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GIS-HANDBUCH
4 RICHTLINIEN
4.1. DATENMODELLIERUNG
GRUNDLAGE
Datendokumentationen sind unabdingbar, um die Aktualität, Vollständigkeit, weitgehende Fehlerfreiheit, problemlose Austauschbarkeit sowie lange Haltbarkeit der Geodaten sicherzustellen und zu gewährleisten, dass sie unter
Einhaltung dieser hohen Qualitätsansprüche über Map-Services einer breiten Öffentlichkeit bedenkenlos zur
Verfügung gestellt werden können.
Durch das Instrument der Datenmodellierung wird für jeden Datensatz eine eindeutige Struktur festgelegt und die
Bedeutung von Inhalten definiert. Datenmodelle sind ein Teil der Datenbeschreibung (Metadaten), siehe dazu auch
 2.5: Datendokumentation. Eine sorgfältige Modellierung vereinfacht die programmatische Nutzung und ist eine
wichtige Voraussetzung für die Wiederverwendbarkeit und die nachhaltige Nutzung von (Geo)-Daten. Die
nachträgliche Anpassung von Datenmodellen ist oft mit der Anpassung des Programmcodes und/oder
Darstellungsmodellen verbunden und kann daher hohe Kosten verursachen.
Für kantonale Geodaten, die in der zentralen Raumdatenbank (ZRDB) publiziert werden und insbesondere für
Geodatensätze, für welche Verknüpfungen zu anderen Datensätzen vorgesehen sind, ist ein explizites Datenmodell
zu verwenden bzw. zu erstellen.
RAHMENBEDINGUNGEN

Daten der Amtlichen Vermessung werden nach den Regeln der amtlichen Vermessung in INTERLIS beschrieben.

Auch übrige ÖREB-Daten sind grundsätzlich in INTERLIS zu beschreiben, Ausnahmen müssen von GEO
bewilligt werden und werden nur für einfache Datenmodelle erteilt.

In allen anderen Fällen ist in INTERLIS, in ESRI Geodatabase (ArcGIS) oder einem dazu kompatiblen Format
zu modellieren.

Die Erstellung von Datenmodellen erfolgt idealerweise in Arbeitsgruppen mit GIS-Fachleuten. Im Falle von
Konzerndaten muss ein Datenmodell von GEO abgenommen werden.

Die Datenmodellierung fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich derjenigen Dienststelle, welche die
Geodaten erstellt und pflegt. GEO unterstützt und berät Dienststellen bei Fragen im Zusammenhang mit der
Datenmodellierung.

Wird die Datenmodellierung extern in Auftrag gegeben, müssen nebst zentralen applikationsspezifischen Belangen auch Anforderungen der zentralen Raumdatenbank ZRDB und des kantonalen Geoportals
berücksichtigt werden.

Für Geobasisdaten nach Bundesrecht werden Minimale Geodatenmodelle (  2.8: Minimale
Geodatenmodelle (MGDM)) erstellt. Nach Vorliegen des Modells haben die Kantone jeweils 5 Jahre Zeit, ihre
entsprechenden Modelle anzupassen und die bestehenden Daten ins neue Modell zu überführen.
FORM
Datenmodelle werden textlich und modellhaft (als Entitätenblockdiagramm oder in UML (Unified Modelling
Language; siehe  www.uml.org)) beschrieben, wo nötig auch als INTERLIS-Modell (ili).
In der textlichen Beschreibung, dem sog. Objektkatalog, sollen unter anderem der Modellierungszweck und die
zugrundeliegenden Systemanforderungen präzise festgehalten werden.
UML-Modelle sind grundsätzlich implementierungsneutral. Sie müssen jedoch mindestens für INTERLIS sowie ESRI
GDB technisch umsetzbar sein.
Datenmodelle haben einen Namen, einen verantwortlichen Autor und eine Versionsnummer.
Datenmodelle und Daten werden in deutscher Sprache erstellt (Ausnahme: fremdsprachige Fachbegriffe und Abkürzungen, insbesondere der Informationstechnologie).
4.1 DATENMODELLIERUNG
30.04.2015
S. 55