gründlich reinigen. – Batterie reinigen, die Polschrauben mit Polfett einfetten und die Batterie anklemmen. – Batterie laden (siehe Kapitel D). – Hydrauliköl auf Kondenswasser prüfen, ggf. wechseln. – Fahrzeug in Betrieb nehmen (siehe Kapitel E). Wiederinbetriebnahme nach der Stillegung – Fahrzeug gründlich reinigen. – Batterie reinigen, die Polschrauben mit Polfett einfetten und die Batterie anklemmen. – Batterie laden (siehe Kapitel D). – Hydrauliköl auf Kondenswasser prüfen, ggf. wechseln. – Fahrzeug in Betrieb nehmen (siehe Kapitel E). f Unmittelbar nach der Inbetriebnahme mehrere Probebremsungen durchführen. f Unmittelbar nach der Inbetriebnahme mehrere Probebremsungen durchführen. 8 Sicherheitsprüfung nach Zeit und außergewöhnlichen Vorkommnissen 8 Sicherheitsprüfung nach Zeit und außergewöhnlichen Vorkommnissen A Es ist eine Sicherheitsprüfung entsprechend der nationalen Vorschriften durchzuführen. Jungheinrich empfiehlt eine Überprüfung nach FEM Richtlinie 4.004. Für diese Prüfungen bietet Jungheinrich einen speziellen Sicherheitsservice mit entsprechend ausgebildeten Mitarbeitern. A Es ist eine Sicherheitsprüfung entsprechend der nationalen Vorschriften durchzuführen. Jungheinrich empfiehlt eine Überprüfung nach FEM Richtlinie 4.004. Für diese Prüfungen bietet Jungheinrich einen speziellen Sicherheitsservice mit entsprechend ausgebildeten Mitarbeitern. Das Flurförderzeug muss mindestens einmal jährlich (nationale Vorschriften beachten) oder nach besonderen Vorkommnissen durch eine hierfür besonders qualifizierte Person geprüft werden. Diese Person muss ihre Begutachtung und Beurteilung unbeeinflusst von betrieblichen und wirtschaftlichen Umständen nur vom Standpunkt der Sicherheit aus abgeben. Sie muss ausreichende Kenntnisse und Erfahrung nachweisen, um den Zustand eines Flurförderzeuges und die Wirksamkeit der Schutzeinrichtung nach den Regeln der Technik und den Grundsätzen für die Prüfung von Flurförderzeugen beurteilen zu können. Das Flurförderzeug muss mindestens einmal jährlich (nationale Vorschriften beachten) oder nach besonderen Vorkommnissen durch eine hierfür besonders qualifizierte Person geprüft werden. Diese Person muss ihre Begutachtung und Beurteilung unbeeinflusst von betrieblichen und wirtschaftlichen Umständen nur vom Standpunkt der Sicherheit aus abgeben. Sie muss ausreichende Kenntnisse und Erfahrung nachweisen, um den Zustand eines Flurförderzeuges und die Wirksamkeit der Schutzeinrichtung nach den Regeln der Technik und den Grundsätzen für die Prüfung von Flurförderzeugen beurteilen zu können. Dabei muss eine vollständige Prüfung des technischen Zustandes des Flurförderzeuges in Bezug auf Unfallsicherheit durchgeführt werden. Außerdem muss das Flurförderzeug auch gründlich auf Beschädigungen untersucht werden, die durch evtl. unsachgemäße Verwendung verursacht sein könnten. Es ist ein Prüfprotokoll anzulegen. Die Ergebnisse der Prüfung sind mindestens bis zur übernächsten Prüfung aufzubewahren. Dabei muss eine vollständige Prüfung des technischen Zustandes des Flurförderzeuges in Bezug auf Unfallsicherheit durchgeführt werden. Außerdem muss das Flurförderzeug auch gründlich auf Beschädigungen untersucht werden, die durch evtl. unsachgemäße Verwendung verursacht sein könnten. Es ist ein Prüfprotokoll anzulegen. Die Ergebnisse der Prüfung sind mindestens bis zur übernächsten Prüfung aufzubewahren. Für die umgehende Beseitigung von Mängeln muss der Betreiber sorgen. Für die umgehende Beseitigung von Mängeln muss der Betreiber sorgen. A Als optischer Hinweis wird das Flurförderzeug nach erfolgter Prüfung mit einer Prüfplakette versehen. Diese Plakette zeigt an, in welchem Monat welchen Jahres die nächste Prüfung erfolgt. 9 Endgültige Außerbetriebnahme, Entsorgung 9 Endgültige Außerbetriebnahme, Entsorgung A Die endgültige und fachgerechte Außerbetriebnahme bzw. Entsorgung des Flurförderzeuges hat unter den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Anwenderlandes zu erfolgen. Insbesondere sind die Bestimmungen für die Entsorgung der Batterie, der Betriebsstoffe sowie der Elektronik und elektrischen Anlage zu beachten. A Die endgültige und fachgerechte Außerbetriebnahme bzw. Entsorgung des Flurförderzeuges hat unter den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Anwenderlandes zu erfolgen. Insbesondere sind die Bestimmungen für die Entsorgung der Batterie, der Betriebsstoffe sowie der Elektronik und elektrischen Anlage zu beachten. F8 0708.D Als optischer Hinweis wird das Flurförderzeug nach erfolgter Prüfung mit einer Prüfplakette versehen. Diese Plakette zeigt an, in welchem Monat welchen Jahres die nächste Prüfung erfolgt. 0708.D A F8 10 Störungshilfe und Fehlererkennung 10 Störungshilfe und Fehlererkennung 10.1 Störungshilfe 10.1 Störungshilfe Störung Fahrzeug fährt nicht Mögliche Ursache Abhilfemaßnahmen – Batterie wird noch gela- – 230 V - oder 24 V - Verbindung trennen den – Schaltschloß in Stellung – Schlüssel gedrückt bis zum Anschlag senkrecht nach rechts drehen und anschließend anziehen – Batterieladung zu ge- – Batterieladung prüfen, ring ggf. Batterie laden – Sicherung defekt – Sicherungen F1 und F2 prüfen Last läßt sich – Fahrzeug nicht – Sämtliche unter der Störung „Fahrzeug nicht heben betriebsbereit fährt nicht“ angeführten Abhilfemaßnahmen durchführen – Sicherung defekt – Sicherung F1 prüfen – Taster Lastaufnahme- – Tasterfunktion gemäß Wirkschaltplan mittel Heben defekt prüfen. Last läßt sich – Taster Lastaufnahme- – Tasterfunktion gemäß Wirkschaltplan nicht senken mittel Senken defekt prüfen. – Magnetventil defekt – Funktion des Magnetventils gemäß Wirkschaltplan prüfen. – Sicherung defekt – Sicherung F1 prüfen Mögliche Ursache Abhilfemaßnahmen – Batterie wird noch gela- – 230 V - oder 24 V - Verbindung trennen den – Schaltschloß in Stellung – Schlüssel gedrückt bis zum Anschlag senkrecht nach rechts drehen und anschließend anziehen – Batterieladung zu ge- – Batterieladung prüfen, ring ggf. Batterie laden – Sicherung defekt – Sicherungen F1 und F2 prüfen Last läßt sich – Fahrzeug nicht – Sämtliche unter der Störung „Fahrzeug nicht heben betriebsbereit fährt nicht“ angeführten Abhilfemaßnahmen durchführen – Sicherung defekt – Sicherung F1 prüfen – Taster Lastaufnahme- – Tasterfunktion gemäß Wirkschaltplan mittel Heben defekt prüfen. Last läßt sich – Taster Lastaufnahme- – Tasterfunktion gemäß Wirkschaltplan nicht senken mittel Senken defekt prüfen. – Magnetventil defekt – Funktion des Magnetventils gemäß Wirkschaltplan prüfen. – Sicherung defekt – Sicherung F1 prüfen A Ist die Störung nicht zu beseitigen, Fahrzeug stillegen und den Service benachrichtigen. 0708.D Ist die Störung nicht zu beseitigen, Fahrzeug stillegen und den Service benachrichtigen. 0708.D A Störung Fahrzeug fährt nicht F9 F9 Fehlererkennung (Blinkcodes LED Steuerplatine) 10.2 Auf der Steuerplatine befindet sich eine LED (7) zur Störungsermittlung . Anhand des Blinksignals kann eine vorliegende Störung identifiziert werden. m Auf der Steuerplatine befindet sich eine LED (7) zur Störungsermittlung . Anhand des Blinksignals kann eine vorliegende Störung identifiziert werden. m Die hier beschriebenen Störungen dürfen nur durch sachkundiges Personal oder Kundendienst-Techniker behoben werden. X1 Fehlererkennung (Blinkcodes LED Steuerplatine) Die hier beschriebenen Störungen dürfen nur durch sachkundiges Personal oder Kundendienst-Techniker behoben werden. 7 X1 X3 X3 X4 X4 X5 X5 + U V W - + U V W - Die Blink- bzw. Lichtcodes haben folgende Bedeutung: 1x 2x 3x 4x 5x 6x 7x 8x 12x F 10 – – – – – mögliche Ursache Fehler in der Steuerung RAM-Fehler Antrieb überlastet Leistungsteil defekt Übertemperatur im Leistungsteil – Batteriespannung zu gering Überspannung – Fehler in Steuerung – – – – Die Blink- bzw. Lichtcodes haben folgende Bedeutung: Störungsbehebung Blinkcode – Steuerung ersetzen 1x – Überlastung beseitigen – Steuerung ersetzen – Fahrzeug abschalten und abkühlen lassen – Batterie laden 2x 3x 4x 5x – Fahrzeug ausschalten und nach ca. 5 sek. wieder einschalten – Anschlüsse und Batterie prüfen, ggf. ersetzen – Steuerung ersetzen Batterie defekt Anschluß nicht in Ordnung Leistungsteil defekt Steuersignale für Drehrichtung oder – Fahrschalter und zugehöriges Geschwindigkeiten kommen in fal- Anschlußkabel überprüfen, ggf scher Reihenfolge / Kombination ersetzen – Motoranschluß nicht in Ordnung – Motoranschlüsse überprüfen, ggf. anschließen – Bremse defekt – Bremse reparieren, ggf. ersetzen – Auffahrsicherheitsschalterüberwa- – Schalter loslassen chung (Schalter beim Einschalten – Schalter ersetzen betätigt oder defekt) 6x 7x 8x 12x 0708.D Blinkcode 7 F 10 – – – – – mögliche Ursache Fehler in der Steuerung RAM-Fehler Antrieb überlastet Leistungsteil defekt Übertemperatur im Leistungsteil – Batteriespannung zu gering Überspannung – Fehler in Steuerung – – – – Störungsbehebung – Steuerung ersetzen – Überlastung beseitigen – Steuerung ersetzen – Fahrzeug abschalten und abkühlen lassen – Batterie laden – Fahrzeug ausschalten und nach ca. 5 sek. wieder einschalten – Anschlüsse und Batterie prüfen, ggf. ersetzen – Steuerung ersetzen Batterie defekt Anschluß nicht in Ordnung Leistungsteil defekt Steuersignale für Drehrichtung oder – Fahrschalter und zugehöriges Geschwindigkeiten kommen in fal- Anschlußkabel überprüfen, ggf scher Reihenfolge / Kombination ersetzen – Motoranschluß nicht in Ordnung – Motoranschlüsse überprüfen, ggf. anschließen – Bremse defekt – Bremse reparieren, ggf. ersetzen – Auffahrsicherheitsschalterüberwa- – Schalter loslassen chung (Schalter beim Einschalten – Schalter ersetzen betätigt oder defekt) 0708.D 10.2 10.3 Stromlaufplan 10.3 1 4 10 X1 X3 Stromlaufplan 1 2 8 B 0V A +15V 4 11 10 X1 X3 2 8 B 0V A +15V 12 1 5 11 12 1 13 9 5 13 10 14 15 16 17 18 19 20 21 9 5 X4 6 1 3 10 X5 6 14 15 16 17 18 19 20 21 5 22 3 X4 6 1 X5 6 23 23 1 1 4 8 24 Leistungsendstufe 4 8 Legende Stromlaufplan 8 22 24 Legende Stromlaufplan 17 Rückwärts 8 Leistungsendstufe 17 Rückwärts 18 Bauchschalter 9 Steuerung 18 Bauchschalter Losfahrschutz 19 Rangierfahrt 10 Losfahrschutz 19 Rangierfahrt 11 Sensor Lager 20 Heben 11 Sensor Lager 20 Heben 12 Deichselschalter 21 Senken 12 Deichselschalter 21 Senken 13 Haltebremse 22 Senkventil 13 Haltebremse 22 Senkventil 14 Sollwert 1 23 Hubendschalter 14 Sollwert 1 23 Hubendschalter 15 Sollwert 2 24 Schütz Hydraulikmotor 15 Sollwert 2 24 Schütz Hydraulikmotor 16 Vorwärts 16 Vorwärts 0708.D Steuerung 0708.D 9 10 F 11 F 11 Betriebsanleitung Betriebsanleitung Jungheinrich Traktions-Batterie Jungheinrich Traktions-Batterie Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 1 2 Jungheinrich-Traktions-Batterie Bleibatterien mit Panzerplattenzellen EPzS und EPzB ...........................2-6 Jungheinrich-Traktions-Batterie Bleibatterien mit Panzerplattenzellen EPzS und EPzB ...........................2-6 Typenschild Jungheinrich-Traktions-Batterie....................................7 Typenschild Jungheinrich-Traktions-Batterie....................................7 Gebrauchsanweisung Wassernachfüllsystem Aquamatic/BFS III ..............................................8-12 Gebrauchsanweisung Wassernachfüllsystem Aquamatic/BFS III ..............................................8-12 Gebrauchsanweisung Elektrolytumwälzung EUW ......................................................................13-14 Reinigen von Batterien/Reinigen von Fahrzeug-Antriebsbatterien .........15-16 Gebrauchsanweisung Elektrolytumwälzung EUW ......................................................................13-14 Reinigen von Batterien/Reinigen von Fahrzeug-Antriebsbatterien .........15-16 Jungheinrich-Traktions-Batterie Bleibatterien mit verschlossenen Panzerplattenzellen EPzV und EPzV-BS ..........................................................................................17-21 2 0506.D Typenschild Jungheinrich-Traktions-Batterie....................................21 0506.D Typenschild Jungheinrich-Traktions-Batterie....................................21 Jungheinrich-Traktions-Batterie Bleibatterien mit verschlossenen Panzerplattenzellen EPzV und EPzV-BS ..........................................................................................17-21 1 1 Jungheinrich-Traktions-Batterie 1 Bleibatterien mit Panzerplattenzellen EPzS und EPzB Bleibatterien mit Panzerplattenzellen EPzS und EPzB Nenndaten Nenndaten 1. 2. 3. 4. Nennkapazität C5: Nennspannung: Entladestrom: Nenndichte des Elektrolyten* Ausführung EPzS: Ausführung EPzB: 5. Nenntemperatur: 6. Nennelektrolytstand: siehe Typschild 2,0 V x Zellenzahl C5/5h 1. 2. 3. 4. Nennkapazität C5: Nennspannung: Entladestrom: Nenndichte des Elektrolyten* Ausführung EPzS: Ausführung EPzB: 5. Nenntemperatur: 6. Nennelektrolytstand: 1,29 kg/l 1,29 kg/l 30° C bis Elektrolytstandmarke „max.“ * Wird innerhalb der ersten 10 Zyklen erreicht. siehe Typschild 2,0 V x Zellenzahl C5/5h 1,29 kg/l 1,29 kg/l 30° C bis Elektrolytstandmarke „max.“ * Wird innerhalb der ersten 10 Zyklen erreicht. •Gebrauchsanweisung beachten und am Ladeplatz sichtbar anbringen! •Arbeiten an Batterien nur nach Unterweisung durch Fachpersonal! •Gebrauchsanweisung beachten und am Ladeplatz sichtbar anbringen! •Arbeiten an Batterien nur nach Unterweisung durch Fachpersonal! •Bei Arbeiten an Batterien Schutzbrille und Schutzkleidung tragen! •Die Unfallverhütungsvorschriften sowie DIN EN 50272-3, DIN 50110-1 beachten. •Bei Arbeiten an Batterien Schutzbrille und Schutzkleidung tragen! •Die Unfallverhütungsvorschriften sowie DIN EN 50272-3, DIN 50110-1 beachten. •Rauchen verboten! •Keine offene Flamme, Glut oder Funken in die Nähe der Batterie, da Explosionsund Brandgefahr! •Rauchen verboten! •Keine offene Flamme, Glut oder Funken in die Nähe der Batterie, da Explosionsund Brandgefahr! •Säurespritzer im Auge oder auf der Haut mit viel klarem Wasser aus- bzw. abspülen. Danach unverzüglich einen Arzt aufsuchen. •Mit Säure verunreinigte Kleidung mit Wasser auswaschen. •Säurespritzer im Auge oder auf der Haut mit viel klarem Wasser aus- bzw. abspülen. Danach unverzüglich einen Arzt aufsuchen. •Mit Säure verunreinigte Kleidung mit Wasser auswaschen. •Explosions- und Brandgefahr, Kurzschlüsse vermeiden! •Explosions- und Brandgefahr, Kurzschlüsse vermeiden! •Elektrolyt ist stark ätzend! •Elektrolyt ist stark ätzend! •Batterie nicht kippen! •Nur zugelassene Hebe- und Transporteinrichtungen verwenden, z.B. Hebegeschirre gem. VDI 3616. Hebehaken dürfen keine Beschädigungen an Zellen, Verbindern oder Anschlußkabeln verursachen! •Batterie nicht kippen! •Nur zugelassene Hebe- und Transporteinrichtungen verwenden, z.B. Hebegeschirre gem. VDI 3616. Hebehaken dürfen keine Beschädigungen an Zellen, Verbindern oder Anschlußkabeln verursachen! •Gefährliche elektrische Spannung! •Gefährliche elektrische Spannung! •Achtung! Metallteile der Batteriezellen stehen immer unter Spannung, deshal keine fremden Gegenstände oder Werkzeuge auf der Batterie ablegen. •Achtung! Metallteile der Batteriezellen stehen immer unter Spannung, deshal keine fremden Gegenstände oder Werkzeuge auf der Batterie ablegen. 0506.D 2 Jungheinrich-Traktions-Batterie 0506.D 1 2 Bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, bei Reparatur mit nicht originalen Ersatzteilen, eigenmächtigen Eingriffen, Anwendung von Zusätzen zum Elektrolyten (angebliche Aufbesserungsmittel) erlischt der Gewährleistungsanspruch. Bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, bei Reparatur mit nicht originalen Ersatzteilen, eigenmächtigen Eingriffen, Anwendung von Zusätzen zum Elektrolyten (angebliche Aufbesserungsmittel) erlischt der Gewährleistungsanspruch. Für Batterien gem. I und II sind die Hinweise für die Aufrechterhaltung der jeweiligen Schutzart während des Betriebes zu beachten (siehe zugehörige Bescheinigung). Für Batterien gem. I und II sind die Hinweise für die Aufrechterhaltung der jeweiligen Schutzart während des Betriebes zu beachten (siehe zugehörige Bescheinigung). 1. Inbetriebnahme gefüllter und geladener Batterien. (Inbetriebnahme einer ungefüllten Batterie siehe gesonderte Vorschrift.) 1. Inbetriebnahme gefüllter und geladener Batterien. (Inbetriebnahme einer ungefüllten Batterie siehe gesonderte Vorschrift.) Die Batterie ist auf mechanisch einwandfreien Zustand zu überprüfen. Die Batterie ist auf mechanisch einwandfreien Zustand zu überprüfen. Die Batterieendableitung ist kontaktsicher und polrichtig zu verbinden, ansonsten können Batterie, Fahrzeug oder Ladegerät zerstört werden. Die Batterieendableitung ist kontaktsicher und polrichtig zu verbinden, ansonsten können Batterie, Fahrzeug oder Ladegerät zerstört werden. Anzugsmomente für Polschrauben der Endableiter und Verbinder: Anzugsmomente für Polschrauben der Endableiter und Verbinder: Stahl 23 ± 1 Nm M 10 Stahl 23 ± 1 Nm Der Elektrolytstand ist zu kontrollieren. Er muß gesichert oberhalb des Schwappschutzes oder der Scheideroberkante liegen. Der Elektrolytstand ist zu kontrollieren. Er muß gesichert oberhalb des Schwappschutzes oder der Scheideroberkante liegen. Die Batterie ist gem. Pkt. 2.2 nachzuladen. Die Batterie ist gem. Pkt. 2.2 nachzuladen. Der Elektrolyt ist mit gereinigtem Wasser bis zum Nennstand aufzufüllen. Der Elektrolyt ist mit gereinigtem Wasser bis zum Nennstand aufzufüllen. 2. Betrieb 2. Betrieb Für den Betrieb von Fahrzeugantriebsbatterien gilt DIN EN 50272-3 «Antriebsbatterien für Elektrofahrzeuge». Für den Betrieb von Fahrzeugantriebsbatterien gilt DIN EN 50272-3 «Antriebsbatterien für Elektrofahrzeuge». 2.1 Entladen 2.1 Entladen Lüftungsöffnungen dürfen nicht verschlossen oder abgedeckt werden. Lüftungsöffnungen dürfen nicht verschlossen oder abgedeckt werden. Öffnen oder Schließen von elektrischen Verbindungen (z.B. Steckern) darf nur im stromlosen Zustand erfolgen. Öffnen oder Schließen von elektrischen Verbindungen (z.B. Steckern) darf nur im stromlosen Zustand erfolgen. Zum Erreichen einer optimalen Lebensdauer sind betriebsmäßige Entladungen von mehr als 80% der Nennkapazität zu vermeiden (Tiefentladungen). Zum Erreichen einer optimalen Lebensdauer sind betriebsmäßige Entladungen von mehr als 80% der Nennkapazität zu vermeiden (Tiefentladungen). Dem entspricht eine minimale Elektrolytdichte von 1,13 kg/l am Ende der Entladung. Entladene Batterien sind sofort zu laden und dürfen nicht stehen bleiben. Dies gilt auch für teilentladene Batterien. Dem entspricht eine minimale Elektrolytdichte von 1,13 kg/l am Ende der Entladung. Entladene Batterien sind sofort zu laden und dürfen nicht stehen bleiben. Dies gilt auch für teilentladene Batterien. 2.2 Laden 2.2 Laden Es darf nur mit Gleichstrom geladen werden. Alle Ladeverfahren nach DIN 41773 und DIN 41774 sind zulässig. Anschluß nur an das zugeordnete, für die Batteriegröße zulässige Ladegerät, um Überlastungen der elektrischen Leitungen und Kontakte, unzulässige Gasbildung und Austritt von Elektrolyt aus den Zellen zu vermeiden. Es darf nur mit Gleichstrom geladen werden. Alle Ladeverfahren nach DIN 41773 und DIN 41774 sind zulässig. Anschluß nur an das zugeordnete, für die Batteriegröße zulässige Ladegerät, um Überlastungen der elektrischen Leitungen und Kontakte, unzulässige Gasbildung und Austritt von Elektrolyt aus den Zellen zu vermeiden. Im Gasungsbereich dürfen die Grenzströme gem. DIN EN 50272-3 nicht überschritten werden. Wurde das Ladegerät nicht zusammen mit der Batterie beschafft, ist es zweckmäßig, dieses vom Kundendienst des Herstellers auf seine Eignung überprüfen zu lassen. Im Gasungsbereich dürfen die Grenzströme gem. DIN EN 50272-3 nicht überschritten werden. Wurde das Ladegerät nicht zusammen mit der Batterie beschafft, ist es zweckmäßig, dieses vom Kundendienst des Herstellers auf seine Eignung überprüfen zu lassen. 3 0506.D 0506.D M 10 3 Die Batterie ist polrichtig (Plus an Plus bzw. Minus an Minus) an das ausgeschaltete Ladegerät zu schließen. Danach ist das Ladegerät einzuschalten. Beim Laden steigt die Elektrolyttemperatur um ca. 10 K an. Deshalb soll die Ladung erst begonnen werden, wenn die Elektrolyttemperatur unter 45 °C liegt. Die Elektrolyttemperatur von Batterien soll vor der Ladung mindestens +10 °C betragen, da sonst keine ordnungsgemäße Ladung erreicht wird. Die Batterie ist polrichtig (Plus an Plus bzw. Minus an Minus) an das ausgeschaltete Ladegerät zu schließen. Danach ist das Ladegerät einzuschalten. Beim Laden steigt die Elektrolyttemperatur um ca. 10 K an. Deshalb soll die Ladung erst begonnen werden, wenn die Elektrolyttemperatur unter 45 °C liegt. Die Elektrolyttemperatur von Batterien soll vor der Ladung mindestens +10 °C betragen, da sonst keine ordnungsgemäße Ladung erreicht wird. Die Ladung gilt als abgeschlossen, wenn die Elektrolytdichte und Batteriespannung über 2 Stunden konstant bleiben. Besonderer Hinweis für den Betrieb von Batterien in Gefahrenbereichen: Dies sind Batterien, die gemäß EN 50 014, DIN VDE 0170/ 0171 Ex I in schlagwettergefährdetem bzw. gemäß Ex II in explosionsgefährdetem Bereich zum Einsatz kommen. Die Behälterdeckel sind während des Ladens und des Nachgasens so weit abzuheben oder zu öffnen, daß ein entstehendes explosionsfähiges Gasgemisch durch ausreichende Belüftung seine Zündfähigkeit verliert. Der Behälter bei Batterien mit Plattenschutzpaketen darf frühestens eine halbe Stunde nach beendeter Ladung aufgelegt oder geschlossen werden. Die Ladung gilt als abgeschlossen, wenn die Elektrolytdichte und Batteriespannung über 2 Stunden konstant bleiben. Besonderer Hinweis für den Betrieb von Batterien in Gefahrenbereichen: Dies sind Batterien, die gemäß EN 50 014, DIN VDE 0170/ 0171 Ex I in schlagwettergefährdetem bzw. gemäß Ex II in explosionsgefährdetem Bereich zum Einsatz kommen. Die Behälterdeckel sind während des Ladens und des Nachgasens so weit abzuheben oder zu öffnen, daß ein entstehendes explosionsfähiges Gasgemisch durch ausreichende Belüftung seine Zündfähigkeit verliert. Der Behälter bei Batterien mit Plattenschutzpaketen darf frühestens eine halbe Stunde nach beendeter Ladung aufgelegt oder geschlossen werden. 2.3 Ausgleichsladen 2.3 Ausgleichsladen Ausgleichsladungen dienen zur Sicherung der Lebensdauer und zur Erhaltung der Kapazität. Sie sind erforderlich nach Tiefentladungen, nach wiederholt ungenügender Ladung und Laden nach IU-Kennlinie. Ausgleichsladungen sind im Anschluß an normale Ladungen durchzuführen. Der Ladestrom kann max. 5 A/100 Ah Nennkapazität betragen (Ladeende siehe Punkt 2.2.). Ausgleichsladungen dienen zur Sicherung der Lebensdauer und zur Erhaltung der Kapazität. Sie sind erforderlich nach Tiefentladungen, nach wiederholt ungenügender Ladung und Laden nach IU-Kennlinie. Ausgleichsladungen sind im Anschluß an normale Ladungen durchzuführen. Der Ladestrom kann max. 5 A/100 Ah Nennkapazität betragen (Ladeende siehe Punkt 2.2.). Temperatur beachten. Temperatur beachten. 2.4 Temperatur 2.4 Temperatur Die Elektrolyttemperatur von 30 °C wird als Nenntemperatur bezeichnet. Höhere Temperaturen verkürzen die Lebensdauer, niedrigere Temperaturen verringern die verfügbare Kapazität. 55 °C ist die Grenztemperatur und nicht als Betriebstemperatur zulässig. Die Elektrolyttemperatur von 30 °C wird als Nenntemperatur bezeichnet. Höhere Temperaturen verkürzen die Lebensdauer, niedrigere Temperaturen verringern die verfügbare Kapazität. 55 °C ist die Grenztemperatur und nicht als Betriebstemperatur zulässig. 2.5 Elektrolyt 2.5 Elektrolyt Die Nenndichte des Elektrolyten bezieht sich auf 30 °C und Nennelektrolytstand in vollgeladenem Zustand. Höhere Temperaturen verringern, tiefere Temperaturen erhöhen die Elektrolytdichte. Der zugehörige Korrekturfaktor beträgt ± 0,0007 kg/l pro K, z.B. Elektrolytdichte 1,28 kg/l bei 45 °C entspricht einer Dichte von 1,29 kg/l bei 30°C. Die Nenndichte des Elektrolyten bezieht sich auf 30 °C und Nennelektrolytstand in vollgeladenem Zustand. Höhere Temperaturen verringern, tiefere Temperaturen erhöhen die Elektrolytdichte. Der zugehörige Korrekturfaktor beträgt ± 0,0007 kg/l pro K, z.B. Elektrolytdichte 1,28 kg/l bei 45 °C entspricht einer Dichte von 1,29 kg/l bei 30°C. Der Elektrolyt muß den Reinheitsvorschriften nach DIN 43530 Teil 2 entsprechen. Der Elektrolyt muß den Reinheitsvorschriften nach DIN 43530 Teil 2 entsprechen. 4 0506.D Beim Laden muß für einwandfreien Abzug der Ladegase gesorgt werden. Trogdeckel bzw. Abdeckungen von Batterieeinbauräumen sind zu öffnen oder abzunehmen. Die Verschlußstopfen bleiben auf den Zellen bzw. bleiben geschlossen. 0506.D Beim Laden muß für einwandfreien Abzug der Ladegase gesorgt werden. Trogdeckel bzw. Abdeckungen von Batterieeinbauräumen sind zu öffnen oder abzunehmen. Die Verschlußstopfen bleiben auf den Zellen bzw. bleiben geschlossen. 4 3.1 Täglich 3.1 Täglich Batterie nach jeder Entladung laden. Gegen Ende der Ladung ist der Elektrolytstand zu kontrollieren. Falls erforderlich, ist gegen Ende der Ladung mit gereinigtem Wasser bis zum Nennstand nachzufüllen. Die Höhe des Elektrolytstandes soll den Schwappschutz bzw. die Scheideroberkante oder die Elektrolytstandsmarke „Min“ nicht unterschreiten. Batterie nach jeder Entladung laden. Gegen Ende der Ladung ist der Elektrolytstand zu kontrollieren. Falls erforderlich, ist gegen Ende der Ladung mit gereinigtem Wasser bis zum Nennstand nachzufüllen. Die Höhe des Elektrolytstandes soll den Schwappschutz bzw. die Scheideroberkante oder die Elektrolytstandsmarke „Min“ nicht unterschreiten. 3.2 Wöchentlich 3.2 Wöchentlich Sichtkontrolle nach Wiederaufladung auf Verschmutzung oder mechanische Schäden. Bei regelmäßigem Laden nach IU-Kennlinie ist eine Ausgleichsladung (siehe Punkt 2.3.) vorzunehmen. Sichtkontrolle nach Wiederaufladung auf Verschmutzung oder mechanische Schäden. Bei regelmäßigem Laden nach IU-Kennlinie ist eine Ausgleichsladung (siehe Punkt 2.3.) vorzunehmen. 3.3 Monatlich 3.3 Monatlich Gegen Ende des Ladevorgangs sind die Spannungen aller Zellen bzw. Blockbatterien bei eingeschaltetem Ladegerät zu messen und aufzuzeichnen. Nach Ende der Ladung ist die Elektrolytdichte und die Elektrolyttemperatur aller Zellen zu messen und aufzuzeichnen. Gegen Ende des Ladevorgangs sind die Spannungen aller Zellen bzw. Blockbatterien bei eingeschaltetem Ladegerät zu messen und aufzuzeichnen. Nach Ende der Ladung ist die Elektrolytdichte und die Elektrolyttemperatur aller Zellen zu messen und aufzuzeichnen. Werden wesentliche Veränderungen zu vorherigen Messungen oder Unteschiede zwischen den Zellen bzw. Blockbatterien festgestellt, so ist zur weiteren Prüfung bzw. Instandsetzung der Kundendienst anzufordern. Werden wesentliche Veränderungen zu vorherigen Messungen oder Unteschiede zwischen den Zellen bzw. Blockbatterien festgestellt, so ist zur weiteren Prüfung bzw. Instandsetzung der Kundendienst anzufordern. 3.4 Jährlich 3.4 Jährlich Gemäß DIN VDE 0117 ist nach Bedarf, aber mindestens einmal jährlich, der Isolationswiderstand des Fahrzeugs und der Batterie durch eine Elektrofachkraft zu prüfen. Gemäß DIN VDE 0117 ist nach Bedarf, aber mindestens einmal jährlich, der Isolationswiderstand des Fahrzeugs und der Batterie durch eine Elektrofachkraft zu prüfen. Die Prüfung des Isolationswiderstandes der Batterie ist gemäß DIN EN 60 254-1 durchzuführen. Die Prüfung des Isolationswiderstandes der Batterie ist gemäß DIN EN 60 254-1 durchzuführen. Der ermittelte Isolationswiderstand der Batterie soll gemäß DIN EN 50272-3 den Wert von 50 Ω je Volt Nennspannung nicht unterschreiten. Der ermittelte Isolationswiderstand der Batterie soll gemäß DIN EN 50272-3 den Wert von 50 Ω je Volt Nennspannung nicht unterschreiten. Bei Batterien bis 20 V Nennspannung ist der Mindestwert 1000 Ω. Bei Batterien bis 20 V Nennspannung ist der Mindestwert 1000 Ω. 4. Pflegen 4. Pflegen Die Batterie ist stets sauber und trocken zu halten, um Kriechströme zu vermeiden. Reinigung gem. ZVEI Merkblatt «Reinigung von Fahrzeugantriebsbatterien». Die Batterie ist stets sauber und trocken zu halten, um Kriechströme zu vermeiden. Reinigung gem. ZVEI Merkblatt «Reinigung von Fahrzeugantriebsbatterien». Flüssigkeit im Batterietrog ist abzusaugen und vorschriftsmäßig zu entsorgen. Beschädigungen der Trogisolation sind nach Reinigung der Schadstellen auszubessern, um Isolationswerte nach DIN EN 50272-3 sicherzustellen und Trogkorrosion zu vermeiden. Wird der Ausbau von Zellen erforderlich, ist es zweckmäßig, hierfür den Kundendienst anzufordern. Flüssigkeit im Batterietrog ist abzusaugen und vorschriftsmäßig zu entsorgen. Beschädigungen der Trogisolation sind nach Reinigung der Schadstellen auszubessern, um Isolationswerte nach DIN EN 50272-3 sicherzustellen und Trogkorrosion zu vermeiden. Wird der Ausbau von Zellen erforderlich, ist es zweckmäßig, hierfür den Kundendienst anzufordern. 0506.D 3. Warten 0506.D 3. Warten 5 5 5. Lagern 5. Lagern Werden Batterien für längere Zeit außer Betrieb genommen, so sind diese vollgeladen in einem trockenen, frostfreien Raum zu lagern. Werden Batterien für längere Zeit außer Betrieb genommen, so sind diese vollgeladen in einem trockenen, frostfreien Raum zu lagern. Um die Einsatzbereitschaft der Batterie sicherzustellen, können folgende Ladebehandlungen gewählt werden: Um die Einsatzbereitschaft der Batterie sicherzustellen, können folgende Ladebehandlungen gewählt werden: 1. monatliche Ausgleichsladung nach Punkt 2.3. 1. monatliche Ausgleichsladung nach Punkt 2.3. 2. Erhaltungsladungen bei einer Ladespannung von 2,23 V x Zellenzahl. Die Lagerzeit ist bei der Lebensdauer zu berücksichtigen. 2. Erhaltungsladungen bei einer Ladespannung von 2,23 V x Zellenzahl. Die Lagerzeit ist bei der Lebensdauer zu berücksichtigen. 6. Störungen 6. Störungen Werden Störungen an der Batterie oder dem Ladegerät festgestellt, ist unverzüglich der Kundendienst anzufordern. Meßdaten gem. 3.3. vereinfachen die Fehlersuche und die Störungsbeseitigung. Werden Störungen an der Batterie oder dem Ladegerät festgestellt, ist unverzüglich der Kundendienst anzufordern. Meßdaten gem. 3.3. vereinfachen die Fehlersuche und die Störungsbeseitigung. Ein Servicevertrag mit uns erleichtert das rechtzeitige Erkennen von Fehlern. Ein Servicevertrag mit uns erleichtert das rechtzeitige Erkennen von Fehlern. Gebrauchte Batterien sind besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung. Gebrauchte Batterien sind besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung. Diese, mit dem Recycling-Zeichen und der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichneten Batterien, dürfen nicht dem Hausmüll zugegeben werden. Diese, mit dem Recycling-Zeichen und der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichneten Batterien, dürfen nicht dem Hausmüll zugegeben werden. Die Art der Rücknahme und der Verwertung ist gemäß § 8 BattV mit dem Hersteller zu vereinbaren. Die Art der Rücknahme und der Verwertung ist gemäß § 8 BattV mit dem Hersteller zu vereinbaren. 6 0506.D Technische Änderungen vorbehalten. 0506.D Technische Änderungen vorbehalten. 6 7. Typenschild, Jungheinrich-Traktions-Batterie 2/3 4 10 12 7 8 1 2 Typ Type 3 Lieferanten Nr. Supplier No. 5 Kapazität Capacity Nennspannung Nominal Voltage 7 9 6 5 Batteriegewicht min/max Battery mass min/max Zellenzahl Number of Cells Hersteller Manufacturer 4 8 2/3 4 10 12 Jungheinrich AG, D-22047 Hamburg, Germany Pb Bezeichnung Logo Batteriebezeichnung Batterietype Batterie-Nummer Lieferanten Nr. Auslieferungsdatum Batteriehersteller-Logo 7 1 Pb 9 Pos. 1 2 3 4 5 6 7 6 5 11 13 Baujahr Year of manufacture Serien-Nr. Serial-Nr. 7. Typenschild, Jungheinrich-Traktions-Batterie 8 2 Bezeichnung Recyclingzeichen Mülltonne/Werkstoffangabe Batterie-Nennspannung Batterie-Nennkapazität Batterie-Zellenanzahl Batterie-Gewicht Sicherheits- und Warnhinweise Pos. 1 2 3 4 5 6 7 Lieferanten Nr. Supplier No. 5 Kapazität Capacity Nennspannung Nominal Voltage 7 9 6 5 Batteriegewicht min/max Battery mass min/max Zellenzahl Number of Cells Hersteller Manufacturer 4 8 Jungheinrich AG, D-22047 Hamburg, Germany Pb 1 Pb Bezeichnung Logo Batteriebezeichnung Batterietype Batterie-Nummer Lieferanten Nr. Auslieferungsdatum Batteriehersteller-Logo 14 Pos. 8 9 10 11 12 13 14 Bezeichnung Recyclingzeichen Mülltonne/Werkstoffangabe Batterie-Nennspannung Batterie-Nennkapazität Batterie-Zellenanzahl Batterie-Gewicht Sicherheits- und Warnhinweise 0506.D * CE Kennzeichen nur für Batterien mit einer Nennspannung größer 75 Volt. 0506.D * CE Kennzeichen nur für Batterien mit einer Nennspannung größer 75 Volt. 6 5 11 13 Baujahr Year of manufacture 3 9 14 Pos. 8 9 10 11 12 13 14 1 Typ Type Serien-Nr. Serial-Nr. 7 7 Wassernachfüllsystem Aquamatic/BFS III für Jungheinrich-Traktions-Batterie mit Panzerplattenzellen EPzS und EPzB Wassernachfüllsystem Aquamatic/BFS III für Jungheinrich-Traktions-Batterie mit Panzerplattenzellen EPzS und EPzB Aquamatic-Stopfenzuordnung für die Gebrauchsanweisung Aquamatic-Stopfenzuordnung für die Gebrauchsanweisung Zellenbaureihen* EPzS EPzB 2/120 – 10/ 600 2/ 42 – 12/ 252 2/160 – 10/ 800 2/ 64 – 12/ 384 – 2/ 84 – 12/ 504 – 2/110 – 12/ 660 – 2/130 – 12/ 780 – 2/150 – 12/ 900 – 2/172 – 12/1032 – 2/200 – 12/1200 – 2/216 – 12/1296 2/180 – 10/900 – 2/210 – 10/1050 – 2/230 – 10/1150 – 2/250 – 10/1250 – 2/280 – 10/1400 – 2/310 – 10/1550 – Aquamatic-Stopfentyp (Länge) Frötek (gelb) BFS (schwarz) 50,5 mm 51,0 mm 50,5 mm 51,0 mm 50,5 mm 51,0 mm 50,5 mm 51,0 mm 50,5 mm 51,0 mm 50,5 mm 51,0 mm 50,5 mm 51,0 mm 56,0 mm 56,0 mm 56,0 mm 56,0 mm 61,0 mm 61,0 mm 61,0 mm 61,0 mm 61,0 mm 61,0 mm 61,0 mm 61,0 mm 72,0 mm 66,0 mm 72,0 mm 66,0 mm Zellenbaureihen* EPzS EPzB 2/120 – 10/ 600 2/ 42 – 12/ 252 2/160 – 10/ 800 2/ 64 – 12/ 384 – 2/ 84 – 12/ 504 – 2/110 – 12/ 660 – 2/130 – 12/ 780 – 2/150 – 12/ 900 – 2/172 – 12/1032 – 2/200 – 12/1200 – 2/216 – 12/1296 2/180 – 10/900 – 2/210 – 10/1050 – 2/230 – 10/1150 – 2/250 – 10/1250 – 2/280 – 10/1400 – 2/310 – 10/1550 – Aquamatic-Stopfen BFS III mit Diagnoseöffnung Aquamatic-Stopfen mit Diagnoseöffnung Länge Hub Länge Hub Länge Hierbei handelt es sich um Zellen mit der positiven Platte 60Ah. Die Typbezeichnung einer Zelle lautet z.B. 2 EPzS 120. Hub Hierbei handelt es sich um Zellen mit der positiven Platte 60Ah. Die Typbezeichnung einer Zelle lautet z.B. 2 EPzS 120. Länge * Die Zellenbaureihe umfassen Zellen mit Zwei bis Zehn (Zwölf) positive Platten z.B. Spalte EPzS -> 2/120 – 10/600. Hub * Die Zellenbaureihe umfassen Zellen mit Zwei bis Zehn (Zwölf) positive Platten z.B. Spalte EPzS -> 2/120 – 10/600. Aquamatic-Stopfen mit Diagnoseöffnung Aquamatic-Stopfen BFS III mit Diagnoseöffnung Bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, bei Reparatur mit nicht originalen Ersatzteilen, eigenmächtigen Eingriffen, Anwendung von Zusätzen zum Elektrolyten (angebliche Aufbesserungsmittel) erlischt der Gewährleistungsanspruch. Für Batterien gem. I und II sind die Hinweise für die Aufrechterhaltung der jeweiligen Schutzart während des Betriebes zu beachten (siehe zugehörige Bescheinigung). Für Batterien gem. I und II sind die Hinweise für die Aufrechterhaltung der jeweiligen Schutzart während des Betriebes zu beachten (siehe zugehörige Bescheinigung). 0506.D Bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, bei Reparatur mit nicht originalen Ersatzteilen, eigenmächtigen Eingriffen, Anwendung von Zusätzen zum Elektrolyten (angebliche Aufbesserungsmittel) erlischt der Gewährleistungsanspruch. 0506.D 8 Aquamatic-Stopfentyp (Länge) Frötek (gelb) BFS (schwarz) 50,5 mm 51,0 mm 50,5 mm 51,0 mm 50,5 mm 51,0 mm 50,5 mm 51,0 mm 50,5 mm 51,0 mm 50,5 mm 51,0 mm 50,5 mm 51,0 mm 56,0 mm 56,0 mm 56,0 mm 56,0 mm 61,0 mm 61,0 mm 61,0 mm 61,0 mm 61,0 mm 61,0 mm 61,0 mm 61,0 mm 72,0 mm 66,0 mm 72,0 mm 66,0 mm 8 Anlage für Wassernachfüllsystem Anlage für Wassernachfüllsystem 1. Wasservorratsbehälter 1. Wasservorratsbehälter 2. Niveauschalter 2. Niveauschalter 3. Zapfstelle mit Kugelhahn 3. Zapfstelle mit Kugelhahn 4. Zapfstelle mit Magnetventil 4. Zapfstelle mit Magnetventil 5. Ladegerät 6. Verschlußkupplung 6. Verschlußkupplung 7. Verschlußnippel 8. Ionenaustauschpatrone mit Leitwertmesser und Magnetventil 8. Ionenaustauschpatrone mit Leitwertmesser und Magnetventil 9. Rohwasseranschluß 9. Rohwasseranschluß 10. Ladeleitung 10. Ladeleitung 1. Bauart 1. Bauart Die Batteriewassernachfüllsysteme Aquamatic/BFS werden zum automatischen Einstellen den Nennelektrolytstandes eingesetzt. Zum Ableiten der bei der Ladung entstehenden Ladegase sind entsprechende Entgasungsöffnungen vorgesehen. Die Stopfensysteme besitzen neben der optischen Füllstandsanzeige auch eine Diagnoseöffnung zur Messung der Temperatur und der Elektrolytdichte. Es können alle Batteriezellen der Typreihen EPzS; EPzB mit den Aquamatic/BFS-Befüllsystemen ausgerüstet werden. Durch die Schlauchverbindungen der einzelnen Aquamatic/BFSStopfen wird die Wassernachfüllung über eine zentrale Verschlusskupplung möglich. Die Batteriewassernachfüllsysteme Aquamatic/BFS werden zum automatischen Einstellen den Nennelektrolytstandes eingesetzt. Zum Ableiten der bei der Ladung entstehenden Ladegase sind entsprechende Entgasungsöffnungen vorgesehen. Die Stopfensysteme besitzen neben der optischen Füllstandsanzeige auch eine Diagnoseöffnung zur Messung der Temperatur und der Elektrolytdichte. Es können alle Batteriezellen der Typreihen EPzS; EPzB mit den Aquamatic/BFS-Befüllsystemen ausgerüstet werden. Durch die Schlauchverbindungen der einzelnen Aquamatic/BFSStopfen wird die Wassernachfüllung über eine zentrale Verschlusskupplung möglich. 2. Anwendung 2. Anwendung Das Batteriewassernachfüllsystem Aquamatic/BFS findet bei Antriebsbatterien für Flurförderzeuge Anwendung. Für die Wasserzufuhr wird das Wassernachfüllsystem mit einem zentralen Wasseranschluss versehen. Dieser Anschluss sowie die Verschlauchung der einzelnen Stopfen wird mit Weich-PVC-Schlauch vorgenommen. Die Schlauchenden werden jeweils auf die Schlauchanschlusstüllen der T- bzw.< Stücke aufgesteckt. Das Batteriewassernachfüllsystem Aquamatic/BFS findet bei Antriebsbatterien für Flurförderzeuge Anwendung. Für die Wasserzufuhr wird das Wassernachfüllsystem mit einem zentralen Wasseranschluss versehen. Dieser Anschluss sowie die Verschlauchung der einzelnen Stopfen wird mit Weich-PVC-Schlauch vorgenommen. Die Schlauchenden werden jeweils auf die Schlauchanschlusstüllen der T- bzw.< Stücke aufgesteckt. 3. Funktion 3. Funktion Das im Stopfen befindliche Ventil in Verbindung mit dem Schwimmer und dem Schwimmergestänge steuert den Nachfüllvorgang im Bezug auf die erforderliche Wassermenge. Beim Aquamatic-System sorgt der anstehende Wasserdruck an dem Ventil für das Ab-sperren des Wasserzulaufs und für das sichere schließen des Ventils. Beim BFS-System wird über den Schwimmer und dem Schwimmergestänge über ein Hebelsystem das Ventil beim erreichen des maximalen Füllstandes, mit der fünffachen Auftriebskraft Verschlossen und unterbricht somit sicher den Wasserzulauf. Das im Stopfen befindliche Ventil in Verbindung mit dem Schwimmer und dem Schwimmergestänge steuert den Nachfüllvorgang im Bezug auf die erforderliche Wassermenge. Beim Aquamatic-System sorgt der anstehende Wasserdruck an dem Ventil für das Ab-sperren des Wasserzulaufs und für das sichere schließen des Ventils. Beim BFS-System wird über den Schwimmer und dem Schwimmergestänge über ein Hebelsystem das Ventil beim erreichen des maximalen Füllstandes, mit der fünffachen Auftriebskraft Verschlossen und unterbricht somit sicher den Wasserzulauf. 9 0506.D 0506.D 7. Verschlußnippel 5. Ladegerät mindestens 3 m Schematische Darstellung mindestens 3 m Schematische Darstellung 9 Das Befüllen der Batterien mit Batteriewasser sollte möglichst kurz vor Beendigung der Batterievolladung durchgeführt werden, hierbei wird sichergestellt, das die nachgefüllte Wassermenge mit dem Elektrolyten vermischt wird. Bei normalem Betrieb ist es in der Regel ausreichend die Befüllung einmal wöchentlich vorzunehmen. Das Befüllen der Batterien mit Batteriewasser sollte möglichst kurz vor Beendigung der Batterievolladung durchgeführt werden, hierbei wird sichergestellt, das die nachgefüllte Wassermenge mit dem Elektrolyten vermischt wird. Bei normalem Betrieb ist es in der Regel ausreichend die Befüllung einmal wöchentlich vorzunehmen. 5. Anschlussdruck 5. Anschlussdruck Die Wassernachfüllanlage ist so zu betreiben, das ein Wasserdruck in der Wasserleitung von 0,3 bar bis 1,8 bar ansteht. Das Aquamatic-System hat einen Druckarbeitsbereich von 0,3 bar bis 0,6 bar. Das BFS-System hat einen Druckarbeitsbereich von 0,3 bar bis 1,8 bar. Abweichungen von den Druckbereichen beeinträchtigen die Funktionssicherheit der Systeme. Dieser weite Druckbereich lässt drei Befüllungsarten zu. Die Wassernachfüllanlage ist so zu betreiben, das ein Wasserdruck in der Wasserleitung von 0,3 bar bis 1,8 bar ansteht. Das Aquamatic-System hat einen Druckarbeitsbereich von 0,3 bar bis 0,6 bar. Das BFS-System hat einen Druckarbeitsbereich von 0,3 bar bis 1,8 bar. Abweichungen von den Druckbereichen beeinträchtigen die Funktionssicherheit der Systeme. Dieser weite Druckbereich lässt drei Befüllungsarten zu. 5.1 Fallwasser 5.1 Fallwasser Je nachdem welches Wassernachfüllsystem zum Einsatz kommt ist die Höhe des Vorratsbehälters zu wählen. Aquamatic-System Aufstellhöhe 3 m bis 6 m und das BFS-System Aufstell-höhe 3 m bis 18 m über Batterieoberfläche. Je nachdem welches Wassernachfüllsystem zum Einsatz kommt ist die Höhe des Vorratsbehälters zu wählen. Aquamatic-System Aufstellhöhe 3 m bis 6 m und das BFS-System Aufstell-höhe 3 m bis 18 m über Batterieoberfläche. 5.2 Druckwasser 5.2 Druckwasser Einstellung des Druckminderventils Aquamatic-System 0,3 bar bis 0,6 bar. BFS-System 0,3 bar bis 1,8 bar. Einstellung des Druckminderventils Aquamatic-System 0,3 bar bis 0,6 bar. BFS-System 0,3 bar bis 1,8 bar. 5.3 Wassernachfüllwagen (ServiceMobil) 5.3 Wassernachfüllwagen (ServiceMobil) Die im Vorratsbehälter des ServiceMobil befindliche Tauchpumpe erzeugt den erforderlichen Befülldruck. Es darf zwischen der Standebene des ServiceMobil und der Batteriestandfläche kein Höhenunterschied bestehen. Die im Vorratsbehälter des ServiceMobil befindliche Tauchpumpe erzeugt den erforderlichen Befülldruck. Es darf zwischen der Standebene des ServiceMobil und der Batteriestandfläche kein Höhenunterschied bestehen. 6. Fülldauer 6. Fülldauer Die Befülldauer der Batterien ist abhängig von den Einsatzbedingungen der Batterie, den Umgebungstemperaturen und der Befüllart bzw. dem Befülldruck. Die Befüllzeit beträgt ca. 0,5 bis 4 Minuten. Die Wasserzuleitung ist nach Befüllende bei manueller Befüllung von der Batterie zu trennen. Die Befülldauer der Batterien ist abhängig von den Einsatzbedingungen der Batterie, den Umgebungstemperaturen und der Befüllart bzw. dem Befülldruck. Die Befüllzeit beträgt ca. 0,5 bis 4 Minuten. Die Wasserzuleitung ist nach Befüllende bei manueller Befüllung von der Batterie zu trennen. 7. Wasserqualität 7. Wasserqualität Zum Befüllen der Batterien darf nur Nachfüllwasser verwendet werden, welches bezüglich der Qualität der DIN 43530 Teil 4 entspricht. Die Nachfüllanlage (Vorratsbehälter, Rohrleitungen, Ventile etc.) dürfen keinerlei Verschmutzung enthalten, die die Funktionssicherheit des Aquamatic-/BFS-Stopfens beeinträchtigen könnte. Aus Gründen der Sicherheit empfielt es sich in die Hauptzuleitung der Batterie ein Filterelement (Option) mit einem max. Durchlass von 100 bis 300 µm einzubauen. Zum Befüllen der Batterien darf nur Nachfüllwasser verwendet werden, welches bezüglich der Qualität der DIN 43530 Teil 4 entspricht. Die Nachfüllanlage (Vorratsbehälter, Rohrleitungen, Ventile etc.) dürfen keinerlei Verschmutzung enthalten, die die Funktionssicherheit des Aquamatic-/BFS-Stopfens beeinträchtigen könnte. Aus Gründen der Sicherheit empfielt es sich in die Hauptzuleitung der Batterie ein Filterelement (Option) mit einem max. Durchlass von 100 bis 300 µm einzubauen. 10 0506.D 4. Befüllen (manuell/automatisch) 0506.D 4. Befüllen (manuell/automatisch) 10 Die Verschlauchung der einzelnen Stopfen ist entlang der vorhandenen elektrischen Schaltung vorzunehmen. Änderungen dürfen nicht vorgenommen werden. Die Verschlauchung der einzelnen Stopfen ist entlang der vorhandenen elektrischen Schaltung vorzunehmen. Änderungen dürfen nicht vorgenommen werden. 9. Betriebstemperatur 9. Betriebstemperatur Die Grenztemperatur für den Betrieb von Antriebsbatterien ist festgelegt mit 55°C. Ein Überschreiten dieser Temperatur hat eine Batterieschädigung zur Folge. Die Batteriebefüllsysteme dürfen in einem Temperaturbereich von > 0 °C bis max. 55 °C betrieben werden. Die Grenztemperatur für den Betrieb von Antriebsbatterien ist festgelegt mit 55°C. Ein Überschreiten dieser Temperatur hat eine Batterieschädigung zur Folge. Die Batteriebefüllsysteme dürfen in einem Temperaturbereich von > 0 °C bis max. 55 °C betrieben werden. ACHTUNG: Batterien mit automatischen Wassernachfüllsystemen dürfen nur in Räumen mit Temperaturen > 0 °C gelagert werden (sonst Gefahr durch einfrieren der Systeme). ACHTUNG: Batterien mit automatischen Wassernachfüllsystemen dürfen nur in Räumen mit Temperaturen > 0 °C gelagert werden (sonst Gefahr durch einfrieren der Systeme). 9.1 Diagnoseöffnung 9.1 Diagnoseöffnung Um die problemlose Messung von Säuredichte und Temperatur zu ermöglichen besitzen die Wassernachfüllsysteme eine Diagnoseöffnung mit einem ø von 6,5 mm Aquamatic-Stopfen und 7,5 mm BFS-Stopfen. Um die problemlose Messung von Säuredichte und Temperatur zu ermöglichen besitzen die Wassernachfüllsysteme eine Diagnoseöffnung mit einem ø von 6,5 mm Aquamatic-Stopfen und 7,5 mm BFS-Stopfen. 9.2 Schwimmer 9.2 Schwimmer Je nach Zellenbauart und Typ werden unterschiedliche Schwimmer eingesetzt. Je nach Zellenbauart und Typ werden unterschiedliche Schwimmer eingesetzt. 9.3 Reinigung 9.3 Reinigung Die Reinigung der Stopfensysteme hat ausschließlich mit Wasser zu erfolgen. Es dürfen keine Teile der Stopfen mit lösungshaltigen Stoffen oder Seifen in Berührung kommen. Die Reinigung der Stopfensysteme hat ausschließlich mit Wasser zu erfolgen. Es dürfen keine Teile der Stopfen mit lösungshaltigen Stoffen oder Seifen in Berührung kommen. 10. Zubehör 10. Zubehör 10.1 Strömungsanzeiger 10.1 Strömungsanzeiger Zur Überwachung des Befüllvorganges kann batterieseitig in die Wasserzuleitung ein Strömungsanzeiger eingebaut werden. Beim Befüllvorgang wird das Schaufelrädchen durch das durchfließende Wasser gedreht. Nach Beendigung des Füllvorganges kommt das Rädchen zum Stillstand wodurch das Ende des Befüllvorganges angezeigt wird. (Ident Nr.: 50219542). Zur Überwachung des Befüllvorganges kann batterieseitig in die Wasserzuleitung ein Strömungsanzeiger eingebaut werden. Beim Befüllvorgang wird das Schaufelrädchen durch das durchfließende Wasser gedreht. Nach Beendigung des Füllvorganges kommt das Rädchen zum Stillstand wodurch das Ende des Befüllvorganges angezeigt wird. (Ident Nr.: 50219542). 10.2 Stopfenheber 10.2 Stopfenheber Zur Demontage der Stopfensysteme darf nur das dazugehörige Spezialwerkzeug (Stopfenheber) verwendet werden. Um Beschädigungen an den Stopfensystemen zu vermeiden ist das Heraushebeln der Stopfen mit größter Sorgfalt vorzunehmen. Zur Demontage der Stopfensysteme darf nur das dazugehörige Spezialwerkzeug (Stopfenheber) verwendet werden. Um Beschädigungen an den Stopfensystemen zu vermeiden ist das Heraushebeln der Stopfen mit größter Sorgfalt vorzunehmen. 0506.D 8. Batterieverschlauchung 0506.D 8. Batterieverschlauchung 11 11 10.2.1 Klemmringwerkzeug 10.2.1 Klemmringwerkzeug Mit dem Klemmringwerkzeug kann zur Erhöhung des Anpressdruckes der Verschlauchung auf die Schlaucholiven der Stopfen ein Klemmring aufgeschoben bzw. wieder gelöst werden. Mit dem Klemmringwerkzeug kann zur Erhöhung des Anpressdruckes der Verschlauchung auf die Schlaucholiven der Stopfen ein Klemmring aufgeschoben bzw. wieder gelöst werden. 10.3 Filterelement 10.3 Filterelement In die Batteriezuleitung zur Batteriewasserversorgung kann aus Sicherheitsgründen ein Filterelement (Ident Nr.: 50307282) eingebaut werden. Dieses Filterelement hat einen max. Durchlassquerschnitt von 100 bis 300µm und ist als Schlauchfilter ausgeführt. In die Batteriezuleitung zur Batteriewasserversorgung kann aus Sicherheitsgründen ein Filterelement (Ident Nr.: 50307282) eingebaut werden. Dieses Filterelement hat einen max. Durchlassquerschnitt von 100 bis 300µm und ist als Schlauchfilter ausgeführt. 10.4 Verschlusskupplung 10.4 Verschlusskupplung Der Wasserzufluss zu den Wassernachfüllsystemen (Aquamatic/BFS) erfolgt über eine zentrale Zuleitung. Diese wird über ein Verschlusskupplungssystem mit dem Wasserversorgungssystem der Batterieladestelle verbunden. Batterieseitig ist ein Verschlussnippel (Ident Nr.: 50219538) montiert Wasserversorgungsseitig ist bauseitig eine Verschlusskupplung (zu beziehen unter Ident Nr.: 50219537) vorzusehen. Der Wasserzufluss zu den Wassernachfüllsystemen (Aquamatic/BFS) erfolgt über eine zentrale Zuleitung. Diese wird über ein Verschlusskupplungssystem mit dem Wasserversorgungssystem der Batterieladestelle verbunden. Batterieseitig ist ein Verschlussnippel (Ident Nr.: 50219538) montiert Wasserversorgungsseitig ist bauseitig eine Verschlusskupplung (zu beziehen unter Ident Nr.: 50219537) vorzusehen. 11. Funktionsdaten 11. Funktionsdaten PS - Selbstschließdruck Aquamatic > 1,2 bar PS - Selbstschließdruck Aquamatic > 1,2 bar BFS - System keiner D BFS - System keiner - Durchflussmenge des geöffneten Ventils bei einem anstehenden Druck von 0,1 bar 350ml/min D D1 - max. zulässige Leckrate des geschlossenen Ventils bei einem anstehenden Druck von 0,1 bar 2 ml/min D1 - max. zulässige Leckrate des geschlossenen Ventils bei einem anstehenden Druck von 0,1 bar 2 ml/min T T - Zulässiger Temperaturbereich 0 °C bis max. 65 °C - Zulässiger Temperaturbereich 0 °C bis max. 65 °C 0506.D Pa - Arbeitsdruckbereich 0,3 bis 0,6 bar Aquamatic-System. Arbeitsdruckbereich 0,3 bis 1,8 bar BFS-System 0506.D Pa - Arbeitsdruckbereich 0,3 bis 0,6 bar Aquamatic-System. Arbeitsdruckbereich 0,3 bis 1,8 bar BFS-System 12 - Durchflussmenge des geöffneten Ventils bei einem anstehenden Druck von 0,1 bar 350ml/min 12 Erforderliche Zusatzausrüstung Erforderliche Zusatzausrüstung Batterie: Batterie: Je Batteriezelle ein Luftzufuhrröhrchen sowie die entsprechende Verschlauchung und den Kupplungssystemen. Je Batteriezelle ein Luftzufuhrröhrchen sowie die entsprechende Verschlauchung und den Kupplungssystemen. Ladegleichrichter: Ladegleichrichter: Eine im Ladegleichrichter integriertes Pumpenmodul mit Drucküberwachung zur Umschaltung des Ladefaktors von nominal 1,20 auf 1,05 bis 1,07, der Verschlauchung und dem Kupplungssystem. Eine im Ladegleichrichter integriertes Pumpenmodul mit Drucküberwachung zur Umschaltung des Ladefaktors von nominal 1,20 auf 1,05 bis 1,07, der Verschlauchung und dem Kupplungssystem. Wirkungsweise: Wirkungsweise: Mit Beginn der Batterieladung wird in jede Zelle über das Luftzufuhrröhrchen staubfreie Luft eingeleitet. Die Umwälzung des Elektrolyten erfolgt durch eine „Flüssigkeitspumpe“ nach dem Mammutpumpenprinzip. Somit stellen sich von Beginn der Ladung gleiche Elektrolytdichtewerte über die gesamte Elektrodenlänge ein. Mit Beginn der Batterieladung wird in jede Zelle über das Luftzufuhrröhrchen staubfreie Luft eingeleitet. Die Umwälzung des Elektrolyten erfolgt durch eine „Flüssigkeitspumpe“ nach dem Mammutpumpenprinzip. Somit stellen sich von Beginn der Ladung gleiche Elektrolytdichtewerte über die gesamte Elektrodenlänge ein. Aufbau: Aufbau: Die in dem Ladegleichrichter eingebaute, elektrisch angetriebene Schwingankerpumpe erzeugt die erforderliche Druckluft, welche über ein Schlauchsystem den Batteriezellen zugeführt wird. Hier wird über T-Anschlußstücke die Luft in die Luftzufuhrröhrchen der Batteriezelle geleitet. Speziell auf EUW abgestimmte Ladesteckersysteme ermöglichen ein gleichzeitiges, sicheres Kuppeln des elektrischen sowie des Luftanschlusses. Der Luftanschluß kann auch über separate Kupplungssysteme erfolgen. Die in dem Ladegleichrichter eingebaute, elektrisch angetriebene Schwingankerpumpe erzeugt die erforderliche Druckluft, welche über ein Schlauchsystem den Batteriezellen zugeführt wird. Hier wird über T-Anschlußstücke die Luft in die Luftzufuhrröhrchen der Batteriezelle geleitet. Speziell auf EUW abgestimmte Ladesteckersysteme ermöglichen ein gleichzeitiges, sicheres Kuppeln des elektrischen sowie des Luftanschlusses. Der Luftanschluß kann auch über separate Kupplungssysteme erfolgen. Pumpe: Pumpe: Es werden je nach Anzahl der Zellen im Batterieverbund Pumpenleistungen von 800; 1000; 1500 l/h eingesetzt. Außer dem Wechsel der Luftfilter (je nach Luftverschmutzungsgrad 2–3 Mal pro Jahr) sind die Pumpen wartungsfrei. Bei Bedarf, z.B. bei unerklärlichem Ansprechen der Drucküberwachung, sind die Filter zu kontrollieren und ggf. ist die Filterwatte zu wechseln. Die Pumpe wird zu Beginn der Batterieladung angesteuert und ist in Intervallen bis zum Ladungsende aktiv. Es werden je nach Anzahl der Zellen im Batterieverbund Pumpenleistungen von 800; 1000; 1500 l/h eingesetzt. Außer dem Wechsel der Luftfilter (je nach Luftverschmutzungsgrad 2–3 Mal pro Jahr) sind die Pumpen wartungsfrei. Bei Bedarf, z.B. bei unerklärlichem Ansprechen der Drucküberwachung, sind die Filter zu kontrollieren und ggf. ist die Filterwatte zu wechseln. Die Pumpe wird zu Beginn der Batterieladung angesteuert und ist in Intervallen bis zum Ladungsende aktiv. Batterieanschluß: Batterieanschluß: Am Pumpenmodul befinden sich zwei Schlauchanschlüsse mit einem Innendurchmesser von 6 mm. Diese werden über ein Y-Schlauchverteilerstück zu einem Schlauch mit 9 mm Innendurchmesser zusammengefaßt. Dieser Schlauch wird gemeinsam mit den Ladeleitungen aus dem Ladegleichrichter bis zum Ladestecker geführt. Über die im Stekker integrierte EUW-Kupplungsdurchführungen wird die Luft zur Batterie weitergeleitet. Bei der Verlegung ist sorgfältig darauf zu achten, daß der Schlauch nicht geknickt wird. Am Pumpenmodul befinden sich zwei Schlauchanschlüsse mit einem Innendurchmesser von 6 mm. Diese werden über ein Y-Schlauchverteilerstück zu einem Schlauch mit 9 mm Innendurchmesser zusammengefaßt. Dieser Schlauch wird gemeinsam mit den Ladeleitungen aus dem Ladegleichrichter bis zum Ladestecker geführt. Über die im Stekker integrierte EUW-Kupplungsdurchführungen wird die Luft zur Batterie weitergeleitet. Bei der Verlegung ist sorgfältig darauf zu achten, daß der Schlauch nicht geknickt wird. 0506.D Elektrolytumwälzung EUW 0506.D Elektrolytumwälzung EUW 13 13 Drucküberwachungsmodul: Drucküberwachungsmodul: Die EUW-Pumpe wird zu Beginn der Ladung aktiviert. Über das Drucküberwachungsmodul wird der Druckaufbau während des Ladungsbeginns überwacht. Dieses stellt sicher, daß der notwendige Luftdruck bei Ladung mit EUW zur Verfügung steht. Die EUW-Pumpe wird zu Beginn der Ladung aktiviert. Über das Drucküberwachungsmodul wird der Druckaufbau während des Ladungsbeginns überwacht. Dieses stellt sicher, daß der notwendige Luftdruck bei Ladung mit EUW zur Verfügung steht. Bei eventuellen Störfällen, wie z.B. Bei eventuellen Störfällen, wie z.B. • • • • Luftkupplung Batterie mit Umwälzmodul nicht verbunden (bei separater Kupplung) oder defekt. undichte oder defekte Schlauchverbindungen auf der Batterie Ansaugfilter verschmutzt, erfolgt eine optische Störmeldung. • • Achtung: Wird ein installiertes EUW-System nicht oder nicht regelmäßig benutzt oder unterliegt die Batterie größeren Temperaturschwankungen kann es zu einem Rückfluss des Elektrolyten in das Schlauchsystem kommen. In diesen Fällen ist die Luftzufuhrleitung mit einem separaten Kupplungssystem zu versehen. Wird ein installiertes EUW-System nicht oder nicht regelmäßig benutzt oder unterliegt die Batterie größeren Temperaturschwankungen kann es zu einem Rückfluss des Elektrolyten in das Schlauchsystem kommen. In diesen Fällen ist die Luftzufuhrleitung mit einem separaten Kupplungssystem zu versehen. – Verschlußkupplung Batterieseite – Verschlußkupplung Batterieseite – Durchgangskupplung Luftversorgungsseite. – Durchgangskupplung Luftversorgungsseite. Schematische Darstellung der EUW-Installation auf der Batterie sowie die Luftversorgung über den Ladegleichrichter. Schematische Darstellung der EUW-Installation auf der Batterie sowie die Luftversorgung über den Ladegleichrichter. 0506.D Achtung: 0506.D 14 Luftkupplung Batterie mit Umwälzmodul nicht verbunden (bei separater Kupplung) oder defekt. undichte oder defekte Schlauchverbindungen auf der Batterie Ansaugfilter verschmutzt, erfolgt eine optische Störmeldung. 14 Reinigen von Batterien (Auszug aus ZVEI Merkblatt – Reinigen von Fahrzeugantriebsbattrien) Reinigen von Batterien (Auszug aus ZVEI Merkblatt – Reinigen von Fahrzeugantriebsbattrien) Eine saubere Batterie ist zwingend notwendig, nicht nur wegen des äußeren Erscheinungsbildes, sondern vielmehr, um Unfälle und Sachschäden sowie eine verkürzte Lebensdauer und Verfügbarkeit der Batterien zu vermeiden. Eine saubere Batterie ist zwingend notwendig, nicht nur wegen des äußeren Erscheinungsbildes, sondern vielmehr, um Unfälle und Sachschäden sowie eine verkürzte Lebensdauer und Verfügbarkeit der Batterien zu vermeiden. Das Reinigen von Batterien und Trögen ist notwendig, um die erforderliche Isolation der Zellen gegeneinander, gegen Erde oder fremde leitfähige Teile aufrecht zu erhalten. Außerdem werden Schäden durch Korrosion und durch Kriechströme vermieden. Das Reinigen von Batterien und Trögen ist notwendig, um die erforderliche Isolation der Zellen gegeneinander, gegen Erde oder fremde leitfähige Teile aufrecht zu erhalten. Außerdem werden Schäden durch Korrosion und durch Kriechströme vermieden. Der Isolationswiderstand von Antriebsbatterien gemäß DIN EN 50272-3 muß mindestens 50 Ω je Volt Nennspannung betragen. Bei Batterien für Elektro-Flurförderzeuge nach DIN EN 50272-1 darf der Isolationswiderstand nicht kleiner als 1000 Ω sein. Der Isolationswiderstand von Antriebsbatterien gemäß DIN EN 50272-3 muß mindestens 50 Ω je Volt Nennspannung betragen. Bei Batterien für Elektro-Flurförderzeuge nach DIN EN 50272-1 darf der Isolationswiderstand nicht kleiner als 1000 Ω sein. Die Batterie ist ein elektrisches Betriebsmittel mit herausgeführten Anschlüssen, die einen Berührungsschutz durch Isolierabdeckungen haben. Die Batterie ist ein elektrisches Betriebsmittel mit herausgeführten Anschlüssen, die einen Berührungsschutz durch Isolierabdeckungen haben. Dies ist jedoch nicht mit einer elektrischen Isolierung gleichzusetzen, denn zwischen den Polen und den Anschlüssen, die durch einen elektrisch nicht leitenden Kunststoffdeckel herausgeführt sind, liegt eine Spannung an. Dies ist jedoch nicht mit einer elektrischen Isolierung gleichzusetzen, denn zwischen den Polen und den Anschlüssen, die durch einen elektrisch nicht leitenden Kunststoffdeckel herausgeführt sind, liegt eine Spannung an. Je nach Einsatzort und Einsatzdauer läßt sich eine Staubablagerung auf der Batterie nicht vermeiden. Geringe Mengen austretender Elektrolytpartikel während der Batterieladung oberhalb der Gasungsspannung bilden auf den Zellen oder den Blockdeckeln eine mehr oder weniger schwach leitende Schicht. Durch diese Schicht fließen dann sogenannte Kriechströme. Erhöhte und unterschiedliche Selbstentladung der einzelnen Zellen bzw. Blockbatterien sind die Folge. Je nach Einsatzort und Einsatzdauer läßt sich eine Staubablagerung auf der Batterie nicht vermeiden. Geringe Mengen austretender Elektrolytpartikel während der Batterieladung oberhalb der Gasungsspannung bilden auf den Zellen oder den Blockdeckeln eine mehr oder weniger schwach leitende Schicht. Durch diese Schicht fließen dann sogenannte Kriechströme. Erhöhte und unterschiedliche Selbstentladung der einzelnen Zellen bzw. Blockbatterien sind die Folge. Dies ist einer der Gründe, weshalb sich die Fahrer von Elektrofahrzeugen über mangelnde Kapazität nach der Standzeit einer Batterie über das Wochenende beklagen. Dies ist einer der Gründe, weshalb sich die Fahrer von Elektrofahrzeugen über mangelnde Kapazität nach der Standzeit einer Batterie über das Wochenende beklagen. Fließen höhere Kriechströme, sind elektrische Funken nicht auszuschließen, die das aus den Zellenstopfen oder Zellenventilen austretende Ladegas (Knallgas) zur Explosion bringen können. Fließen höhere Kriechströme, sind elektrische Funken nicht auszuschließen, die das aus den Zellenstopfen oder Zellenventilen austretende Ladegas (Knallgas) zur Explosion bringen können. Somit ist die Reinigung von Batterien nicht nur zur Sicherung der hohen Verfügbarkeit erforderlich, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Somit ist die Reinigung von Batterien nicht nur zur Sicherung der hohen Verfügbarkeit erforderlich, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Reinigen von Fahrzeug-Antriebsbatterien Reinigen von Fahrzeug-Antriebsbatterien • Die Gefahrenhinweise der Gebrauchsanweisung für Fahrzeug-Antriebsbatterien sind zu beachten. • Zur Reinigung ist die Batterie aus dem Fahrzeug auszubauen. • Der Aufstellungsort für die Reinigung muß so gewählt werden, daß dabei entstehendes elektrolythaltiges Spülwasser einer dafür geeigneten Abwasserbehandlungsanlage zugeleitet wird. Bei der Entsorgung von gebrauchtem Elektrolyten bzw. entsprechendem Spülwasser sind die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die wasser- und abfallrechtlichen Vorschriften zu beachten. 0506.D 0506.D • Die Gefahrenhinweise der Gebrauchsanweisung für Fahrzeug-Antriebsbatterien sind zu beachten. • Zur Reinigung ist die Batterie aus dem Fahrzeug auszubauen. • Der Aufstellungsort für die Reinigung muß so gewählt werden, daß dabei entstehendes elektrolythaltiges Spülwasser einer dafür geeigneten Abwasserbehandlungsanlage zugeleitet wird. Bei der Entsorgung von gebrauchtem Elektrolyten bzw. entsprechendem Spülwasser sind die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die wasser- und abfallrechtlichen Vorschriften zu beachten. 15 15 • Es ist eine Schutzbrille und Schutzkleidung zu tragen. • Die Zellenstopfen dürfen nicht abgenommen oder geöffnet werden, sondern müssen die Zellen geschlossen halten. Die Reinigungsvorschriften des Herstellers sind zu beachten. • Die Kunststoffteile der Batterie, insbesondere die Zellengefäße, dürfen nur mit Wasser bzw. wassergetränkten Putztüchern ohne Zusätze gereinigt werden. • Nach dem Reinigen ist die Batterieoberfläche mit geeigneten Mitteln zu trocknen, z.B. mit Druckluft oder mit Putztüchern. • Flüssigkeit, die in den Batterietrog gelangt ist, muß abgesaugt und unter Beachtung der zuvor genannten Vorschriften entsorgt werden. (Einzelheiten hierzu siehe auch Entwurf DIN EN 50272-3, bzw. ZVEI Merkblatt: „Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Elektrolyt für Bleiakkumulatoren“.) • Es ist eine Schutzbrille und Schutzkleidung zu tragen. • Die Zellenstopfen dürfen nicht abgenommen oder geöffnet werden, sondern müssen die Zellen geschlossen halten. Die Reinigungsvorschriften des Herstellers sind zu beachten. • Die Kunststoffteile der Batterie, insbesondere die Zellengefäße, dürfen nur mit Wasser bzw. wassergetränkten Putztüchern ohne Zusätze gereinigt werden. • Nach dem Reinigen ist die Batterieoberfläche mit geeigneten Mitteln zu trocknen, z.B. mit Druckluft oder mit Putztüchern. • Flüssigkeit, die in den Batterietrog gelangt ist, muß abgesaugt und unter Beachtung der zuvor genannten Vorschriften entsorgt werden. (Einzelheiten hierzu siehe auch Entwurf DIN EN 50272-3, bzw. ZVEI Merkblatt: „Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Elektrolyt für Bleiakkumulatoren“.) Fahrzeug-Antriebsbatterien können auch mit Hochdruckreinigungsgeräten gesäubert werden. Hierbei ist zusätzlich die Gebrauchsanweisung des Hochdruckreinigers zu beachten. Fahrzeug-Antriebsbatterien können auch mit Hochdruckreinigungsgeräten gesäubert werden. Hierbei ist zusätzlich die Gebrauchsanweisung des Hochdruckreinigers zu beachten. Um beim Reinigungsvorgang Schäden an Kunststoffteilen wie den Zellendeckeln, der Isolierung der Zellenverbinder und der Stopfen zu vermeiden, sind die folgenden Punkte zu beachten: Um beim Reinigungsvorgang Schäden an Kunststoffteilen wie den Zellendeckeln, der Isolierung der Zellenverbinder und der Stopfen zu vermeiden, sind die folgenden Punkte zu beachten: • • • • • • • • • • • • • • • • • 0506.D • Die Zellenverbinder müssen fest angezogen bzw. fest eingesteckt sein. Die Zellenstopfen müssen aufgesetzt, d.h. geschlossen sein. Es dürfen keine Reinigungszusätze verwendet werden. Die maximal zulässige Temperatureinstellung für das Reinigungsgerät ist: 140° C. Damit wird in der Regel sichergestellt, daß im Abstand von 30 cm hinter der Austrittsdüse eine Temperatur von 60° C nicht überschritten wird. Ein Abstand der Austrittsdüse eines Strahlreinigers von der Batterieoberfläche soll 30 cm nicht unterschreiten. Der maximale Betriebsdruck soll 50 bar betragen. Die Batterien sind großflächig zu bestrahlen, um lokale Überhitzungen zu vermeiden. Nicht länger als 3 s auf einer Stelle mit dem Strahl verharren. Nach dem Reinigen ist die Batterieoberfläche mit geeigneten Mitteln zu trocknen, z.B. mit Druckluft oder mit Putztüchern. Es dürfen keine Heißluftgeräte mit offener Flamme oder mit Glühdrähten verwendet werden. Eine Oberflächentemperatur der Batterie von maximal 60° C darf nicht überschritten werden. Flüssigkeit, die in den Batterietrog gelangt ist, muß abgesaugt und unter Beachtung der zuvor genannten Vorschriften entsorgt werden. (Einzelheiten hierzu siehe auch Entwurf DIN EN 50272-3, bzw. ZVEI Merkblatt: „Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Elektrolyt für Bleiakkumulatoren“.) 16 Die Zellenverbinder müssen fest angezogen bzw. fest eingesteckt sein. Die Zellenstopfen müssen aufgesetzt, d.h. geschlossen sein. Es dürfen keine Reinigungszusätze verwendet werden. Die maximal zulässige Temperatureinstellung für das Reinigungsgerät ist: 140° C. Damit wird in der Regel sichergestellt, daß im Abstand von 30 cm hinter der Austrittsdüse eine Temperatur von 60° C nicht überschritten wird. Ein Abstand der Austrittsdüse eines Strahlreinigers von der Batterieoberfläche soll 30 cm nicht unterschreiten. Der maximale Betriebsdruck soll 50 bar betragen. Die Batterien sind großflächig zu bestrahlen, um lokale Überhitzungen zu vermeiden. Nicht länger als 3 s auf einer Stelle mit dem Strahl verharren. Nach dem Reinigen ist die Batterieoberfläche mit geeigneten Mitteln zu trocknen, z.B. mit Druckluft oder mit Putztüchern. Es dürfen keine Heißluftgeräte mit offener Flamme oder mit Glühdrähten verwendet werden. Eine Oberflächentemperatur der Batterie von maximal 60° C darf nicht überschritten werden. Flüssigkeit, die in den Batterietrog gelangt ist, muß abgesaugt und unter Beachtung der zuvor genannten Vorschriften entsorgt werden. (Einzelheiten hierzu siehe auch Entwurf DIN EN 50272-3, bzw. ZVEI Merkblatt: „Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Elektrolyt für Bleiakkumulatoren“.) 0506.D • • • • 16 Jungheinrich-Traktions-Batterie 2 Jungheinrich-Traktions-Batterie Bleibatterien mit verschlossenen Panzerplattenzellen EPzV und EPzV-BS Bleibatterien mit verschlossenen Panzerplattenzellen EPzV und EPzV-BS Nenndaten Nenndaten 1. Nennkapazität C5: siehe Typenschild 1. Nennkapazität C5: siehe Typenschild 2. Nennspannung: 2,0 Volt x Zellenanzahl 2. Nennspannung: 2,0 Volt x Zellenanzahl 3. Entladestrom: C5/5h 3. Entladestrom: C5/5h 4. Nenntemperatur: 30° C 4. Nenntemperatur: 30° C EPzV-Batterien sind verschlossene Batterien mit festgelegtem Elektrolyten, bei denen über die gesamte Brauchbarkeitsdauer kein Nachfüllen von Wasser zulässig ist. Als Verschlußstopfen werden Überdruckventile verwendet, die bei Öffnen zerstört werden. EPzV-Batterien sind verschlossene Batterien mit festgelegtem Elektrolyten, bei denen über die gesamte Brauchbarkeitsdauer kein Nachfüllen von Wasser zulässig ist. Als Verschlußstopfen werden Überdruckventile verwendet, die bei Öffnen zerstört werden. Während des Einsatzes werden an die verschlossenen Batterien die gleichen Sicherheitsanforderungen wie für Batterien mit flüssigem Elektrolyt gestellt, um einen elektrischen Schlag, eine Explosion der elektrolytischen Ladegase sowie im Falle einer Zerstörung der Zellengefäße die Gefahr durch den ätzenden Elektrolyten zu vermeiden. Während des Einsatzes werden an die verschlossenen Batterien die gleichen Sicherheitsanforderungen wie für Batterien mit flüssigem Elektrolyt gestellt, um einen elektrischen Schlag, eine Explosion der elektrolytischen Ladegase sowie im Falle einer Zerstörung der Zellengefäße die Gefahr durch den ätzenden Elektrolyten zu vermeiden. • Gebrauchsanweisung beachten und am Ladeplatz sichtbar anbringen! • Arbeiten an Batterien nur nach Unterweisung durch Fachpersonal! • Bei Arbeiten an Batterien Schutzbrille und Schutzkleidung tragen! • Die Unfallverhütungsvorschriften sowie DIN EN 50272, DIN 50110-1 beachten! • Bei Arbeiten an Batterien Schutzbrille und Schutzkleidung tragen! • Die Unfallverhütungsvorschriften sowie DIN EN 50272, DIN 50110-1 beachten! • Rauchen verboten! • Keine offene Flamme, Glut oder Funken in die Nähe der Batterie, da Explosionsund Brandgefahr! • Rauchen verboten! • Keine offene Flamme, Glut oder Funken in die Nähe der Batterie, da Explosionsund Brandgefahr! • Säurespritzer im Auge oder auf der Haut mit viel klarem Wasser aus- bzw. abspülen. Danach unverzüglich einen Arzt aufsuchen. • Mit Säure verunreinigte Kleidung mit Wasser auswaschen. • Säurespritzer im Auge oder auf der Haut mit viel klarem Wasser aus- bzw. abspülen. Danach unverzüglich einen Arzt aufsuchen. • Mit Säure verunreinigte Kleidung mit Wasser auswaschen. • Explosions- und Brandgefahr, Kurzschlüsse vermeiden! • Explosions- und Brandgefahr, Kurzschlüsse vermeiden! • Elektrolyt ist stark ätzend! • Im normalen Betrieb ist eine Berührung mit dem Elektrolyten ausgeschlossen. Bei Zerstörung der Gehäuse ist der freiwerdende gebundende Elektrolyt genauso ätzend wie flüssiger. • Elektrolyt ist stark ätzend! • Im normalen Betrieb ist eine Berührung mit dem Elektrolyten ausgeschlossen. Bei Zerstörung der Gehäuse ist der freiwerdende gebundende Elektrolyt genauso ätzend wie flüssiger. • Batterie nicht kippen! • Nur zugelassene Hebe- und Transporteinrichtungen verwenden, z.B. Hebegeschirre gem. VDI 3616. Hebehaken dürfen keine Beschädigungen an Zellen, Verbindern oder Anschlußkabeln verursachen! • Batterie nicht kippen! • Nur zugelassene Hebe- und Transporteinrichtungen verwenden, z.B. Hebegeschirre gem. VDI 3616. Hebehaken dürfen keine Beschädigungen an Zellen, Verbindern oder Anschlußkabeln verursachen! • Gefährliche elektrische Spannung! • Achtung! Metallteile der Batteriezellen stehen immer unter Spannung, deshalb keine fremden Gegenstände oder Werkzeuge auf der Batterie ablegen. • Gefährliche elektrische Spannung! • Achtung! Metallteile der Batteriezellen stehen immer unter Spannung, deshalb keine fremden Gegenstände oder Werkzeuge auf der Batterie ablegen. 0506.D • Gebrauchsanweisung beachten und am Ladeplatz sichtbar anbringen! • Arbeiten an Batterien nur nach Unterweisung durch Fachpersonal! 0506.D 2 17 17 Bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, bei Reparatur mit nicht originalen Ersatzteilen und eigenmächtigen Eingriffen erlischt der Gewährleistungsanspruch. Bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, bei Reparatur mit nicht originalen Ersatzteilen und eigenmächtigen Eingriffen erlischt der Gewährleistungsanspruch. Für Batterien gem. I und II sind die Hinweise für die Aufrechterhaltung der jeweiligen Schutzart während des Betriebes zu beachten (siehe zugehörige Bescheinigung). Für Batterien gem. I und II sind die Hinweise für die Aufrechterhaltung der jeweiligen Schutzart während des Betriebes zu beachten (siehe zugehörige Bescheinigung). 1. Inbetriebnahme 1. Inbetriebnahme Die Batterie ist auf mechanisch einwandfreien Zustand zu überprüfen. Die Batterie ist auf mechanisch einwandfreien Zustand zu überprüfen. Die Batterieendableitung ist kontaktsicher und polrichtig zu verbinden. Die Batterieendableitung ist kontaktsicher und polrichtig zu verbinden. Ansonsten können Batterie, Fahrzeug oder Ladegerät zerstört werden. Ansonsten können Batterie, Fahrzeug oder Ladegerät zerstört werden. Die Batterie ist nachzuladen gem. Pkt. 2.2 Die Batterie ist nachzuladen gem. Pkt. 2.2 Anzugsdrehmoment für Polschrauben der Endableiter und Verbinder: Anzugsdrehmoment für Polschrauben der Endableiter und Verbinder: 18 Stahl 23 ± 1 Nm M 10 Stahl 23 ± 1 Nm 2. Betrieb Für den Betrieb von Fahrzeugantriebsbatterien gilt DIN EN 50272-3 «Antriebsbatterien für Elektrofahrzeuge». Für den Betrieb von Fahrzeugantriebsbatterien gilt DIN EN 50272-3 «Antriebsbatterien für Elektrofahrzeuge». 2.1 Entladen 2.1 Entladen Lüftungsöffnungen dürfen nicht verschlossen oder abgedeckt werden. Lüftungsöffnungen dürfen nicht verschlossen oder abgedeckt werden. Öffnen oder Schließen von elektrischen Verbindungen (z.B. Steckern) darf nur im stromlosen Zustand erfolgen. Öffnen oder Schließen von elektrischen Verbindungen (z.B. Steckern) darf nur im stromlosen Zustand erfolgen. Zum Erreichen einer optimalen Brauchbarkeitsdauer sind Entladungen von mehr als 60% der Nennkapazität zu vermeiden. Zum Erreichen einer optimalen Brauchbarkeitsdauer sind Entladungen von mehr als 60% der Nennkapazität zu vermeiden. Entladungen von mehr als 80% der Nennkapazität sind Tiefentladungen und nicht zulässig. Sie verkürzen die Brauchbarkeitsdauer der Batterie erheblich. Zur Erfassung des Entladezustands sind nur die vom Batteriehersteller zugelassenen Entladezustandsanzeiger zu verwenden. Entladungen von mehr als 80% der Nennkapazität sind Tiefentladungen und nicht zulässig. Sie verkürzen die Brauchbarkeitsdauer der Batterie erheblich. Zur Erfassung des Entladezustands sind nur die vom Batteriehersteller zugelassenen Entladezustandsanzeiger zu verwenden. Entladene Batterien sind sofort zu laden und dürfen nicht im entladenen Zustand stehen bleiben. Dies gilt auch für teilentladene Batterien. Entladene Batterien sind sofort zu laden und dürfen nicht im entladenen Zustand stehen bleiben. Dies gilt auch für teilentladene Batterien. 2.2 Laden 2.2 Laden Es darf nur mit Gleichstrom geladen werden. Die Ladeverfahren nach DIN 41773 und DIN 41774 sind nur in der vom Hersteller zugelassenen Modifizierung anzuwenden. Deshalb sind nur die vom Batteriehersteller zugelassenen Ladegeräte zu verwenden. Anschluß nur an das zugeordnete, für die Batteriegröße zulässige Ladegerät, um Überlastung der elektrischen Leitungen und Kontakte sowie unzulässige Gasbildung zu vermeiden. Es darf nur mit Gleichstrom geladen werden. Die Ladeverfahren nach DIN 41773 und DIN 41774 sind nur in der vom Hersteller zugelassenen Modifizierung anzuwenden. Deshalb sind nur die vom Batteriehersteller zugelassenen Ladegeräte zu verwenden. Anschluß nur an das zugeordnete, für die Batteriegröße zulässige Ladegerät, um Überlastung der elektrischen Leitungen und Kontakte sowie unzulässige Gasbildung zu vermeiden. EPzV-Batterien sind gasungsarm, aber nicht gasungsfrei. EPzV-Batterien sind gasungsarm, aber nicht gasungsfrei. Beim Laden muß für einwandfreien Abzug der Ladegase gesorgt werden. Trogdeckel bzw. Abdeckungen von Batterie-Einbauräumen sind zu öffnen oder abzunehmen. Beim Laden muß für einwandfreien Abzug der Ladegase gesorgt werden. Trogdeckel bzw. Abdeckungen von Batterie-Einbauräumen sind zu öffnen oder abzunehmen. 0506.D 2. Betrieb 18 0506.D M 10 Beim Laden steigt die Temperatur in der Batterie um ca. 10 K an. Deshalb soll die Ladung erst begonnen werden, wenn die Temperatur unter 35° C liegt. Die Temperatur soll vor der Ladung mindestens 15° C betragen, da sonst keine ordnungsgemäße Ladung erreicht wird. Sind die Temperaturen ständig höher als 40 °C oder niedriger als 15° C, so ist eine temperaturabhängige Konstantspannungsregelung des Ladegerätes erforderlich. Beim Laden steigt die Temperatur in der Batterie um ca. 10 K an. Deshalb soll die Ladung erst begonnen werden, wenn die Temperatur unter 35° C liegt. Die Temperatur soll vor der Ladung mindestens 15° C betragen, da sonst keine ordnungsgemäße Ladung erreicht wird. Sind die Temperaturen ständig höher als 40 °C oder niedriger als 15° C, so ist eine temperaturabhängige Konstantspannungsregelung des Ladegerätes erforderlich. Hierbei ist der Korrekturfaktor gem. DIN EN 50272-1 (Entwurf) mit -0,005 V/Z pro K anzuwenden. Hierbei ist der Korrekturfaktor gem. DIN EN 50272-1 (Entwurf) mit -0,005 V/Z pro K anzuwenden. Besonderer Hinweis für den Betrieb von Batterien in Gefahrenbereichen: Besonderer Hinweis für den Betrieb von Batterien in Gefahrenbereichen: Dies sind Batterien, die gemäß EN 50014, DIN VDE 0170/0171 Ex I in schlagwettergefährdetem bzw. gemäß Ex II in explosionsgefährdetem Bereich zum Einsatz kommen. Die Warnhinweise auf der Batterie sind zu beachten. Dies sind Batterien, die gemäß EN 50014, DIN VDE 0170/0171 Ex I in schlagwettergefährdetem bzw. gemäß Ex II in explosionsgefährdetem Bereich zum Einsatz kommen. Die Warnhinweise auf der Batterie sind zu beachten. 2.3 Ausgleichsladung 2.3 Ausgleichsladung Ausgleichsladungen dienen zur Sicherung der Brauchbarkeitsdauer und zur Erhaltung der Kapazität. Ausgleichsladungen sind im Anschluß an eine normale Ladung durchzuführen. Ausgleichsladungen dienen zur Sicherung der Brauchbarkeitsdauer und zur Erhaltung der Kapazität. Ausgleichsladungen sind im Anschluß an eine normale Ladung durchzuführen. Sie sind erforderlich nach Tiefentladungen und nach wiederholt ungenügender Ladung. Für die Ausgleichsladung sind ebenfalls nur die vom Batteriehersteller zugelassenen Ladegeräte zu verwenden. Sie sind erforderlich nach Tiefentladungen und nach wiederholt ungenügender Ladung. Für die Ausgleichsladung sind ebenfalls nur die vom Batteriehersteller zugelassenen Ladegeräte zu verwenden. Temperatur beachten Temperatur beachten 2.4 Temperatur 2.4 Temperatur Die Batterietemperatur von 30 ° C wird als Nenntemperatur bezeichnet. Höhere Temperaturen verkürzen die Lebensdauer, niedrigere Temperaturen verringern die verfügbare Kapazität. Die Batterietemperatur von 30 ° C wird als Nenntemperatur bezeichnet. Höhere Temperaturen verkürzen die Lebensdauer, niedrigere Temperaturen verringern die verfügbare Kapazität. 45°C ist die Grenztemperatur und nicht als Betriebstemperatur zulässig. 45°C ist die Grenztemperatur und nicht als Betriebstemperatur zulässig. 2.5 Elektrolyt 2.5 Elektrolyt Der Elektrolyt ist Schwefelsäure, die in Gel festgelegt ist. Die Dichte des Elektrolyten ist nicht meßbar. Der Elektrolyt ist Schwefelsäure, die in Gel festgelegt ist. Die Dichte des Elektrolyten ist nicht meßbar. 3. Warten 3. Warten Kein Wasser nachfüllen! Kein Wasser nachfüllen! 3.1 Täglich 3.1 Täglich Batterie nach jeder Entladung laden. Batterie nach jeder Entladung laden. 0506.D Die Batterie ist polrichtig (Plus an Plus bzw. Minus an Minus) an das ausgeschaltete Ladegerät anzuschließen. Danach ist das Ladegerät einzuschalten. 0506.D Die Batterie ist polrichtig (Plus an Plus bzw. Minus an Minus) an das ausgeschaltete Ladegerät anzuschließen. Danach ist das Ladegerät einzuschalten. 19 19 Sichtkontrolle auf Verschmutzung und mechanische Schäden. Sichtkontrolle auf Verschmutzung und mechanische Schäden. 3.3 Vierteljährlich 3.3 Vierteljährlich Nach Volladung und einer Standzeit von mindestens 5 Stunden sind zu messen und aufzuzeichnen: Nach Volladung und einer Standzeit von mindestens 5 Stunden sind zu messen und aufzuzeichnen: • Gesamtspannung • Gesamtspannung • Einzelspannungen • Einzelspannungen Werden wesentliche Veränderungen zu vorherigen Messungen oder Unterschiede zwischen den Zellen bzw. Blockbatterien festgestellt, so ist zur weiteren Prüfung bzw. Instandsetzung der Kundendienst anzufordern. Werden wesentliche Veränderungen zu vorherigen Messungen oder Unterschiede zwischen den Zellen bzw. Blockbatterien festgestellt, so ist zur weiteren Prüfung bzw. Instandsetzung der Kundendienst anzufordern. 3.4 Jährlich 3.4 Jährlich Gemäß DIN VDE 0117 ist nach Bedarf, aber mindestens einmal jährlich, der Isolationswiderstand des Fahrzeugs und der Batterie durch eine Elektrofachkraft zu prüfen. Gemäß DIN VDE 0117 ist nach Bedarf, aber mindestens einmal jährlich, der Isolationswiderstand des Fahrzeugs und der Batterie durch eine Elektrofachkraft zu prüfen. Die Prüfung des Isolationswiderstandes der Batterie ist gemäß DIN 43539 Teil 1 durchzuführen. Die Prüfung des Isolationswiderstandes der Batterie ist gemäß DIN 43539 Teil 1 durchzuführen. Der ermittelte Isolationswiderstand der Batterie soll gemäß DIN EN 50272-3 den Wert von 50 Ω je Volt Nennspannung nicht unterschreiten. Der ermittelte Isolationswiderstand der Batterie soll gemäß DIN EN 50272-3 den Wert von 50 Ω je Volt Nennspannung nicht unterschreiten. Bei Batterien bis 20 V Nennspannung ist der Mindestwert 1000 Ω. Bei Batterien bis 20 V Nennspannung ist der Mindestwert 1000 Ω. 4. Pflegen 4. Pflegen Die Batterie ist stets sauber und trocken zu halten, um Kriechströme zu vermeiden. Reinigung gem. ZVEI-Merkblatt «Reinigung von Batterien». Die Batterie ist stets sauber und trocken zu halten, um Kriechströme zu vermeiden. Reinigung gem. ZVEI-Merkblatt «Reinigung von Batterien». Flüssigkeit im Batterietrog ist abzusaugen und vorschriftsmäßig zu entsorgen. Flüssigkeit im Batterietrog ist abzusaugen und vorschriftsmäßig zu entsorgen. Beschädigungen der Trogisolation sind nach Reinigung der Schadstellen auszubessern, um Isolationswerte nach DIN EN 50272-3 sicherzustellen und Trogkorrosion zu vermeiden. Wird der Ausbau von Zellen erforderlich, ist es zweckmäßig, hierfür den Kundendienst anzufordern. Beschädigungen der Trogisolation sind nach Reinigung der Schadstellen auszubessern, um Isolationswerte nach DIN EN 50272-3 sicherzustellen und Trogkorrosion zu vermeiden. Wird der Ausbau von Zellen erforderlich, ist es zweckmäßig, hierfür den Kundendienst anzufordern. 5. Lagern 5. Lagern Werden Batterien für längere Zeit außer Betrieb genommen, so sind diese vollgeladen in einem trockenen, frostfreien Raum zu lagern. Werden Batterien für längere Zeit außer Betrieb genommen, so sind diese vollgeladen in einem trockenen, frostfreien Raum zu lagern. Um die Einsatzbereitschaft der Batterie sicherzustellen, können folgende Ladebehandlungen gewählt werden: Um die Einsatzbereitschaft der Batterie sicherzustellen, können folgende Ladebehandlungen gewählt werden: 1. Vierteljährlich Volladung nach Punkt 2.2. Bei angeschlossenem Verbraucher, z.B. Meß- oder Kontrolleinrichtungen, kann die Volladung bereits 14-tägig erforderlich sein. 1. Vierteljährlich Volladung nach Punkt 2.2. Bei angeschlossenem Verbraucher, z.B. Meß- oder Kontrolleinrichtungen, kann die Volladung bereits 14-tägig erforderlich sein. 2. Erhaltungsladung bei einer Ladespannung von 2,25 Volt x Zellenzahl. 2. Erhaltungsladung bei einer Ladespannung von 2,25 Volt x Zellenzahl. Die Lagerzeit ist bei der Brauchbarkeitsdauer zu berücksichtigen. Die Lagerzeit ist bei der Brauchbarkeitsdauer zu berücksichtigen. 20 0506.D 3.2 Wöchentlich 0506.D 3.2 Wöchentlich 20 6. Störungen 6. Störungen Werden Störungen an der Batterie oder dem Ladegerät festgestellt, ist unverzüglich der Kundendienst anzufordern. Meßdaten gem. 3.3 vereinfachen die Fehlersuche und die Störungsbeseitigung. Werden Störungen an der Batterie oder dem Ladegerät festgestellt, ist unverzüglich der Kundendienst anzufordern. Meßdaten gem. 3.3 vereinfachen die Fehlersuche und die Störungsbeseitigung. Ein Servicevertrag mit uns erleichtert das rechtzeitige Erkennen von Fehlern. Ein Servicevertrag mit uns erleichtert das rechtzeitige Erkennen von Fehlern. Gebrauchte Batterien sind besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung. Gebrauchte Batterien sind besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung. Diese, mit dem Recycling-Zeichen und der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichneten Batterien, dürfen nicht dem Hausmüll zugegeben werden. Diese, mit dem Recycling-Zeichen und der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichneten Batterien, dürfen nicht dem Hausmüll zugegeben werden. Die Art der Rücknahme und der Verwertung ist gemäß § 8 BattV mit dem Hersteller zu vereinbaren. Die Art der Rücknahme und der Verwertung ist gemäß § 8 BattV mit dem Hersteller zu vereinbaren. Technische Änderungen vorbehalten. Technische Änderungen vorbehalten. 7. Typenschild, Jungheinrich-Traktions-Batterie 7. Typenschild, Jungheinrich-Traktions-Batterie 2/3 4 10 12 7 8 1 2 3 Lieferanten Nr. Supplier No. 5 Kapazität Capacity Nennspannung Nominal Voltage 7 9 6 5 Batteriegewicht min/max Battery mass min/max Zellenzahl Number of Cells Hersteller Manufacturer 4 8 2/3 4 10 12 Jungheinrich AG, D-22047 Hamburg, Germany Pb Bezeichnung Logo Batteriebezeichnung Batterietype Batterie-Nummer Lieferanten Nr. Auslieferungsdatum Batteriehersteller-Logo 7 1 Pb 9 Pos. 1 2 3 4 5 6 7 6 5 11 13 Baujahr Year of manufacture Typ Type Serien-Nr. Serial-Nr. 8 2 Bezeichnung Recyclingzeichen Mülltonne/Werkstoffangabe Batterie-Nennspannung Batterie-Nennkapazität Batterie-Zellenanzahl Batterie-Gewicht Sicherheits- und Warnhinweise Pos. 1 2 3 4 5 6 7 Lieferanten Nr. Supplier No. 5 Kapazität Capacity Nennspannung Nominal Voltage 7 9 6 5 Batteriegewicht min/max Battery mass min/max Zellenzahl Number of Cells Hersteller Manufacturer 4 8 Jungheinrich AG, D-22047 Hamburg, Germany Pb 1 Pb Bezeichnung Logo Batteriebezeichnung Batterietype Batterie-Nummer Lieferanten Nr. Auslieferungsdatum Batteriehersteller-Logo 14 Pos. 8 9 10 11 12 13 14 Bezeichnung Recyclingzeichen Mülltonne/Werkstoffangabe Batterie-Nennspannung Batterie-Nennkapazität Batterie-Zellenanzahl Batterie-Gewicht Sicherheits- und Warnhinweise 0506.D * CE Kennzeichen nur für Batterien mit einer Nennspannung größer 75 Volt. 0506.D * CE Kennzeichen nur für Batterien mit einer Nennspannung größer 75 Volt. 6 5 11 13 Baujahr Year of manufacture 3 9 14 Pos. 8 9 10 11 12 13 14 1 Typ Type Serien-Nr. Serial-Nr. 21 21 22 22 0506.D 0506.D