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Aufwand und vorauszusetzende Kenntnisse für die Anwendung der MMT sowie die Datenformate, Daten werden in nachfolgenden Kapiteln näher erläutert. 4.2 Arbeitsaufwand und vorauszusetzende Kenntnisse Wie eingangs bereits erwähnt, lässt sich der Aufwand für die Aufbereitung von Standortdaten für eine Anwendung der MMT nicht generell beurteilen, sondern kann nur standortspezifisch geschätzt werden. Für Standorte, bei denen schon umfangreiche Untersuchungen z.B. hinsichtlich der Altlastsituation stattgefunden haben, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass Standortinformationen hinreichend und oft auch in digitaler Form vorliegen. In diesem Fall beschränkt sich die Datenaufbereitung im Wesentlichen auf die Konvertierung und Beschneidung von digitalen Informationen mittels GIS. Hierfür wird vorausgesetzt, dass ein Bearbeiter über fundierte Grundkenntnisse in der (Geo-)Datenverarbeitung auf Vektor und Rasterbasis verfügt. Liegen Standortinformationen lediglich in analoger Form vor, sind diese in geeigneter Weise zu digitalisieren oder die digitale Form zu beziehen (siehe auch Kap. 4.4) und in das in der MMT vorausgesetzte Datenformat zu konvertieren. Sind keine Daten (z.B. bezüglich des Schadstoffinventars) vorhanden, können Schadstoffverteilungen auch abgeschätzt werden (z.B. auf Basis von Informationen aus der flächendeckenden Historischen Erhebung altlastenverdächtiger Flächen oder aus anderen weitergehenden Untersuchungen. Zu beachten ist, dass die mit Annahmen und Näherungen einhergehende Unsicherheit in den Eingangsdaten sich auf die Verlässlichkeit des Bewertungsergebnisses auswirkt. Der zeitliche Aufwand für die Datenaufbereitung kann zwischen wenigen Tagen bis wenige Wochen betragen (ggf. durchzuführende Geländearbeiten wie Vermessungen, Ermittlung von Schadstoffkonzentrationen, und Ähnliches nicht einbezogen). Für das Modul Wertermittlung ist die Eingabe verschiedener Daten zum Grundstückzustand (z.B. Lagequalitätsmerkmale, Grundstücksentwicklungsniveau) erforderlich, hierzu zählt insb. die Aufnahme von nachnutzungsspezifischen Bodenrichtwerten (BRW) für die Planungseinheiten. Sollten für die zu beurteilende Megasite keine BRW verfügbar sein, können näherungsweise jene BRW der Umgebungsflächen herangezogen werden. BRW können bezogen werden über die Gutachterausschüsse (GAA) als BRW-Karten oder i.d.R. kostenfrei über eine telefonische Anfrage bei den GAA-Geschäftsstellen. Sind keine Informationen verfügbar, könnte auf Bewertungsansätze gemäß Bewertungsgesetz (BewG) zurückgegriffen werden. Das Wertermittlungsmodul ist so aufgebaut, dass es weitgehend von NichtExperten zur Ermittlung eines Kalkulationswertes für den wahrscheinlichen Marktpreis der Bewertungsfläche genutzt werden kann. Die Bewertung sollte jedoch durch Ortskundige vorgenommen werden. Für eine präzise Einschätzungen der Marktsituation und des Entwicklungszustandes sollten Fachkenntnisse über die Benutzerhandbuch (Version 1.2.0) Seite 4-2